Beteiligung an der Europawahl erhöhen durch einen internationalen Wahlaufruf der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0163
Art: Anfrage
Datum: 22.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 36

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Weiterbehandlung im Migrationsbeirat

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0163 Beteiltigung an der Europawahl erhöhen durch einen internationalen Wahlaufruf der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 36 x 1. Die Stadtverwaltung verschickt einen Wahlaufruf zur Europawahl an nicht deutsche EU- Bürger*innen mit Wohnsitz in Karlsruhe. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung dieser Wähler- gruppe deutlich zu erhöhen und dadurch ihre politische Partizipation zu stärken. 2. Der Aufruf soll in verschiedenen europäischen Sprachen veröffentlicht werden. Wo vorhanden werden die landsmannschaftlichen Vereine einbezogen und um eine Verbreitung über deren Informationskanäle wie Newsletter, Veranstaltungen etc. gebe- ten. Sachverhalt / Begründung: Bei den Europawahlen können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutschen Pass entweder in dem Land wählen, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, oder in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten (EuWG § 6 Abs.3). Um in Deutschland wählen zu können, muss bis spä- testens drei Wochen vor der Wahl ein Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zu- ständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Dies ist eine Hürde für die Wahlbeteiligung, denn ein spontanes Wählen-Gehen ist dadurch ausgeschlossen. Eine hohe Wahlbeteiligung ist die unbestrittene Grundlage der Demokratie. Durch Teilnahme am politischen Leben erhöhen sich außerdem die Chancen für eine gelingende Integration. Der Städtetag Baden-Württemberg hat eine Wahlaufruf-Initiative gestartet. Bis Ende März 2019 ist mit einem Beschluss der Landeswahlleiterin zu rechnen, ob eine solche Maßnahme umge- setzt wird. Bei bisherigen Wahlen zum Europaparlament wurden diese Anschreiben und Infor- mationen jedoch nur in deutscher und englischer Sprache verfasst. Erfahrungen in Karlsruhe und anderen deutschen Städten zeigen, dass sich durch allgemeine Informationen nur sehr wenige Personen dazu motivieren lassen, sich in Wählerverzeichnisse einzutragen. Mit einem persönlichen und muttersprachlichen Anschreiben könnte Karlsruhe diese Personengruppe rechtzeitig gezielt ansprechen und dadurch die Chance erhöhen, dass die diesjährige Europawahl auch unter nicht-deutschen EU-Bürger*innen die ihr gebührende breite Beachtung findet. unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Zoe Mayer Ekkehard Hodapp Tim Wirth Joschua Konrad Christine Weber

