Änderungsantrag GRÜNE: Verzicht auf Leiharbeit: Leiharbeit nur in Ausnahmefällen

Vorlage: 2019/0166
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0166 Verzicht auf Leiharbeit: Leiharbeit nur in Ausnahmefällen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 15 x 1. Der Antragstitel wird ergänzt um „wo möglich“. 2. Im ersten Satz wird „grundsätzlich“ durch „so weit wie möglich“ ersetzt. 3. Es wird angefügt: „Die Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit werden mit dem Gesamt-Personalrat abgestimmt.“ Sachverhalt/Begründung: Wie aus der Antwort der Verwaltung hervorgeht, wird es nicht möglich sein, durch einen Pool von Arbeitskräften in der Verwaltung die Leiharbeit völlig auszuschließen. Demnach ist ein kompletter Verzicht auf Leiharbeit leider nicht möglich. Aber es sollten Maß- nahmen ergriffen werden, um die Leiharbeit in der Verwaltung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass dabei gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird (Equal Pay). unterzeichnet von: Joschua Konrad Johannes Honné Renate Rastätter Verena Anlauf

  • Stellungnahme TOP 15 GRÜNE
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungs- antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0166 Dez. 2 Verzicht auf Leiharbeit: Leiharbeit nur in Ausnahmefällen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 15 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit ihren Gesellschaften ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, welches durch die Einrichtung ent- sprechender Poolstellen ermöglicht, mittelfristig auf die Beschäftigung von Leiharbeitskräften so weit wie möglich zu verzichten. Außerdem beantragt die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, die Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit mit dem Gesamtpersonalrat abzustim- men und setzt sich weiter für gleiche Bezahlung für Leiharbeitskräfte in der Stadtverwaltung und deren Gesellschaften (Equal Pay) ein. Die Stadt Karlsruhe hat bereits Kriterien zur ausnahmsweisen Nutzung von Leiharbeit festgelegt und den Gesamtpersonalrat hierüber informiert. Mit diesen Kriterien verfolgt die Stadtverwal- tung das Ziel, die Leiharbeit auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ein Personalentwicklungskon- zept, das die Schaffung von Pools beinhaltet, führt nicht zu der gewünschten Lösung. Hinsichtlich Equal Pay hält die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Gesellschaften an ihrer bisherigen Auffassung (Vorlage 2017/0526) fest. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes Das von der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion gewünschte konzernweite Personalentwicklungs- konzept, auf Leiharbeit so weit wie möglich zu verzichten, soll durch die Schaffung entspre- chender Pools, beispielsweise im Facharbeiterbereich beim Amt für Abfallwirtschaft, im Verwal- tungsbereich oder im Bereich der unteren Leitungsebenen eine entsprechende Flexibilität im Personalersatz ermöglichen. Wie aktuelle Zahlen bei der Stadtverwaltung und im Bereich des Konzerns belegen, ist der Ein- satz von Leiharbeitskräften auf dringende Notsituationen begrenzt. Beispielsweise sind die Auf- wendungen für Leiharbeitskräfte im Bereich der Stadtverwaltung seit 2016 rückläufig. Während im Jahr 2016 bei der Stadtverwaltung noch rund 1,5 Millionen Euro für Leiharbeit ausgegeben wurde, sind die Aufwendungen im Jahr 2017 bereits gesunken und liegen mit Stand 31.12.2018 bei etwa 1,1 Millionen Euro. Die Einrichtung konzernweiter Poolstellen ist aufgrund sehr unterschiedlicher Aufgabenfel- der nicht zielführend und würde darüber hinaus im Hinblick auf die rechtliche Selbstständigkeit der Gesellschaften ebenfalls den Tatbestand der Leiharbeit erfüllen. In der Stadtverwaltung fällt ein Großteil aller Aufwendungen für Leiharbeit beim Amt für Ab- fallwirtschaft an, dort nahezu ausschließlich im Bereich der Abfallsammlung. Hierbei handelt es sich um Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über Gebühren finanziert werden. Die Krank- heitsquote im Bereich der Abfallsammlung ist hoch. Leiharbeitskräfte kommen zum Einsatz, um plötzliche Krankheitsausfälle zu kompensieren und dadurch der Daseinsvorsorge in notwendi- gem Umfang gerecht zu werden. Das Amt für Abfallwirtschaft hat entsprechende Personalent- wicklungsmaßnahmen ergriffen, um die Krankheitsquote in seinem Bereich zu reduzieren. Es werden Rückkehr- und Fehlzeitengespräche geführt, das Betriebliche Eingliederungsmanage- ment wird entsprechend der städtischen Regelungen angeboten und durchgeführt und präven- tive Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem zentralen Betrieblichen Gesundheitsma- nagement der Stadt Karlsruhe ergriffen. Diese Maßnahmen werden weiter zur Reduzierung von Leiharbeit führen. Im Übrigen werden Leiharbeitskräfte, die sich während ihres Einsatzes beim Amt für Abfallwirt- schaft bewährt haben, bei Stellenausschreibungen in das jeweilige Auswahlverfahren einbezo- gen. So konnten bereits einige Leiharbeitskräfte als Beschäftigte bei der Stadt Karlsruhe einge- stellt werden. Im Verwaltungsbereich werden bei der Stadtverwaltung grundsätzlich