Antrag des Bürgervereins Knielingen e.V. für ein Bürgerzentrum im evangelischen Gemeindezentrum Struvestraße
| Vorlage: | 2019/0146 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Knielingen, Südweststadt |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0146 Dez. 2 Antrag des Bürgervereins Knielingen e.V. für ein Bürgerzentrum im evangelischen Gemeindezentrum Struvestraße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 07.05.2019 4 x zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in Knielingen zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Knielingen ab dem 1. April 2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.454,00 Euro monatlich (17.448,00 Euro pro Jahr) entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Bürgerzentren zu gewähren. Die Evangelische Kirche in Karlsruhe ist derzeit noch mehrwertsteuerbefreit. Aufgrund der ein- tretenden Steuerpflicht ab 1. Januar 2021 wird sich jedoch der monatliche Mietbetrag für den Bürgerverein Knielingen um die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % bzw. 276,26 Euro auf 1.730,26 Euro erhöhen (20.763,12 Euro p.a.). Die Verwaltung wird mit diesem Beschluss er- mächtigt, den Zuschussbetrag ab 1. Januar 2021 entsprechend um die Mehrwertsteuer zu er- höhen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 4/19-12/20: 1.454 € p.m. ab 2021: 20.763 € p.a. 2019: 13.086 €, 2020: 17.448 €, ab 2021: 20.763 € p.a. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Bürgerverein Knielingen hat am 31. Januar 2019 einen Antrag auf Förderung eines Bürger- zentrums eingereicht. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss in Kenntnis der in der Vorlage dargestellten Einschränkungen, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.454,00 Euro monatlich (bis zu 17.448 Euro pro Jahr) entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Bür- gerzentren zu gewähren. Dieser Zuschuss ermöglicht es dem Bürgerverein, als Mieter der Evan- gelischen Kirche in Karlsruhe Räume im Gemeindezentrum Struvestraße anteilig als Bürgerzent- rum zu nutzen. Der Antrag enthält ein Nutzungskonzept, das die Kriterien für die Förderung von Bürgerzentren erfüllt, sowie den Entwurf eines Mietvertrages zwischen der Evangelischen Kirche in Karlsruhe und dem Bürgerverein, den Entwurf einer Nutzungsordnung und Untermiet- konditionen. Aktuelle Situation und Vorgeschichte Seit 1980 ist der Bürgerverein Knielingen e. V. Träger einer Begegnungsstätte in einer Gebäu- dehälfte der ehemaligen Schule in der Eggensteiner Straße 1. Diese Begegnungsstätte umfasst ca. 118 qm inklusive Toiletten, Flur und Lagerraum, wird vom Seniorenbüro bezuschusst und steht der Stadtteilbevölkerung für Aktivitäten zur Verfügung. Der Raum ist für kleinere Veran- staltungen bis circa 50 Personen und Gruppentreffen bis circa 30 Personen nutzbar, für größere Veranstaltungen des Bürgervereins und anderer Knielinger Vereine aber nicht ausreichend. Ver- anstaltungen wie beispielsweise der Neujahrsempfang, Konzerte und Proben der Musikvereine sowie andere Kulturveranstaltungen finden daher in einem Gemeindehaus bzw. im Gemeinde- zentrum statt. Zudem besteht in der Begegnungsstätte Eggensteiner Straße aus Sicht des Bür- gervereins ein Mangel an Lagerkapazitäten und Parkmöglichkeiten. Bereits 2004 hat der Bürgerverein ein Nutzungskonzept für ein Bürgerzentrum im ehemaligen Casino auf dem Konversionsareal Knielingen 2.0 entwickelt, das die aktive Beteiligung von meh- reren Vereinen vorsah