Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
| Vorlage: | 2019/0136 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss, gemeinsam mit Bauausschuss (TOP 3) (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0136 Dez. 5 Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.03.2019 2 x mehrheitlich beschlossen Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rah- menverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 mit einmaliger Verlängerungsop- tion um weitere 12 Monate an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Call a Trucker Perso- nalservice GmbH, EURA Personalservice GmbH, F.A.L.K Facility-Management GmbH und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietern Rahmenverträge im Gesamtwert von 732.052,30 € inkl. MwSt. bei einjähriger Laufzeit bzw. 1.464.104,60 € inkl. MwSt. bei 2 jähri- ger Laufzeit abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.464.104,60 € 732.052,30 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand der Ausschreibung Beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) kommt es immer wieder zu personellen Engpässen aufgrund von Krankheitsausfällen (Krankheitsquote 14,80 % in der Abfallsammlung, 12,78 AfA insgesamt) und Urlaubszeiten des Stammpersonals. Um eine zuverlässige und kontinuierliche Aufgabenerfüllung vor allem im Bereich der Abfallentsorgung oder Straßenreinigung zu ge- währleisten, ist es jedoch unabdingbar, kurzfristig auf Ersatzpersonal im Rahmen von Arbeit- nehmerüberlassungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zurückgreifen zu können. Im Bereich der Abfallsammlung kann nur in Ausnahmefällen eine Sammeltour in „Un- terbesetzung“ durchgeführt werden. Die Abfallentsorgung stellt eine Aufgabe der Daseinsvor- sorge dar und muss aus diesem Grund gewährleistet sein. Um den Bedarf an Ersatzpersonal abzudecken, ist der Abschluss von Rahmenverträgen zur ge- werbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgesehen. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbereiche und somit auch unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen wurden Fachlose gebildet. Fachlose Beschreibung Los 1 Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Los 2 Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst Los 3 Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsan- lagen und der Abfallumladestation Los 4 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Los 5 Disponentinnen und Disponenten Los 6 Kfz-Mechatronikerinnen und –Mechatroniker Los 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Los 8 Köchin/Koch Für jedes Los (Aufgabenbereich) sollen Rahmenverträge mit den jeweils drei wirtschaftlichsten Bietern geschlossen werden. Beim jeweiligen Abruf von Personal muss die Rangfolge der Bieter berücksichtigt werden. Das heißt, kann der angefragte Vertragspartner den Auftrag aus Kapazitätsgründen oder zeitlichen Gründen nicht oder nur teilweise annehmen, wird in Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der weiteren ausgewählten Vertragspartner abgefragt (Kaskadeverfahren). Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenverträge beträgt ein Jahr (vom 01.04.2019 bis 31.03.2020). Die Verträge können durch den Auftraggeber einseitig um ein weiteres Jahr zu gleichen Kondi- tionen verlängert werden. Das Amt für Abfallwirtschaft wird fristgerecht die Notwendigkeit einer Verlängerung überprüfen. Die Rahmenverträge enden somit spätestens zum 31.03.2021. II. Auftragswertschätzung In den vergangenen drei Jahren wurde ein durchschnittliches Volumen von ca. 29.900 Arbeitsstunden pro Jahr durch Zeitarbeitskräfte abgedeckt. Ein Großteil entfiel auf den Bereich der Abfallsammlung (Mülllader/innen, Kraftfahrer/innen). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem Auftragsgegenstand um Rahmenverträge han- delt, welche den Abruf von Leiharbeitenden ermöglichen. Ein Anspruch der Vertragsparteien auf einen Mindestabruf besteht nicht. Das Amt für Abfallwirtschaft ist bestrebt, den Abruf von Leiharbeitenden so gering wie möglich zu halten. Ergänzend zu dem Konzernweiten Personalentwicklungskonzept (Gemeinderat vom 26. Februar 2019) soll der hohe Krankenstand des Stammpersonals durch folgende Maßnah- men reduziert werden: 1. Es werden regelmäßig Rückkehrgespräche nach Rückkehr aus dem Krankenstand durch die unmittelbaren Vorgesetzten durchgeführt. 