Service Jugend- und Sozialbehörde verbessern

Vorlage: 2019/0177
Art: Antrag
Datum: 27.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 39

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Jugendhilfeausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0177 Service Jugend- und Sozialbehörde verbessern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 39 x 1. Die Stadtverwaltung ermöglicht eine monatliche Erstattung der Geschwisterkin- dermäßigung bei Betreuung durch unterschiedliche Träger. 2. Die Stadtverwaltung Karlsruhe stellt zum Ende eines Kalenderjahres eine Abrech- nung mit Aufschlüsselung der Betreuungs- und Verpflegungskosten bei Besuch einer städtischen Betreuungseinrichtung für die Erziehungsberechtigten aus. Bürgermeister Dr. Lenz betont immer wieder den Servicegedanken der Sozial- und Jugendbe- hörden. Die KULT-Fraktion teilt die Sicht des Bürgermeisters, dass eine moderne Verwaltung Serviceleistungen für Kunden bietet. Im Bereich der Kinderbetreuung wünscht sich die KULT-Fraktion eine Optimierung des Service. Zu Punkt 1: Die Geschwisterkindermäßigung bietet eine enorme finanzielle Entlastung für Fami- lien. Die Erstattung der Beiträge auch bei Betreuung der Kinder durch unterschiedliche Träger war ein wichtiger weiterer Schritt, Eltern bei angespannter Betreuungssituation zu entlasten, ebenso der Einbezug des Hortbesuchs in die Regelung. Allerdings ist die Erstattung der Beiträge bei Besuch von Einrichtungen unterschiedlicher Träger nur zum Ende des Schuljahres möglich. Betroffene Familien müssen dann einen entsprechenden Antrag stellen. Bis dahin sind die mo- natlichen Betreuungskosten vorzustrecken. Für viele Familien mit unteren und mittleren Ein- kommen, die über der Grenze zur Übernahme der Betreuungskosten durch die Stadt, liegen, stellt dies eine teils kaum zu tragende finanzielle Belastung dar. Die SJB sollte deshalb eine mo- natliche Beitragserstattung ermöglichen. Zu Punkt 2: Betreuungskosten für Kinder können bei der Steuer abgesetzt werden. Für viele Familien ist dies eine wichtige finanzielle Entlastung. Der Nachweis für den Besuch einer städti- schen Betreuungseinrichtung erweist sich jedoch als besonders mühsam. Die Stadtverwaltung gibt aktuell keine Abrechnung der Betreuungskosten an die Erziehungsberechtigten aus. Eltern müssen die Kosten einzeln anhand von Kontoauszügen nachweisen und die Verpflegungskos- ten, die nicht absetzbar sind, gesondert ausweisen. Hier steht der Service der Stadt weit hinter Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 dem der privaten Träger zurück, die eine Jahresabrechnung, teils mit extra ausgewiesenen Ver- pflegungskosten den Eltern zur Verfügung stellen. Das Abrechnungssystem der Stadtverwaltung sollte in der Lage sein, einen vergleichbaren Service zu leisten. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Erik Wohlfeil

  • Stellungnahme TOP 39
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0177 Dez. 3 Service Jugend- und Sozialbehörde verbessern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 39 x Kurzfassung Stellungnahme siehe Seite 2. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung ermöglicht eine monatliche Erstattung der Geschwisterkin- dermäßigung bei Betreuung durch unterschiedliche Träger. Die Stadtverwaltung hält sich bei der Regelung der Erstattung der Geschwisterkindermäßigung bei unterschiedlichen Trägern an die mit den freien Trägern vereinbarte Lösung und an den Gemeinderatsbeschluss vom 21./22. April 2009, der eine Erstattung am Ende des Jahres vor- sieht. Es besteht jedoch laut diesem Beschluss für Sorgeberechtigte die in finanziellen Nöten sind, auf Nachweis die Möglichkeit, vierteljährlich die Erstattung ihrer Beiträge nach der Geschwisterkind- regelung zu erhalten. Von dieser Regelung wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Künftig werden die Mitarbeiten- den der Stadtverwaltung die Sorgeberechtigten bei Bedarf auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Eine grundsätzliche monatliche Erstattung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und damit einhergehend eines nicht zu unterschätzenden personellen Aufwandes nicht umsetzbar. Auch für die freien Träger und die Sorgeberechtigten selbst wäre der monatliche Nachweis der gezahlten Beiträge ein erheblicher Aufwand. 2. Die Stadtverwaltung Karlsruhe stellt zum Ende eines Kalenderjahres eine Abrech- nung mit Aufschlüsselung der Betreuungs- und Verpflegungskosten bei Besuch ei- ner städtischen Betreuungseinrichtung für die Erziehungsberechtigten aus. Das Abrechnungssystem der Stadtverwaltung ist derzeit nur mit hoher personeller Ressource in der Lage, einen Nachweis für die Betreuungskosten zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Bei gegenwärtig 2832 Betreuungsplätzen wird dieser Nachweis in dringenden Einzelfällen aus- gestellt. Der Nachweis für den jährlichen Verpflegungsaufwand ist auf der Homepage der Stadt Karlsru- he als Service hinterlegt und kann von den Eltern heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dennoch strebt die Stadtverwaltung im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses der schrittweisen Beitragsreduzierung bis zur -befreiung für die Kindertageseinrichtungen eine Ver- besserung und damit einen verbesserten Service für die Sorgeberechtigten mit Bedarf an einem Nachweis, zeitnah an.

  • Protokoll TOP 39
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 39 der Tagesordnung: Service- Jugend- und Sozialbehörde verbessern Anfrage: KULT Vorlage: 2019/0177 Beschluss: Verwiesen in den Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf. Stadtrat Haug (KULT): Die Geschwisterkindermäßigung ist eine tolle Sache, für Familien mit geringem Einkommen auch eine enorme finanzielle Entlastung. Werden unterschiedli- che Träger besucht, ist eine Beitragsrückerstattung erst gegen Ende des Schuljahres vorge- sehen. Dies wiederum ist für Familien mit geringem Einkommen eine starke Belastung und führt möglicherweise dazu, dass erst gar kein Betreuungsplatz gesucht wird. Die vierteljähr- liche Auszahlung ist ein erster Schritt. Diese Möglichkeit muss allerdings auch prominent auf der Homepage beworben werden, denn wie gesagt, am Ende fangen viele erst gar nicht an, einen Betreuungsplatz zu suchen, wenn sie keine Kenntnis von der Möglichkeit haben. Wäre hier nicht mehr Flexibilität möglich? Wer einen Betreuungsplatz annimmt, unterschreibt einen Betreuungsvertrag, egal ob bei einer Kindertagespflege, einer Krippe, einer Kita oder einem Hort. Dieser legt eine monatliche Zahlung fest, anhand dieses Ver- trages sollte eine monatliche Rückerstattung möglich sein. Am Ende des Jahres müssen die geleisteten Zahlungen nachgewiesen werden, eventuelle Fehlbeträge auf beiden Seiten werden dann ausgeglichen, Veränderungen - Meldepflicht an die Stadt. Wie bei den Stadtwerken nur anders herum. Beim entsprechenden Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger sollte so eine Lösung doch denkbar sein. Die Antwort zu unserem zweiten Punkt, mit einem aufgeschlüsselten Bescheid zu den Betreuungs- und Pflegekosten, gefällt uns