Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 2019/0182 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich)
Datum: 26.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0182 Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätli- che Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 2 x zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ursula Baron und bei Frau Rosemarie Zelch ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Beirats für Menschen mit Behinderungen Frau Manuela Grimm als ordentliches be- ratendes Mitglied und Frau Christine Toussaint als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Vertretung des Beirats für Menschen mit Behinderungen an. Frau Ursula Baron nimmt die- se Funktion als ordentliches beratendes Mitglied und Frau Rosemarie Zelch als stellvertretendes beratendes Mitglied wahr. Mit E-Mail vom 29. Januar 2019 teilte die Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinde- rungen mit, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen neu gewählt worden sei und Frau Baron und Frau Zelch dem Beirat nicht mehr angehören. In der Sitzung des neu gewählten Bei- rats vom 25. Januar 2019 seien als neue Vertretungen für den Jugendhilfeausschuss Frau Ma- nuela Grimm als ordentliches beratendes Mitglied und Frau Christine Toussaint als stellvertre- tendes beratendes Mitglied gewählt worden. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes Baden-Württemberg (LKJHG) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vor- schlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme der früheren Vorschläge, in diesem Fall das Ausscheiden aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vor- schriften anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Beirats für Menschen mit Behinderungen, für die restliche Amtszeit Frau Manuela Grimm als ordentliches beratendes Mitglied und Frau Christine Toussaint als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Frau Manuela Grimm als ordentliches beratendes Mitglied und von Frau Christine Toussaint als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss endet die Mitgliedschaft von Frau Ursula Baron als ordentliches beratendes Mitglied und von Frau Ro- semarie Zelch als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ursula Baron und bei Frau Rosemarie Zelch ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Beirats für Menschen mit Behinderungen Frau Manuela Grimm als ordentliches beratendes Mitglied und Frau Christine Toussaint als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätlichen Ausschüssen und Gremien: Änderung in de Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2019/0182 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ursula Baron und bei Frau Rosemarie Zelch ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Beirats für Menschen mit Behinderungen Frau Manuela Grimm als ordentliches be- ratendes Mitglied und Frau Christine Toussaint als stellvertretendes beratendes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019