Durlach: Erhaltungssatzung

Vorlage: 2019/0125
Art: Antrag
Datum: 13.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 35

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0125 Durlach: Erhaltungssatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 35 x 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Erhaltungssatzung für die Gesamtanlage Alt- stadt Durlach. 2. Bis zum Inkrafttreten der Satzung werden keine Abrissgenehmigungen für erhal- tenswerte und denkmalgeschützte Gebäude in Durlach erteilt. Das stadtplanerische Mittel einer Erhaltungssatzung gewährleistet, dass das Stadtbild der histo- rischen Altstadt Durlachs mit ihren Kulturdenkmalen und weiteren erhaltenswerten Bauten wir- kungsvoll geschützt werden kann. Die 1998 beschlossene Satzung zum „Schutz der Gesamtanlage Altstadt Durlach“ reicht nicht aus, um den historischen Gebäudebestand in der Altstadt Durlach wirkungsvoll zu schützen. Eine Erhaltungssatzung listet alle erhaltenswerten Gebäude auf, erschwert den Abbruch und schützt den Bestand an historischen Bauten. Der Verlust historischer Bausubstanz und somit deutlich sichtbarer Geschichte in der Durlacher Altstadt, wie aktuell beim Torwächterhaus und dem Haus Kelterstraße 23 zu erleben, wird durch eine Erhaltungssatzung vermieden. Zudem ermöglicht eine solche Satzung planerische Sicherheit für Behörden und Grundstückeigentümer. Durlach hat in den letzten Jahren erhebliche Verluste an historischer Bausubstanz hinnehmen müssen - auch in der Zeit nach Einführung der Satzung „Gesamtanlage Altstadt Durlach“. Beispiele von Kulturdenkmalen und erhaltenswerten Häusern, die Durlach bereits verloren hat: - Marstallstraße 18: Durlacher Amtsgefängnis, entworfen von Jakob Hochstätter, errichtet 1843-1846. Abbruch 1990 unter starkem Protest, dabei mit Beseitigung der im Boden erhaltenen mittelalterlichen Zwingermauer. Heute ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Wohnungen. - Jägerstraße 17: städtisches Pferdestallgebäude, Mitte 19. Jahrhundert. Um 1998 abge- brochen, heute ein Reihenhaus. - Pfinztalstraße 73: Gasthaus Gambrinus, Gebäude um 1800, erhaltenswert. 2003 Abge- brochen, heute Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Sachverhalt/Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 - Weiherstraße: um 2005 Neubau in den ehem. Garten eines repräsentativen barocken Gartenhauses. Die Sicht auf Das historische Gebäude ist seitdem der Öffentlichkeit ver- wehrt. - Rückgelände Pfinztalstraße / Ecke Karlsburgstraße (ehem. Badenwerk-Gelände): 2006 Abbruch sämtlicher mittelalterlicher Stadtmauerreste und barocker Festungsanlagen, die im Boden erhalten waren, heute Neubau mit Eigentumswohnungen. - Karl-Weysser Straße 11: Kulturdenkmal, Wohnhaus im Schweizerhausstil aus dem spä- ten 19. Jahrhundert. Abbruch ca. 2012, heute Neubau mit Eigentumswohnungen - Amthausstraße 4: Kulturdenkmal, Wohnhaus aus der Wiederaufbauphase nach 1689 auf zwei Kellern der älteren Vorgängerbebauung. 2012 Abruch, heute unverputzten Neubau. - Pfinztalstraße 26: erhaltenswertes Wohnhaus aus der Wiederaufbauphase nach 1689, wohl um 1706. 2014 ersetzt durch einen Neubau mit Tiergarage. - Amthausstraße 25: Kulturdenkmal, repräsentatives Barockhaus von 1706. 2017 ohne denkmalreichliche Genehmigung Eingriffe in die barocke Baustruktur historische Fach- werkwand. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Erik Wohlfeil

  • Stellungnahme TOP 35