allerdings nicht wirklich. Kann es wirklich sein, dass das Abrechnungssystem der Stadt nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Bescheid herauszugeben, wo doch selbst Träger, die – 2 – bundesweit Kitas mit ähnlich viel Betreuungsplätzen haben, dazu in der Lage sind? Zumal die Betreuungskosten in städtischen Einrichtungen, je nach Betreuungsart, immer gleich sind. Eine zeitnahe Lösung sollte schnellstmöglich gefunden werden. Ich habe noch eine Nachfrage, was sind dringende Einzelfälle? Stadtrat Krug (CDU): Ich kann mich den Konsensbemühungen meines Kollegen Dirk Mül- ler gegenüber der KAL nur anschließen. Wir finden das Anliegen berechtigt, aber auch die Antwort der Stadtverwaltung ist im Großen und Ganzen angemessen. Sie haben selbst genannt, dass die dreimonatige Möglichkeit betont wird und verbessert werden soll. Wenn die Entwicklung bei dem Umbau der Beitragsumgestaltung und der Beitragsreduzierung, was wir fast alle im Kitabereich vorhaben, dann auch zu einem verbesserten Service für die Sorgeberechtigten mit Bedarf an einem Nachweis führt und dies zeitnah, dann klingt das für uns vernünftig. Ich nehme an, dass wir dann beide diesen Antrag in diesem Zustand für erledigt erachten. Stadträtin Fischer (SPD): Ich finde das Anliegen sehr berechtigt, sehe uns jetzt aber nicht in der Lage, das im Gemeinderat zu diskutieren. Ich möchte, dass schnellstmöglich im Fachausschuss eine Lösung gefunden wird. Ich muss jetzt nicht alles wiederholen, aber mich hat die Handhabung schon etwas entsetzt. Ich habe mir das etwas leichter vorge- stellt. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich war über das Verfahren auch etwas erstaunt, darüber wusste ich bislang nichts. Das Anliegen muss sicher noch mal intensiver überprüft werden. Ich meine, die Stadtverwaltung hat jetzt auch argumentiert mit den personellen Ressour- cen, die aktuell nicht zur Verfügung stehen, aber in Aussicht gestellt, dass man auch gera- de bei Punkt 2 Verbesserungen erreichen kann, aber jetzt hier abzustimmen, finde ich nicht passend. Die Antwort ist aus aktueller Sicht durchaus schlüssig, aber ich schließe mich da der Kollegin Fischer an, dass es noch mal im Fachausschuss erörtert wird. Stadtrat Høyem (FDP): Als ich den KULT-Antrag das erste Mal gelesen habe, habe ich gedacht, dass er hoffentlich überflüssig ist. Erst als ich die Antwort der Verwaltung gelesen habe, habe ich verstanden, dass der Antrag offensichtlich doch notwendig war. Auch wenn KULT nicht gewusst hat, dass die Erstattung nicht nur jährlich, sondern auch viertel- jährlich möglich ist, ist es richtig, dass man einen besseren und moderneren Service von der Verwaltung erwarten könnte. Aber zu Ihnen, Herr Oberbürgermeister, wir hören noch einmal Worte wie hoher Verwaltungsaufwand und hohe personelle Ressourcen, diese Kla- ge hören wir in jeder Gemeinderatssitzung. Hier muss der Gemeinderat dann noch einmal wiederholen, dass man diese Klage nicht an uns, sondern an die verantwortlichen Bürger- meister richten soll. Ich kann nicht beurteilen, wie verbreitet die Digitalisierung in der Ver- waltung ist, aber eine monatliche Abrechnung zu machen, um relevante Steuerunterlagen auszustellen, ist wahrscheinlich keine besonders große Herausforderung für eine ganz normale Softwarefirma. Letztlich wird es doch überall im privaten Sektor benutzt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Natürlich kann man den Antrag verstehen, allerdings muss man auch die Stadtverwaltung verstehen, die versucht ihre Abläufe zu optimieren. Denn wenn wir für jeden