Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes (NVK) zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 sowie des dazugehörigen Landschaftsplanes 2030 des NVK: Zustimmung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0155 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 3. Juni 2019 Vorlage 03/2019 zu TOP 3 Fortschreibung des Landschaftsplanes – LP 2030 Die Verbandsversammlung beschließt den Entwurf des Landschaftsplanes 2030 öffent- lich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen. Auf kommunaler Ebene ist der Landschaftsplan das zentrale Instrument des Natur- schutzes und der Landschaftspflege. Er dient der Umsetzung der Ziele des Naturschut- zes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge (§§ 1 und 11 Bundesnatur- schutzgesetz). Im Landschaftsplan werden die konkretisierten Erfordernisse und Maß- nahmen formuliert und flächendeckend dargestellt. Der Landschaftsplan bildet auch den ökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er gibt einen wertenden Überblick über die Schutzgüter im Verbandsgebiet und ist somit eine wichtige Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplans 2030 (FNP). Landschaftspläne sollen, so- weit erforderlich und geeignet, in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden. Sie sind wie auch die Flächennutzungspläne fortzuschreiben. Zuständig hierfür sind die Träger der Bauleitplanung, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung also der Nachbarschaftsverband Karlsruhe. Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege sind im Verfahren zur Fortschreibung des FNP in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch zu berücksichtigen. Planungsverfahren, Arbeitsschritte: Die Verbandsversammlung hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Flä- chennutzungsplan (FNP) und den Landschaftsplan (LP) gefasst. Die grundsätzliche Herangehensweise der Fortschreibung und Aufbau des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbei- teten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet. Mit der Erarbeitung des LP wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt. Dabei erfolgte zunächst Ende 2011 die Beauftragung der so genannten Orientierungsphase (Screening, sieh unten), im Mai 2013 für die eigentli- che Fortschreibung des LP. In der Orientierungsphase (Screening) in 2012 wurden inhaltliche notwendige Schwerpunkte, Datengrundlagen und -erhebungen sowie Arbeitsschritte für die Fort- schreibung definiert. Inhaltliche Basis waren der Landschaftsplan 2010 (Stand 2004) und die in 2011 fertiggestellte Ökologische Tragfähigkeitsstudie des NVK. In das Screening eingebunden waren Mitgliedsgemeinden, Fachbehörden und Naturschutz- verbände durch Besprechungen, Stellungnahmen und Workshops. Die Ergebnisse wurden in einer Agenda festgehalten. Im Jahr 2013 erfolgte eine intensive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit durch drei moderierte Landschaftskonferenzen sowie zwei Schülerworkshops. Deren Durchführung wurde von der LUBW finanziell gefördert. Die erste Landschaftskonferenz diente vor allem der Information. Es ging um die Funk- tion des Landschaftsplans sowie um Analysen zur aktuellen Landschaftsentwicklung im - 2 - Verbandsgebiet. Im Dialog zwischen Fachleuten und Teilnehmenden konnten räumliche Schwerpunkte der Landschafts- und Freiraumentwicklung sowie Projektansätze identifi- ziert werden. In der zweiten Landschaftskonferenz ging es um Visionen und Ideen für die Weiterent- wicklung der Landschaft des Nachbarschaftsverbandes. Bürgerinnen und Bürger konn- ten sich einbringen und ihre Ideen gemeinsam mit den Fachverwaltungen und gewähl- ten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinderäte erörtern. Highlights waren die bei- den vorgeschalteten Schülerworkshops sowie ein eigens produzierter Film, in dem an landschaftlich besonderen Orten Menschen ihre Eindrücke und Vorstellungen äußern. Bei der dritten Landschaftskonferenz wurden Handlungsvorschläge erarbeitet. In vier verschiedenen Arbeitsgruppen konnte man sich zu Themen der Landschaftsräume Oberrhein-Niederung, Hardtebene, Kinzig-Murg-Rinne sowie Schwarzwaldrandplatten und Kraichgau einbringen. Interessenkonflikte bestanden hier vor allem zwischen Frei- zeitnutzungen und dem Schutz von Natur- und Landschaftsbild, ausgehandelt werden mussten. Nach Ausarbeitung der schutzgutbezogenen Analyse des aktuellen Zustands von Na- tur und Landschaft in 2014 hat das Büro HHP Anfang 2015 Zielkonzept und Leitbild vorgelegt. Im Zielkonzept sind fachliche Anforderungen und Zielsetzungen für die Schutzgüter beschrieben. Sie stellen die wesentlichen Zielansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Darauf aufbauend wurde ein gesamträumliches ökologisches, landschaftsbezogenes Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung im Verbandsgebiet er- stellt. In der Vision für die landschaftlichen Entwicklungsrichtungen gilt es, die fachli- chen Vorstellungen des Zielkonzeptes mit den Anforderungen der Menschen an ihren Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum zu verknüpfen. Auf diesen Grundlagen wurde schrittweise ab 2015 das Handlungsprogramm für das Gebiet des NVK ausgearbeitet. Darin sind Maßnahmen dargestellt und beschrieben und räumliche Zuordnungen auf Gemeinden vorgenommen. Neben der regelmäßigen Rückkopplung mit den Gemeindeverwaltungen wurden die Naturschutzbehörden, Um- weltverbände sowie Fachverwaltungen in die Erstellung einbezogen. Ein im November 2017 fertiggestellter Entwurf des LP 2030 war Bestandteil einer drei- monatigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Umweltverbände des Entwurfes des FNP 2030 mit Umweltbericht. Es gingen Stellungnahmen mit vielfäl- tigen Anregungen und Forderungen zu inhaltlichen Präzisierungen ein, die sich auf den LP aber auch den FNP bzw. den Umweltbericht bezogen. Herausgestellt wurde auch der Bedarf zur Aktualisierung einiger Datengrundlagen des LP und damit auch des Umweltberichts. Notwendige Überarbeitungen beider Planwerke erfolgten bis Februar 2019. Auch diese Arbeitsphase war bestimmt durch den planerischen Abgleich mit Inhalten des aktuellen FNP-Entwurfs, geprägt durch vielfältige Abstimmungen mit Gemeinden, Fachbehörden und Planungsträgern. - 3 - Ergebnisse, Inhalte: Der Landschaftsplan 2030 besteht aus einem Textteil mit rund 300 Seiten plus Anhang so wie dem Kartenteil. Die Ergebnisse der Analyse sind in zehn Karten dargestellt: A1.1 Realnutzung A1.2 Schutzgebietsausweisung A2 Schutzgut Gesundheit und Wohlbefinden der menschen A3 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter A4 Schutzgut Landschaft A5 Schutzgut Boden A6.1 Schutzgut Wasser: Grundwasser A6.2 Schutzgut Wasser: Oberflächenwasser A7 Schutzgut Klima und Luft A8 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die kartografische Aufbereitung des Handlungsprogramms umfasst drei Karten: FL Handlungsprogramm Freiraumstruktur und Landschaftserleben N Handlungsprogramm Naturhaushalt NL Handlungsprogramm Natur- und Landschaftsschutz Zu inhaltlichen Aspekten und Schwerpunkten wird auf die Erläuterungen in der Begrün- dung zum FNP 2030, Abschnitt 7.1.2 verwiesen. Integration in den FNP 2030 In den Entwurf des fortgeschriebenen FNP 2030 ist die Darstellung des LP 2030 zu Kompensationssuchräumen übernommen: Kompensationssuchräume: Dargestellt wird die im LP erarbeitete Kulisse von Suchräumen für geeignete Maß- nahmen zur Kompensation von Eingriffen (NL 20). Im LP sind 2 Kategorien unter- schiedlicher Priorität vorgeschlagen; für die Integration in den FNP wird die prioritäre Kategorie 1 mit einem Umfang von rund 5.500 ha übernommen (vgl. Begründung FNP, Abschnitt 7.4) Benehmen mit den Naturschutzbehörden: Der Landschaftsplan ist gemäß § 12 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg im Benehmen mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) aufzustellen. Die UNB – sowohl des Landkreises als auch der Stadt Karlsruhe – wurden von der Pla- nungsstelle und dem mit der Erstellung des LP 2030 beauftragten Büros HHP beglei- tend in die oben genannten Arbeitsphasen eingebunden. Die Orientierungsphase und Beteiligung mit mehreren Workshops und Besprechungen in 2012 und 2013 kennzeich- nen den intensiven Austausch zu Beginn der Fortschreibung. Begleitend zur Ausarbei- tung des LP haben weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, so im Juni und De- zember 2015, Oktober 2017 sowie im März 2018. Das Landratsamt Karlsruhe verweist in der jüngsten Stellungnahme vom 23.03.2018 zur Trägerbeteiligung auf die positive Äußerung der unteren Naturschutzbehörde vom 18.09.2015 zum LP-Entwurf. Das Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Karlsruhe wird derzeit hergestellt. - 4 - Ergänzender Hinweis: Die folgenden Anlagen sind im Internet abrufbar: - Entwurf des Landschaftsplans 2030: - Text, Anhang - Pläne Analyse - Pläne Handlungsprogramm - Synopse (erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_Juni_2019.de - 5 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung beschließt den Entwurf des Landschaftsplanes 2030 öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen. II. Anlagen liegen digital vor (http://www.nachbarschaftsverband- karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_Juni_2019.de): - Entwurf des Landschaftsplans 2030 (Text, Anhang, Pläne Analyse, Pläne Handlungsprogramm) - Synopse (erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange) III. Auf die Sitzung der Tagesordnung der Verbandsversammlung am 3. Juni 2019 Der Verbandsvorsitzende: Planungsstelle: Juristische Beratung NVK:
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 3. Juni 2019 Vorlage 04/2019 zu TOP 4 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 Beschluss der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungspla- nes 2030 nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Be- hörden nach § 4 Absatz 2 BauGB Die Verbandsversammlung hat im März 2012 die förmliche Einleitung der Fort- schreibung des Flächennutzungsplanes 2030 (FNP 2030) nach § 2 BauGB be- schlossen. Parallel erfolgte der Beschluss zur Einleitung der Fortschreibung des Landschaftsplanes. Fachliche Grundlage für die Umweltbelange bildet die Tragfähig- keitsstudie. Für die Fortschreibung sollten insbesondere die Bereiche Gewerbeflächen und Wohnbauflächennäher betrachtet werden. Bei den gewerblichen Bauflächen hatte eine entsprechende Studie von CIMA/Plan- quadrat vordringlichen Handlungsbedarf aufgezeigt, sodass diese Thematik im Ver- fahren zunächst vorgezogen wurde. Die Fortschreibung „Wohnen“ wurde zu Beginn des Verfahrens von der Fortschrei- bung „Gewerbe“ zunächst entkoppelt und zurückgestellt. Gründe hierfür waren u. a. die anstehende Überarbeitung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflä- chennachweise durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, die als landes- weite Genehmigungsgrundlage für Flächenneuausweisungen im FNP sowie für ge- nehmigungsbedürftige, nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne dienen und die ausstehende Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Ba- den-Württemberg, die eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Wohnbauflä- chenbedarfe einnimmt. Mit der Veröffentlichung der Aktualisierung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Jahr 2013 und der Bevölkerungs- vorausrechnung im Juli 2014 lagen die Grundlagen für die Wiederaufnahme der Fortschreibung der Wohnbauflächen vor. Durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017 über die Flächenku- lisse für die Ausarbeitung der Begründung und des Umweltberichts zum Vorentwurf des FNP 2030 erfolgte eine Zusammenführung der o. g. Themenfelder, die nachfol- gend nochmals erläutert werden, zu einem einheitlichen Planentwurf. a) Gewerbliche Bauflächen Aus der Gewerbeflächenstudie ergibt sich ein moderater Neuausweisungsbedarf im Verbandsgebiet von Juni 2012 bis 2030 von insgesamt rund 42 Hektar. Im Gegen- satz zur Berechnung der Wohnbauflächenbedarfe (näheres unter b) Wohnbauflä- chen) wurden bei der Berechnung der Gewerbeflächenbedarfe die Überhänge in den jeweiligen Gemeinden nicht mit den Bedarfen anderer Mitgliedsgemeinden verrech- net. Für Karlsruhe besteht rein quantitativ zwar kein zusätzlicher Ausweisungsbedarf - 2 - an Gewerbeflächen, jedoch bestand zu Beginn des Verfahrens der Planungsauftrag darin, Flächenoptionen insbesondere vom Westen der Stadt an strategisch günstige- re Lagen in Autobahnnähe im Osten zu tauschen. Zum Einstieg in die Diskussion über die Gewerbeflächen wurden zunächst Gebiets- steckbriefe für eine Gesamtkulisse von über 590 Hektar angefertigt. Mit dieser Prüfkulisse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von öffentli- chen Workshops durchgeführt. Neben den einzelnen Steckbriefen, die zu den jewei- ligen Prüfflächen erarbeitet wurden, sind unterschiedliche Szenarien entstanden, die vor Ort zur Diskussion standen. Die Prüfkulisse wurde durch Beschluss der Ver- bandsversammlung im Februar 2014 deutlich reduziert. Auch über die geplante Her- ausnahme von „Tauschflächen“ aus dem Flächennutzungsplan 2010 wurde dabei entschieden. Zudem sollten interkommunale Ansätze von Karlsruhe mit Ettlingen, Karlsbad, Rheinstetten oder Stutensee geprüft werden, um die Potenziale größerer Gebiete an günstig gelegenen Standorten zu bündeln und damit eine stärkere Ad- ressbildung zu erreichen. Auf dieser Basis wurde von Februar bis April 2015 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Hilfe von Steckbriefen inkl. Umweltbericht bzw. Varianten für einzelne Gemeinden durchgeführt. Danach erfuhren einzelne Prüfflächen nochmals Veränderungen hinsichtlich der Wei- terverfolgung oder der Flächengröße oder wurden nachträglich neu eingebracht. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017 wurde die überar- beitete Flächenkulisse in Form des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes 2030 (FNP 2030) Ende 2017 für drei Monate in eine erneute frühzeitige Behördenbeteili- gung gegeben. Die wesentlichen Änderungen, die sich für die einzelnen Gemeinden zum The- ma Gewerbe gegenüber dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017, stellen sich wie folgt dar: In Ettlingen wird der Bereich „Seehof Erweiterung Ost“ (ET-G-025) um 3,5 Hektar reduziert. Er dient weiterhin als interkommunale Flächenoption auf Ettlinger Ge- markung, nachdem eine Machbarkeitsstudie dieses Potenzial bestätigt hat. Aufgrund entgegenstehender Belange aus dem Bereich Forst wird es bei der Flächendarstellung einzelner geplante gewerblichen Bauflächen folgende Ände- rungen geben: - Bei der Fläche „Gutshof Hagbruch“ (ET-G-201) verzichtet die Stadt Ettlin- gen auf den Waldanteil der Fläche. Stattdessen wird die gesamte landwirt- schaftliche Fläche des Gutshofes im Entwurf des FNP 2030 als geplante Fläche für Gewerbe dargestellt. Die Fläche reduziert sich damit von 6,6 Hektar auf 3,7 Hektar. - Die Fläche „Oberer Haag Erweiterung“ (ET-G-202) wird im südlichen Be- reich von vormals 2,2 Hektar auf 1,5 Hektar verkleinert. Die