Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23 - 25", Karlsruhe-Südweststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2019/0149
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • VbB Kriegsstraße 23-25 mit VeP
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“ Karlsruhe – Südweststadt Entwurf Vorhabenträger: Projektgesellschaft VIII +IV mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg Planverfasser: KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung Am Weidenschlag 18 67071 Ludwigshafen - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............. 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .............................................................. 4 2. Bauleitplanung ..................................................................................... 4 2.1 Sonstige städtebauliche Planung ............................................................. 4 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................. 5 2.3 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 4. Planungskonzept ................................................................................. 8 4.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 10 4.3. Bauweise .............................................................................................. 11 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................... 11 4.5. Erschließung ......................................................................................... 11 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 11 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 11 4.5.3 Ruhender Verkehr Kraftfahrzeuge ......................................................... 12 4.5.4 Ruhender Verkehr Fahrräder ................................................................. 13 4.5.5 Geh- und Radwege ............................................................................... 13 4.5.6 Ver- und Entsorgung ............................................................................. 14 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 14 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 15 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ................................................................... 15 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................ 15 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 16 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz.......................................................... 16 4.8 Energiekonzept ..................................................................................... 17 4.9 Belastungen .......................................................................................... 18 4.9.1 Schall .................................................................................................... 18 4.9.2 Luftreinhaltung / Stadtklima / Klimawandel / Klimaschutz ...................... 19 4.9.3 Altlasten / Kampfmittel ......................................................................... 19 5. Umweltbericht ................................................................................... 20 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 20 7. Statistik ............................................................................................... 21 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 21 7.2 Geplante Bebauung .............................................................................. 21 7.3 Bodenversiegelung................................................................................ 21 8. Kosten ................................................................................................. 21 9. Durchführung ..................................................................................... 21 - 3 - 10. Übersicht der Gutachten / Untersuchungen .................................... 21 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 22 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................. 22 2. Entwässerung ....................................................................................... 22 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................. 22 4. Baumschutz .......................................................................................... 23 5. Altlasten ............................................................................................... 23 6. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 23 7. Private Leitungen .................................................................................. 23 8. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 23 9. Erneuerbare Energien ............................................................................ 23 10. Begrünungsplan ................................................................................... 23 11. Dachbegrünung / Solarenergetische Nutzung ........................................ 23 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen ............................... 24 I. Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................... 24 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 24 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................... 24 3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 25 4. Bauweise .............................................................................................. 25 5. Überbaubare Grundstücksfläche ........................................................... 25 6. Flächen für Stellplätze und Garagen ...................................................... 25 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ................................... 25 8. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .................................. 26 8.1 Vermeidungsmaßnahmen ..................................................................... 26 8.2 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 27 9. Schallschutz .......................................................................................... 27 9.1 Verkehrslärm ........................................................................................ 28 9.2 Gewerbelärm ........................................................................................ 28 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................... 30 1. Äußere Gestaltung................................................................................ 30 1.1 Dachgestaltung .................................................................................... 30 1.2 Fassaden ............................................................................................... 30 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................. 30 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze ............ 31 4. Außenantennen .................................................................................... 31 III. Sonstige Festsetzungen ..................................................................... 31 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................ 32 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das siebenstöckige Verwaltungsgebäude Kriegsstraße Nr. 23 und 25 zwi- schen Ritterstraße und Badenwerkstraße steht seit dem Jahr 2012 leer. Durch den jahrelangen Leerstand des Gebäudes, die desolate Bausubstanz sowie Vandalismusschäden ist eine unwirtliche Situation entstanden, die der promi- nenten Lage an der Kriegsstraße und der Eckausbildung in der Verlängerung der "Strahlenachse" Lammstraße nicht gerecht wird. Der Vorhabenträger plant den Abbruch des Gebäudes und eine Neubebau- ung. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind 2 Projekte geplant: Auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 (Flurstück 3395) ist ein Ho- tel geplant. Auf dem Eckgrundstück Kriegsstraße Nr. 23 (Flurstück 3394) eine Wohnbebauung einschließlich gewerblicher Nutzungen. Für die geplante Bebauung hat der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Preisge- richtsentscheidung fand am 27.06.2017 statt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren soll nun die planungs- rechtliche Grundlage für die Neubebauung im Sinne der Wettbewerbsent- scheidung geschaffen werden. 2. Bauleitplanung 2.1 Sonstige städtebauliche Planung Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung wurde vom Gemeinderat am 24.03.2015 als "sonstige städtebauliche Planung" nach § 1 Abs. 6, Nr. 11 BauGB beschlossen. Ziel des Rahmenplans ist es, über eine gesamtstädtische Betrachtung konkrete Handlungsbedarfe und -optionen für besonders be- troffene Teilräume (sog. Hot-Spots) zu entwickeln und dabei sozioökonomi- sche und sonstige Faktoren, die einen Einfluss auf die künftige Verwundbar- keit gegenüber sommerlicher Extremhitze in einzelnen Stadtquartieren ausü- ben, zu berücksichtigen. Das Vorhabengrundstück liegt in einem im Rahmenplan klassifizierten Stadt- strukturtyp „Blockrandstruktur“. Die für diesen Strukturtyp aufgezeigten Maßnahmen wie • „grüne Parkierung“ • Erhöhung des Oberflächen-Albedos durch helle Fassade • Innen-/ Hinterhofbegrünung • Energetische Gebäudesanierung (hier Neubau) • Dachbegrünung • Sommerlicher Wärmeschutz am Gebäude werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgegriffen. - 5 - 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Der geltende Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (5. Aktualisierung) stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche (M) im Be- stand dar. In der momentan laufenden Fortschreibung wird diese Darstellung nicht verändert. Die Planung ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Bebau- ungsplan Nummer 60 „zw. Kriegsstraße, u. Beiertheimer Allee“ vom 27. Juli 1883, Bebauungsplan Nummer 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl- Hoffmann-Straße“ vom 20. März 1913, Bebauungsplan Nummer 177 „Kriegs- str., Ettlinger Straße, Baumeisterstraße,, Meidingerstraße“ vom 23. November 1928, Bebauungsplan Nummer 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ett- linger Straße“ vom 19. September 1929 und der Bebauungsplan Nummer 353 „Kriegsstraße, zw. Hirsch- u. Lammstraße“ vom 20 Juni 1969. Der Bebau- ungsplan Nr. 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Baden- werkstraße“, vom 26.10.1973, der für die beiden Grundstücke „Mischgebiet“ mit der Nutzung Verwaltungsgebäude und Läden festsetzt. Der Bebauungs- plan Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Stra- ßentunnel“, vom 19.12.2008, grenzt an die Gebäudekanten zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße an und beansprucht eine kleine Fläche der beiden Grundstücke für einen öffentlichen Gehweg und einen neuen Treppenauf- gang zur bisherigen Galerie. Alle Bebauungspläne werden in dem sie betreffenden Teilbereich durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert bzw. aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3.000 m² große Plangebiet liegt in Karlsruhe – Südweststadt. Es um- fasst die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 mit den Flurstücken 3395 und 3394 sowie die zur Umgestaltung / Vorfahrt erforderliche, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen. Nach der frühzeitigen Behörden- und Ämterbeteiligung wurde der Geltungs- bereich geändert und auf die Erforderlichkeiten des Vorhabens abgestimmt. Durch die Zweiteilung des Geltungsbereichs werden nun ausschließlich die Flä- chen erfasst, für die ein Umgestaltungsbedarf aufgrund des Vorhabens (Hotel- vorfahrt, Verschiebung Baumstandorte, Zufahrt Tiefgarage) besteht. Für die dazwischenliegenden öffentlichen Gehwegflächen besteht kein Verände- rungsbedarf. Diese verbleiben somit im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“. - 6 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt innerhalb vorhandener Bebauung und ist vollständig be- festigt. Die vorhandene Vegetation beschränkt sich auf eine Dachbegrünung mit nichtheimischen Gehölzen. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan beinhaltet eine detaillierte Bestandser- fassung und –bewertung der Gegebenheiten. Integriert ist die Abhandlung der Belange des Artenschutzes. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde bereits durchgeführt .1 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das ehemalige Verwaltungsgebäude Kriegsstraße 23 und 25 ist der nordöstli- che Teil einer Blockrandbebauung zwischen Kriegsstraße, Ritterstraße, Baden- werk-straße und Hermann-Billing-Straße. Die Fläche des Plangebietes ist voll- ständig überbaut und befestigt. Das siebenstöckige Bürogebäude steht seit dem Jahr 2012 leer. Leerstand, ausbleibender Gebäudeunterhalt und Vanda- lismus haben eine negative Ausstrahlung auf das Stadtbild und die Nachbar- schaft. Das Bestandsgebäude ist ebenso wie das Nachbargebäude Kriegsstraße 27+29 aus den 70er Jahren. Das 2. Obergeschoss liegt an einem Fußgängersteg, der an die beiden Fußgängerbrücken, die über die Kriegsstraße verlaufen, ange- bunden war. Die Fußgängerbrücken wurden zwischenzeitlich abgebrochen. Im Erdgeschoss unterhalb des Stegs befinden sich die Parkgarage mit Ein- und Ausfahrt sowie eine Einzelhandelsfläche. Die unmittelbare Umgebung ist durch Wohn-, Gewerbe- und Verwaltungsge- bäude sowie großflächen Einzelhandel geprägt. In den Nachbargebäuden überwiegt die Wohnnutzung. Im Innenhof grenzen Wohnungen und eine Kin- dertagesstätte an. Im Zuge der Umgestaltungen in der Kriegsstraße wird sich der Charakter der Umgebung verändern und deutlich weniger durch den motorisierten Verkehr dominiert sein. Mit dem Umbau der Kriegsstraße zu einem "Stadtboulevard" und dem Gebäudeabbruch und der Neubebauung des Vorhabens geht eine Aufwertung des gesamten Einmündungsbereichs Kriegsstraße / Lammstraße / Badenwerk-straße einher. Das Plangebiet wird durch Zufahrten über die Kriegsstraße und die Baden- werkstraße erschlossen. 1 Artenschutzrechtliche Prüfung, Ingenieurbüro faktorgruen GmbH, Freiburg, 2017 - 7 - 3.4 Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen befindet sich das gesamte Plangebiet in Privateigentum. 3.5 Belastungen Altlasten Auf dem Flurstück 3394, Kriegsstraße 23, sind der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2015). Das Grundstück Kriegsstraße 25 (Flurstücksnummer 3395) wird bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Möbelfabrik Gebrüder Himmelheber", Objekt-Nummer 01762 nachrichtlich im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. Zwischen 1889 und 1949 wurden auf dem Gelände vorwiegend kunstgewerbliche Möbel- und Schreinerarbeiten durchgeführt. Aufgrund der geringen Altlastenrelevanz schied das Objekt aus der aktiven Altlastenbearbeitung aus und wurde archiviert. Derzeit sind auf dem Gelände keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Kampfmittel Hinsichtlich möglicher Belastungen durch Kampfmittel liegt eine Luftbildaus- wertung vor. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nicht ausge- schlossen werden, dass Sprengbomben-Blindgänger oder andere Kampfmittel vorhanden sind. Im weiteren Verfahren ist daher eine nähere Überprüfung durchzuführen. Vor Eingriffen in den Boden sollte daher der Kampfmittel- beseitigungsdienst zu Rate gezogen werden. Näheres ist im Baugenehmi- gungsverfahren zu regeln. Immissionen Von der vorhandenen Grundstücks- / Gebäudesituation gehen derzeit keine Immissionen aus. Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms, insbesondere der Kriegsstraße auf das Plangebiet. Vorhandene Leitungen In der Badenwerkstraße (Flst 3384) verläuft ein großer Mischwasserkanal. Eine Überbauung des vorhandenen Kanals ist nicht zulässig. Bauwerke im Nahbe- reich des Kanals sind für den Kanal lastfrei zu gründen und müssen einen lich- ten Mindestabstand von 3,00 m einhalten. Die Zugänglichkeit zu den Schachtbauwerken des Mischwasserkanals mit einem Kanalspülzeug ist jeder- zeit zu gewährleisten. - 8 - 4. Planungskonzept Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzeption sieht für die Bebau- ung der beiden Grundstücke einen Abriss und eine Neubebauung vor. Architektur und Gebäudekonzeption sind das Ergebnis eines Architektenwett- bewerbes. Das neue Gebäude schafft eine klare Raumkante zur Kriegsstraße und betont mit einem "Kopfbau" den Endpunkt des Schlossstrahls Lammstra- ße. Das Vorhaben hat insgesamt positive Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld und das benachbarte Wohnen. Dies gilt insbesondere angesichts der Neugestaltung der Kriegsstraße als "Stadtboulevard" und einer Aufwertung der angrenzenden öffentlichen Flächen. Als Nutzung ist entlang der Kriegsstraße ein Hotel vorgesehen. Das Eckgebäu- de zur Badenwerkstraße soll künftig als Wohn- und Geschäftshaus genutzt werden. Das Erdgeschoss der beiden Gebäude dient als Fläche für die Hotel- lobby und für Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen. Im Dachgeschoss des Eckgebäudes ist ein Restaurant in Verbindung mit einer Cocktailbar ("sky- bar") vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Kriegsstraße bzw. die Baden- werkstraße. Stellplätze sind ausschließlich in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Kriegsstraße und als überdachte Stellplätze im rückwärtigen Erdgeschoß- bereich mit Zufahrt von der Badenwerkstraße zulässig. Das Vorhaben ist hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr an- gebunden. Einkaufsmöglichkeiten, die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen sowie der Hauptbahnhof sind zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad gut erreichbar. Andienungs-/ Anlieferungsvorgänge erfolgen über die angrenzenden öffentli- chen Flächen der Kriegsstraße. Müllfahrzeuge werden künftig von der Kriegs- straße aus westlicher Richtung in die Badenwerkstraße einfahren können um Rückwärtsfahrten zu vermeiden. Eine allgemeine Durchfahrt an dieser Stelle wird mittels Poller unterbunden. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über die bereits vorhandene Infrastruktur der angrenzenden öffentlichen Flächen. Hotelnutzung Die Schaffung eines neuen Hotelstandortes erfordert eine Auseinandersetzung mit der Hotelbedarfssituation. Im Auftrag des Amtes für Stadtentwicklung wurde ein Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe mit einer Prognose der An- gebots- und Nachfrageentwicklung erstellt. 2 Die wichtigsten Ergebnisse sind im Folgenden kurz dargestellt: • Dynamische und positive Entwicklung des Beherbergungssektors Karlsruhe • Nachhaltiger Bedarf nach zusätzlichen Hotelkapazitäten 2 Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe -Kurzfassung-, ghh consult GmbH Dr. Hank-Haase & Kunz, Wiesbaden, 20.10.2016 - 9 - • Fehlende Kapazitäten im Bereich hochwertiger Business- und Tageshotels mit einer Größenordnung ab 150 Zimmern • Das derzeitige Hotelangebot der Stadt wird den Nachfrageerwartungen und -anforderungen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hin- sicht nicht gerecht. Besonders im Rahmen von Großkongressen und größe- ren Veranstaltungen müssen die Nachfragegruppen auf Hotels im weiten Umland ausweichen • Befragung großer Karlsruher Unternehmen und Messe- /Kongressveranstalter ergab einen dringenden Bedarf nach zusätzlichen Hotelkapazitäten insbesondere im 3- und 4-Sterne-Segment • Aufholbedarf im Hotelmarkt Karlsruhe im Hinblick auf nationale und inter- nationale Marken bzw. Hotelbrands • Gegenüber dem Jahr 2016 werden bis zum Jahr 2030 zusätzlich ca. 4-5 neue Hotels mit insgesamt ca. 900 Hotelzimmern erforderlich Zusammenfassend entspricht die geplante Hotelnutzung dem im Gutachten aufgezeigten Bedarf und Empfehlungen. Die Zentralität des Standorts an der Kriegsstraße mit fußläufiger Nähe zum Ett- linger Tor, Rathaus, Marktplatz, Fußgängerzone, Schloss, Bundesgerichtshof, Kongresszentrum, Schwarzwaldhalle und Staatstheater sowie die hervorra- gende Erschließung, auch mit dem öffentlichen Personenverkehr, sind idealty- pisch für einen Hotelstandort. Betreiberkonzept Das Hotel wird als Budgethotel mit einem hohen Qualitätsanspruch und einer Hotelbar und ca. 320 Zimmern betrieben. Das Konzept ist im Wesentlichen auf die Vermietung der Hotelzimmer inkl. des Frühstücks ausgelegt. Das Hotel und die Rezeption sind rund um die Uhr besetzt. Ein Gastronomiekonzept mit Spei- sen ist nicht vorgesehen. Aufgrund des Betriebskonzeptes und den räumlichen Voraussetzungen sind Ausstellungen, Seminare, Tagungen oder ähnliche Ver- anstaltungen nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Ein Restaurantbetrieb findet nicht statt, eine Küche wird nicht installiert, es gibt nur einen so genannten Vorbereitungsraum. Das Frühstück wird aus- schließlich in Buffetform angeboten und mit portionierten oder fertig vorberei- teten Lebensmitteln angerichtet. Aufgrund zeitnaher Zulieferungen der fri- schen Lebensmittel und Snacks können die Lagerflächen klein gehalten wer- den. Die Gästestruktur setzt sich aus ca. 60% Businessgästen und 40% Touristik- gästen zusammen. Auf Grund der Vertriebsstruktur über diverse Internetporta- le kommt der größte Teil der Gäste, ca. 90%, als so genannte Einzelreisende. Diese nutzen auf Grund ihrer Preissensibilität auch überwiegend die öffentli- chen Nahverkehrsmittel (ca. 75%). Am gewählten Standort ist die Anbindung zum Hauptbahnhof und den ÖPNV sehr gut. Ein geringer Anteil von ca. 5% - 10 - der Gäste wird als sogenannte Gruppenreisen in Größenordnung zwischen 10 und 50 Personen kommen, die kleinen Gruppen in der Regel mit dem öffentli- chen Nahverkehr bzw. Großraum-Taxi, die größeren Gruppen mit Bussen. Der Betreiber hat entsprechende Werte und Erkenntnisse aus bisherigen Erfahrun- gen mit vergleichbaren Standorten und Hotelgrößen in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Wiesbaden, Stuttgart und München. 4.1 Art der baulichen Nutzung Zulässig sind nur die Vorhaben, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag und dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan verpflichtet hat. Als zulässige Nutzungen sind festgesetzt: • EG: Hotel-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen • 1.OG: Hotel-, Büro-, und Gastronomienutzungen, sowie freie Beru- fe • 2.OG-DG: Hotel-, Wohn-, Büro-, und Verwaltungsnutzungen , sowie freie Berufe • DG: Hotel- und Wohnnutzungen, Restaurant und Cocktailbar Die Festsetzung einer Gebietsart nach BauNVO wurde im Vorfeld geprüft. Da ausschließlich die im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes geplan- ten Nutzungen angestrebt werden, wurde auf die Festsetzung einer Gebietsart mit einer breiten Palette an zulässigen Nutzungen zugunsten einer konkreten Festsetzung verzichtet. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung leitet sich aus dem Gebäudebestand, der umgebenden Bebauung und den städtebaulichen Anforderungen an eine raumbildende Kante zur Kriegsstraße ab. Wie bereits im Bestand wird das Baugrundstück künftig vollständig überbaut bzw. durch eine Tiefgarage unterbaut. Die zulässige Grundflächenzahl wird daher mit 1,0 festgesetzt. Eine ausgleichende Wirkung wird durch die Begrü- nung der Stellplatzüberdachung im Erdgeschoss und die Begrünung des Dachgeschosses erreicht. Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der Wandhöhen entsprechend des Hochbauentwurfs differenziert festgesetzt. Sie fügen sich in die bestehen- de Baustruktur der Umgebung ein und sorgen für eine maßstabsgerechte Raumkante zur Kriegsstraße und betonen mit einem geringfügig erhöhtem "Kopfbau" den Endpunkt des Schlossstrahls Lammstraße. Der rückwärtige Be- reich und der Bereich zum Anschluss an die Bestandbebauung Baden- werkstraße sind entsprechend abgestaffelt. - 11 - Da in nördlicher Richtung lediglich die Verkehrsflächen der Kriegsstraße an- schließen, geht von dem Vorhaben keine nennenswerte Verschattungswirkung aus. Auch bei den vergleichsweise hohen Nutzungsmaßen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher eingehalten. 4.3. Bauweise Es wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die Errichtung der Gebäude ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit Grenzbebauung und ohne Längenbegrenzung zulässig. Die Gebäude sollen wie bisher ohne Grenz- abstand an das westlich angrenzende Gebäude Kriegsstraße Nr. 27 und an das Gebäude Badenwerkstraße Nr. 9 errichtet werden. Auf diese Weise soll sicher- gestellt werden dass die städtebaulich gewünschte Blockrandbebauung nach dem Abbruch der Gebäude wieder hergestellt wird. Im rückwärtigen Erdgeschoßbereich ist eine Stellplatzanlage mit Überdeckung der Stellplatzfläche ohne Grenzabstand zulässig. Dies entspricht ebenfalls der Bestandssituation. Die bauliche Überdeckung beugt Störungen der Nachbar- schaft vor. 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Planeintrag von Bauli- nien und Baugrenzen festgesetzt. Durch das geplante Gebäude soll der bauli- che Bestand entsprechend des Wettbewerbsergebnisses ersetzt werden. Die Festsetzung der Baulinien zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße sichert die Wiederherstellung der für diesen Bereich typischen Straßen- und Block- randbebauung. 4.5. Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Haltestellen Konzerthaus und Ettlinger Tor bereits gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Nach dem Ab- schluss der Umbauarbeiten in der Kriegsstraße sorgt eine weitere Straßen- bahntrasse mit ihren Haltestellenfür eine verbesserte und schnellere Anbin- dung. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die Kriegsstraße an das örtliche und überörtliche Stra- ßennetz angebunden. Die Zufahrt und Anlieferung zum Hotel ist mit einer Vorfahrt und einer signalisierten Tiefgaragenzufahrtüber die Kriegsstraße vor- gesehen. Der Innenhof und das Wohngebäude auf dem Flurstück 3394 sind über die Badenwerkstraße erschlossen. - 12 - Durch die Umbaumaßnahmen in der Kriegsstraße wird der Durchgangsverkehr in einen neuen Autotunnel unterhalb der Kriegsstraße geführt. Somit verbes- sert sich der Verkehrsfluss und die Kriegsstraße wird entlastet. Lage und Funktionsfähigkeit der Zufahrten, der Parkierung, der Anlieferungs- vorgänge und der Hotelvorfahrt wurden gutachterlich geprüft. 4.5.3 Ruhender Verkehr Kraftfahrzeuge Hotelprojekt Für das Hotelprojekt auf dem Grundstück Kriegsstraße 25 sind bei Anrech- nung des ÖPNV-Bonus - entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Her- stellung notwendiger Stellplätze - 29 Stellplätze erforderlich. In der Tiefgarage können max. 43 Stellplätze untergebracht werden. Ein zwei- tes Tiefgaragengeschoß wäre bei der vergleichsweise geringen Größe und ei- nem hohen Anteil an Rampen- und Fahrflächen unverhältnismäßig aufwändig. Hinzu kommt, dass die Gründung eines zweiten Untergeschosses in den Be- reich der Injektionsverankerung der Tunnelbaustelle und in das Grundwasser eingreifen würde. Im Hofbereich des Hotelgrundstücks (EG-Ebene) sind max. 14 überdachte Stellplätze mit Zufahrt von der Badenwerkstraße möglich. Zusätzlich sind 2 weitere Stellplätze im Sockelgeschoss der Nachbarbebauung Badenwerkstraße Nr. 9 verfügbar. Das maximal mögliche Stellplatzangebot auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 in Tiefgarage und Hof beträgt damit insgesamt 59 Stellplätze. Wohn- und Geschäftsgebäude Für das Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 23 ist der Bau einer separaten Tiefgarage nicht möglich. Hier wäre aufgrund der ge- ringen Grundstücksgröße für wenige Stellplätze und ein extrem hoher Anteil an Rampen- und Fahrflächen und somit ein unverhältnismäßiger Aufwand er- forderlich. Eine Vergrößerung der Tiefgarage auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 ist in Hinblick auf im Untergeschoss unterzubringende Technik-, Müll-, Keller- und Fahrradabstellräume nicht möglich. Über die Durchfahrt von der Badenwerkstraße in der Erdgeschosszone werden die überdachten Stellplätze im rückwärtigen Bereich des Hotels erschlossen. Die Anlage von ebenerdigen Stellplätzen in der Erdgeschosszone auf dem Grundstück Kriegsstraße 23 wäre darüber hinaus auch wegen der besonderen Ecksituation aus städtebaulichen Gründen abzulehnen. Der Stellplatzbedarf aus dem Wohn- und Geschäftshaus resultiert aus 11 Stell- plätzen für die Gastronomienutzung und aus 25 Stellplätzen der 25 geplanten Wohnungen. Diese Stellplätze können auf dem Grundstück selbst aus den oben genannten Gründen nicht untergebracht werden. Da die für das Wohnen erforderlichen Stellplätze nicht durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt oder durch einen Geldbetrag abgelöst werden - 13 - können, werden diese in der Tiefgarage und im Hofbereich des Hotelgrund- stück Kriegsstraße 25 untergebracht Baulasten Im Rahmen des Bestandes gibt es (Alt-) Baulasten für insgesamt 33 Stellplätze. Bilanz • Stellplatzbedarf Hotelprojekt (Gewerbe/Gastro) 29 St. • Stellplatzbedarf Wohn- und Geschäftsgebäude (Gewerbe/Gastro) 11 St. • Stellplatzbedarf Wohn- und Geschäftsgebäude (Wohnen) 25 St. • Stellplatzbedarf (Alt-) Baulasten 33 St. Gesamtbedarf 98 St. Dem stehen gegenüber: • Vorhandene Stellplätze gesamt 59 St. • Ersatz (gewerblicher) Stellplätze durch 24 Fahrradstellplätze im Eingangsbereich Hotel auf eigenem Grundstück 6 St. • Stellplatznachweis auf Grundstücken in zumutbarer Entfernung (innerhalb 1km Radius) oder Ablösung durch Geldbetrag 33 St. Gesamtangebot 98 St. 4.5.4 Ruhender Verkehr Fahrräder Die notwenigen Fahrradstellplätze nach § 37 Abs.2 LBO resultieren aus dem Bedarf für das Hotelprojekt mit insgesamt 24 Fahrradstellplätzen, der gastro- nomischen Nutzung des Eckgebäudes mit 22 Fahrradstellplätzen sowie dem Bedarf für die geplanten 25 Wohnungen mit 50 Fahrradstellplätzen. Insgesamt sind somit 96 Fahrradstellplätze erforderlich. Diese sind wie folgt geplant: Überdacht im Hof, auf baurechtlich gesicherter Fläche des Nachbargrund- stücks Badenwerkstraße Nr.9: 34 Fahrradstell- plätze (davon dienen 20 der Eckbebauung und 14 der Hotelbebauung) Im Bereich der Hoteltiefgarage in separatem Raum 10 Fahrradstellplätze Im Bereich des Untergeschosses des Eckgebäudes 52 Fahrradstellplätze 4.5.5 Geh- und Radwege Der Charakter der ehemals zehnspurigen Kriegsstraße wird sich durch die Um- baumaßnahmen von einer autodominierten Stadtautobahn mit hoher Tren- nungswirkung zu einem begrünten Stadtboulevard entwickeln. Breite Wege - 14 - für Fußgänger und Radfahrer und sichere Fußgängerüberwege machen die beiden über die Kriegsstraße verlaufenden Fußgängerbrücken und den daran angeschlossenen Fußgängersteg überflüssig. Die unmittelbar an das Vorhaben angrenzenden öffentlichen Flächen wurden in den Geltungsbereich aufgenommen, da es hinsichtlich der im rechtskräfti- gen Bebauungsplan festgesetzten Parkplätze, Baumstandorte und des vorge- sehenen Treppenaufgangs und der Berücksichtigung vorhandener Grund- stücksgrenzen Änderungsbedarf gibt. 4.5.6 Ver- und Entsorgung Das Grundstück ist voll erschlossen. Die vorhandene Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme wird weiterhin genutzt. Auf die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen wird aufgrund des Fernwärmeanschlusses verzichtet. Das Niederschlagswasser wird durch die Dachbegrünung zurück- gehalten bzw. verzögert an die Kanalisation abgegeben. Dies entspricht der bisherigen Situation. Eine gewisse Verbesserung wird durch die Begrünung der Dachgeschossflächen erreicht. Möglichkeiten zur Versickerung bestehen nicht. Die Abfallentsorgung des Hotels erfolgt über einen geschlossenen Müllraum im Erdgeschoss und einen Müllbereitstellungsplatz im Gehwegbereich an der Tiefgaragenzufahrt / Hotelandienung Kriegsstraße. Die Abfallentsorgung der Wohn- und Gewerbenutzung des "Kopfbaus" erfolgt über Standplätze in der Hofdurchfahrt und Bereitstellungsplätze an der Hofzufahrt der Baden- werkstraße. Künftig ist ein Abbiegen von Müllfahrzeugen von der Kriegsstraße (aus westli- cher östlicher Richtung) in die Badenwerkstraße möglich. Zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten und Rangiervorgängen soll die Badenwerkstraß e zur Müllentsorgung künftig nur von Norden nach Süden befahren werden. Zur Vermeidung von allgemeinem Fahrzeugverkehr ist ein herausnehmbarer Pfos- ten in der Badenwerkstraße zu installieren (der genannte Bereich liegt außer- halb des Bebauungsplans). Die Aufstellfläche für Müllfahrzeuge in der Baden- werkstraße ist so zu platzieren, dass der Radweg in der Kriegsstraße freigehal- ten wird. 4.6 Gestaltung Architektur, Gebäudekonzeption und Gestaltung sind das Ergebnis eines Ar- chitektenwettbewerbes. Das neue Gebäude schafft eine klare Raumkante zur Kriegsstraße, ist aufgrund seiner städtebaulichen Bezüge fest mit dem Ort ver- bunden und gleichzeitig ein markanter neuer Stadtbaustein. Die unterschied- lichen Funktionen sind klar ablesbar ohne ein großzügiges Gesamterschei- nungsbild zu verlieren. Der Neubau ist strukturiert und gegliedert und wird gleichwohl als einheitlicher Komplex wahrgenommen. Durch helle Betonoberflächen, einen unaufgeregten und zeitlosen Fassaden- rhythmus sowie einem ausgewogenen Verhältnis zwischen offenen und ge- schlossenen Fassadenanteilen entsteht ein großzügiges, offenes und einladen- - 15 - des Gesamterscheinungsbild. Siehe hierzu die Anlage 3.15 Detail- Fassadenausschnitt und Ziffer 1.2 Fassaden der örtlichen Bauvorschriften. Dazu gibt es auch eine Regelung im Durchführungsvertrag. Stellplätze und Funktionsbereiche sind ausschließlich innerhalb der geplanten baulichen Anlagen untergebracht und nicht einsehbar. Die Dächer des Innenhofs und des Daches sind begrünt. Technische Anlagen, wie z.B. Kühlungs- und Lüftungsanlagen sind baulich zu integrieren. Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zulässigkeit der Werbeanlagen entsprechend geregelt. Bei dem entstehenden Hotelkomplex handelt es sich um ein Vorhaben, dass aufgrund seiner Größe und solitären Lage entlang der Kriegsstraße besondere Anforderungen an die Maßstäblichkeit und die Ausgestaltung der Werbeanlagen stellt. Ergänzend zu den örtlichen Bauvorschriften sind die Werbeanlagen im Rahmen des Vorha- ben- und Erschließungsplans dargestellt. 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe ist das Quartier als hoch belastet mit Handlungsbedarf identifiziert. Das Grundstück ist im Bestand bereits vollständig bebaut und versiegelt, hat jedoch im Blo- ckinnenbereich auf den niedrigeren Gebäudeteilen einen großen, intensiv be- grünten Dachgarten. Dieser Dachgarten muss entfallen. Die Neubebauung sieht, wie bereits im Bestand, eine vollständige Unter- bzw. Überbauung vor. Ziel der Grünordnung ist es, dass die von der entfallenden Dachterrasse aus- gehenden, insbesondere kleinklimatischen Wohlfahrtswirkungen durch die ex- tensive Begrünung der obersten Dachebenen kompensiert werden. Der neue Dachgarten im Innenhof erhält aus Gründen der Aufenthaltsqualität eine in- tensive Begrünung. Die Qualitäten hinsichtlich Mindestüberdeckung, Substrat- stärke sowie die Artenliste der Kräuter und Gräser zur Einsaat werden entspre- chend festgesetzt. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An-lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im öffentlichen Gehwegbereich entlang der Kriegsstraße sind Baumpflanzun- gen vorgesehen. Anordnung, Baumarten und Qualität der Baumstandorte kor- respondieren mit dem angrenzenden Bebauungsplans Nr. 785A „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 19.12.2008. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. - 16 - Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden könnten, ermittelt und dargestellt. Am 11.7.2017 wurde der Biotopbestand des Plangebiets erfasst. Hierbei wur- de das Plangebiet inklusive das Gebäude auch gezielt auf besondere Habi- tatstrukturen wie geeignete Nistplätze untersucht. In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG durch das Vorhaben ausgelöst werden. Dabei kamen die Gutachter 3 zu folgendem Er- gebnis: Die vorhandene Grünfläche mit Gehölzen im Hinterhof der Gebäude und die Gebäude selbst bieten potenziellen Lebensraum für störungstolerante Vogelarten. An den Gebäuden wurden drei Nester nachgewiesen, eine Nut- zung durch gebäudebrütende Vogelarten (wahrscheinlich Haussperling und Hausrotschwanz) ist somit belegt. Eine Nutzung von Spalten am Gebäude durch Fledermäuse ist potentiell mög- lich. Aufgrund der vorhandenen Strukturen kommen jedoch nur Zwischen- quartiere in Frage. Ein Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen kann aufgrund der Lage im Siedlungsgebiet, der Ausstattung des Plangebiets und den fehlenden geeigneten Strukturen ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung des Eintretens eines Verbotstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 BNatschG sind entsprechende Maßnahmen notwendig. 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen Durch die derzeit bereits vollständige Überbauung des Grundstücks ist eine formale Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. In Folge der Emp- fehlungen des Artenschutzgutachtens werden jedoch Vermeidungs- und vor- gezogenen Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgesetzt und der- zeit bereits realisiert. Für die vorgezogenen Maßnahmen (Nisthilfen für Vögel und Fledermauskästen) liegt eine vertragliche Vereinbarung vor. Die CEF - Maßnahmen werden in der städtischen Platanenallee an der Badenwerkstraße- Am Festplatz, Flurstück 3384 und in der städtischen Parkanlage westlich der Stadthalle, Festplatz 4, Teilfläche des Flurstücks 3382 realisiert. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Vermeidungsmaßnahmen Rodungen von Bäumen und Gehölzen sowie deren Rückschnitt sind mit Blick auf den Vogel- und Fledermausschutz lediglich außerhalb der Brutperiode bzw. des Aktivitätszeitraums zulässig. Die Durchführung der Abbruchmaß- nahmen muss vor dem 1.März begonnen werden. 3 Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Faktorgrün, Freiburg, 11.09.2017 - 17 - Zum Schutz vor Vogelschlag wird der Reflexionsgrad von Fenster- und Glasflä- chen begrenzt. Für die Außenbeleuchtung wird die Verwendung von insektenschonenden Leuchten und Leuchtmitteln festgesetzt. CEF-Maßnahmen • Anbringen von 6 Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz (Ni- schenbrüterhöhle Typ 1N, Fluglochweite 30 x 50 mm) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Nach Fertigstel- lung des Gebäudes werden die Nistkästen an die Fassade umgehängt werden. • Anbringen von 3 Fledermauskästen (Fledermausflachkasten Typ 1FF) an Gebäuden oder Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Die Kästen sind in mindestens 4 m Höhe Rich- tung Osten oder halbschattig ausgerichtet anzubringen und müssen einen freiem Anflugbereich aufweisen. • In die Fassade des Neubaus sind mindestens 3 Fledermaus Fassadenröh- ren (Typ2FR) zu integrieren. Der Anflugbereich ist freizuhalten. 4.8 Energiekonzept Ziel des energetischen Konzeptes ist ein geringer Energieverbrauch in der Her- stellung und Nutzung des Gebäudes. Das Gebäude wird auf der Grundlage der rechtskräftigen, aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) realisiert. Ge- prüft wurde zudem die Realisierung eines übergesetzlichen Standards nach den Kriterien des KfW Effizienzhaus 55. Anlagentechnik: Die Energieversorgung über die Fernwärme mit einem zertifizierten Primär- energiefaktor von 0,26 im Stadtgebiet Karlsruhe ist deutlich günstiger als der von der KfW vorgegebene Primärenergiefaktor (0,7). Die weiteren anlagenbe- zogenen Kriterien der KfW wie • Wärmeübergabe innerhalb der thermischen Gebäudehülle • Zentrale Trinkwarmwasserbereitung • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung werden eingehalten. Thermische Gebäudehülle: Auch die Bauteilanforderungen der thermischen Gebäudehülle werden beim Hotel weitgehend erfüllt, für die Wohnnutzung jedoch nicht vollumfänglich er- reicht. Problematisch im Nachweis beim Wohngebäude gestalten sich vor al- lem die Dämmschichtdicken der Fassade und die Vermeidung von Wärmebrü- cken, wenn die bisher kommunizierte Architektur einer filigranen und transpa- renten Fassade beibehalten werden soll. - 18 - Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Vorgaben zur thermischen Gebäude- hülle nicht in vollem Umfang erreicht werden, die primärenergetischen Vor- gaben zum KfW- Effizienzhaus 55 für beide Gebäudeteile jedoch übererfüllt werden. Ein Nachweis nach dem KfW-Verfahren ist nicht vorgesehen. 4.9 Belastungen 4.9.1 Schall Die Schallimmissionen wurden gutachterlich geprüft 4 5 . Von dem geplanten Vorhaben gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören. Für die Beurteilung des Verkehrslärms der auf das Vorhaben einwirkt wird die Situation nach Umgestaltung der Kriegsstraße herangezogen. Trotz der Tunnellösung verbleibt ein nicht unerheblicher Anteil des motorisierten Ver- kehrs oberhalb, sodass auch weiterhin mit hohen Immissionsbelastungen zu rechnen ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle scheiden aufgrund der städtebaulichen Situation, des Platzbedarfs und der planerischen Absichten zur Neugestaltung der Kriegsstraße aus. Aufgrund des Verkehrslärms sind für die geplanten Nutzungen des Vorhabens passive Schallschutzmaßnehmen erforderlich. Die Ergebnisse der schalltechni- schen Untersuchung werden in das Verfahren eingestellt und entsprechende Festsetzungen in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen. Für die ca. 25 geplanten Wohnungen sind idealtypische Grundrisse mit einem „Durchwoh- nen“ und der Orientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur ruhigeren Hof- seite aufgrund der Ecksituation und der städtebaulich gewünschten, geschlos- senen Blockrandsituation, nicht möglich. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Wohnungen bilden ein breites Spektrum ab und beinhalten 5 Einzimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 33 bis 41 m², 11 Zweizimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 42 bis 63 m² sowie 9 Dreizimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 63 bis 73 m². Da aufgrund des Eckgebäudes etwa 75 % der zur Verfügung stehenden Fassadenlänge sich zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße orientieren, ist eine ausschließliche Anordnung der Schlafzimmer zur ruhigeren Hofseite nicht möglich. Durch den entsprechenden Wohnungsmix und eine geschickte Grundrissordnung kann jedoch ein Teil der Schlafräume zur ruhigeren Hofin- nenseite orientiert werden. 4 Schalltechnische Untersuchung, Koehler&Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 5 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 29.01.2019 - 19 - Der erforderliche Lärmschutz wird durch öffenbare Schallschutzfenster und ei- ne kontrollierte, fensterunabhängige Be- und Entlüftung der entsprechenden Räume gewährleistet. Für die Beurteilung des Gewerbelärms der von dem Vorhaben ausgeht, wur- den die gewerblichen Emissionen gutachterlich untersucht und bewertet. 6 Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mithilfe von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA- Lärm eingehalten werden. Die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen wur- den in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen (vgl. Kap. I, Nr.9). 4.9.2 Luftreinhaltung / Stadtklima / Klimawandel / Klimaschutz Bei Luftschadstoffen und Klima ist nicht mit signifikanten Änderungen zu rechnen. Im Rahmen des Vorhabens sind keine klimaschädigenden Nutzungen vorgesehen. Zur Minderung der CO2- und Schadstoffemissionen werden die Gebäude an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen. Die hellen Fassa- denmaterialien reflektieren die Sonneneinstrahlung und vermeiden eine som- merliche Aufheizung und Wärmespeicherung. Kleinklimatisch positive Effekte sind zudem von der weitgehenden Begrünung der Dächer und den Baum- pflanzungen vor dem Gebäude zu erwarten. Durch die Umgestaltung der Kriegsstraße und die Verbesserung des ÖPNV- Angebotes soll der Anteil des Individualverkehrs reduziert und der damit ver- bundene Schadstoffausstoß vermieden bzw. verringert werden. Dadurch sind positive Effekte für die Luftqualität im unmittelbaren Umfeld des Vorha- bens zu erwarten. Das Vorhaben ist im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ hervorragend zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zu erreichen und trägt damit eben- falls zur Reduktion von Emissionen bei. Aufgrund der geringen Flächengröße und der Lage innerhalb des Siedlungs- gebietes sind keine negativen klimaökologischen Auswirkungen zu erwarten. 4.9.3 Altlasten / Kampfmittel Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. Eine konkrete Untersuchung ist aufgrund der vorhandenen Baulichkeiten erst im Rahmen des Abbruchs möglich. Hinsichtlich möglicher Belastungen durch Kampfmittel liegt eine Luftbildaus- wertung vor. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nicht ausge- schlossen werden, dass Sprengbomben-Blindgänger oder andere Kampfmittel vorhanden sind. Im weiteren Verfahren ist daher eine nähere Überprüfung durchzuführen. 6 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 29.01.2019 - 20 - 5. Umweltbericht Für den Bebauungsplan werden die "voraussichtlich erheblichen Umweltaus- wirkungen" nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer "Umweltprüfung" zu er- mitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in Form eines Umweltberichtes entsprechend den Formvorschriften der Anlage 1 zum BauGB zu dokumentie- ren. Zusammenfassend stellt der Umweltbericht fest, dass angesichts der Wie- dernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche sowie den genannten Nut- zungen von dem geplanten Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umwelt- auswirkungen ausgehen. Für potenziell gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten wird entspre- chend Vorsorge getroffen. Der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen muss vor dem Brut- und Aktivitätszeitraumes begonnen werden. Vor dem Abbruch werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form von Nist- und Fledermauskästen durchgeführt. Beim Bau des neuen Gebäudes werden ent- sprechend Nisthilfen integriert. Für die künftigen Nutzungen sind passive Schallschutzmaßnahmen in Abhän- gigkeit von der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung und der betroffe- nen Fassade erforderlich. Der Umweltbericht ist als Anlage beigefügt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Überplanung eines bereits be- bauten und erschlossenen Bereichs handelt ergeben sich keine grundsätzli- chen Flächenalternativen. Eine grundsätzliche Alternative zur Wiedernutzbarmachung, wie etwa der ver- bleibende Leerstand oder der ersatzlose Abbruch, widerspricht einer geordne- ten städtebaulichen Entwicklung. Alternativen bezüglich der Bebaubarkeit, des Baukörpers und der Baukörper- gliederung, der Höhenentwicklung und der Fassade wurden im Rahmen eines Architekturwettbewerbes untersucht. Ebenso wurde für das Eckgebäude eine alternative Wohn- oder Gewerbenutzung untersucht. Die Prüfung eines alternativen Hotelstandortes ist angesichts der gut geeigne- ten Lage und der privaten Investitionsabsicht am Standort nicht zielführend. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung soll die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und Wohnungen im Karlsruher Stadtgebiet ermöglichen. Die Planung leistet außerdem einen wich- tigen Beitrag zur Verbesserung des touristischen Angebotes und zur Stärkung und Sicherung des Messe- und Kongressstandortes Karlsruhe. - 21 - Die Erschließung und Gebäudeplanung erfüllt die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Bauflächen ca. 2.660 m² 90 % Öffentliche Verkehrsflächen ca. 300 m² 10 % Gesamt ca. 2.960 m² 100 % 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Bruttogeschossfläche Hotelnutzung ca. 323 Zimmer ca. 10.550 m² Wohnnutzung ca. 25 WE ca. 2.200 m² Gastronutzung Hotelgrundstück ca. 125 m² Gastronutzung Eckbebauung ca. 215 m² Gewerbe Eckbebauung (1.OG) ca. 275 m² Sky-Bar (inkl. Terrasse) ca. 415 m² 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche ca. 2.960 m² 100 % Derzeitige Versiegelung ca. 2.960 m² 100 % Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2.960 m² 100 % 8. Kosten Zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger wird ein Durchfüh- rungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen, der die Durchführung des Vor- habens und die Kostenträgerschaft des Verfahrens regelt. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10. Übersicht der Gutachten / Untersuchungen • Artenschutzrechtliche Prüfung, Ingenieurbüro Faktorgrün, Freiburg, 11.9.2017 • Kurzbeurteilung Verkehrserschließung, Ingenieurbüro Gruner, Basel, 16.2.2018 • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro Köhler und Leutwein, Karlsruhe, 30.1.2018 • Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 29.1.2019 • Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, Ingenieurbüro Hinkelbein, Ellwangen, 22.9.2017 - 22 - • Untersuchung und Dokumentation schadstoffhaltiger Bausubstanz, Inge- nieurbüro Neumann+Schweizer, Freiburg, 2.5. / 24.5.2018 • Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe – Kurzfassung, GGH Consult GmbH, Wiesbaden, 20.10.2016 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsru- he in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer lie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwäs- sert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend der Denkmalbehörde zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalbehörde einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalbehörde abzustimmen. - 23 - 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 2 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 10. Begrünungsplan Den Bauanträgen ist ein Begrünungsplan beizufügen. Es wird empfohlen, die- sen vorab mit dem Gartenbauamt abzustimmen. Erforderlich sind auch die Darstellung der Dachbegrünung (Regeldetail zur Substratstärke oberhalb einer Drän- und Filterschicht), sowie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage. 11. Dachbegrünung / Solarenergetische Nutzung Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kö nnen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Tempera- turspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen er- geben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanla- gen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt - 24 - sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Si- cherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind in aufgestän- derter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die An- forderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter mög- lich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.März 2010 (GBl. S. 357, 358, berichtigt S. 416), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Planzeichnung (IV) und der Ziffern 2 bis 9 sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die bau- lichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertra- ges oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. 2. Art der baulichen Nutzung Als zulässige Nutzungen sind festgesetzt: • EG: Hotel-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen • 1.OG: Hotel-, Büro-, und Gastronomienutzungen, sowie freie Berufe • 2.OG-DG: Hotel-, Wohn-, Büro-, und Verwaltungsnutzungen , sowie freie Berufe • DG: Hotel- und Wohnnutzungen, Restaurant und Cocktailbar - 25 - 3. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Höhe baulicher Anlagen, in Form der maximalen Wandhöhe (WH) festgesetzt. • Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt max. 1,0 • Höhe baulicher Anlagen entsprechend Planeintrag der maximalen Wand- höhe (WH) Als Höhenbezugspunkt gilt die Höhenlage des öffentlichen Gehwegs im Be- reich der angrenzenden Badenwerkstraße mit einer Höhe von 115,60 m ü.NN entsprechend Planeintrag 4. Bauweise Es wird eine abweichend Bauweise festgesetzt. Die Errichtung der Gebäude ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit Grenzbebauung und ohne Längenbegrenzung zulässig. Im rückwärtigen Erdgeschoßbereich ist eine Stell- platzanlage mit Überdeckung der Stellflächen ohne Grenzabstand zulässig. 5. Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Planeintrag von Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. 6. Flächen für Stellplätze und Garagen Stellplätze und Garagen sind ausschließlich in einer Tiefgarage und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die durch Planeintrag festgesetzte Fläche für Stellplätze und Fahrradstellplätze ist zu überdachen und zu begrü- nen. 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Die Dachflächen der obersten Dächer (im Bereich WH1-WH3 und WH7+WH9) und der Stellplatzüberdachung (WH8) sind zu mind. 75 % der Fläche, (im Bereich von WH5, Dachterrasse zur Badenwerkstraße zu mind. 50% der Flä- che) mit einer vegetationsfähigen Substratschicht von mind. 15 cm über einer Drän - und Filterschicht, in gesetztem Zustand, zu überdecken, als Vegetations- flächen gemäß DIN 18915 mit Gräsern und Kräutern entsprechend der nach- folgenden Artenliste anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. - 26 - Artenliste „Karlsruher Mischung“: 1. Kräuter ( Anteil 60 % ): Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 2. Gräser ( Anteil 40 % ): Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Die Dachflächen im Bereich WH 6 sind zu mind. 75 % der Flächen mit einer vegetationsfähigen Substratschicht von mind. 40 cm über einer Drän - und Fil- terschicht, in gesetztem Zustand, zu überdecken, als Vegetationsflächen an- zulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die durch Planeintrag festgesetzten Straßenbäume sind als Laubbäume der Ar- ten Acer rubrum mit der Pflanzqualität 18-20 cm Stammumfang, Hochstäm- me, 3x verpflanzt anzupflanzen. Die Baumscheiben sind vor Verdichtung und vor dem Überfahren zu sichern. 8. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Vermeidungsmaßnahmen • Rodungen von Bäumen und Gehölzen sowie deren Rückschnitt sind ledig- lich außerhalb der Vogelbrutzeit vom 30. September bis 01. März zulässig. - 27 - Der Abriss von Gebäuden muss vor dem 01. März begonnen und ohne Un- terbrechung weitergeführt werden. • Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich Leuchtmittel mit insekten- schonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum (vorzugsweise LED-Leuchten), 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen einzusetzen. • Zum Schutz vor Vogelschlag ist der Reflexionsgrad der Fenster- und Glas- flächen auf < 15 % zu begrenzen. In den oberen Stockwerken sind großflächige, unstrukturierte Glasflächen vorgesehen und reflexionsarme und / oder transluzente Gläser zu verwen- den. Zusätzlich sollten die verglasten Ecken des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z.B. Milchglas, engmaschige Punktraster, oder flächendeckende Anstri- che/Schriftzüge). Alternativ zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mustern (z. B. Punktraster mit Bede- ckungsgrad von mindestens 25%), oder flächendeckenden Verzierungen/ Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt er- scheinen. 8.2 Ausgleichsmaßnahmen • Anbringen von 6 Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz (Ni- schenbrüterhöhle Typ 1N, Fluglochweite 30 x 50 mm) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Nach Fertigstel- lung des Gebäudes werden die Nistkästen an die Fassade umgehängt werden. • Anbringen von 3 Fledermauskästen (Fledermausflachkasten Typ 1FF) an Gebäuden oder Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Die Kästen sind in mindestens 4 m Höhe Rich- tung Osten oder halbschattig ausgerichtet anzubringen und müssen einen freiem Anflugbereich aufweisen. • In die Fassade des Neubaus sind mindestens 3 Fledermaus Fassadenröh- ren (Typ2FR) zu integrieren. Der Anflugbereich ist freizuhalten. • Insgesamt sind 10 Mauerseglernistkästen anzubringen oder in die Fassade zu intergieren. An der Nordfassade des Hotelgebäudes sind 5 Kästen un- terhalb des Staffelgeschosses, im 9. Obergeschoss anzubringen. An der Südfassade sind 5 Kästen am Staffelgeschoss unterzubringen. Der Abstand der Kästen untereinander beträgt mind. 1 m. 9. Schallschutz - 28 - 9.1 Verkehrslärm Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 7 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzu- halten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegel- bereich der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich III oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen. Die Lärmpegelbereiche sind der Anlage 6a, Blatt 5.2.1 und 5.2.2. zu entnehmen. Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall ge- rin gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. 9.2 Gewerbelärm • Gastronomische Nutzungen (auch im Hotelbereich) im EG, 1.OG und Au- ßenbereich: - Schalldämm-Maß der verglasten Fassaden: R w,R ≥ 31 dB - Außenbewirtung, auch der Hotelnutzung, ist ab 22 bis 6 Uhr geschlos- sen zu halten - Fenster sind im gesamten Gastronomiebereich zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen zu halten • Gastronomische Nutzungen Skybar mit Wintergarten und Dachterrasse: - Schalldämm-Maß der verglasten Fassaden: R w,R ≥ 34 dB - Schalldämm-Maß der Dachterrassentür: R w,R ≥ 30 dB - Schalldämm-Maß massives Dach: R w,R ≥ 54 dB - Dachterrasse ist ab 22 bis 6 Uhr geschlossen zu halten - Fenster sind im gesamten Gastronomiebereich zwischen 22 und 6 Uhr ge-schlossen zu halten • Notstromdieselaggregat Hotel: - Schalldämm-Maß Nordfassade inkl. Tür : R w,R ≥ 35 dB - Schalldämm-Maß Süd-, Ost- und Westfassade: R w,R ≥ 54 dB - Schalldämm-Maß massives Dach: R w,R ≥ 54 dB - Schallleistungspegel am Austritt des Abgasrohrs max. Lw < 75 dB(A) • Kältemaschinen/ Wärmepumpen Hotel: Im Staffelgeschoss des Hotelneubaus ist westlich an die Dachterrasse der Skybar ein Technikraum mit drei haustechnischen Anlagen (Wär me- pumpen/ Kältemaschine) und offenem Dach geplant. Um die lärmschutz- - 29 - technischen Anforderungen zu erfüllen, sind folgende Maßnahmen erfor- derlich: - alle verfügbaren freien Wandflächen des Technikraums sind schallabsor- bierend zu gestalten (bewerteter Schallabsorptionsgrad > 0,6) - In die Fassadenöffnung an der Nordseite des Technikraum müssen schallabsorbierende Wetterschutzlamellen eingebaut werden; Schall- dämmmaß R w,R ≥ 12 dB - Während der Nacht dürfen nur 2 Geräte in Betrieb sein - Die östliche und westliche Technikraumwand müssen zur Abschirmung der angrenzenden Bettenzimmer und Dachterrasse bis zur nördlichen Gebäudekante mittels einer Lärmschutzwand verlän gert werden. Diese Lärmschutzvorrichtung muss raumhoch ausgeführt werden. - 30 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung 1.1 Dachgestaltung Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An-lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Fer- ner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigungen von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 11. Darüber hinaus sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zu- lässig. Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußen- kante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. 1.2 Fassaden Die Fassadenausbildung erfolgt gemäß Planzeichnung Anlage 3.15 „Detail- Fassadenausschnitt". Als Fassadenmaterialien werden Glas, Sichtbeton oder Putz in heller Tönung (Helligkeit (L) größer/gleich 90 und Buntheit (C) kleiner/gleich 10 gemäß RAL- Design-System) oder Steinverkleidungen und Klinker festgesetzt. Reflektierende Materialien sind zur Oberflächengestaltung der Gebäude unzu- lässig. Auf maximal 10 % der jeweiligen Fassadenfläche ist ein Helligkeitswert bis maximal 60 und eine Buntheit von maximal 10 zulässig – allerdings nur inner- halb des gleichen Bunttons (H). 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude unterhalb der Traufe bzw. unterhalb der Attika zulässig: - Im Bereich der Erdgeschoßzone, als Einzelbuchstaben, bis max. 0,60 m Höhe, hinterleuchtet, im Bereich der Fenster- und Fassadenelemente - Im Bereich des Hoteleingangs, der Schriftzug "Motel One" oder vergleich- bar, als Einzelbuchstaben, Buchstabenhöhe max. 1,0 m. Länge Schriftzug max. 10,0 m, Hotellogo max. 1,5 m² hinterleuchtet - Im Fenster- und Fassadenbereich des obersten Geschosses zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße der Schriftzug "Skybar" oder vergleichbar, als Einzelbuchstaben in Form von Punkt- oder Siebdruckraster auf der Fens- - 31 - terverglasung bzw. auf der Fassade, nicht be- oder hinterleuchtet, Buch- stabenhöhe max. 2,50 m - Im Gebäudeversatz der Fassade zur Kriegsstraße der Schriftzug "Motel One" oder vergleichbar, als Einzelbuchstaben in vertikaler Anordnung, Buchstabenhöhe max. 1,0 m. Länge Schriftzug max. 10,0 m, Hotellogo max. 1,5 m², hinterleuchtet Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist . 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nummer 60„zw. Kriegsstraße, u. Beiertheimer Allee“ vom 27. Juli 1883, Bebauungsplan Nummer 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl-Hoffmann-Straße“ vom 20. März 1913, Bebauungsplan Nummer 177 „Kriegsstr., Ettlinger Straße, Baumeisterstraße,, Meidingerstraße“ vom 23. No- vember 1928, Bebauungsplan Nummer 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Fest- platz, Ettlinger Straße“ vom 19. September 1929, Bebauungsplan Nummer 353 „Kriegsstraße, zw. Hirsch- u. Lammstraße“ vom 20 Juni 1969, Bebau- ungsplan Nr. 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Baden- werkstraße“, vom 26.10.1973 und der Bebauungsplan Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“, vom 19.12.2008, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlagen 1-5 -Vorhaben- und Erschließungsplan- sind bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Anlage 1a: Lageplan VE-Plan Anlage 1b: Begrünungsplan Anlage 2: Bestandsplan Anlage 3: Projektpläne (UG,EG, Regelgeschosse, Dachgeschoß, Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte, Detailansicht Fassade) Anlage 4: Werbekonzept Anlage 5: Stellplatzermittlung und Nachweis - 32 - IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23 - 25 " - 33 - Unterschriften Vorhabenträger: .............................................. (UNTERSCHRIFT) Planverfasser: .............................................. Klaus Nachtrieb Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Lammstraße 7 76133 Karlsruhe .............................................. Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 - 34 - Anlagen vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan Anlage Umweltbericht, 11.02.2019 Anlage 1a: Lageplan VE-Plan, 11.02.2019 Anlage 1b: Begrünungsplan, 11.02.2019 Anlage 2: Bestandsplan, 18.06.2018 Anlage 3: Projektpläne (UG,EG, Regelgeschosse, Dachgeschoß, Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte, Detailansicht Fassade), 11.02.2019 Anlage 4: Werbekonzept, 11.02.2019 Anlage 5: Stellplatzermittlung und Nachweis, 11.02.2019 Die Anlagen 1-5 -Vorhaben- und Erschließungsplan- sind bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Weitere Anlagen zur Begründung: Anlage 6: Standort Signalanlage Tiefgarage, 11.02.2019 Anlage 7a: Abfallbehälterstandorte und Abfallentsorgung, 11.02.2019 Anlage 7b: Schleppkurve Untergeschoss, 11.02.2019 - - - - 149.41m ü NN +33.81 120.78m ü NN +5.18 115.90m ü NN +0.30 118.78m ü NN +3.18 146.10m ü NN +30.50 115.60m ü NN ±0.00 139.50m ü NN +23.90 150.08m ü NN +34.48 Kriegsstraße Badenwerkstraße Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Zufahrt Hof Eingang Eckbebauung Überdachung Außengastrono mie 115.60m ü NN ±0.00 115.60m ü NN ±0.00 146.10m ü NN +30.50 146.10m ü NN +30.50 Dachterrasse Dachterrasse Zimmer Überdachung Stellplätze (Dachbegrünnung) Anlieferung+Vorfahrt Dachbegrünnung Dachbegrünnung Dachbegrünnung Radweg Gehweg Radweg Gehweg japanischer Garten Nymphengarten Nebeneingang MO A A 1 1 Absinkung für Geräter Schachtkopf Aufzug Überdruckklappe Oberlicht Überdruckklappe Oberlicht Schachtkopf Aufzug Entwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:500Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Lageplan Anlage 1a Lageplan VE-Plan 1:500 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 neuer Radweg Pflaster 16/16 oder 16/25 betongrau Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Außengastronomie K r i e g s s t r a ß e B a d e n w e r k s t r a ß e A A 1 1 extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min . 15 cm starke Substratschicht ) intensive Dachbegrünung (min. 40 cm starke Substratschicht ) intensive Dachbegrünung (min. 60 cm starke Substratschicht in Hochbeet) Plattenbelag Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesstreifen Terrasse Terrasse Acer palmatum 'Osakazuki' Sol 6xv mDb Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min . 15 cm starke Substratschicht ) Plattenbelag Grundstücksgrenze Aufstellfläche Müll oben offener Technikraum Luftkammerplatten 20 m Vorfahrt extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min. 15 cm starke Substratschicht ) Japanischer Garten Überdachung Stellplätze Müllstandort überdacht (darüber Terrasse) extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min. 15 cm starke Substratschicht ) 1810 Kriegsstraße LP 3.vwx Übersicht HH1010 Begrünungsplan (Anlage 1b) 1:200 Neubau Kriegsstraße 23-25Kriegsstraße 23-25, Karlsruhe Jörg Stötzer Landschaftsarchitektur Riekestraße 24 70190 Stuttgart T 0711 / 72 69 79 - 75 F 0711 / 72 69 79 - 76 info@joergstoetzer.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg T 07614 / 540 - 00 F 07614 / 540 - 107 http://www.unmuessig.de DIN A 1- DATUM GEZ:DATEINAMEINDEXPLAN NR. PLANINHALTMASSSTAB PROJEKTPROJEKTADRESSE BAUHERRPLANVERFASSER FORMATGEPR: Anlage 1b Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 1810 Kriegsstraße LP 3.vwx HH3010 Jörg Stötzer Landschaftsarchitektur Riekestraße 24 70190 Stuttgart T 0711 / 72 69 79 - 75 F 0711 / 72 69 79 - 76 info@joergstoetzer.de GEZ: DATEINAME INDEXPLAN NR. PLANVERFASSER GEPR: Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg T 07614 / 540 - 00 F 07614 / 540 - 107 http://www.unmuessig.de BAUHERR Neubau Kriegsstraße 23-25 PROJEKT Regelaufbauten Dachbegrünung PLANINHALT Kriegsstraße 23-25, Karlsruhe PROJEKTADRESSE 1:20 DATUMMASSSTAB Detail extensive Dachbegrünung M 1:10 extensive Dachbegrünung (Gras-Kräuter-Mischung) Gebäudedecke Extensivsubstrat Dämmung Abdichtung Drän- und Filterschicht (z.B. Festkörpedränage) 60 mm stark Detail intensive Dachbegrünung M 1:10 intensive Dachbegrünung (Gras-Kräuter-Mischung) Intensivsubstrat (einschichtig) Drän- und Filterschicht (z.B. Festkörpedränage) 12,5 mm stark Gebäudedecke Dämmung Abdichtung 40 15 Anlage 1b Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 2.1 Bestandsgrundriss Kellergeschoss 1:333 18.06.2018 Anlage 2.2 Bestandsgrundriss Erdgeschoss 1:333 18.06.2018 Anlage 2.3 Bestandsgrundriss 1.Obergeschoss 1:333 18.06.2018 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 24 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 9 m² Müll Gastronomie B 2122232420 7.337.507.8011.907.90 9 G 84 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 4.282.752.402.602.602.402.75 2.50 2.50 2.75 3.50 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 5.006.04 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 1 1.882.502.602.552.402.552.552.402.75 2'3'4'6'7'5'1' Dusche UK-H Dusche Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) Umkleide 54m² -3.05 -3.05 2.850.20 2.732.732.85 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 30/4030/40 9 m² Niederspannungsräume 20 m² Trafo 70 m² Keller 42 m² 52 Fahrradabstellplätze Wäschetrocken Abstl. Abstl. Abstl. 6 m² Müll Sky Bar Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss_Variante 1 G_ -01_ 00_ 0V Anlage 3.01 Grundriss Untergeschoss1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m)Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 überdachte Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A B C D E F A' B' C' D' E' H I Gastronomie B 144m² Eingang Eckbebauung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.38 4.34 4.34 4.34 6.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 2122232420 5.00 6.80 5.00 9 12 Stellplätze Nachbarn G Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schronstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 4.39 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.337.507.804.087.827.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 1.50 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2'3'4'6'7'5'1' ±0.00=115.60m ü NN 5 . 3 0 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² KR 3 m² TK Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung Außengastro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.572.632.402.75 6.00 5.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 17.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 2.8 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 7.9 m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V Anlage 3.02 Grundriss Erdgeschoss 1:250 21.09.2018 Anlage 3.02 Grundriss Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 3.03 Grundriss 1.Obergeschoss (Motel One) 1.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 Dachbegrünung japanischer Garten Überdachung Stellplätze +3.00m A B C D E F A' B' C' D' E' 4.34 4.34 4.34 6.24 13 m² Etagen wäsche 6 m² Elk 21222324209 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Behinderten- zimmer Standard- zimmer ca. 15.1 m² 2.44 36 40 5.85 15 1.50 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 1 Schronstein Bestand 2.22 2.42 2.42 Behinderten- zimmer Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang reine Gastrofläche ca. 66m² Gäste-WC Behinderten- WC +5.00 Büro intern Aufenhaltsraum Mitarbeiter/ Lager +5.15 Gewerbe/ Büro Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Obergeschoss (Motel One) 1.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ 01_ 00_ 0V Anlage 3.04 Grundriss 2-6.Obergeschoss (Motel One) 2-5.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' 212223242091 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.87 4.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 Familien- zimmer ca.32.9m² 6 m² Elk Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang 13 m² Etagen wäsche 4.34 4.34 4.34 6.24 Schronstein Bestand 3-Zi.-Whg. 73 m² (inkl. 50% Loggia) 2-Zi.-Whg. 63 m² 1-Zi.-Whg. 41 m² (inkl. 50% Loggia) 2-Zi.-Whg. 44m² +7.80 /10.60 /13.40 /16.20 /19.00 +8.86/ 11.93/ 15.00/ 18.07 Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 2-5.Obergeschoss (MO) 2-4.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ _____ 00_ 0V Anlage 3.05 Grundriss 7.Obergeschoss (Motel One) 6.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' 212223242091 Terrasse Dachbegrünnung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.87 4.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 2 Fenster Bestand Schronstein Bestand Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang Familien- zimmer ca.32.9m² 6 m² Elk 13 m² Etagenwäsche 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 +21.80 +21.14 3-Zi.-Whg. 65 m² (inkl. 50% Loggia.) 2-Zi.-Whg. 57 m² (inkl. 25% Terrasse, Abstl. im UG) 2-Zi.-Whg. 63 m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Anlage 3.06 Grundriss 8.Obergeschoss (Motel One) 7. Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 212223242091 2-Zi.-Whg. 52 m² (Abstl. im UG) 2-Zi.-Whg. 63 m² 3-Zi.-Whg. 65 m² (inkl. 50% Loggia.) Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 13 m² Etagen wäsche 6 m² Elk Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang +24.60 +24.21 Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 8.Obergeschoss (Motel One) 7.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ 07/08_ 00_ 0V Anlage 3.07 Grundriss 9.Obergeschoss (Motel One) 8.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 212223242091 Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang 13 m² Etagenwäsche 6 m² Elk Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 +27.40 +27.28 1-Zi.-Whg. 33 m² (inkl. 50% Loggia.) 2-Zi.-Whg. 52 m² (Abstl. im UG) 2-Zi.-Whg. 63 m² Nebenraum Sky Bar Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Anlage 3.08 Grundriss Staffelgeschoss (Motel One) Staffelgeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 Wintergarten A B C D E F A' B' C' D' Sky Bar- Gästeraum ca. 60 Sitzplätze Dachterrasse 21222324209 13 m² Etagen wäsche 42 m² Kaltwassersätze Brandschutzvorhang Dachterrasse 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 2.018 1.561.90 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.274.274.274.15 6 m² Elk 4.24 4.23 4.95 +30.50 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.2 I 27 20 Stufe 17.5 I 27.5 1 Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.21.3m² 2.47 8 1.61 KR TK Lager WC Gäste Bar-rückraum Bar Technik über Sicherheitstreppenhaus +30.50 +30.20 Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Staffelgeschoss (Motel One) Staffelgeschoss (Eckbebauung) G_ 09/10_ 00_ 0V 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 21222324209 Zimmer-Schächte Zimmer-Schächte +33.83 +34.58 +30.50 +30.50 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.274.274.274.15 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 13.41 1 Schachtkopf Auzug Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Schachtkopf Auzug Schachtkopf Auzug Oberlicht 1.4X1.4m Oberlicht 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Absinkung für Lüftungsgeräte Eckbebauung Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Oberlicht 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Dachaufsicht Anlage 3.09 Grundriss Dachaufsicht 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819212223242091 Eingang Gastronomie B Eingang Express-Aufzug Eingang Gastronomie A Haupteingang Motel One Zufahrt TiefgarageAnlieferungNachbarn Kriegsstraße 27-29 -0.37 -0.15 +5.00 +8.71 +4.78 +8.49 +11.78 +11.56 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.20 +29.98 +34.16 +33.86 +30.50 +34.70 -3.05 -0.37 -0.15 +5.00 +7.80 +10.60 +13.40 +7.58 +10.38 +13.18 +16.20 +15.98 +19.00 +18.78 +21.80 +21.58 +24.60 +24.38 +27.40 +27.18 +30.20 +29.98 +33.41 +33.19 +33.95 +30.50 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.930.331.874.384.384.383.80 18 2.68 22 4.93 22 3.49 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 30 3.36 30 54 -3.27 -3.05 22 2.68 22 15 5.00 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.99 22 54 +0.00 =115.60m ü NN+0.00 =115.60m ü NN +4.78 4.21 85 2.43 61 2.20 30 76 1.73 61 2.20 30 2.48 61 2.20 30 76 1.72 61 2.20 30 76 1.78 67 89 1.64 81 4.21 26.54 3.20 4.48 67 3.01 70 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.55 67 3.18 80 8.16 22.34 3.98 34.48 Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung,Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechterWandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VKVorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Ansicht Nord (Kriegsstraße) A_ N_ 00_ 0 Anlage 3.10 Ansicht Kriegsstraße 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 A'B'C'D'E' +4.78 +5.00 +8.71 +8.47 +11.78 +11.56 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.20 +29.96 +30.50 +33.86 +34.16 +34.48 -0.15 -0.37 -3.27 -3.05 6.164.404.404.40 5.7214.472.07 32 30 3.36 30 24 2.83 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 24 3.47 22 4.78 15 22 2.68 22 Zufahrt Innenhof 4.48 67 3.01 70 2.5 2 5 5 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 70 3.13 80 4.22 3.94 22.34 3.93 34.43 23.99 4.63 3.68 70 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.70 +34.43 +0.89 =115.60m ü NN +0.00 =115.60m ü NN Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BABodenaussparung BWBodenbelagswechsel DDruckluft DDDeckendurchbruch DSDeckenschlitz DSP Deckensprung EElektro BDBodendurchbruch FFB Fertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KBKernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OKOberkante RFB Rohfussboden RDRohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWS SenkrechterWandschlitz UKUnterkante UZUnterzug VKVorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWSWaagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HBHohlboden KKlima ÜZÜberzug G30gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BWBrandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht *alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RSRauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-VRuchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum A_ O_ 00_ 0 Ansicht Ost (Badenwerkstraße) Anlage 3.11 Ansicht Badenwerktraße 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819212223242091 -0.37 -0.15 -3.27 -3.05 +5.00 +4.78 +7.80 +7.58 +10.60 +10.38 +13.40 +13.18 +16.20 +15.98 +19.00 +18.78 +21.80 +21.58 +24.60 +24.38 +27.40 +27.18 +30.20 +29.98 +30.50 +33.41 +33.19 +33.95 Lager Getränke Vorbereitung TKKRLobby MO +0.00 =115.60m ü NN Zufahrt TG 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 -0.37 -0.15 +5.00 +8.71 +4.78 +8.47 +11.78 +11.54 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.22 +29.96 +34.16 +33.94 +30.50 +34.48 -3.05 40 24 20 66 3.50 15 22 2.68 22 50 22 4.75 10.59 1.40 1.10 15 20 22 20 2.50 15 22 20 1.40 1.10 15 22 1.60 1.10 15 22 20 1.40 1.10 15 24 63 1.60 1.10 15 22 18 12 4.63 22 18 2.50 22 16 34.43 22 2.68 22 15 4.78 22 3.47 24 2.83 24 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.83 26 28 3.44 22 32 3.98 70 2.52 57 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.50 52 2.55 57 2.50 70 3.01 67 4.48 3.43 54 22 2.99 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 18 24 20 4.16 15 22 18 2.50 22 1.22 1.74 47 60 1.72 77 30 1.73 48 60 1.73 76 30 2.21 60 1.72 77 30 1.73 48 60 1.72 77 31 1.73 1.07 1.79 73 5.00 3.27 37.22 40.8328.17 intensive Dachbegrünnung +34.43 +34.48 +33.95 -3.27 Pergola Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechter Wandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VK Vorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RSRauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Ansicht Süd (Innenhof) A_ S_ 00_ 0 Anlage 3.12 Ansicht Innenhof 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 ABCDEF +24.54 +27.40 +22.80 Dachbegrünnung überdachte Stellplätze Tiefgarage FahrbahnTiefgarage Lobby Decke+Unterzug=ca.0.9-1m (Angabe Hr. Haag) abgehängte Decke Vorraum Aufzüge Haupteingang Motel One Nachbarn Badenwerkstraße japanischer Garten Standardzimmer Vorraum Aufzüge Dachterrasse Vorraum AufzügeGäste WCBehindertenWC +33.83 +3.50 +30.50 +30.61 +5.18 +0.00 =115.60m ü NN +3.00 +2.80 40 2.68 22 15 3.50 51.05 40 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.99 22 24 30 +29.98 +30.20 +27.18 +27.40 +24.38 +24.60 +21.58 +21.80 +18.78 +19.00 +15.98 +16.20 +13.18 +13.40 +10.38 +10.60 +7.58 +7.80 +4.60 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +30.50 8.45 2.80 2.80 2.80 2.80 2. 80 2.80 2.80 2.80 2.80 3.75 37.40 40 2.68 22 2.95 20 18 22 2.18 40 37 2.21 +33.19 +33.41 +33.95 40 2.90 2.65 3.39 9.34 6.85 Standardzimmer StandardzimmerStandardzimmer Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Querschnitt 1-1 Anlage 3.13 Schnitt 1-1 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 3.14 Schnitt A-A 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819212223242091 +2.64 Vorraum Aufzüge Vorraum Aufzüge Wintergarten Standardzimmer LobbyGastronomie A Eingang Eckbebauung Tiefgarage Keller 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.874.384.384.383.75 extensive Dachbegrünnung +7.58 +7.80 +4.80 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +27.18 +27.40 +24.38 +24.60 +21.58 +21.80 +15.98 +16.20 +13.18 +13.40 +10.38 +10.60 +18.78 +19.00 +29.98 +30.20 +33.18 +33.40 +0.00 -2.89 +5.98 +33.78 +37.08 +8.47 +8.71 +4.78 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +26.91 +27.13 +23.84 +24.06 +20.77 +20.99 +14.63 +14.85 +11.56 +11.78 +17.70 +17.92 +29.98 +30.22 +33.94 +34.16 +34.48 -3.27 -3.77 -3.99 3.20 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 5.00 3.05 +30.50 +27.28 +24.21 +21.14 +18.07 +15.00 +11.93 +8.86 +5.15 10 25 22 3.36 28 24 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 24 3.32 4.78 27 22 2.56 22 -0.27 extensive Dachbegrünnung +33.81 +33.92 +34.48 Standardzimmer +33.87 Behindertenzimmer UZUZUZ +33.95 Etagenwäsche -4.55 15 22 ±0.00m =115.60m ü NN±0.00m =115.60m ü NN Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechter Wandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VK Vorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Längsschnitt A-A S_ A_ 00_ 0 0.00 Betonfertigteil abgehängte Decke Öffnungsflügel hinter Lamellen Untergeschoss Erdgeschoss Lobby MO 5.00 10.60 Markisen 22 2.58 22 2.58 40 4.60 15 7.80 3-fach Isolierverglasung Öffnungsflügel hinter Lamellen Betonfertigteil Betonfertigteil 3-fach Isolierverglasung Markisen Öffnungsflügel hinter Lamellen Öffnungsflügel hinter Lamellen Dachterrasse 2422 2.99 22 2.58 22 27.40 30.20 wittfoht architekten bda Datum 25.01.19 Fassadendetail 1:20 Anlage 3.15 Detail-Fassadenausschnitt Kriegsstrasse 25 Hotel 1:100 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 2.70 15 22 3.34 15 22 1.28 3.50 5.15 8.86 Betonfertigteil abgehängte Decke Keller 27.28 30.50 253070 2.90 28 24 2.70 15 22 Sky Bar Betonfertigteil Betonfertigteil Fertigteil Sichtbeton wittfoht architekten bda Datum 25.01.19 Fassadendetail 1:20 Anlage 3.16 Detail-Fassadenausschnitt Kriegsstrasse 23 1:100 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 +5.00 m -2.80 m +10.60 m +30.20 m +34.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +13.40 m +16.20 m +19.00 m +21.80 m +24.60 m +27.40 m +7.80 m BadenwerkstrasseEinzelhandelflächeEingang AufzugEinzelhandelflächeHaupteingang HotelZufahrt Tiefgarage +5.00 m -2.80 m +8.15 m +30.20 m +35.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +11.30 m +14.45 m +17.60 m +20.75 m +23.90 m +27.05 m Tiefgarage 1.UG Dachterrasse GASTRONOMIE AGASTRONOMIE A SKY BAR Werbekonzept_EG - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe, hinterleuchtet in Fenster- und Fassadenelement integriert - Länge Schriftzug max. 6.00m Einzelbuchstaben- Punkt-/ Siebdruckraster Buchstabenshöhe max. 2.50m Werbekonzept_EG - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe, hinterleuchtet in Fenster- und Fassadenelement integriert - Länge Schriftzug max. 6.00m 2.5 0.60.6 0.6 1.0 1.0 6.0 6.06.0 Anlage 4 Werbeanlage Kriegsstraße 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 KriegsstrasseEingang WohnhausEinzelhandelflächeZufahrt Hof +5.00 m -2.80 m +8.15 m +30.20 m +35.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +11.30 m +14.45 m +17.60 m +20.75 m +23.90 m +27.05 m ca. +23.90 m Tiefgarage 1.ug Werbekonzept Motel One - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe - hinterleuchtet - Länge Schriftzug max. 6.00m Einzelbuchstaben- Punkt-/ Siebdruckraster Buchstabenshöhe max. 2.50m SKY BAR 2.5 0.6 1.0 1.0 6.0 Anlage 4 Werbeanlage Badenwerkstraße 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anforderungen Anzahl  PKW‐Stellplätze Berechnen mit ÖPNV  Bonus 40% Baulast +33 Stellplätze Nachweis Stellplätze A Hotel 1 Stellplatz‐ pro 5 Zimmer 323 Zimmer 64,6 26 1 Stellplatz je 30 m² reine Verkaufsnutzfläche mind. 2 Stellplätze 53 m²(sieh. Skizze) 1,8 2 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 34 m²(sieh. Skizze) 2,8 1 1 Stellplatz je 30 m² reine Verkaufsnutzfläche mind. 2 Stellplätze 53 m²(sieh. Skizze) 1,8 2 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 135 m² (sieh. Skizze) (69 m²+66 m²) 11,3 5 D Wohnen  (2.OG‐8.OG) 1 Stellplatz je Wohnung (Variante kleine Wohnungen) 25 Wohnungen  (4‐1‐Zi.,11‐2‐Zi., 10‐3‐Zi.) 25 25 (kein ÖPNV Bonus) E Sky Bar  (Staffelgeschoss) 1 Stellplatz je 6 Sitzplätze 60 Sitzplätze(sieh. Skizze) 10 4 Summe StellplätzeVariante Wohnen(A+B+C+D+E) 65 98 98 59 6 33 Stellplatznachweis auf Grundstücken in zumutbarar Entfernung (i nnerhalb 1 km Radius) oder Ablöse durch Geldbetrag B Gastronomie_am MO  (EG) C Gastronomie_Kopfbau   (EG+1OG) Ersatz von gewerblichen Kfz‐Stellplätzen durch Fahrradstellplät zen. Dabei sind für einen Kfz‐Stellplatz vier Fahrradstellplätz e herzustellen. (24 Fahrradstellplätze siehe Anlage 8a.4) Summe vorhanden Stellplätze Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5a.1 Stellplatzermittlung PKW Berechnungsschlüssel 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 A CD E F G A'B' C'D' I K 13.4 m² Keller Sky Bar 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 3.75 21 22 23 24 20 7.28 7.50 7.80 11.93 7.92 9 H 104.9 m² Technik MO Umkleide-D 15.8 m² Schmutzwäsche 12.9 m² EDV 4.5 m² UK-H-Ex 4.5 m² UK-D-Ex 7.8 m² Raum 38 1.83 2.50 2.60 2.55 2.40 2.55 2.55 2.40 2.75 20 1.20 18 1.20 10 1.20 20 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2.602.402.75 16 30 2.53 30 1.51 24 1.50 20 3.5098807.885.00 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 24 3.70 80 20 5.00 6.05 5.00 5.00 6.20 2.60 2.90 2.88 81 1.41 T30 RST30 RS T30 RS dT RS T30 T30 RS RS-V E90E90 E90E90 T90 T30 RS T30 RS T30 RS E90 T30 RS T30 RS RS FW FW T30 RS T30 RS T30 RS E90 T30 RS RS WH WH WH WH WH WH BMA BMA BMA WH BMA BMA BMA 14.9 m² Sauberwäsche 30/40 40/40 30/40 20 Stufen 16.9 I 27.5 18 Stufen 16.9 I 27.5 1 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' Umkleide-H Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze(2 Behindertenstellplatz) 17 Stufen 16.9 I 26 7.8 m² Waschmaschine Ausblasschacht Abluft0.6X1.8m 9.3 m² Niederspannungsräume 9.5 m² Elt-Einspeisung und Verteilung 13.2 m² Kaltwassereinspeisung und Verteilung 31.5 m² Fernwärmeanschluss Heizverteilung W armwasserbereitung 14.5 m² Kältemaschine 5.1 m² USV-Notstrom B B dT dT T30 RS RS J Kriegsstraße 27 74.4 m² Keller 3 Stufe 15 I 27.5 -3.85 2.85 31 2.57 2.78 2.85 8.6 m² Müll Gastronomie B T30 RS T30 RS -3.05 T30 T30 T30T90 WH 4.9 m² Abstl. 3.8 m² Abstl. 52 deckenhängendeFahrradabstellplätze41.7 m² 10 Fahrradabstellplätze 19.1 m² AbstellplätzeMotorräder 2416 5.0024904.935.00 4 deckenhängendeStellplätze6 stehendeStellplätze 2.011.031.52 -3.05 25 1 6 2 5 1.55 24 2.06 15 1.88 15 2.03 15 6.28 15 4.07 46 241.55301.99 24 2.65 242.12241.50 15 1.29 15 5.10 24 16 13.13 6.98 4.344.344.346.24 20.11 2.15 20.1 m² Trafo 4.35 15 1.30 15 2.14 15 18.68 20 1.80 15 2.20 15 1.69 20 3.60 15 3.01 24 16 4.10 15 4.00 -3.05 1.76 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 5.20 24 1.95 15 1.94 15 2.94 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 16 3.81 24 16 3.16 8.26 5.964.716.797.266.101.704.641.703.892.13 2.15 16 24 1.921.03 24 16 16.3117.43 35.47 30.21 3.34 49.41 19.61 9.87 32.97 26.08 49.45 19.47 24 1.63 15 1.041.891.04 24 201.35201.30 24 1.50 20 1.51242.65 -3.05 5.006.005.005.005.111.385.00 1620 2.10 15 1.76 241.3320 1.13 30 2.00 30 1.50 15 6.54 4.4 m² Abstl. T30 RS 4.3 m² Wäschetrocken DU DU 40/40 40/80 1.64 3.30 20 70 30 2.50 24 2.33 18 1.24 20 1.55 15 4.22 UZ UZ UZ MüllraumSky Bar 5.006.005.005.005.11 16 30 2.02 24 2.02 30 1.501.18 15 2.20 15 2.15 3.76 20 1.50 24 1.95 15 2.31 24 16 2.752.402.602.602.302.60205.64 20 1.202.34 3.45 20 4.45 1.27 -3.05 15 3.64 2016 30 1.55 24 4.11 15 1.37 15 2.05 90 5.23 20 1.10 1.50 2.20 1.50 20 70 24 80 20 1.30 2.50 1.72 24 1.55 15 4.19 6.54 15 2.03 10 1.19 10 1.19 10 1.06 10 1.03 10 2.70 15 1.16 85 6 85151.04 45.16 T90 52 53 Genehmigungsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug HeizungLüftung | KühlungElektroSanitärRegenwasser 0.00-0.10 AD Abhangdecke BE Bodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BA Bodenaussparung BW Bodenbelagswechsel D Druckluft DD Deckendurchbruch DS Deckenschlitz DSP Deckensprung E Elektro BD Bodendurchbruch FFB Fertigfußboden FK Fußbodenkanal H Heizung HK Heizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung L Lüftung MB Motorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und WärmeabzugS Sanitär SB Sichtbeton SM Sichtmauerwerk SWS Senkrechter WandschlitzUK Unterkante UZ Unterzug VK Vorderkante WA Wandaussparung WD Wanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz LegendeAK Aufkantung DB Doppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZ Überzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung,Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30 Feuerhemmendes Bauteil F 90 Feuerbeständiges Bauteil T 30 Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür(EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand BrandschutzangabenWandoberflächen OK FFBOK RFBOK FFBOK RFB Decken-durchbruchWand-durchbruch Stahlbeton A Schnitt-bezeichnung Boden-durchbruch WandschlitzsenkrechtBoden-aussparung Bodenaufbau-wechsel Rohbau-versprung WD-E .../ ...(Breite / Höhe *)DD-E .../ ...(Länge / Breite*)BD-E .../ ...(Länge / Breite*)WWS-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*)BA-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ...(Breite / Höhe *) Deckendurch-bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch-bruch rund BD-E ø...* Wandschlitzwaagerecht * alle Maße in cm BetonfertigteilLeichtbauwandWärmedämmung 13 4 2 Sichtbeton Klasse 3Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 57 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig GlasMetall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90 Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dT dichtschließende Tür (Sa) WH BMA WandhydrantAuslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RS Feuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FW Feuerwehr-Aufzug Plandatum Grundriss 1.Untergeschoss G_ -01_ 00_ 0 4 12 6 4 3 14 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5a.2 Stellplatzermittlung PKW Grundriss UG 43 Stellplätze PKW im UG 16 Stellplätze PKW im EG Summe 59 PKW 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 16.4 m² Lager Getränke Wartezone 11.3 m² Back Office Radweg Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 überdachte Stellplätze 2 StellplätzeNachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A CD E F G A' B' C'D' I K EingangBüro/Wohnungen 31.8 m² Vorbereitung Empfang Bar 21 22 23 24 20 5.006.805.00 9 Untermauerung 25cm 2.103617.51 16 24 3.80 15 3.71 2416 6.005.00 12 StellplätzeNachbarn H Lobbyinkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzugca. 480m² 19.4 m² Büro 1 Schronstein Bestand 10.9 m² Büro 2 6.7 m² Koffer 1 20.4 m² Aufenhaltsraum 4.0 m² TK 3.6 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal E90E90 E90E90 E90 FW FW E90 T30 RS WHBMA RS-V WHBMA T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS RS BMA BMA T30 RS T30 RS RS BMA BMA WH T30 RS BMA BMAWH BMA BMA 16.0 m² Lager Büro 28 Stufen 17.9 I 27.5 6.514.50 20 3.09 15 5.46 15 1.25 15 3.19 20 1.43 24 2.90 24 1.26 24 1.50 15 3.6140 15 2.45 ±0.00=115.60m ü NN Minimal-Stützen in Fassade zu integrieren 40/40 1.50 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2.75 2.40 1.63 15 2.55 2.40 2.55 2.55 2.40 2.75 20 1.20 18 1.20 10 1.20 20 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' ±0.00=115.60m ü NN 9.8 m² Lager 10.8 m² Vorbereitung 3.5 m² KR 3.4 m² TK 8.0 m² Lager 4.4 m² WC 8.2 m² Vorbereitung Außengastronomie 15.8 m² Lager Lebensmittel 9.8 m² Bar-rückraum Müllstandort Wohnungen11.4 m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² 34 stehendeFahrrad-stellplätze59.4m² Express-Aufzug 23.3 m² Müllraum MO 25.9 m² Notstrom B B T30 RS J Kriegsstraße 27 5.3 m² Koffer 2 T30 RS T30 RS RS-V T30 RS Müllstandort Praxis8.2m² Müllstandort Gastronomie A8.1 m² 1.00 Abstellfläche Kinderwagen /Gehilfe Sitzbank 5.23 3.50 80 16 24 1.75 20 4.84 15 2.73 15 2.85 15 7.14 15.56 20 8.48 25 24 16 4.32 24 1.50 20 1.71 15 1.55 20 3.28 15 1.20 20 2.48 5.75 11.58 24 16 3.41 20 3.28 15 21.20 24 16 6.48 1.00 25 5.74 20 5.964.716.797.266.101.704.641.703.892.13 36 15 4.01 15 1.50241.26241 20 96181.55 24 1.43 20 3.19 15 1.25 15 2.36 15 5.99 5.98 11.25 25.96 2.46 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 3.75 49.69 19.29 4.344.344.346.24 20.11 5.8514.242.15 3.26 15 1.93 20 2.78 6.13 6.25 8.77 7.28 7.50 7.80 11.93 7.92 49.45 19.47 24 4.65 15 4.58 24 9.87 35.14 29.66 30 Stufen 16.7 I 27.5 30 Stufen 16.7 I 27.5 11 A A 1.75 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 1.91 3.29 24 7.12 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 1.35 1.38 1.63 1.33 24 1.20 20 2.68 10 2.78 10 2.83 1.35201.35 1.35 1.38 1.63 5.9811.2612.03 16 24 2.85 24 1.351.701.35 24 5.66 10.37 10 2.92 25 1.66 30 12.69 15 30 4.19 1.23201.18302.05 30 40 10 7.2440 15 302.16 1.75 10 3.26 20 70 30 2.50 24 2.20 20 1.55 1.65 Außengastronomie 35 27 2.75 10 3.45 T30 RS -0.15 -0.15 - 0.15 Anlieferung 30/40 30/40 40/40 40/40 Gehweg Radweg Gehweg Gehweg Radweg UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ 80 20 1.30 2.20 2.01 24 1.65 16 24 1.50 20 4.96 20 3.08 20 2.69 7.12 9.99 3.50 15 1.93 4.32 24 1.50 20 3.41 20 4.63 20 16 10.94 8.90 20 15 403.61 20 3.20302.53 30 1.43 20 3.19 15 1.25 15 2.36155.99 5.66 30 2.02 24 2.02 30 11.88 2.17 10 3.33 15 5.40301.79 30 45.69 64.79 UZUZ Fahrradstände T30 RS Revisionsöffnung Feuerwehrstützpunkt UZ Gastronomie A 113m² Gastrofläche 34m² Einzelhandelfläche 53m² Gastronomie B 139m² Einzelhandelfläche 45m² Gastrofläche 66m² 5.58 3.2 m² Feuerwehrstützpunkt Genehmigungsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug HeizungLüftung | KühlungElektroSanitärRegenwasser 0.00-0.10 AD A bhangdecke BE Bodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BA Bodenaussparung BW Bodenbelagswechsel D Druckluft DD Deckendurchbruch DS Deckenschlitz DSP DeckensprungE Elektro BD Bodendurchbruch FFB Fertigfußboden FK Fußbodenkanal H Heizung HK Heizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung L Lüftung MB Motorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und WärmeabzugS Sanitär SB Sichtbeton SM Sichtmauerwerk SWS Senkrechter WandschlitzUK Unterkante UZ Unterzug VK Vorderkante WA Wandaussparung WD Wanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz LegendeAK Aufkantung DB Doppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZ Überzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung,Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30 Feuerhemmendes Bauteil F 90 Feuerbeständiges Bauteil T 30 Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand BrandschutzangabenWandoberflächen OK FFBOK RFBOK FFBOK RFB Decken-durchbruchWand-durchbruch Stahlbeton A Schnitt-bezeichnung Boden-durchbruch WandschlitzsenkrechtBoden-aussparung Bodenaufbau-wechsel Rohbau-versprung WD-E .../ ...(Breite / Höhe *)DD-E .../ ...(Länge / Breite*)BD-E .../ ...(Länge / Breite*)WWS-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*)BA-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ...(Breite / Höhe *) Deckendurch-bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch-bruch rund BD-E ø...* Wandschlitzwaagerecht * alle Maße in cm BetonfertigteilLeichtbauwandWärmedämmung 13 4 2 Sichtbeton Klasse 3Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 57 8 6 FliesenWDVS Gipskarton, Oberfläche fertig GlasMetall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90 Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dT dichtschließende Tür (Sa) WH BMA WandhydrantAuslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RS Feuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FW Feuerwehr-Aufzug Plandatum Grundriss Erdgeschoss G_ 00_ 00_ 0 14 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5a.3 Stellplatzermittlung PKW Grundriss EG 43 Stellplätze PKW im UG 16 Stellplätze PKW im EG Summe 59 PKW 2 2 Stellplätze PKW Grundstück 3394/1Nutzungsrecht / Baulast Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5a.4 Stellplatzermittlung PKW Grundrissausschnitt EG gemäss LBO §37 (1) Ersatz von gewerblichen Kfz-Stellplätzen durch Fahr- radstellplätzen. Dabei sind für einen Kfz-Stellplatz vier Fahrradstellplätze herzustellen. 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 Wartezone 11.3 m² Back Office Haupteingang Hotel Empfang 9 2.103617.51 Lobbyinkl. japanischem Garten 19.4 m² Büro 1 10.9 m² Büro 2 6.7 m² Koffer 1 Lichtsignal E90E90 E90E90 FW E90 T30 RS WHBMA RS-V T30 RS T30 RS T30 RS RS BMA BMA T30 RS T30 RS RS BMAWH 3.19 20 1.43 24 2.90 24 1.26 24 1.50 15 3.6140 15 2.45 ±0.00=115.60m ü NN 1 ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 15.8 m² Lager Lebensmittel 9.8 m² Bar-rückraum 5.3 m² Koffer 2 RS-V T30 RS 3.50 80 16 24 1.75 20 4.84 15 2.73 15 2.85 15 7.14 15.56 36 15 4.01 15 1.50241.26241.17181.55 24 1.43 20 3.19 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 49.69 30 Stufen 16.7 I 27.5 30 Stufen 16.7 I 27.5 1.75 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 1.91 3.29 24 7.12 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 1.35 1.38 1.63 1.33 24 1.20 2 1.35201.35 1.35 1.38 1.63 6 24 2.85 24 1.351.701.35 24 5.66 -0.15 -0.15 Anlieferung 40/40 40/40 UZ UZ UZ UZ 16 24 1.50 20 4.96 20 3.08 20 2.69 7.12 9.99 3.50 15 1.93 15 403.61 20 3.20302.53 30 1.43 20 3.19 5.66 30 2.02 24 2.02 30 64.79 UZUZ T30 RS 3.3 m² Feuerwehrstützpunkt 24 F ahrradabstellplätze 24 Anforderungen Anzahl  Fahrrad‐Stellplätze A Hotel 1 Stellplatz‐ pro 16 Zimmer 323 Zimmer 20 1 Stellplatz je 50 m² reine Verkaufsnutzfläche 53 m²(sieh. Skizze) 1 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 34 m²(sieh. Skizze) 3 1 Stellplatz je 50 m² reine Verkaufsnutzfläche 53 m²(sieh. Skizze) 1 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 135 m² (sieh. Skizze) (69 m²+66 m²) 11 D Wohnen  (2.OG‐8.OG) 2 Stellplatz je Wohnung (Variante kleine Wohnungen) 25 Wohnungen  (4‐1‐Zi.,11‐2‐Zi., 10‐3‐Zi.) 50 E Sky Bar  (Staffelgeschoss) 1 Stellplatz je 6 Sitzplätze 60 Sitzplätze(sieh. Skizze) 10 Summe StellplätzeVariante Wohnen(A+B+C+D+E) 96 Summe vorhandene Stellplätze 96 abzulösende oder nach‐zuweisende Stellplätze (innerhalb Radius 1 km) 0 B Gastronomie_am MO  (EG) C Gastronomie_Kopfbau   (EG+1OG) Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5b.1 Stellplatzermittlung Fahrrad Berechnungsschlüssel Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5b.2 Stellplatzermittlung Fahrrad Grundriss UG 52 Fahrräder, hängend im UG Eckbebauung 4 Fahrräder, hängend + 6 Fahrräder, stehend im UG Technikbereich 34 Fahrräder, stehend im EG Summe 96 Fahrräder 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 A CD E F G A'B' C'D' I K 13.4 m² Keller Sky Bar 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 3.75 21 22 23 24 20 7.28 7.50 7.80 11.93 7.92 9 H 104.9 m² Technik MO Umkleide-D 15.8 m² Schmutzwäsche 12.9 m² EDV 4.5 m² UK-H-Ex 4.5 m² UK-D-Ex 7.8 m² Raum 38 1.83 2.50 2.60 2.55 2.40 2.55 2.55 2.40 2.75 20 1.20 18 1.20 10 1.20 20 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2.602.402.75 16 30 2.53 30 1.51 24 1.50 20 3.5098807.885.00 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 24 3.70 80 20 5.00 6.05 5.00 5.00 6.20 2.60 2.90 2.88 81 1.41 T30 RST30 RS T30 RS dT RS T30 T30 RS RS-V E90E90 E90E90 T90 T30 RS T30 RS T30 RS E90 T30 RS T30 RS RS FW FW T30 RS T30 RS T30 RS E90 T30 RS RS WH WH WH WH WH WH BMA BMA BMA WH BMA BMA BMA 14.9 m² Sauberwäsche 30/40 40/40 30/40 20 Stufen 16.9 I 27.5 18 Stufen 16.9 I 27.5 1 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' Umkleide-H Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze(2 Behindertenstellplatz) 17 Stufen 16.9 I 26 7.8 m² Waschmaschine Ausblasschacht Abluft0.6X1.8m 9.3 m² Niederspannungsräume 9.5 m² Elt-Einspeisung und Verteilung 13.2 m² Kaltwassereinspeisung und Verteilung 31.5 m² Fernwärmeanschluss Heizverteilung W armwasserbereitung 14.5 m² Kältemaschine 5.1 m² USV-Notstrom B B dT dT T30 RS RS J Kriegsstraße 27 74.4 m² Keller 3 Stufe 15 I 27.5 -3.85 2.85 31 2.57 2.78 2.85 8.6 m² Müll Gastronomie B T30 RS T30 RS -3.05 T30 T30 T30T90 WH 4.9 m² Abstl. 3.8 m² Abstl. 52 deckenhängendeFahrradabstellplätze41.7 m² 10 Fahrradabstellplätze 19.1 m² AbstellplätzeMotorräder 2416 5.0024904.935.00 4 deckenhängendeStellplätze6 stehendeStellplätze 2.011.031.52 -3.05 25 1 6 2 5 1.55 24 2.06 15 1.88 15 2.03 15 6.28 15 4.07 46 241.55301.99 24 2.65 242.12241.50 15 1.29 15 5.10 24 16 13.13 6.98 4.344.344.346.24 20.11 2.15 20.1 m² Trafo 4.35 15 1.30 15 2.14 15 18.68 20 1.80 15 2.20 15 1.69 20 3.60 15 3.01 24 16 4.10 15 4.00 -3.05 1.76 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 5.20 24 1.95 15 1.94 15 2.94 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 16 3.81 24 16 3.16 8.26 5.964.716.797.266.101.704.641.703.892.13 2.15 16 24 1.921.03 24 16 16.3117.43 35.47 30.21 3.34 49.41 19.61 9.87 32.97 26.08 49.45 19.47 24 1.63 15 1.041.891.04 24 201.35201.30 24 1.50 20 1.51242.65 -3.05 5.006.005.005.005.111.385.00 1620 2.10 15 1.76 241.3320 1.13 30 2.00 30 1.50 15 6.54 4.4 m² Abstl. T30 RS 4.3 m² Wäschetrocken DU DU 40/40 40/80 1.64 3.30 20 70 30 2.50 24 2.33 18 1.24 20 1.55 15 4.22 UZ UZ UZ MüllraumSky Bar 5.006.005.005.005.11 16 30 2.02 24 2.02 30 1.501.18 15 2.20 15 2.15 3.76 20 1.50 24 1.95 15 2.31 24 16 2.752.402.602.602.302.60205.64 20 1.202.34 3.45 20 4.45 1.27 -3.05 15 3.64 2016 30 1.55 24 4.11 15 1.37 15 2.05 90 5.23 20 1.10 1.50 2.20 1.50 20 70 24 80 20 1.30 2.50 1.72 24 1.55 15 4.19 6.54 15 2.03 10 1.19 10 1.19 10 1.06 10 1.03 10 2.70 15 1.16 85 6 85151.04 45.16 T90 52 53 Genehmigungsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug HeizungLüftung | KühlungElektroSanitärRegenwasser 0.00-0.10 AD Abhangdecke BE Bodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BA Bodenaussparung BW Bodenbelagswechsel D Druckluft DD Deckendurchbruch DS Deckenschlitz DSP Deckensprung E Elektro BD Bodendurchbruch FFB Fertigfußboden FK Fußbodenkanal H Heizung HK Heizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung L Lüftung MB Motorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und WärmeabzugS Sanitär SB Sichtbeton SM Sichtmauerwerk SWS Senkrechter WandschlitzUK Unterkante UZ Unterzug VK Vorderkante WA Wandaussparung WD Wanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz LegendeAK Aufkantung DB Doppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZ Überzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung,Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30 Feuerhemmendes Bauteil F 90 Feuerbeständiges Bauteil T 30 Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür(EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand BrandschutzangabenWandoberflächen OK FFBOK RFBOK FFBOK RFB Decken-durchbruchWand-durchbruch Stahlbeton A Schnitt-bezeichnung Boden-durchbruch WandschlitzsenkrechtBoden-aussparung Bodenaufbau-wechsel Rohbau-versprung WD-E .../ ...(Breite / Höhe *)DD-E .../ ...(Länge / Breite*)BD-E .../ ...(Länge / Breite*)WWS-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*)BA-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ...(Breite / Höhe *) Deckendurch-bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch-bruch rund BD-E ø...* Wandschlitzwaagerecht * alle Maße in cm BetonfertigteilLeichtbauwandWärmedämmung 13 4 2 Sichtbeton Klasse 3Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 57 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig GlasMetall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90 Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dT dichtschließende Tür (Sa) WH BMA WandhydrantAuslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RS Feuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FW Feuerwehr-Aufzug Plandatum Grundriss 1.Untergeschoss G_ -01_ 00_ 0 52 10 52 Fahrräder, hängend im UG Eckbebauung 4 Fahrräder, hängend + 6 Fahrräder, stehend im UG Technikbereich 34 Fahrräder, stehend im EG Summe 96 Fahrräder Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 5b.3 Stellplatzermittlung Fahrrad Grundriss EG 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 16.4 m² Lager Getränke Wartezone 11.3 m² Back Office Radweg Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 überdachte Stellplätze 2 StellplätzeNachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A CD E F G A' B' C'D' I K EingangBüro/Wohnungen 31.8 m² Vorbereitung Empfang Bar 21 22 23 24 20 5.006.805.00 9 Untermauerung 25cm 2.103617.51 16 24 3.80 15 3.71 2416 6.005.00 12 StellplätzeNachbarn H Lobbyinkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzugca. 480m² 19.4 m² Büro 1 Schronstein Bestand 10.9 m² Büro 2 6.7 m² Koffer 1 20.4 m² Aufenhaltsraum 4.0 m² TK 3.6 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal E90E90 E90E90 E90 FW FW E90 T30 RS WHBMA RS-V WHBMA T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS RS BMA BMA T30 RS T30 RS RS BMA BMA WH T30 RS BMA BMAWH BMA BMA 16.0 m² Lager Büro 28 Stufen 17.9 I 27.5 6.514.50 20 3.09 15 5.46 15 1.25 15 3.19 20 1.43 24 2.90 24 1.26 24 1.50 15 3.6140 15 2.45 ±0.00=115.60m ü NN Minimal-Stützen in Fassade zu integrieren 40/40 1.50 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2.75 2.40 1.63 15 2.55 2.40 2.55 2.55 2.40 2.75 20 1.20 18 1.20 10 1.20 20 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' ±0.00=115.60m ü NN 9.8 m² Lager 10.8 m² Vorbereitung 3.5 m² KR 3.4 m² TK 8.0 m² Lager 4.4 m² WC 8.2 m² Vorbereitung Außengastronomie 15.8 m² Lager Lebensmittel 9.8 m² Bar-rückraum Müllstandort Wohnungen11.4 m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² 34 stehendeFahrrad-stellplätze59.4m² Express-Aufzug 23.3 m² Müllraum MO 25.9 m² Notstrom B B T30 RS J Kriegsstraße 27 5.3 m² Koffer 2 T30 RS T30 RS RS-V T30 RS Müllstandort Praxis8.2m² Müllstandort Gastronomie A8.1 m² 1.00 Abstellfläche Kinderwagen /Gehilfe Sitzbank 5.23 3.50 80 16 24 1.75 20 4.84 15 2.73 15 2.85 15 7.14 15.56 20 8.48 25 24 16 4.32 24 1.50 20 1.71 15 1.55 20 3.28 15 1.20 20 2.48 5.75 11.58 24 16 3.41 20 3.28 15 21.20 24 16 6.48 1.00 25 5.74 20 5.964.716.797.266.101.704.641.703.892.13 36 15 4.01 15 1.50241.26241 20 96181.55 24 1.43 20 3.19 15 1.25 15 2.36 15 5.99 5.98 11.25 25.96 2.46 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 3.75 49.69 19.29 4.344.344.346.24 20.11 5.8514.242.15 3.26 15 1.93 20 2.78 6.13 6.25 8.77 7.28 7.50 7.80 11.93 7.92 49.45 19.47 24 4.65 15 4.58 24 9.87 35.14 29.66 30 Stufen 16.7 I 27.5 30 Stufen 16.7 I 27.5 11 A A 1.75 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 1.91 3.29 24 7.12 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 1.35 1.38 1.63 1.33 24 1.20 20 2.68 10 2.78 10 2.83 1.35201.35 1.35 1.38 1.63 5.9811.2612.03 16 24 2.85 24 1.351.701.35 24 5.66 10.37 10 2.92 25 1.66 30 12.69 15 30 4.19 1.23201.18302.05 30 40 10 7.2440 15 302.16 1.75 10 3.26 20 70 30 2.50 24 2.20 20 1.55 1.65 Außengastronomie 35 27 2.75 10 3.45 T30 RS -0.15 -0.15 - 0.15 Anlieferung 30/40 30/40 40/40 40/40 Gehweg Radweg Gehweg Gehweg Radweg UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ UZ 80 20 1.30 2.20 2.01 24 1.65 16 24 1.50 20 4.96 20 3.08 20 2.69 7.12 9.99 3.50 15 1.93 4.32 24 1.50 20 3.41 20 4.63 20 16 10.94 8.90 20 15 403.61 20 3.20302.53 30 1.43 20 3.19 15 1.25 15 2.36155.99 5.66 30 2.02 24 2.02 30 11.88 2.17 10 3.33 15 5.40301.79 30 45.69 64.79 UZUZ Fahrradstände T30 RS Revisionsöffnung Feuerwehrstützpunkt UZ Gastronomie A 113m² Gastrofläche 34m² Einzelhandelfläche 53m² Gastronomie B 139m² Einzelhandelfläche 45m² Gastrofläche 66m² 5.58 3.2 m² Feuerwehrstützpunkt Genehmigungsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug HeizungLüftung | KühlungElektroSanitärRegenwasser 0.00-0.10 AD A bhangdecke BE Bodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BA Bodenaussparung BW Bodenbelagswechsel D Druckluft DD Deckendurchbruch DS Deckenschlitz DSP DeckensprungE Elektro BD Bodendurchbruch FFB Fertigfußboden FK Fußbodenkanal H Heizung HK Heizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung L Lüftung MB Motorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und WärmeabzugS Sanitär SB Sichtbeton SM Sichtmauerwerk SWS Senkrechter WandschlitzUK Unterkante UZ Unterzug VK Vorderkante WA Wandaussparung WD Wanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz LegendeAK Aufkantung DB Doppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZ Überzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung,Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30 Feuerhemmendes Bauteil F 90 Feuerbeständiges Bauteil T 30 Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand BrandschutzangabenWandoberflächen OK FFBOK RFBOK FFBOK RFB Decken-durchbruchWand-durchbruch Stahlbeton A Schnitt-bezeichnung Boden-durchbruch WandschlitzsenkrechtBoden-aussparung Bodenaufbau-wechsel Rohbau-versprung WD-E .../ ...