2. Nach der Durchführung von 2 Rückkehrgesprächen pro Mitarbeitenden wird ein Fehlzeiten- gespräch geführt, in dem auch auf Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliede- rungsmanagement (BEM) hingewiesen wird. 3. Die Mitarbeitenden, die länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, werden auf die Möglichkeit der Durchführung des BEM hin- gewiesen. Im Falle einer Zustimmung der oder des jeweiligen Mitarbeitenden zu BEM wer- den Maßnahmen innerhalb des jeweiligen Arbeitsplatzes erörtert, die zu einer etwaigen Verbesserung der Arbeitssituation und damit der möglichen Genesung beitragen. Sollte dies nicht gelingen, wird geprüft, ob eine Umsetzung in andere Arbeitsbereiche des AfA in Be- tracht kommt. Für den Fall, dass es trotzdem nicht zu einer Verbesserung der Situation kommt, wird zusammen mit dem POA geprüft, ob innerhalb der Stadtverwaltung ein Ein- satz möglich ist. 4. Darüber hinaus ist die Führungsspanne im Bereich der Abfallwirtschaft verkleinert worden. Durch die Aufteilung der Abteilung Logistik in 2 Abteilungen Entsorgungslogistik und Stra- ßenreinigung sowie die Schaffung zweier Sachgebiete Ost bzw. West im Bereich der Abfall- sammlung und die Besetzung freier Stellen in der Disposition wird davon ausgegangen, dass nunmehr die Führungsaufgaben stringenter durchgeführt werden können. 5. Schließlich wird nunmehr regelmäßig zu Monatsbeginn von der Disposition mit ihrer Füh- rungskraft die Notwendigkeit des Einsatzes von Leiharbeitenden geprüft, mit dem Ziel, die Inanspruchnahme von Leiharbeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 6. Schließlich wurde dem Bereich der Kantine auch eine zusätzliche Stelle aus dem Facility- Management übertragen, so dass hier die Notwendigkeit des bisherigen Einsatzes einer Leiharbeitskraft entfällt. Die Zahl der Leiharbeitenden beträgt auf das Jahr 2018 bezogen, im Monatsdurchschnitt 13,67. Hierfür bezahlt die Stadt 32,39 € (brutto) die Stunde pro Leiharbeitenden, das sind je Leiharbei- tenden ca. 65.000 € (brutto) im Jahr. Aufgrund der Tatsache, dass krankheitsbedingte Ausfälle die Bereiche der Abfallsammlung, der Straßenreinigung und der Kantine betreffen, ist es aufgrund der unterschiedlichen Anforderun- gen an die jeweilige Tätigkeit nicht ohne weiteres möglich, aus einem Stellenpool heraus im jeweiligen Einzelfall das passende Ersatzpersonal für die unterschiedlichen Aufgabenfelder zu finden. Das Amt für Abfallwirtschaft wird prüfen, ob die Reserven im Personalbedarf, vor allem bei den Müllladerinnen und Müllladern, angepasst werden müssen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das Amt für Abfallwirtschaft beabsichtigt bis Ende des Jahres 2019 1,5 Leiharbeitende und bis Ende 2020 nochmals 2,5 Leiharbeitende im Monatsdurchschnitt einzusparen. Insgesamt sollen bis 2020 4 Leiharbeitende im Monatsdurchschnitt in der Müllsammlung einge- spart werden, was einem Einsparvolumen von ca. 260.000 € (brutto) entsprechen würde. Das Amt für Abfallwirtschaft geht davon aus, dass die dargestellten Maßnahmen in den nächs- ten Monaten Wirkung zeigen und sich die Quote weiter verringern lässt. Es geht auch davon aus, dass durch die anstehenden Besetzungen zweier offener Stellen in der Disposition kein Bedarf mehr für die Inanspruchnahme von Leiharbeitenden für die Disposition gegeben ist. Außerdem wird im Laufe des Jahres die Tourenplanung im Bereich der Müllsammlung ange- gangen. Im Zuge dessen ist darauf hinzuweisen, dass von dem LOTOS-System auf herkömmli- che Niederflurfahrzeuge im nächsten Jahr umgestellt wird, was das Verletzungsrisiko beim Ein- und Aussteigen senken wird und damit auch dadurch bedingte Krankheitsausfälle. Die Auftragswertschätzung erfolgte durch das Sachgebiet Personal und Organisation und wur- de auf 665.000 € brutto pro Jahr bzw. 1.330.000 € brutto bei optionaler Vertragsverlängerung kalkuliert. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 GWB und § 14 Absatz 2 VgV. Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 15.11.2018. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 17.11.2018. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 23.11.2018 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische An- gebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 17.12.2018, 12:00 Uhr gingen für Los 1 - Ungelernte Hilfs- kräfte als Müllladerinnen und Mülllader sechs Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 F.A.L.K Facility-Management GmbH, Ludwigshafen 399.110,40 €/p.a. (brutto) 2 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 425.880,00 €/p.a. (brutto) 3 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 434.397,60 €/p.a. (brutto) 4 Bieter D 444.132,00 €/p.a. (brutto) 5 Bieter E 463.398,00 €/p.a. (brutto) 6 Bieter F 555.063,60 €/p.a. (brutto) Für Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst gingen sieben Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 F.A.L.K Facility-Management GmbH, Ludwigshafen 33.456,00 €/p.a. (brutto) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 35.700,00 €/p.a. (brutto) 3 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 36.414,00 €/p.a. (brutto) 4 Bieter D 37.230,00 €/p.a. (brutto) 5 Bieter E 38.845,00 €/p.a. (brutto) 6 Bieter F 43.401,00 €/p.a. (brutto) 7 Bieter G 46.529,00 €/p.a. (brutto) Für Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladestation gingen fünf Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 11.130,00 €/p.a. (brutto) 2 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 11.352,60 €/p.a. (brutto) 3 F.A.L.K Facility-Management GmbH, Ludwigshafen 11.919,70 €/p.a. (brutto) 4 Bieter D 12.105,50 €/p.a. (brutto) 5 Bieter E 12.486,80 €/p.a. (brutto) Für Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gingen drei Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 111.282,00 €/p.a. (brutto) 2 Call a Trucker Personalservice GmbH, Ketsch 115.702,00 €/p.a. (brutto) 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 115.906,00 €/p.a. (brutto) Für Los 5 - Disponentinnen und Disponenten gingen vier Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 55.233,00 €/p.a. (brutto) 2 EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 57.664,00 €/p.a. (brutto) 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 60.690,00 €/p.a. (brutto) 4 Bieter D 67.167,00 €/p.a. (brutto) Für Los 6 - Kfz-Mechatronikerinnen und –Mechatroniker gingen drei Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG-Karlsruhe 43.316,00 €/p.a. (brutto) 2 EURA Personalservice GmbH-Karlsruhe 44.096,00 €/p.a. (brutto) 3 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH-Karlsruhe 45.253,00 €/p.a. (brutto) Für Los 7 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine gingen vier Angebote ein. Rang Firma Betrag Ergänzende Erläuterungen Seite 6 1 EURA Personalservice GmbH-Karlsruhe 13.140,00 €/p.a. (brutto) 2 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG-Karlsruhe 14.166,00 €/p.a. (brutto) 3 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH-Karlsruhe 14.382,00 €/p.a. (brutto) 4 Bieter D 16.014,00 €/p.a. (brutto) Für Los 8 - Köchin/Koch gingen drei Angebote ein. Rang Firma Betrag 1 SYNERGIE Personal Deutschland GmbH-Karlsruhe 12.068,00 €/p.a. (brutto) 2 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG-Karlsruhe 12.328,00 €/p.a. (brutto) 3 EURA Personalservice GmbH-Karlsruhe 13.090,00 €/p.a. (brutto) IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle 7 Angebote zur Wertung zu- gelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt werden. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“ je Los. Das kalkulatorische und maximale Auftragsvolumen je Los ergibt sich aus dem Angebotspreis des jeweiligen Drittplatzierten. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruht auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompensierenden Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten des Stammpersonals. Los 1 - Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. F.A.L.K Facility-Management GmbH-Ludwigshafen 2. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG-Karlsruhe 3. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH-Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 1 beträgt maximal 434.397,60 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. F.A.L.K Facility-Management GmbH-Ludwigshafen Ergänzende Erläuterungen Seite 7 2. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG-Karlsruhe 3. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH-Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 2 beträgt maximal 36.414,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladestation Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1.) BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 2.) SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 3.) F.A.L.K Facility-Management GmbH, Ludwigshafen Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten. Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 3 beträgt maximal 11.919,70 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 2. Call a Trucker Personalservice GmbH, Ketsch 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 4 beträgt maximal 115.906,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 5 - Disponentinnen und Disponenten Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 2. EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 5 beträgt maximal 60.690,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 6 - Kfz-Mechatronikerinnen und –Mechatroniker Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 2. EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 3. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 5 beträgt maximal 45.253,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 7 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe 2. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 3. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 7 beträgt maximal 14.382,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Los 8 - Köchin/Koch Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten An- gebote. 1. SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, Karlsruhe 2. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Karlsruhe 3. EURA Personalservice GmbH, Karlsruhe Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 8 beträgt maximal 13.090,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Der kalkulatorische Auftragswert für alle Lose beträgt somit insgesamt 732.052,30 € inkl. Mehrwertsteuer bei einer Laufzeit von einem Jahr. Sollte die optionale Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate beauftragt werden, beträgt der kalkulatorische Auftragswert insgesamt 1.464.104,60 € inkl. Mehrwertsteuer. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitneh- merüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 mit einmali- ger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Call a Trucker Personalservice GmbH, EURA Personalservice GmbH, F.A.L.K Faci- lity-Management GmbH und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietern Rahmenverträge im Gesamtwert von 732.052,30 € inkl. MwSt. bei einjähriger Laufzeit bzw. 1.464.104,60 € inkl. MwSt. bei 2 jähriger Laufzeit abzuschließen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 39. Sitzung Hauptausschuss Termin: 19. März 2019, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorlage: 2019/0136 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 mit ein- maliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG, Call a Trucker Personalservice GmbH, EURA Personalservice GmbH, F.A.L.K Facility-Management GmbH und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietern Rahmenverträge im Gesamtwert von 732.052,30 € inkl. MwSt. bei einjähriger Laufzeit bzw. 1.464.104,60 € inkl. MwSt. bei 2 jähriger Laufzeit abzuschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Bürgermeisterin Lisbach erläutert, es gehe heute um Rahmenverträge ohne Anspruch auf Mindestinanspruchnahme. Es sei erklärtes Ziel, Leiharbeit soweit wie möglich zu redu- zieren, um krankheitsbedingte Ausfällte zu kompensieren, damit die Müllentsorgung erle- digt werden könne. Sie habe das AfA um eine Zielvorgabe für die Senkung der Quote ge- beten. Zudem werde das AfA prüfen, ob die Reserven im Personalbedarf, vor allem bei den Müllladerinnen und Müllladern, angepasst werden müssen. Sie verweist auf die Vorlage. Das Amt für