und auch ein gastronomisches Konzept beinhaltete. Dieses Vorhaben konnte jedoch nicht realisiert werden. Im Sommer 2012 hat sich der Bürgerverein - nach eige- nen Angaben aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in dem vorgesehenen Gewer- bemietvertrag - aus dem Vorhaben zurückgezogen. Evangelisches Gemeindezentrum Struvestraße Der Bürgerverein Knielingen e. V. möchte künftig im evangelischen Gemeindezentrum in der Struvestraße 45 ein Bürgerzentrum betreiben. Der erweiterte Vorstand des Bürgervereins, dem alle 50 Knielinger Vereine sowie 25 Einzelmitglieder angehören, unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Eine entsprechende Abstimmung mit den Stadtteilakteuren erfolgte bei der Jah- reshauptversammlung im Frühjahr 2016. Das Gebäude Struvestraße 45 hat insgesamt eine Fläche von 1.168 qm. Aufgrund von ange- strebten Liegenschaftseinsparungen bei der evangelischen Kirche muss die evangelische Ge- meinde Knielingen Fläche reduzieren: Künftig bekommt sie nur noch 418 qm von der Stadtsy- node finanziert. Die Gemeinde möchte das Gebäude weiterhin für Gottesdienste und Gemein- dearbeit nutzen, muss dafür allerdings eine Finanzierung für die „Überhangfläche“ von 750 qm (1.168 qm - 418 qm = 750 qm) einbringen. Das Gesamtkonzept für den Erhalt des Gemeindezentrums sieht vor, dass der Bürgerverein, der Stadtjugendausschuss und die Sozialstation für die von ihnen geplanten Nutzungen einen Teil der aus Sicht der Kirche notwendigen Finanzierung beisteuern. Mit jeder Mietpartei wird ein eigenständiger Mietvertrag abgeschlossen. Die evangelische Pfarrgemeinde würde das Gemein- dehaus in der Dreikönigstraße neben der Kirche im historischen Knielinger Ortskern einer ande- ren Nutzung zuführen oder aufgeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nutzungskonzept Der Bürgerverein könnte die Nutzungsfläche im Erdgeschoss (468,41 qm) als Mieter jeweils an zwei festen Wochentagen (Dienstag und Donnerstag) exklusiv selbst nutzen oder anderen Gruppen und Vereinen aus Knielingen zur Verfügung stellen. Der evangelischen Pfarrgemeinde stünden die Erdgeschossräume jeweils montags und mittwochs exklusiv zur Verfügung. Freitag bis Sonntag ist nach Absprache eine flexible Nutzung der Räumlichkeiten von Bürgerverein und evangelischer Gemeinde vorgesehen. Im Mietvertragsentwurf enthalten sind 15 Wochenend- veranstaltungen pro Jahr, die dem Bürgerverein für die monatliche Mietkostenpauschale in Hö- he von 100 Euro zustünden. Im Untergeschoss hätte der Bürgerverein exklusiv nutzbare Lager- räume von 113 qm für sich und andere Vereine zur Verfügung. Der Bürgerverein würde dafür die Begegnungsstätte Eggensteiner Straße aufgeben, so dass hier ein Schülerhort eingerichtet werden könnte. Die Sozialstation nutzt als Untermieter bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine fest definierte Fläche im Erdgeschoss (65,82 qm). Der Gemeinderat hat am 26. Februar 2019 beschlossen, dass die Stadt den Großteil des Unter- geschosses anmietet und dem Stadtjugendausschuss e.V. den Betrieb des Jugendtreffs in Knielingen überträgt. Unter Einbeziehung der bislang dort ehrenamtlich geleisteten Arbeit soll so die Jugendarbeit im Stadtteil ausgebaut und professionalisiert werden. Der Erhalt des Gemeindezentrums ist finanziell nur tragfähig, wenn alle vier Partner - Kirche, Bürgerverein, Stadtjugendausschuss und Sozialstation - einen Teil der Kosten beitragen, wobei die Anteile von Bürgerverein und Stadtjugendausschuss von