Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung

Vorlage: 2019/0152
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 22

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 LAP - Karte Tempolimits
    Extrahierter Text

    4 15 1 5 8 6 10 11 13 9 14 7 16 2 17 3 12 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016, 3. Stufe Legende Straßenabschnitte mit Beurteilungspegeln ab 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts 01,50,75 Kilometer ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz

  • Lärmaktionsplan
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0152 Dez. 5 Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.03.2019 3 x vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.03.2019 6 x vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 22 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlage 1 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Prüfung der Vorschläge. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur „Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit Veröffentlichung des „Kooperationserlasses-Lärmaktionsplanung“ des damaligen Ministeri- ums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vom 23. März 2012 hat sich in Sachen Lärmaktionspla- nung viel bewegt. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben zwischenzeitlich Lärmaktionspläne aufgestellt und – auch durch die Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger – zur Verbesserung der Lärmsituation in den Kommunen beigetragen. Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Lärmaktionsplanung hatte unter anderem das anhängige Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission aufgrund fehlender Lärmaktionspläne gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet hat. Zuletzt hat nun der VGH Mannheim mit seinem Urteil zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen (10 S 2449/17) zumindest für Baden-Württemberg diesen häufigen Streit- punkt zur Bindungswirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen ge- klärt. Die Kompetenzen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Lärmaktionsplanung wur- den mit dieser Rechtsprechung gestärkt, gleichwohl aber auch die Ansprüche an eine umfas- sende Abwägung und rechtsfehlerfreie Festlegung von Maßnahmen in den Plänen festgelegt. Die Neufassung des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 zur Auf- stellung von Lärmaktionsplänen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (MV) baut auf dem Urteil des VGH auf. Die bisherigen Schreiben des Verkehrsministeriums zur Lärmakti- onsplanung wurden darin zusammengefasst und aktualisiert. Das aktuelle Gerichtsurteil in Verbindung mit der Neufassung des „Kooperationserlass- Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 fordert die Gemeinden auf, Lärm- und Belas- tungssituationen vor Ort genau zu erfassen, mögliche Maßnahmen zu entwickeln und gegen- überzustellen und im Rahmen einer Gesamtwirkungsanalyse diejenigen Maßnahmen festzule- gen, mit denen die größtmögliche Lärmentlastung unter Beachtung widerstreitender Interessen wie beispielweise der Verkehrsfunktion einer Straße erreicht werden kann. Lärmaktionspläne, die diese Anforderungen beachten, sind nach dem nun vorliegenden Urteil des VGH für die Verwaltungsbehörden verbindlich und ein wirksames Instrument für mehr Lärmschutz. Durch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Lärmaktionspla- nung an Straßen werden die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden gestärkt. Die Fest- setzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschrän- kungen, werden erleichtert. Auch die Stadt Karlsruhe hat als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne aufgestellt, mit dem Lärm- probleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Ge- meinden selbst zuständig. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Gemeinde- ratssitzung am 19. Juli 2016 beschlossen. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket zur Lärmmin- derung wird kontinuierlich umgesetzt. Nach dem Urteil des VGH werden nun neue Möglichkeiten zur Lärmminderung hinsichtlich wei- terer Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet überprüft. Entwurf des zusätzlichen Maßnahmenpaketes für Geschwindigkeitsbegrenzungen Mit dem VGH Urteil steht fest, dass Lärmaktionspläne Bindungswirkung entfalten. Es liegt allein im Ermessen der planaufstellenden Gemeinden, auch unterhalb der Schwelle von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei der Ermessensausübung im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist besonders zu berücksichti- gen, dass nach der Lärmwirkungsforschung Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich liegen. Die Gemeinden konkretisieren damit den straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenbegriff des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Die Lärmaktionsplanung ist somit eine „Angelegenheit der örtlichen Ge- meinschaft und kann daher von den Gemeinden als subjektives Recht durchgesetzt werden“. Daher soll für die Stadt Karlsruhe anlässlich des aktuellen Gerichtsurteils der Lärmaktionsplan um weitere Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzt werden. Dabei werden folgende Beurteilungspegel berücksichtigt: 65 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags) 55 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Gemäß dem neuen „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ sind bei der Festlegung ver- kehrsbeschränkender Maßnahmen in Lärmaktionsplänen Kriterien, wie mögliche Verlagerungs- prozesse oder Auswirkungen auf den ÖPNV in den Abwägungsprozess einzubeziehen und ent- sprechend zu bewerten. Zur Vermeidung häufigerer Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortsdurchfahrten können zwischen zwei Straßenabschnitten mit Tempolimit Lückenschlüsse bis maximal 300 Me- ter Länge erfolgen. Die Auswirkung auf den ÖPNV bei einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wurde durch die Hochschule Karlsruhe im Rahmen einer wissen- schaftlichen Studie untersucht. Dabei wurde die Auswirkung von Tempo 30 auf den Busverkehr in der Durmersheimer Straße genauer betrachtet. Durch eine rechnerische Deckelung der Fahr- zeiten bei Tempo 30 kommt es auf dem ca. 1,5 km langen Abschnitt zu einer Verlängerung der Fahrzeit zwischen 12 und 48 Sekunden, im Mittel um 30 Sekunden. Die Fahrzeiten sind insge- samt durch hohe Schwankungen geprägt. Die Studie zeigt, dass sich eine rechnerische Verlän- gerung der Fahrzeit von Bussen von Tempo 50 km/h auf 30 km/h um 20 Sekunden/km ergibt. Wegen der großen Streuung innerhalb der gesamten Fahrzeiten der Busse wirkt sich die Verzö- gerung nicht wahrnehmbar aus. Gemäß dem neuen „Kooperationserlass“ kann eine mögliche Fahrzeitverlängerung durch stra- ßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in der Regel als nicht ausschlaggebend erachtet werden, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Dies wird durch die wissenschaftliche Studie belegt. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt die Straßenabschnitte wieder, in denen eine Geschwindigkeits- beschränkung auf 30 km/h überprüft und angeordnet werden soll. Die beigefügte Anlage 1 verortet kartographisch die dargestellten Straßenabschnitte. Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrän- gungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt. Damit es zu keinen Verlage- rungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 65 dB(A) überschritten ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Tabelle 1: Darstellung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h. Die in Tabelle 1 genannten Straßenabschnitte wurden mit dem zuständigen Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem Stadtplanungsamt auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Um Ausweichver- kehre zu verhindern, sollen die Straßenabschnitte Nr. 1 bis Nr. 3 zeitgleich umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf Bus- und Bahnverkehre werden im Weiteren im Benehmen mit den Ver- kehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) beleuchtet. Weiteres Vorgehen Zusätzlich zur behördeninternen Abstimmung soll die Öffentlichkeitsbeteiligung für die genann- ten Vorschläge erfolgen. lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Durmersheimerstraße zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. 