Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019

Vorlage: 2019/0115
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Bericht Bedarfsentwicklung Pflege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 2 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Impressum Stadt Karlsruhe Sozialplanung für die ältere Generation Kaiserstraße 235, 76133 Karlsruhe Bearbeitung Mariana Schlindwein Beteiligung  Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle  Ordnungs- und Bürgeramt/Heimaufsicht  Sozial- und Jugendbehörde  Ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Entwicklung stationärer Pflegeheimplätze in Karlsru- he“ (Federführung: Sozial- und Jugendbehörde)  Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ (Federführung: Sozial- und Jugendbehörde)  Arbeitskreis „Ältere Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung/Behinderung“ (Fe- derführung: Sozial- und Jugendbehörde) Redaktion Mariana Schlindwein Stand Dezember 2018 3 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Vorwort .......................................................................................................................................... 5 1. Einleitung ................................................................................................................................. 6 2. Pflegebedürftige in Karlsruhe 2015 ......................................................................................... 6 2.1 Pflegebedürftige nach Leistungen des SGB XI .......................................................................................7 2.2 Pflegebedürftige nach Pflegestufen des SGB XI .....................................................................................8 2.3 Altersstrukturen der Pflegebedürftigen .................................................................................................9 3. Vorausberechnung der Pflegebedürftigen in Karlsruhe ......................................................... 10 3.1 Vorausberechnung der Pflegebedürftigen bis 2035 .............................................................................10 3.2 Vorausberechnung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen bis 2035 ..............................................11 4. Pflegebedürftige in den Karlsruher Stadtteilen 2015 ............................................................ 12 4.1 Pflegebedürftige in den Stadtteilen 2015 ............................................................................................12 4.2 Vorausberechnung der pflegebedürftigen in den Stadtteilen 2025 und 2035 .......................................13 5. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII ......................................................................... 14 6. Stationäre Pflegestrukturen in Karlsruhe .............................................................................. 16 6.1 Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe ...................................................................................16 6.2 Stationäre Pflegeeinrichtungen in Karlsruhe ........................................................................................17 7. Handlungsfelder und -empfehlungen ..................................................................................... 20 7.1 Wohnen ............................................................................................................................................20 7.1.1 Wohnen in eigener Häuslichkeit .........................................................................................................20 7.1.2 Wohnen im Pflegeheim ......................................................................................................................22 7.1.3 Alternative Wohnformen ....................................................................................................................22 7.2 Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ......................................................................................................24 7.3 Pflege und Gesundheitsprävention .....................................................................................................25 7.4 Behinderung und Pflege .....................................................................................................................25 7.4.1 Psychische Behinderung und Pflege ....................................................................................................26 7.4.2 Suchtbedingte Behinderung und Pflege ..............................................................................................28 7.4.3 Geistige, körperliche, mehrfache Behinderung und Pflege ...................................................................29 7.5 Wohnungslosenhilfe und Pflege .........................................................................................................30 7.6 Ältere Personen nach jahrelanger Inhaftierung ...................................................................................31 7.7 Geschlossene Bereiche in Pflegeheimen .............................................................................................31 4 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 7.8 Junge Pflegebedürftige ......................................................................................................................32 7.9 Intensivpflege ....................................................................................................................................32 7.10 Pflege und Demenz ...........................................................................................................................32 7.11 Pflege und Migration .........................................................................................................................33 7.12 Sozialraum und Wohnquartier ............................................................................................................34 7.13 Soziale Teilhabe, Partizipation, Diversität ...........................................................................................35 8. Schlussbemerkung ................................................................................................................. 35 9. Quellenverzeichnis ................................................................................................................ 