Silvester-Feuerwerk in Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0128 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 15.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0128 Silvester-Feuerwerk in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 45 x 1. Welche Verletzungen und welche materiellen Schäden wurden durch Feuerwerkskörper in den Jahren 2014 bis 2019 verursacht? 2. Welche Kosten sind beim Amt für Abfallwirtschaft für die Beseitigung der abgebrannten Silvester-Feuerwerkskörper in diesem Jahr angefallen? 3. Wie hoch waren die Feinstaubwerte an den verschiedenen Messstellen jeweils am 31. Dezember und dem 01. Januar für die Jahre 2014 bis 2019? 4. Welche ortsbezogenen Verbote zum Zünden von Feuerwerkskörpern gibt es in der Stadt und wo werden diese angewendet? Sieht die Stadtverwaltung eine Ausweitung der ortsbezogenen Verbote für sinnvoll an (z. B. in der Nähe von Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, dörflichen Ortskernen mit Fachwerk-Gebäuden, Zoo, Tierheimen, Naturschutzgebieten...)? 5. Wie wird kontrolliert, dass die bestehenden ortsbezogenen Regelungen eingehalten werden bzw. dass die zeitliche Einschränkung, dass nur am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk abgebrannt werden darf, beachtet wird? 6. Wäre es aus Sicht der Verwaltung möglich, in Karlsruhe eine größere „böllerfreie“ Zone auszuweisen? 7. Wie regeln andere Kommunen das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht in den Innenstädten? 8. In Nürnberg gibt es mit dem „Silvestival“ einen interessanten Ansatz, eine entspannte böllerarme Feierkultur zu etablieren. Wie ließen sich solche alternativen Feierkonzepte in Karlsruhe aufbauen? Sachverhalt / Begründung: Auch in diesem Jahr haben wieder viele Karlsruher*innen das neue Jahr mit einem Silvester- Feuerwerk begrüßt. In der Silvesternacht schön anzusehen, führt es jedoch auch zu negativen Auswirkungen. So gibt es immer wieder Verletzte zu beklagen, und die Umwelt wird durch Reste der Silvesterkracher verschmutzt. Oft findet man noch im Frühjahr und Sommer Reste von Böllern. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zunehmend wird das alljährliche Feuerwerk von der Bevölkerung skeptisch gesehen: Einerseits kann der beim Silvester-Feuerwerk freigesetzte Feinstaub (PM10) Atem- und Herz- Kreislaufprobleme verursachen. Aufgrund der Partikelgröße kann Feinstaub über die Lunge in die Blutbahn gelangen. Aber auch für Tiere ist ein Feuerwerk eine große Belastung. Z.B. leiden Haustiere unter dem Lärmpegel. Für Wildtiere kann dies sogar lebensgefährlich werden: In Panik verlieren Vögel die Orientierung, fliegen gegen Gebäude oder zu hoch und bis zur Erschöpfung. Das kann bei kal- ten Temperaturen zu ihrem Tod führen. Andere Städte haben bereits mit konkreten Maßnahmen reagiert: Würzburg etwa sperrt in der Silvesternacht eine relativ große Zone in der Innenstadt für Flaschen und Feuerwerk. Die Stadt Nürnberg begeht die Jahreswende mit Musik von Händel bis HipHop, Kabarett, Theater und einem innovativem Zirkus. So werden alle zwei Jahre zehn bis zwanzig fußläufig miteinander verbundene Spielorte in der Altstadt zu einem außergewöhnlichen Festival (siehe https://silvestival.nuernberg.de/). Die Stadtverwaltung möge daher berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Belastung von Mensch und Tier durch Lärm und Feinstaub wegen Silvester-Feuerwerken im Stadtgebiet zu reduzieren. unterzeichnet von: Michael Borner Ekkehard Hodapp Renate Rastätter Christine Weber Zoe Mayer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0128 Dez. 2 Silvester-Feuerwerk in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 45 x 1. Welche Verletzungen und welche materiellen Schäden wurden durch Feuerwerkskörper in den Jahren 2014 bis 2019 verursacht? Zu Verletzungen durch Feuerwerksköper liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse vor. Die Rettungsleistelle verfügt ebenfalls über keine entsprechenden Erhebungen. Im Stadtgebiet kommt es in der Silvesternacht regelmäßig zu einer erhöhten Anzahl von Bränden. Bei einem Großteil handelt es sich um brennende Müllbehälter oder Müllcontainer. Ebenso brennen oft Gebüsch, Holz oder anderes Material im Außenbereich. Potentiell gefährlich sind Balkonbrände, die eine Ausbreitung auf die angrenzende Wohnung zur Folge haben können. Die Brandursache der genannten Brände wird nicht ermittelt und somit nicht statistisch erfasst. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Feuerwerkskörper mit ursächlich für die erhöhte Zahlen von Bränden in der Silvesternacht sind. Durchschnittlich kommt es an normalen Tagen in Karlsruhe zu ein bis zwei Brandereignissen in 24 Stunden. 2. Welche Kosten sind beim Amt für Abfallwirtschaft für die Beseitigung der abgebrannten Silvester-Feuerwerkskörper in diesem Jahr angefallen? Die Straßenreinigung des Amts für Abfallwirtschaft hatte wie jedes Jahr circa 30 Mitarbeitende am Neujahrsmorgen im Einsatz. Es wurden die öffentlichen Plätze und die Fußgängerzone gereinigt. Hier laufen Kosten für das Amt für Abfallwirtschaft von circa 10.000 Euro auf. Die Straßenreinigung war noch Wochen danach mit der Beseitigung des Silvestermülls im gesamten Stadtgebiet beschäftigt. Hierzu liegen aber keine Erhebungen und Zahlen vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Wie hoch waren die Feinstaubwerte an den verschiedenen Messstellen jeweils am 31. Dezember und dem 1. Januar für die Jahre 2014 bis 2019? Die nachfolgende Übersicht listet die Messwerte auf: Der Kurzzeitgrenzwert für Feinstaub wird erst dann nicht eingehalten, wenn der PM10- Tagesmittelwert (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) von 50 μg/m³ im Kalenderjahr mehr als an 35 Tagen überschreitet. Die nachfolgende Tabelle mit den jeweiligen Jahreszahlen bis 2018 zeigt, dass der Feinstaub- grenzwert seit 2013 deutlich unterschritten ist: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Welche ortsbezogenen Verbote zum Zünden von Feuerwerkskörpern gibt es in der Stadt und wo werden diese angewendet? Sieht die Stadtverwaltung eine Ausweitung der ortsbezogenen Verbote für sinnvoll an (z. B. in der Nähe von Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, dörflichen Ortskernen mit Fachwerk-Gebäuden, Zoo, Tierheimen, Naturschutzgebieten...)? Entsprechend der bundesweit geltenden Vorschrift des § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfind- lichen Gebäuden oder Anlagen verboten. In Naturschutzgebieten sind Feuerwerke ebenfalls regelmäßig unzulässig. Eine Ausweitung der Verbote wurde bisher nicht für erforderlich gehalten. 5. Wie wird kontrolliert, dass die bestehenden ortsbezogenen Regelungen einge- halten werden bzw. dass die zeitliche Einschränkung, dass nur am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk abgebrannt werden darf, beachtet wird? Die orts- und zeitbezogenen Verbote werden durch den Polizeivollzugsdienst und den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der personellen Ressourcen kontrolliert. Gesonderte Erhebungen liegen hierzu nicht vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 6. Wäre es aus Sicht der Verwaltung möglich, in Karlsruhe eine größere „böllerfreie“ Zone auszuweisen? Bereits zu Beginn des Jahres wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Es wird derzeit noch geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines örtlich begrenzten „Böllerverbots“ vorliegen. 7. Wie regeln andere Kommunen das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht in den Innenstädten? Die Kommunen gehen unterschiedlich damit um. Einige, insbesondere größere Städte wie Hannover oder Köln, aber auch kleinere Städte, wie beispielsweise Tübingen, haben entsprechend örtlich begrenzte Abbrennverbote ausgesprochen. 8. In Nürnberg gibt es mit dem „Silvestival“ einen interessanten Ansatz, eine entspannte böllerarme Feierkultur zu etablieren. Wie ließen sich solche alternativen Feierkonzepte in Karlsruhe aufbauen? Die dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe (siehe Frage 6) prüft auch, ob ein alternatives Feier- konzept in Karlsruhe möglich und sinnvoll wäre. Die Erfahrungswerte anderer Kommunen wer- den selbstverständlich in die Bewertung einfließen.
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 45 der Tagesordnung: Silvester-Feuerwerk in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0128 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. April 2019