Antrag auf das Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Friedhof Grünwettersbach

Vorlage: 2019/0203
Art: Antrag
Datum: 06.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.03.2019

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Antwort der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW -Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 24.01.2019 Vorlage Nr.: 276 Verantwortlich: - Antrag auf das Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Friedhof Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 6 X Kurzfassung Die Ausfahrt vom Parkplatz, zurück auf die Straße „Am Berg“, erscheint uns recht unübersichtlich und daraus resultierend, gefährlich. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob man hier mit einem Verkehrsspiegel Abhilfe schaffen könnte. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech und Dr. Gerhard Overhoff

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 276 - Antrag auf das Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Friedhof Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 6 X Kurzfassung Bei einem Verkehrsspiegel handelt es sich nicht um eine anordnungspflichtige Einrichtung nach der Straßenverkehrsordnung. Nach Prüfung und Wertung der Örtlichkeit im Rahmen einer Verkehrsschau gibt es keine An- haltspunkte dafür, die das Anbringen eines Verkehrsspiegels rechtfertigen. Es handelt sich bei der Ein- und Ausfahrt zum/vom Friedhofsparkplatz um keine verkehrsgefähr- dende Stelle. Es ist eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer in der 30er-Zone gegeben. Zum Weiteren werden durch den Straßenbaulastträger nur noch in Ausnahmefällen und in Ab- sprache mit dem Ordnungs- und Bürgeramt, bei entsprechender Wertung der Örtlichkeit, solche Spiegel angebracht. Ein solcher Ausnahmefall ist an der Ein- und Ausfahrt vom Grünwettersbacher Friedhof in die Straße „Am Berg“ nicht gegeben und kann deshalb nicht befürwortet werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 12.03.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit