Baumaßnahmen BAB 8 nördliche Fahrbahn 2019, Ortsdurchfahrt Palmbach und Grünwettersbach
| Vorlage: | 2019/0199 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 09.01.2019 Vorlage Nr.: 272 Verantwortlich: - Baumaßnahmen BAB 8 nördliche Fahrbahn 2019, Ortsdurchfahrt Palmbach und Grünwet- tersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 3 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat möge folgenden Beschluss fassen: Die Ortsverwaltung Wettersbach wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Amts- spitzen der Stadt Karlsruhe über die Folgen des zu erwartenden Durchgangsverkehrs im Rahmen der Baumaßnahmen auf der A8 zu beraten und infolge entsprechende verkehrs- und lärmverträgli- che Regelungen für die Ortsdurchfahrt Palmbach/Grünwettersbach in Abstimmung mit den zustän- digen Stellen des Landes Baden-Württemberg zu treffen. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie der zuständige Dezernent sollen dies zur Chefsache erklären. Folgende Maßnahmen sehen wir insbesondere für erforderlich an: - LKW- Durchfahrtsverbot Richtung Wolfartsweier mit entsprechenden Überwachungsmaß- nahmen - Klare und eindeutige Hinweistafeln, die den Durchgangsverkehr Richtung Wolfartsweier fernhalten. - Durchgängiges Tempo -30 Gebot für die Ortsdurchfahrten, um für die Anwohner eine noch erträgliche und zumutbare Verkehrssituation zu schaffen. Begründung: In den laufenden Jahren 2019 und 2020 werden auf der A8 zwischen Karlsbad und Wolfartsweier Straßensanierungsarbeiten durchgeführt werden. Teilsperrungen mit verengten Streckenführungen erst bei der nördlichen Fahrbahn, dann bei der südlichen Fahrbahn müssen eingerichtet werden. Die Erfahrungen vergangener Jahre haben immer wieder gezeigt, dass Störungen oder Baustellen auf der A 8 zu unerträglichen Zuständen in der Ortsdurchfahrt der L 623 geführt haben. Einstimmi- ge Beschlüsse des Ortschaftsrates, Besprechungen mit Vertretern des Regierungspräsidiums unter der Einschaltung von Landtagsabgeordneten, Bürgerproteste und vieles mehr zeigten wenig Wir- kung und sorgten für keinerlei Abhilfe. Lange Staus in den Ortsdurchfahrten von Palmbach und Grünwettersbach, Schlangen von LKWs, gefährdete Fußgänger und vieles mehr prägten immer wieder das Verkehrsbild. Die SPD - Ortschaftsratsfraktion wird daher fordern, dass die kommunale Amtsspitze in der Person von Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup im Vorfeld sich dieses Problems annimmt um hier unzumutbare Verhältnisse zumindest abzumildern. Die SPD - Gemein- deratsfraktion wird von diesem Problem ebenfalls unterrichtet werden, um ggf. dieses Thema im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu thematisieren. unterzeichnet von: Peter Hepperle, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 272 - Baumaßnahmen BAB 8 nördliche Fahrbahn 2019, Ortsdurchfahrt Palmbach und Grünwet- tersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2019 3 X Kurzfassung Der Antrag wurde am 5. Februar 2019 in der Verkehrsplanungsrunde, einem Fachkreis, beste- hend aus Vertretern der mit Verkehrsangelegenheiten befassten Dienststellen, erörtert. Im Hin- blick auf die geplante Baumaßnahme auf der Bundesautobahn A 8 wurden verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen für Palmbach und Grünwettersbach beschlossen. Diese sind nachfolgend zu den jeweiligen Anträgen im Detail aufgeführt. - Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbot Richtung Wolfartsweier mit entsprechenden Überwachungsmaßnahmen Ein Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbot wird angeordnet (siehe auch Antwort zu Ziffer b CDU-FW-Fraktion). Das Lastkrafwagen-Durchfahrtsverbot Richtung Wolfartsweier wird ent- sprechend ausgeschildert. Überwachungsmaßnahmen des fließenden Verkehrs obliegen dem Polizeipräsidium Karlsruhe. Das Polizeipräsidium wurde bereits in die Planungsphase des Verkehrskonzepts einbezogen und um Kontrollmaßnahmen gebeten. Diese werden im Rahmen der personellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt. - Klare und eindeutige Hinweistafeln, die den Durchgangsverkehr Richtung Wol- fartsweier fernhalten Die Beschilderung des Lastkfratwagen-Durchfahrtsverbots wird mit größtmöglichen Hin- weistafeln ausgeführt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 12.03.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 - Durchgängiges Tempo 30 Gebot für die Ortsdurchfahrten, um für die Anwohner eine noch erträgliche und zumutbare Verkehrssituation zu schaffen. Durchgängig und unbegrenzt Tempo 30 für die Ortsdurchfahrten wird angeordnet (siehe auch Antwort zu Ziffer a CDU-FW-Fraktion) Ergänzungsantrag vom 19. Februar 2019 - Mit welchen verkehrlichen Maßnahmen will die Verwaltung dem erhöhten Ver- kehrsaufkommen begegnen, damit die Belastungen für die ansässige Bevölkerung unserer beiden Ortsteile abgemildert werden? Das Maßnahmepaket der verkehrlichen Maßnahmen ergibt sich aus den oben angegebenen Antworten auf die jeweiligen Anträge. - Mit welchen innerörtlichen Einschränkungen ist zu rechnen? Als innerörtliche Einschränkung muss mit der Anordnung eines absoluten Haltverbots inner- halb der gesamten Ortsdurchfahrt der L 623 gerechnet werden. - Gab es keine Möglichkeiten, die Bauabläufe der Straßenbaumaßnahmen (Rhein- brücke, Tunnelmaßnahmen Kriegsstraße, Durlacher Allee, Sanierung A 8, Sanierung L 623 Karlsbad) zeitlich zu entzerren? Die Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium Karlsruhe stehen in engem Kontakt und tauschen sich regelmäßig über die Durchführung von Maßnahmenmeldungen aus. In die- sem Zusammenhang konnte erreicht werden, die Abwicklungen des Regierungspräsidiums auf der A 8 komplett von Baumaßnahmen auf der A 5 zwischen BAB-Dreickeck-KA und der AS KA-Ettlingen zu lösen. Die Überlappung mit der Bauwerkertüchtigung an der Rheinbrü- cke konnte aufgrund der Schadenbeurteilung des Regierungspräsidiums sowohl an der Brü- cke als auch auf der A 8 nicht verhindert werden. Auch die Terminierung der Landesbaustel- le an der L 623 Karlsbad konnte durch die Stadtverwaltung nicht mehr beeinflusst werden. Die Straßenbaustellen auf der Durlacher Allee und der Kriegsstraße werden über das Baustellenmanagement überwacht und so gesteuert, dass unverträgliche Konstellationen mit der BAB-Abwicklung soweit als möglich vermieden werden. Die Arbeiten für die äußere Erschließung IKEA auf der Durlacher Allee können derzeit diesbezüglich noch nicht beurteilt werden. Die erforderlichen Bauphasen sind noch nicht ausgearbeitet und sind noch von IKEA mit dem Baustellenmanagement abzustimmen. Die Abstimmungen betreffen auch das weitere Straßennetz und alle Vorhabenträger, welche Straßenbaustellen in Karlsruhe betrei- ben.