Turmbergbahn, Neubau/Verlängerung

Vorlage: 2019/0208
Art: Antrag
Datum: 07.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2019

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 ANTRAG B_90 - Turmbergbahn
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 21.01.2019 eingegangen am: 21.01.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 5 öffentlich Dez. 4 / VBK Turmbergbahn, Neubau/ Verlängerung Antrag: Wir beantragen einen Bericht der Verwaltung bzgl. des aktuellen Stands der Planungen zur Ver- längerung der Turmbergbahn. In seiner Sitzung vom 21.06.2017 sprach sich der Ortschaftsrat für die Verlängerung der Turm- bergbahn als Standseilban mit einer ebenerdigen Trassenführung bis zur B3 aus. Aus der in dem unten aufgeführten Protokollauszug skizzierten Zeitachse stellt sich dar, dass die Betriebsgenehmigung zum 31.12.2019 erlischt, sofern die Aufsichtsbehörde nicht die Betriebs- genehmigung verlängert. Was ist inzwischen Seitens der VBK unternommen worden, bzw. wie ist der aktuelle Stand der Planung? Eine Stilllegung der Bahn zum 31.12.2019 mangels Betriebsgenehmigung darf auf keinem Fall eintreten. Auszug aus dem Protokoll Ortschaftsratssitzung 21.06.2017, TOP 3: Turmbergbahn, Neubau/ Verlängerung, Herr Höglmeier (VBK): ....... Er zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage) die Ausgangslage der Turm- bergbahn. Diese habe noch eine Betriebsgenehmigung bis zum 31.12.2019, die darüber hinaus nicht verlängert werden könne. Das müsse er in Klammern setzen, weil es dennoch denkbar wäre. Die Gründe hierfür möchte er nun aufzeigen. (Wichtig: Termin 18. Juli 2017 – Bürgerversammlung wo Arbeit detailliert vorgestellt wird, im November soll vom Aufsichtsrat der Beschluss gefasst werden, welche Variante weiter- verfolgt wird, so dass 2018/19 geplant und genehmigt werden könne. 2020 wird man mit dem Bau beginnen. Wenn die Planungen am Laufen sind, wird die Auf- sichtsbehörde wahrscheinlich signalisieren, dass sie diesen Prozess abwartet und eventuell die Betriebsgenehmigung so lange verlängert.) unterzeichnet von: Martin Pötzsche, Ralf Köster, Dietmar Maier, Dr. Heike Puzicha-Martz, Dr. Ulrich Wagner

  • TOP 5 STELLUNGNAHME VBK - Turmbergbahn
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B‘90/DIE GRÜNEN- OR-Fraktion eingegangen am: 21.01.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 4 / VBK Turmbergbahn, Neubau / Verlängerung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 5 X Kurzfassung Derzeit laufen die Vor- und Entwurfsplanungen, bevor in diesem Frühjahr die funktionale Ausschrei- bung veröffentlicht wird. Nach aktuellem Stand können damit die Planfeststellungsunterlagen im Jah- re 2020 eingereicht werden. Der Bau erfolgt nach erteiltem Planfeststellungsbeschluss. Die umfassende Erneuerung der Turmbergbahn ist bis zum Jahresende nicht umsetzbar, daher muss sie auch im Jahr 2020 noch weiter betrieben werden. Die Genehmigungsbehörde hat gegenüber der VBK signalisiert, dass bei ersichtlichen Maßnahmen zur Erneuerung und Verlängerung der Turmberg- bahn eine Verlängerung der Betriebserlaubnis möglich ist. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch den veralteten Stand der Turmbergbahn in Karlsruhe-Durlach und dem angekündigten Erlöschen der Betriebserlaubnis zum 31.12.2019 ist es zwingend notwendig, eine Erneuerung durchzuführen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat der VBK dem Neubau mit einer Trassen- verlängerung der Turmbergbahn bis zum Ende der Bergbahnstraße an der Bundesstraße 3 und damit an den ÖPNV beschlossen. Damit wird die historische Idee der Verlängerung der Stand- seilbahn nun konsequent umgesetzt. Hierzu laufen derzeit die Vor- und Entwurfsplanungen, bevor in diesem Frühjahr die funktionale Ausschreibung veröffentlicht wird. Dies ist erforderlich, um die ebenfalls beschlossene höhen- gleiche Querung, die bisher in Verbindung mit einem automatisierten Betrieb in Europa nicht realisiert wurde, in die Seilbahntechnik einzubinden und somit die Möglichkeit zur Zulassung zu gewährleisten. Hierdurch erfolgt ein zeitlicher Tausch zwischen Ausschreibung und Planfeststel- lung. Nach aktuellem Stand können damit die Planfeststellungsunterlagen im Jahre 2020 einge- reicht werden. Der Bau erfolgt nach erteiltem Planfeststellungsbeschluss. Parallel dazu sind die VBK in laufenden Gesprächen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg zur Klärung der finanziellen Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Da die umfassende Erneuerung der Turmbergbahn bis zum Ende dieses Jahres planungs-, ge- nehmigungs- und bautechnisch nicht umsetzbar ist, muss die Turmbergbahn auch im Jahr 2020 noch weiter betrieben werden. Wie bereits berichtet, haben die VBK aus diesem Grund bereits frühzeitig Gespräche mit der entsprechenden Genehmigungsbehörde für Seilbahnen, dem Re- gierungspräsidium Freiburg, aufgenommen. Dieses hat gegenüber der VBK signalisiert, dass bei ersichtlichen Maßnahmen zur Erneuerung und Verlängerung der Turmbergbahn eine Verlänge- rung der Betriebserlaubnis möglich ist. Um den Anforderungen gerecht zu werden und die Verlängerung der Betriebserlaubnis nicht zu gefährden, stehen die VBK kontinuierlich in engem Kontakt mit dem Regierungspräsidium Frei- burg.