Förderung der Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit
| Vorlage: | 2019/0207 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0207 Förderung der Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 20 x 1. Die Verwaltung ermittelt, inwieweit die Ausführungsbestimmungen und die Verfahrensrege- lungen bei der Inanspruchnahme von Lernförderung im Rahmen des BuT vereinfacht werden können und stellt die Ergebnisse dieser Überprüfung in den entsprechenden Ausschüssen vor. 2. Die Verwaltung zeigt dabei auf, welche bisherigen Lücken in diesem Bereich kommunal zu finanzieren wären, da sie durch das BuT nicht abgedeckt werden. 3. Die Verwaltung richtet einen Arbeitskreis der Jugendhilfe-Träger ein, um allen Karlsruher Kindern und Jugendlichen Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit widerfahren zu lassen, nachdem sich viele Träger aus diesem Bereich zurückgezogen haben. Begründung: Gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen sind uns ein wichtiges Anliegen. Von den freien Trägern im Jugendhilfebereich haben sich viele zu- rückgezogen. Neben der AWO haben bieten nur noch der Stadtjugendausschuss, der IB und einige kleine Träger die Lernförderung im Rahmen von BuT, da die Ausführungsbestimmungen zu streng gehandhabt werden. Die Verwaltungsprozesse sind kompliziert und aufwendig. Es bestehen administrative Hürden für die Eltern. Eine Bewilligung erfolgt i. d. R. nur bei Hartz IV- Bezug. Bspw. kann die BuT-Förderung nur bei Versetzungsgefährdung in Anspruch genommen wer- den. Chancengleichheit bedeutet aber auch, dass ein Bildungsaufstieg ermöglicht wird und nicht nur eine Notfallhilfe. unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Gisela Fischer Irene Moser
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0207 Dez. 3 Förderung der Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 20 x Kurzfassung Die Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen haben sich seit der Einführung des Bil- dungs- und Teilhabepaketes deutlich verbessert. Bestehende Defizite wurden vom Bundesge- setzgeber erkannt und sollen durch die Regelungen in dem voraussichtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft tretenden Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und zur Verbesserung der Leis- tungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) korrigiert werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung ermittelt, inwieweit die Ausführungsbestimmungen und die Ver- fahrensregelungen bei der Inanspruchnahme von Lernförderung im Rahmen des BuT vereinfacht werden können und stellt die Ergebnisse dieser Überprüfung in den entsprechenden Ausschüssen vor. Anspruch auf Leistungen der Lernförderung haben Kinder beziehungsweise Jugendliche, die selbst beziehungsweise deren Eltern Anspruch haben auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG – Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz – BKGG – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz – WoG –. Darüber hinaus werden Leistungen der Lernförderung auch für Kinder und Jugendliche ge- währt, die selbst beziehungsweise deren Eltern mit ihrem Einkommen nur geringfügig über den maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen liegen (sogenannte Minderbemitteltenprü- fung). Die Umsetzung der Lernförderung im Rahmen des BuT erfolgt nach den landeseinheitlichen Richtlinien des Städte- und Landkreistages Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bil- dungs- und Teilhabepaketes. Diese Richtlinien wurden durch den Redaktionskreis SGB II er- arbeitet und sind verbindlich anzuwenden. Eine Inanspruchnahme von Lernförderung soll dazu beitragen, das wesentliche Lernziel des jeweiligen Bildungsabschnittes zu erreichen, das den erfolgreichen Anschluss an die Anforderung des nächsten Bildungsabschnitts oder den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsgangs ermöglicht. Leistungen der Lernförderung werden insofern grundsätzlich gewährt bei Leistungen ab Note 4, bei kurzeitiger Notwendigkeit, um eine vorübergehende