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0125 Dez. 6 Durlach: Erhaltungssatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 35 x Kurzfassung Das Bürgermeisteramt steht dem Vorhaben grundsätzlich offen gegenüber. Es wurde im Ortschaftrat Durlach auf Antrag der SPD-Fraktion am 20. März 2019 behandelt. Abhängig von der dortigen Beschlussfassung kann vor der Sommerpause 2019 ein Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst werden. Die Verwaltung erstellt eine entspre- chende Vorlage für den Planungsausschuss. Auf dieser Grundlage könnten Vorhaben, die den Erhaltungszielen widersprechen, zurückgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 20.03.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bürgermeisteramt steht der Überlegung, für die Altstadt Durlach eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zu erarbeiten, grundsätzlich offen gegenüber. Bei einer entsprechenden Entscheidung sind zwei Themenkreise besonders zu beachten: 1. Erhaltungssatzungen schränken bauliche Entwicklungen naturgemäß ein. Den auf den Bild- schutz ausgerichteten Instrumenten der Gesamtanlagensatzung und der vorgesehenen Gestal- tungssatzung wird mit der Erhaltungssatzung, zusätzlich zum Substanzschutz für die Denkmale ein weiteres Instrument, das tendenziell auf den Substanzschutz von Gebäuden ausgerichtet ist, hinzugefügt. Somit können in den von der Erhaltungssatzung umfassten und durch diese be- nannten Gebäude zukünftig Veränderungen nur noch in geringem Umfang, Abbrüche grund- sätzlich nicht mehr und Neubauten nur mit Auflagen erfolgen. 2. Eine Erhaltungssatzung kann durch die Übernahmeverpflichtungen von Gebäuden unter Um- ständen hohe Kosten für die Gemeinde auslösen. Die Stadt Karlsruhe hat, beginnend mit der Erhaltungssatzung „Breite Straße“ aus dem Jahr 1996, bisher 12 Erhaltungssatzungen beschlos- sen. In keinem Fall wurde ein Übernahmeanspruch wegen der Versagung einer Abbruchge- nehmigung seitens eines Eigentümers der Stadtgegenüber real geltend gemacht. Insofern scheint dieses Risiko auch für die Altstadt Durlach überschaubar zu sein. Mit dem denkmalpflegerischen Werteplan für Durlach liegt eine solide Grundlage zur Benen- nung der erhaltenswerten baulichen Anlagen vor. Die Verwaltung empfiehlt als Geltungsbereich den der geplanten Gestaltungssatzung zugrunde zu legen. Er ist etwas umfänglicher als der Geltungsbereich der Gesamtanlagensatzung und berücksichtigt auch gestaltsensible Randzonen der Altstadt. Trotz der vorhandenen Vorarbeiten ist zur Erhebung der Grundlagen, zur Erstellung eines Sat- zungsentwurfes mit Begründung und zur ordnungsgemäßen Einleitung des Verfahrens noch erheblicher Aufwand zu leisten. Zwar ist nach BauGB zum Erlass einer Erhaltungssatzung als „sonstige Satzung“ keine Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, wie im Bauleitplanverfahren, vor- geschrieben, im Verfahren zur Änderung der Erhaltungssatzung „Ortskern Daxlanden“, be- schlossen am 18. September 2018, wurde in Abstimmung mit den politischen Gremien aber eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, welche einige Zeit in Anspruch genommen hat. Vor der Sommerpause 2019 könnte ein Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ge- fasst werden. Auf dieser Grundlage könnten Vorhaben, die den Erhaltungszielen widerspre- chen, zurückgestellt werden, gemäß § 172 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB.

