Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen

Vorlage: 2019/0168
Art: Antrag
Datum: 25.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 37

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Jugendhilfeausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0168 Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 37 x 1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, um Familienhilfe zeitnah und niedrigschwellig für stark belastete Familien vor oder nach der Geburt zu gewähren. 2. Zielgruppe sind Familien, die im Umgang mit ihren Problemen und Herausforderungen schnelle Unterstützung benötigen und bei denen die voraussichtliche Bewilligung von Leistungen durch die Krankenkasse zu lange dauert. 3. Im Rahmen des Konzeptes wird dargestellt, wie viele Familien erfahrungsgemäß pro Jahr betroffen sind und wie hoch der zusätzliche städtische Aufwand wäre. Sachverhalt / Begründung: Immer wieder bleiben in Karlsruhe Familien vor und nach der Geburt eines Kindes (oder der Geburt von Mehrlingen) unversorgt, obwohl sie sich in einer akuten Krisensituation befinden. Gründe sind, dass die Antragsbearbeitung bei den Krankenkassen zwei bis drei Wochen dauern kann und nachgeburtliche Anträge teilweise schwierig bewilligt werden. Außerdem kann die Familie erst ab Antragsbewilligung auf die Suche nach einer Familienhilfe gehen. Damit ver- streicht wiederum wertvolle Zeit. Teilweise ist der Zeitraum, für den der Antrag gestellt wurde, dann schon vergangen, sodass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Kern des Antrags ist es, für unbürokratische und sehr schnelle Hilfen zu sorgen, denn eine wo- chenlange Wartezeit, nach der eine Krise eventuell schon „irgendwie“ überwunden wurde, ist für Familien und ihre Kinder in einer akuten Krise nach Auffassung der GRÜNEN zu lang. Mög- lich wäre es hier auch, dass die Stadt in Vorleistung geht, solange die Zusage der Krankenkasse nicht eingetroffen ist. Allgemeiner Konsens ist, dass die ersten Tage und Wochen eines Säuglings besonders prägend unter Umständen für sein gesamtes Leben sind. Neuere Forschungen gehen von einer noch stärkeren Prägung als bisher angenommen – auch schon vor der Geburt – aus. So wirkt sich z.B. die Ausschüttung von Stresshormonen durch die Mutter deutlich aus, ebenso das Verhalten gestresster Eltern bzw. Alleinerziehender nach der Geburt. In manchen Situationen des Lebens sind die Anforderungen zu schwer, um sie ohne Hilfe zu bewältigen. Solche Situationen können sein: • die Geburt von Mehrlingen • psychisch kranke Mutter bzw. Familienmitglieder • Suchterkrankungen • belastete Alleinerziehende • Arbeitslosigkeit und finanzielle Not • Gewalterfahrungen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Hilfe kann von der sozialpädagogischen Begleitung über Alltags- zu Haushaltshilfen reichen. Ziel ist immer die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Erfahrung zeigt, je schneller Hilfe in akuten Krisen einsetzt, desto früher macht sie sich wieder überflüssig. Wertvoll ist die „Nachbarschaftshilfe minikids“ der Caritas Karlsruhe. Sie kann aber den ge- nannten Bedarf nicht abdecken, schon allein deshalb, weil die Zielgruppe hier Familien mit Kin- dern ab einem Jahr ist. Die Frühen Hilfen in Karlsruhe sind vorbildlich und erreichen mit ihren niedrigschwelligen Ange- boten sehr viele Familien. In dem genannten Bereich besteht allerdings nach Auffassung der GRÜNEN eine Versorgungslücke. unterzeichnet von: Verena Anlauf Zoe Mayer Renate Rastätter