Einzelfall die optimale Lösung haben wollen, brauchen wir dafür viel mehr Leute, und das kostet das Geld aller Bürger, das dürfen wir hier als Gemeinderat nicht vergessen. Wenn wir Service wollen, brauchen wir dafür mehr Leute. Frau Schmidt, die sich um diese Anträge kümmert, leistet aus meiner Erfahrung gute Arbeit. Aber wenn – 3 – nur eine Person damit beschäftigt ist, kann man nicht erwarten, dass jeden Monat für ein- zelne Leute eine Abrechnung gemacht wird. Die Stadtverwaltung ist doch auf einem guten Weg, die Rechnungslegung zu digitalisieren. Es wir die e-Akte und die e-Rechnung einge- führt, lassen Sie uns doch gemeinsam einfach abwarten, bis diese Systeme eingeführt sind, und wir werden sehen, dass sich dann Möglichkeiten bieten, wie man so eine monatliche Abrechnung mit wenig Aufwand realisieren kann. Es kann nicht sein, dass wir eine Sache, die schon seit Jahren sehr gut läuft und im Detail auch gar nicht so einfach ist, mal schnell umstrukturieren. An der Stelle noch mal herzlichen Dank für die Geschwisterkindlösung, die für viele Familien sehr wichtig ist. Es geht nicht nur um städtische Einrichtungen, son- dern auch um kirchliche Einrichtungen. Jede Einrichtung ist etwas anderes, es werden an- dere Sätze fällig. Es ist eine komplex Geschichte, lassen Sie uns das doch einfach beibehal- ten bis die e-Akte und die e-Rechnung funktionieren, und dann denke ich, kann man das ganze mit relativ wenig Aufwand umsetzen. Der Vorsitzende: Ich würde gerne den Vorschlag aufgreifen, das im Jugendhilfeaus- schuss, verknüpft mit den Beitragsdiskussionen, die wir im Mai auch noch bekommen, weil wir es im Herbst einführen wollen, aufzurufen. Herr Stadtrat Høyem, Sie haben grundsätz- lich recht, dass Sie diese Sätze hier für nicht gut heißen. Es ist aber wichtig, Sie darauf hin- zuweisen, dass wenn Sie heute beschließen würden, dass wir die Erstattung monatlich ein- führen, wir es aktuell nicht mit dem vorhandenen Personal umsetzen könnten. An einer Stelle, Herr Stadtrat Haug, sehe ich es etwas anders. Ich glaube nicht, dass dieses Verfah- ren, das für die Eltern sicherlich erst mal eine umständliche Belastung darstellt, dazu führt, dass wir jetzt weniger Kindergartenanmeldungen hätten, also den Nachweis, glaube ich, können Sie nicht erbringen, es ist eine Vermutung. Ich persönlich glaube das nicht, denn dann müssten wir eigentlich eklatant weniger Nachfragen haben als andere Städte, und das sehe ich nicht. Aber auch diese Frage, ist es richtig, dass wir Eltern erst etwas zahlen lassen und dann erstatten wir es wieder, ich halte das psychologisch für keinen schlechten Weg. Ich halte es für schwieriger, von Anfang an zu sagen, es ist umsonst. Das ist eine völ- lig andere Geschichte. Die ist aber angesichts der Trägervielfalt eigentlich der einzige Weg, bestimmte Dinge vernünftig umzusetzen, und das kommt alles in diese Beitragsdiskussion. Wenn wir schrittweise an die Beitragsfreiheit herangehen, werden genau diese Fragen von zentraler Bedeutung sein. Und ich sehe es auch so, dass wir am Ende ein automatisiertes System brauchen, das die ganze Sache durchzieht, ohne ist es gar nicht zu leisten. Insofern treffen sich die verschiedenen Erwartungen hoffentlich bald in einem gemeinsamen neuge- stalteten System. Der Antragsteller ist einverstanden, dann verweisen wir den Antrag in den Jugendhilfeaus- schuss zur Vorberatung der Beitragsanpassung, die wir dann im Mai in den Gemeinderat bekommen. Damit haben wir die Anträge alle abgehakt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. April 2019