Zuschüssen der Stadt Karlsruhe abhängig sind. Der vorgelegte Belegungsplan (Anlage 3 des Antrags) für das Bürgerzentrum sieht im Erdge- schoss verschiedene Nutzergruppen wie Bürgerverein, „Alt und Jung“, Startpunkt Elterncafé, VdK, Seniorengruppe „Holzbiere“ sowie Musikvereine, Musikgruppen und Chöre vor, die der- zeit entweder im evangelischen Gemeindehaus in der Dreikönigstraße 21 (alter Ortskern) oder in der Begegnungsstätte des Bürgervereins verortet sind oder die bereits jetzt das Gemeinde- zentrum in der Struvestraße nutzen. Die derzeit auf die drei Standorte verteilten Aktivitäten sollen künftig im Gemeinde- und Bürgerzentrum zusammengefasst werden. Neben diesen be- stehenden Nutzergruppen sieht der Belegungsplan Zeitfenster für angedachte Kurse der Volks- hochschule, Seniorenturnen sowie für kulturelle Veranstaltungen und Vermietungen vor. Zuschusskalkulation Im Entwurf des Mietvertrages unterbreitet die Evangelische Kirche in Karlsruhe dem Bürgerver- ein ein Mietangebot, das ausgehend von einer Nutzung der Erdgeschossräumlichkeiten an zwei von sieben Wochentagen eine monatliche Kaltmiete in Höhe von zwei Siebtel von 7,50 Euro pro Quadratmeter inklusive Bauunterhaltung und Hausmeisterdienste für die Pflege des Gebäudes und der Außenanlagen vorsieht zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 100,00 Euro für bis zu 15 Wochenendveranstaltungen pro Jahr. Für die vom Bürgerverein genutzte Lagerfläche im Untergeschoss werden pauschal 100,00 Euro monatlich erhoben. Die Nebenkosten werden über eine feste monatliche Betriebskostenpauschale in Höhe von 250,00 Euro für Grundreinigung, Heizung, Strom und Wasser berechnet. Eine detaillierte Ab- rechnung der Nebenkosten wird die Evangelische Kirche in Karlsruhe nicht vornehmen. Eine nutzerbezogene Nebenkostenabrechnung ist aufgrund der Räumlichkeiten und der unterschied- lichen Nutzungen schwierig. Auch wenn ein pauschaler Nebenkostenbetrag in den Förderricht- linien für Bürgerzentren eigentlich nicht vorgesehen ist, kann angesichts der sehr günstigen Nebenkostenpauschale inklusive Reinigung auf eine detaillierte Abrechnung verzichtet werden, Ergänzende Erläuterungen Seite 4 da die tatsächlich anfallenden Nebenkosten und Reinigungskosten deutlich höher anzusetzen wären. Im Vergleich zu anderen Bürgerzentren beläuft sich die Nebenkostenpauschale für das Bürgerzentrum Knielingen mit insgesamt 468,41 Quadratmeter Nutzfläche lediglich auf 1,87 Euro pro Quadratmeter (hochgerechnet auf sieben Tage pro Woche). Dagegen betragen bei- spielsweise die Neben- und Reinigungskosten der Bürgerzentren Südweststadt und Daxlanden in Summe 4,37 Euro pro Quadratmeterfläche (2,00 Euro pro m² für Nebenkosten sowie 2,37 Euro pro m² für Reinigungskosten). Falls die Evangelische Kirche in Karlsruhe künftig die Neben- kostenpauschale erhöhen müsste, wäre der Zuschussbetrag entsprechend anzupassen. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine monatliche Gesamtmiete inklusive Neben- und Reini- gungskosten von 1.454,00 Euro. Der jährliche Zuschussbedarf beträgt 17.448,00 Euro. Pro Quadratmeter sind die Miet- und Mietnebenkosten vergleichsweise günstig. Kaltmiete Erdgeschoss: 468,41 m² à 7,50 Euro / m² bei 2/7 Nutzung (gerundet) 1.004,00 Euro p.m. Pauschale Lagernutzung 112,78 m² 100,00 Euro p.m. Pauschale für bis zu 15 Wochenendveranstaltungen 100,00 Euro p.m. Pauschale für Mietnebenkosten inkl. Reinigung 250,00 Euro p.m. Gesamtmietkosten (ohne MwSt.) 1.454,00 Euro p.m. Die