Stadt Ettlingen wird für die Fläche „Oberer Haag Erweiterung“ eine artenschutzrechtliche Untersuchung in Auftrag geben, um anschließend eine Waldumwandlungs- erklärung beantragen zu können. Ergänzend sind im Süden Ettlingens zu- sätzliche Aufforstungsflächen ausgewiesen. - Die Fläche „Heiligenfeld Süd“ (ET-G-203) wird nach Süden von 4,7 Hektar auf 8,2 Hektar vergrößert. In die regionale Grünzäsur wird damit etwas stärker eingegriffen als zuvor. Der Bereich wird durch eine Einzeländerung des Regionalplanes mit diesem in Einklang gebracht. - 3 - - Die zusätzliche Gewerbeflächenkulisse auf der Gemarkung der Stadt Ettlin- gen beträgt damit rund 17 Hektar, von denen 1,4 Hektar der Stadt Karlsru- he zugerechnet werden. In Karlsruhe besteht für die Fläche „Im Horbenloch“ (KA-G-228) aufgrund deutli- chem Dissens zum Regionalplan keine Aussicht auf Genehmigung, weshalb die- se Fläche nicht weiterverfolgt werden kann; die bereits im FNP 2010 vorhandene geplante gewerbliche Baufläche „Hörgel“ (KA-G-227/0,8 Hektar) wird wieder in die Flächenkulisse aufgenommen. Danach verbleibt für Karlsruhe aktuell ein Flä- chendefizit von 13 Hektar. In Marxzell wird die Flächengröße von „Schwarzenbusch, Erweiterung“ (MA-G- 004) auf 1 Hektar, als Kompromiss zwischen der Gemeinde und dem berechne- ten Bedarf im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf den Regio- nalplan, reduziert. Die Bilanzen zu den Gewerblichen Bauflächen zeigen, dass einige Mitgliedsge- meinden ihre jeweiligen Bedarfe (teilweise in geringem Umfang) nicht auf eigener Gemarkung decken können. Ergebnis der Prüfung interkommunaler Ansätze von Mitte 2015 bis Ende 2016 ist, dass die mittels einer Machbarkeitsstudie bestätigten Entwicklungsoption mit Ettlin- gen am „Seehof“, die einzige interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ver- bandsgebiet darstellt. Die Stadt Rheinstetten hat mit einem Antrag im Mai 2017 die Möglichkeit der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung im Bereich des „LTZ Augustenberg“ abgelehnt. Der Dialog über interkommunale Ansätze mit Stutensee hatte zum Ergebnis, dass hier zunächst die Eigenentwicklungen im Vordergrund stehen und entsprechende Bedarfe auf eigener Gemarkung abgedeckt werden. Das potenzielle interkommunale Gewerbegebiet in Karlsbad stellt sich weiterhin als schwierig dar: neben dem Regionalplan, der eine Entwicklung in diesem Bereich nicht zulässt, sind es vor allem die verkehrliche Erschließung des Areals sowie die Kosten für die technische Erschließung (bspw. starkes Gefälle, Untergrund), die ei- ner gemeinsamen gewerblichen Entwicklung entgegenstehen. b) Wohnbauflächen Mit der Aktualisierung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfs- nachweise im Jahr 2013 und der Veröffentlichung der neuen Bevölkerungsvoraus- rechnung im Juli 2014, lagen die Grundlagen für eine Aufnahme des Verfahrens für die Wohnbauflächen vor. Die Verbandsversammlung fasste im März 2015 den Beschluss, die Werte des Dich- temodells aus dem Flächennutzungsplan 2010 für die Wohnbauflächen anzupassen und auf dieser Basis die frühzeitigen Beteiligungsschritte durchzuführen. Vor dem Hintergrund des enormen Zuzugs von Flüchtenden veröffentlichte das Sta- tistische Landesamt Ende 2015 eine „vorgezogene“ Aktualisierung der Bevölke- rungsvorausrechnung von 2014. Die Planungsstelle sieht durch diese Prognosen ihre Annahmen zur Wohnbauflä- chenbedarfsberechnung bestätigt. Die im bisherigen politischen Abstimmungs- prozess verwendeten Zahlen auf Grundlage der Vorausrechnung von 2014 stellen sich weiterhin als plausibel dar und behalten damit ihre Gültigkeit im Verfahren. - 4 - Grundlage für den Vorentwurf 2030 war, dass Karlsruhe vom eigenen Bedarf (258 Hektar) ein Flächenkontingent im Umfang von rund 190 Hektar an die anderen Mitgliedsgemeinden im Nachbarschaftsverband Karlsruhe abtritt und noch etwa 60 Hektar selbst behält. Auch Eggenstein-Leopoldshafen gibt vom eigenen Bedarf (18 Hektar) ein Kontingent im Umfang von 6 Hektar ab. Damit können die übrigen Mitgliedsgemeinden ihre noch im Flächennutzungsplan 2010 enthaltenen geplanten Wohnbauflächenkontingente beibehalten. Bei der Berechnung der Wohnbauflächenbedarfe geht man davon aus, dass in Karls- ruhe im Mittel viel dichter gebaut wird als im Umland. Wandern nun die in Karlsruhe – mit einer hohen Dichte – generierten Bedarfe ins Umland, ist zwar die Flächenbilanz im Verband im Gleichgewicht, es werden jedoch weniger Wohneinheiten als benötigt geschaffen. Um der Verantwortung bei der Wohnraumvorsorge trotzdem gerecht zu werden, wurde mit zwei Maßnahmen gegengesteuert: - Die angesetzten Dichtewerte aller geplanten Wohn- und Mischbauflächen, die aus dem FNP 2010 übernommen werden, kamen auf den Prüfstand und wurden, wenn möglich, erhöht. - Im Gegensatz zu den Orientierungswerten des Dichtemodells aus dem FNP 2010, sind die Zielwerte im FNP 2030 verbindliche Vorgaben für die Bauleitpla- nung. Das bedeutet, dass bei jedem zu entwickelnden Bebauungsplan die Ein- haltung der vorhandenen Werte nachgewiesen werden muss. Zur frühzeitigen Beteiligung wurden für Prüfflächen mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 440 Hektar jeweils Gebietssteckbriefe angefertigt. Die frühzeitige Be- teiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Mit- gliedsgemeinden erfolgte zunächst im Zeitraum vom 20. Juni bis 29. Juli 2016. Diese Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde aufgrund entsprechender Anfragen bis Ende September verlängert. Für die Öffentlichkeit erfolgte die Auslegung der Planun- terlagen im Zeitraum vom 4. Juli bis 29. Juli 2016. Einzelne Flächennachmeldungen wurden in einer weiteren, verkürzten Beteiligungsrunde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Oktober 2016 vorgelegt. Aus der Öffentlichkeit kamen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vor allem Anre- gungen zu Flächen auf Karlsruher Gemarkung. Flächen in den Stadtteilen Hohen- wettersbach, Oberreut sowie Rüppurr wurden äußerst negativ gesehen wird. Darüber hinaus wurde angeregt, Prüfflächen, die auf Kleingartenanlagen vorgesehen waren, herauszunehmen. Die Flächen in Hohenwettersbach und Rüppurr sind daraufhin stark reduziert worden. In den Stadtteilen Oberreut und Rüppurr sind im vorliegenden Entwurf Kleingartenanlagen nicht mehr mit geplanten Bauflächen belegt. Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung erfuhren einzelne Prüfflächen nochmals Veränderungen hinsichtlich der Weiterverfolgung oder der Flächengröße oder wur- den nachträglich neu eingebracht. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017 wurde die überar- beitete Flächenkulisse in Form des Vorentwurfes FNP 2030 Ende 2017 für drei Mo- nate in eine erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gegeben. - 5 - Die wesentlichen Änderungen, die sich für die einzelnen Gemeinden zum The- ma Wohnen gegenüber dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017, stellen sich wie folgt dar: In Eggenstein-Leopoldshafen wird die Fläche EL-W-002 („Östlich der Bahn (N5)“) bis an die Waldkante bzw. an die B 36 herangezogen und vergrößert sich um etwa 2 Hektar. In Ettlingen wird die Fläche Rohrackerfeld (ET-W-026/1,8 Hektar) in Bruchhau- sen mit in die Flächenkulisse aufgenommen. Die Flächen Kernrain I und II (ET- M-027 und ET-W-028) in Ettlingenweier werden aufgrund von bestehendem Dis- sens zum Regionalplan zu einer geplanten Sonderbaufläche (ET-S-027/1,4 Hek- tar) mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel max. 800 m² VK/Wohnen“ zusam- mengeführt. Für Karlsruhe besteht für die Fläche KA-W-063 („südl. Oberfeld“) aufgrund der Lage in der Grünzäsur keine Aussicht auf Genehmigung, weshalb diese nicht weiterverfolgt werden kann. Die Fläche KA-W-062 („Neubruch“) wird in Rück- sprache mit dem Regionalverband um 2,5 Hektar reduziert und an die angren- zende Grünzäsur angepasst. In Rheinstetten wird die Fläche „Gänswiesen“ (RH-W-006) aufgrund entgegen- stehender naturschutzrechtlicher Belange (Lage im Landschaftsschutzgebiet) aus der Flächenkulisse herausgenommen und nicht weiter verfolgt. Da die Entwicklung der Prüffläche „Hatzelheck II“ (RH-W-002) zurzeit noch von der längerfristig absehbaren Aufgabe der Wasserwerksnutzung abhängt, soll diese im Verfahren in Form einer Sonderregelung als „Besondere Eignungsflä- che für Wohnen“ in den FNP 2030 aufgenommen werden. In Stutensee wird das Flächenkontingent vorrübergehend in Form eines Flä- chenpools in den Flächennutzungsplan 2030 aufgenommen. Eine konkrete Ver- ortung der geplanten Wohnbauflächen erfolgt in einem gesonderten Planungs- prozess. Der für den Stadtteil Blankenloch mit Büchig errechnete Bedarf von et- wa 16 Hektar bleibt für fünf Jahre, ab Durchführung der frühzeitigen Beteiligung des Fortschreibungsverfahrens, gültig – also bis Ende 2022. Sind die Flächen bis dahin nicht im Flächennutzungsplan dargestellt, muss dies gemäß der Vereinba- rung mit der Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, erneut auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. In Karlsbad und Weingarten finden kleinere Flächentausche mit überwiegend ausgeglichener Flächenbilanz statt. Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal und Waldbronn hatten keine Prüfflä- chen „Wohnen“ gemeldet. Die gesamte Flächenkulisse ist dem Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 zu entnehmen. Der Entwurf des FNP 2030 soll zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gebietspässen im Sommer 2019 öffentlich ausgelegt werden. Parallel dazu soll auch der Landschaftsplan 2030 öffentlich ausgelegt werden (siehe hierzu Vorla- ge TOP 3). Der abschließende Beschluss wird für den Sommer 2020 anvisiert. Das Einzeländerungsverfahren des Regionalplanes des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, welches für 17 Prüfflächen im Verbandsgebiet notwendig ist, wurde im Mai 2018 seitens des Regionalverbandes eingeleitet. Hier wurde eine Verfahrens- laufzeit von etwa einem Jahr zuzüglich der Genehmigungszeit avisiert. Der FNP - 6 - kann vor der Genehmigung des Regionalplanes nicht zum Beschluss gebracht wer- den. c) Sonstiges Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden neben den beiden Schwerpunkten Gewerbe und Wohnen auch alle anderen Flächendarstellungen überarbeitet und aktualisiert. Zu den Bauflächen zählen Wohnbauflächen, gewerbli- che Bauflächen, Sonderbauflächen, erholungsbezogene Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Ver- und Entsorgung. Des Weiteren sind auch die folgen- den Freiflächenthemen einer Aktualisierung unterzogen worden: Grünflächen, Flä- chen für Landwirtschaft, Wald und Wasserflächen. Darüber hinaus wurden die nach- richtlichen Übernahmen auf den neusten Stand gebracht. Das Thema Sonderbauflächen wurde insbesondere im Bereich der Sonderbauflä- chen für den großflächigen Einzelhandel überarbeitet. In der Begründung des FNP 2030 werden die Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel mit Angabe der maximalen Verkaufsfläche nach ihren Betriebsarten, die sich aus den Auswirkungs- analysen der jeweiligen Projekte ergeben haben oder künftig ergeben werden, aufge- führt. Im Zuge der Fortschreibung des Landschaftsplanes 2030 wurden die „Suchräume für Kompensationsflächen“ nach § 1a BauGB überarbeitet. Im FNP 2030 sind die Flä- chen der prioritären Kategorie 1 dargestellt. Im Bereich Verkehr werden alternative überörtliche Trassenführungen, vorbehaltlich der ausstehenden Alternativenprüfung durch Planfeststellungsverfahren, dargestellt. Neu hinzugekommen sind: die mögliche Bahntrasse entlang der BAB 5 und der An- schluss an die B 36 im Zuge einer zweiten Rheinbrücke. Ergänzender Hinweis: Die folgenden Anlagen sind im Internet abrufbar: - Entwurf des FNP 2030 - Begründung zum Entwurf des FNP 2030 - Umweltbericht (inklusive Umweltsteckbriefe) - Gebietspässe - Synopse (frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) - Auszüge des Entwurfes des FNP 2030 je Mitgliedsgemeinde - Übersichtspläne Bauflächen aus dem Entwurf FNP 2030 je Mitgliedsgemeinde http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_Juni_2019.de - 7 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwur- fes des Flächennutzungsplanes 2030 nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Be- teiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. II. Anlage an die Verbandsmitglieder in Papierform: - Entwurf des FNP 2030 III. Daneben liegen digital folgende Unterlagen vor (http://www.nachbarschaftsverband- karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_Juni_2019.de): - Entwurf des FNP 2030 - Begründung zum Entwurf des FNP 2030 - Umweltbericht (inklusive Umweltsteckbriefe) - Gebietspässe - Synopse (frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be- lange) - Auszüge des Entwurfes des FNP 2030 je Mitgliedsgemeinde - Übersichtspläne Bauflächen aus dem Entwurf FNP 2030 je Mitgliedsge- meinde
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NummerNameNutzungsartFlächeSiedlungstypWohneinheiten 3 Südstadt KA-M-285Hauptbahnhof-Süd (bei Wasserturm)M0,6- KA-S-376Stuttgarter StraßeS0,3 4 Südweststadt KA-M-044Ettlinger Tor (Westseite)M0,7A30 KA-M-205Hauptbahnhof-Nord (Restfl.)M0,9- 6 Nordweststadt KA-W-103NancystraßeW2,2A330 KA-G-020Husarenlager NordG2,2 KA-FfG-403Erw. Städtisches KlinikumFfG3,5 7 Oststadt KA-W-126Kriegsstraße-Ost (Nordseite)W0,4A55 KA-M-206Kriegsstraße-Ost I (Nordseite)M0,6- KA-S-309Gleisbauhof-NordS9,0 KA-S-363LEA ErweiterungS0,7 KA-S-364SchalterhausS5,5 9 Daxlanden KA-W-038August-Klingler-Areal IW2,0A180 KA-W-039August-Klingler-Areal IIW1,3A120 10 Knielingen KA-W-108Maxauer Straße IIW0,6A70 KA-W-023DistelgrundW4,4C180 KA-M-107Maxauer Straße IM2,2C45 KA-M-105Bipples-NordM0,7C13 KA-M-106Bipples-SüdM1,3B35 KA-M-127TV KnielingenM0,6C13 KA-G-212Knielingen-West IG32,0 KA-G-213Knielingen-West IIG23,6 KA-G-216Hertzstraße (nördl. LUBW)G0,9 11 Grünwinkel KA-G-387SchliffkopfwegG3,7 82 | NVK Flächennutzungsplan 2030 - Entwurf - Stand: März 2019 NummerNameNutzungsartFlächeSiedlungstypWohneinheiten 12 Oberreut KA-W-028Östl. Otto-Wels-StraßeW2,0B110 14 Weiherfeld-Dammerstock KA-W-009ErlenwegW1,7B95 15 Rüppurr KA-W-002Rüppurr-SüdW1,2C50 KA-W-041Baumgarten-ErgänzungW0,7B40 KA-W-026BattstraßeW0,2B12 KA-W-111PrinzenwegW0,4C15 KA-FfG-422Max-Planck-GymnasiumFfG1,3 17 Rintheim KA-S-383Mackensen-KaserneS12,4 18 Hagsfeld KA-W-112GrabenäckerW3,8B210 KA-W-113Hagsfeld-NordW3,5B200 KA-M-005Auf die GrübM1,7B45 KA-G-218Storrenacker-Süd ErweiterungG1,7 KA-S-302Sportpark WaldstadtS1,0 KA-S-306Hagsfeld-NordS0,9 19 Durlach KA-W-016Unten am Grötzinger WegW8,0B440 KA-W-006Oberer SäuterichW7,7B420 KA-M-129Pfaff-ArealM1,2A75 KA-S-301Untere Hub (Sporthallen)S2,4 21 Stupferich KA-W-008Auf der EbeneW2,2C90 KA-W-032Seniorenwohnheim GänsbergW0,8B45 KA-W-091GänsbergW8,6C350 KA-M-092Zweite Reihe NeubergstraßeM0,2C4 KA-G-224 Kleinsteinbacher StraßeG0,8 NVK Flächennutzungsplan 2030 - Entwurf - Stand: März 2019 | 83 NummerNameNutzungsartFlächeSiedlungstypWohneinheiten 22 Hohenwettersbach KA-W-007DachsbauW4,0C160 KA-S-388SpitalhofS0,5 23 Wolfartsweier KA-W-120Albert-Einstein-StraßeW0,4C14 KA-M-132Wolfartsweier-SüdM1,5C30 KA-G-227HörgelG0,6 24 Grünwettersbach KA-W-324Sportplatz ASV GrünwettersbachW2,0C80 KA-W-011Esslinger StraßeW2,3C90 KA-W-024Thüringer StraßeW0,9C35 KA-FfG-424Thüringer StraßeFfG2,6 KA-FfG-423Nördlich C.