Aufstellung von gewerblichen Plakatständern in Wettersbach
| Vorlage: | 2019/0206 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 06.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Anfrage CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 01.02.2019 Vorlage Nr.: 279 Verantwortlich: - Aufstellung von gewerblichen Plakatständern in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Otrtschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 9 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: - Gibt es für Wettersbach ein Konzept für die gewerbliche Plakatierung im öffentlichen Raum? - Wer ist Eigentümer der vorhandenen gewerblichen Plakatständer? - Wer ist für die Pflege und Aufstellung dieser verantwortlich? - Wer legt die Aufstellungsorte fest und genehmigt diese? - Werden die alten gewerblichen Plakatständer demnächst gegen neue ausgetauscht? Begründung: In den Ortsdurchfahrten von Grünwettersbach und Palmbach stehen mehrere alte Plakatständer, die gewerblich genutzt werden. Es handelt sich hierbei in der Mehrzahl um ungepflegt und unschöne Plakatständer, die dem positiven Aussehen unseres Ortsbildes nicht zuträglich sind. Wir wurden hierzu auch von mehreren Bürgern angesprochen. Zwei Beispiele siehe Fotos. unterzeichnet von: Marianne Köpfler, Fraktionsvorsitzende und Roland Jourdan
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 01.02.2019 Vorlage Nr.: 279 Verantwortlich: Aufstellung von gewerblichen Plakatständern in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 9 x Zu Frage 1: Gibt es für Wettersbach ein Konzept für die gewerbliche Plakatierung im öffentlichen Raum? Das Aufstellen von Plakatständern ist im Stadtgebiet einheitlich geregelt. Ein Konzept für Wettersbach im Speziellen gibt es nicht. Grundlage ist hier der Beschluss des Hauptausschusses vom 30.04.1982. Zu Frage 2 und 3: Wer ist Eigentümer der vorhandenen gewerblichen Plakatständer? Wer ist für die Pflege und Aufstellung dieser verantwortlich? Eigentümer der Plakatständer sind in der Regel Plakatierfirmen, die auch für die Pflege und Aufstel- lung verantwortlich sind. Zu Frage 4: Wer legt die Aufstellungsorte fest und genehmigt diese? Die Plakatständer stehen grundsätzlich dauerhaft an denselben Standorten. Hier müssen die Auflagen der Plakatiergenehmigung eingehalten werden. Es erfolgt nur ein Wechsel der Plakate. Die Plakatiergenehmigung für die jeweiligen Veranstaltungen ergeht vom Bauordnungsamt. Zu Frage 5: Werden die alten gewerblichen Plakatständer demnächst gegen neue ausgetauscht? Sofern Beschwerden bezüglich mangelhafter Plakatständer beim Bauordnungsamt eingehen, werden die Plakatierfirmen informiert und um den Austausch bzw. um Instandsetzung der betroffenen Stän- der gebeten. Dies erfolgt in der Regel zügig. Das Bauordnungsamt hat zugesagt die Plakatierfirmen über die Beschwerde zu informieren und wird diese bitten, die Plakatständer in den Ortsdurchfahrten von Grünwettersbach und Palmbach zu über- prüfen und gegebenenfalls die Ständer zu tauschen oder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu ver- setzen.