  • Protokoll TOP 35
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 35 der Tagesordnung: Durlach: Erhaltungssatzung Antrag: KULT Vorlage: 2019/0125 Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2019/0284 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf. Stadtrat Cramer (KULT): Wir sind mit der Stellungnahme zu unserem Antrag für heute zufrieden. Wenn ich die verschiedenen Antworten richtig lese, werden wir am 14. Mai 2019 einen Aufstellungsbeschluss machen. Deshalb möchte ich heute gar nicht so viel sagen, ich möchte nur noch mal berichten oder daran erinnern, dass letzte Woche der Ortschaftsrat über dasselbe Thema gesprochen und abgestimmt hat. Es war ein Antrag des Ortschaftsrates der SPD, und er wurde dort mit 22 Stimmen einstimmig angenommen, dass für Durlach doch eine Erhaltungssatzung notwendig ist und jetzt auf den Weg ge- bracht werden soll. Von daher denke ich, macht es Sinn, alles in Ruhe anzugehen. Wir brauchen jetzt unsere Zeit, um es auf den Weg zu bringen, aber meine Fraktion und ich sind dankbar, dass es schon im Mai drankommt. Mir ist nicht ganz klar, ob es vorher noch im Planungsausschuss behandelt wird, aber das sollen Sie entscheiden, da möchte ich gar keinen Wunsch oder keine Vorgabe äußern. Wir sind schon damit zufrieden, dass wir das am 14. Mai 2019 noch mal ausführlich besprechen können, und es wäre schön, wenn wir dann keine Redezeitbegrenzung haben. Für heute bin ich sehr zufrieden. Stadtrat Müller (CDU): Der Antrag der KULT-Fraktion und damit mal wieder im Haus et- was an Harmonie und Konsens herzustellen, ist grundsätzlich zu begrüßen, nicht zuletzt – 2 – auch deswegen, weil er sich in eine recht lange Liste von Anträgen aus den letzten Jahren einreiht, die Durlacher Altstadt als Gesamtensemble zu schützen. Wir haben gerade in der letzten Woche im Durlacher Ortschaftsrat den nahezu gleichlautenden Antrag behandelt, und jetzt stellt uns die Verwaltung in ihrer Stellungnahme für dieses Jahr noch einen Auf- stellungsbeschluss zu einer Erhaltungssatzung in Aussicht. Endlich, möchte ich an dieser Stelle sagen, weil ich auch schon über den Ortschaftsrat in Durlach über die letzten Jahre immer wieder mit diesem Thema konfrontiert wurde und es mit dem zuständigen Dezernat immer wieder zu Schwierigkeiten kam und es keine Erhaltungssatzung gab. Jetzt besteht natürlich die Hoffnung, dass dieser Aufstellungsbeschluss der erste Schritt zu einem finalen Schritt sein kann, nämlich dann auch zeitnah die Erhaltungssatzung als solche auf den Weg und damit in die Gremien zu bringen. Deswegen sehen Sie bei mir diesbezüglich endlich auch mal die Hoffnung dahingehend, das für die Durlacher Altstadt zu tun, was sie letzt- endlich auch verdient, nämlich einen Schutz als Gesamtensemble. Auf den Änderungsan- trag der AfD möchte ich an dieser Stelle gar nicht näher eingehen, weil er letztendlich alles beinhaltet, sozusagen als Sammelsurium dessen, was die Verwaltung in ihrer Stellungnah- me schon beantwortet hat. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Vorab mal, mir gefällt es heute. Wir haben eine richtig schöne interessante Sitzung, keiner schläft, Emotionen sind da wie es sich gehört, Ohrfeigen wer- den verteilt, so richtig gute politische Arbeit - gefällt mir. Und wenn ich jetzt noch die Antwort der Verwaltung zum Antrag lese, dann gefällt es mir noch viel besser. Ich bin schon ein paar Jährchen im Ortschaftsrat Durlach, und es sind mehr als zwanzig Jahre, dass wir dieses Thema diskutiert haben, immer und immer wieder. Wir haben in ein hartes Brett gebohrt und jahrelang feststellen müssen, dass wir nicht durchkommen. Jetzt haben wir es offensichtlich doch geschafft. Wir hatten das Problem, weil kein Bebauungsplan in Durlach besteht, nur der Paragraf 34 Baugesetzbuch gegolten hat, und es gab Auswüchse dahin- gehend, dass eine Bausünde, die irgendwann mal widerrechtlich begangen wurde, ganz automatisch die nächste Bausünde legalisiert hat, in gewisser Weise. Nur deshalb ist es in Durlach auch soweit gekommen, jetzt ist die Notbremse gezogen und das klappt wunder- bar, und wenn Sie schreiben, dass es noch vor der Sommerpause passiert, dann freue ich mich ganz besonders, schön, dass ich das noch erleben darf. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich kann mich meinen Vorrednern anschließen, vorher wurde uns immer wieder gesagt, es geht nicht, jetzt heißt es plötzlich, es geht, da freue ich mich erst mal darüber. Es geht sogar relativ schnell, weil die Vorarbeiten, die für die anderen Dinge gemacht wurden, jetzt auch genutzt werden können, sodass eben schon viel ge- macht ist, und es eben auch nicht mehr ganz so lange dauert, bis es zum Abschluss kommt, denn darauf kommt es dann auch irgendwann an. Insofern freuen wir uns einfach, dass es für Durlach vorangeht. Stadtrat Høyem (FDP): Wir alle lieben Durlach, und wir wissen, wie die Durlacher ihre Stadt, ich wage gar nicht, Stadtteil zu sagen, lieben. Die Liberalen in Durlach und der Dur- lacher Ortschaftsrat bemühen sich seit Jahrzehnten um die Geschichte Durlachs, und um die Bewahrung der Durlacher Altstadt. Nicht nur, aber auch die öffentliche Debatte über das Torwächterhaus hat viele Illusionen geweckt und leider auch eine gewisse Spaltung in der Durlacher Bevölkerung verursacht. Die Initiative der SPD im Durlacher Ortschaftsrat ist nicht nur lobenswert, aber der Ortschaftsrat hat diesen Vorschlag auch intensiv diskutiert und zugestimmt. Ich weiß nicht so richtig, warum die KULT-Fraktion sich zum Postboten von Durlach gemacht hat, doch, das weiß ich selbstverständlich, aber notwendig war es – 3 – wahrscheinlich nicht. Die Kontakte zwischen Frau Ries und unseren Durlacher Ortschaftsrä- ten, die auch Stadträte sind, sind hoffentlich auch ohne KULT-Postboten gut und effizient. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Bürgermeisteramt gegenüber dem Wunsch der Durlacher offen ist, wir diskutieren sehr gerne über eine Erhaltungssatzung im Planungs- ausschuss und mit den Bürgern in Durlach und dem Postboten KULT. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir sind um diesen Antrag froh, aber auch über die Antwort der Verwaltung, wollten aber sicher gehen, dass einige Aspekte im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, auch um die Arbeit unseres Ortsverbandes in Durlach zu würdigen, der von Anfang an sich aktiv am Torwächterhaus beteiligt hat. Beim Torwächterhaus hat die interessierte Bevölkerung ge- lernt, wenn sie es vorher nicht schon wusste, was hier im KULT-Antrag steht, dass die Sat- zung zum Schutz der Gesamtanlagen der Altstadt Durlach nicht helfen, wenn es darum geht, ein bestimmtes Gebäude zu schützen. Falls es keinen Denkmalschutz hat, kann es abgerissen werden. Das hat einige sehr schockiert und hat meine Kollegen in Durlach dazu gebracht, sich auch dafür zu engagieren. Im Moment ist die Lage die, dass das Torwächt- erhaus für 400.000 Euro im Internet zum Verkauf steht, zum Abreisen oder zum Aus- bauen. Soweit sind wir jetzt gekommen. Es illustriert, wie wichtig es ist, dass wir eine Erhal- tungssatzung bekommen, die auch wirklich funktioniert, und nicht wie die, die wir haben, die letztendlich nur schön klingt, aber keine Schutzfunktion hat. Außerdem ist wichtig, darauf hat die KULT-Fraktion auch schon hingewiesen, dass in den letzten Jahrzehnten viele Gebäude abgerissen wurden, die eigentlich aus Sicht der Bürger erhaltenswürdig sind. Mit unserem Änderungsantrag wollten wir sicher gehen, dass es jetzt nicht mehr passiert, auch in der Übergangszeit nicht. Denn es ist ein großer Unterschied, das hat man am Torwächterhaus gesehen, ob die Bürger etwas erhaltenswürdig finden, oder ob es tatsächlich unter Denkmalschutz steht. Letztendlich entscheidet nur der Denk- malschutz, ob es bewahrt werden kann oder