  • Stellungnahme TOP 37
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0168 Dez. 3 Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 37 x Kurzfassung Die beschriebenen Hilfen können über §20 SGB VIII und andere vorrangige Hilfen gewährt wer- den. Ein darüber hinausgehendes Konzept ist nicht notwendig. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gesetzliche Grundlage Die Jugendhilfe sieht mit dem §20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsitua- tionen“ eine familienunterstützende und familienerhaltende Funktion vor, die in dem Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beschrieben ist. Sie zielt darauf ab, die Entstehung dauerhaf- ter Krisen oder Benachteiligungen durch familiäre Not- und Belastungssituationen zu verhin- dern. Dabei sollen die psychische und physische Grundversorgung, die Sicherung personeller und sozialer Beziehungen und die Sicherung der Bindungen des Kindes an die ihm vertraute häusliche Lebensgemeinschaft sichergestellt werden. Voraussetzung für den Anspruch ist der Ausfall des überwiegend betreuenden Elternteils durch gesundheitliche Gründe (akute, chroni- sche und/oder unheilbare Krankheiten; psychische Erkrankungen; Suchterkrankungen; schwere Pflegebedürftigkeit; Versorgung und Pflege zu früh geborener Mehrlinge; Versorgung und Pfle- ge eines schwerkranken, sterbenden oder behinderten Kindes) oder andere zwingende Gründe (bspw. Entbindung eines Kindes, Mehrlingsgeburten, Unfälle bzw. Ausfallzeiten aufgrund un- fallbedingter medizinischer Maßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen, Trennung der Eltern, Tod eines Elternteils, Inhaftierung). Zusammenfassend, um allen Familien- und Lebenskrisen zu be- gegnen die eine Minderung der Handlungskompetenzen zur Folge hat. Die Hilfeform nach §20 SGB VIII kann über die Übernahme der Haushaltsführung hinausgehen, da auch der Ausfall von Erziehungsleistungen kompensiert werden soll. Die Hilfe ist eine vo- rübergehende ambulante Leistung, deren Dauer sich am individuellen Hilfebedarf orientiert mit dem Ziel einer dauerhaften Überwindung der familiären Notsituation. Die Hilfe ist jedoch nachrangig gegenüber Sozialleistungen anderer Träger in der Gesundheits- hilfe: Dazu gehören Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Renten-, Unfallver- sicherungen und Beihilfen. Auch Karlsruher Familien steht die Hilfe nach §20 SGB VIII offen, der Anspruch wird durch den Sozialen Dienst geprüft und dann die Leistung gewährt. Weiterführende Literatur: KVJS Jugendhilfe-Service (2012): Betreuung und Versorgung des Kin- des in Notsituationen nach §20 SGB VIII. (https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/jugend/Betreuung_und_Versorgung.pdf) In Karlsruhe existiert ein sehr gut ausgebautes System der Frühen Prävention, in dem Familien ab der Schwangerschaft mit Kindern bis drei Jahren niedrigschwellig und unbürokratisch von verschiedenen Professionen begleitet werden können. 1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, um Familienhilfe zeitnah und nied- rigschwellig für stark belastete Familien vor oder nach der Geburt zu gewähren. Bereits jetzt können, wie einleitend beschrieben, Hilfen für stark belastete Familien über den Sozialen Dienst gewährt werden. 2. Zielgruppen sind Familien, die im Umgang mit ihren Problemen und Herausfor- derungen schnelle Unterstützung benötigen und bei denen die voraussichtliche Bewilligung von Leistungen durch die Krankenkasse zu lange dauert. Die Bewilligung durch die Krankenkassen dauert in der Regel mehrere Wochen, hier wäre eine Verkürzung des Antragsverfahrens wünschenswert. Hilfe und Unterstützung bei der Antragstel- lung erhalten Familien beim Fachteam Frühe Kindheit des Netzwerks Frühe Prävention Karlsru- he. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Im Rahmen des Konzepts wird dargestellt, wie viele Familien erfahrungsgemäß pro Jahr betroffen sind und wie hoch der zusätzliche städtische Aufwand wäre. Aus Sicht der Verwaltung ist kein zusätzliches Konzept notwendig. Durch die individuelle Prü- fung des Hilfebedarfs der Familien können alle anspruchsberechtigten Familien Hilfe nach §20 SGB VIII erhalten.

  • Protokoll TOP 37
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 37 der Tagesordnung: Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0168 Beschluss: Verwiesen in den Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Uns ging es darum, dass junge Familien, die sich nach der Geburt in einer Situation befinden, die sie nicht alleine bewältigen können, schnelle Hilfe bekommen. Das Problem ist, dass die Krankenkassen, wie in der Antwort der Verwaltung beschrieben, in der Regel erst nach Wochen Haushaltshilfe bewilligen. Uns ist jetzt durch die Antwort der Verwaltung nicht ganz klar geworden, ob in diesen Fällen die Jugendhilfe nach Paragraph 20 Sozialgesetzbuch VIII ohne längere Wartezeiten einspringt oder nicht. Deswegen hätten wir gerne die Behandlung im Jugendhilfeausschuss. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir sind auch damit einverstanden, das noch mal im Ausschuss zu behandeln, weil auch bei uns eine Frage aufgekommen ist. Es ist ein wich- tiges Thema, wir lesen jetzt die Antwort der Verwaltung so, dass es hier keinen Bedarf gibt, zusätzlich tätig zu werden, aber dennoch wird auf diese langen Bearbeitungszeiten der Krankenkassen verwiesen. Natürlich wäre es der Idealfall, wenn alles über den Paragraph 20 Sozialgesetzbuch VIII abgedeckt ist, aber vielleicht könnten Sie im nächsten Ausschuss einfach noch mal darüber berichten. Stadträtin Fischer (SPD): Auch wir sind mit der Verweisung in den zuständigen Aus- schuss einverstanden, aber ich denke, die Kernaussage in der Verwaltungsantwort ist die, – 2 – wir haben ein sehr gut ausgebautes System der frühen Prävention und darauf wird hinge- wiesen. In den Familien wird ab der Schwangerschaft die Leistung von den Trägern er- bracht, und ich denke es ist gut, dass man auch noch mal im Ausschuss informiert, weil die Anfänge der frühen Prävention und der Frühen Hilfen vielen nicht bekannt sind. Wir waren damals eine der ersten Städte, die hier ein System aufgebaut haben, als es noch gar keine gesetzlichen Regelungen in dem Umfang gab. Ich denke, es ist gut, dass man denen, die später dazugekommen sind, einfach mal die Info weiter gibt, auf welchem Stand wir hier sind. Stadtrat Høyem (FDP): Ich möchte nur sagen, die Frühe Hilfe ist wirklich wichtig, und wir unterstützen das sehr gerne und diskutieren das im Detail weiter. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann verweisen wir den Antrag wie angeregt in den Ju- gendhilfeausschuss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. April 2019