69-70 61-57 ganztägig 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz-Abt-Str. 70 60-64 ganztägig 3 Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. 69-70 59-61 ganztägig 4 Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr 69-71 60-62 ganztägig 5 Reinhold-Frank-Straße zw. Moltkestr. und Kriegsstr. 70 59 ganztägig 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und Rein- hold-Frank-Str. 69-70 59 ganztägig 7 Ortsdurchfahrt Grünwet- tersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesen- acker 67-70 58-60 ganztägig 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Tal- straße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. 69-70 59-60 ganztägig 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Straße zw. Enzianstr. und Kleinsteinbacher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. 68-70 58-60 ganztägig 10 Ortdurchfahrt Hohenwetters- bach: Tiefentalstraße / Am Lust- garten zw. Rehbuckel und Lindenstr. 65-67 55-57 ganztägig 11 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. 64-68 57-59 ganztägig 12 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und Winkler-Dentz-Str. 67-68 56-58 ganztägig 13 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelstr. 68 59-60 nachts 14 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. 68-70 58-60 nachts 15 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 68 57-59 nachts 16 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 65-68 57 nachts 17 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. 63-65 57 nachts Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Das weitere Vorgehen ist wie folgt geplant: • Beteiligung der städtischen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange und der Nachbar- gemeinden • Information der Öffentlichkeit über Presse und Internet • Bearbeitung der Rückläufe • Endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat nach Vorberatung im Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit • Veröffentlichung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Planungsausschuss am 14.03.2019 und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 15.03.2019 1. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlage 1 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Prüfung der Vorschläge. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die geplanten Maßnahmen zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

  • Abstimmungsergebnis Top22
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  • Protokoll TOP 22
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    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtspre- chung Vorlage: 2019/0152 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlage 1 zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung mit der weiteren Prüfung der Vorschläge. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die geplanten Maßnahmen zu veröffent- lichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf: Der Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 2018, der uns neue Möglichkeiten gibt, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. Wir haben jetzt einmal in unserem Lärmkatalog geschaut, für welche Stra- ßenabschnitte das in Frage kommt und erbitten uns Ihr Votum, jetzt in die Umsetzungsprü- fung zu gehen. Umsetzungsprüfung bedeutet einerseits, dass wir teilweise klären müssen, wie sich das auf den öffentlichen Personennahverkehr auswirkt. Denn eine solche Tempo- reduzierung gilt dann nicht nur für die individualmotorisierten Fahrzeuge, sondern auch für Stadtbahnen und Straßenbahnen. Das muss man noch einmal miteinander diskutieren. Prüfung bedeutet auch, dass wir in die verschiedenen Ortschaftsräte damit gehen müssen, so die einzelnen Ortschaften mit Ortschaftsräten und Ortsverwaltungen betroffen sind. Es macht aber keinen Sinn, dass der Gemeinderat am Ende der Sache nicht zustimmt, bevor wir es mit Ihnen schon einmal ausführlich diskutiert haben. Insofern haben