Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark: Satzungsänderung

Vorlage: 2019/0158
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 24.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage_Wildparkstadion Änderungssatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs “Fußballstadion im Wildpark“ Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) und der §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 3, 8 Abs. 3 und 9 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. 01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 19.04.2013 (GBl. S. 185, 2016 S. 1) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 26.03.2019 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs “Fußballstadion im Wildpark“ vom 21. März 2017 wird wie folgt geändert: 1. § 4 Satz 2 Nr. 9 erhält folgende Fassung: „die in § 7 Abs. 4 genannten Aufgaben ab einem Betrag von über 250.000 Euro, bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen ab einem Betrag von über 1.000.000 Euro und bei der Vergabe von Bauleistungen von über 2.000.000 Euro.“ 2. § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Dem Betriebsausschuss werden im Bereich der Wirtschaftsführung die im § 7 Abs. 4 genannten Aufgaben bis zu einem Betrag von 250.000 Euro, bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro sowie bei der Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Betrag von 2.000.000 Euro, übertragen, soweit nicht die Betriebsleitung zuständig ist. Aufgaben nach Satz 1, deren Wert die dort genannten Beträge übersteigen, unterfallen der Zuständigkeit des Gemeinderats.“ 3. § 7 Abs. 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „Vergabe von Leistungen und Lieferungen bis zur Wertgrenze von 250.000 Euro sowie die Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. April 2019 Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den .......... 2019 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Fußballstadion - Satzungsänderung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0158 Dez. 6 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 15.03.2019 1 X vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 24.1 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wild- park“ die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ (Anlage 1). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Gemäß bestehender Betriebssatzung des Eigenbetriebes ergeben sich für die Vergabe von Leistungen und Lieferungen einschließlich Bauleistungen nachstehende Wertgrenzen: § 4 Ziff.9: Für den Gemeinderat ab einer Wertgrenze von über 1 Mio. Euro, § 5 Abs.4: Für den Betriebsausschuss bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio. Euro, soweit nicht die Betriebsleitung zuständig ist, § 7 Abs.4, Ziff.2: Für die Betriebsleitung bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro. Diese Wertgrenzen könnten sich in Anbetracht des Gesamtbauvolumens und trotz der bereits erfolgten Vergabe an einen Generalunternehmer als in der Bauabwicklung problematisch erwei- sen. Nach übereinstimmender Auffassung der Projektbeteiligten sind Anpassungen erforderlich, damit ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet werden kann, ohne dass bei - relativ - gering- fügigen Abweichungen von der Bausumme (insbesondere durch Nachträge und Beauftragun- gen ggf. erforderlicher zusätzlicher Leistungen) eine gegebenenfalls zeitkritische Befassung ins- besondere des Gemeinderats erfolgen muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass die in § 4 Ziff. 9 der Betriebssatzung enthaltene Befas- sungsgrenze für den Gemeinderat ab 1 Mio. Euro in Anbetracht des Umfanges des Vorhabens nicht praktikabel ist. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen ab einem Betrag von 1 Mio. Euro erfasst derzeit sowohl die Beauftragung von Nachträgen als auch ggf. erforderliche zusätz- liche Leistungen, da diese nicht gesondert in der Betriebssatzung erwähnt werden. Entspre- chend sollen die Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Betriebsausschusses in § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung und der Betriebsleitung in § 7 Abs.4 der Betriebssatzung für die Vergabe von Baumaßnahmen angehoben werden. Dabei sollen die Wertgrenzen angewendet werden, die bei städtischen Vorhaben für den Bauausschuss gelten. 2. In Anlehnung an die bei anderen Großbauprojekten bestehenden Wertgrenzen bittet die Verwaltung für die Vergabe von Bauleistungen um Zustimmung zur Änderung der bestehenden Betriebssatzung wie folgt: § 4 Ziff.9: Für den Gemeinderat ab einer Wertgrenze von über 2 Mio. Euro, § 5 Abs.4: Für den Betriebsausschuss bis zu einer Wertgrenze von 2 Mio. Euro, soweit nicht die Betriebsleitung zuständig ist. § 7 Abs.4, Ziff.2 : Für die Betriebsleitung bis zu einer Wertgrenze von 500.000 Euro. Die sonstigen Bestimmungen und Vorgaben der Betriebssatzung bleiben unberührt bestehen. Nach Abschluss des Vollumbaus des Wildparkstadions und erfolgter Übergabe an den Nutzer können die Wertgrenzen wieder angepasst werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wild- park“ die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ (Anlage 1).