-Benz-SchuleFfG1,8 25 Palmbach KA-W-128Waldbronnerstraße / TSV PalmbachW1,8C70 KA-W-121Ob den Gärten / NeufeldW2,2C90 KA-W-035Neufeld ErweiterungW1,9C75 KA-M-131Untere KohlplatteM3,2C65 KA-G-226Untere Kohlplatte ErweiterungG9,0 26 Neureut KA-W-062NeubruchW5,7B320 KA-W-015OberfeldW5,7A510 KA-W-122Zentrum IIIW10,7A970 KA-W-069MitteltorstraßeW2,3B130 KA-W-061Adolf-Ehrmann-BadW1,5B80 KA-W-067Grüner Weg (W)W4,0C160 KA-M-130ZinkenM1,1C25 KA-G-214 Gottesauer FeldG20,0 KA-G-030Hagsfelder WegG5,0 KA-G-215Grüner Weg (G)G5,9 84 | NVK Flächennutzungsplan 2030 - Entwurf - Stand: März 2019 NummerNameNutzungsartFlächeSiedlungstypWohneinheiten 27 Nordstadt KA-W-050Zukunft Nord I (W)W2,7A260 KA-W-051Zukunft Nord II (W)W0,9A140 KA-M-052Zukunft Nord III (W)W3,7A500 KA-W-053Zukunft Nord IV (W)W2,0C90 KA-W-054Zukunft Nord V (M)M4,5A240 KA-FfG-059Zukunft Nord VI (FfG)FfG1,5 KA-S-058Zukunft Nord VII (S)S0,5 NVK Flächennutzungsplan 2030 - Entwurf - Stand: März 2019 | 85
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JOCKGRIM HAGENBACH B 3 B 3 B 3 A 8 B10 B10 B 36 Hans B 10 B 10 B 36 B 36 B 10 B 10 A 5 A 5 B 10 B 10 A 5 A 5 B 10 B 10 L605 B 36 L 604 L 560 L 560 L 605 L 605 L 605 L 561 L 609 L 623 L 623 K9651 K9656 L 560 L 561 L 563 K 9657 K 9655 K 9652 K 9657 K 9652 K 9652 K 9654 K 9654 K 9653 K 9653 Straße K 9652 Straße Ostring -Straße Ostring B 3 neu Kanalweg Haid-und- Annweiler Spitalhof Talstraße Tunnel B10 Karlstraße Ottostraße Rheinstraße Rheinstraße Kaiserallee Yorckstraße Ebertstraße Pfinzstraße ESSO-Straße Siemensallee Moltkestraße Adenauerring Adenauerring Kaiserstraße Kriegsstraße Brauerstraße Rommelstraße Wiesenstraße Sudetenstraße Blücherstraße Honsellstraße Hardeckstraße Vogesenstraße Brückenstraße Am Wetterbach Waldhornstraße Michiganstraße Badener Straße Rittnertstraße Rembrandtstraße Landauer Straße Erzbergerstraße Ettlinger Allee Durlacher Allee Durlacher Allee An der Tagweide Tiefentalstraße Thomashofstraße Beuthener Straße Rheinhafenstraße Rüppurrer Straße Ettlinger Straße Pulverhausstraße Pulverhausstraße Killisfeldstraße Neureuter Straße Kleinsteinbacher Fautenbruchstraße Schwarzwaldstraße Franz-Lust-Straße Karlsruher Straße Grötzinger Straße Karlsbader Straße Willy-Brandt-Allee Willy-Brandt-Allee Rheinbrückenstraße Fritz-Erler-Straße Herrenalber Straße Neureuter Querallee Theodor-Heuss-Allee Schwetzinger Straße Ludwig-Erhard-Allee Elfmorgenbruchstraße Ernst-Friedrich-Str. Neureuter Hauptstraße Reinhold-Frank-Straße Welschneureuter Straße Linkenheimer Landstraße Willhelm-Hausenstein-Allee Pfinz Ölhafen Becken I Becken V Becken IV Becken II Becken VI Rheinhafen Becken III Jägerhausseen Knielinger See Ost West Bulach Neureut Durlach Rüppurr Oststadt Rintheim Hagsfeld Palmbach Südstadt Oberreut Mühlburg Waldstadt Nordstadt Weststadt Daxlanden Knielingen Innenstadt Grötzingen Grünwinkel Stupferich Dammerstock Südweststadt Weiherfeld - Beiertheim - Nordweststadt Wolfartsweier Grünwettersbach Hohenwettersbach Singen Jockgrim Jöhlingen Würmersheim Durmersheim Obergrombach Wilferdingen Untergrombach Maximiliansau Wörth am Rhein NEUBURG AM RHEIN -Thoma Neu-Straße Am Lustgarten Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) Flächennutzungsplan Entwurf 2030 Gemeindeübersicht Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK 00,510,25 Km Stand Februar 2019 ±
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KA-W-113 KA-W-126 KA-W-120 KA-W-111 KA-W-041 KA-W-011 KA-W-128 KA-W-121 KA-W-015 KA-W-008 KA-G-030 KA-G-215 KA-G-216 KA-G-218 KA-G-226 KA-G-224 KA-G-227 KA-G-020 KA-M-127 KA-M-206 KA-M-285 KA-M-205 KA-M-105 KA-M-130 KA-M-005 KA-M-107 KA-M-044 KA-M-132 KA-M-131 KA-M-129 KA-GI-213 KA-GI-212 KA-FfG-422 KA-FfG-423 KA-FfG-403 KA-W-069 KA-S-306 KA-S-383 KA-S-364 KA-S-363 KA-S-302 KA-W-103 KA-S-376 KA-S-388 KA-W-112 KA-W-006 KA-W-062 KA-W-023 KA-W-026 KA-W-016 KA-W-009 KA-W-032 KA-W-091 KA-W-024 KA-FfG-424 KA-W-007 KA-W-028 KA-W-035 KA-W-002 KA-W-324 KA-W-108 KA-G-214 KA-M-106 KA-S-309 KA-S-301 KA-M-092 KA-FfG-059 KA-W-050 KA-M-054 KA-W-051 KA-W-052 KA-W-053 KA-S-058 KA-W-061 KA-G-387 KA-W-122 KA-W-038 KA-W-039 KA-W-067 Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) 1 Innenstadt Ost 2 Innenstadt West 3 Südstadt 4 Südweststadt 5 Weststadt 6 Nordweststadt 7 Oststadt 8 Mühlburg 9 Daxlanden 10 Knielingen 11 Grünwinkel 12 Oberreut 13 Beiertheim-Bulach 14 Weiherfeld-Dammerstock 15 Rüppurr 16 Waldstadt 17 Rintheim 18 Hagsfeld 19 Durlach 20 Grötzingen 21 Stupferich 22 Hohenwettersbach 23 Wolfartsweier 24 Grünwettersbach 25 Palmbach 26 Neureut 27 Nordstadt Stadtteile 3 4 6 5 1 2 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Gezeichnet Pz Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan Entwurf 2030 geplante Bauflächen ± Sonderbaufläche Fläche für Gemeinbedarf Gewerbliche Baufläche Gemischte Baufläche Wohnbaufläche Km 00,511,52
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0155 Dez. 6 Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes (NVK) zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 sowie des dazugehörigen Landschaftsplanes 2030 des NVK - Zustimmung der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kleingartenbeirat 11.04.2019 6 x vorberaten AUG/Naturschutzbeirat 03.05.2019 3 x vorberaten Planungsausschuss 09.05.2019 12 x Vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 24 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss den Entwürfen des Flächen- nutzungsplanes 2030 und des Landschaftsplanes 2030 zu und beauftragt den Oberbürgermeis- ter, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe den Vorlagen zuzu- stimmen. Anhörung in den Ortschaftsräten: 27.03.2019 OR Grötzingen; 02.04.2019 OR Wettersbach; 03.04.2019 OR Durlach; 10.04.2019 OR Wolfartsweier; 10.04.2019 OR Hohenwettersbach; 30.04.2019 OR Neureut. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein - - - Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Wirtschaft und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am siehe oben Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verbandsversammlung des NVK hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Landschaftsplan (LP) gefasst. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe war am 25. April 2017 zum letzten Mal damit befasst. Seitdem wurden seitens der Planungsstelle des NVK alle flächenrelevanten Themen zum Vor- entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 zusammengeführt und damit im Zeitraum vom 19. Dezember 2017 bis zum 5. März 2018 die zweite frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Jahr 2018 wurde dazu genutzt, die dabei aufgeworfenen Fragen zu klären, unter anderem mittels verschiedener Abstimmungsge- spräche – insbesondere mit dem Regionalverband, für den Bereich Karlsruhe aber auch mit mehreren Trägern der Umweltbelange und immer in Rückkoppelung mit den einzelnen Mit- gliedsgemeinden. Parallel dazu wurde der Entwurf des Landschaftsplanes ebenfalls unter Betei- ligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Im Vorfeld zur Verbandsversammlung im Juni 2019 wird die Vorlage nun dem Gemeinderat zur Klärung des Abstimmungsverhaltens im NVK zur Beratung vorgelegt. Sie wurde im Planungs- ausschuss vorberaten. Ergänzend wurde die Planung den Ortsverwaltungen vorgestellt, die dies überwiegend auch in ihren Ortschaftsräten behandelt haben. Darüber hinaus wurde der Klein- gartenbeirat einbezogen. Die Verbandsversammlung des NVK wird im Juni 2019 den Entwurf zum Flächennutzungsplan „FNP 2030“ zum Beschluss der formellen Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Trägerbeteili- gung nach § 4 (2) BauGB) vorgelegt bekommen. Die formale Offenlage soll im Sommer 2019 durchgeführt werden. Ebenso soll auch der Entwurf des Landschaftsplans „LP 2030“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden. Auf der Internetseite des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe sind sowohl der Entwurf des Flächennutzungsplans FNP 2030, die Begründung, der Um- weltbericht inklusive Umweltsteckbriefen, den Gebietspässen für die geplanten Bauflächen sowie die Synopse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange als auch zum Entwurf des Landschaftsplans LP 2030 der Textteil, die Pläne zur Analyse, die Pläne zum Handlungsprogramm sowie die Synopse aus der erstmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter folgendem Link abrufbar: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_Juni_2019.de Flächennutzungsplan 2030 Der Flächennutzungsplan wurde in mehreren Teilschritten erarbeitet. Aufbauend auf der Ge- werbeflächenstudie wurde erst das Thema der Gewerbeflächenvorsorge angegangen. Im An- schluss daran waren die Rahmenbedingungen gegeben, um die Wohnbauflächen zu behan- deln. In einem letzten Schritt wurden alle ergänzenden Themen zu dem „Vorentwurf FNP 2030“ zusammengeführt, der nach den verschiedenen Beteiligungen und Beratungen nun zum „Entwurf FNP 2030“ ausgearbeitet werden konnte. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei der Diskussion über die Gewerbeflächen wurde die Prüfkulisse durch Beschluss der Ver- bandsversammlung im Februar 2014 deutlich reduziert. Auch über die geplante Herausnahme von „Tauschflächen“ aus dem Flächennutzungsplan 2010 wurde dabei entschieden. Entgegen der Empfehlung der Planungsstelle hat Karlsruhe in dem Zuge beschlossen, sämtliche neuen Prüfflächen in Autobahnnähe im Osten nicht weiter zu verfolgen. Dadurch resultierte für Karls- ruhe damals zunächst ein Defizit beim Flächenkontingent von rund 6 Hektar. Um dem zu be- gegnen, sollten interkommunale Ansätze mit Ettlingen, Karlsbad, Rheinstetten und Stutensee geprüft werden. Nach Durchführung einer ersten frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2015 hat der Gemeinderat im Oktober 2015 entschieden, die Karlsruher Flächenkulisse anzupassen und die Prüffläche „Im Horbenloch“ zu verkleinern sowie die Prüfflächen „Gleisbauhof Süd“ und „Güterbahngelände Fautenbruchstraße“ im Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen. Im Gegenzug wurde die 2014 beschlossene teilweise Herausnahme von „Knielingen West I und II“ revidiert. Aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge zum „Vorentwurf FNP 2030“ Anfang 2018 hat sich im Wesentlichen der Tausch zweier Ge- werbeflächen in Wolfartsweier ergeben: Karlsruhe-Wolfartsweier, „Im Horbenloch“ (KA-G-228), etwa 3 ha Die Fläche wird aufgrund der isolierten Lage südlich der Autobahn sowie ihrer Lage in ei- nem regionalen Grünzug seitens der oberen Raumordnungsbehörde sowie des Regionalver- bandes Mittlerer Oberrhein abgelehnt. Die Fläche wird nicht weiterverfolgt. Karlsruhe-Wolfartsweier, „Hörgel“ (KA-G-227), etwa 1 ha Damit für Wolfartsweier weiterhin eine Möglichkeit zur Entwicklung im Bereich Gewerbe besteht, soll die ursprüngliche Fläche aus dem FNP 2010 wieder in die Gesamtkulisse aufge- nommen werden. Zudem wird der Messplatz nicht mehr als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung“ aufgeführt, die im Vorentwurf noch zur gewerblichen Nutzung gerechnet wurde. Da eine Verlagerung des Messplatzes für nicht aussichtsreich gehalten wird, ist die Flä- che nun als Sonderbaufläche „Festplatz“ im Bestand dargestellt. Zur Deckung des verbleibenden Defizits von knapp 13 Hektar bei den gewerblichen Bauflächen wurden intensive Dialoge über interkommunale Ansätze geführt. Die Dialoge mit Karlsbad und Stutensee hatten zum Ergebnis, dass hier zunächst jeweils die Eigenentwicklungen der Gemeinden im Vordergrund stehen. Die einzige Option für eine größere interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Verbands- gebiet bot die Fläche „Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg“ in Rheinstet- ten. Die Stadt Rheinstetten hat in der Verbandsversammlung am 22. Mai 2017 eine Darstellung der Fläche „LTZ Augustenberg“ als „Besondere Eignungsfläche für Gewerbe“ als interkommu- nales Gewerbegebiet mit Karlsruher Flächenkontingent jedoch per Änderungsantrag abgelehnt. Der Dialog mit Ettlingen mündete in die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Bereich „Seehof“ und gilt somit als am weitesten vorangeschritten. Hier sind 1,4 Hektar des Bedarfes der Stadt Karlsruhe mit enthalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Demnach verbleibt für Karlsruhe aktuell ein Flächendefizit von 11,4 Hektar im Bereich der ge- werblichen Bauflächen, das nicht gedeckt werden konnte. In der Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2015 wurde bezüglich der Wohnbauflächen in Karlsruhe beschlossen, dass Karlsruhe bei der Realisierung seiner rechnerischen Wohnbauflä- chenbedarfe von 258 Hektar mit den Mitgliedsgemeinden im Nachbarschaftsverband Karlsruhe kooperiert. 173 Hektar sollen im Umland und 85 Hektar auf eigener Gemarkung ausgewiesen werden. Aus der Öffentlichkeit kamen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2016 vor allem Anregungen zu Flächen auf Karlsruher Gemarkung. Knapp 250 Hektar wurden in Karlsruhe auf ihre Eignung als Wohnbaufläche geprüft. Davon wurde rund ein Viertel der Flächen im Ge- meinderat (April 2017) zur Weiterverfolgung beschlossen. Flächen in den Stadtteilen Hohenwettersbach, Oberreut sowie Rüppurr wurden äußerst negativ gesehen. Darüber hinaus wurde angeregt, Prüfflächen, die auf Kleingartenanlagen vorgesehen waren, herauszunehmen. Die Flächen in Hohenwettersbach und Rüppurr sind daraufhin stark reduziert worden. In den Stadtteilen Oberreut und Rüppurr sind im vorliegenden Entwurf Klein- gartenanlagen nicht mehr mit geplanten Bauflächen belegt. Die Gemeinbedarfsfläche entlang der Herrenalber Straße, südlich der Straße „Am Rüppurer Schloss“ bleibt weiterhin als Bestand dargestellt, da es hier bereits einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, der an der Stelle Fläche Gemeinbedarf festsetzt. Im Zuge der zweiten frühzeitigen Behördenbeteiligung zum „Vorentwurf FNP 2030“ Anfang 2018 sind Stellungnahmen eingetroffen, die eine zwingende Veränderung der Flächenkulisse auf Karlsruher Gemarkung nach sich ziehen. Insgesamt können aufgrund regionalplanerischer Widersprüche rund 9 Hektar nicht umgesetzt werden: Karlsruhe-Neureut, „Neubruch“ (KA-W-062), etwa 2,5 ha Ein Teil der Fläche liegt in der Grünzäsur des Regionalplanes. Die Flächengröße ist an die Abgrenzung der Grünzäsur anzupassen. Karlsruhe-Neureut, „Südliches Oberfeld“ (KA-W-063), etwa 6,5 ha Die gesamte Fläche wird aufgrund ihrer Lage in der Grünzäsur seitens der oberen Raumord- nungsbehörde sowie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein abgelehnt. Die Fläche wird aus der Kulisse herausgenommen. Gleichzeitig bekamen einige Flächen andere Zuschnitte (Oberer Säuterich) bzw. erhielten erst- malig konkrete Nutzungsaussagen (Zukunft Nord). Schlussendlich liegt die Neuausweisung an Wohnbauflächen auf der