nicht. Außerdem ist es so, dass auch außer- halb des Bereiches, der bisher als Gesamtanlage bezeichnet wird, es viele Gebäude aus der Zeit vor 1850 gibt, die bisher nicht in diesem Gesamtanlagenkonzept berücksichtigt sind. Der zweite sachliche Punkt, den wir ergänzen wollten, dass diese Gebäude bitte auch ge- prüft werden und dass bei der Prüfung der Erhaltungswürdigkeit dieser Gesamtanlage und der weiteren Gebäude natürlich auch die lokalen Interessensgruppen und Bürgervereine miteinbezogen werden. Das war uns wichtig, und natürlich zur Erklärung, wir sind im Ort- schaftsrat bisher nicht vertreten, nach der Wahl wird es hoffentlich anders sein, weil wir zum ersten Mal dort kandidieren, und dann wird vieles vielleicht auch etwas glatter laufen. Stadtrat Wenzel (FW): Wie es der Kollege Pfalzgraf sagte, es gab heute schon Ohrfeigen, es gab auch Gelächter und wir haben einen neuen Begriff oder eine neue Interpretation des Mutterschutzes, die Mutter unserer Stadt, Durlach, geht jetzt langsam auf den Weg, dass die Durlacher Altstadt geschützt wird, und wie wir gehört haben, der Durlacher Ort- schaftsrat hat dem einstimmig zugestimmt. Wir hätten uns natürlich auch gefreut, wenn es ein interfraktioneller Antrag gewesen wäre, aber so ist es auch gut, insbesondere wenn wir noch dieses Jahr vor Mai zu Potte kommen. Ich möchte, weil Kollege Dr. Schmidt das Tor- wächterhäuschen jetzt schon mehrfach erwähnt hat, auch darauf hinweisen, dass das Torwächterhäuschen vielleicht jetzt das Schicksal erhält, was eigentlich nicht vorgesehen ist, dass der neue Käufer, den es angeblich schon geben soll, dort macht, was er will, weil es eine Abrissgenehmigung gibt. Der damalige Käufer wäre mit seinen Bauplänen der Be- völkerung sehr entgegengekommen, der hat verkauft, weil die Aktion zum Erhalt des Tor- – 4 – wächterhäuschens seiner Organisation und auch ihm unter die Gürtellinie ging. Das war für uns eine Lehre, weil da viel schiefgelaufen ist und das bürgerliche Engagement in die- sem Fall zurückgehen sollte. Es sollte auch eine Lehre sein, dass man in Zukunft eine gewis- se Pietät einhalten sollte. Ortsvorsteherin Ries: Es freut mich als Ortsvorsteherin und den Ortschaftsrat ungemein, dass ich eine so große Zustimmung heraushöre. Ich darf sagen, dass wir Postboten, die Gutes für uns tun, in Durlach sehr gerne mögen. Damit durchaus einen Dank an die KULT- Fraktion und auch Dank an die SPD-Fraktion und lieber Herr Pfalzgraf, Sie können mir zu- stimmen, wir haben zu Ihrem Antrag im Ortschaftsrat sozusagen einen gemeinsamen inter- fraktionellen Antrag an den Gemeinderat gemacht. Ganz bewusst, indem wir mit 22 Stimmen auch zugestimmt haben. Die Durlacher Altstadt ist das Herz von Durlach, dort spielt sich das gesellschaftliche Leben ab, da werden wir Durlacher auch mal ein bisschen emotionaler und auch ein bissen kämpferischer, aber wir freuen uns ganz besonders über die tolle Zustimmung hier. Ich will nicht zu viel Wasser in den Wein gießen, aber ein Aspekt ist mir doch wichtig, um den ich bitten möchte. Wir haben uns schon ein paar Mal gefreut, über Aufstellungsbe- schlüsse und Beginn von Verfahren, die für den Schutz der Durlacher Altstadt begonnen haben. Wir haben vor sehr vielen Jahren einen Aufstellungsbeschluss gefasst, hier in die- sem Haus, auch da haben wir uns darüber gefreut, und dann im Gegenzug auf eine Ver- änderungssperre verzichtet. Wir haben begonnen, ganz intensiv schon vor zehn Jahren, und die ersten Diskussionen zu einer Gestaltungssatzung waren vor sage und schreibe 18 Jahren, intensiv an einer Gestaltungssatzung zu arbeiten, auch da haben wir uns hier und in den Planungsausschüssen gefreut. Heute freuen wir uns über einen kommenden Auf- stellungsbeschluss bei einer Erhaltungssatzung, aber richtig freuen, können wir uns alle erst dann, wenn die Satzungen zu einer endgültigen Beschlussfassung gekommen sind. Das wäre meine Bitte, dass