wir jetzt diesen Weg gewählt. – 2 – Es gibt sicherlich noch viele andere Wünsche nach Geschwindigkeitsreduzierung, die aber nicht unbedingt über das Thema Lärmschutz sondern über das Thema Sicherheit laufen. Das können wir natürlich unabhängig von dieser Vorlage immer gerne prüfen. Aber hier geht es zunächst einmal um diesen neuen Spielraum, der sich durch diese neue Rechtspre- chung ergibt. Darauf fokussiert sich jetzt auch die Sammlung dieser möglichen Straßen und Straßenabschnitte. Nur um das noch einmal in die Relation zum Thema Temporeduzie- rung insgesamt hier zu setzen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Das neue VGH-Urteil hat uns Möglichkeiten eröffnet, in dieser Stadt tätig zu werden, um eine Lärmreduzierung zu erreichen. Hier sind nun verschiedene Vorschläge eingegangen, um dies zu erreichen. Sie sollten weiter verfolgt werden. Es sollte beachtet werden, dass dadurch aber nicht ein Schleichverkehr oder eine Situation entsteht, die dann andere Gebiete und vor allem Wohngebiete beeinträchtigen könnte. Wir sehen dies als Möglichkeit, jetzt die Anpassung wahrzunehmen, die letztendliche Abstimmung wird dann noch folgen. Wir stimmen diesem Vorgehen zu. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Auch wir als SPD-Fraktion begrüßen ausdrücklich die Mög- lichkeiten, die sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts ergeben, dass die Lärmgren- zen auch jenseits der bisherigen Grenzen von 70 beziehungsweise 60 Dezibel geprüft wer- den können. Letztendlich ist es so, dass Tempo 30 ausgeweitet wird. Einige Hotspots – ich sage einmal explizit die Rheinhafenstraße oder Eckenerstraße – sind aufgenommen. Es geht um die Prüfung. Letztendlich geht es auch darum – Sie hatten es erwähnt -, dass es in die Ortschaftsräte muss. Meiner Meinung nach – wir gehen davon aus, dass die Verwal- tung es ohnehin machen wird – sollten auch die Bürgervereine einbezogen werden in den entsprechenden Stadtteilen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Kommunikation noch einmal intensiviert wird, dass auch der Bevölkerung gegenüber noch einmal verdeutlicht wird, was der Unterschied ist zwischen einer Tempo-30-Zone und einer Tempo-30-Straße. Da gibt es immer wieder Missverständnisse und auch, dass Lärm gerechnet und nicht ge- messen wird. Ein anderer Aspekt, der uns wichtig ist, dass das Thema Verkehrsversuch weiter intensiviert wird. Es wurde verschiedentlich schon angedacht, dass man stadtweit einen Verkehrsver- such zum Thema Tempo 30 versucht zu initiieren. Das ist gut so. Wie Kollege Dr. Müller ausgeführt hat, sollten diese Maßnahmen en détail geprüft werden, auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den fließenden Verkehr. Ein weiterer Punkt, der durch das VGH-Urteil begünstigt wird, ist die Möglichkeit des Lü- ckenschlusses zwischen verschiedenen Tempo-30-Bereichen. Dadurch werden wir auch die Chance einer weiteren Harmonisierung des Verkehrs haben. In diesem Sinne warten wir die weitere Prüfung ab. Wichtig ist uns, dass die Kommunikation – wie auch von Ihrer Seite schon zugesagt – stimmt. In diesem Sinne freuen wir uns auf das weitere Vorgehen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir setzen uns auch ständig für Tempo 30 ein. Insofern be- grüßen wir das selbstverständlich auch. Es ist bezeichnend, dass durch Richterrecht jetzt etwas geändert wurde, dass eben nicht vom Bundesverkehrsministerium die Fesseln gelo- ckert wurden, weil die Städte nicht selbst festlegen können, wo Tempo 30 gilt. Das Ver- kehrsministerium hat sich nicht bewegt, sondern ein Richterspruch hat jetzt die dB-Zahl um 5 dB reduziert, ab der man Tempo 30 einführen kann. Wir machen jetzt eine ganz kompli- – 3 – zierte Sache. Denn normalerweise ordnet das Ordnungsamt einfach an, da kommt Tempo 30 hin und gut ist. Wir müssen jetzt große Schleifen zweimal durch den Gemeinderat, durch die Ortschaftsräte und sonst was alles machen, weil es über den Lärmaktionsplan gehen muss, weil wir sonst kein Recht haben, auf Tempo 30 zu gehen. Es ist völlig ver- rückt. Aber wir machen das mit. Die Verwaltung schlägt vor, an vier Straßen, wo