  • Abstimmungsergebnis GR Top24.1
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 24 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark: 24.1 Satzungsänderung Vorlage: 2019/0158 24.2 Nachtragswirtschaftsplan 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung Vorlage: 2019/0160 Beschluss: TOP 24.1: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadi- on im Wildpark“ (siehe Anlage zur Vorlage). TOP 24.2: Der Gemeinderat genehmigt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Nachtragswirt- schaftsplan 2019 (Anlage der Vorlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und beschließt dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: TOP 24.1: Bei 43 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt TOP 24.2: Bei 31 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zuge- stimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Nur eine ganz kurze Wortmeldung zu Punkte 24.2. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Wir stimmen 24.1 und 24.2 separat ab? – Wunderbar, dann sage ich nur einen kurzen Satz zu 24.2. – 2 – Wir sollten zumindest begründen, warum wir diese Beschlussvorlage - wahrscheinlich er- wartungsgemäß – ablehnen. Wir tun dies mit Blick auf den bekannten Kostenrahmen, die daraus resultierenden Belastungen für den städtischen Haushalt und die wahrscheinlich auch zu erwartenden Mehrkosten, die sich schon ein bisschen angedeutet haben in Bud- getverschiebung und Erhöhung der Personalausstattung. Das nur als kurze Erläuterung, dass wir 24.1 zustimmen, 24.2 ablehnen. Stadtrat Hock (FDP): Personalausstattung, Kollege Hodapp, ich möchte dazu sagen, um das vielleicht wieder richtig zu stellen, das hat uns der Oberbürgermeister schon am An- fang gesagt. Im Baufortschritt wird sich die Personaldecke anpassen müssen. Das ist nichts Neues. Das war uns vorher bekannt. Deshalb möchte ich nur feststellen, es ist Ihr gutes Recht. Aber ich lasse es trotzdem nicht einmal von Ihnen so stehen. Es war bekannt und es wurde vorher darüber geredet. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Diese Klarstellung ist eine schwierige Klarstellung. Zu dem Zeitpunkt, den Sie zitieren, Herr Kollege, waren wir bei einer Personalausstattung von un- gefähr zwei Personen. In der Zwischenzeit war die Personalausstattung auf sieben Perso- nen angewachsen. Wir haben jetzt eine weitere Aufstockung auf elf Personen. Das heißt, zu dem Stand, den Sie zitieren seitens des Herrn Oberbürgermeisters, war das ein anderer Standpunkt, eine andere Personalausstattung. Insofern ist das korrekt, jetzt davon zu spre- chen, dass wir gerade wieder eine weitere Personalaufstockung hatten. Ich wollte das nur als Randbemerkung machen. Aber wenn Sie das jetzt so darstellen, muss ich das auch noch einmal sagen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abarbeitung. Ich möchte noch einmal für das Protokoll feststellen, dass Herr Stadtrat Bernhard um 17:30 Uhr gegangen ist und auch schon bei der letzten Abstimmung nicht dabei war. Das hatte ich vergessen, vor der letzten Abstimmung zu erwähnen. Ich rufe auf Punkt 24.1 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung. Nur über das stimmen wir jetzt ab. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich rufe auf zur Abstimmung Punkt 24.2 Nachtragswirtschaftsplan 2019 inklusive mittelfris- tiger Finanzplanung. – Das ist auch noch eine gute Mehrheit. Wir schließen damit den Teil der Vorlagen, die aus der Verwaltung kommen und gehen in die Antragsberatung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019