(Breite / Höhe *)DD-E .../ ...(Länge / Breite*)BD-E .../ ...(Länge / Breite*)WWS-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*)BA-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ...(Breite / Höhe *) Deckendurch-bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch-bruch rund BD-E ø...* Wandschlitzwaagerecht * alle Maße in cm BetonfertigteilLeichtbauwandWärmedämmung 13 4 2 Sichtbeton Klasse 3Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 57 8 6 FliesenWDVS Gipskarton, Oberfläche fertig GlasMetall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ...(Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90 Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dT dichtschließende Tür (Sa) WH BMA WandhydrantAuslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RS Feuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FW Feuerwehr-Aufzug Plandatum Grundriss Erdgeschoss G_ 00_ 00_ 0 34 34 Stellplätze Fahrrad Grundstück 3394/1Nutzungsrecht / Baulast Anlage 6 Standort Signalanlage Zufahrt Tiefgarage 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m)Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 überdachte Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A B C D E F A' B' C' D' E' H I Gastronomie B 144m² Eingang Eckbebauung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.38 4.34 4.34 4.34 6.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 2122232420 5.00 6.80 5.00 9 12 Stellplätze Nachbarn G Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schronstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 4.39 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.337.507.804.087.827.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 1.50 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2'3'4'6'7'5'1' ±0.00=115.60m ü NN 5 . 3 0 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² KR 3 m² TK Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung Außengastro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Müllstandort Wohnungen ca. 17m² Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.572.632.402.75 6.00 5.00 26 m² Notstrom Müllstandort Gastronomie B ca. 12m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V Anlage 7a.1 Liste Müllmenge Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Restmüll Biogut Papier Wertstoff Glas‐ weiß Glas‐ weiß Motel One (ca. 323 Zimmer) 4.522 258 1.615 646 646 646 Wohnungen (ca. 72 Personen) ‐ ‐‐ ‐ ‐‐ Gastronomie_A EG 160 120 8080 Gastronomie_B EG + 1.OG 350 260 180 180 ‐‐ Sky Bar240 180 120 120 ‐‐ Müllmenge Wohnungen Restmüll Biogut Papier Wertstoff /Person/Leerung (Angabe Hr. Bauer) 30L 5L 40L 20L ca. 72P2160L 360L 2880L 1440L Nutzungen Müllmenge/Woche(ca. L) Anlage 7a.2 Liste Müllmenge Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Restmüll(2 wöchig) Biogut(1 wöchig) Papier(4 wöchig) Wertstoff(2 wöchig) Glas-weiß(Annahme2 wöchig) Glas-bunt(Annahme2 wöchig) Motel One 8X1100L 1X240L 6X1100L 2X770L 2X770L 2X770L EG 8 große Tonnen(1100L=1.35mX1.5m) Kriegsstraße(8 große Tonnen) Wohnungen(ca. 70 Personen) 2X1100L 2X240L 3X1100L 2X770L - - EG 3 große Tonnen(1100L=1.35mX1.5m) Gastronomie_AErdgeschoss 2X240L 1X240L 2X240L 1X240L UG 2 kleine Tonne(240L=0.65mX0.75m) Gastronomie_BErdgeschoss 1X770L 2X240L 1X770L 2X240L - - EG 2 kleine Tonne(240L=0.65mX0.75m) Sky Bar 1X770L 1X240L 1X770L 1X240L - - UG 1 große Tonne(1100L=1.35mX1.5m) Müllmenge Wohnungen Restmüll (L) Biogut (L) Papier (L) Wertstoff (L) /Person/Leerung(Angabe Hr. Bauer) 30 5 40 20 ca. 72P 2160L 360L 2880L 1440L Anmerkung: Müllbereitstellungsfläche nach violett markierten Zellen geschätztNutzungen Müllmenge/ Leerung LageMüllraum Müllbereit- stellungsplatz Badenwerkstraße(5 große Tonnen+4 kleine Tonnen) 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 überdachte Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße Eingang Eckbebauung 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 5.00 6.80 5.00 12 Stellplätze Nachbarn 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schronstein Bestand Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 4.70 5.05 Müllbereistellungsplatz (9XGroße, 2XKleine) Müllbereitstellungsplatz (8XGroße) 6.00 3.14 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 1.50 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² ±0.00=115.60m ü NN 1 2 . 00 2. 55 7. 24 5 . 3 0 Mü l l fa h rze u g Baulinien WH4(B-Plan)Baulinien WH3(B-Plan)Baulinien WH2(B-Plan) Baulinien WH7 (B-Plan) Baulinien WH1 (B-Plan) Baugrenze WH8 (B-Plan) Baulinien WH6 (B-Plan) Baulinien WH5 (B-Plan) Gastronomie B 144m² Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² TK 3 m² KR Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Außenga stro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² Außengastronomie 2.4 m Signal 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.402.752.602.60 Fahrradständer (Stadt) 20.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 17.2 m² 1100L 240L 770L 240L Müllstandort Gastronomie B ca. 2.8 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 7.9 m² 240L Anlage 7a.3 Müllstandorte-/abholung Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 7a.4 Müllstandorte Untergeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 21222324209 G 1 2'3'4'6'7'5'1' 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 24 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 18.77 9 m² Müll Gastronomie B 42 m² 52 Fahrradabstellplätze 7.337.507.8011.907.90 84 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 2.50 2.50 2.75 3.50 5.00 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/4040/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 240L770L Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA 1.50 1.50 UK-H Dusche Dusche 2.752.402.602.602.402.75 2.50 2.50 2.91 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 1.882.502.602.552.402.552.552.402.754.28 2.850.20 2.732.732.85 insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 20 m² Trafo 9 m² Niederspannungsräume 1.20 70 m² Keller 6 m² Müll Sky Bar Abstl. Abstl. Abstl. Wäschetrocken 240L 1.50 770L Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss (Trägeranhörung) 16 m² Lager Getränke japanischer Garten mit Terrasse 60m² Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Außengastronomie 14 überdachte Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße Eingang Eckbebauung 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 5.00 6.80 5.00 12 Stellplätze Nachbarn 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schronstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 1.50 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² ±0.00=115.60m ü NN 5 . 3 0 5 . 1 0 2 . 00 Warteposition LSA Warteposition LSA 5 .1 0 2 . 00 Baulinien WH4(B-Plan)Baulinien WH3(B-Plan)Baulinien WH2(B-Plan) Baulinien WH7 (B-Plan) Baulinien WH1 (B-Plan) Baugrenze WH8 (B-Plan) Baulinien WH6 (B-Plan) Baulinien WH5 (B-Plan) Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² Gastronomie A 114m² Gastronomie B 144m² Einzelhandelf läche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² TK 3 m² KR 10 m² Vorbereitung 6 m² WC 9 m² Lager Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außenga stro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² Signal 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.402.752.602.60 Fahrradständer (Stadt) 20.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 17.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 2.8 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 7.9 m² Anlage 7b.1 Schleppkurve Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 Anlage 7b.2 Schleppkurve Untergeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 11.02.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 21222324209 G 1 2'3'4'6'7'5'1' Warteposition LSA 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 24 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 18.77 9 m² Müll Gastronomie B 42 m² 52 Fahrradabstellplätze Lichtsignal 7.337.507.8011.907.90 84 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme Lichtsignal 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 5.10 2.00 Warteposition LSA Dusche Dusche UK-H insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) 2.752.402.602.602.402.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 1.882.502.602.552.402.552.552.402.754.28 2.50 2.50 2.91 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 20 m² Trafo 9 m² Niederspannungsräume 70 m² Keller 6 m² Müll Sky Bar Abstl. Abstl. Abstl. Wäschetrocken Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1

  • BPlan Kriegsstraße 23 - 25
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0149 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Kriegsstraße 23 - 25", Karlsruhe-Südweststadt Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 6 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kriegsstraße 23 – 25“, Karlsruhe- Südweststadt auf Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentlichen Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 11. Februar 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann die Verwaltung noch in dem Bebauungsplanentwurf auf- nehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ca. 3000 m² große Vorhabengrundstück liegt in der Karlsruher Südweststadt. Es umfasst die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 (Flurstücke 3395 und 3394) sowie die zur Errichtung der Hotelvorfahrt und der Außengastronomie angrenzende öffentliche Verkehrsfläche. Die derzeitige Bebauung aus den 1970er Jahren mit einem siebenstöckigen Verwaltungsgebäu- de – seit 2012 leerstehend - ist noch geprägt durch die in diesem Abschnitt 10-streifige Kriegs- straße (B 10 – Stadtautobahn). Die Haupteingänge zum Gebäude befinden sich erst auf einer zweiten Ebene, etwa 5,50 m über dem Straßenniveau. Die hochliegende Fußgängerplattform hat die Eingangsbereiche mit den - inzwischen abgerissenen - städtischen Fußgängerbrücken Lammstraße und Ritterstraße verbunden (Bebauungsplan Nummer 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“). Mit dem Bebauungsplan Nummer 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 19. Dezember 2008 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende verkehrliche Neugestaltung der Kriegsstraße geschaffen. Die Straßenbauarbei- ten laufen zurzeit. Städtebauliche Ziele dieses Bebauungsplanes sind beispielsweise, die tren- nende Wirkung der Kriegsstraße zwischen Innenstadt und der südlich angrenzenden Stadtteile zu mindern und die Gestaltungsqualität deutlich zu erhöhen, unter anderem durch die Ausbil- dung als Allee mit vier Baumreihen („Stadtboulevard“). Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“ greift diese Entwicklung auf und schafft die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung entlang der „neuen“ Kriegsstraße. Der Vorhabenträger plant den Abbruch des Gebäudes und eine Neubebauung. Auf dem Grund- stück Kriegsstraße 25 soll ein Hotelvorhaben realisiert werden und auf dem Eckgrundstück Kriegsstraße 23 Wohnnutzungen sowie im Schwerpunkt gastronomische Nutzungen in der Erd- geschosszone und im Dachgeschoss. Für die geplante Bebauung hat der Vorhabenträger in Zu- sammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung im Jahr 2017 durchgeführt. Die Wettbewerbsentscheidung diente als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 1. Bestandsaufnahme Das Plangebiet bildet den nordöstlichen Abschluss des Blocks Kriegsstraße, Badenwerkstraße – Am Festplatz, Hermann-Billing-Straße und Ritterstraße. In den Nachbargebäuden überwiegt die Wohnnutzung. Im westlich angrenzenden Gebäude Kriegsstraße 27 und 29 befinden sich in der Erdgeschosszone gewerbliche Nutzungen. Im Blockinnenbereich, südlich angrenzend an das Hotelgrundstück, ist eine Kindertagesstätte. In der unmittelbaren Umgebung befindet sich das Einkaufszentrum Ettlinger Tor. Östlich grenzt das Landratsamt Karlsruhe an. Aufgrund des Leerstandes, ausbleibender Gebäudeunterhaltung und Vandalismus ist das Ge- bäude abgängig und wird zurzeit abgerissen. Das Plangebiet liegt innerhalb bestehender Bebauung und ist vollständig versiegelt. Die vorhan- dene Vegetation beschränkt sich auf eine Dachbegrünung mit nichtheimischen Gehölzen. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde eine detaillierte Bestandserfassung und -bewertung der Umweltbelange vorgenommen. Darin integriert ist eine artenschutzrechtliche Prüfung. Auf das Plangebiet wirken beachtliche Lärmemissionen von der Kriegsstraße ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen befindet sich das gesamte Plangebiet in Privat- eigentum. 2. Planungskonzept Architektur und Gebäudekonzeption sind das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes. Das neue Gebäude schafft eine klare Raumkante zur Kriegsstraße und betont mit einem „Kopfbau“ den Endpunkt des Fächerstrahls Lammstraße. Sämtliche öffentlichkeitswirksame Nutzungen (Hotelzugänge, gastronomische Nutzungen) sind zur Kriegsstraße hin ausgerichtet. Damit wird zum einen die Aufwertung der angrenzenden öffentlichen Flächen („Stadtboulevard“) bestärkt und zum anderen auf die benachbarte Wohn- nutzung Rücksicht genommen. Die verkehrliche Erschließung der gewerblichen Nutzungen erfolgt ausschließlich über eine Tief- garage mit Zufahrt von der Kriegsstraße. Lediglich die oberirdischen Stellplätze für Wohnnut- zungen werden über die Badenwerkstraße erschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gibt den allgemeinen planungsrechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens wird sich der Vorhabenträger zur Realisierung des im Folgenden nä- her beschriebenen Neubauvorhabens verpflichten. Planungsrechtlich zulässig - und im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens genehmigungsfähig - ist (zunächst) alleine das konkrete Vorha- ben. Spätere Änderungen sind über eine Anpassung des Durchführungsvertrages möglich. Dies jedoch nur innerhalb des planungsrechtlichen Rahmens, den der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan vorgibt. Art der baulichen Nutzung Der Katalog der zulässigen Nutzungen, festgesetzt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist gegenüber den konkreten Nutzungen, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, weiter gefasst. So kann auch in Zukunft – ohne Bebauungs- planänderung - auf neue Anforderungen reagiert werden. Hotel und gastronomische Nutzungen Ein im Jahr 2016 im Auftrag der Stadt Karlsruhe erstelltes Hotelgutachten hat insbesondere im 3-und 4-Sterne-Segment einen zusätzlichen Bedarf bis zum Jahr 2030 von zusätzlich 4 bis 5 neuen Hotels mit insgesamt ca. 900 Hotelzimmer festgestellt. Im Low-Budget-Bereich beläuft sich der Bedarf auf 1 weiteres Hotel mit ca. 260 Zimmern. Durch das geplante Marken-Low- Buget-Hotel wird dem künftigen Bedarf nachhaltig und im ausreichenden Maße Rechnung ge- tragen. Aufgrund der Innenstadtlage (und der unmittelbaren Nähe zum Kongresszentrum Stadthalle, dem Staatstheater und der Schwarzwaldhalle) und der sehr guten Anbindung an den öffentli- chen Personennahverkehr wird der Standort an der Kriegsstraße als ideal für ein Hotel einge- schätzt. Der Vorhabenträger plant die Ansiedlung eines Budgethotels mit 323 Zimmern. Schwerpunkt des Konzepts ist die Vermietung der Hotelzimmer inklusive Frühstück. Aufgrund des Betriebs- konzeptes und den räumlichen Voraussetzungen sind im Hotel keine Seminar- und Tagungs- räume vorgesehen, in unmittelbarer räumlicher Umgebung aber vorhanden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ein eigenständiges Gastronomiekonzept ist nicht vorgesehen. Im Eckgebäude sollen gastrono- mische Nutzungen untergebracht werden, die das Hotelkonzept diesbezüglich ergänzen. In der Erdgeschosszone des Hotels und des Eckgebäudes (hier auch im 1. Obergeschoss) sind jeweils Flächen für gastronomische und Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Zur Kriegsstraße und Badenwerkstraße werden Flächen für Außengastronomie festgesetzt. Im Dachgeschoss des Ge- bäudes soll ein Restaurant und eine Cocktailbar untergebracht werden („skybar“). Die Gästestruktur an vergleichbaren Standorten lässt einen sehr hohen Anteil von Einzelreisen- den erwarten, die ganz überwiegend mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln anreisen werden. Der Hauptbahnhof ist zu Fuß in 15 Minuten zu erreichen. Wohnnutzungen Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in zentraler Lage, hat die Stadt- verwaltung großen Wert darauf gelegt, dass im Eckgebäude Wohnungen realisiert werden. Im 2. - 7. Obergeschoss sind 25 Wohnungen geplant (1-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen). Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung leitet sich aus dem Gebäudebestand, der umgebenden Bebau- ung und den städtebaulichen Anforderungen an eine raumbildende Kante zur Kriegsstraße so- wie Badenwerkstraße ab (gesichert durch Baulinien). Das Vorhabengrundstück ist – wie auch bisher – vollständig überbaut. Unter dem Hotelgrund- stück liegt eine Tiefgarage. Die zulässige Grundflächenzahl wird mit 1,0 festgesetzt. Die festge- setzte Grundflächenzahl überschreitet die in Anlehnung an ein Mischgebiet zulässige Grundflä- chenzahl von 0,6 bzw. 0,8 unter anteiliger Einbeziehung der Grundflächen für Garagen und Stellplätze. Die hohe Bebauungsdichte ist an dieser zentralen Lage gewünscht und übernimmt die Dichte des Bestands. Nachteilige Auswirkungen sollen durch die Begrünung der Stellplatz- überdachung im Erdgeschoss und die Begrünung des Dachgeschosses gemildert werden. Die Gebäudehüllen werden durch Festsetzung von verschiedenen Wandhöhen differenziert vorgeschrieben. Höchster Punkt der Bebauung ist der „Kopfbau“ (Eckgebäude Kriegsstraße 23) mit einer Wandhöhe von maximal 35 m. Der „Kopfbau“ wird im Bereich der Badenwerkstraße ab dem zweiten Obergeschoss bis zur östlichen Grundstücksgrenze durchgezogen. In den unte- ren beiden Geschossen verbleibt eine lichte Durchgangshöhe von 4,5 m. Das Dach kann in die- sem Bereich weitere ca. 2,5 m über die Badenwerkstraße hin auskragen (auf einer Höhe von maximal 35 m). Der rückwärtige Bereich und der Bereich zum Anschluss an die Bestandsbebau- ung Badenwerkstraße sind entsprechend abgestaffelt. Für die umliegende Bestandsbebauung geht von dem im Block nördlich gelegenen Vorhaben keine nennenswerte Verschattungswir- kung aus. Festgesetzt wird eine abweichende Bauweise. Die Gebäude sollen – wie bisher – an das westlich angrenzende Gebäude Kriegsstraße 27 sowie das südlich angrenzende Gebäude Badenwerk- straße 9 errichtet werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die städtebaulich ge- wünschte Blockrandbebauung nach Abbruch des Bestandsgebäudes wieder hergestellt wird. Die überdachten Stellplätze (mit Gründach) im rückwärtigen Bereich können ohne Grenzab- stand errichtet werden. Bislang grenzt an die Kindertagesstätte die überdachte Garage in der Erdgeschosszone. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Erschließung Das Hotelgrundstück wird verkehrlich über die Kriegsstraße erschlossen. Die Zufahrt zum rück- wärtigen Bereich des Hotelgrundstücks erfolgt über die Badenwerkstraße, wobei die Stellplätze dort alleine für die Wohnnutzung des Eckgebäudes Kriegsstraße 23 - 25 zur Verfügung stehen. Der Stellplatznachweis ist grundsätzlich erst Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist jedoch bereits im Bauleitplanverfahren aufzuzei- gen, dass der aufgrund des geplanten Vorhabens zu erwartende Stellplatzbedarf nachgewiesen werden kann. Für das Vorhaben ergibt sich insgesamt ein Stellplatzbedarf von 65 Stellplätzen: 29 Stellplätze für das Hotelvorhaben (unter Anrechnung des ÖPNV-Bonus), 11 Stellplätze für gewerbliche Nutzungen und 25 Stellplätze für die Wohnungen. Weitere 33 Stellplätze sind aufgrund beste- hender Baulasten rechtlich auf den Vorhabengrundstücken nachzuweisen, wobei diese zuletzt wegen baulicher Missstände im alten Bestandsgebäude tatsächlich nicht mehr zur Verfügung standen. Auf dem Vorhabengrundstück können künftig 59 Stellplätze nachgewiesen werden. Davon können 43 Stellplätze in der Tiefgarage untergebracht werden, welche sowohl für die gewerbli- chen Nutzungen als auch die Wohnnutzungen zur Verfügung stehen sollen. Die Zufahrt und Anlieferung zum Hotel erfolgt über eine signalisierte Tiefgaragenzufahrt. Entlang der Kriegs- straße wird vom Vorhabenträger eine Hotelvorfahrt angelegt. Die Planungen sind mit der KASIG abgestimmt. Im Hofbereich des Hotelgrundstücks (Erdgeschossebene) werden 14 überdachte Stellplätze errichtet und 2 weitere Stellplätze im Sockelgeschoss der Nachbarbebauung Baden- werkstraße 9. Als Ersatz von 6 gewerblichen Stellplätzen werden vor dem Eingangsbereich des Hotels 24 Fahr- radstellplätze auf dem Grundstück des Vorhabenträgers untergebracht. Der Stellplatznachweis für die noch verbleibende Differenz von 33 Stellplätzen soll durch Stell- plätze auf Grundstücken in zumutbarer Entfernung (innerhalb 1 km Radius) oder über eine Ab- löse durch einen Geldbetrag erbracht werden. Damit kann der Bedarf von insgesamt 98 Stellplätzen für PKW erfüllt werden. Bei der Ermittlung des Stellplatznachweises wurden die geplanten Nutzungen und das zu erwartende Nutzerver- halten zugrunde gelegt und die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt. Die Errichtung von weiteren Stellplätzen auf den Vorhabengrundstücken wurde in Erwägung gezogen, aber wieder verworfen. Der Nachweis von weiteren Stellplätzen insbe- sondere auf dem Grundstück Kriegsstraße 23 ist wegen der geringen Grundstücksgröße nicht zu realisieren. Weitere erforderliche 96 Fahrradstellplätze werden in der Tiefgarage des Hotelgrundstücks, im Untergeschoss des Eckgebäudes und im Hofbereich im rückwärtigen Bereich des Hotelgrund- stücks sowie auf dem Nachbargrundstück Badenwerkstraße 9 errichtet werden. Die Lage und Funktionsfähigkeit der Zufahrten, der Blockierung, der Anlieferungsvorgänge und der Hotelvorfahrt wurden gutachterlich geprüft. Gestaltung Architektur, Gebäudekonzeption und Gestaltung sind das Ergebnis eines Architektenwettbe- werbes. Der Neubau ist strukturiert und gegliedert, wird aber gleichwohl als einheitlicher Kom- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 plex wahrgenommen. Durch helle Betonoberflächen, einen unaufgeregten und zeitlosen Fassa- denrhythmus sowie einem ausgewogenen Verhältnis zwischen offenen und geschlossenen Fas- sadenanteilen entsteht ein großzügiges, offenes und einladendes Gesamterscheinungsbild. Die Dächer des Innenhofs sind begrünt. Technische Anlagen, wie zum Beispiel Kühlung- und Lüftungsanlagen, werden baulich integriert. Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zulässigkeit der Werbeanlagen entsprechend geregelt, wobei die Größe und solitäre Lage des Vorhabens an- gemessen berücksichtigt werden. Grünordnung und Klima Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe ist das Quartier als hoch belastet und mit Handlungsbedarf identifiziert. Zwar ist das Grundstück bereits vollständig bebaut und versiegelt. Auf den niedrigen Gebäude- teilen im rückwärtigen Bereich wurde jedoch ein großer, intensiv begrünter Dachgarten ange- legt. Der Dachgarten in der bisherigen Form muss entfallen. Der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan sieht aber für einen Großteil der Dachflächen Festsetzungen für eine extensive Dach- begrünung (mindestens 15 cm vegetationsfähige Substratschicht) vor. Eine größere Dachfläche im rückwärtigen Bereich des Hotels (Bereich WH 6) ist als intensive Dachbegrünung auszugestal- ten (vegetationsfähige Substratschicht von mindestens 40 cm). Nach den Vorgaben des Durch- führungsvertrages wird es sich um eine Fläche von etwa 166 m² handeln. Aufbauten für Photo- voltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrü- nung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Vor und hinter der Hotelvorfahrt werden drei Bäume entlang der Kriegsstraße gepflanzt. Natur- und Artenschutz Aufgrund der derzeit bereits vollständigen Überbauung des Grundstücks ist eine formale Ein- griffs-/Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. Die artenschutzrechtliche Untersuchung kam zum Ergebnis, dass die vorhandene Grünfläche mit Gehölzen im Hinterhof der Gebäude und die Gebäude selbst potentielle Lebensräume für störungsrelevante Vogelarten bieten. An den Gebäuden wurden bereits drei Nester nachgewie- sen, eine Nutzung durch gebäudebrütende Vogelarten (wahrscheinlich Haussperling und Haus- rotschwanz) sei somit belegt. Eine Nutzung von Spalten am Gebäude durch Fledermäuse sei potentiell möglich. Aufgrund der vorhandenen Strukturen kämen jedoch nur Zwischenquartiere infrage. Ein Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen sei aufgrund der Lage im Siedlungsgebiet, der Ausstattung des Plangebietes und den fehlenden geeigneten Strukturen ausgeschlossen. Zur Vermeidung des Eintretens eines Verbotstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Vermeidungsmaßnahmen (zeitliche Beschränkungen von Rodungsmaßnah- men, insektenfreundliche Außenbeleuchtung, vogelfreundliche Außenfassaden – Schutz gegen Vogelschlag) sowie Ausgleichsmaßnahmen ( Anbringung von sechs Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz sowie drei Fledermauskästen und insgesamt zehn Mauerseglernistkästen) festgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Energiekonzept Das Vorhaben wird an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Bauteilanforderungen der ther- mischen Gebäudehülle werden beim Hotel weitgehend erfüllt, für die Wohnnutzung jedoch nicht zu 100 % erreicht. Problematisch im Nachweis beim Wohngebäude gestalten sich vor allem die Dämmschichtdicken der Fassade bei Fensteranschlüssen und Profilquerschnitten und die Vermeidung von Wärmebrücken, wenn die bisher kommunizierte Architektur einer filigra- nen Architektur- und Fassadengestaltung beibehalten werden soll. Dies würde eine signifikante Veränderung der Fassade bedeuten. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die seitens der Stadt angestrebten Vorgaben zur thermischen Gebäudehülle nicht in vollem Umfang erreicht wer- den, die primärenergetischen Vorgaben zum KfW- Effizienzhaus 55 für beide Gebäudeteile je- doch übererfüllt werden. Lärm Die technischen Einwirkungen auf das Gebiet und die Auswirkungen der Planung auf die Um- gebung wurden in zwei Gutachten eingehend untersucht. Verkehrslärm Die Kriegsstraße wird nach Realisierung der Kombilösung eine wesentliche Umgestaltung erfah- ren. Im Nahbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ein Teil des motorisierten Verkehrs in der Kriegsstraße in einem Tunnel geführt werden, wobei auch weiterhin nicht uner- hebliche Verkehrsmengen oberirdisch fahren werden. Als wesentlicher Bestandteil der Kombilö- sung wird eine Straßenbahn in der Kriegsstraße gebaut werden. Zwischen Fertigstellung des Vorhabens und der endgültigen Umgestaltung der Kriegsstraße im Zuge der Kombilösung wird, nach derzeitigem Kenntnisstand, wenn überhaupt nur eine relativ kurze Übergangsphase liegen. Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms wurde daher auf die prognostizierten Verkehrsbelastungszahlen im näheren Untersuchungsbereich nach Fertig- stellung der Kombilösung mit einem Prognosehorizont bis 2030 zurückgegriffen. Nach der Schallausbreitungsberechnung Verkehrslärm zeigen sich die höchsten Belastungen an der direkt der Kriegsstraße zugewandten Fassade und der nach Osten gerichteten Fassade (Eck- gebäude). Im Tagzeitraum werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete in allen Obergeschossen zur Kriegsstraße um mehr als 5 dB(A) überschritten. An der Ostfassade hingegen nur um maximal 3,1 dB(A). Hier treten aber auch im Nachtzeitraum Überschreitungen von mehr als 5 dB(A) auf. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, die als Zumutbarkeits- grenze gelten, werden überschritten. Die Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) im Tagzeitraum und 60 dB(A) in Nachtzeitraum werden nicht erreicht, jedoch die Aus- lösewerte von besonderen Schallschutzmaßnahmen von 67 dB(A) im Tagzeitraum bzw. 57 dB(A) in Nachtzeitraum. An den Fassaden im rückwärtigen Bereich des Vorhabens werden die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich unterschritten. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder -wälle scheiden aufgrund der städ- tebaulichen Situation, des Platzbedarfs und der planerischen Absichten zur Neugestaltung der Kriegsstraße aus. Als passive Schallschutzmaßnahmen werden bestimmte technische Anforderungen für Außen- bauteile und Aufenthaltsräume vorgeschrieben. In besonders belasteten Bereichen (Lärmpegel- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 bereich III und höher) sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen. In Anlehnung an andere Bauleitplanverfahren im Stadtgebiet werden keine Festsetzungen für sogenannte „Hamburger Fenster“ getroffen (Einhaltung der Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 db(A) während der Nachtzeit). Mit Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusche wird das gleiche Schutzniveau erreicht. Für die Wohnungen im Eckgebäude wurde geprüft, ob die Schlafräume zur lärmabgewandten Seite (Innenhof) hin orientiert werden können. Aufgrund der Ecksituation und der geschlossenen Blockrandsituation ist dies jedoch nicht durchgängig realisierbar. Soweit möglich werden die Schlafräume zur ruhigeren Hofinnenseite hin orientiert werden. Die Auswirkungen des Gewerbelärms durch das Vorhaben auf schützenswerte Nutzungen des Vorhabens selbst und die Nachbarschaft wurden umfassend in einer Lärmimmissionsprognose untersucht und bewertet. Die vorgeschlagenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden festgesetzt. Die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm können damit eingehalten werden. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Dem Planungsausschuss wurden die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in seiner Sitzung am 21. September 2017 vorgestellt. Der Ausschuss fasste auf Grundlage der Planentwürfe und der definierten Planungsziele in dieser Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Südweststadt (Beschlussvorlage Num- mer 2017/0575). Die Öffentlichkeit wurde in einer Bürgerversammlung am 18. Oktober 2017 über die Planungen informiert. Im Nachgang gingen mehrere Stellungnahmen ein, die in einer Synopse zusammen- gefasst und bewertet wurden (Anlage 1). Folgende Einwendungen wurden mehrmals formuliert und werden deswegen auch an dieser Stelle erläutert: Bewohner der angrenzenden Wohnbebauung befürchten Lärmbelastungen im Blockinnenbe- reich durch An- und Abfahrtsverkehr zu und von den Stellplätzen im rückwärtigen Bereich des Hotelgrundstücks. Gegenüber früheren Planungsständen sieht die Planung nunmehr vor, dass sämtliche Stellplätze in der Erdgeschosszone überdacht und extensiv begrünt werden. Die Stellplätze stehen nur für die Wohnungen des Eckgebäudes zur Verfügung. Häufige Parkverkehre sind daher nicht zu erwarten. Die Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen werden in der Tiefgarage unterge- bracht. Eine Überdachung der Fahrwege zu den oberirdischen Stellplätzen ist nicht vorgesehen. Über die Fahrfläche werden Fluchtwege geführt. Im Falle einer Überdachung würden diese je- doch nicht mehr „funktionieren“, weil sie nicht ins Freie münden. Laut der Lärmimmissions- prognose werden die Immissionsrichtwerte an den betroffenen Immissionsorten (darunter die der Nachbarbebauung) deutlich unterschritten. Immissionsschutzrechtlich wird daher keine Notwendigkeit einer kompletten Überdachung des Innenhofs gesehen. Die Dachflächen der Stellplätze sind zu begrünen. Für Teile des Hotelgebäudes ist eine intensive Dachbegrünung vorgesehen. Befürchtet wird darüber hinaus, dass die Hotelnutzungen und das Restaurant sowie die Cock- tailbar im Dachgeschoss („skybar“) die Wohnruhe stören werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Die von den gewerblichen Nutzungen ausgehenden Lärmemissionen wurden eingehend unter- sucht. Sämtliche gastronomische Nutzungen und deren Außenbereiche werden zur Kriegsstraße und Badenwerkstraße hin orientiert. Die Immissionsrichtwerte werden im Plangebiet und der Nachbarbebauung tags und nachts unterschritten. Die Vorbelastungen an einem Teil der Immis- sionsorte kann nachts nicht vernachlässigt werden, weil die Richtwerte teils um weniger als 6 dB(A) unterschritten werden. Im Bebauungsplan sollen daher Festsetzungen zu den Schall- dämm-Maßen aufgenommen werden. Die Außenbewirtschaftung der gastronomischen Nut- zungen ist ab 22 Uhr einzustellen. Die Schallleistungspegel der technischen Anlagen werden begrenzt und die Wandflächen von Technikräumen sind schallabsorbierend zu gestalten. Aus Sicht einiger Bewohnerinnen und Bewohner des Baden-Carrés verkenne die Planung die gewachsene Struktur des „großzügigen Innenhofs mit parkähnlichen Charakter“. Die städtebauliche Situation wird von der Stadtverwaltung anders bewertet. Die geplante Be- bauung wird den Blockrandbereich wieder zur Kriegsstraße hin schließen und damit vor dem Verkehrslärm der Kriegsstraße abschirmen. Die lärmerzeugenden Nutzungen im Gebäude orien- tieren sich zu den Straßenseiten. Die umfangreichen Vorgaben zur Dachbegrünung überneh- men auch für den Hofbereich im angemessenen Umfang die bisherigen Vorgaben zur Begrü- nung. Die von Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Einwendungen wurden in einer weiteren Synopse abgearbeitet. Auf den Inhalt wird verwiesen (Anlage 2). III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Südweststadt, vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 11. Februar 2019 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Ver- fahrens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kriegsstraße 23 – 25“, Karlsruhe- Südweststadt auf Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentlichen Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 11. Februar 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann die Verwaltung noch in dem Bebauungsplanentwurf auf- nehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen.