man ei- gentlich auch tagsüber Tempo 30 machen könnte, es nicht zu machen, weil sonst Aus- weichverkehre in die angrenzenden Wohngebiete erwartet werden. Bei kleineren Straßen tragen wir auch mit, dass wir da bewusst verzichten, in diesen Ausnahmefällen auf Tempo 30 zu gehen und nur nachts Tempo 30 anzuordnen. Das ist für uns auch okay. Sie haben es angesprochen, die Verkehrsbetriebe sind natürlich betroffen. Die Busse und Straßenbahnen müssen dann auch langsamer fahren, soweit sie im Straßenraum in der Fahrbahn fahren. Das wird nicht einfach sein. Da müssen wir schauen, was die dann sagen, ob in Ausnahmefällen vielleicht doch darauf Rücksicht genommen werden kann. Das müs- sen wir klären. Aber ansonsten sind wir mit der Initiative zufrieden. Stadtrat Haug (KULT): Es ist gut, dass es nun dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gibt, eröffnet es uns doch die Möglichkeit, Tempo 30 in weiteren Bereichen einzuführen und damit für den Lärmschutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern mehr zu unternehmen. Die Lärm-Hotspots sind über die ganze Stadt verteilt, so zum Beispiel auch im Karlsruher Westen, wo uns die Situation an der Eckenerstraße, aber auch die Lage an der Rheinhafenstraße schon länger beschäftigt. Die dort vorliegenden Verhältnisse sind aus unserer Sicht nicht tragbar. Da würde uns die ganztägige Reduzierung auf Tempo 30 si- cherlich schon weiterhelfen. Auch an anderen Orten, in der Vorlage genannt, wird es sich ähnlich darstellen. Wir vermissen aber – das ist wohl noch zu leise -, dass die Sudetenstraße in der Liste ist. Dort gibt es auch viele Klagen. Aber wahrscheinlich erfüllt sie noch nicht die Voraussetzungen, um in der Liste zu sein. Wir auf jeden Fall beauftragen gerne die Verwaltung mit der weiteren Prüfung der Vor- schläge und hoffen auf gute Ergebnisse für die Menschen vor Ort. Stadtrat Høyem (FDP): Wir wissen alle, dass Lärm nicht nur irritierend sondern auch ge- sundheitsschädlich ist. Deshalb ist ein Lärmaktionsplan gut und notwendig. Wenn man den Aktionsplan genau liest, ist es klar, dass ein Ziel zwischen den Linien zu lesen ist, nämlich das Ziel, ganz pauschal überall eine 30-km-Zone durchzusetzen. Dieses Ziel kann man ha- ben. Sie, Herr Dr. Mentrup, haben in einer Pressemitteilungen vom 16. November offen erklärt, dass Sie sich einsetzen wollen, Karlsruhe zu einer Versuchskommune für ein flä- chendeckendes Tempo 30 zu machen. Das ist ehrlich genug. Aber ein so enormer Eingriff in das städtische Leben muss weiter diskutiert werden. Hier ist Bürgerbeteiligung angesagt. Gerne als ein Bürgerforum zum Thema 30er-Zonen in Karlsruhe. Wir wollen nicht, dass das Rathaus Fakten schafft und dann diese als Tatsachen präsentiert. Deshalb können wir nicht zustimmen, dass die Verwaltung ganz pauschal sowohl mit der weiteren Prüfung als auch mit einer Anpassung an aktuelle Rechtsprechung bevollmächtigt wird. Sie, Herr Oberbür- germeister, und auch diese Beschlussvorschläge wollen gerne eine 30er-Zone flächende- ckend in Karlsruhe durchsetzen. Das ist, wie gesagt, ein ehrliches Ziel. Aber das ist nicht unser Ziel. Wir möchten gerne mit viel mehr Transparenz untersucht haben, ob es der Wunsch der Karlsruher Bürger ist. Deshalb stimmen wir heute gegen die Verwaltungsbe- schlussvorlage. – 4 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es ist tatsächlich so, durch dieses neue Urteil wird es auf einmal möglich, an ganz vielen neuen Strecken in Karlsruhe Tempo 30 einzuführen. Die Mehrheit will es sofort machen, ist unser Eindruck. Das können wir natürlich so nicht mit- tragen. Wie Herr Høyem ganz klar gesagt hat, das hat Nachteile. Der Herr Honné hat sogar die Nachteile ausgeführt. Man kommt dann nicht mehr so schnell durch. Das betrifft nicht nur die bösen – aus Ihrer Sicht – Individualverkehrsteilnehmer, sondern auch Bus und Bahn. Man kommt nicht mehr so schnell durch. Das ist das Problem dabei. Aber das ist für alle zu lösen und für alle zu diskutieren. Uns geht das alles viel zu schnell. Da geht es uns wie der FDP. Es kann nicht sein, dass alles, was eben noch okay war, nur durch ein Urteil nicht