Gemarkung Karlsruhe bei ca. 62 Hektar und damit 23 Hektar unter dem angestrebten Wert von 85 Hektar. Landschaftsplan 2030 Auf kommunaler Ebene dient der Landschaftsplan der Umsetzung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge (§§ 1 und 11 Bundesnaturschutzgesetz). Im Landschaftsplan werden die konkretisierten Erfordernisse und Maßnahmen formuliert und flä- chendeckend dargestellt. Der Landschaftsplan bildet auch den ökologischen Beitrag zum Flä- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 chennutzungsplan. Er gibt einen wertenden Überblick über die Schutzgüter im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und ist somit eine wichtige Grundlage für die vorlie- gende Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes 2030. Die grundsätzliche Herangehensweise der Fortschreibung und Aufbau des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlun- gen für die Landschaftsplanung ausgerichtet. Mit der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt. Dabei erfolgte zunächst Ende 2011 die Beauftragung der so ge- nannten Orientierungsphase (Screening, siehe unten), im Mai 2013 für die eigentliche Fort- schreibung des LP. Bezüglich des Verfahrens wird auf die Vorlage für die Verbandsversammlung des NVK verwiesen. Im Jahr 2013 erfolgte eine intensive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit durch drei moderierte Landschaftskonferenzen sowie zwei Schülerworkshops in Karlsruhe. Deren Durch- führung wurde von der LUBW finanziell gefördert. Auf Grundlage des Zielkonzeptes wurde schrittweise ab 2015 das Handlungsprogramm für das Gebiet des NVK ausgearbeitet. Auf Karlsruher Gemarkung besteht die große Herausforde- rung darin, die schutzbedürftigen Bereiche für Natur- und Landschaftsschutz mit den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen und dem Wunsch, sich in den Freiräumen möglichst frei zu bewegen, miteinander in Einklang zu bringen. Inzwischen konnten die Belange so zusammengeführt wer- den, dass der Entwurf vom Umweltamt mitgetragen wird. In den Entwurf des FNP 2030 ist die Darstellung des Landschaftsplans 2030 zu Kompensati- onssuchräumen aufgenommen worden. Dabei wird die im Landschaftsplan erarbeitete Kulisse von Suchräumen für geeignete Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (NL 20) darge- stellt. Im Entwurf des LP 2030 sind zwei Kategorien unterschiedlicher Priorität vorgeschlagen; für die Integration in den Flächennutzungsplan wird die prioritäre Kategorie 1 mit einem Um- fang von rund 5.500 ha übernommen (vgl. Begründung FNP, Abschnitt 7.4) Anlagen: Vorlage Verbandsversammlung zum Entwurf des Landschaftsplanes 2030 Vorlage Verbandsversammlung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 Übersichtsplan Entwurf FNP 2030, Ausschnitt Karlsruhe Übersichtsplan geplante Bauflächen Entwurf FNP 2030, Ausschnitt Karlsruhe Tabelle geplante Bauflächen Entwurf FNP 2030, Ausschnitt Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit/Naturschutzbeirat und im Planungsausschuss den Entwürfen des Flächennutzungsplanes 2030 und des Landschaftsplanes 2030 zu und beauftragt den Oberbürgermeister, in der Ver- bandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe den Vorlagen zuzustimmen.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 24 der Tagesordnung: Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes (NVK) zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 sowie des dazugehörigen Landschaftsplanes 2030 des NVK: Zustimmung der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2019/0155 dazu: Flächennutzungsplan 2030 im Nachbarschaftsverband: Keine neuen Gewerbegebiete Knielingen West Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0495 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit/Naturschutzbeirat und im Planungsausschuss den Entwürfen des Flächennutzungspla- nes 2030 und des Landschaftsplanes 2030 zu und beauftragt den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe den Vorlagen zuzu- stimmen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Zeh (SPD): Es ist jetzt der Flächennutzungsplan 2030 zum ersten Mal zur Ausle- gung vorgesehen. Aber ein Fazit muss ich gleich ziehen, wenn ich zuerst auf die Wohnbau- flächen eingehe. Der Mangel an Bauland für Wohnungen wird bestehen bleiben in Karls- ruhe. Wir wollten ursprünglich 258 ha ausweisen gemäß Zuweisung vom Nachbarschafts- verband. 173 ha haben wir bereits ans Umland abgegeben. Wenn man aber Stutensee – 2 – ansieht, sieht man, dass auch im Umland Wohnbau nicht einfach ist. 85 ha haben wir in die Prüfung eingegeben. Es sind inzwischen insgesamt 23 ha gestrichen worden, so dass wir jetzt nur noch 62 ha zur weiteren Auslegung bereithalten. Wenn man dann noch die einzelnen Grundstücke sieht, ich möchte hier explizit einmal Oberreut erwähnen mit dem Jugendgarten und den alten Bäumen, dann weiß man, dass die Flächen nicht komplett überall bebaubar sind, sondern teilweise Einschränkungen haben. Insgesamt, man sieht es in der Anlage für den Nachbarschaftsverband, werden 7.358 Wohnungen nach Berech- nungen des Stadtplanungsamtes insgesamt über diese 62 ha möglich sein. Wenn man die Anfrage der Freien Wähler, Tagesordnungspunkt 58, anschaut, werden bis 2030 20.000 Wohnungen benötigt. Das heißt, es bleibt ein Defizit von rund 10.000 Wohnungen, das über Bebauung von Parkplätzen, Aufstockung von Gebäuden oder Nachverdichtung be- sorgt werden muss. Wohnungen werden dadurch sicher nicht billiger werden, weil das Bauland allein schon teuer ist. Ein Stichwort zum Antrag der GRÜNEN. Den GRÜNEN ist bekannt, dass diese Flächen in Knielingen nicht bebaut werden sollen, sondern nur als Vorratshaltung da sind. Es steht explizit drin, dass sie als Tausch für nicht vorhandene interkommunale Gewerbeflächen da sind, die noch im Gespräch sind. Ich kann nur feststellen, nachhaltige Stadtentwicklung heißt auch Schaffung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen die Flächen auch drin sein. Man kann nicht alles nur als Grünland machen. Hier fehlt den GRÜNEN teilweise wohl das Ver- ständnis für das, was Wirtschaft macht. Insgesamt werden wir der Auslegung zustimmen, mit den genannten Bedenken wie Woh- nen, weil das Wohnen weiter Mangelware ist. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich kann in wesentlichen Teilen auch für die CDU-Fraktion den Ausführungen des Kollegen Zeh durchaus folgen und diese unterstützen. Wir haben seit 2012 mit diesem Thema herumgeackert, im wahrsten Sinne des Wortes. Die Ausbeute ist, wenn man das Ergebnis sieht - Sie haben die konkreten Zahlen, die ich jetzt nicht wie- derholen muss -, eigentlich mager. Aber immerhin, es ist auch ein Ausblick für interkom- munale Ideen noch möglich. Ich bitte, die Hoffnung hier nicht aufzugeben und in diese Richtung die Verwaltung auch ermuntern weiterzumachen. Das wäre schon eine wichtige, gute Entwicklung im Nachbarschaftsverband. Was das Wohnen angeht, will ich noch einmal betonen, wir reden hier über Innenentwick- lung und merken, wie das in dieser Stadt sehr schwierig ist. Aber wir brauchen die Innen- entwicklung, zweifelsfrei. Im Flächennutzungsplan 2030 geht es um die Entwicklung neuer Flächen. Es soll nur deutlich werden, auch für diejenigen, die jetzt innerhalb der Stadt sich belastet fühlen, dass wir uns in allen Bereichen um Flächen kümmern, die für neue Wohneinheiten erforderlich sind. Im Planungsausschuss gab es eine sehr schöne Folie, aus der man gesehen hat – das will ich einmal plastisch wiedergeben -, dass die gesamte Stadt sehr gleichmäßig, und