  • VbB Kriegsstraße 23-25_Synopse-Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet geäußer- ten Anregungen Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt 1: Anwohner Ritterstraße Es wäre sehr wünschenswert, dass seitens der Stadtplanung auch eine baldige Lösung hinsicht- lich der verbliebenen Fußgängerrampe an der Ritterstraße gefunden wird. Die Rampe wirkt wie ein Fremdkörper und ist für den dortigen Fuß- gängerverkehr überdimensioniert. Eine geeig- nete bauliche Veränderung wäre u. U. geeignet weitere Farbschmierereien an den dortigen Ge- bäuden zu verhindern. Ferner sollten in dem Gebäude Ritterstraße 9 ausreichende Aufenthaltsräume für die Besucher der dortigen Drogenambulanz bereitgestellt werden. Die Personen lungern im Bereich der Ritterstraße 9 und Kriegsstraße 27-29 auf den dortigen Gehwegen herum und belästigen und ängstigen auch oft mit scharfen Hunden die vorbeigehenden Passanten. Die genannten Bereiche liegen außerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Zuge der weiteren Baumaßnahmen zum ge- planten Kriegsstraßentunnel wird der Bereich der Einmündung der Ritterstraße in die Kriegsstraße komplett umgebaut werden. Zukünftig gibt es dort einen ebenerdigen Übergang mit den ent- sprechenden Anpassungsmaßnahmen auf beiden Seiten der Kriegsstraße. Die Treppe und die Ram- pe auf der Südseite der Kriegsstraße werden ge- mäß dem Bebauungsplan Nr. 785 erhalten um den Zugang zur Galerie aufrecht zu erhalten. Die Anregung wurde an die Betreiber der Ambu- lanz weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung der Anlage und der Bitte Sorge zu tragen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschehens um die Ambulanz. Zu meinen Äußerungen habe ich noch anzu- merken, dass hinsichtlich zu der schon heute sichtbaren innerstädtischen Straßenprostitution der Hotelneubau im unteren Preissegment in unmittelbarer Nachbarschaft zur Drogenambu- lanz (Ritterstraße 9), die nachbarschaftliche Si- cherheitslage nicht sonderlich fördert. Die ersten Geschäfte und vermutlich auch Etablissements aus dem Rotlichtbereich sind seit einiger Zeit im Anwesen Kriegsstraße 27-29 nachbarschaftlich bereits vor Ort. Es wäre m. E. sehr zweckmäßig, wenn durch die Stadtverwaltung die Mitarbeiter des Kommuna- len Ordnungsdienstes angehalten werden, ver- stärkte Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Die Anregung wurde an Ordnungs- und Bürger- amt und Bauordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung. 2: Anwohnerin Ritterstraße E-mail vom 19.10.2017: Nicht selten finde ich auf dem Weg vor dem Gebäude (Zugang zu den Häusern zwischen Ritter-und Badenwerkstraße) tote oder verletzte Singvögel. Am 17.10.2017 habe ich morgens auf dem Weg zur Arbeit ein verletztes Wintergoldhähnchen gefunden Der Anregung wurde gefolgt. Inzwischen wurde die spiegelnde Folie entfernt. - 2 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt (kleinster Vogel Europas, der aus Skandinavien kommend bei uns überwintert). Offensichtlich fliegen die Vögel gegen die spiegelnden Flächen, die an dem unteren Teil der Glasscheiben ange- bracht sind. An diesen Flächen spiegelt die sich Umgebung, so dass dies für Vögel zu einer tödli- chen Gefahr wird. Da das Gebäude sowieso zum Abriss ansteht, möchte ich dringend darum bit- ten, so schnell wie möglich schon vor dem Abriss diese spiegelnden Flächen zu entfernen, um wei- tere Unfälle zu vermeiden. Auch bei dem Neu- bau sollte bei der Verglasung unbedingt berück- sichtigt werden, dass sich hier durch den gegen- über befindlichen Nymphengarten oftmals Sing- vögel aufhalten. Es gibt inzwischen moderne Fo- lientechniken, die das Spiegeln von Glas flächen verhindern und somit Singvögel vor Unfällen schützen. Ich bitte dringend darum, dies bei der Planung der Glasflächen des neuen Gebäudes zu berücksichtigen. Gerne stehe ich für Ihre Rück- fragen zur Verfügung. Artenschutzrechtliche Belange, insbesondere der genannten Singvögel wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Zum Bebauungsplan wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die gutachterlichen Maß- nahmen und Empfehlungen zum Vogel- und Ar- tenschutz wurden in den Bebauungsplan aufge- nommen. Dies betrifft auch das genannte Thema des Vogelschlags an Glasflächen. E-mail vom 20.10.2017: Mit Bezug auf mein Te- lefonat mit Ihnen und meine E-mail vom 19.10.2017 möchte ich folgende Ergänzungen nachtragen: Ich habe Ihnen geschildert, dass ich auf dem über der Kriegsstraße befindlichen Durchgang zwischen Ritterstraße 9 und Kriegs- straße 29- 23 wiederholt tote oder verletzte Singvögel gefunden habe. Die Fundstellen be- fanden sich ausschließlich vor dem zum Abriss anstehenden Gebäude Kriegsstraße 23-25. Bei näherer Betrachtung ist nun aufgefallen, dass sich an sämtlichen unteren Fenstern dieses Ge- bäudes zur Kriegsstraße hin jeweils auf der gan- zen Fensterbreite eine auf der Außenseite ange- brachte ca. 40 bis 50 cm hohe Silberfolie befin- det, die stark reflektiert und somit zu einer gro- ßen Gefahrenquelle für die Singvögel wird. Ich bitte dringend darum, sich der Sache anzuneh- men und die Folie schnellstmöglich entfernen zu lassen, bevor es zu weiteren Unfällen kommt. Gerne bin ich auch bereit, mein Anliegen direkt bei dem Bauträger Unmüssig vorzutragen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich hier tätig werden soll. Die genannte reflektierende Silberfolie wurde in- folge der Anregung bereits i m Spätjahr des Jahres 2017 entfernt. 3: Anwohner Ritterstraße Nach Besuch der Informationsveranstaltung im Pavillion K. möchte ich folgende Punkte anmer- ken: Aus Lärmschutzgründen sollten die vorgesehen PKW-Stellplätze im Hinterhof überdacht werden, damit die Anwohner des BadenCarrés sowie der Bei dem genannten Parkplatzbereich handelt es sich voraussichtlich um Stellplätze für die geplan- te Wohnbebauung. Ein häufiger Wechsel durch das genannte "Ein- und Ausparken von Gäste- Pkw`s" aus der Gastronomie- oder Hotelnutzung ist nicht zu erwarten. - 3 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Badenwerkstraße und Kriegsstraße nicht rund um die Uhr vom Ein- und Ausparken von Gäste- PKWs gestört werden. Im Carré hallt es sehr stark und die meisten Anwohner haben ihr Schlafzimmer nach innen in den Hof gerichtet, so dass bereits ein PKW oder etwas lautere Un- terhaltungen in der Nacht sehr laut sein können. Sicherstellung des Lärmschutzes in den offenen Bereichen der Sky-Bar sowie der geplanten Hin- terhof- Terrasse, die auch als Frühstücksbereich gilt. Auch hier ist die besondere Lärmentwick- lung durch das Hallen im Carré zu berücksichti- gen und im Falle der offenen Fenster der Sky- Bar musst geprüft werden, inwiefern dadurch die Privatsphäre der Bewohner der oberen Stock- werke in der Badenwerkstraße signifikant gestört wird. Bereits während der Bürgeranhörung im K. sagte der Vorhabenträger Herr Unmüßig den Anwe- senden zu, dass die Stellplätze überdacht wer- den. Im genannten Bereich entstehen ca. 14 Stellplät- ze, die wie zugesagt überdacht werden. Die Überdachung der Fahrfläche im Innenhof ist aus Brandschutzgründen nicht möglich, da über den Innenhof auch Fluchtwege geführt werden müssen, die ins Freie münden müssen. Bei einer zusätzlichen Überdachung der Fahrflächen ent- steht eine Garage im Sinne der Garagenverord- nung über die nicht entfluchtet werden kann. Die Situation der geplanten Teilüberdachung wurde auch schalltechnisch überprüft. Danach werden die Immissionsrichtwerte an den be- troffenen Immissionsorten auch ohne eine kom- plette Überdachung deutlich unterschritten. Der Schallgutachter stellt fest, dass es "immissions- schutzrechtlich keinerlei Notwendigkeit einer kompletten Überdachung des Innenhofs gibt". Die Überdachung der Stellplätze ist mit einer Dachbegrünung vorgesehen. Der von den Stell- plätzen sowie den Ein- und Ausfahrtsvorgängen entstehende Schall wurde gutachterlichen unter- sucht. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die geforderten Immissionsrichtwerte zur schüt- zenswerten Nachbarschaft am Tag und in der Nacht eingehalten werden. Die Skybar orientiert sich weitgehend zur Kriegsstraße. Im rückwärtigen Teil der Bar, an der Grenze zum Innenhof und zur Nachbarbebauung in der Badenwerkstraße befinden sich die Neben- räume, Toilettenräume und Treppenhaus. Eine Terrasse im Hinterhof ist nicht geplant. Die Schallsituation der Sky-Bar einschließlich Dachterrasse sowie der Hotelgastronomie ein- schließlich Außenbereiche und der übrigen Gast- ronomie einschließlich Außenbereiche wurden gutachterlich überprüft. Bei der Begrenzung der Öffnungszeiten bis maximal 22:00 Uhr werden die erforderlichen Immissionsrichtwerte zur schützenswerten Nachbarschaft eingehalten. Im Bebauungsplan wurden entsprechende Festset- zungen getroffen. - 4 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt 4: Anwohner Hermann-Billing-Straße Die im Innenhof geplanten offenen Stellplätze und Fahrwege zu den Stellplätzen in Tiefgara- gen sollte gedeckelt und begrünt werden. Begründungen, Auswirkungen: Ohne Deckel dringen Lärm und Abgase ungehindert in den Innenhof. Die jetzt vorhandene Begrünung wird nahezu vollständig beseitigt und durch versie- gelte Flächen ersetzt. Ohne Deckel wird der bisherige Bebauungsplan in dem wichtigen Punkt, „Schaffung einer inne- ren Ruhe- bzw. Grünzone“, massiv geändert. Mit offenen Fahrwegen und Stellplätzen kann dies nicht mehr gewährleistet werden. 
 Auch Hotelgäste würden vom Lärm und den Abgasen der Fahrzeuge, sowie den Geräuschen beim Be-und Entladen betroffen sein. Alle vier Seiten des Innenhofes sind hoch be- baut. In Konsequenz verursachen Schallquellen im Innenhof schon heute eine starke, unange- nehme Echobildung mit enormer akustischer Verstärkung und langem Nachhall.
 Die nächtliche Ruhe Hunderter Anwohner des Innenhofs wird schon durch geringen Lärm er- heblich beeinträchtigt. Auch im BadenCarré (Bebauung Hermann- Billing-Str./Ritterstr.) wurde entsprechend dem dort erstellten Bebauungsplan eine geschlos- sene Tiefgarage erstellt. Ein Befahren des In- nenhofes ist außer für Notfälle ( Feuerwehr ) nicht erlaubt. Zur Überdeckung, Begrünung und Schallsituation der Stellplätze vergleiche Stellungnahme zu Nr. 3. Die genannte vorhandene Begründung ist eben- falls eine Dachbegrünung auf den Flächen des Unter- bzw. Sockelgeschosses. Das geplante Pro- jekt sieht ebenfalls eine umfassende Begrünung der Dachflächen, auch in den obersten Geschos- sen, vor. Entsprechende Festsetzungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. 5: Anwohner Hermann-Billing-Straße Planbereich rechtlich unzulässig. Projekt nach und im Rahmen des geltenden Plans zu entwer- fen. Insbesondere Nutzungsdichte verletzt Nach- barn, Rechte und geschützte Belange. Außen- parkplätze dito. Da keine Ausnahmen und Dis- pense zulässig, ist auch Bebauungsplan unzuläs - sig und rechtswidrig. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplan- entwurfs werden die unterschiedlichen Belange bewertet und abgewogen. Die Planung ist not- wendig, da im Rahmen des bestehenden Bebau- ungsplanes die zulässige Nutzung im Bereich der Kriegsstraße 23-25 ausschließlich als „Verwal- tungsgebäude und Läden“ festgesetzt ist. Der nun vorliegende vorhabenbezogene Bebau- ungsplan ermöglicht eine adäquate Nutzung und überfällige Aufwertung des seit Jahren leer ste- henden Gebäudebestands. Die vorhandene Grundstruktur der Blockrandbebauung sowie die vorhandene Höhenentwicklung werden aufge- griffen. 6: Anwohnerin Hermann-Billing-Straße Um zu vermeiden, dass der bisher KFZ freie In- nenhof des BadenCarrés durch Autolärm und Abgase belastet wird, fordere ich den Investor und die Stadt Karlsruhe auf, mit dem vorhaben- bezogenen Bebauungsplan eine Überdachung Zur Überdachung der Stellplätze, der Begrünung und der befürchteten Lärmentwicklung verglei- che die vorangegangenen Stellungnahmen. - 5 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt und Begrünung der Stellplätze und der Zu- fahrtswege, also des gesamten Hinterhofs des Motel One, zwingend zu fordern. Ansonsten finde ich den Entwurf des Hotels und der Wohnungen sehr gelungen und freue mich schon auf die Fertigstellung des Komplexes. 7: Anwohner Badenwerkstraße / Am Festplatz Da ich in nahezu allen Bereichen bei dem ge- planten Neubau betroffen bin, kann ich mich leider nicht all zu kurz fassen und bitte dies von vornherein zu entschuldigen. Ich bin Eigentümer des Penthouses (8. Stock) der Badenwerkstraße am Festplatz und somit rückseitig des neuen Gebäudekomplexes unmittelbar angrenzend. Meine Terrasse führt um meine Immobilie rings- herum und ist vor allem auf der Nordseite flä- chenmäßig am größten. Zudem genieße ich ei- nen noch unverbauten Blick in Richtung Innen- stadt nach Nordosten und hatte bis dato noch kein Problem mit unerwünschten Blicken auf meine Privatsphäre aus nächster Nähe, da das Gebäude, als es noch als Bürogebäude genutzt wurde, nur zu Arbeitszeiten besetzt war und sich über meinem Höhenniveau keine Räume oder zugängliche Plattformen befanden, von denen man ungestört auf meine Terrasse blicken konn- te. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, auch ich bin der Meinung, dass mit dem Bau des neuen Gebäudekomplexes eine Aufwertung dieses Be- reichs einhergeht und begrüße einen Neubau, al lerdings verletzt der vorhabenbezogener Be- bauungsplan der Kriegsstraße 23- 25 meine nachbarlichen Rechte sowie das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Durch die Umnutzungen der Geschosse im Kopf- teil zu Wohnzwe cken/Gastronomie (Skybar) wird zudem der Bestandsschutz aufgehoben: Genau an dem für mich markanten Punkt im Nordosten soll eine öffentliche Skybar entstehen. Besucher dieser Bar hätten durch die Beglasung nach Sü- den hin die Möglichkeit, meine Privatsphäre über die gängigen Arbeitszeiten hinaus unmittelbar einzusehen. Damit nicht genug, wird das neue Gebäude inklusive Skybar höher als das alte, so- dass die Bes ucher über das komplette Penthouse hinweg Einsicht auf meine komplette Dachter- rasse erhalten würden. Diese derart erhebliche Beeinträchtigung der Privatsphäre als Teil meines grundrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts kann nicht mehr als bauplanungsrechtlich zuläs- sig und hinnehmbar angesehen werden. Aussichtsverhältnisse und „Einsehbarkeit“ sind angesichts der zentralen, innerstädtischen Lage naturgemäß stark begrenzt bzw. wenig intim. Der Blick aus der genannten Wohnung richtet sich, zumindest im Nahbereich, auf eine seit Jah- ren leer stehende, marode Immobilie. Die vor- handene Aussichtsmöglichkeit ist generell nicht schutzwürdig. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine un- veränderte Beibehaltung der gegenwärtigen Si- tuation. Eine Entwertung der Wohnsituation oder eine unzumutbare Verletzung der Eigentumsrech- te ist gerade angesichts der zentralen, inner- städtischen Lage und der deutlichen Aufwertung der unmittelbaren Nachbarschaft nicht erkenn- bar. Die Planung der genannten Sky-Bar berücksich- tigt die nachbarlichen Belange. Die genannte Sky- Bar orientiert sich zur Kriegstraße und seitlich zur Badenwerkstraße. Der genannte Bereich einer möglichen "Einsehbarkeit" ist baulich weitge- hend geschlossen und überwiegend durch fens- terlose Lagerräume und das Treppenhaus belegt. Auch die Hofinnenseite des Wintergartens der Sky-Bar ist fensterlos. Nachbarschützende Belange werden durch die Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Landes- bauordnung sichergestellt. - 6 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Das neue Gebäude soll an der Ostseite nicht das alte substituieren, sondern über die jetzige Flucht zur Badenwerkstraße um einiges heraus- ragen. Durch diese Erweiterung (kombiniert mit der geplanten Gebäudeerhöhung) ist es fremden Menschen in der Skybar und in den oberen Wohnungen dauerhaft möglich, sowohl in mei- nen Schlafbereich als auch in Teile meines Wohnbereichs Einsicht zu erhalten. Der ge- plante Neubau beein trächtigt mich als Nachbar in unzumutbarer Weise, denn hier geht es an erster Stelle um einen massiven Eingriff in meine Privatsphäre, einen erheblichen Einschnitt der Wohnqualität auf meinem Grundstück und auch um einen erheblichen Wertverlust meiner Immo- bilie. Ich bitte das zu berücksichtigen. Die genannte Auskragung der Obergeschosse zur Badenwerkstraße ist das Ergebnis eines vorange- gangenen Architektenwettbewerbs. Mit dem Auskragen soll die markante Ecksituation Baden- werkstraße und der Blickbeziehung von der Lammstraße aus Richtung Schloss betont werden. Angesichts der südlich zum Vorhaben gelegenen Position der betroffenen Wohnung entsteht hier auch keine Veränderung von Belichtungs- oder Verschattungsverhältnissen. 8: Bürger Ich wollte einmal fragen wie die Bebauung der Kriegsstraße im Bereich des ECE Center werden soll. Hintergrund ist das Interesse am neu Ent- stehenden Objekt Kriegsstraße 23-25. Wo ist ei- ne Straßenbahn Haltestelle vorgesehen wie sieht die Verkehrsführung aus? Gerne komme ich auch persönlich bei ihnen vorbei um Einsicht in den Plan zu erhalten bzw. Fragen beantwortet zu bekommen. Die nächstgelegenen Straßenbahnhaltestellen lie- gen in unmittelbarer Nähe östlich der Karlstraße und am Ettlinger-Tor-Platz. 9: Kindertagesstätte Da wir uns (als Kita Rabennest der Nachbar- schaft) direkt hinter dem entstehenden Bauvor- haben befinden, ist uns als Erstes ein korrekter Umgang beim Abriss sehr wichtig. Damit ver- bunden sind: -direkte Informationsweitergabe zum Abrissbe- ginn an die Kita -direkte Kommunikation eventuell gefundener Schadstoffe (Planung einer alternativen Unter- bringung der Kita?) - Probe Entnahme während und nach der Ab- risszeit -Bekanntmachung, Weitergabe eines Abrisskon- zeptes. Die Anregungen wurden an den Vorhabenträger und seine Planungsbüros weitergeleitet mit der Bitte im Rahmen der Weiterbearbeitung der Pla- nung auch den Aspekt des Gebäudeabrisses zu berücksichtigen und die Nachbarschaft rechtzei- tig über die anstehenden Arbeiten und dem Um- gang mit Lärm, Staub usw. zu informieren. Das Bauordnungsamt und Umwelt- und Arbeits- schutz wurden gebeten zu prüfen, inwieweit die weiteren Anregungen beim Abbruchantrag bzw. beim Gebäudeabbruch zu berücksichtigen sind. Der abzubrechende Gebäudebestand in der Kriegsstraße 23 und 25 wurde zwischen dem 13.3.2018 und dem 2.5.2018 fachgutachterlich auf schadstoffhaltige Bausubstanz erkundet und dokumentiert (Ingenieurgesellschaft Neumann+Schweizer, Freiburg). Es wurden „für ein Objekt dieser Größe verhältnismäßig wenig Schadstoffe gefunden“. Die belasteten Baumate- rialien sind in Art und Umfang typisch für die Ent- stehungszeit der Gebäude und dürften in ähnli- chem Umfang in den umliegenden Wohngebäu- den gleicher Baujahre zu finden sein (vgl. Stel- - 7 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Ein weiterer Punkt sind die geplanten Parkplätze, die direkt an unsere Außengelände angrenzen werden. Anregung: Eine direkte Abdeckelung dieser bisher offen geplanten Parkplatzsituation. lungnahme zu Nr. 11). Zur Durchführung des Abbruchs liegt ein Ab- buchkonzept von Walther Keune-Bau, August 2018 vor. Dieses umfasst neben dem Abbruch- konzept eine Abbruchanweisung, Abbruchab- schnitte sowie ein Verwertungs- und Entsor- gungskonzept vor (vgl. Stellungnahme zu Nr.11). Der Vorhabenträger steht in regelmäßigem Kon- takt zu dem Betreiber der Kindertagesstätte und zu den Verwaltern der Wohnungseigentumsge- sellschaften des Badencarrés. Neben der Bürgerinformationsveranstaltung am 18.10.2017 im Rahmen der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung wurde für die Anwohner des Badencarrés am 8.11.2018 eine Informationsver- anstaltung im Kirchensaal der Erlöserkirche durchgeführt. Hier wurden u. a. das Schad- stoffgutachten, das Entsorgungskonzept, der grobe Ablaufplan der Abbruch – und Bauarbei- ten, die Stellplätze im Innenhof sowie Bauzeiten vorgestellt. Offene Fragen konnten vorab, sowie im weiteren Verfahren an eine E-Mailadresse des Vorhabenträgers eingereicht werden. Weiterhin soll eine Homepage mit Informationen zur Abbruch- und Bauphase eingerichtet werden. Für die genannten Parkplätze ist eine Überde- ckung mit Dachbegrünung vorgesehen (vgl. Stel- lungnahme zu Nr.3). 10: Anwohner Ritterstraße Die Planung führt m. E. zu einer massiven Ver- besserung der Umgebung. Aus meiner Sicht soll- ten - wie vom Bauträger bereits im Beteiligungs- termin vom 18.10. mündlich zugesagt- die für den Innenhof zwischen Kriegs- und Hermann- Billing-Straße vorgesehenen Stellplätze über- dacht werden und das Dach begrünt werden. Das brächte nicht nur Vorteile im Mikroklima und Lärmschutz, sondern würde auch die Aus- sicht der nach Süden liegenden Hotelzimmer und die Qualität der Stellplätze selbst verbessern. Auch wenn der angrenzende Innenhof des Ba- denCarre ́ nur sehr begrenzt öffentlich nutzt wird (Kita und Praxis im Gartenhaus Ritterstraße 11a) erscheint mir diese Verbesserung wegen der großen Zahl der privaten Anlieger im Ba- denCarre ́, Kriegs- und Badenwerkstraße sinn- Zu den genannten Parkplätzen, einer Überde- ckung, Dachbegrünung und Schall (vgl. Stel- lungnahme zu Nr.3). - 8 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt voll. 11: Kindertagesstätte, Elternbeirat Wir, der Elternbeirat der Kindertagesstätte Ra- bennest in der Ritterstraße, sehen dem Abriss und Neubau des Gebäudes Kriegsstraße 23-25 mit sehr gemischten Gefühlen entgegen. Die Kita grenzt direkt an das Bebauungsgebiet und wir haben große Bedenken bezüglich der Lärm- und Staubbelastung während der Abrissphase (und der möglichen Gefahr, falls Asbest entsorgt werden muss!) sowie der Lärmbelästigung durch die Arbeiten am Neubau. Außerdem machen wir uns Gedanken, ob der Spielsand im Außenge- lände der Kita durch Verunreinigungen, die durch die Baustelle entstehen, zur Gesundheits- gefährdung für unsere Kinder werden könnte. Des Weiteren ist uns aufgefallen, dass der An- wohnerparkplatz im Hinterhof des Gebäudes ohne Dach geplant wurde. Dieser grenzt direkt an den Garten der Kindertagesstätte, der zu je- der Jahreszeit stark genutzt wird. Für etwaige Gegenstände (Bälle, Sandschaufeln etc.), die beim Spielen möglicherweise über den Zaun be- fördert werden und dort parkende Fahrzeuge beschädigen, können wir leider keine Haftung übernehmen. Es wäre sicher von Vorteil, wenn man nochmals über eine Parkplatzüberdachung nachdenken würde. Hinsichtlich der genannten Lärm-und Staubbelas- tung während der Abbruch- und Bauphase sowie einer möglichen Schadstoffbelastung wurde ent- sprechend Vorsorge getragen. (vgl. Stellungnah- me zu Nr. 9) Staub und Lärm sollen durch abschirmende Pla- nen, eine Befeuchtung zur Staubbindung, die Se- parierung von schadstoffhaltigen Materialien so- wie durch Maschinen und Geräte entsprechend dem neuesten Stand der Technik soweit wie möglich während des Abbruchs minimiert wer- den. Zur Überdeckung des Parkplatzes einschließlich Dachbegrünung vgl. Stellungnahme zu Nr. 3). 12: Kindertagesstätte, Betreiber Wir, die Pro-Liberis gGmbH, sind Mieter der Stadt Karlsruhe und betreiben u.a. die Kita Ra- bennest, Ritterstraße 11a, 76137 Karlsruhe. Die- ser Kindergarten grenzt direkt an die entste- hende Baustelle an der Kriegsstraße 23- 25 an. Da Abriss und Neubau auf einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren angesetzt sind, melden wir hiermit gesundheitliche Bedenken an. Die Schadstofffreisetzung und Lärmbelästigung beim Abriss eines solchen Altbaus (Feinstaub, Asbest) über einen derart langen Zeitraum ist aus unse- rer Sicht höchst gefährlich für die Kinder und Er- zieher in der Kita Rabennest. Ebenso für die An- wohner des BadenCarrés. Eine Überdachung des Parkplatzes auf dem Ge- lände der Kriegsstraße 23-25 sollten aus Grün- den der permanenten Lärmbelästigung durch parkende Autos angedacht sein. Ebenso sorgen wir uns um den Lärm, den die Anlieferungsfahr- zeuge und Baugeräte verursachen werden. Der bereits erwähnte Feinstaub könnte sich in Spiel- Insgesamt wurden bei der Untersuchung verhält- nismäßig wenige Schadstoffe angetroffen. Es handelt sich im Wesentlichen um Dämmmateria- lien und Akustikplatten aus künstlicher Mineralfa- ser, Rohren, Deckenplatten und Fassadenplatten aus festgebundenem Asbestzement, PCB-haltige Trennfugen und Altholz, das mit Holzschutzmit- teln behandelt wurde. Diese Materialien dürften bei den angrenzenden Wohngebäuden gleichen Baujahres gleichermaßen verbaut sein. Vor dem Abbruch des Gebäudes werden schad- stoffhaltige sowie nicht mineralische Bausubstanz geordnet rückgebaut. Die Arbeiten sind bei ge- schlossenen Fenstern auszuführen, um das Aus- treten von Stäuben und Fasern zu vermeiden. Die Arbeitsbereiche werden anschließend gereinigt. Der Abbruch und die Demontage der beschich- teten Asbestzementplatten werden entsprechend den technischen Regeln für Gefahrstoffe, Techni- sche Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519), durchge- führt. Bei Arbeiten an Außenwandverkleidungen aus - 9 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt gerät und Sand des Außengeländes festsetzen und so eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erzieher darstellen. Wir bitten Sie inständig, dies zu berücksichtigen und die Sicherheitsvor- kehrungen gegen die Belastungen zu maximie- ren, um das Wohl der Kinder nicht zu gefähr- den. Asbestzementprodukten sind geeignete Planen oder Folien zum Auffangen und Sammeln von herabfallenden Bruchteilen auszulegen. Auf staubfreie Arbeitsmethoden ist auch bei der Ent- fernung der PCB-haltigen Fugen zu achten. Da die angetroffenen Fugen jedoch elastisch sind, ist nicht mit einer Staubentwicklung zu rechnen. Stäube können lediglich bei Schnitten im umge- benden Beton entstehen. Der Arbeitsbereich ist zur Stauvermeidung zu befeuchten. Die Fassadenplatten des Dachaufbaues aus fest- gebundenem Asbestzement können zerstörungs- frei entfernt werden. Insgesamt wird darauf ge- achtet, dass keine unzumutbaren Staubemissio- nen entstehen. Zur Vermeidung kommen insbe- sondere staubarme Arbeitsverfahren sowie ent- sprechende Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Nassschneideverfahren, staubbindende Mittel wie Wasservernebelung, Befeuchtung von Abfahrts- flächen, Staubschutzplanen etc.) zum Einsatz. Das Abbruchkonzept sieht neueste Geräte ent- sprechend dem aktuellen Stand der Technik, auch hinsichtlich der Emissionen vor. Während der Abbrucharbeiten wird der der betroffene Be- reich permanent bewässert. Die Abbruchbagger (“Longfront-Bagger“), sind zusätzlich im Bereich der Abbruchwerkzeuge mit einer eigenen Bewäs- serungsanlage ausgestattet um eine optimale Staubbindung zu erzielen. Schall: Wie bereits erwähnt kommen geräuscharme Baumaschinen zur Verwendung. Der größte Teil der Stellplätze liegt in einer Tiefgarage mit einer Ein- und Ausfahrt zur Kriegsstraße. Von diesen Stellplätzen gehen keine Schallemissionen aus. Etwa 14 Stellplätze sind im Innenhof mit Zufahrt von der Badenwerkstraße untergebracht. Wie be- reits vom Vorhabenträger während der frühzeiti- gen Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt, werden diese Stellplätze überdacht und mit einer Dachbegrünung versehen. Stellplätze und Zufahrten wurden schalltechnisch untersucht. 13: Miteigentümer Ritterstraße 20.9.2017 Anbei mein Schreiben mit Anlage im Nachgang zu der gestrigen Informationsveran- staltung zu dem o.a. Bauvorhaben. Ich bitte es nicht nur zur Kenntnis zu nehmen sondern be- - 10 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt reits in diesem frühen Stadium des Verfahrens auf eine entsprechende Planung hinzuwirken. In der Erlöserkirche, Karlsruhe, stellte gestern der Geschäftsführer der Projektgesellschaft, den Miteigentümern des BadenCarré das Projekt Karlsruhe, Kriegsstraße 23 + 25 vor. Gegenstand einer ausführlichen Diskussion des vorgelegten Planentwurfes war die Nutzung des Innenhofes/ Anlage. Die Situation stellt sich dabei dar wie folgt: Nach Abbruch des Bestandgebäudes soll es ei- nen offenen, nicht überdachten Innenhof geben, mit folgender Nutzung: 16 Stellplätze für das geplante Hotel, Zufahrt für weitere 12 Stellplätze für das Hotel in der Tiefgarage des angrenzenden Gebäudes Kriegsstraße, Zufahrt für weitere 6 Stellplätze/Garage des an- grenzenden Gebäudes Badenwerkstraße, Fläche für das Anfahren, Be- und Entladen zur Ver- und Entsorgung (Lieferanten/Dienstleister des Hotels, Müllentsorgung etc.). In diesem Zusammenhang möchte ich auf den bisher gültigen Bebauungsplan "Am Nym- phengarten" hinweisen, dem nach seiner Begründung das Konzept der städtischen Ziel- vorstellung: " .... Schaffung von Innerer Ruhe- bzw. Grünzone" zu Grunde liegt und gerade für Stellplätze die Unterbringung in einer Tiefgarage festsetzt. Darüber hinaus wurde festgesetzt, dass mindestens 50 % der Hoffläche begrünt werden. Der vorgelegte Entwurf zur Ge- staltung und Nutzung des Innenhofes ist mit diesen Zielen und Festsetzungen nicht in Ein- klang zu bringen. Eine Umsetzung würde eine deutliche Verschlechterung der Wohnqualität / Lärm für das gesamte Carré mit sich bringen und den Charakter des gesamten Innenbereiches än- dern. Zuletzt wurden die o.a. Ziele gerade bei dem Neubau des BadenCarré mit seiner Tiefgarage und einer umfangreicher Begrünung im Innen- und Außenbereich umgesetzt. Da wurden in dem entsprechenden vorhabenbezogenen Be- bauungsplan keine Abstriche gemacht. Auch in dem jetzt avisierten vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte daher von diesen Zielen und Festsetzungen nicht abgewichen werden. Es besteht hier eine klare Erwartungshaltung. Ich möchte Sie bitten, bereits in diesem frühen Stadium des Verfahrens auf eine entsprechende Zur Überdachung der Stellplätze im Innenhof vgl. Stellungnahme nun zu Nr. 3. Insgesamt entstehen im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes im Innenhof 14 überdachte Stell- plätze, die den geplanten Wohnungen zugeord- net werden. Die Stellplätze für den Bedarf des Hotels werden überwiegend in der Tiefgarage untergebracht mit Zufahrt von der Kriegsstraße. Die Anlieferung des Hotels erfolgt ausschließlich über die Kriegsstra- ße. Die Müllentsorgung für das Hotel erfolgt durch Abholung in der Kriegsstraße; die Müllent- sorgung für das Wohn- und Geschäftshaus Ecke Badenwerkstraße / Kriegsstraße erfolgt in der Ba- denwerkstraße. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungs- plan entspricht den genannten Zielvorstellungen: es werden umfangreiche Dachbegrünungsmaß- nahmen festgesetzt; Zufahrten, Zugänge und "schallerzeugende Tätigkeiten" werden soweit wie möglich den Gebäudeseiten zu öffentlichen Flächen zugeordnet. Durch diese Maßnahmen und die geschlossene Blockrandbebauung bleibt auch weiterhin das Innere des Hofbereiches ge- schützt. - 11 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Ausgestaltung der Bauleitplanung hinzuwirken. Hierzu noch folgender Hinweis: Nach eindeuti- ger Aussage wird - wenn gefordert(!) - der In- nenhof gleichfalls überbaut/Lärmschutz. Anlage Planausschnitt: Mail vom 9.11.2017 Als Miteigen tümer der Wohnungseigentümer - gemeinschaf t Karlsruhe, Ri tterstraß e 13, ko mme ich bezugnehmend auf die o. a. Veranstal tung zurück au f mein Sc hreiben vom 20.9.2017 und er gän ze meine St ellungnahme zu dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan wie folgt: Herr Unmüßig hat in der Veranstaltung am 18.10.201 7 zu seinem Bauvorhaben zwei wich- tige Feststellungen get roffen: 1. Der Lieferverkehr (Anfahren, Be- und En tlad en zur Ver- und En tsorgung des Hotel s durch Liefe- ran ten , Dienstleister etc.) findet au sschließ lich über die Kriegsstraß e = Frontsei te des Anwes ens statt. 