mehr okay ist und wir das automatisch alles so durchziehen. Die GRÜNEN geben noch zu, es geht gar nicht um die Lärmreduktion, sondern es geht darum, einfach Tempo 30 einzu- führen. Das ist nicht legitim. Es ist nicht legitim, auf Teufel komm raus Tempo 30 einzufüh- ren und einfach zu nehmen, was man bekommen kann. Das ist nicht im Sinne der Bürger. Es muss wirklich abgewägt werden, wo ist es sinnvoll und wo ist es nicht sinnvoll. Wir würden es unterstützen an der Eckenerstraße und an der Rheinhafenstraße. Wir bitten deswegen um getrennte Abstimmung für jede Straße. Wahrscheinlich werden Sie getrenn- te Abstimmung nicht mitmachen für jede Straße. Das würden wir auch verstehen. Dann stimmen wir eben einfach dagegen. Stadtrat Wenzel (FW): Man muss nicht die AfD bei allem verstehen, was sie sagt. Auf der einen Seite ist sie dafür, auf der anderen Seite dagegen. Ich bin für die gesamte Liste. Ich sehe auch schon Spielraum in anderen Bereichen und Lückenschlüsse. Die Nachtruhe und das Verdrängen des Lärms sind gesundheitsfördernd. Das ist der richtige Schritt. Auf die Diskussionen in den Ortschaftsräten und Bürgervereinen freue ich mich. Denn ich bin si- cher, wir sprechen hier für die betroffenen Bürger. Ich bin sicher, wir werden auch noch andere Ecken und Enden finden, wo wir zum Lückenschluss kommen und das Tempo re- duzieren können. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Auch noch ein Satz dazu. Natürlich ist es erstre- benswert, dass wir in unseren Wohnvierteln, in unserer Innenstadt langsamer fahren, we- niger Lärm produzieren. Es ist nicht wahr, dass die Blechbüchsen nicht schnell genug durchkommen. Wenn man langsam fährt, kommt man häufig schneller durch, wie wenn schnell gefahren wird, gebremst wird, schnell gefahren wird und gebremst wird. Dazu gibt es genug wissenschaftliche Erkenntnisse. Meinem lieben Kollegen Tom Høyem möchte ich sagen: Auch ein Jaguar kann 30 fahren. Stadtrat Honné (GRÜNE): Liebe FDP und AfD, wir werden händeringend darum gebeten, dass Tempo 30 in diesen Straßen eingerichtet wird. Ich habe schon mehrere Beschwerden bekommen von Leuten, die gesagt haben, bei uns in Grötzingen soll nur ein kurzes Stück- chen Tempo 30 werden, wir wollen doch die ganze Straße in der ganzen Länge haben. Bei uns in Durlach soll nur ein kurzes Stück gemacht werden, wir wollen die ganze Strecke haben. So werden wir ständig bedrängt. In der Rheinhafenstraße und Eckenerstraße ist es pressebekannt, dass die Leute händeringend danach rufen. Jetzt sagen Sie, wir sind aber dagegen, weil womöglich irgendwelche Leute dagegen sind. Natürlich ist Bürgerbeteili- gung ohnehin in diesem Verfahren vorgesehen. Das ist beim Lärmaktionsplan sowieso mit drin. Das müssen wir gar nicht erwähnen. Aber dass fast alle zustimmen werden, die da wohnen, das ist doch überhaupt keine Frage. – 5 – Stadtrat Høyem (FDP): Herr Honné, dass Sie für Ihre Wähler sprechen, ist klar und okay. Wenn unser Oberbürgermeister in dieser Stadt gesagt hat, dass er wünscht, überall 30er- Zonen zu haben als Versuch und wir hier eine Vorlage haben, die dieses möglich macht, dann finden wir, dass die Bürger und nicht nur die grünen Wähler gefragt werden sollen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Das ist doch genau der Punkt. Hier kann der Wähler sehen, wer für das eine und wer für das andere ist. Wir wollen, dass für jede einzelne Situation genau geprüft und genau entschieden wird, was ist an der Stelle besser und was ist nicht so gut. Wir wollen auf keinen Fall, dass in ganz Karlsruhe die Tempo-30-Zone eingeführt wird. Das wollen wir auf keinen Fall. Da können sich unsere Wähler auch darauf verlassen, Herr Honné. Genauso wie Sie Ihre Standpunkte sagen, wollen wir auch unsere sagen. Ich erkläre auch, warum. Es gibt einfach Bereiche in der Stadt, da ist der Verkehr sowieso schon langsam. Muss man da noch eine 30er-Zone einrichten? Für was? Das bringt doch gar nichts mehr. Wenn das Ziel aus diesem Urteil ist, dass der Lärm reduziert werden soll, dann muss doch diese Maßnahme auch dazu beitragen, den Lärm zu reduzieren. An den Stellen, wo sie das nicht kann, ist