wir alle gemeinsam da dran bleiben, die Verwaltung mit den ent- sprechenden Gremien, dass wir dann auch zeitnah zu einer guten passenden Satzung kommen, und die mit genau so einer Mehrheit wie heute hoffentlich dann hier auch be- schließen können. Der Vorsitzende: Für mich ist die Frage an die Antragsteller, ob mit unserer Ansage, dass am 14. Mai 2019 im Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen, der Antrag jetzt erledigt ist. Ich will noch einen Punkt dazu sagen, ich bin mir sicher, dass wir mit dem Aufstellen der Erhaltungssatzung die Chance bekommen, bestimmte Abrissgeschichten zu vermeiden. Ich weiß aber nicht, ob man so weit gehen kann, dass alle Abrisse in diesen Geltungsbe- reich fallen. Das glaube ich, ist rechtlich nicht darstellbar. Insofern will ich im Hinblick auf den AfD-Antrag einfach feststellen, dass wir natürlich die Erhaltungssatzung gerade nutzen wollen, um alle Abrisse zu verhindern, aber wir können nur die Abrisse verhindern, die wir rechtlich damit verhindern können. Das wollte ich noch mal ausdrücklich hier feststellen, und das kann auch kein Gemeinderat der Stadt ändern, wenn es rechtlich diese Vorausset- zungen gibt. Ich halte es auch für nicht zielführend, bis zum 14. Mai 2019 mit allen zu dis- kutieren, wie der Umfang sein soll, sondern wir werden Ihnen ein Umfang vorschlagen und Sie können ihn dann gegebenenfalls noch diskutieren. Aber wenn Sie uns schon vor der Aufstellung zu einer Bürgerbeteiligung bringen, weiß ich nicht, ob wir den 14. Mai 2019 halten können. Ich halte es für wichtig, dass dieser Gemeinderat in der letzten Sitzung, in der er noch grundlegende Beschlüsse fassen kann, und das ist am 14. Mai 2019, dann eben auch diese Entscheidung trifft und wir nicht in den September oder Oktober warten – 5 – müssen, bis sozusagen der neue Gemeinderat mit entsprechender Vorbesprechung das machen kann. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Sie sagen, unser Änderungsantrag geht gar nicht, weil er rechtlich nicht funktioniert. Ich verstehe Sie aber so, dass Sie vom Inhalt gesehen schon einverstanden sind, dass man vonseiten der Verwaltung alles versucht, um weitere Abrisse zu verhindern, bis dann tatsächlich die Satzung in Kraft tritt. Wenn ich das so richtig ver- stehe, könnte ich auf die Abstimmung verzichten. Der Vorsitzende: Sie sollten es so richtig verstehen, dass ich einfach anzweifele, dass der Gemeinderat beschließen kann, während der Erhaltungssatzung oder auch nach dem Auf- stellungsbeschluss können alle Abrissgenehmigungen verhindert werden. Ich bin kein Ju- rist, und ich habe dazu auch keine Stellungnahme, und ich würde Ihnen das gerne noch mal schriftlich durch unsere Juristen erläutern, was das für mögliche Abrissgenehmigungen bedeutet. Wir werden das natürlich sehr kritisch prüfen und jeden Abriss zu vermeiden versuchen, aber ich kann Ihnen heute nicht empfehlen, eine Abstimmung darüber herbei- zuführen, für etwas, was aus meiner Sicht juristisch eingeschränkt ist, weil die Aufstellung einer Erhaltungssatzung oder auch die Erhaltungssatzung selbst, nicht jedes Gebäude schützt, sondern dafür gibt es bestimmte Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass sie geschützt sind und die erfüllt sein müssen. Das führen wir Ihnen aber noch mal juristisch aus. Deswegen glaube ich, dass wir es heute nicht ungeprüft zur Abstimmung stellen kön- nen, weil Sie damit eine Erwartung verbinden, die wir wahrscheinlich nicht erfüllen kön- nen. Dann können wir jetzt so verbleiben, Sie bekommen am 14. Mai 2019 einen Vorschlag, und da sind die Bürgerinitiativen in Durlach sicher auch engagiert genug, dass sie uns bis zum 14. Mai 2019 zurückmelden, ob sie den Umgriff für nachvollziehbar halten oder nicht. Dann kann man da auch noch mal gegebenenfalls in der Sitzung das eine oder andere da- zu sagen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. April 2019