37 5 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Vorwort Der Pflegesektor befindet sich im stetigen Wandel und stellt die Gesellschaft vor neue und komplexe Herausforderungen. In der Stadt Karlsruhe ist die Gestaltung der Demografie und die Situation der pflegebedürftigen Menschen ein zentrales Anliegen des kommunalpoliti- schen und strategischen Handelns. Der vorliegende Bericht legt seinen Fokus auf die Pflegesituation in der Stadt Karlsruhe. Ziel ist es, Pflegestrukturen zu analysieren und zu beschreiben, Bedarfe zu ermitteln sowie Entwick- lungstendenzen und strategische Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Bericht wendet sich an Akteurinnen und Akteure des gemeinnützigen oder privaten Pfle- gesektors und im Gesundheitswesen, an die lokale Sozialpolitik sowie an bürgerschaftlich en- gagierte Menschen und Interessierte. Im Bericht aus dem Jahr 2016 wurden die Auswirkungen der zum 1. September 2019 in Kraft tretenden Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) skizziert, die bauliche Voraussetzungen – wie das Einzelzimmergebot oder Barrierefreiheit in bestehenden stationären Pflegeeinrich- tungen – regelt. Im aktuellen Bericht werden die Auswirkungen dieser Verordnung nach einer 10-jährigen Übergangszeit auf die stationäre Pflege in Karlsruhe verdeutlicht. Die Herausfor- derungen der LHeimBauVO sind nur in Kooperation mit allen Beteiligten zu lösen. Martin Lenz Bürgermeister 6 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 1. Einleitung Der vorliegende Bericht ist eine Fortschreibung des Berichtes „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger“ aus dem Jahr 2016, welchem die Zahlen der Pflegestatistik 2013 zugrunde liegen. Die Datenbasis des aktuellen Berichtes ist insbeson- dere die Pflegestatistik 2015 des Amtes für Stadtentwicklung 1 . Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erstellt. Zum 1. Januar 2017 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) 2 in Kraft getreten. Damit wurde das frühere Einstufungsverfahren in drei Pflegestufen (zuzüglich der so genannten Pflegestufe Null) durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der vorliegende Bericht basiert auf dem im Jahr 2015 noch geltenden Pflegestufensystem (Pflegestufen I bis III). Das mit dem PSG II ein- geführte Begutachtungsverfahren auf Basis von Pflegegraden wird in der Fortschreibung die- ses Berichtes beachtet. In den Kapiteln 2, 3 und 4 des Berichtes wird die Versorgungssituation der pflegebedürftigen Personen in der Stadt Karlsruhe und in ihren Stadtteilen dargelegt. Im Kapitel 5 werden zu- sätzliche Aspekte zu Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ (Sozialgesetzbuch (SGB) XII) und im Kapitel 6 aktuelle Entwicklungen in den stationären Pflegestrukturen skizziert. Kapitel 7 be- schreibt ausgewählte „Handlungsfelder und Empfehlungen“. Der Pflegesektor bedarf der weiteren Stärkung der Angehörigen als Hauptpflegepersonen, und zugleich der Fokussierung auf die professionelle Pflege. Dies auch im Blick darauf, dass zukünftig mit einer Abnahme der Pflegepotenziale in Familien zu rechnen ist (siehe Kapitel 7.1.1). Die Dynamiken im stationären Pflegebereich (siehe Kapitel 6) fordern einen besonderen Blick auf die aktuellen Bedarfe an Pflegeheimplätzen. Innovative Strukturen (Pflege-Mix-Arrangements 3 , sozialraumorientierte Initiativen) sollten der Sicherstellung der Pflegeversorgung dienen und zugleich die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. 2. Pflegebedürftige in Karlsruhe 2015 In Deutschland waren zum Jahresende 2015 fast 2,9 Millionen 4 Menschen im Sinne des Pfle- geversicherungsgesetzes SGB XI pflegebedürftig 5 . Etwa drei Viertel davon, circa 2,08 Millionen Menschen (72 Prozent), lebten in eigener Häuslichkeit. Fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen, 1,4 Millionen Menschen (48,3 Prozent), erhielten ausschließlich Pflege- Geldleistungen und wurden allein durch Angehörige 6 gepflegt und betreut. Weitere 692.000 Menschen (24 Prozent) wurden durch ambulante Pflegedienste mit oder ohne Unterstützung der Angehörigen gepflegt. 783.000 (27 Prozent) aller Menschen mit Pflegebedarf lebten in 1 Vgl. Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung (2017a): https://web3.karlsruhe.de [Zugriff am 21. August 2019]. [Die Internetquellen (mit oder ohne Verfasser) werden in ihrer Vollständigkeit im Quellenverzeichnis unter „Weitere Quellen“ angegeben]. 2 Vgl. ohne Verfasser: www.bgbl.de [Zugriff am 25.09.2018]. 3 Aus informeller und formeller Pflege. 4 Im vorliegenden Bericht werden sowohl absolute Zahlen als auch Prozentzahlen gerundet, weshalb es bisweilen zu geringen Abweichungen kommen kann. 5 Vgl. Statistisches Bundesamt (2017a): www.destatis.de [Zugriff am 8. August 2018] 6 Der besseren Lesbarkeit halber wird im vorliegenden Bericht der Begriff „Angehörige“ stellvertretend für Familienangehörige und für ande- re vergleichbare Pflegepersonen verwendet. 7 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Bei über 1,2 Million Menschen (41,4 Prozent) lag eine eingeschränkte Alltagskompetenz 7 vor. In Baden-Württemberg lebten Ende des Jahres 2015 328.297 pflegebedürftige Menschen. Fast drei Viertel davon, 236.220 Menschen (72 Prozent), wurden zu Hause gepflegt und be- treut 8 . Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen, 170.104 Menschen (52 Prozent), erhielt ausschließlich Pflegegeld und wurden von Angehörigen unterstützt. Weitere 66.116 Men- schen (20,1 Prozent) wurden durch ambulante Pflegedienste mit oder ohne Unterstützung der Angehörigen gepflegt. Über ein Viertel aller Pflegebedürftigen, 92.077 Menschen (28 Prozent), lebten in stationären Pflegeheimen, und bei 157.712 Menschen (48 Prozent) lag eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor. Frauen waren 2015 sowohl bundesweit als auch landesweit stärker repräsentiert (fast zwei Drittel mehr) als Männer. Bundesweit waren knapp über 1,8 Millionen (62 Prozent) und in Baden-Württemberg 209.187 (63,7 Prozent) aller Pflegebedürftigen Frauen. In Karlsruhe lebten zum Ende des Jahres 2015 insgesamt 8.671 pflegebedürftige Menschen im Sinne des SGB XI. Der prozentuale Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölke- rung 9 betrug 2,8 Prozent. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Karlsruhe kontinuierlich an, wobei der Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren weniger stark ausfällt. So nahm die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2011 und 2013 um 480 Personen (6,1 Prozent) und zwischen 2013 und 2015 um 280 Personen (3,3 Prozent) zu. Tabelle 1: Pflegebedürftige in Karlsruhe Jahr 2009 2011 2013 2015 Pflegebedürftige 7.329 7.911 8.391 8.671 Zunahme Anzahl (in %) – 582 (7,9) 480 (6,1) 280 (3,3) Anteil der Pflegebedürftigen an der Wohnbevölkerung in % 2,6 2,8 2,9 2,8 2.1 Pflegebedürftige nach Leistungen des SGB XI Zum Jahresende 2015 lebten 8.671 pflegebedürftige Personen nach SGB XI in Karlsruhe. Cir- ca zwei Drittel davon, 5.620 Personen (64,8 Prozent), wurden im häuslichen Bereich gepflegt und betreut. Etwa die Hälfte aller Pflegebedürftigen 4.164 Personen (48 Prozent) erhielt Pfle- ge-Geldleistungen nach SGB XI und wurde ausschließlich durch Angehörige ohne weitere professionelle Unterstützung gepflegt. Weitere 1.456 Personen (16,8 Prozent) nahmen Pfle- ge-Sachleistungen 10 durch ambulante Pflegedienste (mit oder ohne Unterstützung der Ange- hörigen) in Anspruch. Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen, 3.051 Personen (35,2 Prozent), 7 Seit Einführung des PSG II existiert der Begriff „Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ (infolge demenzbedingter Fähigkeitsstö- rungen, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen) nicht mehr. Dieser Personenkreis wird jedoch durch die Einführung des neuen Pfle- gebedürftigkeitsbegriffes stärker berücksichtigt, denn seit 1. Januar 2017 erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranke Pflegebedürftige. Neben der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftli- chen Versorgung werden zusätzliche Module bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gleichermaßen berücksichtigt: Kognitive und psychische Beeinträchtigungen, kommunikative Fähigkeiten/Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforde- rungen, Gestaltung des Alltagslebens/soziale Kontakte und Mobilität. Vgl. ohne Verfasser: www.pflege.de [Zugriff am 25.09.2018]. 8 Vgl. Statistisches Bundesamt (2017b): www.destatis.de und Statistisches Landesamt (2017): www.statistik-bw.de [Zugriff am 8. August 2018]. 9 Die Datenbasis des vorliegenden Berichtes berücksichtigt die Gesamtbevölkerung ohne wohnberechtigte Personen in Landeserstaufnahme- einrichtungen für Flüchtlinge (LEA). Zum Jahresende 2015 wurden dementsprechend 312.842 Personen in der Stadt Karlsruhe verzeichnet. (Quelle: Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle der Stadt Karlsruhe, Stand: Oktober 2018). 10 Auch in Form von Kombinationsleistungen möglich (Pflege-Geld- und Sachleistungen). 8 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 lebten in stationären Pflegeeinrichtungen (siehe Tabelle 2). Bei über einem Drittel, 3.978 Per- sonen (45,9 Prozent), lag eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor 11 . Die geschlechtsspezifische Aufteilung der Pflegebedürftigen in Karlsruhe entspricht den Auf- teilungstendenzen in Deutschland und nahezu denen in Baden-Württemberg (siehe Kapitel 2). So waren in Karlsruhe zum Ende des Jahres 2015 64 Prozent der Pflegebe- dürftigen Frauen. Tabelle 2: Pflegebedürftige nach Leistungen des SGB XI Pflegebedürftige als Beziehende von SGB XI- Leistungen 2011 Anteil in % 2013 Anteil in % 2015 Anteil in % Zunahme 2011 zu 2013 in % Zunahme 2013 zu 2015 in % Pflegebedürftige insgesamt 7.911 100 8.391 100 8.671 100 480 6,1 280 3,3 stationäre Pflege 3.023 38,2 3.128 37,3 3.051 35,2 105 3,5 -77 -2,5 ambulante Pfle- geleistungen insgesamt 4.888 61,8 5.263 62,7 5.620 64,8 375 7,7 357 6,8 davon ambulante Pflege- Geldleistungen* 3.485 44,1 3.733 44,5 4.164 48,0 248 7,1 431 11,5 davon ambulante Pflege- Sachleistungen** 1.403 17,7 1.530 18,2 1.456 16,8 127 9,1 -74 -4,8 * Beim Leistungsbezug von Pflege-Geldleistungen wird die Pflege ausschließlich durch Angehörige oder vergleichbare Pflegepersonen erbracht. ** Beim Leistungsbezug von Pflege-Sachleistungen erfolgt die Pflege durch ambulante Pflegedienste mit oder ohne Unterstützung der Angehörigen. Die Tabelle 2 zeigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege im Zeitraum 2011 bis 2013 um 105 Personen (3,5 Prozent) gestiegen ist und sich zwischen 2013 und 2015 um 77 Personen (2,5 Prozent) reduziert hat. Die starke Zunahme der Pflegebedürftigen im Leistungsbezug von ambulanten Pflege- Geldleistungen ist ein deutliches Indiz dafür, dass Pflege in hohem Ausmaß durch Angehörige in der Häuslichkeit getragen wird. Von 2011 bis 2013 stieg die Zahl dieser Personen um 248 (7,1 Prozent), und zwischen 2013 bis 2015 gab es eine signifikante Steigerung um 431 Pfle- gebedürftige (11,5 Prozent). Der Anteil der Pflegebedürftigen im Leistungsbezug von ambu- lanten Pflege-Sachleistungen stieg zwischen 2011 und 2013 mit 127 Personen (9,1 Prozent) viel weniger an und sank zwischen 2013 und 2015 um 74 Personen (4,8 Prozent). 2.2 Pflegebedürftige nach Pflegestufen des SGB XI Zwischen den Jahren 2013 und 2015 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen am stärksten in der Pflegestufe I um 196 Personen und viel geringer in der Pflegestufe III um 36 Personen. Der starke Anstieg in der Pflegestufe I geht auch mit dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen im ambulanten Pflegebereich einher (siehe Tabelle 2). Die Praxis zeigt, dass Menschen mit 11 Vgl. Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle (2017a): https://web3.karlsruhe.de, S. 3. [Zugriff am 21. August 2019]. 9 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Pflegestufe I überwiegend in eigener Häuslichkeit unterstützt werden und bei höheren Pflege- stufen die Wahrscheinlichkeit der Aufnahme in stationäre Pflege zunimmt. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet wurden, sank zwi- schen 2013 und 2015 um 61 Personen. Dies kann möglicherweise mit der Leistungsauswei- tung durch die Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) zusammenhängen. Tabelle 3: Pflegebedürftige nach Pflegestufen des SGB XI Jahr 2013 2015 Zunahme Anzahl (in %) 2013 zu 2015 Pflegebedürftige 8.391 8.671 280 (3,3) in % 100 100 davon in Pflegestufe I 4.498 4.694 196 (4,3) Anteil an der Gesamtzahl Pflegebedürftiger in % 53,6 54,1 davon in Pflegestufe II 2.714 2.823 109 (4,0) Anteil an der Gesamtzahl Pflegebedürftiger in % 32,3 32,6 davon in Pflegestufe III 1.086 1.122 36 (3,3) Anteil an der Gesamtzahl Pflegebedürftiger in % 12,9 12,9 noch nicht zugeordnet 93 32 -61 (65,6) Anteil an der Gesamtzahl Pflegebedürftiger in % 1,1 0,4 2.3 Altersstrukturen der Pflegebedürftigen Die Altersstrukturen der Pflegebedürftigen in Karlsruhe zeigen im Betrachtungszeitraum 2011, 2013 und 2015 folgende Tendenzen in der Entwicklung (siehe Tabelle 4):  Zunahme in der Altersgruppe der unter 60-Jährigen (142 Personen, 13,2 Prozent).  