keine Leiharbeitskräfte beschäftigt. Eine Ausnahme bildet das Ordnungs- und Bürgeramt. Zum einen werden im Be- reich der dortigen Personalstelle seit Januar 2019 zur kurzfristigen Überbrückung zwei Leihar- beitskräfte in Teilzeit mit jeweils 50 % beschäftigt. Durch unbesetzte Stellen in der Vergangen- heit kam es in diesem Bereich zu Arbeitsrückständen, die nunmehr durch die Leiharbeitskräfte aufgearbeitet werden. Zum anderen wurden im Jahr 2018 im Ausländerbereich Leiharbeitskräf- te eingesetzt. Aufgrund des Fachkräftemangels sind in diesem Bereich Stellen unbesetzt. Bei Arbeitsspitzen durch verstärkte Kundenströme wurden die Leiharbeitskräfte zur Unterstützung des laufenden Betriebs dringend benötigt. Bereits im vergangenen Jahr hat das Ordnungs- und Bürgeramt gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt für das Ausländeramt ein Per- sonalentwicklungskonzept erarbeitet und in diesem Zusammenhang zwei Poolstellen geschaf- fen. Dadurch wurden den Mitarbeitenden im mittleren Dienst Aufstiegschancen in den gehobe- nen Dienst ermöglicht. Leider konnten aufgrund des Fachkräftemangels nicht alle Stellen zeit- nah besetzt werden. Ab März 2019 werden jedoch mehrere Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes im Ausländeramt eingesetzt. Damit entspannt sich die Personalsituation im Ausländer- amt und auf Leiharbeitskräfte kann dort verzichtet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Bereich der unteren Leitungsebenen werden keine Leiharbeitskräfte eingesetzt. Personalpolitisches Ziel der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften ist und bleibt es nach wie vor, die Leiharbeit auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. In den jeweiligen Berei- chen, in denen Leiharbeitskräfte zum Einsatz kommen, werden bereits Maßnahmen getroffen beziehungsweise Lösungswege erarbeitet, um den Einsatz von Leiharbeitskräften weiterhin zu reduzieren. Die Stadtverwaltung hat folgende Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit fest- gelegt:  Grundsätzlich sollen Leiharbeitskräfte nur in Notsituationen eingesetzt werden. Die Auf- gabenerledigung muss als dringlich und unverzichtbar eingestuft werden.  Vor der Beschäftigung von Leiharbeitskräften ist zuvor von den Dienststellen zu prüfen, ob zum Beispiel eine Arbeitsspitze auch durch eine andere Maßnahme bewältigt werden kann. Die Vermeidung von Leiharbeit könnte unter anderem durch interne Aufgaben- verschiebungen oder freien Kapazitäten beim eigenen Personal oder durch Anordnung von Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden ermöglicht werden.  Das Personal- und Organisationsamt prüft zuvor den möglichen Einsatz von disponiblem Personal. Der Gesamtpersonalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über diese Regelungen informiert. Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sieht hierfür keinen Betei- ligungstatbestand vor. Vielmehr ist der örtliche Personalrat beim Abschluss von Arbeitnehmer- überlassungsverträgen anzuhören (siehe § 87 Absatz 1 Nummer 8 LPVG). Die eingesetzten Leiharbeitskräfte werden durch das LPVG in gleichem Maße wie festangestellte Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter geschützt. Equal Pay Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften wenden die Regelungen des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes (AÜG) rechtskonform an und halten an der seinerzeitigen Stellungnahme (Vorla- ge 2017/0526) fest. Nach der Definition des Equal Pay ist unter gleichem Arbeitsentgelt im Sinne des AÜG das Ent- gelt zu verstehen, was eine Leiharbeitskraft erhalten hätte, wenn sie für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Hierzu zählt nicht nur das laufende Entgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungsbestände gewährt wird, zum Beispiel Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge, zum Beispiel Zuschuss ÖPNV, Betriebskindergarten, Kantine und so weiter ge- währt, hat er diese auch den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu gewähren oder einen monetären Ausgleich zu leisten. Eine Angleichung der Arbeitsentgelte für alle bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom ersten Tag des Einsatzes an hätte zur Folge, dass die eingekauften Leistungen letztendlich teurer würden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zudem wäre für die kurzfristig zu beschäftigende Leiharbeitskraft mehr zu bezahlen als für re- guläre Mitarbeitende, die in der Regel über eine spezielle Qualifikation und die nötige Erfahrung verfügen. Im Hinblick darauf, dass sich Leiharbeit - trotz bestehender Regelungen - nicht in allen Fällen vermeiden lässt, müssen auch hier die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Fazit Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften empfehlen, den Änderungsantrag der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion abzulehnen, auch wenn das Ziel, möglichst keine Leiharbeitskräfte einzu- setzen, verfolgt wird. Die Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit sind dem Gesamtpersonalrat bekannt.

  • AbstimmungsergebnisTop15 Grüne
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