Lernschwäche zu beheben, bei Versetzungsgefährdung. Ob die erwähnten Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem BuT vor- liegen, wird in jedem Einzelfall durch die Vorlage entsprechender Stellungnahmen der je- weiligen Schule überprüft. Durch den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und zur Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz), das ab dem 1. Juli 2019 in Kraft treten soll, sollen die Leistungen der Lernförderung unabhängig von der Verset- zungsgefährdung möglich sein. In diesem Gesetzesentwurf sind über die Lernförderung hinaus weitere Verbesserungen im Bereich BuT vorgesehen. Die Verwaltung stellt die Regelung des BuT nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Rege- lungen und einer ersten Erprobungsphase in einem Jahr im Sozialausschuss und Jugendhil- feausschuss vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Die Verwaltung zeigt dabei auf, welche bisherigen Lücken in diesem Bereich kom- munal zu finanzieren wären, da sie durch das BuT nicht abgedeckt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der Lernförderung werden vielfach den Erfordernissen der Einzelfälle nicht gerecht. Insbesondere die enge Koppelung der Lern- förderung an die Versetzungsgefährdung hat vielfach Kritik ausgelöst. In dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und zur Ver- besserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen diese Defizite der bisherigen Re- gelung beseitigt werden. Sofern die neuen gesetzlichen Regelungen in der vorliegenden Fassung in Kraft treten sollten, bestehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Lücken beziehungsweise Defizite mehr, die kommunal zu schließen wären. 3. Die Verwaltung richtet einen Arbeitskreis der Jugendhilfe-Träger ein, um allen Karlsruher Kindern und Jugendlichen Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit widerfahren zu lassen, nachdem sich viele Träger aus diesem Bereich zurückgezo- gen haben. Die Lernförderung wird aktuell angeboten von Lerninstituten (privat und öffentlich-rechtlich) und Privatpersonen, zum Beispiel Studierenden, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Zur Sicherung einer gleichmäßigen Qualität der Lernförderung werden an alle Anbieter Mindestanforderungen gestellt. Grundvoraussetzung bei Lerninstituten ist hierbei der Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit durch ein Gütesiegel, das vom Wirtschaftsministe- rium Baden-Württemberg anerkannt wurde. Von Privatpersonen, die Nachhilfe anbieten, ist ein entsprechender Qualifizierungsnachweis (zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigung oder entsprechende Abschlusszeugnisse) vorzulegen. Sowohl von Lerninstituten als auch Privatpersonen werden jeweils Einzel- und Gruppenun- terricht angeboten. Ihr Angebot zurückgezogen haben nur diejenigen Bildungsträger beziehungsweise Privat- personen, die die geforderten Nachweise hier nicht vorlegen konnten oder wollten. Dies hat zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität der Lernförderung beigetragen. Bei den Aufgaben nach dem BuT handelt es sich um bundesgesetzlich geregelte Pflichtleis- tungen. Die potentiell Anspruchsberechtigten werden offensiv über ihre möglichen Ansprü- che informiert (zum Beispiel Info-Flyer und Informationsveranstaltungen in den Schulen). Trotz der oben erwähnten Qualitätsnachweise der Anbieter der Lernförderung, wird die Lernförderung von einer Vielzahl unterschiedlicher Institutionen und Privatpersonen durch- geführt. Durch die Einrichtung eines Arbeitskreises der Jugendhilfe-Träger wäre nach derzei- tiger Einschätzung keine Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit beziehungsweise Chan- cengleichheit zu erreichen. Eine abschließende Beurteilung dieser Frage ist allerdings erst nach Abschluss der erwähnten Erprobungsphase möglich.