Leichte Zunahme in der Altersgruppe 65 bis unter 70 Jahre (25 Personen, 6,8 Prozent).  Abnahme in der Altersgruppe 70 bis 75 Jahre (-79 Personen, 11,2 Prozent).  Starke Zunahme in der Altersgruppe 75 bis unter 80 Jahre (251 Personen, 27,6 Prozent).  Leichte Zunahme in der Altersgruppe 80 bis unter 85 Jahre (51 Personen 3,5 Prozent).  Sehr starke Zunahme im Alter von 85 Jahre und älter (352 Personen, 11,2 Prozent). Der starke Anstieg der Pflegebedürftigen in der Altersklasse ab 75 bis 80 Jahre und insbeson- dere in der Altersgruppe der 85-Jährigen bestätigt, dass ein hohes Alter ein wesentliches Risi- ko für Pflegebedürftigkeit ist. Die Praxis zeigt, dass die Aufnahme in stationäre Pflegeeinrich- tungen tendenziell mit höherem Alter und höherer Pflegebedürftigkeit einhergeht und die Verweildauer gleichzeitig kürzer wird. Hiermit gehen hohe Dynamiken im stationären Pflege- bereich einher (Zu- und Abgänge). 10 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Tabelle 4: Pflegebedürftige nach Altersgruppen Altersgruppen Pflegebedürftige im Jahr Veränderungen 2011 2013 2015 2011 bis 2013 in % 2013 bis 2015 in % 2011 bis 2015 in % unter 60 1.073 1.195 1.215 122 11,4 20 1,7 142 13,2 60 bis unter 65 272 293 290 21 7,7 -3 -1,0 18 6,6 65 bis unter 70 369 393 394 24 6,5 1 0,3 25 6,8 70 bis unter 75 703 678 624 -25 -3,6 -54 -8,0 -79 11,2 75 bis unter 80 908 1.082 1.159 174 19,2 77 7,1 251 27,6 80 bis unter 85 1.470 1.475 1.521 5 0,3 46 3,1 51 3,5 85 bis unter 90 1.633 1.694 1.801 61 3,7 107 6,3 168 10,3 90 und älter 1.483 1.581 1.667 98 6,6 86 5,4 184 12,4 insgesamt 7.911 8.391 8.671 480 280 760 3. Vorausberechnung der Pflegebedürftigen in Karlsruhe Die amtliche Pflegestatistik liefert Bestandszahlen für die Stadt Karlsruhe insgesamt. Um die künftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in Karlsruhe abschätzen zu können, wird auf die Daten der Bevölkerungsstatistik und der Bevölkerungsvorausberechnung zurückgegrif- fen. Ausgangsbasis für die Berechnungen bilden die Daten aus der Pflegestatistik von 2015. Bei der Vorausberechnung wird davon ausgegangen, dass sich der Anteil der pflegebedürfti- gen Personen an der Bevölkerung der Stadt Karlsruhe insgesamt, der 2015 bei circa 2,8 Prozent lag, sowie die Betroffenheit von Pflegebedürftigkeit in den einzelnen Altersgrup- pen, künftig nicht wesentlich verändert. Entsprechend den vorausgerechneten Bevölkerungs- zahlen (verhaltenes Szenario 12 ) und dem altersspezifischen Anteil der Pflegebedürftigen, wer- den dann anhand der Quoten für das Jahr 2015 die Zahlen der zu erwartenden pflegebedürf- tigen Personen für die Jahre 2025 und 2035 rechnerisch ermittelt. Der vorliegende Bericht beruht größtenteils auf statistischen Vorausberechnungen, bei denen der Status quo fortgeschrieben wird. Änderungen beispielsweise hinsichtlich des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit können nicht genau abgeschätzt werden. 3.1 Vorausberechnung der Pflegebedürftigen bis 2035 In der Stadt Karlsruhe ist aufgrund der demografischen Entwicklung von einer weiteren Zu- nahme der Pflegebedürftigen auszugehen (siehe Tabelle 5). Zuletzt wurden im Jahr 2015 ins- gesamt 8.671 Pflegebedürftige verzeichnet. Bis zum Jahr 2025 wird sich deren Zahl laut Be- rechnungen auf 9.286 Personen erhöhen, was einer Zunahme um 615 Personen (7,1 Prozent) entspricht. Im Jahr 2035 sind 9.354 pflegebedürftige Personen in Karlsruhe zu erwarten, so- mit 683 Betroffene (7,9 Prozent) mehr als im Basisjahr 2015. 12 Vgl. Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung 2016 a, S. 33: https://web3.karlsruhe.de [Zugriff am 21. August 2018]. 11 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Tabelle 5: Vorausberechnung der Pflegebedürftigen 2015 bis 2035 Jahr Pflegebedürftige Zunahme der Pflegebedürftigen gegenüber 2015 Anzahl absolut in % 2015 8.671 – – 2020 8.959 288 3,3 2025 9.286 615 7,1 2030 9.331 660 7,6 2035 9.354 683 7,9 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Amt für Stadtentwicklung | Stadt Karlsruhe Da die geburtenstarken Jahrgänge aktuell an der Grenze zum Seniorenalter stehen, wird in den kommenden fünf bis zehn Jahren die Zahl der über 60-Jährigen und hiermit verbunden auch die Zahl der Pflegebedürftigen stärker ansteigen als in den Jahren danach. Bis zum Jahr 2020 ist mit etwa 8.959 Personen und bis zum Jahr 2025 – wie bereits erwähnt – mit 9.286 Personen zu rechnen. In den Folgejahren wird sich der Zuwachs mehr und mehr abschwä- chen. Für das Jahr 2030 werden 9.331 Pflegebedürftige erwartet. Bis zum Jahr 2035 wird deren Zahl unter Berücksichtigung der heutigen Situation noch einmal leicht auf 9.354 zu- nehmen. 3.2 Vorausberechnung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen bis 2035 Die Berechnung der altersspezifischen Pflegebedürftigkeit entspricht der Vorgehensweise bei der Ermittlung der voraussichtlichen Entwicklung der Pflegebedürftigen in der Gesamtbevöl- kerung. Es wird von gleichbleibenden Anteilen der Pflegebedürftigen in den Altersgruppen entsprechend der Situation von 2015 ausgegangen. Auch hier können Abweichungen auf- grund unvorhergesehener Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden. Tabelle 6: Vorausberechnung der Pflegebedürftigen 2015 bis 2035 nach Altersgruppen Altersgruppen Pflegebedürftige 2015 Pflegebedürftige 2025/2035 2015 2025 2035 Anzahl Anteil (%) Anzahl Anzahl unter 60 Jahre 1.215 14,0 1.301 1.311 60 bis unter 80 Jahre 2.467 28,5 2.642 2.661 80 Jahre und älter 4.989 57,5 5.343 5.382 insgesamt 8.671 100,0 9.286 9.354 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Amt für Stadtentwicklung | Stadt Karlsruhe Entsprechend der Gesamtentwicklung (siehe Tabelle 5) wird die Zahl der Pflegebedürftigen in allen Altersgruppen steigen (siehe Tabelle 6), hier besonders stark in der Altersgruppe der über 80-Jährigen und vor allem im Zeitraum bis 2025 (von 2015 bis 2025 um 354 Personen, von 2025 bis 2035 nur noch um 39 Personen). 12 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 4. Pflegebedürftige in den Karlsruher Stadtteilen 2015 4.1 Pflegebedürftige in den Stadtteilen 2015 Die Ergebnisse der amtlichen Pflegestatistik werden vom Statistischen Landesamt nur auf ge- samtstädtischer Ebene, nicht jedoch für Stadtteile ermittelt. Um dennoch die Zahl sowie die räumliche Verteilung der pflegebedürftigen Personen innerhalb der Stadt Karlsruhe kalkulie- ren zu können, wird die gesamtstädtische Quote für alle Stadtteile einheitlich angesetzt. In Relation zur wohnberechtigten Bevölkerung, die aktuell oder vorausgerechnet vorliegt, lässt sich so die Zahl der auf Pflege angewiesenen Bürgerinnen und Bürger zumindest ungefähr abschätzen. Im Jahr 2015 lebten 312.842 13 wohnberechtigte und 8.671 pflegebedürftige Per- sonen in Karlsruhe. Dies ergibt einen Anteil von 2,8 Prozent an Pflegebedürftigen in der Be- völkerung der Fächerstadt. Die Berechnung der Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadtteilen nach Leistungen im Sinne des SGB XI erfolgt auf Basis der gesamtstädtischen Quoten. Es wird angenommen, dass die Verteilung in den Stadtteilen der Verteilung auf Gesamtstadtebene entspricht. Wie der Tabel- le 7 zu entnehmen ist, bezieht die Mehrheit der Pflegebedürftigen vorwiegend ambulante Pflegeleistungen (mehrheitlich Pflege-Geldleistungen). Das bedeutet, dass der Großteil der Pflegebedürftigen durch Angehörige in eigener Häuslichkeit betreut und gepflegt wird. Tabelle 7: Pflegebedürftige in den Stadtteilen nach Leistungen des SGB XI Stadtteil wohnbe- rechtigte Bevölkerung 2015 Pflege- bedürf- tige 2015 davon Pflege- Geldleis- tungen in % davon Pfle- ge-Sachleis- tungen in % davon stationäre Pflege in % 1 Innenstadt-Ost 7.254 201 97 48,3 34 16,9 71 35,3 2 Innenstadt-West 11.141 309 148 47,9 52 16,8 109 35,3 3 Südstadt 20.559 570 274 48,1 96 16,8 201 35,3 4 Südweststadt 21.714 602 289 48,0 101 16,8 212 35,2 5 Weststadt 21.415 594 285 48,0 100 16,8 209 35,2 6 Nordweststadt 12.271 340 163 47,9 57 16,8 120 35,3 7 Oststadt 20.175 559 269 48,1 94 16,8 197 35,2 8 Mühlburg 17.368 481 231 48,0 81 16,8 169 35,1 9 Daxlanden 12.016 333 160 48,0 56 16,8 117 35,1 10 Knielingen 10.349 287 138 48,1 48 16,7 101 35,2 11 Grünwinkel 11.070 307 147 47,9 52 16,9 108 35,2 12 Oberreut 9.824 272 131 48,2 46 16,9 96 35,3 13 Beiertheim-Bulach 7.105 197 95 48,2 33 16,8 69 35,0 14 Weiherfeld- Dammerstock 6.267 174 83 47,7 29 16,7 61 35,1 15 Rüppurr 11.107 308 148 48,1 52 16,9 108 35,1 16 Waldstadt 13.117 364 175 48,1 61 16,8 128 35,2 17 Rintheim 6.158 171 82 48,0 29 17,0 60 35,1 18 Hagsfeld 7.440 206 99 48,1 35 17,0 73 35,4 19 Durlach 31.691 878 422 48,1 147 16,7 309 35,2 13 Gesamtbevölkerung ohne wohnberechtigte Personen in Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge (LEA). (Quelle: Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle der Stadt Karlsruhe. Stand: Oktober 2018). 13 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Stadtteil wohnbe- rechtigte Bevölkerung 2015 Pflege- bedürf- tige 2015 davon Pflege- Geldleis- tungen in % davon Pfle- ge-Sachleis- tungen in % davon stationäre Pflege in % 20 Grötzingen 9.674 268 129 48,1 45 16,8 94 35,1 21 Stupferich 2.850 79 38 48,1 13 16,5 28 35,4 22 Hohenwettersbach 3.149 87 42 48,3 15 17,2 31 35,6 23 Wolfartsweier 3.339 93 44 47,3 16 17,2 33 35,5 24 Grünwettersbach 4.237 117 56 47,9 20 17,1 41 35,0 25 Palmbach 2.037 56 27 48,2 9 16,1 20 35,7 26 Neureut 19.394 538 258 48,0 90 16,7 189 35,1 27 Nordstadt 10.121 281 135 48,0 47 16,7 99 35,2 Karlsruhe insgesamt 312.842 8.671 4.164 48,0 1.456 16,8 3.051 35,2 In Durlach leben die meisten pflegebedürftigen Menschen (878). An zweiter Stelle kommt die Südweststadt mit 602 Pflegebedürftigen. Es folgen die Stadtteile Weststadt (594), Oststadt (559) und Neureut (538). Die niedrigste Zahl an Pflegebedürftigen ergibt sich laut Berechnun- gen für die Stadtteile Palmbach (56), Stupferich (79) und Hohenwettersbach (87) (siehe Tabel- le 7). 4.2 Vorausberechnung der Pflegebedürftigen in den Stadtteilen 2025 und 2035 Bei der Vorausberechnung der Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadtteilen für die Jahre 2025 und 2035 wird – wie im Kapitel 3 beschrieben – mit gleichbleibenden Quoten hinsicht- lich der Pflegebetroffenheit und der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet gearbeitet. Ausge- gangen wird davon, dass sich der Prozentsatz an pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Be- wohnern in der Bevölkerung nicht verändert, und somit der Stand von 2015 für 2025 und 2035 fortgeschrieben wird. Anhaltspunkte für eine andere spezifische Entwicklung liegen nicht vor. In allen Stadtteilen (Ausnahme: Innenstadt-West für 2035) ist von einer Zunahme der Zahl an Pflegebedürftigen auszugehen. Mit einem stärkeren Anstieg bis 2035 ist in den Stadtteilen Durlach (84), Neureut (77), Nordstadt (54), Südweststadt (47) und Knielingen (45) zu rechnen, mit einer geringen Steigerung in Weiherfeld-Dammerstock (3), Grötzingen (4), Wolfartsweier und der Innenstadt-Ost (jeweils 7) sowie in Beiertheim-Bulach (8). Eine Orientierung an den Bedarfen in den Stadtteilen ist empfehlenswert, jedoch verfügen nicht alle Stadtteile in gleichem Ausmaß über Grundstücke und Immobilien, weshalb sich eine gleichzeitige Berücksichtigung der Bedarfe in Stadtteilen und in der Gesamtstadt empfiehlt. 14 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Tabelle 8: Vorausberechnung der Pflegebedürftigen in den Stadtteilen 2025/2035 Stadtteil Pflegebedürftige 1 vorausberechnete Zahl der Pflegebedürftigen 2015 2025 2035 1 Innenstadt-Ost 201 206 208 2 Innenstadt-West 309 313 303 3 Südstadt 570 600 597 4 Südweststadt 602 647 649 5 Weststadt 594 622 626 6 Nordweststadt 340 377 373 7 Oststadt 559 595 579 8 Mühlburg 481 510 517 9 Daxlanden 333 352 360 10 Knielingen 287 333 332 11 Grünwinkel 307 327 332 12 Oberreut 272 301 293 13 Beiertheim-Bulach 197 203 205 14 Weiherfeld-Dammerstock 174 174 177 15 Rüppurr 308 315 320 16 Waldstadt 364 376 381 17 Rintheim 171 187 190 18 Hagsfeld 206 214 229 19 Durlach 878 951 962 20 Grötzingen 268 269 272 21 Stupferich 79 88 94 22 Hohenwettersbach 87 93 97 23 Wolfartsweier 93 96 100 24 Grünwettersbach 117 124 131 25 Palmbach 56 65 74 26 Neureut 538 591 615 27 Nordstadt 281 354 337 Stadt Karlsruhe 8.671 9.286 9.354 1 Auf Stadtteilebene rechnerisch ermittelt. Aufgrund von Rundungen weicht die Summe der Stadtteilergebnisse vom Gesamtergebnis ab. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Amt für Stadtentwicklung | Stadt Karlsruhe. 5. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII Die Daten im Bereich „Hilfe zur Pflege“ 14 nach SGB XII basieren auf verwaltungsinternen Auswertungen. Es handelt sich um Stichtagzahlen, welche jeweils am 31.12. eines jeden Jah- res erhoben werden. Unterjährige Verlaufszahlen (Zu- und Abgänge) werden nicht erfasst, weshalb es zu Abweichungen in der Zahlentwicklung kommen kann. 14 Bei Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ handelt es sich um Leistungen der Sozialhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches SGB XII (geregelt im §§ 61ff SGB XII). Diese können ergänzend zu Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) gewährleistet werden. Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch.de (a) [Zugriff am 25. September 2018] 15 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Im Jahr 2015 lebten insgesamt 8.671 Pflegebedürftige nach SGB XI in Karlsruhe. Der Anteil der Pflegebedürftigen im Leistungsbezug von „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII lag insgesamt bei circa 19,0 Prozent (12,4 Prozent im stationären und 6,6 Prozent im ambulanten Pflegebe- reich). Tabelle 9: Pflegebedürftige in der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII Jahr und Anzahl der Pflege- bedürftigen SGB XI insge- samt Hilfe zur Pflege SGB XII insgesamt Anteil Hilfe zur Pflege an Zahl der Pflege- bedürftigen SGB XI in % Hilfe zur Pflege SGB XII stationär Anteil Hilfe zur Pflege SGB XII stationär an Pflege- bedürftigen SGB XI in % Hilfe zur Pflege SGB XII ambulant Anteil Hilfe zur Pflege SGB XII ambulant an Pflege- bedürftigen SGB XI in % 2011 (7.911) 1.582 20,0 1.092 13,8 490 6,2 2013 (8.391) 1.656 19,7 1.118 13,3 538 6,4 2015 (8.671) 1.651 19,0 1.076 12,4 575 6,6 2016* 1.630 – 1.045 – 585 – 2017** 1.328 – 998 – 330 – * Für 2016 liegt keine Pflegestatistik vor, weil diese in zweijährigem Rhythmus für ungerade Jahreszahlen erfasst wird. ** Für 2017 wurde die Pflegestatistik der Stadt Karlsruhe noch nicht erfasst. Der Tabelle 9 lässt sich entnehmen, dass die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in der „Hilfe zur Pflege“ zwischen 2011 und 2013 um 74 Personen gestiegen und von 2013 bis 2017 kon- tinuierlich (auf 328 Personen) gesunken ist. Steigerungstendenzen zwischen 2011 und 2013 (26 Personen) und Abstiegstendenzen zwischen 2013 und 2017 (insgesamt um 120 Perso- nen) sind auch im stationären Bereich erkennbar. Für den Zeitraum von 2011 bis 2016 zeigt sich im ambulanten Bereich ein Anstieg von insge- samt 95 Personen. Zwischen 2016 und 2017 ist jedoch eine starke Senkung von 255 Perso- nen zu verzeichnen. Der Rückgang der Fallzahlen zwischen 2016 und 2017 steht im Zusam- menhang mit den ab 1. Januar 2017 deutlich erhöhten Leistungen der gesetzlichen Pflegever- sicherung (SGB XI) im Rahmen des PSG II und dem Übergang in andere Hilfearten. Hierzu zäh- len insbesondere die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§ 70 SGB XII), Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Zudem führte der neue Pflegebegriff, das heißt der Ersatz der Pflegestufen durch Pflegegrade, zu einer Zunahme der Anzahl der Personen mit Leistungsanspruch nach SGB XI und zu einer Abnahme der Anzahl der Personen im Bezug von Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII. Es ist nicht absehbar, ob diese Tendenz in der Zukunft stabil bleibt. Aus der Tabelle 9 wird deutlich, dass im Jahr 2015 der Großteil der Menschen mit Pflegebe- darf und Anspruch auf Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII in stationären Pflege- einrichtungen unterstützt wurde (501 Personen mehr als im ambulanten Bereich). Diese Ten- denz ist über die Jahre relativ konstant geblieben. 16 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Tabelle 10: Bruttoaufwand für „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII Jahr Bruttoaufwand Hilfe zur Pflege SGB XII insgesamt in Millionen Euro Bruttoaufwand Hilfe zur Pflege SGB XII stationär in Millionen Euro Bruttoaufwand Hilfe zur Pflege SGB XII ambulant in Millionen Euro 2011 16,6 12,6 4,0 2013 18,8 13,8 4,9 2015 19,8 14,4 5,4 2016 21,6 15,5 6,1 2017 19,6 13,8 5,8 In der Tabelle 10 sind zwischen den Jahren 2011 und 2016 kontinuierliche Steigerungen der Bruttoaufwendungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich der „Hilfe zur Pflege“ erkennbar. Der Anstieg ist unter anderem von der Erhöhung der Fallkosten und be- grenzten Möglichkeiten der Erbringung von Eigenanteilen durch Pflegebedürftige ableitbar. Der Anstieg der Bruttoaufwendungen im stationären Bereich bei gleichzeitiger Abnahme der Fallzahlen zwischen 2015 und 2016 (siehe Tabelle 9 und 10) kann hauptsächlich auf die so genannten „Verlaufszahlen“ zurückgeführt werden, die während des Jahres anlaufen und vor dem Jahresende beendet werden. Im ambulanten Pflegebereich sind die Bruttoaufwendun- gen so wie die Fallzahlen zwischen 2015 und 2016 gering gestiegen. Zwischen 2016 und 2017 sanken die Bruttoaufwendungen um insgesamt 2 Millionen Euro. Dies geht unter anderem mit der Einführung des PSG II einher. Insbesondere im ambulanten Bereich kann der geringe Unterschied der Bruttoaufwendungen zwischen 2016 und 2017 (0,7 Millionen Euro) bei gleichzeitiger starker Abnahme der Fallzahlen (um 255 Personen; sie- he Tabelle 9) ebenfalls aus „Verlaufszahlen“ hergeleitet werden, die während des Jahres an- laufen und vor dem Jahresende beendet werden. Der Anteil der Bruttoaufwendungen im Jahr 2015 ist im stationären Pflegebereich um fast zwei Drittel höher (14,4 Millionen Euro) als der Anteil der Bruttoaufwendungen im ambulan- ten Pflegebereich (5,4 Millionen Euro), was auf die höheren Fallzahlen im stationären Bereich zurückzuführen ist (siehe Tabellen 9 und 10). 6. Stationäre Pflegestrukturen in Karlsruhe 6.1 Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe In der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe“ 15 werden die jeweils vorliegenden Erkenntnisse regelmäßig abgeglichen. Danach kommt es, insbesondere im Zuge des Inkrafttretens der LHeimBauVO, voraussichtlich zu einem Abbau von 263 Pflegeheimplätzen im Jahr 2019 (Stand November 2018). Da sich einzelne Pflegeein- richtungen noch nicht zu ihren Planungen geäußert haben, ist ein weiterer Abbau von Pfle- geheimplätzen wahrscheinlich. In Zusammenarbeit mit betroffenen Trägern und den beteilig- ten städtischen Ämtern konnte die ämterübergreifende Arbeitsgruppe schwierige Prozesse bei der Umsetzung der LHeimBauVO gut begleiten. 15 Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe“ ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe der Stadt Karlsruhe, in der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter gemeinsam die Bedarfe im stationären Pflegebereich analysieren und über Lösungen beraten. Beteiligung: Bauordnungsamt, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Ordnungsamt/Heimaufsicht, Strategisches Projektcontrolling. Federführung: Sozialplanung für die ältere Generation. 