Immissionen durch Karlsruher Glaubenshäuser
| Vorlage: | 2019/0117 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 13.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0117 Immissionen durch Karlsruher Glaubenshäuser Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 44 x 1. Wie viele Glaubenshäuser gibt es in Karlsruhe, die regelmäßig oder unregelmäßig, bei- spielsweise durch Glockengeläut, Immissionen verursachen? 2. Mit welcher Lautstärke verursachen die unterschiedlichen Glaubenshäuser in Karlsruhe Immissionen? 3. In welchem Takt verursachen die unterschiedlichen Glaubenshäuser, unterteilt in sakra- les und weltliches Geläut, tags wie nachts Immissionen? Wird die Lautstärke der unter- schiedlichen Glaubenshäuser je nach Zweck (z.B. Stundenschlag, Gebets- und Gedächt- nisläuten, Läuten zu bestimmten Feiertagen oder -perioden) angepasst? Sachverhalt/Begründung: Zu viel Lärm kann krank machen. Um das zu verhindern, gibt es unterschiedliche Immissions- grenzwerte, von denen Glaubenshäuser allerdings weitestgehend befreit sind. Weltliches Läuten wie beispielsweise der Stundenschlag unterliegt geringeren Höchstgrenzen, da das nicht erfor- derlich ist für die freie Ausübung seiner Religion. Das Läuten der unterschiedlichen Glaubens- häuser im Stadtgebiet sollte besser miteinander abgestimmt werden, sodass Anwohner in Nähe eines Glaubenshauses möglichst wenig durch externe Lärmbelastung gestört werden. unterzeichnet von: Max Braun
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0117 Dez. 5 Immissionen durch Karlsruher Glaubenshäuser Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 44 x Allgemeines: Kirchenglocken stellen nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sogenannte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Den Betreibern solcher Anlagen werden im Inte- resse des Immissionsschutzes bestimmte Grundpflichten auferlegt. Insbesondere sind die Anla- gen so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert beziehungsweise nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Begriff „schädli- che Umwelteinwirkung“ umfasst hierbei insbesondere auch Geräuschimmissionen (§ 3 Absatz 1 und 2 BImSchG). Ob schädliche Umwelteinwirkungen im Einzelfall tatsächlich vorliegen, ist in Bezug auf Glo- ckengeläut zunächst unter Berücksichtigung der geltenden Lärmrichtwerte nach der TA Lärm in Abhängigkeit der jeweiligen Gebietsart zu beurteilen. Zu beachten ist hierbei, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte am Tage um bis zu 30 dB(A) und in der Nacht um bis zu 20 dB(A) überschreiten dürfen. Daraus folgt, dass ein nächtliches Läuten im Rahmen der genannten Werte durchaus zulässig und eine grundsätzlich Beschränkung der Läutgewohnheiten auf die Tagzeit beziehungsweise eine grundsätzliche „Nachtruhe“ nicht durchsetzbar ist. 1. Wie viele Glaubenshäuser gibt es in Karlsruhe, die regelmäßig oder unregelmäßig, beispielsweise durch Glockengeläut, Immissionen verursachen? Wie viele „Glaubenshäuser“ es in Karlsruhe gibt, kann nicht konkret beantwortet werden, da es sehr viele verschiedene Glaubensausrichtungen mit dazugehörigen Gemeinden gibt und zudem im Datenerfassungssystem nicht alle aufgeführt sind. 2. Mit welcher Lautstärke verursachen die unterschiedlichen Glaubenshäuser in Karlsruhe Immissionen? Die Lautstärke der Glocken der unterschiedlichen „Glaubenshäuser“ hängt von verschiedenen Faktoren ab, die diese beeinflussen wie z.B. Größe der Glocke, Bauweise des Glockenturmes etc., so dass sich hier keine allgemeine Aussage über die Lautstärke treffen lässt. Im Beschwer- defall wird dies am Beschwerdeobjekt speziell gemessen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. In welchem Takt verursachen die unterschiedlichen Glaubenshäuser, unterteilt in sakrales und weltliches Geläut, tags wie nachts Immissionen? Wird die Lautstärke der unterschiedlichen Glaubenshäuser je nach Zweck (z. B. Stundenschlag, Gebets- und Gedächtnisläuten, Läuten zu bestimmten Feiertagen oder -perioden) angepasst? Bei der Beurteilung von Kirchengeläut ist zwischen dem Zeitläuten beziehungsweise Uhren- schlag und dem täglichen Gebetsläuten beziehungsweise liturgischem Glockengeläut zu unter- scheiden. Unter liturgischem Glockengeläut ist das in der Regel 3x täglich stattfindende Gebetsläuten zu verstehen. In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „kultisches Geläut“, das unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung anders zu beurteilen ist als das Zeitläuten, da hier die Kirchentradition gegenüber dem Ruhebedürfnis des Einzelnen überwiegt und eine zu- mutbare, sozial-adäquate und ortsübliche Einwirkung darstellt. Die genannten Richtwerte fin- den daher hier keine bzw. nur eingeschränkte Anwendung. Das Zeitläuten von Kirchenglocken unterliegt als sogenanntes „nichtsakrales Geläut“ hingegen grundsätzlich den genannten immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass hierdurch keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden dürfen und die genannten Richtwerte Anwendung finden.
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 44 der Tagesordnung: Immissionen durch Karlsruher Glaubenshäuser Anfrage: KULT Vorlage: 2019/0117 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf. Stadträtin Wiedemann (CDU): Wie viel Arbeitszeit und Steuergelder wurden aufge- wandt, diesen sogenannten satirischen Antrag zu beantworten? Meine zweite Frage ist, darf ich mich darüber aufregen? Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. April 2019