sie dann gar nicht gerechtfertigt. Deswegen, so ganz einfach ist das nicht. Wir wenden uns ganz deutlich dagegen, in der ganzen Stadt Tempo 30 einzuführen. Die Sache mit den Leuten, die sich melden. Das ist schwierig. Das wissen wir doch alle. Un- ser Haus steht an einer Stelle, da ist auch Tempo 30. Wer fährt da am schnellsten durch? Das sind die Mütter, die ihre Kinder schnell noch zum Kindergarten nebenan bringen. Das hängt immer davon ab, wer jetzt gerade betroffen ist. Genau die Leute, die sagen, wir brauchen eine Tempo-30-Zone, halten sich oft selbst nicht dran. Das ist ein Riesenproblem. Das wissen Sie auch. Wir müssen aber im Interesse der gesamten Stadt für jeden einzelnen Standort, für jede einzelne Straße abwägen, ob jetzt der Spielraum, den uns dieses neue Urteil gegeben hat, wirklich angewandt werden soll. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Dr. Schmidt, Sie haben es wirklich nicht verstanden. Es ist hier eine Vorlage, bei der zunächst einmal in den Raum gestellt wird, in welchen Berei- chen wir dieses von der Verwaltung weiter prüfen lassen. Es geht doch nicht – da wird man mit der CDU auch nicht so mitmachen – um eine generelle Einführung von Tempo 30, was vielleicht der Kollege dort drüben herbeiklatschen möchte. Das ist natürlich auch Un- sinn. Liebe Leute, wenn Sie irgendwelche Bürgeranrufe bekommen, dann sind das Ihre Kli- entel. Aber das wird unsere Entscheidung, die wir für die gesamte Stadt zu treffen haben, nicht beeinflussen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Kollege Dr. Schmidt, nach Ihrer Wutrede - auch in Zeiten des Wahlkampfes: Wer brüllt, hat nicht immer Recht – und Ihren Ausführungen, verweigern Sie auch den Bürgerinnen und Bürgern, in wirklichen Hotspots wie der Rheinhafenstraße oder Eckenerstraße die Chance eine Verbesserung der verkehrliche Situation zu erreichen. Man muss nicht über einzelne Straßen abstimmen. Hier geht es ganz klar um die Prüfung eines Paketes. Es wird jeder einzelne Fall geprüft. Wir haben die Hoffnung, dass möglichst viel davon umgesetzt werden kann. Aber diese Vorlage ist kein Freibrief, dass überall Tem- po 30 kommen wird. Sehen Sie doch einmal den Realitäten in die Augen und versuchen Sie, mit Ihrer Demagogie nicht die ganze Welt wuschig zu machen, und bleiben Sie auf dem Boden der Tatsachen. Das wäre hilfreich und würde auch unserer Stadt guttun. – 6 – Der Vorsitzende: Ich hätte nicht gedacht, dass ich manchen hier solche Albträume be- schere. Ich habe lediglich gesagt – dazu stehe ich auch -, dass man in der Straßenverkehrs- ordnung die Möglichkeit schafft, vor Ort mehr Kompetenzen in die Entscheidung der kommunalen politisch verantwortlichen Gremien zu geben. Das könnte bedeuten, dass ein politisches Gremium wie das Ihre auch einmal entscheidet, dass man zum Beispiel flächen- deckend Tempo 30 einführt und nur die Straßen mit Tempo 50 benennt, die Tempo 50 behalten sollen. Das wäre dann aber Ihre Entscheidung. Ich plädiere lediglich dafür, dass die Straßenverkehrsordnung uns nicht in jedem quadrateweisen Abschnitt vorschreibt, was sein muss, nur weil die Straße einen bestimmten Querschnitt hat, sondern dass wir nach unten durchaus auch in der Lage sein können, aus übergeordneten Gesichtspunkten die Dinge anders zu regulieren. Ich verkenne nicht, dass ich so einen Versuch gut finde, weil ich diesen Schilderwald, den wir im Moment haben, zum Teil auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer für ziemlich schwierig finde, weil man manche Abschnitte Tempo 30 ma- chen darf, dann muss man sie wieder Tempo 50 machen. Sie kennen es auch anders, dass wir 70er-Zonen haben, dann müssen wir einige Abschnitte Tempo 50 machen, dann wie- der hoch, dann kommt das Ortsschild, dann wird es wieder Tempo 50. Das ist alles an Ab- surdität zum Teil nicht zu überbieten. Wenn wir da selber in der Hand hätten, es nach un- serer, auch politischen, Verantwortung, die wir haben, logisch zu gestalten, dann wäre mir das Recht. Dafür habe ich immer plädiert. Das hat aber nichts mit der Vorlage zu tun. In der Vorlage schlagen wir Ihnen lediglich vor, welche neuen