Evangelische Kirche in Karlsruhe ist gemäß der Reform zur Umsatzbesteuerung der öffentli- chen Hand § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) noch bis 1. Januar 2021 mehrwertsteuerbefreit (s. Anlage). Zuzüglich der Mehrwertsteuer von derzeit 19 % wird sich der monatliche Mietbetrag - und damit auch der Zuschuss - ab 2021 für den Bürgerverein Knielingen um 276,26 Euro auf insgesamt 1.730,26 Euro erhöhen (20.763,12 Euro p.a.). Die Verwaltung wird mit diesem Beschluss ermächtigt, den Zuschussbetrag aufgrund der eintretenden Steuerpflicht ab 1. Januar 2021 entsprechend zu erhöhen. In dem beigefügten Förderantrag des Bürgervereins Knielingen weist der Antragsteller darauf hin, dass im Falle einer Realisierung des Bürgerzentrums im Gemeindezentrum die Aktivitäten aus der Begegnungsstätte in das geplante Bürgerzentrum verlagert würden. Damit würde der derzeit vom Seniorenbüro für die Begegnungsstätte gezahlte Zuschuss in Höhe von 580,22 Euro p.m. entfallen, da das Bürgerzentrum im Sinne einer einfachen Zuschussabwicklung nicht aus zwei Förderbereichen, sondern ausschließlich aus dem Förderansatz für Bürgerzentren bezu- schusst werden sollte. Im Entwurf der Nutzungsordnung (s. Anlage) ist festgelegt, dass regelmäßig das Bürgerzentrum nutzende Gruppen eine Nutzungsgebühr von 5 Euro je angefangener Stunde zuzüglich Bewirt- schaftungskosten zu entrichten haben. Diese Gebühr kann reduziert werden, wenn der Mieter regelmäßig für den Stadtteil, den Bürgerverein oder die evangelische Gemeinde tätig ist. Von Kurzzeitnutzenden werden höhere Gebühren verlangt. Der vorliegende Antrag entspricht den Richtlinien für die Förderung von Bürgerzentren (Ge- meinderatsbeschluss vom 3. Februar 2015). Darüber hinaus kündigt der Bürgerverein an, in einem gesonderten Antrag Kosten für die Erst- ausstattung des Bürgerzentrums zu beantragen. Einschränkende Bedingungen Bei der Nutzung des Gemeindezentrums als Bürgerzentrum sind einige Einschränkungen zu beachten, die sich aus folgenden Aspekten ergeben und nachfolgend erläutert werden: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Gemeinsame Nutzung der Räume mit der Kirchengemeinde, Keine Nutzbarkeit im Sinne einer Versammlungsstätte, Wunsch nach langfristiger Förderzusage. Gemeinsame Nutzung der Räume mit der Kirchengemeinde Aus der gemeinsamen Nutzung der Räume mit der evangelischen Pfarrgemeinde ergeben sich zeitliche Einschränkungen der Bürgerzentrumsnutzungen: Zu Gottesdienstzeiten ist keine Nut- zung der Räume durch andere Gruppen möglich. Kurzzeitnutzungen (private Feiern etc.) sind außerdem nicht während der Karwoche, von Heilig Abend bis einschließlich Neujahr sowie an allen weiteren Fest- und Feiertagen möglich. Aus der seit Jahrzehnten bestehenden gemeindlichen Nutzung ergibt sich zudem das Erforder- nis, die Räume verstärkt als Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer religiösen Orientierung zu bewerben, um ein verändertes Bewusstsein für die Möglichkeiten dieser Einrichtung zu schaffen. Um eventuell vorhandene Hemmschwellen abzubauen, wäre aus Sicht der Stadtverwaltung eine neutralere Gestaltung des großen Saals, in dem auch künftig Gottesdienste stattfinden sollen und der mit dem kleineren Saal verbunden ist, wünschenswert. Dieser ist derzeit mit Altar, Orgel und Schmuck deutlich als Sakralraum gekennzeichnet. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung bergen zudem die notwendigen Abstimmungen von Nutzungen an Wochenendtagen sowie der gemeinsame Betrieb der Räume ein gewisses Kon- fliktpotenzial. Auch wenn derzeit alles auf einvernehmliche Lösungen hindeutet, sollten ent- sprechende Vereinbarungen über Rechte und Pflichten zwischen Kirche und Bürgerverein ge- troffen werden. Keine Nutzbarkeit im Sinne einer Versammlungsstätte Im Dezember 2017 hat die Evangelische Kirchenverwaltung Karlsruhe, Abteilung Liegenschaften und Bau, mitgeteilt, dass das Gemeindezentrum die brandschutzrechtlichen Vorgaben für eine Versammlungsstätte nicht erfüllt. Eine Nachrüstung ist aus Sicht der Kirche nicht darstellbar. Bei der Nutzung des Gemeindezentrums als Bürgerzentrum sind daher Einschränkungen zu beachten: Aufgrund der nicht eingehaltenen Kriterien einer Versammlungsstätte kann die Grö- ße der Räume nicht voll ausgeschöpft werden. Eigentlich würde die Raumgröße von Festsaal und Gemeindesaal zusammen je nach Bestuhlung Veranstaltungen für 250 bis 450 Personen ermöglichen. Nutzbar ist der Raum jedoch aufgrund der Versammlungsstättenverordnung nur für maximal 199 Personen. Einschränkend gilt daher, dass das Gemeindezentrum auch als Bür- gerzentrum nur für Veranstaltungen bis maximal 199 Personen genutzt werden darf. Die Ver- antwortung hierfür liegt ausschließlich beim Gebäudeeigentümer, beim Bürgerverein als Betrei- ber des Bürgerzentrums und bei den Nutzerinnen und Nutzern. Aus Sicht des Bürgervereins sowie auch des erweiterten Vorstands des Bürgervereins Knielingen stellt dies jedoch keine relevante Einschränkung der Nutzbarkeit des Gemeindezentrums als Bürgerzentrum dar, weil in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben weder der Bürger- verein noch die evangelische Pfarrgemeinde dort Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilneh- menden durchgeführt hat. Eine Beschränkung auf Veranstaltungen mit unter 200 Teilnehmen- den sieht der Bürgerverein daher als unproblematisch an. Wunsch nach langfristiger Förderzusage Die Evangelische Kirchen in Karlsruhe und der Bürgerverein sind am Abschluss eines langfristi- gen Mietvertrags interessiert, idealerweise auf zehn oder zumindest zweimal fünf Jahre. Um über die für einen langfristigen Vertragsabschluss aus Sicht des Bürgervereins wünschenswerte Ergänzende Erläuterungen Seite 6 finanzielle Planungssicherheit zu verfügen, bittet der Bürgerverein um eine langfristige Zu- schusszusicherung. Entsprechend den Förderrichtlinien können Mietkostenzuschüsse für ein Bürgerzentrum nicht für die Dauer eines Mietverhältnisses zugesagt werden, wie dies im Antrag des Bürgervereins begehrt wird. Dies widerspricht insbesondere den Regelungen der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung. Die Dauer der Förde- rung ist nach Punkt 5.2 der Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren grundsätzlich auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränkt. Als freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe steht eine Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Einstellung einer freiwilligen Leistung sowie auch eine unterjährige haushaltswirtschaftliche Sperre durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe würde alle Karlsruher Bürgerzentren gleich betreffen. Auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürgerzentren kann daher keine Zusiche- rung für die Übernahme der beantragten Mietkosten für die Zukunft gegeben werden. Daher kann der Bürgerverein Knielingen – so wie alle Betreiber von Bürgerzentren – eine Förderzusage entsprechend den Förderrichtlinien jeweils nur für ein Rechnungsjahr erhalten. Nach Prüfung des jährlichen Verwendungsnachweises erfolgt dann in der Regel ein erneuter Förderbescheid für ein Jahr. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in Knielingen zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Knielingen ab dem 1. Juni 2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.454,00 Euro monatlich (17.448,00 Euro pro Jahr) entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Bürgerzentren zu gewähren. Die Evangelische Kirche in Karlsruhe ist derzeit noch mehrwertsteuerbefreit. Aufgrund der ein- tretenden Steuerpflicht ab 1. Januar 2021 wird sich jedoch der monatliche Mietbetrag für den Bürgerverein Knielingen um die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % bzw. 276,26 Euro auf 1.730,26 Euro erhöhen (20.763,12 Euro p.a.). Die Verwaltung wird mit diesem Beschluss er- mächtigt, den Zuschussbetrag ab 1. Januar 2021 entsprechend um die Mehrwertsteuer zu er- höhen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 40. Sitzung Hauptausschuss 7. Mai 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag des Bürgervereins Knielingen e. V. für ein Bürger- zentrum im evangelischen Gemeindezentrum Struvestraße Vorlage: 2019/0146 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in Knielingen zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Knielingen ab dem 1. Juni 2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.454,00 Euro monatlich (17.448,00 Euro pro Jahr) entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Bürgerzentren zu gewähren. Die Evangelische Kirche in Karlsruhe ist derzeit noch mehrwertsteuerbefreit. Aufgrund der eintretenden Steuerpflicht ab 1. Januar 2021 wird sich jedoch der monatliche Mietbetrag für den Bürgerverein Knielingen um die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % bzw. 276,26 Euro auf 1.730,26 Euro erhöhen (20.763,12 Euro p.a.). Die Verwaltung wird mit diesem Beschluss ermächtigt, den Zuschussbetrag ab 1. Januar 2021 entsprechend um die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Stadträtin Mayer (GRÜNE) merkt an, es gehe um die Einrichtung eines Bürgerzentrums in einer Kirche. Dies sei ein Ort, der nicht alle Bevölkerungsschichten anspreche. Daher sei es sinnvoll, bei solchen Orten regelmäßig zu evaluieren, wie es angenommen werde und welche Teile der Bevölkerung sich in solchen Orten wiederfänden. Der Vorsitzende geht davon aus, dass deutlich gemacht werde, dass es zwar im Gemein- dezentrum der Evangelischen Kirche eingerichtet sei, dass aber der Bürgerverein Knielingen dieses betreibe. Von daher sei die Hemmschwelle aus seiner Sicht nicht gegeben. Im Rah- men einer Evaluation werde man sehen, ob es funktioniere. – 2 – Stadtrat Zeh (SPD) widerspricht Frau Stadträtin Mayer. Es sei positiv, dass ein Gebäude mehrfach genutzt werde. Dies sei ein Konzept, welches man in Karlsruhe gut vertreten könne im Sinne von Nachhaltigkeit. Der Vorsitzende ergänzt, er sehe darin auch einen Versuch, wie man mit anderen Ge- meindezentren umgehe. Die Kirchen wollten sich teilweise aus ihren Immobilien zurückzie- hen. Über eine solche Gemeinschaftsnutzung gebe es die Möglichkeit der Beteiligung an- derer an den hohen Fixkosten, die es dort mitunter gebe. Man könne auch die Mittel- punktfunktion, die viele Gemeindezentren in Quartieren hätten, für andere Angebote nut- zen. Er sehe darin einen positiven Effekt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Mai 2019