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 20 der Tagesordnung: Förderung der Chancengleichheit/Bildungs- gerechtigkeit Antrag: SPD Vorlage: 2019/0207 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf. Stadträtin Fischer (SPD): Wir können zunächst mit dem Vorschlag der Verwaltung mit- gehen, dass wir das Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes abwarten, aber natürlich ist es dringend geboten, im Sozial- und Jugendhilfeausschuss darüber zu diskutieren, ob die- ses neue Gesetz tatsächlich die Lücken des Bundesteilhabegesetzes füllt, die dazu geführt haben, dass viele Beteiligte dieses Gesetz nicht mehr angewandt haben, weil es so um- ständlich war. Wir wollten mit unserem Antrag auch noch mal darauf hinweisen, dass ge- rade zur Fortentwicklung unserer vorbildlichen Jugend- und Sozialpolitik, wir das Fachge- spräch mit den Jugendhilfeträgern weiterführen, auch da wo das neue Gesetz uns Lücken lässt, wie wir hier weiter denken können. Wir waren in Karlsruhe immer auf einem guten Weg, was das Vordenken anbelangt hat, mit den Teilhabechancen aller, und da würden wir uns wünschen, dass wir auch miteinander weitere Formideen im Bereich der Jugendhil- fe entwickeln. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Der Argumentation und dem Vorschlag der Kolle- gin Fischer können wir uns anschließen, denn wir denken auch, dass es im Moment zu früh ist, um zu überlegen, wo es vielleicht Lücken gibt. Wir sollten erst mal abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt und dann in einem Jahr, wie es von der Verwaltung vorgeschlagen ist, – 2 – in die entsprechenden Ausschüsse gehen. Das wäre genau der Weg, den wir auch mitge- hen können. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich kann mich nahtlos der Kollegin Fischer und der Kolle- gin Meier-Augenstein anschließen. Die SPD hat hier Lücken aufgedeckt, die wirklich vor- handen sind und wo Handlungsbedarf besteht. In der Tat sollte dann auch dieses neue Gesetz im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden, um zu klären, inwieweit das jetzt die Kriterien der Bildungsgerechtigkeit voll erfüllt. Gleichzeitig ist es sicher auch ein Anliegen von uns GRÜNEN, dass wir mit den Jugendhilfeträgern ins Gespräch kommen. Insofern haben wir hier eine einheitliche Meinung und begrüßen den Antrag, der jetzt dazu geführt hat, dass wir das Thema auch im Jugendhilfeausschuss besprechen können. Stadtrat Braun (KULT): Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist auch meiner Fraktion wichtig. Ich teile zwar die Sorgen der SPD-Fraktion, dass die bestehenden Defizite aus dem bestehenden Bildungs- und Teilhabepaket nicht vollständig durch ihr eigenes Starke-Familien-Gesetz behoben werden können, dennoch möchte ich mich dafür ausspre- chen, dieses erst abzuwarten, bevor wir kommunale Änderungen beschließen, die dann doch wie angekündigt, über das Starke-Familien-Gesetz mit Bundesförderung umgesetzt werden. Auch wenn ich Ihr Misstrauen aktuell bestens verstehen kann, möchte ich Sie er- mutigen, etwas mehr Vertrauen in Ihre Bundesspitze zu haben. Mit etwas Geduld und fundierten Erkenntnissen durch die angekündigten Gesetzesänderungen, hätten Sie mit diesem Antrag sicherlich auch eine aufgeschlossene Debatte herbeiführen können. Stadtrat Jooß (FDP): Nach meinen Informationen ist die Schule in der Pflicht, die Schüler versetzungsreif zu machen und das tut sie auch, zum Beispiel mit Nachhilfeangeboten. Lei- der gibt es trotzdem Kinder, die von ihren Fähigkeiten ausgehend, das nicht schaffen. Deswegen sind wir gegen Gleichmacherei, weil eben nicht alle Kinder gleich sind. Deshalb begrüßen wir die Initiative der SPD, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um besonders die Schwachen weiterzubringen. Die betroffenen Eltern sind mit Sicherheit für diese Unterstüt- zung dankbar, und wir sind der Bildungsgerechtigkeit etwas näher gekommen. Der Vorsitzende: Ich sehe eine große Mehrheit dafür, dass man die Ergebnisse abwartet. Der Kollege erzählt gerade, dass im Juli der Armutsbericht vorgestellt wird, und das Thema Bildung einen eigenen Schwerpunkt bildet. Wenn es darüber hinaus noch Bedarf gibt, dann melden Sie den bitte an. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Mai 2019