Straßenabschnitte durch diese Verwaltungsgerichtshofentscheidung über die Argumentation Lärmschutz überhaupt berechtigt sein könnten, Tempo 30 einzuführen. Das ist ein Prüfauftrag, den Sie uns jetzt geben. Es ist ausdrücklich so, dass alle Träger öf- fentlicher Belange, Ortschaftsräte, Bürgervereine und Öffentlichkeit miteinbezogen wer- den. Insofern, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, plädiere ich dafür, dass wir jetzt nicht die einzel- nen Straßen durchgehen. Ich freue mich aber auf die Abstimmung, wenn wir dann am Ende die Sache einführen, gerne mit Ihnen alle Straßen einzeln durchzugehen, damit die Bürgerinnen und Bürger genau wissen, warum Ihnen der Bürger in der Eckenerstraße mehr wert ist, als vielleicht ein Bürger an einer anderen Stelle, der genauso dasselbe Recht auf Nachtruhe hätte. Wir haben die Straßen so ausgewählt, dass sie schon von dem Lärmatlas her die Voraussetzungen erfüllen, dass eigentlich zum Schutz deren Bewohnerinnen und Bewohner eine solche Maßnahme sinnvoll ist. Darum geht es hier. Sie bekommen das alles noch in den entsprechenden Gremien zur Entscheidung wieder vorgelegt. Selbst, wenn wir es nicht müssten, würde ich es natürlich jetzt gerne tun. Denn dann muss sich jeder auch bekennen, wo er denn hier steht. Es scheint so ein emotionales Thema zu sein. Ob Sie einmal auf einem 400 m-Abschnitt Tempo 30 oder Tempo 50 fahren können, diese Debat- te führe ich gerne mit Ihnen, für jeden Abschnitt einzeln, wenn Sie das möchten. Stadtrat Hock (FDP): Eine hitzige Debatte zu diesem Thema. Aber man muss dann schon noch einmal festhalten, was denn gesagt wurde, Herr Oberbürgermeister. Laut Pressemel- dung des VCD vom 16. November 2018 will sich OB Dr. Mentrup dafür einsetzen, aus Karlsruhe eine Versuchskommune für ein flächendeckendes Tempo 30 zu machen. Das war nicht von uns. Das haben Sie wahrscheinlich gesagt. Deshalb ist die Aufregung jetzt auch etwas größer. Aber wir werden klären, wie Sie das gemeint haben, und werden das auch anfragen. Dann können wir dazu Stellung nehmen, können dann noch einmal erfahren, wie Sie es gemeint haben, wie Sie was umsetzen möchten. – 7 – Der Vorsitzende: Ich habe es genauso gemeint, wie es dort drin steht. Aber die Voraus- setzungen wären, dass erst die Straßenverkehrsordnung geändert wird, dass Sie das über- haupt als Gemeinderat entscheiden dürfen, und zwar Sie und nicht ich. Dann werde ich mich bei Ihnen dafür einsetzen, wenn diese Voraussetzung getroffen ist, dass wir das dann so machen. Aber ich kann es nicht selbständig einführen. Insofern brauchen Sie von mir keine Angst zu haben. Sie verlassen sich dann auf die Weisheit dieses Gremiums, das dann die richtige Entscheidung treffen wird. Zunächst muss aber erst die Straßenverkehrsord- nung geändert werden, dass Sie das überhaupt entscheiden dürfen. Dafür plädiere ich, und zwar nicht nur für diese Lösung, sondern es gibt auch andere Dinge, die wir besser lösen könnten, wenn wir nicht in diesem strengen Korsett unterwegs wären. Damit kommen wir jetzt zu der Abstimmung. Ich stelle die Vorlage unverändert zur Ab- stimmung. – Das ist eine große Mehrheit. Offensichtlich habe ich die Ängste noch nicht ganz zerstreuen können. Das werden wir aber an anderer Stelle noch machen. Vielen Dank, wir werden Ihnen dann von den Prüfergebnissen berichten. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden es zum Teil kaum erwarten können, dass wir das endlich umsetzen. Herr Stadtrat Honné, noch einen Punkt. Die Verkehrsbetriebe erfordern es, dass wir zumin- dest dann bei der Einführung dieses Tempo 30 vielleicht auf die Fahrplanumstellung ach- ten. Es geht nicht nur darum, dass man die Verkehrsbetriebe einbezieht und sagt, wir wol- len das oder wir wollen das nicht. Ich bin der Meinung, dass wir es eigentlich hinbekom- men müssen. Auch eine Straßenbahn kann einmal in einem Abschnitt Tempo 30 fahren. Wir können nur einfach die Umstellung nicht während des laufenden Fahrplans machen. Denn die Sekunden fehlen uns dann am Ende. Das kann sich manchmal schon ein bisschen aufsummieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019