2. Wenn geforder t, wird der Innenhof mit dem dort au sgewiesenen Fahr weg, den St el lplät zen und der Zufah rt zu den beiden Gar agen über- baut/Lär mschutz. Herr Unmüßig hat insoweit die Ausführungen seines Geschäf tsführers, Herrn Harter, vom 19.9.2017 auf der Informat ionsveranstal tung für das Ba denCarré präzisiert (Ziffer 1) und darüber hinaus die in der seinerzei tigen Informat ionsver- an stal tung gegebene Zusage wiederholt (Zi ffer 2.). Dies ist in dem vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanentwurf entsprechend vorgesehen. Zur Überdachung der Stellplätze vgl. Stellung- nahme zu Nr. 3. Auch bei der o.a. Veranstaltung war Gegenstand Zur Gestaltung des Innenhofes, der Stellplatz- - 12 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt einer ausführlichen Diskussion über den vorge- legten Pl anentwurf die Nutzung des Innenhofes für das Hotel als Fahr weg, für St ellplät ze und Zu- fah rt zu Gar agen. Hiergegen wur den Einwen - dungen und Bed enken erhoben. Insbesondere auf die zu erwartende Lär mbelästigung (Nutzung durch ein Hotel = Tag und Nacht) bei der gege- benen Örtlichkeit in einem Carré (Schallreflexio- nen in einem umbau ten Innenhof) sowie auf die direkt angrenzende Kita wurde hingewiesen. überdachung und Nutzung vgl. Stellungnahme Nr. 3. Die Stellplätze des Hotels sind überwiegend in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Kriegsstra- ße angeordnet. Die befürchtete Lärmbelastung wurde gutachterlich untersucht. Danach werden die erforderlichen Immissionsrichtwerte zur schützenswerten Nachbarschaft eingehalten. Zu der Thematik Stellplätze in der Stadt vorab eine grundsät zliche Bemerkung. Mit dem be- stän digen Wachsen des Individualverkehrs ge- rad e in den St äd ten ist die St el lplat zthematik für Kraf tfahrzeuge ein seit vielen Jah rzehnten er- lebtes und mittlerwei le auch er kanntes Pr oblem. Nachdem in früheren Jahren zunächst mit ei- ner gewissen Hilf- aber au ch Gedankenlosig- keit auf die „Blechlawine“ reagiert wurde (u.a. Umwan dlung von Innenhöfen zu Parkp lät zen) hat sich zwischenzei tlich doch die Er kenntnis durchgesetzt, dass Bes tan dteil des Individualver- kehrs au ch der sogenan nte “ruhende Ver kehr“ ist. Damit dieser Bes tan dteil – oder deutlicher ge- sag t - dieses Problem des Individualverkehrs mit dem damit verbundenen Lär m, Gestan k, Flä- chenverbrauch, Optik, u.a. gerad e nicht bei der Allgemeinheit zu deren Las ten ab gel ad en wird, hat in Forten twicklung dieser Er kenntnis die Auffassung Oberhand gewonnen, dass der Nutznießer des Individualverkehrs zur Prob- lemlösung heran zuziehen ist = verursachens ge- rec hte Verantwortung. Hier zu gehört dann u.a. das Konzep t bei Neubauten die notwendigen St el lplät ze in Tiefgarag en zu verlegen. Dies ist zwar mit einem erheb lichen finan ziellen Auf- wand verbunden, weist aber die Kosten verur- sachens ge rec ht den Nutznießern des Indi- vidualverkehrs zu. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ent- spricht dem geschilderten Grundgedanken. Der komplette Teilbereich für das geplante Hotel ist mit einer Tiefgarage unterbaut. In der Vergangenheit hat die Stadt Karlsruhe in ihrer St ad tplanung – gerade zu dem hier be- troffenen Gebiet - konsequent eine Po litik d ieser verursachens gerec hten Verantwortung verfolgt und umgesetzt. Dies au ch mit dem Ziel, die Le- bensqualit ät in der St ad t zu erhöhen bzw. wie- derherzustel len . Im Einzelnen: Fes tgeset zt wur de in dem für das Plan gebiet bisher gültigen Bebau ungsplan “Am Nymphenga rten“ aus dem Jah re 1973 (!!) u.a. : - „ Die Gesamtzahl der nach dem Garag enerlaß Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ent- spricht den genannten Planungsprinzipien und Zielen: • Stellplatz- und Dachbegrünung • "Städtebaulich und architektonisch hochwerti- ge Bebauung" • Qualitätsvolle stadträumliche Einbindung • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der "stra- ßenraumbildenden, dem Quartier entsprechen- de Blockrandbebauung" • Überwiegende Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage - 13 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt ermittelten Stellplätze muss in Tiefgaragen un- tergebr acht werden.“ - „Die Hoffläche muss mindes tens zu 50 % be- grünt werden .“ Das Pl an gebiet ist Tei l des sogenan nten Ba den- Carré besteh end aus Kriegsstraß e, Ritterstraße, Herman n-Billing-St raß e, Ba den werkstraß e. In einem vorhabenbezogenen Beb au ungsplan aus dem Jahre 2006 für die Ecke Ritter-, Her- man n-Billingstraß e finden sich die nachfolgen- den Ausführungen bzw. Festsetzungen: Seite 6: „Durch die sehr attraktive Lage in un- mittelbarer Nachbarschaf t des Kongreßzent- rums, des Fes tplatzes ... sind gute Vorau sset- zungen für hochwertiges Wohnen gegeben und ver lan gt daher au ch ei ne dieser Lage an gemes- senen städtebau lich und architek tonisch hochwertige Bebau ung. Ei ne qualit ätvolle stadt- räu mliche Ei nbindung der zukünftigen Be- bau ung in die verschied enar tigen, z.T. vorbild li- che Bebau ungen der Umgebung ist Vorau sset- zung.“ Seite 11: Das Projekt sieh t eine straßenrau mbil- dende, dem Quartier entsprechende Blockran d- bebauung vor, die einen großzügigen Innenhof mit parkähnlichem Char akt er bildet.“ Seite 12 (Im Zusammenhang mit dem Über- schreiten der Geschossflächen- zahl/GFZ und der Grundflächenzahl/GRZ wird au sgeführt): „Die Überschreitungen werden unter an derem au ch dad urch au sgeglichen, dass ca. 5.650 m² Grün- fläche neu en tstehen wird; .....“ „Die Überschreitung wird gerechtfer tigt durch die innerstädtische Lag e, die au ch ei ne en tspre- chende Ti ef garage notwendig macht. Die Ti ef ga - rage enthält 4 Aussparungen für großkronige Bäume und ei ne mindes tens 70 cm hohe Über- deckung, damit ei n parkähnlicher Innenhof en t- steh t.“ Seite 14 (ruhender Verkehr): „Die baurechtl ich notwendigen PK W-Stellplätze für die Wohnnut- zung werden auf dem Baugrundstück in einer Tief garage nachgewiesen.“ „Durch den Neubau wird der Hof zur Rit- terstraße und zur Hermann-Billi ng- St raße ge- schlossen und beruhigt. Er wird zur Nutzung durch die Bewohner mit Bä umen und Sträu - chern (Hecken) gestaltet und mit Wegen er- schlossen.“ - 14 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Seite 15: „Die Sp ielplät ze werden nach DIN 18034 und LBO im Hof nachgewiesen, wobei Wegflächen, Rasen und an dere Gartenele- mente in das Spiel- und Aufen thaltskonzept ei nbezogen werden.“ Seite 20: „Stellplätze sind nur innerhalb der im Plan ausgewiesenen Tiefgarage zulässig.“ In Vollzug des o. a. Bebauungsplanes wurde die Ecke Ritter-/Herman n-Billing-Straße bebau t. Nac h einem Architek tenwettbewerb erfolgten Planung und Ausführung durch Behnisch Ar- chitek ten , St uttgart. Auf der homepage der Architek ten wird das Projekt Bad enCarré u.a. beschrieben wie folgt: „The residen tial complex „BadenCarré“ is lo- cated in an at tractive district at the edge of Kar lsruhe ́s city center. Perimeter blocks framing a generously plan ted interior courtyar d will ac - commodat e upmarke t residential and com- mercial units.” “The generous interior courtyard is compr ised of private gar dens ́s, as well as communal spac- es such as children ́s play grounds, which can be used by all inhabitan ts of the complex. The mix of common und private gar dens and of paved and plan ted surfaces results in a very diverse outdoor space. Th anks to underground parki ng lots there is suf ficient space for access areas, planted areas and natural eco-systems.” Kenntnisnahme Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ebenfalls ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Die verabschiedete Generallinie zur Stadtent- wicklung, die die St adt Kar lsruhe heute verfolgt, setzt die oben beschriebene Auffassung fort und ist niedergel egt in dem Konzept ISEK 2020 (In- tegriertes Stad ten twicklungskonzep t Kar lsruhe 2020). Dort finden sich nachfolgende Ausfüh- rungen: Ziele: „.... Grundsätze, wie ..... spar - samer Fläc henverbrauch, Forcierung der Innen- entwicklung, nachhalt ige, klimagerechte Ba u- weise, soz ial verträgliche Planung sowie hohe städtebau liche und architek tonische Qualität bil- den dabei die wesentlichen Eckpfeiler....“ Strategische Ansätze: „...Glei chzeit ig sind städteb au liche Qualitäten zu verankern und die klimagerechte Weiterentwicklung des Wohn- bestan des anzustoßen ...“ „.... Die qualität volle Weit erentwicklung der städtebau lichen Struktur der Stadt Karlsruhe wird vorran gig an gestrebt. Die Wahrung der ho- hen städte- baulichen Qualit äten Karlsruhes ist durch innovative Planung, die noch stärker als Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ent- spricht den genannten Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Karlsruhe 2020 (I- SEK) in höchstem Maße: • Kein Flächenverbrauch durch Nutzung einer bereits vollständig überbauten und erschlos- senen Fläche • Projekt der Innentwicklung • Sozialverträgliche Planung durch entspre- chenden Wohnanteil • Bauweise entsprechend den neuesten gesetz- lichen Regelungen zur Energieeinsparung • Versorgung durch klimaneutrale Fernwärme • Hohe städtebauliche und architektonische Qualität durch vorangegangenen Wettbewerb und entsprechende Gestaltvorgaben in Be- bauungsplan und Durchführungsvertrag - 15 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt bisher durch internationale und nationale städte- bau liche Wettbewerbe vorzuberei ten sind, zu flan kieren und zu unterstützen. Die Präsentation Karlsruhes als attrakt iver Wohn- stan dort ist zu verbes sern, indem qualitativ hochwertige und ansprechende Gebä ude entste - hen, die als neue „Landmarks“ für Kar lsruhe ste- hen können. Wichtig ist dabei insbesondere ei ne architektonisch hochwertige und umweltver träg - liche Ausführung von Projekten sowohl in der Be - stan den twicklung als au ch beim schonenden Umgang mit dem vorhan denen Baulan dpoten - tial.“ Aus Sicht des Unterzeichners: - Wird hier bei der ersten sich bietenden Gele- genheit die Anstrengung eines über 40 -jährigen Pr ozesses zur Sc haffung eines at trakt iven , le- benswerten , für Kinder und Erwac hsene zum Aufenthal t geeigneten Innenhofes im Baden - Carré zunichte gemacht. Dies nachdem die- ses Ziel soeben erreicht wurde! - Wird hier die Plan ung eines Solitärs vorges tel lt, die kein Ver ständnis für die Belan ge der Nach- barschaf t in einem Carré und seiner Wohnqua- lität erkennen lässt. - Wird bei dieser Planung zur Zu las sung von Lärm und Gestank in einem Innenhof nicht be- rücksichtigt, dass dav on eine Signalwir ku ng au sgeht, die weiterwirken wird. Was hier zu- gelas sen werden soll, kann in Zukunft in dies em Carré und möglicher weise au ch an an derer St el- le (Präzed enzfall) nicht mehr verwehrt werden. Der „großz ügige Innenhof mit parkähnlichem Char akter“ ist mit dieser Planung er led igt. - Ist nicht begründet und nicht nachzuvollziehen, warum die Stad t Karlsruhe so völlig unref lektiert zu den bisherigen Fes tsetzungen in den Be- bau ungsplänen (Stellplät ze nur in Tiefgar agen) und den eigenen Qualitätsansprüchen an die Stad ten twicklung diesen vorhabenbez ogenen Bebau ungsplan in dieser Form in das Verwal- tungsverfahren einführt. - Ist die vorgel egte Planung zum Innenhof letzt- lich ein Rückfall in eine längst überwunden ge- glau bte Ver gan genheit der Hilf- und Gedan- kenlosigkeit im Umgang mit dem Individualver- kehr und dem Ausweis der notwendigen Stell- plätze. Die Aufenthaltsqualität des Innenhofes im Ba- denCarré bleibt im vollen Umfang erhalten und wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Feststellung eines "Solitärs" ist nicht zutref- fend. Mit dem Vorhaben wird eine desolate Si- tuation beseitigt und die vorhandene Blockrand- bebauung wiederhergestellt. Der Schall aus den umliegenden Verkehrsstraßen wird zuverlässig abgeschirmt, die Emissionen durch das Gebäude bzw. die künftigen Nutzun- gen wurden gutachterlich untersucht. (Vgl. Stel- lungnahme oben) und wirken sich nicht störend auf den Innenbereich aus. Für die Abbruch- und Bauphase wird entspre- chend Vorsorge getragen (siehe Stellungnahme oben). Mail vom 29.6.2018: bezugnehmend auf meine o.a. Schreiben bitte ich das Stadtplanungsamt um eine kurze Rück- mel dung zum Verfahrensstand. Kenntnisnahme - 16 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Stichwort Lärmschutz: Diesem Schreiben beigefügt ist die Vorstel- lung/Internet des Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung von Baden-Württemberg, Herr Thomas Marwein. Dort wird u.a. festgestellt: "Das Land Baden-Württemberg hat auf dem Gebiet des Lärmschutzes eine Vorreiterrolle. Dies mit dem erklärten Ziel, dem Lärmschutz mehr Gewicht in der politischen und gesell- schaftlichen Diskussion zu verschaffen verbun- den mit der Aufforderung, gerade bei der Bauleitplanung den Lärmschutz mit zu bedenken. Mit diesem Ansatz ist der im vorliegenden Plan- entwurf vorgesehene "Rückbau des Lärmschut- zes" sicherlich nicht zu vereinbaren. Ich möchte daher sowohl an die Stadtverwal- tung als auch an die Fraktionen die Anregung richten, sich der externen Sachkunde des Lärm- schutzbeauftragten zu bedienen. Zum Lärmschutz vgl. vorangegangene Stellung- nahmen. 14: Bürgerin Mit großem Interesse habe ich den Artikel "Wichtiger Schritt in Richtung Stadtboulevard" in den BNN vom 19. Oktober gelesen. Hiermit erlaube ich mir, mich mit einer Idee be- züglich des Neubaus Kriegsstr. 23-24 an Sie zu wenden. Wir haben eine sehr schöne Wohnung in der Herrenstraße und leben sehr gerne in der Karlsruher Innenstadt (ich bin schon in zweiter Amtsperiode Mitglied im Forum Ehrenamt der Stadt Karlsruhe). Mein Mann und ich sind in den 60-er Lebensjahren, und wir würden es wunder- bar finden, wenn man in dem geplanten Neubau Kriegsstr. 23-25 ein hochwertiges Betreutes Wohnen mit angeschlossener Pflegestation errichten würde. So müssten wir im Alter nicht unser heißgeliebtes Wohnviertel mit schöner Aussicht auf das Großherzogliche Palais (BGH) verlassen. - Wir würden sehr gerne eine solche "betreute" Wohnung kaufen. Und mit diesem Wunsch sind wir nicht alleine. Generell kann man sagen, dass eine solche Ein- richtung für Menschen, die hier gerne leben und im Alter nicht die Innenstadt verlassen möchten, einfach fehlt. Die Infrastruktur hier ist perfekt, was im Alter eine immer größere Rolle spielt. Und der geplante "Boulevard Kriegsstraße" wird bestimmt sehr schön! Das vorliegende Projekt entsteht auf Initiative ei- nes privaten Investors. Geplant sind neben dem Hotel gastronomische Nutzungen sowie ca. 25 Wohnungen. Die vorgesehenen Nutzungen, ins- besondere der Wohnungsanteil, wird von der Stadt Karlsruhe begrüßt. Die vorgeschlagene Nutzung durch "Betreutes Wohnen mit ange- schlossener Pflegestation" kann im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes nicht realisiert werden. 15: Miteigentümerin BadenCarré Eigentümerin im BadenCarré auf der Rückseite des geplanten Gross-Hotels. Es bestehen derzeit schwerwiegende Bedenken zur geplanten Zu- Die Zufahrt für die Hotelgarage erfolgt über die Kriegsstraße und ist damit vollständig vom In- nenhof des Baden-Carrés abgeschirmt. - 17 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt fahrtssituation in die geplante Hotel-Tiefgarage und dem damit entstehenden Lärm (150 Hotel- zimmer, 300 Betten) der Fahrzeuge. Eine Erweiterung der bestehenden BadenCarré - Zufahrten für diese zusätzlichen Verkehrslasten ist nicht wohnverträglich und wird zu einer star- ken Wohnqualitätsreduzierung führen. Wie und auf welcher Seite ist denn die Zufahrt nach unten geplant? Wo werden weiter Park- flächen entstehen? Ich wäre Ihnen sehr verbun- den, frühzeitig die Wohnungsanlieger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die genannte "Erweiterung der bestehenden Ba- den-Carré Zu fahrten" ist nicht vorgesehen. Zu Stellplätzen, Zufahrten und Lärmgutachten vergleiche vorangegangene Stellungnahmen.

  • VbB Kriegsstraße 23-25_Synopse-Anlage 2
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB 27. Oktober 2018 bis 27. No- vember 2018 Inhaltsverzeichnis: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden- Württemberg e. V., Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV), .......... 2 Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V. vom 29.11.2018 .................................................................................................................. 2 Artenschutz ................................................................................................................. 2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 27.6.2018 und 29.10. 2018 ......................................................................................... 4 Deutsche Telekom vom 13.8.2018 ............................................................................... 4 Telekommunikationsanlagen und Kabelschutzanweisung.......................................... 4 Handwerkskammer Karlsruhe vom 29.6.2018 und 5.11.2018 ...................................... 5 Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg .......................................................... 5 Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 26.7.2018 und 12.11.2018 . 5 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 26.6.2018 und 5.11.2018 ....... 6 Flächennutzungsplan ................................................................................................ 6 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, 27.7.2018 und 26.11.2018 ....................... 7 Raumordnung .......................................................................................................... 7 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46 vom 11.7.2018 und 31.10.2018 ................ 8 Straßenwesen und Verkehr ....................................................................................... 8 Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 5.7.2018 und 16.11.2018 ........................... 8 Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH vom 26.11.2018 .................................................................................................................. 8 Allgemeine Informationen ........................................................................................ 8 Stromversorgung ...................................................................................................... 9 Gas- und Wasserversorgung ................................................................................... 10 Öffentliche Straßenbeleuchtung ............................................................................. 10 Kommunikations- und Informationstechnik ............................................................. 11 Fernwärmeversorgung ............................................................................................ 11 Dingliche Sicherungen ............................................................................................ 12 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 24.7.2018 und 21.11.2018 ........................... 12 Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 23.7.2018 und 20.11.2018 ................................................................................................................ 13 - 2 - Belastungen-Altlasten ............................................................................................. 13 Durchführungsvertrag ............................................................................................ 14 Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 26.10.2018 .................................... 15 Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 27. 7.2018 und 30.11.2018 ............................................................................................. 15 Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde vom 22.11.2018 ......... 19 VbB-Unterlagen ...................................................................................................... 19 Umweltbericht ....................................................................................................... 20 Begründung ........................................................................................................... 21 Festsetzungen ........................................................................................................ 22 Durchführungsvertrag ............................................................................................ 22 Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden- Württemberg e. V., Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV), Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V. vom 29.11.2018 Artenschutz Es sollen nach wie vor nur 6 Nistkästen für Haussperlinge und Hausrotschwanz ange- bracht werden. Diese Zahl hatten wir in unserer Stellung- nahme im August als zu gering bezeichnet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum an ei- nigen zusätzlichen Nistkästen gespart wird. Selbst der Bestand des Haussperlings geht inzwischen zurück, was unter anderem an mangelnden Nischen und Spalten als Nist- möglichkeit an Gebäuden liegt. Hier könn- te auf leichte Weise etwas abgeholfen werden. Auch findet der Mauersegler keine Berücksichtigung. In dem Umweltbericht (Anlage 4) werden auf Seite 10 die poten- ziell brütenden Vogelarten auf Hausrot- schwanz und Haussperling beschränkt. "Der Mauersegler konnte als Brutvogel ausgeschlossen werden, da die Ortsbege- hung noch zur Brutzeit stattfand und keine brütenden Exemplare oder Hinweise auf eine Brut entdeckt wurden." Dies ist unse- res Erachtens der Tatsache geschuldet, dass Die genannten Nistkästen wurden im Rah- men der artenschutzrechtlichen Prüfung ermittelt. Bei der Prüfung der Verbotstatbe- stände wurden im Zuge der Gebäudekon- trolle 3 Nester nachgewiesen, die die Eig- nung als Niststandort für Hausrotschwanz und Haussperling belegen. Da die verschie- denen Vogelarten gerade im städtischen Raum unter hohem Konkurrenzdruck ste- hen, werden die verloren gehenden Nistor- te im Verhältnis 1 zu 2 ausgeglichen. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Ar- ten Haussperling und Hausrotschwanz ge- nügend Ausweichmöglichkeiten finden. Die Anzahl an Nistkästen wird aus gut- achterlicher Sicht für ausreichend befun- den, da Nistmöglichkeiten zwar generell vorhanden sind, die Fassade aber nicht be- sonders viele Nistmöglichkeiten bietet. Alle gefundenen Nester und Nistmöglichkeiten befanden sich auf der straßenabgewand- ten Seite, die straßenzugewandte Fassade bot beispielsweise nahezu keine Brutmög- lichkeiten. Die Nistkästen werden vor Be- - 3 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt an dem bisherigen Gebäude keine Brut- möglichkeit für den Mauersegler vorhan- den war. Die Errichtung des neuen Gebäu- des bietet eine einmalige Chance, dem Mauersegler in der Südweststadt etwas an- zubieten. Auch diese Vogelart leidet unter „Wohnungsnot". Eine nachträgliche An- bringung an einem elfgeschossigen Ge- bäude ist nahezu ausgeschlossen. Insofern bitten wir sehr darum, sich bei den Aus- gleichsmaßnahmen für den Artenschutz nicht kleinmütig auf die zwei vorhandenen Brutvogelarten zu beschränken, sondern auch etwas für den Mauersegler zu tun. Selbst an der denkmalgeschützten Fassade des Gebäudes Otto-Sachs-Str. 6 in der Südweststadt wurden vor Jahren einige Kästen angebracht, als bei der Renovierung ein Gerüst angebracht war. Da der Mauer- segler am liebsten in Gruppen brütet, sollte eine größere Anzahl von Nistkästen ange- bracht werden. ginn der Abrissarbeiten im unmittelbaren Umfeld bereitgestellt. Zusätzlich werden 3 Fledermauskästen fachgerecht angebracht. Die genannten Mauersegler wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prü- fung ausdrücklich ausgeschlossen, da die Ortsbegehung zur Brutzeit stattfand und keine brütenden Exemplare oder Hinweise auf eine Brut entdeckt wurden. Ein Monitoring zur Überprüfung der Wirk- samkeit der Artenschutzmaßnahmen ist Gegenstand des Durchführungsvertrags. Über die fachgutachterlich geforderten Ar- tenschutzmaßnahmen hinaus, wurde ein ergänzender Fachbeitrag zum Thema Mau- erseglernistkästen erstellt. Darin werden für die Nord- und Südfassade jeweils 5 Mauer- seglernistkästen vorge schlagen und die Anbringungsorte und die Qualität der Nist- kästen definiert. Die Bebauungsplanfestsetzungen wurden entsprechend ergänzt. Werbeanlagen Es ist nicht eindeutig beschrieben, ob die beiden Schriftzüge „Skybar" als Außenbe- leuchtung festgelegt und damit Leuchtmit- tel mit insektenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum zu ver- wenden sind. Da die Schriftzüge als Wer- bemittel eingesetzt und weithin sichtbar sein sollen, halten wir das für unabdingbar, entsprechend unserer schon vorgebrachten Begründung, dass Nachtfalter vom Schlossgarten und Zoo angelockt werden und beim dauerhaften Umkreisen der Lichtanlagen verenden. Die Lichtver- schmutzung muss als eine Ursache des In- sektensterbens angesehen werden. Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Beleuchtung der Sky- bar abgestellt wird, sobald sie geschlossen ist. Dies dürfte auch im Sinn der Anwohner sein. Die Festsetzungen wurden entsprechend ergänzt: Ziffer Im Fenster- und Fassadenbereich des obers- ten Geschosses zur Kriegss traße und zur Badenwerkstraße der Schriftzug "Skybar" oder vergleichbar, als Einzelbuchstaben in Form von Punkt- oder Siebdruckraster auf der Fensterverglasung bzw. auf der Fassa- de, nicht be- oder hinterleuchtet, Buchsta- benhöhe max. 2,50 m Regelungen zur Beleuchtung von Privat- räumen sind nicht möglich. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Innenbeleuch- tung durch (insektenschonende) LED- Lichtquellen erfolgt, da dies inzwischen - 4 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Stand der Technik ist und auch eine wirt- schaftliche Lösung darstellt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr vom 27.6.2018 und 29.10. 2018 Stellungnahme vom 29.10.2018: Hiermit erhalten wir die bereits abgegebe- ne Stellungnahme vom 27.6.2018 (K-V- 351-18-BBP) zu o.g. Beteiligung aufrecht. Stellungnahme vom 27.6.2018: Durch die oben genannte und in den Un- terlagen näher beschriebene Planung wer- den Belange der Bundeswehr nicht be- rührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Pla- nung seitens der Bundeswehr als Träger öf- fentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Deutsche Telekom vom 13.8.2018 Telekommunikationsanlagen und Kabelschutzanweisung Im Planbereich befinden sich Telekommu- nikationsanlagen der Telekom. In den Gebäuden befinden sich noch Tele- kommunikationsanschlüsse. Diese müssen vor dem Abriss abgebaut und gesichert werden. Setzen Sie sich daher rechtzeitig (2 Monate vorher) mit uns in Verbindung, damit der Abbau vorgenommen werden kann. Im Gehwegbereich befindet sich Kabelrohr mit den entsprechenden Kabelschächten. Wir bitten bei der Bauausführung beson- ders darauf zu achten, dass Beschädigun- gen der vorhandenen Telekommunikati- onslinien vermieden werden und aus be- trieblichen Gründen (z. B. im Falle von Stö- rungen der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit mög- lich ist. Wir weisen daraufhin, dass die bauausfüh- rende Firma sich vor Beginn der Baumaß- nahmen zu informieren hat. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. - 5 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Telekom AG ist zu beachten. Handwerkskammer Karlsruhe vom 29.6.2018 und 5.11.2018 Stellungnahme vom 5.11.2018: Die Handwerkskammer hat nach Durch- sicht der Unterlagen weiterhin keine Anre- gungen oder Bedenken vorzubringen. Stellungnahme vom 29.6.2018: Die Handwerkskammer hat nach Durch- sicht der Unterlagen keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg --- Siehe Stellungnahmen BUND. Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 26.7.2018 und 12.11.2018 Stellungnahme vom 12.11.2018: nach Durchsicht der Unterlagen ergeben sich für das Gesundheitsamt keine weite- ren Bedenken und Anregungen zur Pla- nung. Stellungnahme vom 26.7.2018: Nach Durchsicht der Unterlagen bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes Karlsruhe gegen den Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan grundsätzlich keine Einwände, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen über Trinkwasser, Abwasser, Emission und Immission eingehalten wer- den. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBI. 1 S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Ja- nuar 2018 (BGBI. 1 S. 99) geändert worden ist, sind Anlagen für die Gewinnung, Auf- bereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkann- ten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu pla- nen, zu bauen und zu betreiben. Der Un- ternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewin­nung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben si- cherzustellen, dass bei der Neuerrichtung Kenntnisnahme Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. - 6 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negati- ven Auswirkungen auf die menschliche Ge- sundheit haben, den Geruch oder den Ge- schmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser ab- geben, die größer sind als dies bei der Ein- haltung der a.a.R.d.T unvermeidbar ist. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädi- gung der menschlichen Gesundheit insbe- sondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstaug- lic h sein und den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trink- wassers gern. §§ 5 bis 7 Trinkwasserver- ordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu be- stätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Wir empfehlen nach Befüllung der neuen Trinkwasserleitungen und vor Inbetrieb- nahme des Hotels einschl. der Wohnungen eine mikrobiologische Trinkwasseruntersu- chung (Kaltwasser) einsch l. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Enterokokken, Koloniezahl bei 221 36°C und Pseudomo- nas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu las- sen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 26.6.2018 und 5.11.2018 Flächennutzungsplan Stellungnahme vom 5.11.2018 Unter Ziffer 2.1 Vorbereitende Bauleitpla- nung, der Begründung zum Bebauungs- plan ist ,,der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (FNP 2010, 4. Aktualisierung)" zu lesen. Wir bitten dies gemäß dem aktuellen Stand zu korrigieren. Der geltende Flächennutzungsplan (5. Ak- Die Begründung wurde entsprechend kor- rigiert. - 7 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt tualisierung) stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche im Bestand dar. In der momentan laufenden Fortschreibung wird diese Darstellung nicht verändert. Die Planung ist damit aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt. Anregungen oder Belange werden keine vorgebracht. Stellungnahme vom 26.6.2018 Der aktuelle Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt auf der geplanten Fläche an der Kriegsstra- ße 23-25 bestehende „gemischte Bauflä- che“ dar. Die Planungen für Hotel-, Wohn- und Büronutzung sind in einem Mischge- biet zulässig und somit aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt. Die Planungsstelle des NVK stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, 27.7.2018 und 26.11.2018 Raumordnung Stellungnahme vom 26.11.2018: Neue Erkenntnisse haben sich unsererseits nicht ergeben. Belange der Raumordnung stehen der Planung weiterhin nicht entge- gen. Stellungnahme vom 27.7.2018: Mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden südlich der Kriegsstraße einen Hotelneubau mit angegliedertem Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,3 ha. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein legt das Areal als bestehende Siedlungsfläche (überwiegende Wohn- und Mischnutzung) sowie als integrierte Lage fest. Der Flä- chennutzungsplan des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe stellt gemischte Bauflä- chen dar, somit ist die vorliegende Planung aus dem FNP entwickelt. Belange der Raumordnung stehen der Auf- stellung des Bebauungsplans nicht entge- gen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 8 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46 vom 11.7.2018 und 31.10.2018 Straßenwesen und Verkehr Stellungnahme vom 31.10.2018: Wir halten an unserer Stellungnahme vom 11.7.2018 fest. Wir erkennen keine weite- ren aufgetauchten Betroffenheiten. Stellungnahme vom 11.7.2018: Luftfahrtrechtliche Belange werden durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kriegsstraße 23-25, Karlsruhe Südwest- stadt nicht berührt. Aus Sicht der Luft- fahrtbehörde bestehen deshalb gegen den Bebauungsplan keine Bedenken. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 5.7.2018 und 16.11.2018 Stellungnahme vom 16.11.2018: mit Schreiben vom 5.7.2018 hatten wir be- reits zur o. g. Planung zustimmend Stellung genommen. Darüber hinaus haben sich keine neuen regionalplanerischen Erkennt- nisse ergeben. Stellungnahme vom 5.7.2018: Regionalplanerische Belange sind hiervon nicht berührt. Wir begrüßen die mit dem Projekt verbundene Nutzung eines Innen- entwicklungspotenzials als einen Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung der Kriegsstraße. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH vom 26.11.2018 Allgemeine Informationen → Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unter- lagen. Eine Überprüfung der eingearbeite- ten Leitungs- und Anlagenbestä nde, auf Vollständigkeit und Richtigkeit, erfolgte durch uns nicht. Fehlbeurteilungen auf- grund mangelhafter Unterlagen des An- tragstellers gehen ebenso wenig zu unse- ren Lasten wie ein daraus resultierender Mehraufwand des Antragstellers. → Aktuelle Planunterlagen zu Leitun- gen und Anlagen erhalten Sie auf Anfrage Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. - 9 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt bei unserer Leitungsauskunft in der Dax- lander Str. 72, leitungsauskunft@netzservice-swka.de, Fax 0721 599-4819. → Die Vorgaben unserer Leitungs- schutzanweisung - siehe www.netzservice- swka.de → Planauskunft → Schutzanwei- sung - sind grundsätzlich einzuhalten. Ab- weichungen sind nur nach vorheriger Ab- stimmung mit den unten genannten An- sprechpartnern zulässig. → Zu unseren Versorgungssystemen sind bei allen Maßnahmen sicherheitsrele- vante lichte Mindestabstände einzuhalten. Eine tabellarische Übersicht erhalten Sie als Anlage A. Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Hinweisen möchten wir Sie auf eine um- fangreiche Kabeltrasse mit mehreren 1-kV- und 20-kV-Kabelsystemen, die im Gehweg der Kriegsstraße unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Diese Trasse ist bei der Planung von Tiefbaueingriffen zu berücksichtigen und ggf. mit geeigneten Mitteln vor Beschädigungen zu schützen. 110- und 20-kV-Kabel dürfen weder frei- gelegt, noch über- bzw. unterpresst wer- den. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, ist vorab unsere Abteilung Netzbetrieb, Herr Dreher (Tel. 0721 599-4155) oder Herr Schützendübel (Tel. 0721 599-4137), zur Abstimmung eventuell notwendiger Si- cherungsmaßnahmen zu kontaktieren. Als Vorlaufzeit in Bereichen mit 110-kV-Kabeln sind 6 Wochen, in Bereichen mit 20-kV- Kabeln 2 Wochen einzuplanen. Bei einer Beschädigung dieser Kabel ist neben einem immensen wirtschaftlichen Schaden eine akute Lebensgefahr gegeben. Die Angabe „Kellerwand Bestand“ im zur Verfügung gestellten Plan „Anlage 3_181012.pdf“, Blatt 1, deuten wir so, dass diese Wand bestehen bleiben wird. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergele itet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. - 10 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Sofern dies zutrifft sollten sich keine Kon- flikte mit unserer Kabeltrasse ergeben. Im Vorfeld zu den Abbrucharbeiten müssen die bestehenden 1-kV-Netzanschlüsse der Bestandsbebauung getrennt werden. Dies ist – sofern noch nicht erfolgt – gesondert zu beauftragen. Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Sofern noch nicht erfolgt, ist rechtzeitig die Trennung der vorhandenen Wasseran- schlüsse zu beantragen. Wir bitten die Lage des Hausanschluss- raums so vorzusehen, dass eine Versor- gung von Norden oder Osten auf kurzem Weg möglich ist. Dabei sind auch die La- gen der geplanten Bäume zu berücksichti- gen. Die drei in der Kriegsstraße geplanten Bäume befinden sich etwa 1,5 m nördlich der Wasser- und etwa 0,8 m nördlich der Gasversorgungsleitung. Diese Abstände entsprechen nicht den in Karlsruhe übli- chen Vorgaben (2,50 m lichter Abstand). Hier sind gemeinsam Lösungsmöglichkei- ten zu suchen. Ggf. wird eine Neuverle- gung dieser Leitungen auf Kosten des Vor- habenträgers erforderlich. Gegebenenfalls erforderliche Suchschach- tungen sind entsprechend DVGW- Regelwerk GW 315 "Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauar- beiten" durchzuführen. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. Die Baumstandorte wurden in Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsträgern ge- ändert und um ca. 2 m nach Norden ver- setzt. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Grundsätzlich bestehen seitens der öffent- lichen Straßenbeleuchtung keine Einwän- de, wir bitten jedoch dringend um Ab- stimmung im Hinblick auf die bereits er- folgte Planung der öffentlichen Straßenbe- leuchtung im Zuge der Neugestaltung der Kriegsstraße im Rahmen der KASIG- Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. Abstimmungsgespräche sowohl mit Vor- habenträger, KASIG und Stadtwerken fan- den inzwischen statt. - 11 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Maßnahmen zum Tunnel- und Straßen- bahnneubau! Sollte der Abbruch des bestehenden Ge- bäudes auch Auswirkungen auf den öf- fentlichen Bereich bzw. auf Einrichtungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung (incl. bestehender Kabeltrassen) haben (BE- Flächen, Aufstellflächen Baugeräte, usw.) ist dies ebenfalls zeitnah mit uns abzu- stimmen. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU- FM-Kabel verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Be- schädigungen sind unverzüglich zu mel- den. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im dargestellten Planungsbereich ist Infra- struktur der Fernwärme vorhanden. Direkt entlang der Grundstücksgrenze im Norden, verläuft die Anbindung des Hauses Kriegsstraße 27 im Rampenbereich. Diese Leitung ist vor Beschädigung zu schützen. Ein Verbau sollte mindestens 1,0 m lichten Abstand zur Außenkante der Fernwärme haben. Weitere Absprachen zum Bauvor- haben sollten bilateral erfolgen. Grundsätzlich gilt: Die Fernwärme-Leitungen sind vor Beschä- digung zu schützen. Rückverankerungen im Bereich von Fernwärme-Leitungen be- dürfen der detaillierten Konfliktklärung und schriftlichen Genehmigung. Die Leitungs- schutzanweisung der Stadtwerke Karlsruhe ist zu beachten. Fernwärmeleitungen dürfen nicht durch bauliche Anlagen überbaut oder im Tras- senbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Inf- rastruktur der Fernwärme einen Mindest- Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. Die Baumstandorte wurden geändert und um ca. 2 m nach Norden versetzt. Der ge- nannte Mindestabstand wird damit einge- halten. - 12 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt abstand von 2,5 m einhalten. Außerhalb dieses Mindestabstandes ist bei der Wahl des Standortes folgendes zu berücksichti- gen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen. Kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlos- sen werden, ist ein Durchwurzelungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und da- mit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausgeschlossen werden kann. Sollten großkronige Bäume gepflanzt werden, ist der Abstand zur Leitung und damit die Standortwahl entsprechend der zu erwar- tenden Krone zu vergrößern. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fernwär- me- Infrastruktur in bestehender Trasse möglich ist. Die im Anhang genannten Bestimmungen der Fernwärme sind ergänzend zu beach- ten. Die Baumart Acer rubrum (Rotahorn) wur- de bereits im vorangegangenen Bebau- ungsplanverfahren von der Stadt Karlsruhe ausgewählt. Im Zweifel wird im weiteren Verfahren ein Durchwurzelungsschutz ver- bindlich festgelegt. Die Leitungszone liegt innerhalb öffentli- cher Flächen und ist jederzeit allgemein zugänglich. Dingliche Sicherungen Sofern gemäß den voranstehenden Ab- schnitten dingliche Sicherungen (be- schränkt persönliche Dienstbarkeiten) er- forderlich werden, bitten wir Sie, zur Ab- stimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kon- taktaufnahme. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet und sind im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauaus- führung zu berücksichtigen. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 24.7.2018 und 21.11.2018 Stellungnahme vom 21.11.2018: Die VBK haben gegenüber der letzten Beteiligung nach§ 4 (1) BauGB keine weiteren Anmerkungen. Wir verweisen auf unsere letzte Stellungnahme vom 24.7.2018, deren Inhalt nach wie vor gültig ist. Stellungnahme vom 24.7.2018: Die VBK setzen voraus, dass die Planung zur Kombi-Lösung einschließlich der zu er- wartenden Emissionen aus dem künftigen Kenntnisnahme Die vorliegende schalltechnische Untersu- chung vom 30.1.2018, Büro Koehle r & Leutwein, hat als Grundlage der Beurtei- - 13 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Bahnbetrieb der Stadt wie auch dem Vor- habenträger hinlänglich bekannt ist. Inso- fern gibt es Seitens der VBK keine weiteren Planungen, die für die Entwicklung in die- sem Gebiet von Bedeutung sein könnten. Wir gehen davon aus, dass weiteres Vor- gehen mit der KASIG abgestimmt ist/wird. lung die Fertigstellung der Kombilösung berücksichtigt. Der Hinweis zur Abstimmung mit der KA- SIG wurde an den Vorhabenträger weiter- geleitet und ist im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Bauausführung zu berücksichtigen. Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 23.7.2018 und 20.11.2018 Belastungen-Altlasten Stellungnahme vom 20.11.2018: Aus Sicht der unteren Abfallrechts- und Altlastenbehörde bestehen gegen das Vor- haben zwar keine grundsätzlichen Beden- ken, jedoch möchten wir mit Verweis auf die fachtechnische Stellungnahme des Am- tes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 19. November 2018 noch Folgendes anmer- ken: Textentwurf B-Plan. Punkt 3.5 Belastungen. Altlasten: Der letzte Absatz kann gestri- chen werden. Stellungnahme vom 23.7.2018: Aus Sicht der unteren Abfallrechts- und Altlastenbehörde bestehen gegen das Vor- haben zwar keine grundsätzlichen Beden- ken, jedoch möchten wir Folgendes an- merken. Begründung A 3.5 Belastungen-Altlasten. Den Absatz bitte wie folgt ersetzen. Auf dem Flurstück 3394, Kriegsstraße 23, sind der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungs- stand 31. Dezember 2015). Das Grundstück Kriegsstraße 25 (Flur- stücksnummer 3395) wird bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz unter der Bezeichnung „AS Möbel- Die Begründung wurde entsprechend ge- ändert. Die Begründung wurde entsprechend ge- ändert. - 14 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt fabrik Gebrüder Himmelheber", Objekt- Nummer 01762 nachrichtlich im Boden- schutz- und Altlastenkataster geführt. Zwi- schen 1889 und 1949 wurden auf dem Gelände vorwiegend kunstgewerbliche Möbel- und Schreinerarbeiten durchge- führt. Aufgrund der geringen Altlastenrele- vanz schied das Objekt aus der aktiven Alt- lastenbearbeitung aus und wurde archi- viert. Derzeit sind auf dem Gelände keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Vor dem Rückbau des Bestandgebäudes ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vor- zulegen. Die oben genannten Informationen sind auch in den Umweltbericht zu überneh- men. Der Umweltbericht wurde entsprechend ergänzt. Durchführungsvertrag Stellungnahme vom 20.11.2018: Sämtliche Inhalte unter dem Punkt Altlas- ten/Abfall in § 7 können gelöscht werden. Der Rückbau der Bestandsgebäude wird derzeit durchgeführt. Die erforderlichen Unterlagen wurden bereits vorgelegt. Aus den Bauplänen geht hervor, dass im Rah- men des Neubaus nur geringe Mengen an Bodenmaterial anfallen. Auf die Vorlage eines Aushub- und Entsorgungskonzepts kann daher verzichtet werden Stellungnahme vom 23.7.2018: In den Durchführungsvertrag sind folgende Anforderungen mit aufzunehmen: Vor Beginn der Rückbauarbeiten des Be- standsgebäudes ist der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorzu- legen. Das Konzept ist von einem Sachverständi- gen zu erstellen und im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Ar- beitsschutz, abzustimmen. Folgende Punk- te sollen mindestens enthalten sein: Der Durchführungsvertrag wurde entspre- chend aktualisiert. Kenntnisnahme Der Rückbau begann im Februar 2019. Das genannte Rückbau- und Entsorgungs- konzept liegt bereits vor. Die nachfolgen- den Punkte wurden bereits berücksichtigt (siehe Stellungnahme vom 20.11.2018). - 15 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Auflistung der anfallenden Rückbaumateri- alien, Bauablauf bei der Separierung der Abfälle, Gutachterliche Überwachung der Rückbaumaßnahmen, Angabe zu den ge- planten Entsorgungswegen der jeweiligen Abfälle Es wird empfohlen, die Abbruchplanung in Anlehnung an die Handlungshilfe der Lan- desanstalt für Umwelt und Messungen Ba- den-Württemberg „Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren" zu planen und durchzuführen. Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 26.10.2018 Aus Sicht der unteren Wasserbehörde gibt es zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan ,,Kriegsstraße 23 - 23" keine Beden- ken oder Anregungen. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 27. 7.2018 und 30.11.2018 Stellungnahme vom 30.11.2018 Ausgehend von der fachlichen Richtigkeit der schalltechnischen Untersuchung der Bayer Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH vom 19. September 2018, die vom Um- welt- und Ar beitsschutz geprüft wurde, sind die Festsetzungen zu passiven Schall- schutzmaßnahmen hinsichtlich Gewerbe- lärmemissionen aus immissionsschutzrecht- licher Sicht grundsätzlich schlüssig, da akti- ver Schallschutz vorliegend ausscheidet. Dies sollte unseres Erachtens auch in der Begründung Erwähnung finden. Anzumerken ist jedoch, dass im Gutachten zwar die Zu- und Abfahrten, nicht aber der Anliefer- beziehungsweise Andienungsver- kehr berücksichtigt wurde. Für hierdurch verursachte Geräuschimmissionen ist zu- mindest aufzuzeigen, dass keine Konflikte Die Begründung wurde ergänzt, siehe hier- zu Teil A Ziffer 4.9.1. Die Anlieferung findet in einer Haltebucht an der Kriegsstraße und damit - außerhalb der Grundstücksgrenzen- "im öffentlichen Raum" statt (Grenzbebauung). Sie ist da- mit nach TA Lärm nicht im Rahmen der Lärmprognose zu berücksichtigen. Dies wurde im Schallgutachten, Abschnitt 3.9 (Seite 24) zum Ausdruck gebracht. Berücksichtigt, bzw. geregelt ist die Anlie- ferung dennoch, da sie als zusätzliche Lärmquelle im öffentlichen Raum die Beur- teilungspegel aus der vorhandenen Ver- - 16 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt entstehen, die nicht im Baugenehmigungs- verfahren lösbar sind. Ferner ist anzumerken, dass die Nutzung der Außenbewirtung sowie der Dachterras- se in den aktuellen Festsetzungen ab 22 Uhr eingeschränkt ist. Es fehlt unseres Er- achtens die Klarstellung, dass sich diese Nutzungseinschränkung auf den gesamten Nachtzeitraum bezieht. Zudem scheint hin- sichtlich der Kältemaschinen/ Wärmepum- pen Hotel die Festsetzung unter Spiegel- strich 1 unvollständig. Des Weiteren halten wir auf Grundlage des Gutachtens die Festsetzungen dahinge- hend für ergänzungsbedürftig, dass im ge- samten Gastronomiebereich die Fenster nach 22 Uhr beziehungsweise während der Nachtzeit geschlossen zu halten sind. In Bezug auf Verkehrslärm ist das Plange- biet vorbelastet, weshalb Schallschutzmaß- nahmen und deren Festsetzung erforder- lich sind. Ausgehend von der fachlichen Richtigkeit der schalltechnischen Untersu- chung der Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG vom 30. Januar 2018, ebenfalls durch den Umwelt- und Arbeitsschutz ge- prüft, ist eine Konfliktlösung durch Festset- zungen zum passiven Schallschutz grund- sätzlich schlüssig, da auch in diesem Falle aktive Schallschutzmaßnahmen nicht mög- lich sind. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit in verschiedenen Gutachten diskutierten Ausrichtung der Wohnnutzun- gen halten wir die Begründung, weshalb auf Festsetzungen zur Grundrissgestaltung verzichtet wird, nicht für ausreichend. kehrsbelastung um nicht mehr als 2 dB er- höhen darf. Dies ist nicht zu erwarten und wurde im Schallgutachten, Abschnitt 5.2 (Seite 31) dargelegt. Die Festsetzungen wurden hinsichtlich des Nachtzeitraums konkretisiert. Die Außen- bewirtung ist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr unzulässig. Festsetzung wurde hinsichtlich des Öffnens von Fenstern ergänzt. Die Begründung wurde entsprechend er- gänzt. Emissionen während der Abbruch- und Bauphase Staub- und Schadstoffemissionen: Der abzubrechende Gebäudebestand in der Kriegsstraße 23 und 25 wurde zwi- schen dem 13.03.2018 und dem 02.05.2018 fachgutachterlich auf schad- stoffhaltige Bausubstanz erkundet und do- kumentiert (Ingenieurgesellschaft Neumann+Schweizer, Freiburg). Zur Durchführung des Abbruchs liegt ein - 17 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Abschließend verweisen wir bezüglich der von dem geplanten Vorhaben während der Bauphase ausgehenden Emissionen, die in der Umgebung zu schädlichen Umwelt- einwirkungen führen können und die bis- lang nicht betrachtet wurden, auf unser Schreiben vom 27. Juli 2018. Stellungnahme vom 27.7.2018: Im Plangebiet soll keine bestimmte Ge- bietsart nach BauNVO, sondern die im Plan beschriebenen Nutzungen als zulässig fest- gesetzt werden. Zulässig wären hiernach insbesondere Büro- und Wohnnutzungen, aber auch Gastronomie und Einzelhandel. Im Umweltbericht wird auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung von Koeh- ler & Leutwein, deren fachliche Richtigkeit seitens Umwelt- und Arbeitsschutz beur- teilt wurde, aufgezeigt, das von der Nut- zung des Plangebiet keine Geräuschemissi- onen ausgehen, die in der Umgebung zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Allerdings ist hier der Bau des geplanten Vorhabens nicht betrachtet, was unseres Erachtens nach Anlage 1 zum BauGB noch erforderlich wäre, sofern nicht die Über- gangsregelung nach § 245c BauGB greift. Das Plangebiet ist mit Verkehrslärmimmis- sionen belastet, die Schallschutzmaßnah- men erforderlich machen. Sofern aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, was noch erläutert werden sollte, sind Festsetzungen zum passiven Schallschutz aus immissionsschutzrechtlicher Sicht schlüssig, die in den Plantexten noch zu er- gänzen wären. Hierbei wären auch mögli- che Außenwohn- oder Aufenthaltsbereiche zu berücksichtigen, sofern diese zum Bei- spiel im Bereich Dachterrasse vorgesehen sind. Wegen möglicher Immissionskonflikte durch gewerbliche oder gastronomische Nutzungen sowie Zu- und Abfahrtsverkehr einschließlich Anlieferverkehr sollte noch- mals eine intensivere Betrachtung erfolgen, damit diese ebenfalls bewältigt werden Das Abbruchkonzept von Walther Keune- Bau, August 2018, liegt vor. Dieses umfasst neben dem Abbruchkonzept eine Ab- bruchanweisung, Abbruchabschnitte sowie ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept. Insgesamt wurden bei der Untersuchung verhältnismäßig wenige Schadstoffe ange- troffen. Es handelt sich im Wesentlichen um Dämmmaterialien und Akustikplatten aus künstlicher Mineralfaser, Rohren, De- ckenplatten und Fassadenplatten aus fest- gebundenem Asbestzement, PCB- haltige Trennfugen und Altholz, das mit Holz- schutzmitteln behandelt wurde. Diese Ma- terialien dürften bei den angrenzenden Wohngebäuden gleichen Baujahres gleich- ermaßen verbaut sein. Vor dem Abbruch des Gebäudes werden schadstoffhaltige sowie nicht mineralische Bausubstanz geordnet rückgebaut. Die Ar- beiten sind bei geschlossenen Fenstern aus- zuführen, um das Austreten von Stäuben und Fasern zu vermeiden. Die Arbeitsberei- che werden anschließend gereinigt. Der Abbruch und die Demontage der be- schichteten Asbestzementplatten werden entsprechend den technischen Regeln für Gefahrstoffe, Technische Regel für Gefahr- stoffe (TRGS 519), durchgeführt. Bei Arbeiten an Außenwandverkleidungen aus Asbestzementprodukten sind geeigne- te Planen oder Folien zum Auffangen und Sammeln von herabfallenden Bruchteilen auszulegen. Auf staubfreie Arbeitsmethoden ist auch bei der Entfernung der PCB-haltigen Fugen zu achten. Da die angetroffenen Fugen je- doch elastisch sind, ist nicht mit einer Staubentwicklung zu rechnen. Stäube können lediglich bei Schnitten im umge- benden Beton entstehen. Der Arbeitsbe- reich ist zur Stau-vermeidung zu befeuch- ten. Die Fassadenplatten des Dachaufbaues aus festgebundenem Asbestzement können zerstörungsfrei entfernt werden. Insgesamt wird darauf geachtet, dass keine unzumut- - 18 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt können. baren Staubemissionen entstehen. Zur Vermeidung kommen insbesondere staub- arme Arbeitsverfahren sowie entsprechen- de Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Nass- schneideverfahren, staubbindende Mittel wie Wasservernebelung, Befeuchtung von Abfahrtsflächen, Staubschutzplanen etc.) zum Einsatz. Das Abbruchkonzept sieht neueste Geräte entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, auch hinsichtlich der Emissionen vor. Während der Abbrucharbeiten wird der der betroffene Bereich permanent be- wässert. Die Abbruchbagger (“Longfront- Bagger“), sind zusätzlich im Bereich der Ab-bruchwerkzeuge mit einer eigenen Be- wässerungsanlage ausgestattet um eine optimale Staubbindung zu erzielen. Schallemissionen: Die Geräuschemissionen während der Ab- bruch- und Bauphase werden durch orga- nisatorische Maßnahmen, entsprechende Ab-bruch- und Bauabschnitte, geeignete Aus-wahl von schallreduzierten Arbeitswei- sen und Geräten etc. minimiert: • Der Abbruch wird soweit wie möglich mit einer Abbruchschere und Abbruchgreifern durchgeführt, um einen möglichst lärmar- men Abbruch zu realisieren. • Verwendung von Maschinen und Fahr- zeuge des neusten Standes der Technik hinsichtlich Kapselung der Motoren und des Geräuschpegels • Vermeidung von Leerlauf der Maschinen und nicht konformer Anwendungen • Kein „schlagen, rotieren oder abschüt- teln“ des Bohrmaterials vom Bohrwerk- zeug • Lärmschutz durch abschirmende Wirkung der verbleibenden Kellerwände bzw. der Verbauwand und entsprechen-dem Stand- ort der Geräte Der Umweltbericht wurde entsprechend er- gänzt. - 19 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärm- schutzwände und/oder Lärmschutzwälle) sind aufgrund der städtebaulichen Situati- on nicht möglich. Eine entsprechende Er- läuterung wird im Umweltbericht und der Begründung ergänzt. Außenwohnbereiche sind mit Ausnahme einer Dachterrasse im 6. OG des Eckge- bäudes nicht vorgesehen. Diese liegt im „Schallschatten“ der geplanten Bebauung. Falls erforderlich kann ein exakter Nach- weis im Baugenehmigungsverfahren ge- führt werden. Entsprechend der Anregung wurde eine Lärmimmissionsprognose erstellt (vgl. oben). Der Umweltbericht wurde bzgl. Einwirkun- gen während der Bauphase ergänzt. Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde vom 22.11.2018 VbB-Unterlagen Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 22. Oktober 2018 und die hiermit über- sandten Unterlagen teilen wir mit, dass un- sererseits keine grundsätzlichen Einwen- dungen oder Bedenken gegen die Planung zu erheben sind. Sicherzustellen ist indessen, dass durch ei- ne vogelschlagvermeidende Ausführung und Gestaltung der Gebäude eine Verwirk- lichung artenschutzrechtlicher Verletzungs- und Tötungsverbote vermieden und Vogel- schlagrisiken durch entsprechende Fenster- und Fassadengestaltung, Wahl geeigneter Materialien/Gläser etc. ausreichend mini- mieren wird. Wir verweisen zur Begrün- dung für ein solches Erfordernis -wie auch bezüglich zeitlicher Einschränkungen für den Abbruch und vorgezogener Ersatz- maßnahmen [CEF] im Sinne Schaffung von Ersatzquartieren- auf die Regelungen des Die Anregungen zur Vermeidung von Vo- gelschlag sowie zu Abbruchzeiten und vor- gezogenen Ersatzmaßnahmen wurden in den textlichen Festsetzungen und im Durchführungsvertrag berücksichtigt. - 20 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt besonderen Artenschutzrechtes und die diese Vorschriften reflektierenden Abarbei- tungen im Umweltbericht und Arten- schutzfachbeitrag. Zusammenfassend können wir zur Planung mitteilen, dass nach unserer Einschätzung bei ordnungsgemäßer Beachtung und Um- setzung der sich aus dem Artenschutzfach- beitrag abgeleiteten Vermeidungs-, Mini- mierungs- und vorgezogenen Ausgleichs- maßnahmen von einem Hineinplanen in die Konfliktbewältigung im Rahmen der Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgegangen werden kann. Zu den CEF- Maßnahmen ist anzumerken, dass eine - andernfalls entstehende und unzulässige Lücke bei der Schaffung von Ersatzquartie- ren- in zulässiger Weise dadurch überwun- den/vermieden wird, dass temporäre Er- satzquartiere im öffentlichen Raum vo- rübergehend installiert und solange zur Verfügung gestellt werden, bis im weiteren dann die endgültigen Quartiere am neu zu errichtenden Gebäude selbst diese Funkti- on. später übernehmen werden. Umweltbericht Zu Anlage 4. Umweltbericht. 2.2.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Betriebsphase: In der Betriebsphase sind keine Auswirkun- gen auf Pflanzen oder die biologische Viel- falt zu erwarten. Die Dachflächen des obersten Geschosses werden begrünt. Im Gehwegbereich der Kriegsstraße sind Baumstandorte festge- setzt. Nisthilfen für Haussperling und Haus- rotschwanz werden auf dem Vorhabeng- rundstück untergebracht. Die empfohlenen Fledermauskästen werden in die Fassade des Neubaus integriert. Zum Schutz vor Vogelschlag werden die Fassaden entspre- chend gegliedert und gestaltet (z.B. durch die Verwendung von Vogelschutzglas für Die genannte Dachbegrünung, die emp- fohlenen Nisthilfen und Regelungen zum Schutz vor Vogelschlag wurden in die Fest- setzungen, Ziffer I.7 und I.8.1 und den Durchführungsvertrag aufgenommen. Regelungen zur Beleuchtung von Privaträu- men sind nicht möglich. Gleichwohl ist da- von auszugehen dass die Innenbeleuch- tung durch (insektenschonende) LED- Lichtquellen erfolgt, da dies inzwischen Stand der Technik ist und auch eine wirt- - 21 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt alle größeren Glasfassaden. Durchsichten und Übereckverglasungen. insbesondere der oberen Geschosse, und der Reflexions- grad der Fenster- und Glasscheiben wird auf maximal 15 % begrenzt. Zum Insek- tenschutz werden insektenschonende Leuchten und Leuchtmittel festgesetzt. Diese sollen auch innerhalb der exponier- ten Sky-Bar verwendet werden. schaftliche Lösung darstellt. Bitte einfügen: Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) aufgrund der Vorschriften des be- sonderen Artenschutzrechtes: Es ist ein Monitoring der CEF-Maßnahmen zur Überprüfung auf ihre Funktionsfähig- keit notwendig. (Details regelt der Durch- führungsvertrag.) Das artenschutzrechtliche Monitoring wird im Durchführungsvertrag geregelt. • Gebäudeabbruch „außerhalb ...“ bitte konkretisierend Jahreszeit I Monate angeben der Brut- bzw. Aktivitätszei- ten von Vögeln und Fledermäusen • Vorgezogene Artenschutzmaßnahmen vorab in Form von Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz so- wie Fledermauskästen • Integration von Nistkästen und Fleder- mausfassadenröhren in den Neubau • Dachbegrünung, Baumpflanzungen (da sich die Artenzusammensetzung nicht auf spezielle Tierarten bezieht. werden diese Maßnahmen der Grün- planung und nicht dem Artenschutz zugeordnet.) • Insektenschonende Beleuchtung • Minimierung des Vogelschlagrisikos durch entsprechende Fenster- und Fas- sadengestaltung und reflexionsarme Fenster- und Glasflächen Die genannten Punkte sind Gegenstand der textlichen Festsetzungen unter Ziffer I.8.1 und I.8.2. Begründung Zu A Begründung Ziffer 4. 7 .4: Unter Punkt 4.7.4 der Begründung wird „zum Schutz vor Vogelschlag der Reflexi- onsgrad von Fenster- und Glasflächen be- grenzt". Diese alleinige Maßnahme ist zum Schutz vor Vogelschlag nicht ausreichend. Für das vollständig verglaste obere, expo- Regelungen zum Schutz vor Vogelschlag wurden in die Festsetzungen, Ziffer I.8.1 und den Durchführungsvertrag aufge- nommen. Die Begründung wurde entspre- chend ergänzt, siehe hierzu Ziffer A 4.7.4. - 22 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt nierte Stockwerk ist zusätzlich auch Vogel- schutzglas zu verwenden. Nach Möglich- keit soll auf Übereckverglasung verzichtet werden. Weiterhin sehen wir es als notwendig an, auch im exponierten und weit sichtbaren Innenbereich der Sky-Bar insektenfreundli- che Leuchtmittel zu verwenden, nicht nur im Außenbereich. Zur Beleuchtung von Innenräumen siehe vorangegangene Stellungnahme Festsetzungen Aus diesen Gründen ist der unter C 1. Zif- fer 8 der Festsetzungen „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Ziffer 8.1 Vermeidungsmaßnahmen" folgender- maßen zu ergänzen: • In den oberen Stockwerken (ab 20m Höhe) ist Vogelschutzglas zu verwen- den (Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden). Alternativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafi- ken/Muster genauso wirksam einge- setzt werden. Diese sind mit dem Um- welt- und Arbeitsschutz (Fachbereich Ökologie, Frau Hahne) abzustimmen. Die im Entwurf dargestellte Ausfüh- rung ist nicht ausreichend. • Innerhalb der Skybar sind ebenfalls in- sektenfreundliche Leuchtmittel mit ge- ringem oder keinem UV-Anteil zu ver- wenden. • Die Beleuchtung der Skybar soll abge- stellt werden, sobald sie geschlossen ist. Wurde entsprechend ergänzt. Siehe voran- gegangene Stellungnahme. Durchführungsvertrag • Der Vorhabenträger hat sich zur Durchführung der Vermeidungs-, Mi- nimierungs­ und CEF-Maßnahmen gemäß der in der im Fachbeitrag „ar- tenschutzrechtliche Prüfung" ausge- führten Detailvorgaben, zum dauerhaf- ten Endverbleib und Unterhaltung der Vogel- und Fledermauskästen am sei- nem Gebäude (nach Beendigung der Der Durchführungsvertrag wurde entspre- chend ergänzt. - 23 - Rückmeldungen Stellungnahme Vorhabenträger und Stadtplanungsamt Interimsphase Nymphengarten) und zur Verwendung von Vogelschutzglas zu verpflichten (zu Vogelkollisions- schutz vgl. Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden. Alternativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafi- ken/Muster genauso wirksam einge- setzt werden. Hierzu berät der Um- welt­ und Arbeitsschutz. • Es ist ein 3-Jähriges Monitoring der CEF-Maßnahmen zur Überprüfung auf ihre Funktionsfähigkeit notwendig. Hierbei wird von einem Fachgutachter entschieden, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichend und in quali- tativer Ausführung genügend sind. • Die Kästen sind jährlich (September bis Oktober) zu reinigen. Der Durchführungsvertrag wurde entspre- chend ergänzt. Der Durchführungsvertrag wurde entspre- chend ergänzt. Zudem gibt es einen Ge- stattungsvertrag.