  • Stellungnahme TOP 36
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0163 Dez. 2 Beteiligung an der Europawahl erhöhen durch einen internationalen Wahlaufruf der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 36 x Kurzfassung Mit einem Schreiben in deutscher und englischer Sprache und allen anderen Amtssprachen der Europäischen Union hat der Stadtwahlleiter des Stadtwahlkreises Karlsruhe auf Weisung des Bundeswahlleiters, wie bei jeder Europawahl auch, diejenigen ca. 24.000 Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde Karlsruhe in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, über die Möglichkeit der Teilnahme an der Europawahl entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland im Laufe des März 2019 informiert. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass somit nahezu alle Personen erreicht werden, die bei der Europawahl 2019 wahlberechtigt sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung verschickt einen Wahlaufruf zur Europawahl an nicht deut- sche EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Karlsruhe. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung dieser Wählergruppe deutlich zu erhöhen und dadurch ihre politische Partizipation zu stärken. 2. Der Aufruf soll in verschiedenen europäischen Sprachen veröffentlicht werden. Wo vorhanden werden die landsmannschaftlichen Vereine einbezogen und um Verbreitung über deren Informationskanäle wie Newsletter, Veranstaltungen etc. gebeten. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl informieren die Gemeindebehörden die Wahlberech- tigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäi- schen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 14. April 2019) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Daher müssen in Deutschland spätestens drei Wochen vor der Wahl nur die Unionsbürge- rinnen und -bürger einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständi- gen Gemeindebehörde gestellt haben, für die eine Eintragung in das Wählerverzeichnis noch nicht besteht. Mit einem Schreiben in deutscher und englischer Sprache und allen anderen Amtssprachen der Europäischen Union unter Angabe einer Internetadresse informieren die Kreiswahlleiter auf Weisung des Bundeswahlleiters bei jeder Europawahl diejenigen Unionsbürger aus an- deren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, über die Möglichkeit der Teilnahme an der Europawahl entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland. Auf Weisung der Landeswahlleiterin Baden- Württemberg an die Kreiswahlleiter Baden-Württemberg hat der für den Stadtwahlkreis Karlsruhe zuständige Stadtwahlleiter Dr. Albert Käuflein die rund 24.000 wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und -bürger über die Möglichkeiten der Teilnahme an der Europawahl informiert und zwar in deutscher und englischer Sprache und dem Verweis auf die Inter- netadresse mit den Übersetzungen aller anderen europäischen Amtssprachen. Aufgrund des aufgezeigten und schon bestehenden Vorgehens geht die Stadtverwaltung davon aus, dass nahezu alle Personen erreicht werden, die bei der Europawahl 2019 wahl- berechtigt sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Protokoll TOP 36
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 36 der Tagesordnung: Beteiligung an der Europawahl erhöhen durch einen internationalen Wahlaufruf der Stadt Karlsruhe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0163 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf. Dieses Thema haben wir gestern schon im Ältestenrat besprochen, es gibt aber noch neue Informationen und die würde Herr Dr. Käuflein kurz einbringen, bevor wir in die Debatte einsteigen. Bürgermeister Dr. Käuflein: Die zusätzliche Information ist, es ging bereits ein Brief in deutscher und englischer Sprache heraus. Ein personalisierter Brief an 24.000 Unionsbürger in Karlsruhe, mit einem Link, der zu den Informationen in allen Amtssprachen der EU führt. Es gehen bereits erste Antworten ein. Vor dem Hintergrund scheint es mir jetzt nicht sinn- voll einen weiteren Brief, wie von den Antragsstellern gewünscht, nationalspezifisch in den verschiedenen Sprachen hinterherzusenden, also ein italienischer Brief an die Italiener, ein spanischer an die Spanier und so weiter. Es kommt dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, und da werbe ich einfach um ihr Verständnis, dass das Wahlamt vor der Wahl mehr als ausgelastet ist, die Leute dort haben im Augenblick erst sehr spät abends Feier- abend. Es ist schlicht und einfach nicht leistbar, einen zweiten Brief zu verschicken. Ich kann Ihnen anbieten, das Thema vorzumerken und vor der nächsten Europawahl in den zuständigen Gremien erörtern, was machbar und sinnvoll ist, aber jetzt einen zweiten Brief hinterherzuschicken ist weder sinnvoll noch machbar. Das als zusätzliche Information, weil der Brief schon raus ist. – 2 – Der Vorsitzende: Ich würde gerne noch ergänzen, dass die Unionsbürger, die dann die deutschen Abgeordneten in das Europaparlament wählen, mit bisher etwa 1,5 Prozent einen relativ niedrigen Anteil haben, weil sie nämlich in den entsprechenden Wahlbüros ihrer Heimatländer an der Europawahl teilnehmen. Neben dem, dass die aufgerufen wer- den können, um bei uns teilzunehmen, gibt es auch noch ein Angebot aus ihren Heimat- ländern, in den entsprechenden Listen an Wahlbüros teilzunehmen. Diese Möglichkeit ist aus unserer Sicht bei den EU-Bürgern, vor allem bei denen, die noch eine sehr enge Bin- dung an ihre Heimatländer haben, sehr wohl bekannt. Insofern sehen wir, dass es im Grunde zwei Wege gibt, als EU-Bürger hier an der Wahl teilzunehmen, einmal die Mög- lichkeit, sich hier an der Wahl der deutschen Listen zu beteiligen, aber eben auch in vielen Fällen sich an den Wahlen in Wahlbüros in Deutschland an den Listen ihrer ursprünglichen Heimatländer zu beteiligen. Alles andere hat Herr Dr. Käuflein angeführt, und deswegen raten wir Ihnen davon ab, noch in eine solche zusätzliche Informationskampagne einzu- steigen, wo wir uns beim nächsten Mal überlegen müssen, ob man das nicht in irgendeiner Form schlauer angeht. Ich glaube auch, dass wenn jemand hier mit seinem Alltag zurecht- kommt, obwohl er vieles nicht in seiner Heimatsprache vorfindet, dann noch in der Lage ist, diesen deutschen oder englischen Brief soweit zu verstehen, dass er sich dann da rein- linken kann, zumal viele von denen dann auch die Möglichkeit nutzen werden, in den Wahlbüros aus ihren Heimatländern dann die entsprechenden Listen zu wählen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Unser Anliegen war es, ein persönliches Anschreiben in der jeweiligen Muttersprache der Wahlberechtigten. Anschreiben nur in englischer und deut- scher Sprache und die nicht deutsch oder englisch sprechende Unionsbürgerinnen be- kommen einen Link zu einer Internetadresse mit einer entsprechenden Übersetzung, halten wir nicht für zielführend und auch nicht barrierefrei. Jetzt haben wir aber ein Problem. Un- ser Antrag wurde Mitte Februar gestellt, Mitte März schafft die Stadtverwaltung mit der Verschickung der Wahlaufrufe vollendete Tatsachen. Den Kompromissvorschlag, wie von Ihnen dargestellt, Herr Käuflein, können oder müssen wir mitgehen, aber vielleicht kann man das Ganze auch noch mit dem Migrationsbeirat oder den Migrationsverbänden be- sprechen. Wir geben uns jetzt damit zufrieden, noch mal 24.000 Briefe zu verschicken ist zu viel, aber man hätte es auch besser lösen können. Der Vorsitzende: Vielen Dank für die Anregung, das hatten wir auch schon gesagt, dass der Migrationsbeirat versucht, einzuschätzen, wie man das beim nächsten Mal anders macht und ob es denn überhaupt einen Bedarf gibt, es anders zu machen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte den GRÜNEN danken, dass sie damit zufrieden sind. Das Problem ist auch, man muss bedenken, dass man damit vielleicht etwas erreicht, was man gar nicht beabsichtigt. Wer erinnert sich noch an den Herrn Di Lorenzo, Journalist für Die Zeit? Er hat im Fernsehen zugegeben, zweimal bei der letzten Europawahl gewählt zu haben. Einmal im Konsulat in Hamburg und einmal im ganz normalen Wahlbüro. Mit so einem Brief animieren wir letztendlich die Leute indirekt dazu, deshalb muss man sich sehr gut überlegen, was man da treibt. Ich finde den Vorschlag der Verwaltung sehr gut, sich das bei der nächsten Europawahl noch mal sehr genau zu überlegen. Dann kann man die- sen Aspekt auch miteinbeziehen. Das Verfahren wegen Wahlfälschung gegen ihn wurde eingestellt, aber erst nachdem er eine Geldbuße bezahlt hatte. – 3 – Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr, damit können wir den Tagesordnungspunkt abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. April 2019