ich meine sehr ausgewogen und maßvoll mit Flächen belegt wurde. Auch das ist mir wichtig, dass es hier einmal erwähnt wird. Was für das System des Flächennutzungsplanes auch öffentlich gesagt werden muss, man hat sich vorgenommen, in allen Bereichen, ob Karlsruhe oder die Umlandgemeinden, mit gleichen Verdichtungsmaßstäben zu arbeiten. Ich glaube, das ist ein ganz gravierender Schritt, weil wir alle auch mit den knappen Flächen des Umlandes sehr gleichmäßig umge- hen, aber auch für Karlsruhe diese Herausforderung annehmen. In gleicher Weise ist es der – 3 – Ausgleich von Flächen innerhalb der Gemeinden, dass man Kontingente ausgleichen kann. All das ist eine wichtige Entwicklung, die uns zwar zu wenig Flächen bringt, aber uns im- merhin auf den richtigen Weg bringt. Zum Antrag der GRÜNEN ist wirklich nicht viel mehr zu sagen, als schon gesagt wurde. Wir brauchen diese Masse zumindest als Tauschmasse für andere Gewerbeflächen, die wir im interkommunalen Bereich oder sonst wie brauchen. Also, ich glaube, mit diesem Gesamt- entwurf kann man gut leben. Wir ermächtigen den Herrn Oberbürgermeister, für die Stadt in diesem Sinne zu stimmen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Dem Landschaftsplan können wir so zustimmen, wie er hier genannt ist. Beim Flächennutzungsplan hatten wir bei den Detailabstimmungen immer wieder einmal Bedenken, haben aber am Ende zugestimmt und können auch jetzt zustim- men, was den Teil Wohnen angeht. Da möchte ich nur eine Bemerkung machen. Wir müs- sen uns davon verabschieden, Eigenheime zuzulassen. Wir brauchen Geschosswohnungs- bau, um die wenigen Flächen, die wir haben, das wurde jetzt schon mehrfach betont, auch wirklich auszunutzen und möglichst viele Wohnungen darauf zu bauen. Wenn wir schon versiegeln, dann soll es sich auch lohnen. Womit wir Probleme haben, sind die Gewerbegebiete. Das haben wir auch damals ange- sprochen und haben deswegen dagegen gestimmt, wegen der beiden Gewerbegebiete Knielingen West I und II. Wir haben auch in unserem Änderungsantrag geschrieben, wir wissen, dass das als Tauschfläche vorgesehen ist. Aber wir wollen verhindern, dass da je- mals irgendetwas an Gewerbe hinkommt, weil es überhaupt nicht an diese Stelle passt. Die Gebäude müssten gegen Hochwasser abgesichert werden. Deshalb will auch keiner die Gewerbegebiete haben, weil da niemand investieren will. Dann sollten wir aber so ehrlich sein, die auch aus der Liste zu streichen. Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt, diese beiden Flächen zu streichen. Wenn wir damit nicht durchkommen, würden wir den Teil Gewerbegebiete ablehnen. Deshalb bitte ich um getrennte Abstimmung, Landschafts- plan und Wohngebiete auf der einen Seite und Gewerbegebiete auf der anderen Seite. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans hat generatio- nenübergreifende Bedeutung. Die Gemarkungsfläche ist begrenzt. Die verbliebenen Frei- flächen haben eine enorme Bedeutung für die Natur, für den Artenschutz, für den Klima- schutz, für das Grundwasser, für die Landwirtschaft und für die Naherholung. So sehen wir das auch bei Knielingen West und stimmen daher dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu. Zur generationenübergreifenden Betrachtung gehört der anhaltende Zuzug nach Karlsru- he, der Druck auf den Wohnungsmarkt und die globale Erkenntnis, dass Städte die nach- haltigste Wohnform sind. So sollten unserer Meinung nach bei der Mackensen-Kaserne Studierendenwohnheime vorgesehen werden. Ziel des Flächennutzungsplans sollte sein, der Innenentwicklung Vorrang vor der Neuausweisung von Freiflächen zu gewähren, durch Baulückenschließung, durch Aufstocken und vereinzelt auch durch Abriss und Neubau. Zur Außenentwicklung haben wir nur noch wenige Flächen, vor allem bei Neureut. Zur Nach- haltigkeit und wegen dieser faktischen Grenzen ist beim Flächenverbrauch daher ein Netto- Null langfristig anzustreben. Dies steht auch im Einklang mit den Langfristzielen des Landes und des Bundes. Das heißt, in zukünftigen Flächennutzungsplänen müssen neu bebaute Flächen durch Entsiegelung und Umwandlung bebauter Flächen ausgeglichen werden. – 4 – Insgesamt sehen wir die Vorlage als guten Kompromiss und werden ihr daher zustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): In der Vorlage, die wir jetzt beschließen für die Verbandsver- sammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe, steht bei Wohnbauflächen, dass diese Studie vor dem Hintergrund des enormen Zuzugs von Flüchtlingen veröffentlicht ist, und dass deswegen diese enormen Flächen notwendig sind. (Zurufe) - Ich bin noch nicht am Ende, abwarten. (Weitere Zurufe) - So steht es aber in der Vorlage. Ich glaube, dass das auch nicht stimmt. Aber wenn ich einmal zu Ende reden darf, erkläre ich das. Rechtzeitig zu unserem damaligen Streit hier, welche Flächen wir mit hinein nehmen, wel- che wir draußen lassen, haben wir die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035 vorgelegt bekommen, aus der zu entnehmen war, dass die Bevölkerung in Karlsruhe zwischen 2011 und 2015 um 15.000 Menschen zugenommen hat. Die Prognose, die dann auch bestätigt wurde letztes Jahr durch die Regionalverbandsstudie „Wer wohnt wie?“, ging davon aus, dass dieses Wachstum so weiter anhält, was bedeutet, dass wir bis 2025 noch einmal 15.000 Menschen mehr hätten hier in Karlsruhe. Vor diesem Hintergrund hieß es, wir brauchen all diese Flächen. Nun hat sich aber die Statistik seit dem vorletzten Jahr ganz anders entwickelt. Auf einmal ist die Bevölkerung wieder zurückgegangen. Deswegen fra- gen wir uns schon, ist das überhaupt noch nötig? Sind all diese Flächen überhaupt noch nötig, die wir jetzt ausweisen? Für uns ist ein Stück weit die Basis des Ganzen weggebro- chen. Viele dieser Flächen, die wir damals beschlossen haben, haben uns eigentlich nicht gepasst, gerade in Neureut, wo Bereiche, die sehr wichtig sind für die Durchlüftung der Stadt - das haben wir oft genug gesagt bekommen, dass dieser Ost-West-Korridor sehr wichtig ist für die Durchlüftung der Stadt -, jetzt zugebaut werden sollen. Es gibt andere Beispiele überall in der Stadt, wo Bereiche zugebaut werden sollen, wo wir überzeugt sind, dass die frei bleiben müssen. Deswegen werden wir heute nicht zustimmen, sondern da- gegen stimmen. Der Vorsitzende: Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Ich möchte nur noch einmal eine Formulierung präzisieren. Wir hatten uns nicht vorgenommen, 250 ha darzustellen. Die 250 ha wären das Mögliche gewesen, wenn man die Fortschreibung des Bedarfs analysiert. Aber es war nie unser Ziel. Wir kommen von vornherein gar nicht in diese Dimension und können es Gott sei Dank über die Umlandgemeinden ein Stück weit auffangen, zum Teil aber auch nicht. Darauf müssen wir uns jetzt einstellen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Jetzt rufe ich zuerst den Änderungsantrag der GRÜ- NEN auf, diese Gewerbegebiete Knielingen West I und II aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. – Damit ist der Antrag abgelehnt. Insofern steht jetzt die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung. Es war gewünscht, dass wir den Teil Wohnen und den Teil Landschaftsplan getrennt vom Teil Gewerbe abstimmen. – 5 – Insofern bitte ich jetzt erst einmal um die Abstimmung zum Teil Wohnen im Flächennut- zungsplan und zum Landschaftsplan. – Das ist eine Zustimmung mit großer Mehrheit. Jetzt rufe ich den Teil Gewerbe auf. – Das ist eine große Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019