  • VbB Kriegsstraße 23-25_Umweltbericht_Anlage
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Kriegsstraße 23 und 25" Südweststadt Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nummer 2 BauGB in Verbindung mit Anlage 1 zum BauGB) Stand: 11.02.2019 Vorhabenträger: Projektgesellschaft VIII+IV mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg Bearbeitung: KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung Am Weidenschlag 18 67071 Ludwigshafen Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 2/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................. 4 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ................................................................ 4 1.1.1 Inhalt und Ziele ...................................................................................................... 4 1.1.2. Festsetzungen ....................................................................................................... 4 1.1.3. Standort ................................................................................................................. 4 1.1.4. Art und Umfang / Bedarf an Grund und Boden ...................................................... 5 1.2. Umweltschutzziele ............................................................................................... 5 1.2.1. Umweltschutzziele in Fachgesetzen und deren Berücksichtigung ......................... 5 1.2.2. Umweltschutzziele in Fachplänen und deren Berücksichtigung ............................. 9 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 9 2.1.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................. 9 2.1.2. Fläche und Boden ................................................................................................10 2.1.3. Wasser .................................................................................................................11 2.1.4. Luft und Klima ......................................................................................................11 2.1.5. Landschaft ............................................................................................................12 2.1.6. Natura 2000–Gebiete ...........................................................................................12 2.1.7. Mensch und seine Gesundheit .............................................................................13 2.1.8. Kultur- und Sachgüter ..........................................................................................13 2.1.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer .......................................................................13 2.1.10 Energie .................................................................................................................13 2.1.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne ....................................................................13 2.1.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ..............................................................13 2.1.13. Wechselwirkungen ...............................................................................................13 2.1.14. Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) ....................................................13 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ..................................14 2.2.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................15 2.2.2. Fläche und Boden ................................................................................................15 2.2.3. Wasser .................................................................................................................15 2.2.4. Luft und Klima ......................................................................................................16 2.2.5. Landschaft ............................................................................................................16 2.2.6. Natura 2000 – Gebiete .........................................................................................16 2.2.7. Mensch und seine Gesundheit .............................................................................16 2.2.8. Kultur- und Sachgüter ...........................................................................................17 2.2.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer .......................................................................17 2.2.10 Energie .................................................................................................................17 2.2.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne ....................................................................18 2.2.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ..............................................................18 2.2.13. Wechselwirkungen und Kumulierung ....................................................................18 2.2.14 Eingesetzte Techniken und Stoffe ........................................................................18 2.3. Geplante Maßnahmen ........................................................................................18 2.4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................19 2.5. Schwere Unfälle und Katastrophen...................................................................20 3. Zusätzliche Angaben ..........................................................................................20 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 3/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 3.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .........................................20 3.2. Maßnahmen zur Überwachung ..........................................................................20 3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................20 3.4. Quellen ................................................................................................................20 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 4/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 1. Einleitung Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind die "voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen" nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer "Umweltprüfung" zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in Form eines Umweltberichtes entsprechend den Formvorschriften der Anlage 1 zum BauGB zu dokumentieren. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung eines Hotelgebäudes mit einer Zahl von ca. 290 - 330 Gästezimmern vorgesehen. Das Hotel fällt damit in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) entsprechend der Vorhabenliste der Anlage 1 zum UVPG. Im vorliegenden Verfahren entfällt eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach UVPG, da eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt wird (§ 50 UVPG). Inhalt und Form des nachfolgenden Umweltberichtes richten sich nach den in der Anlage 1 zum BauGB genannten Bestandteilen, Angaben und Beschreibungen sowie den nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB zu berücksichtigenden Belangen. 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans 1.1.1 Inhalt und Ziele Das Verwaltungsgebäude Kriegsstraße Nummer 23 und 25 zwischen der Ritterstraße und der Badenwerkstraße steht seit dem Jahr 2012 leer. Durch den jahrelangen Leerstand des Gebäudes ist eine unwirtliche Situation entstanden, die der prominenten Lage an der Kriegsstraße nicht gerecht wird. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für den Abbruch und die Neubebauung werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind 2 Projekte geplant: Auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 (Flurstück 3395) ist ein Hotel geplant. Auf dem Eckgrundstück Kriegsstraße Nr. 23 (Flurstück 3394) eine Wohnbebauung einschließlich gastronomischer Nutzungen. Grundlage für die Konzeption und Gestaltung ist das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs aus dem Jahr 2017. 1.1.2. Festsetzungen Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die zulässigen Nutzungen: • Hotel-, Büro- und Wohnnutzungen • Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss • Restaurant und Cocktailbar im Dachgeschoss festgesetzt. Darüber hinaus werden insbesondere die Grundflächenzahl (Gruppe GRZ), die Gebäudehöhe, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Zufahrten festgesetzt. Über das Baugrundstück hinaus sind die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. 1.1.3. Standort Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen innerstädtischen, erschlossenen und seit Jahren vollständig überbauten Standort. Das ca. 3000 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Karlsruhe-Südweststadt. Es umfasst die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 mit den Flurstücken 3395 und 3394 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 5/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 1.1.4. Art und Umfang / Bedarf an Grund und Boden Die Größe der Bauflächen beträgt insgesamt ca. 2.260 m². Diese sind derzeit bereits vollständig überbaut. Die Neubebauung sieht ebenfalls eine vollständige Über- bzw. Unterbauung vor. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan beinhalteten öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Ausnahme von Pflanzbeeten bzw. Baumscheiben vollständig befestigt bzw. versiegelt. Mit der geplanten Bebauung kommt es zu keinen (erneuten) Eingriffen in Grund und Boden. Durch die Inanspruchnahme einer bereits bebauten und erschlossenen Fläche entspricht das Vorhaben in besonderem Maße dem Gebot einer flächensparenden und bodenschonenden Planung. 1.2. Umweltschutzziele 1.2.1. Umweltschutzziele in Fachgesetzen und deren Berücksichtigung Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussage Art der Berücksichtigung Mensch BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sowie der Freizeit und Erholung bei der Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere die Vermeidung von Emissionen • Erstellung Schallgutachten, • ggf. Festsetzungen im B- plan • ggf. Empfehlungen für spätere Genehmigungs- verfahren BundesImmissions- schutzgesetz und seine Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen Siehe oben TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Vorsorge Siehe oben DIN 18005 Gesunde Lebensverhältnisse durch ausreichenden Schallschutz durch Verringerung am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen (Lärmvorsorge, -minderung) Siehe oben Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder Sicherung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich • Inanspruchnahme eines bisher bereits bebauten Bereichs • Erstellung Artenschutzgutachten • Berücksichtigung der Ergebnisse und der empfohlenen Maßnahmen • entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 6/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Tiere und Pflanzen Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und so- weit erforderlich wiederherzustellen, dass • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Siehe oben BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen., insbesondere • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie • die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 e bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung) die biologische Vielfalt Siehe oben Natura 2000-Gebiete Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Siehe oben Vogelschutz-Richtlinie Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Erhalt oder Wiederherstellung von dauerhaft überlebensfähigen Populationen • Erstellung Artenschutzgutachten • Ausgleichsmaßnahmen (Anpflanzungen, Aufhängung von Nisthilfen) • Abbruchzeitenregelung KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 7/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Boden Bundesbodenschutz- gesetz inkl. Bundesbodenschutz- Verordnung Langfristiger Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt • Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen • Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen • Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz) • Archiv für Natur- und Kulturgeschichte • Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen; Schutz des Bodens vor schädlichen Bodeneinwirkungen; Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Boden- veränderungen; Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. • Inanspruchnahme eines bisher bereits bebauten Bereichs • Begrenzung der Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze auf bisher bereits überbaute Flächen BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inan- spruchnahme von Böden. Zusätzliche Anforderungen durch die Kennzeichnungspflicht von erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden. Siehe oben Wasser Wasserhaushaltsge- setz / Wassergesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen, sparsame Verwendung des Wassers, Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Wasser- bzw. grundwasser- "unkritische" Nutzungen im Bebauungsplan BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Siehe oben KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 8/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Luft Bundes- Immissionsschutzge- setz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen. • Keine besondere, immissionsträchtige Nutzungen • Vermeidung von Emissionen durch Anschluss an Fernwärme TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Siehe oben BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Siehe oben Klima Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes, BauGB Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und damit auch der klimatischen Verhältnisse als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. • Keine klimaschädigenden Nutzungen • Reflexion von sommerlicher Wärme- einstrahlung durch helle Fassaden • Dachbegrünung • Baumpflanzungen Landschaft Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung von Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Aufgrund innerstädtischer Lage keine Auswirkung auf die Landschaft BauGB Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung, Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Siehe oben Kultur- und Sachgüter BauGB Berücksichtigung der baukulturellen Belange, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung sowie der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. • Bauruine ohne nennenswerte baukulturelle Bedeutung im Bestand • Bodendenkmale aufgrund vorhandener Unterkellerung unwahrscheinlich Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere die Überwachung des Zustandes der Kulturdenkmale sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen. Siehe oben KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 9/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 1.2.2. Umweltschutzziele in Fachplänen und deren Berücksichtigung Fachplan Inhaltliche Vorgaben Art der Berücksichtigung Regionalplan 2003 des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein Festlegungen im Bereich des Plangebietes: • Siedlungsbereich Zentraler Ort • Siedlungsfläche (überwiegend Wohn- Mischnutzung), Bestand • Integrierte Lage Bebauungsplan entspricht den raumordnerischen Festlegungen Flächennutzungsplan Darstellung als "gemischte Baufläche – Bestand" Bebauungsplan entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans Landschaftsplan Darstellung als "Siedlungsfläche", Einzelbäume in angrenzenden Straßenräumen Bebauungsplan entspricht den Darstellungen und Zielen des Landschaftsplanes 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgen insbesondere auf der Grundlage der unter Nr. 3.4 (Quellen) genannten Fachgutachten und Planungen sowie den von den Fachämtern der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Informationen. 2.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basiszenario) Der derzeitige Umweltzustand ist durch die innerstädtische Lage des Grundstücks am Rand einer Haupterschließungsstraße, die unmittelbar angrenzende Baustruktur, sowie die vollständige Überbauung des Grundstückes gekennzeichnet. 2.1.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei Tieren und Pflanzen sind der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen zu beachten. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und Pflanzen und ihre Ausbreitungsmöglichkeiten zu sehen. Daraus abgeleitet sind auch Biotopfunktionen und Biotopvernetzungsfunktionen zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielen dabei geschützte Gebiete entsprechend Bundesnaturschutzgesetz sowie die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Im Plangebiet oder dessen Umgebung sind keine der genannten Schutzgebiete ausgewiesen oder geplant. Zur Erfassung und Bewertung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Betroffene Lebensraumstrukturen im Untersuchungsgebiet sind danach: • Außenfassaden, Dächer, Hohlräume oder Spalten im Bauwerk mit Zugänglichkeit für Tierarten von außen sowie • nicht heimische Ziergehölze auf der Tiefgaragenbegrünung des Innenhofes. Die Prüfung möglicher betroffener Arten erfolgt in Form einer Relevanzprüfung für europäische Vogelarten und Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Fische und Pflanzen) sowie einer darauf folgenden vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung für Brutvögel und Fledermäuse. Da jahreszeitlich bedingt keine vollständige Brutvogelkartierung möglich war, wurde eine Worst-Case-Analyse durchgeführt. Bei dieser Analyse wird davon ausgegangen, dass alle KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 10/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Vogelarten, die potenziell im Plangebiet vorhandenen Niststrukturen auch nutzen. Potenziell brütende Vogelarten sind danach der Hausrotschwanz und der Haussperling. Der Mauer- segler konnte als Brutvogel ausgeschlossen werden, da die Ortsbegehung noch zur Brutzeit stattfand und keine brütenden Exemplare oder Hinweise auf eine Brut entdeckt wurden. Für Fledermäuse wurde ebenfalls eine Abschätzung des Bestandes in Form einer Worst- Case-Analyse durchgeführt. Da größere windgeschützte, höhlenartige Strukturen fehlen, konnte eine Nutzung als Wochenstubenquartier ausgeschlossen werden. Zwischenquartiere dagegen konnten weder sicher nachgewiesen noch sicher ausgeschlossen werden. Bei der Analyse wird davon ausgegangen, dass alle Fledermausarten, die potenziell in dem Plan- gebiet vorkommen könnten, dies auch tun und die vorhandenen Quartierspotenziale nutzen. Als Grundlage für diese Einschätzung wurde auf die Fledermausartverbreitungskarten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden-Württemberg zurückgegriffen. Die im Plangebiert potenziell vorkommenden Fledermausarten sind danach: • Breitflügelfledermaus • Kleiner Abendsegler • Großer Abendsegler • Zwergfledermaus • Großes Mausohr • Mückenfledermaus Die genannten Fledermausarten sind Arten der FFH-Richtlinie, Anhang IV und streng geschützt. Die Schutzgutkarte "biologische Vielfalt" aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes stellt für das Plangebiet und die nähere Umgebung keine Flächen dar. 2.1.2. Fläche und Boden Das Schutzgut Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt, insbe- sondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden- organismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften und seine Grundwasserschutzfunkionen zu bewahren. Die Fläche des Geltungsbereiches ist vollständig überbaut und erschlossen. Die Wiedernutz- barmachung entspricht damit im hohen Maße dem Gebot eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Durch die vollständige Überbauung des Grundstückes sind die genannten Bodenfunktionen weitgehend verloren gegangen. Schützenswerter Mutterboden im Sinne des § 202 BauGB ist im Bereich des Plangebietes und der unmittelbar angrenzenden Flächen nicht vorhanden. Untersuchungen des Bodens bzw. des Baugrundes sind aufgrund der Überbauung erst im Rahmen der Abbruchmaßnahmen möglich. Auf dem Flurstück 3394, Kriegsstraße 23, sind der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Boden- veränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2015). Das Grundstück Kriegsstraße 25 (Flurstücksnummer 3395) wird bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Möbelfabrik Gebrüder Himmelheber", Objekt- Nummer 01762 nachrichtlich im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. Zwischen 1889 und 1949 wurden auf dem Gelände vorwiegend kunstgewerbliche Möbel- und Schreinerarbeiten durchgeführt. Aufgrund der geringen Altlastenrelevanz schied das Objekt KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 11/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 aus der aktiven Altlastenbearbeitung aus und wurde archiviert. Derzeit sind auf dem Gelände keine weiteren Maßnahmen erforderlich Bei den Planungen zur Umgestaltung der Kriegsstraße wurde die Boden- und Grund- wassersituation umfassend untersucht. 1 Unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die Bohrungen U3 bis auf eine Tiefe von 5 m und die Bohrung B6 bis auf eine Tiefe von 30 m abgeteuft. Entsprechend den Bohrprofilen sind unterhalb einer Tiefe von 2 m unter dem anstehenden Gelände überwiegend Kiese und Sande in unterschiedlicher Dichte vorhanden. Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund der Interpretationsbefunde der Luftbildauswertung 2 möglicherweise mit Kampfmitteln belastet. Entsprechend der Luftbildauswertung auf Kampf- mittelbeseitigung wird empfohlen, das gesamte Plangebiet einer näheren Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg oder ein anderes autorisiertes Unternehmen durchzuführen. Vor der Überprüfung sollten auf dem Grundstück keine Bohr-, Grab-, Ramm-, Rüttel-oder Baggerarbeiten durchgeführt werden. Die Schutzgutkarte "Boden" aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes stellt im Bereich des Vorhabens und der näheren Umgebung keine Flächen dar. 2.1.3. Wasser Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächenwasser sind zu unterscheiden. Als Schutzziel sind insbesondere die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservor- kommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder dessen näherer Umgebung sind keine stehenden oder fließenden Gewässer vorhanden. Die Grundwassersituation wurde im Rahmen der bereits genannten geotechnischen Untersuchung dokumentiert. Eine entsprech- ende Grundwassermessstelle wurde in der Bohrung B6 unmittelbar vor dem Nachbarge- bäude Kriegsstraße Nummer 27 eingerichtet. Der Grundwasserstand lag während der Erkundung im Jahr 2013 ca. 5 m unterhalb der Geländeoberkante. Aus der Interpolation der Bemessungswasserstände zwischen der Station "Ritterstraße" und der Station "Ettlinger-Tor-Platz" ergibt sich ein "Bauwasserstand" von ca. 4,50 m unter Gehwegniveau. Für ein 500-jähriges Ereignis liegt der niedrigste Grundwasserstand bei ca. 9 m, der höchste Grundwasserstand bei ca. 3,50 m unterhalb des derzeitigen Gehwegniveaus. Die Boden- platte für die Tiefgarage ist bei etwa 3 m unterhalb des Gehwegniveaus geplant. Ein Eingriff in das Grundwasser liegt damit nicht vor. Entsprechend der Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs sind das Plangebiet und dessen Umgebung nicht gefährdet. Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Die Schutzgutkarte "Wasser" der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbar- schaftsverbandes stellt für das Plangebiet und dessen Umgebung keine Flächen dar. 2.1.4. Luft und Klima Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind insbesondere die Vermeidung von Luftverunreini- gungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen zu berücksichtigen. 1 Geotechnischer Bericht zur Kombilösung Karlsruhe, Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe, 11.08.2014 2 Hinkelbein, Luftbildauswertung, Filderstadt vom 22.09.2017 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 12/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Durch die Versiegelung von Flächen und die Errichtung von Gebäuden entstehen Ober- flächen und Strukturen mit anderen Wärme- und Strahlungseigenschaften, die zu einem veränderten energetischen Haushalt der (Ober-) Flächen führen. Das innerstädtische Klima am Vorhabensstandort ist durch dichte Bebauung, geringe bzw. fehlende Vegetation, Emissionen von Luftschadstoffen und Abwärme belastet. Dies führt zu höheren Durchschnittstemperaturen und Schadstoffkonzentrationen sowie zu niedrigeren Luftfeuchtigkeiten und Windgeschwindigkeiten als im Umland. Das Plangebiet liegt im Bereich der Karlsruher "Umweltzone". Die "Umweltzone" ist eine europaweite Form kommunaler Maßnahmen gegen verkehrsbedingte Luftbelastungen, in denen das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten ist. Durch den Leerstand des Gebäudes werden derzeit keine CO2- oder sonstige Schadstoff- emissionen verursacht. Zum Thema Klima und Luft liegen Informationen aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes vor: Die Klimafunktionskarte vom Dezember 2010 weist den Bereich beidseits der Kriegsstraße mit einer "verkehrsbedingten" Luftbelastung aus. Hier sind bei austauscharmen Wetterlagen NO2-Emissionen von über 80 Mikrogramm pro Kubikmeter zu erwarten. Die Schutzgutkarte "Klima/Luft " vom 14.02.2011 stellt die Flächen des gegenüberliegenden Nymphengartens als "Grün- und Freifläche mit sehr hoher Empfindlichkeit des Schutzgutes" ein. Diese Freiflächen haben Einfluss auf die Siedlungsgebiete (Kaltluftleitbahn) oder direkte Wirkung auf belastete Bereiche. Hier sollen Austauschbarrieren vermieden und Emissionen reduziert werden. Das Vorhaben ist durch die Kriegsstraße von der genannten Fläche getrennt und hat keine Auswirkungen auf die Schutzfunktion. 2.1.5. Landschaft Schutzziele des Schutzgutes "Landschaft" sind insbesondere das Erscheinungsbild der Landschaft, dass es in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten gilt, sowie ihre Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum sowie die Erhaltung ausreichend großer, unzer- schnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu berücksichtigen. Das Vorhaben liegt im innerstädtischen, bebauten Bereich. Die nächstgelegenen land- schaftsgeprägten Bereiche sind der Schlossgarten in einer Entfernung von ca. 1,2 km. 2.1.6. Natura 2000–Gebiete Mit den Natura 2000-Gebieten entsprechend § 31 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatScG erfüllen der Bund und die Länder die sich aus den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und zum Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Das Schutzziel der Natura 2000-Gebiete sind insbesondere der länderübergreifende Schutz gefährdeter wild lebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Le- bensräume. In das Schutzgebietsnetz werden neben den FFH-Flächen auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete integriert. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" reicht bis in den Schlosspark und ist damit ca. 1,5 km vom Geltungsbereich des Vorhabens entfernt. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 13/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 2.1.7. Mensch und seine Gesundheit Ziel ist es, den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt vor umweltbezogenen Auswirkungen zu schützen. Zur Wahrung der Daseinsfunktionen der ansässigen Bevölkerung sind insbesondere die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungsfunktionen und Regenerationsmöglichkeiten zu nennen. Die bestehenden baulichen Anlagen sind seit Jahren ungenutzt. Von der Bestandssituation gehen daher keine Emissionen aus. Leerstand und Vandalismus wirken negativ und störend auf die Nachbarschaft und das Wohnumfeld sowie auf den angrenzenden öffentlichen Raum. 2.1.8. Kultur- und Sachgüter Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige, auch im Boden verborgene Anlagen, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sind, zu verstehen. Flächen oder Objekte des Grabungs- oder Denkmalschutzes liegen im Plangebiet oder dessen näherer Umgebung nicht vor. Aufgrund der derzeit bereits vollständigen Unterkellerung des Grundstückes ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit archäologischen Funden zu rechnen. 2.1.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer Durch den Leerstand der Bestandsgebäude gehen derzeit keine Emissionen, Abfälle oder Abwässer von dem Grundstück aus. 2.1.10 Energie Durch die leer stehenden Bestandsgebäude wird derzeit keine nennenswerte Energie verbraucht. 2.1.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne Im Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vom 23. 7. 2004 ist der Geltungsbereich als Siedlungsfläche dargestellt. Darüber hinaus sind Einzelbäume in den angrenzenden öffentlichen Straßenräumen dargestellt. Im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist die Fläche als "gemischte Baufläche-Bestand" dargestellt. Die Darstellungen der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie" des Nachbarschaftsverbandes aus dem Jahr 2011 wurden bei den jeweiligen Fachthemen entsprechend dargelegt. 2.1.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Die Bestandssituation hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Luftqualität. 2.1.13. Wechselwirkungen In der Bestandssituation ist nicht mit nennenswerten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu rechnen. 2.1.14. Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Gebäude für einen unbestimmten Zeitraum bestehen. Aufgrund des desolaten Gebäudezustandes und der Baustruktur ist weiterhin mit KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 14/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 einem Leerstand zu rechnen. Der Zustand der Gebäude und die Auswirkungen auf das Stadtbild werden sich weiterhin verschlechtern. 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Prognose der "möglichen erheblichen Auswirkungen" entsprechend Anlage 1 BauGB Prognose entsprechend Anlage 1 BauGB:  aa) Bau, Betrieb, Abriss bb) Nutzung natürl. Re- ssourcen cc) Emis- sionen dd) Abfälle ee) Unfälle + Kata- sthrophen ff) Kumula- tionswir- kung gg) Klima + Klima- wandel hh) Techni- ken + Stoffe Umwelt- belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7 a -i  Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt Bau x x Be- rieb x x Fläche, Boden Bau Be- rieb Wasser Bau x Be- rieb Luft, Klima Bau Be- rieb Landschaft Bau Be- rieb Natura 2000 Bau Be- rieb Mensch Bau x x Be- rieb x x Kultur- und Sachgüter Bau Be- rieb Emissionen, Abfälle, Abwässer Bau Be- rieb erneuerbare Energien + sparsame Nutzung Bau Be- rieb x Landschafts- pläne + sonstige Pläne Bau Be- rieb Luftqualität Bau x Be- rieb Wechsel- wirkungen Bau Be- rieb KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 15/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 2.2.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bauphase: Die Vegetation der überdachten Hofflächen geht durch den Abbruch der baulichen Anlagen verloren. Durch den Abbruch des Gebäudes sind potenziell vorkommende gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten betroffen (vgl. Kap. 2.1.1). Entsprechend den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens werden Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen festgesetzt. (vgl. Kap. 3.2) In der Bauphase sind keine weiteren Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen oder die biologische Vielfalt zu erwarten. Betriebsphase: In der Betriebsphase sind keine Auswirkungen auf Pflanzen oder die biologische Vielfalt zu erwarten. Die Dachflächen der obersten Geschosse und der Stellplätze werden begrünt. Im Gehwegbereich der Kriegsstraße sind Baumstandorte festgesetzt. Nisthilfen für Haussperling und Hausrotschwanz werden auf dem Vorhabengrundstück untergebracht. Die empfohlenen Fledermauskästen werden in die Fassade des Neubaus integriert. Zum Schutz vor Vogel- schlag werden die Fassaden entsprechend gegliedert und gestaltet und der Reflexionsgrad der Fenster- und Glasscheiben auf < 15° begrenzt. In den oberen Stockwerken sind großflächige, unstrukturierte Glasflächen vorgesehen und reflexionsarme und / oder transluzente Gläser zu verwenden. Zusätzlich sollten die verglasten Ecken des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z.B. Milchglas, engmaschige Punktraster oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). Alternativ zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mustern (z. B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25%), oder flächendeckenden Verzierungen/ Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. Zum Insektenschutz werden insektenschonende Leuchten und Leuchtmittel festgesetzt. 2.2.2. Fläche und Boden Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Fläche oder Boden. 2.2.3. Wasser Durch das Vorhaben sind keine Oberflächengewässer und keine Wasserschutz- oder Über- schwemmungsgebiete betroffen. Die Plangebietsfläche hat durch die vergleichsweise ge- ringe Flächengröße und die vollständige Überbauung keine Bedeutung für die Grundwasser- neubildung. Der Grundwasserstand im Bereich des Vorhabens liegt ca. 5 m unterhalb des angrenzenden Gehwegniveaus. Das Unter- bzw. Tiefgaragengeschoss liegt damit wie bisher außerhalb des Grundwasserleiters. Im Rahmen der Bodenarbeiten wird die Fläche auf Kampfmittelrückstände untersucht bzw. freigemessen. Falls im Rahmen der Boden- und Gründungsarbeiten Bodenverunreinigungen festgestellt werden, so werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fach- gerecht entsorgt und potenzielle Grundwasserverunreinigungen vermieden. Eine Versickerung des Regenwassers ist aufgrund des Überbauungsgrades nicht möglich. Eine gewisse Rückhaltung und verzögerte Ableitung des Regenwassers erfolgt durch die Begrünung des obersten Dachgeschosses. Durch das Vorhaben entsteht Abwasser mit haushaltsähnlicher Belastung. Diese wird in die vorhandene öffentliche Kanalisation abgeleitet. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 16/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 2.2.4. Luft und Klima Das geplante Vorhaben führt im Vergleich zum derzeitigen Leerstand zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Dies hat gewisse Auswirkungen auf die eher kleinräumig wirksamen Bedingungen der Schadstoffausbreitung/Staubbelastung. Angesichts der vorhandenen Grundbelastung der Umgebung ergeben sich insgesamt keine nennenswerten Verände- rungen. Durch die Umgestaltung der Kriegsstraße und die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes sind positive Effekte für die Luftqualität im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens zu erwarten. Das Vorhaben ist im Sinne der "Stadt der kurzen Wege" hervorragend zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus und der Bahn zu erreichen. Damit soll der Anteil des Individualverkehrs reduziert und der damit verbundene Schadstoffausstoß vermieden werden. Zur Minderung der CO2- und Schadstoffemissionen werden die Gebäude an das vorhan- dene Fernwärmenetz angebunden. Damit gehen auch von den Gebäuden keine nennenswerten Schadstoffemissionen aus. Die helle Fassadengestaltung reflektiert die Sonneneinstrahlung und reduziert damit die sommerliche Überhitzung und Wärmespeicherung der Gebäude. Weiterhin haben die Dachbegrünung und die Baumpflanzungen positive Effekte auf Kleinklima und Lufthygiene. Insgesamt hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf Luft oder Klima. 2.2.5. Landschaft Insgesamt hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft. 2.2.6. Natura 2000 – Gebiete Bedingt durch die innerstädtische Lage und die große Entfernung zu den nächstgelegenen Schutzgebieten hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf Natura 2000 - Gebiete. 2.2.7. Mensch und seine Gesundheit Während der Abbruch- und Bauphase ist mit emissionsbedingten Belastungen, insbesondere Staub und Lärm zu rechnen. Der abzubrechende Gebäudebestand wurde zwischen dem 13.03.2018 und dem 02.05.2018 fachgutachterlich auf schadstoffhaltige Bausubstanz erkundet und dokumentiert (Ingenieurgesellschaft Neumann+Schweizer, Freiburg). Zur Durchführung des Abbruchs liegt ein Abbuchkonzept von Walther Keune-Bau, August 2018 vor. Dieses umfasst neben dem Abbruchkonzept eine Abbruchanweisung, Abbruchabschnitte sowie ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept vor. Der Lärm stammt von Baumaschinen und Schwerlastverkehr und ist zeitlich auf die Abbruch- und Bauphase begrenzt. Der Lärm während der Bauphase ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen während der Bauausführung und des Baubetriebes zu beachten. Betriebsbedingte Auswirkungen sind durch den Mitarbeiter-, Gäste- und Anlieferungsverkehr zu erwarten. Die verkehrsbedingten Emissionen beschränken sich weitgehend auf die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage an der Kriegsstraße, die Anlieferungszone an der Kriegsstraße, sowie die Ein- und Ausfahrt in der Badenwerkstraße. Zur Beurteilung der Schallsituation wur- den eine schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. 34 Der von dem Vorhaben ausgehende Gewerbelärm hält die geforderten Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zur schützenswerten Nachbarschaft ein. 3 Schalltechnische Untersuchung, Büro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 4 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 19.09.2018 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 17/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Durch den von der Kriegsstraße ausgehenden Verkehrslärm sind auch nach dem Umbau der Kriegsstraße hohe Immissionen insbesondere an der Nord- und Ostfassade zu erwarten. Aktive, abschirmende Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und/oder Lärmschutzwälle) sind aufgrund der städtebaulichen Situation, der Grundstücks- und Gebäudelage nicht möglich. Aufgrund der zu erwartenden Überschreitungen von Orientierungs- bzw. Grenzwerten werden hier zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich in Form von (öffenbaren) Schallschutzfenstern und kontrollierter, fensterunabhängiger Be- und Entlüftung der schützenswerten Räume erforderlich. Diese werden im Bebauungsplan festgesetzt. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein entsprechender Nachweis zum Schallschutz zu führen. Zu Auswirkungen von Luft, Luftschadstoffen und Klima auf den Mensch und seine Gesund- heit vgl. Kap. 2.2.4. Insgesamt ist durch das Vorhaben mit keinen signifikanten Änderungen zu rechnen. Durch den Abbruch der vorhandenen Bauruine und die Aufwertung der städtebaulichen Situation durch den Neubau entstehen positive Effekte auf das Wohnumfeld der Nachbar- schaft, die Qualität des öffentlichen Raumes und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der angrenzenden öffentlichen Flächen. Insgesamt gehen von dem Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf den Mensch und seine Gesundheit aus. Die künftigen Nutzungen im Rahmen des Vorhabens sind vor Verkehrslärm zu schützen. 2.2.8. Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter. Durch die Neubebauung entstehen positive Effekte für die Sachgüter (Bebauung) der Umgebung. 2.2.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer Mögliche Emissionen resultieren aus der Abbruch- und Bauphase und aus den verkehrs- bedingten Emissionen des Kunden-, Mitarbeiter- und Anlieferungsverkehres und sind unter den Kapiteln "Luft und Klima" und "Mensch und seine Gesundheit" dargelegt. Abfälle während der Abbruch- und Bauphase werden soweit wie möglich vermieden und falls möglich der Wiederverwertung zugeführt. Nicht wiederverwendungsfähige Böden und Mate- rialien werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt. In der Betriebsphase entstehen weitgehend haushaltsähnliche Abfälle wie Verpackungsma- terialien, Bioabfälle, Restmüll etc., die entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt bzw. verwertet werden. Abwässer entstehen ebenfalls in haushaltsüblicher Zusammensetzung und Menge und werden über die vorhandene öffentliche Kanalisation entsorgt. Insgesamt sind durch Emissionen, Abfälle und Abwässer des Vorhabens keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 2.2.10 Energie Durch die geplanten Nutzungen entstehen keine besonderen Anforderungen bezüglich des Energiebedarfes oder der Energieversorgung. Eine kompakte Bauweise mit einem günstigen Wandflächenverhältnis im Vergleich zum Volumen sowie die Vorgaben der Energieeinspar- verordnung führen zu einem deutlich niedrigeren Energieverbrauch im Vergleich zur Nutzung des ursprünglichen Gebäudes. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 18/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Eine Versorgung über die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme sind in den angrenzenden öffentlichen Flächen verfügbar. Zur effizienten Wärmeversorgung ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft ob ein Anschluss an eine Fernkälteversorgung möglich ist. Die Karlsruher Fernwärme wird überwiegend durch Prozessabwärme bereitgestellt und liegt daher bei der Entstehung von Luftschadstoffen wie CO2, NOx und Staub deutlich unter den Werten konventioneller Energieträger. Bei der Klimatisierung der Gebäude durch eine Absorptions-Kälteanlage mit Fernwärme- nutzung wird der Stromverbrauch im Vergleich zu konventionellen Klimaanlagen deutlich reduziert. Ebenso wird der CO2-Ausstoß durch die Nutzung von vorhandener Industrie- abwärme deutlich reduziert. Insgesamt wird mit dem Vorhaben eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie angestrebt. 2.2.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne Das Vorhaben steht im Einklang mit den Darstellungen des Landschaftsplanes sowie sonstigen Fachplänen und informellen Planungen. 2.2.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität In Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung (39. BImSchV) Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen festgesetzt werden, soll im Sinne des Vorsorgegedankens die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität angestrebt werden. Für die Stadt Karlsruhe gibt es seit 2006 einen Luftreinhalteplan entsprechend § 27 der 39. BImSchV. Das Vorhaben liegt im Bereich der Karlsruher "Umweltzone", in der die Belastung der Luft mit Schadstoffen reduziert werden soll und das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten ist. Durch die zentrale Lage des Vorhabens und die hervorragende Erreichbarkeit durch öffent- liche Verkehrsmittel, sowie zu Fuß und mit dem Fahrrad werden notwendige Fahrten mit dem privaten Pkw reduziert. Das Vorhaben selbst hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Luftqualität (vgl. Kap. 2.2.4, 2.2.7 und 2.2.9, und 2.2.10.) 2.2.13. Wechselwirkungen und Kumulierung Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechsel- und Kumulationswirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechsel- und Kumulationswirkungen aus Verlagerungseffekten und der Veränderung komplexer Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Durch die bereits vollständige Überbauung des Grundstücks, die vorbelastete, innerstädtische Lage, sowie die vergleichsweise geringen Auswirkungen des Vorhabens sind keine Wechselwirkungen oder Kumulationseffekte feststellbar. 2.2.14 Eingesetzte Techniken und Stoffe Die eingesetzten Techniken und Stoffe entsprechen dem allgemeinen Stand der Technik. Von den eingesetzten Techniken und Stoffen gehen keine erheblichen Auswirkungen aus. 2.3. Geplante Maßnahmen Maßnahmen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder so weit wie möglich ausgeglichen werden sollen, betreffen insbesondere, die des Artenschutzes, des Schallschutzes sowie der Luftreinhaltung und des Stadtklimas. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 19/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 Maßnahmen für den Artenschutz: • Gebäudeabbruch muss außerhalb der Brut- bzw. Aktivitätszeiten von Vögeln und Fledermäusen 30.September bis 01.März) begonnen werden • Vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen in Form von Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz sowie Fledermauskästen • Integration von Nistkästen und Fledermausfassadenröhren in den Neubau • Dachbegrünung, Baumpflanzungen • Insektenschonende Beleuchtung • Minimierung des Vogelschlagrisikos durch entsprechende Fenster- und Fassadengestaltung und reflexionsarme Fenster- und Glasflächen. Maßnahmen Schallschutz: • Schutz der geplanten Nutzungen vor Verkehrslärm durch passive Schallschutzmaßnahmen • Schutz der umliegenden Nutzungen vor Gewerbelärm durch zeitliche Begrenzung der Außenbewirtung, durch Mindest-Schalldämmmaße für Fassaden und Fenster, sowie Regelungen für technische Anlagen • Die Geräuschemissionen während der Abbruch- und Bauphase werden durch organi- satorische Maßnahmen, entsprechende Abbruch- und Bauabschnitte, geeignete Aus- wahl von schallreduzierten Arbeitsweisen und Geräten etc. minimiert. Luftreinhaltung und Stadtklima: • Fernwärme • Dachbegrünung, Baumpflanzungen • Wärmereflektierende helle Oberflächen der Gebäude • Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr durch zentrale Lage • Vermeidung von Staub- und Schadstoffbelastung während der Abbruch- und Bauphase durch organisatorische Maßnahmen, staubfreie Arbeitsmethoden, Bewässerung und Befeuchtung und ggf. Schutzplanen Grünplanung: • Dachbegrünung, Baumpflanzungen 2.4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Alternativen bezüglich der Bebaubarkeit, des Baukörpers und der Baukörpergliederung, der Höhenentwicklung und der Fassade wurden im Rahmen eines Architekturwettbewerbes untersucht. Eine grundsätzliche Alternative zur Wiedernutzbarmachung, wie etwa der verbleibende Leerstand oder der ersatzlose Abbruch, widerspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Prüfung eines alternativen Hotelstandortes ist angesichts der gut geeigneten Lage und der privaten Investitionsabsicht am Standort nicht zielführend. KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 20/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 2.5. Schwere Unfälle und Katastrophen Im Plangebiet und dessen Umgebung sind keine Störfallbetriebe vorhanden oder zulässig. 3. Zusätzliche Angaben 3.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Die Methodik der Umweltprüfung, die dieser Umweltbericht dokumentiert, orientiert sich an den Schutzgütern und Prüfungsbelangen des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie der in Anlage 1 BauGB vorgegebenen Bestandteile. Die Schutzgüter und ihre Bewertungen werden mit den jeweiligen vorhabensspezifischen Auswirkungen und deren Wirkungsintensität überlagert und die daraus resultierenden Konflikte ausgewertet, bewertet und dargestellt. Entsprechend der jeweiligen Konfliktlage wird die Art, die Lage und der Umfang der zu entwickelnden Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. 3.2. Maßnahmen zur Überwachung Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung und Auswertung der Angaben sind nicht aufgetreten. Ein Monitoring der CEF-Maßnahmen ist Gegenstand des Durchführungs- vertrags. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Rahmen des Baugenehmigungs- verfahrens überprüft. 3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit dem Vorhaben soll eine innerstädtische Bauruine abgebrochen und durch zwei zeitgemäße Neubauten ersetzt werden. Die betroffenen Grundstücke sind vollständig überbaut und werden durch die angrenzenden öffentlichen Flächen erschlossen. Geplant sind insbesondere ein Hotel, ein Wohn- und Geschäftshaus sowie gastronomische Nutzungen. Angesichts der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche sowie den genannten Nutzungen gehen von dem geplanten Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umwelt- auswirkungen aus. Für die Abbruch- und Bauphase sind staub- und schallmindernde Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft vorgesehen. Für potenziell gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten wird entsprechend Vorsorge getroffen. Der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen ist auf die Zeit außerhalb des Brut- und Aktivitätszeitraumes begrenzt. Vor dem Abbruch werden vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen in Form von Nist- und Fledermauskästen durchgeführt. Beim Bau des neuen Gebäudes werden entsprechend Nisthilfen integriert. Für die künftigen Nutzungen sind passive Schallschutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung und der betroffenen Fassade erforderlich. 3.4. Quellen • eigene Ortsbegehung am 08.06.2016, am 30.05.2017 sowie am 18.10.2017 • Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe • Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe • Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung, Stadt Karlsruhe, 24.03.2015 • Ökologische Tragfähigkeitsstudie 2011 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit den entsprechenden Schutzgutkarten und der Klimafunktionskarte. • Onlinekarten- und Datendienste der LUBW KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 21/21 Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2019 • Geotechnischer Bericht zur Straßenbahn in der Kriegsstraße, Ingenieurbüro Roth & Partner, Karlsruhe, 11.08.2014 • Kurzbeurteilung Verkehrserschließung, Ingenieurbüro Gruner, Basel, 16.02.2018 • Schalltechnische Untersuchungen, Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 • Lärmimmissionsprognose nach TA-Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 29.01.2019 • Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, Dr. Hinkelbein, Ellwangen, 11.10.2017 • Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro faktorgruen, Freiburg, 11.09.2017 • Abbruch- und Entsorgungskonzept, Walther Keune-Bau, Freiburg, August 2018 • Untersuchung und Dokumentation schadstoffhaltiger Bausubstanz, Neumann+Schweizer, Freiburg, 02.05.2018 / 24.05.2018 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-02-11 ka mo umweltbericht_anlage.docx

  • Abstimmungsergebnis GR Top6
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23 – 25“, Karlsruhe-Südweststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2019/0149 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kriegsstraße 23 – 25“, Karls- ruhe-Südweststadt auf Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentli- chen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 18. Juni 2018 in der Fas- sung vom 11. Februar 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann die Verwaltung noch in dem Bebauungspla- nentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich halte es weiterhin kurz. Wir haben im Planungsausschuss insgesamt nur sehr wenig Zeit gehabt für die vielen Tagesordnungspunkte, die dort be- sprochen wurden. Mir ist hinterher noch eine Frage gekommen, die ich gerne noch los- werden würde. Wir bebauen jetzt bis an die Grenze heran in Richtung Kriegsstraße. Das Gebäude ist jetzt einen halben Meter weiter nach hinten gesetzt. Trotzdem wird genug Platz sein für die Hotelvorfahrt und den Radweg. Aber in der jetzigen Situation sind dort unter dem bestehenden Gebäude Parkplätze vorhanden, für die Öffentlichkeit zugänglich, wo man für wenig Geld parken kann. In der Nähe ist das Behördenhochhaus vom Landrat- – 2 – samt, wo aus dem Landkreis Karlsruhe die Leute hinmüssen, um ihre Behördengänge zu erledigen. Was passiert mit diesen öffentlich zugänglichen Parkplätzen? Werden die verlo- ren gehen? Das wäre ein Problem. Wir werden trotzdem zustimmen. Aber wir wollen nach der Kürze der Zeit im Planungsausschuss hier auf diese Problematik hinweisen. Wir brau- chen diese Parkplätze. Die müssen irgendwie ersetzt werden. Der Vorsitzende: Das Ganze ist, wie das letzte auch, ein Auslegungsbeschluss. Diese Themen kann man dann bis zum Satzungsbeschluss miteinander diskutieren. Ich würde jetzt ungern auf solche Fragen antworten. Ich finde da den Planungsausschuss gut. Wir haben auch noch im Rahmen der Satzung ausreichend Gelegenheit. Ich komme damit zur Abstimmung. – Das ist einstimmiges Votum. Vielen Dank. Das wird auch den dort gerade aktiven Investor sehr freuen, dass wir jetzt hinter dem Projekt vom Grundsätzlichen her stehen. Die Details werden dann noch im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens geklärt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019