Abfallwirtschaft habe in den vergangenen Jahren eine hohe Krankheitsquote von knapp 15 % gehabt. Die Gründe seien sehr vielseitig. Es habe sehr viele personelle Wechsel im Leitungsbereich des AfA gegeben. Diese haben sicherlich dazu beigetragen, dass man auf die hohen Krankheitsquoten nicht adäquat mit Maßnahmen reagieren konn- te. - 2 - Jetzt habe sich viel verändert. Erst mit der Besetzung der neuen Amtsleitung im Oktober und der neuen stellvertretenden Amtsleiterin war eine Systematisierung möglich. Nunmehr habe jeder Bereich – Abfallsammlung, Straßenreinigung, stationäre Anlagen und Verwal- tung – einen festen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin in der Personalstelle. Perso- nalfragen und Stellenbesetzungen könne man nun sehr zeitnah angehen. Es sei in der Vorlage ausgeführt, dass regelmäßige Rückkehr- und Fehlzeitengespräche etabliert werden. Diese sollen dabei helfen, die Fehlzeiten zu senken, die Ursachen aufzu- klären und adäquat zu reagieren. Es solle die Kommunikation mit den Mitarbeitenden deutlich verbessert und damit die Motivation gesteigert werden. Ebenso wolle man auf die subjektive Arbeitssituation eingehen, um mögliche betriebliche Ursachen für diese Fehlzei- ten zu identifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Ein weiterer Baustein sei eine Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements un- ter Beteiligung des Ärztlichen Dienstes und des Personal- und Organisationsamtes. Dieses zeitintensive Verfahren sei bisher nur sehr selten angewandt worden, werde jetzt aber stringenter durchgeführt. Ebenso habe es organisatorische Verbesserungen auch in der Abfallsammlung gegeben. Die offenen Disponentenstellen seien besetzt worden. Mann gehen davon aus, dass in die- sem Bereich keine Leiharbeit mehr in Anspruch genommen werden müsse. Zudem habe eine Überarbeitung der Touren stattgefunden, um weitere Synergieeffekte zu erzielen. Ebenso werde die Umstellung auf Niederflurfahrzeuge die Verletzungsgefahr nochmals senken. Sie gibt an, man tue vieles, um die Leiharbeiterquote sukzessive zu senken. Daher bitte sie darum, dem Amt für Abfallwirtschaft die Möglichkeit zu geben, den aufgezeigten Weg mit einem gezielten Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer entschlossen anzugehen, um auch gewährleisten zu können, dass ein Stehenbleiben von Touren und Tonnen im Sinne der Bürgerschaft vermieden werden könne. Stadtrat Marvi (SPD) erklärt, seine Fraktion habe sich bereits in der Sitzung des Gemein- derates zu der Gesamtthematik Leiharbeit geäußert. Seine Fraktion habe ein grundsätzli- ches Problem mit Leiharbeit im Öffentlichen Dienst. Deswegen könne er dieser Vorlage keine Zustimmung erteilen. Es bleibe jedoch weiterhin beim Lob für die Verwaltung, da verschiedenste Maßnahmen ergriffen werden. Er unterstelle der Verwaltung auch den guten Willen, vorankommen zu wollen. Im Gemeinderat sei von seiner Fraktion deshalb bewusst auf eine Terminvorgabe verzichtet worden. Vom Vorsitzenden habe man die Zusagen erhalten, dass bald entspre- chende Konzeptionen für einzelne Amtsbereiche vorgelegt werden, sodass darüber debat- tiert werden könne. Aber es bleibe einfach dabei, dass nach 24 Monaten noch ein beacht- liches Volumen bestehe. Stadtrat Konrad (GRÜNE) teilt die Ansicht, dass der gute Wille erkennbar sei. Seine Fraktion finde sehr gut, dass es öffentlich dargestellte Ziele gebe, wie Leiharbeit re- duziert werde. Diverse schon ergriffene Maßnahmen seien heute angesprochen worden. - 3 - Dazu kommen der Einsatz von Überhangstellen, was einer angestrebten Poollösung ähnle, sowie Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des hohen Krankenstandes. Das seien äußert wichtige Aspekte. Gerade in Bezug auf den noch im Gemeinderat zu behandelnden interfraktionellen Antrag zu Equal Pay sei ihm besonders wichtig, dass bei einem Auftrag mit derartig großem Volu- men und einem Einsatz von ungelernten Hilfsarbeitern eine Einhaltung der Tariftreue und Bezahlung des Mindestlohns geprüft werde. Gerade bei ungelernten Hilfsarbeitenden be- stehe das Risiko, dass es Probleme gebe. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) führt an, in der Vorlage stehe, dass an die Firmen der Leihar- beitenden durchschnittlich 65.000 € brutto im Jahr gezahlt werden. Somit sehe er eine gute Chance, dass die Leute auch gutes Geld verdienen. Zudem wolle er wissen, ob die Stellen in der Disposition bereits besetzt und warum diese solange unbesetzt geblieben seien. Hier sei die Vorlage nicht eindeutig. Zum anderen inte- ressiere ihn, warum über Jahre Fahrzeuge mit erhöhtem Verletzungsrisiko eingesetzt wor- den seien. Bürgermeisterin Lisbach antwortet in Bezug auf das Verletzungsrisiko, der Ausstieg aus dem Fahrzeug erfolgte bisher einfach aus einer anderen Höhe. Im neuen System seien nun Niederflurfahrzeuge geplant. Insofern habe kein erhöhtes Verletzungsrisiko bestanden, aber zukünftig solle ein weiteres Risiko minimiert werden. Frau Schönhaar (Amt für Abfallwirtschaft) ergänzt auf die Fragestellungen von Stadt- rat Dr. Schmidt, dass eine Disponentenstelle seit 01.03.2019 besetzt worden sei und die zweite zum 01.04.2019 besetzt werde. Es habe im letzten Jahr bereits ein Ausschreibungs- verfahren gegeben, bei dem auch zwei Kandidaten gefunden worden seien, aber leider musste man sich von einem bereits nach einer Woche wieder trennen, da die Anforderun- gen nicht erfüllt worden seien. Bis zur Nachbesetzung habe es jetzt einfach eine Zeit ge- dauert. Zum angesprochenen Verletzungsrisiko legt sie dar, dass ein Einsatz von Niederflurfahrzeu- gen von Vorteil sei. Die Mitarbeitenden müssen immer wieder ein- und aussteigen oder hinten auf dem Trittbrett stehen und daher sei es gut, wenn die Spanne nicht so hoch sei. Es habe nicht ständig Verletzungen gegeben, aber ein Risiko könne einfach gesenkt wer- den. Der Vorsitzende trägt nach, beim Einsatz von Niederflurfahrzeugen sei ein Vorteil, dass die Arbeit rückenschonend und ergonomisch verrichtet werden könne. Er sehe weniger ein akutes Verletzungsrisiko. Bezugnehmend auf die Aussage von Stadtrat Konrad gibt er zu verstehen, dass schon im- mer mit einem zehnprozentigen Überhang gefahren werde. Diese Poollösung habe es als Reservelösung gegeben. Nur habe diese am Ende nicht mehr gereicht. Bei einer Krank- heitsquote von rund 15 Prozent handle es sich um einen Durchschnittswert. Man habe auch Phasen mit 20 oder 30 Prozent Krankheitsquote und das bekomme man nicht aufge- fangen. Derzeit gebe es ca. 90 Personen mit über 45 Krankheitstagen. Dem Grunde nach müsse man sie sich um jeden Einzelfall kümmern, Wiedereingliederungsmaßnahmen anbie- - 4 - ten und in gegenseitiger Abstimmung ein Gesundheitsmanagement, vertiefte ärztliche Un- tersuchungen und Beratungen durchführen. Hierzu haben die Kapazitäten in der letzten Zeit einfach nicht ausgereicht. Das Amt für Abfallwirtschaft habe jedoch einen guten Weg eingeschlagen, auch in der noch anstehenden Optimierung von Touren sehe er Vorteile. Es gebe ganz verschiedene Stellschrauben, die alle am Ende die Situation erheblich verbessern werden. Aber es gebe möglicherweise Krankheitswellen, die dazu führen, dass ohne Leih- arbeitende die Mülltonnen stehen bleiben müssen. Bei aller Wertschätzung für das Thema Leiharbeit wolle er das Risiko jedoch nicht eingehen, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden seien. Er nimmt weiter Bezug zum angesprochenen Thema der Tariftreue. Er sei bisher immer davon ausgegangen, dass die Personaldienstleistungsfirmen den Tarif und Mindestlohn zahlen müssen. Er bittet das Amt für Abfallwirtschaft darum, hier nochmals eine Überprü- fung vorzunehmen. Der Wille zur Reduzierung von Leiharbeit sei erkennbar und vorhanden. Der Gemeinderat habe ziemlich alle Daumenschrauben angelegt, die man sich in dem Bereich politisch vor- stellen könne. Umgekehrt brauche die Verwaltung aber auch die Sicherheit, um im Notfall einfach den Betrieb gewährleisten zu können. Man wolle den Rahmen natürlich unter- schreiten, aber man habe die Sicherheit, dass im Notfall ausreichend Leiharbeitskräfte zur Verfügung stehen. Insofern könne er nur appellieren, der heutigen Vorlage zuzustimmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt bei vier Gegenstimmen mehrheitliche Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:59 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. April 2019