Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 2019/0183 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 306 Dez. 6 „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.03.2019 1 X Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teil- bereich Heidenheimer Straße“ in Karlsruhe-Grünwettersbach im beschleunigten Verfahren ge- mäß § 13 b BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung für ein Wohngebiet mit ergänzenden Nutzungen und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§ 15 Absatz 1 BauGB) Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan mit Datum vom 28. Januar 2019 ersichtlich. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe den Aufstellungsbeschluss „Ess- linger Straße“ vom 29. November 2001 aufzuheben. Der Planbereich ist aus dem einen Be- standteil dieses Beschlusses bildenden Plan mit Datum vom 23. März 2001 ersichtlich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 50.000,- € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 15.01.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet am nordöstlichen Ortsrand von Karlsruhe-Grünwettersbach soll als Wohngebiet mit ergänzenden Nutzungen entwickelt werden. Es umfasst zwei Teile: eine ca. 3,1 ha große Fläche östlich der bislang einseitig bebauten Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Heinz-Barth-Schule (1) und eine ca. 2,2 ha große Fläche, die den Sportplatz des ASV Grünwet- tersbach sowie die südwestlich angrenzenden Flächen bis zum Friedhof umfasst (2). Ziel ist es, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufzustellen. Die vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe geforderten Dichten bei gleichzeitiger Einhaltung der maximalen Grundfläche gem. § 13b BauGB, sollen innerhalb einer Konzeptvergabe ausgelotet werden. Flächennutzungsplan Die Fläche Esslinger Straße ist im gültigen FNP 2010 als geplante Wohnbaufläche, die Fläche Heidenheimer Straße als geplantes Sondergebiet Gartenhausgebiet und geplante Friedhofser- weiterung dargestellt. Beide Flächen sind im derzeitigen Vorentwurf des FNP 2030 als geplante Wohnbauflächen aus- gewiesen und dem Siedlungstyp C mit einer Dichte von 40 Wohneinheiten pro ha (~80 Ein- wohner/ha) zugeordnet. Der FNP 2030 sieht für beide Flächen insgesamt ca. 170 neue Wohneinheiten auf 5,2 ha vor (90 im Bereich Esslinger Straße und 80 im Bereich Heidenheimer Straße). Ein Drittel davon muss in verdichteter Bauweise ausgeführt werden. Naturräumliche Gegebenheiten/ Topografie Die Teilfläche 1 (Esslinger Straße) besteht überwiegend aus Ackerflächen mit vereinzelten Streu- obstwiesen. Ein Baumaufmaß liegt vor. Die Fläche ist nach Norden und zur Straße hin abschüs- sig und durch abströmendes Oberflächenwasser bei Starkregen gefährdet. Das nördliche Teil- gebiet 2, bestehend aus Sportplatz und Streuobstwiesen, ist nach Südwesten hin abschüssig und ebenfalls durch abströmendes Oberflächenwasser bei Starkregen gefährdet. Für beide Teil- flächen werden daher Retentionsflächen notwendig. An der Esslinger, Ecke Waiblinger Straße sowie an der nördlichen Heidenheimer Straße befinden sich insgesamt drei Sand- und Geröll- fänge, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. Artenschutz Für den Teilbereich 1 wurde bereits ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben. Erhebungen werden in Abstimmung mit dem Umweltamt insbesondere im Hinblick auf Brutvögel, Fleder- mäuse und Eidechsen durchgeführt. Der Zwischenbericht (Stand 19. Juli 2018) liegt vor. Die bisher vorgefundenen Arten stellen kein grundsätzliches Hindernis für die weitere Planung dar. Arten mit Planungsrelevanz sind Zauneidechse, Star und Haussperling. Für diese Arten werden Ausgleichsmaßnahmen nötig. Nördlich beider Teilflächen grenzt jeweils ein geschütztes Biotop (§ 32 NatSchG) an. Eine Untersuchung der Fläche Heidenheimer Straße soll nach dem Aufstel- lungsbeschluss erfolgen. Immissionen Das Plangebiet befindet sich unweit der Autobahn A8. Durch die Errichtung einer Lärmschutz- wand entlang der Autobahn wurde der Schallschutz bereits verbessert, dennoch wurden im Plangebiet bei Mitwindwetterlagen nachts noch 45-50 dB(A) berechnet. An Teilfläche 1 grenzt zudem östlich ein Sportpark mit Tennisplätzen an. Ein Schallgutachten wird zu gegebener Zeit in Auftrag gegeben. Ein Verkehrsgutachten, das insbesondere auch die Auswirkungen auf die Anschlusspunkte zur Wiesenstraße (L 623) untersucht, ist geplant. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Verfahren Es bestand bereits in früheren Jahren die Absicht eine bauliche Arrondierung im östlichen Orts- bereich zu ermöglichen. Daher wurde bereits in 2001 ein Aufstellungsbeschluss für den Teilbe- reich der Esslinger Straße gefasst. Inzwischen besteht darüber hinaus das Ziel, auch die Flächen der nördlichen Heidenheimer Straße mit in die Planung einzubeziehen. Aus diesem Grund ist der bisherige Aufstellungsbeschluss aufzuheben und ein neuer Aufstellungsbeschluss erforder- lich. Da sich nur ein kleiner Anteil des gesamten Plangebiets in städtischer Hand befindet, wird ein Umlegungsverfahren notwendig. Die Verlagerung der Sportfläche des ASV Grünwettersbach wird geprüft. Mit dem Verein werden Gespräche geführt. Städtebaulicher Entwurf Auf dem insgesamt ca. 5,3 ha großen Plangebiet soll ein Wohngebiet mit Kindertagesstätte entstehen, das eine angemessene städtebauliche Abrundung mit Rücksicht auf Kubatur, Höhe und Körnung der gegenüberliegenden Wohnbebauung darstellt sowie den oben beschriebenen Anforderungen an Dichte, Regenrückhaltung und Lärmschutz bei gleichzeitiger Bereitstellung freiräumlicher Qualitäten entgegen kommt. Ein erster städtebaulicher Vorentwurf soll aus einem anschließenden Konzeptverfahren hervor- gehen. Finanzierung Die voraussichtlichen Kosten werden sich wie folgt verteilen: In 2019 ca. 10.000 € , in 2020 ca. 30.000 € und in 2021 ca. 10.000€. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes. Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Esslinger Straße Vermessungs-und Liegenschaftsamt M.1 :10 000 Kantenbutke! / / / / / dtplanungsamt • 23.03.2001 Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zw. Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ M. 1:10000 Stadtplanungsamt 28.01.2019 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt GRÜNWETTERSBACH PALMBACH