17 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Auch im Arbeitsausschuss „Ältere Generation 16 “ der Stadt Karlsruhe wird die gesamte Pfle- gesituation als Thema regelmäßig beraten. In der Tabelle 11 wird die Platzentwicklung im stationären Bereich dargestellt. Zwischen 2018 und 2021 wird von einem weiteren Abbau der Pflegeheimplätze ausgegangen. Neubauten wurden dabei berücksichtigt. Im November 2018 gab es in Karlsruhe 3.037 Pflegeheimplätze. Der Anteil der Einzelzimmer lag bei 59,4 Prozent beziehungsweise 1.804 Plätzen (Quelle: Heimaufsicht). Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Quote der Einzelzimmer um 18,3 Prozent gestiegen. Im Jahr 2016 lag deren Anteil bei 41,1 Prozent (1.843 Plätze). Die Einzelzimmerquote wird durch weitere Platzredu- zierung steigen. Tabelle 11: Platzentwicklung in der stationären Pflege Jahr eingeschätzte Platzzahl Anzahl der Pflegeheimeinrichtungen 2015 3.257 45 2016 3.404 45 2017 3.328 44 2018 3.037 40 2019 2.774 - 2020 2.755 - 2021 2.740 - (Stand: November 2018) 6.2 Stationäre Pflegeeinrichtungen in Karlsruhe Die Tabelle 12 stellt die Platzzahl der Pflegeheime in den Karlsruher Stadtteilen dar. Im Jahr 2018 gab es in Karlsruhe insgesamt 40 stationäre Einrichtungen mit 3.037 Pflegeheimplätzen. Davon waren 30 stationäre Pflegeeinrichtungen in gemeinnütziger und 10 in privater Träger- schaft. In Karlsruhe gibt es insgesamt 23 Träger, davon sind 13 gemeinnützig und 10 privat (Stand: November 2012). 16 Der Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ ist ein pflegequalifizierter, ressortübergreifender Fachausschuss, in dem Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Sozialpolitik, der Pflegekassen oder des Gesundheitssystems, Wohlfahrtsverbände, private Dienstleistungserbrin- ger und weitere Beteiligte unter Federführung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe regelmäßig über Themen rund um das Alter und die Pflegeversorgung beraten. 18 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Tabelle 12: Stationäre Pflegeeinrichtungen unterteilt nach Stadtteilen Stadtteil Einrichtung Trägerschaft Platzzahl 1 Innenstadt-Ost Seniorenzentrum Karl-Siebert-Haus AWO Karlsruhe gGmbH 51 2 Innenstadt-West AWO-Stephanienstift AWO Karlsruhe gGmbH 89 Benckiser-Stift Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. 54 Matthias-Claudius-Haus Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. 63 3 Südstadt Alten- und Pflegezentrum St. Anna Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul 120 Senioren-Pflegeheim am Stadtgarten GmbH Private Trägerschaft 54 ASB-Seniorenresidenz am Park Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. Region Karlsruhe 46 4 Südweststadt Acabelle de Fleur GmbH Private Trägerschaft 46 Friedensheim Badischer Landesverein für Innere Mission 56 Seniorenzentrum St. Franziskus Caritasverband Karlsruhe e. V. 78 5 Weststadt Anna-Walch-Haus Curatio Alten- und Pflegeheime GmbH Private Trägerschaft 151 Berckholtz-Stiftung Elisabeth von Offensandt-Berkholtz-Stiftung 130 Luisenheim Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V. 72 6 Nordweststadt Haus Karlsruher Weg Badischer Landesverein für Innere Mission 95 7 Oststadt Seniorenresidenz am Ostring Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. Region Karlsruhe 65 Seniorenzentrum am Klosterweg Heimstiftung Karlsruhe SdöR 113 8 Mühlburg Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH Senioren- und Pflegeheim Schmitz gGmbH Private Trägerschaft 225 Seniorenzentrum Hardthof Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. 55 Wichernhaus Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. 52 9 Daxlanden Seniorenzentrum St. Valentin Caritasverband Karlsruhe e. V. 72 10 Knielingen Seniorenzentrum Knielingen AWO Karlsruhe gGmbH 66 11 Grünwinkel AWO-Seniorenzentrum Grünwinkel AWO Karlsruhe gGmbH 72 Senioren-Pflegestift Haus Edelberg Orpea Haus Edelberg Holding GmbH Private Trägerschaft 94 12 Oberreut Seniorenresidenz Oberreut Lucia Hug Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. Region Karlsruhe 87 13 Beiertheim-Bulach 0 14 Weiherfeld- Dammerstock Residenz Rüppurr Wohnstift Karlsruhe e. V. 34 15 Rüppurr Rudolf-Walter-Haus Evangelische Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr 76 16 Waldstadt Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost Badischer Landesverein für Innere Mission 96 19 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Stadtteil Einrichtung Trägerschaft Platzzahl 17 Rintheim Alten- und Pflegeheim Haus Diana Alten- und Pflegeheim Haus Diana GmbH Private Trägerschaft 32 18 Hagsfeld Kretschmar-Huber-Haus Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. 43 19 Durlach Aaron - Haus der Gemeinschaft Private Trägerschaft 144 Alten- und Pflegehilfe am Blumentor Private Trägerschaft 78 Senioren-Pflegeheim Am Turmberg Private Trägerschaft 44 Seniorenresidenz Im Blumenwinkel Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. Region Karlsruhe 41 Seniorenzentrum Parkschlössle Heimstiftung Karlsruhe SdöR 149 20 Grötzingen Am Speitel Seniorenpflegeheim Private Trägerschaft 52 AWO-Seniorenzentrum Hanne-Landgraf-Haus AWO Karlsruhe gGmbH 98 21 Stupferich 0 22 Hohenwettersbach 0 23 Wolfartsweier 0 24 Grünwettersbach Seniorenresidenz am Wetterbach Heimstiftung Karlsruhe SdöR 30 25 Palmbach 0 26 Neureut Seniorenzentrum Kirchfeld Karl-Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung 67 Seniorenzentrum Neureut Karl-Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung 17 27 Nordstadt FächerResidenz Wohnstift Karlsruhe e. V. 30 insgesamt 3.037 (Stand: November 2018) 20 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 7. Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen 7.1 Wohnen* 7.1.1 Wohnen in eigener Häuslichkeit Die Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wünscht sich, so lange wie möglich im vertrauten Wohnumfeld zu leben 17 . Auch in der Studie „Generation 55plus“ (2016) gab die Mehrheit der Befragten an, für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit sich am ehesten eine „Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch Pflegedienste“ 18 vorstellen zu können. Zum Jahresende 2015 wurde von den 8.671 Karlsruher Pflegebedürftigen fast die Hälfte, 4.164 Personen (48 Prozent), alleine durch Angehörige ohne Unterstützung eines Pflegediens- tes unterstützt. Weitere 1.456 Personen (16,8 Prozent) wurden in eigener Häuslichkeit durch ambulante Pflegedienste mit oder ohne Unterstützung der Angehörigen versorgt (siehe Kapi- tel 2.1) 19 . Zukünftig werden Pflegepotenziale in Familien sinken 20 . Unter anderem führen veränderte Formen von Lebenspartnerschaften, längere Lebensarbeitszeit, größere Wohnentfernungen zwischen pflegebedürftigen Eltern und ihren Kindern zur Verringerung der Pflegeressourcen in Familien und können „Pflegeleistungen stärker in den Bereich der professionellen Pflege verlagern. Damit ginge ein weiterer Bedarf an professionellen Pflegekräften einher“ 21 . Ein weiteres wichtiges Thema ist die „Einsamkeit im Alter“ besonders bei hochbetagten Men- schen, deren Anzahl stärker als in anderen Altersgruppen zunimmt (siehe Kapitel 2.3 und 3.2). Außerfamiliäre Formen der Solidarität, zum Beispiel Unterstützung in der Nachbarschaft, Bürgerschaftliches Engagement, Gemeinschaften mit geteilter Verantwortung, spielen in die- sem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Durch die Förderung von Begegnungsstätten unterstützt die Stadt Karlsruhe die soziale Teil- habe und wohnortnahe Begegnungsmöglichkeiten. Zudem ist die Stadt Karlsruhe die Aner- kennungsstelle für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ 22 . Diese Angebote haben zum Ziel, mit ergänzenden Hilfen pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der Häuslichkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sowie die Angehörigen zu entlasten. In Baden-Württemberg liegt ein Schwerpunkt der Angebote auf ehrenamtlichem Engagement. Die Stadt Karlsruhe fördert die Weiterentwicklung und den Ausbau von Unterstützungsange- boten. Ergänzend unterstützt das vom Gemeinderat verabschiedete Förderprogramm „Bewe- gungsangebote“ das Entstehen innovativer Angebote der körperlichen Stabilisierung sowie der seelischen und geistigen Anregung. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung passgenauer Dienste im Rahmen der Quartiersentwicklung sowie von Angeboten für * Eine umfassende Darstellung weiterer Angebote im Zusammenhang „Wohnen“/„Alter“/„Pflege“, kann dem Seniorenwegweiser des Seniorenbüros/Pflegestützpunkt entnommen werden. 17 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2016): Siebter Altenbericht, S. 225. 18 Vgl. Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung 2016 b, S. 58 und Blinkert 2016, S. 258ff. 19 Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen (3.051 oder 35,2 Prozent) lebte im stationären Pflegebereich. 20 Vgl. Blinkert 2016, S. 254. 21 Vgl. Robert Koch Institut 2015, S. 445. 22 Gemäß der Unterstützungsangebote-Verordnung (Usta-VO) in Baden-Württemberg nach § 45a SGB XI. Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch-sgb.de (b) [Zugriff am 20. September 2018]. 21 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Menschen mit Demenz, für Menschen mit Migrationshintergrund und für pflegende Angehö- rige. Beratung zu Pflegethemen und zu den Leistungsansprüchen in eigener Häuslichkeit wird durch den Pflegestützpunkt und durch Fachkräfte des Sozialamtes (im Rahmen „Aktivierender Hausbesuche“ für Menschen im Bezug von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII) angeboten. Im Jahr 2018 prüfte ein Arbeitskreis 23 der Stadt Karlsruhe im Auftrag des Arbeitsausschusses „Ältere Generation“ 24 die Umsetzung des ambulanten niederländischen Pflegemodells „Buurtzorg“ 25 (niederländisch Nachbarschaftshilfe) in Karlsruhe. Eine Umsetzung dieses Pfle- gekonzeptes ist aufgrund unterschiedlicher Begutachtungs- und Finanzierungssystematik im deutschen und im niederländischen Pflegesystem nicht möglich. Der Arbeitskreis empfahl die Entwicklung eines innovativen Pilotprojektes in Anlehnung an konzeptionelle Aspekte des „Buurtzorg“-Ansatzes. Finanzielle Mittel hierfür wurden durch den Gemeinderat im Doppel- haushalt 2019/2020 zur Verfügung gestellt. Schwerpunkte des „Buurtzorg“-Modells liegen zum Beispiel auf der Stärkung der Selbstbe- stimmung der Pflegebedürftigen, der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen (Empowerment) sowie auf einer besonderen Selbstorganisation der Pflegekräfte in kleinen, autonomen Teams, die eine ganzheitliche, sozialraumorientierte ambulante Pflege erbringen. Zudem hat sich das Pflegemodell „Buurtzorg“ als effektives und effizientes Instrument zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung erwiesen. Handlungsempfehlungen:  Ausbau und Weiterentwicklung von Angeboten im Alltag zur Unterstützung von beein- trächtigten Menschen, die Zuhause leben, und zur Entlastung der Angehörigen.  Weiterentwicklung innovativer Pflege-Mix-Konzepte (Familie, Fachkräfte, bürgerschaftlich Engagierte, Nachbarschaftshilfe usw.) zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit und För- derung der Hilfe zur Selbsthilfe.  Weitere Entwicklung der Kurzzeitpflege zur Unterstützung bei einem kurzfristigen Wegfall der Pflege Zuhause und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.  Weiterentwicklung von zugehenden „Beratungsstrukturen“ (präventive Hausbesuche) zur Verbesserung der Erreichbarkeit einsamer und in der Mobilität eingeschränkter Menschen.  Verbesserung der Zugänglichkeit zu Informationen über Unterstützungsangebote.  Ganzheitliche Betrachtung der Lebensbereiche pflegebedürftiger Menschen (unter ande- rem barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, Nahversorgung, Teilhabe) 26 .  Entwicklung von Strategien für Fachkräfteerwerb und Fachkräftesicherung in der Pflege. Diese Aspekte haben im Bereich des betreuten Wohnens (als eine Variante des Wohnens in der eigenen Häuslichkeit) ebenfalls Gültigkeit. 23 Der Arbeitskreis wurde im Auftrag des Arbeitsausschusses „Ältere Generation“ unter Beteiligung der freien Wohlfahrtsverbände, der kommunalen Sozialpolitik und unter Federführung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe gebildet. 24 Der Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ ist ein pflegequalifizierter, ressortübergreifender Fachausschuss, der regelmäßig über die The- men „Pflege“ und „Alter“ berät. Beteiligte: Gemeinnütziger und privater Pflegesektor, Sozialpolitik, Pflegekasse, Gesundheitswesen, Stadt- verwaltung und andere. Federführung: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 25 „Buurtzorg“ ist ein erfolgreiches niederländisches Pflegekonzept und Pflegedienstleistungsunternehmen, entwickelt und gegründet von Jos de Blok. 26 Vgl. Mehnert/Kremer-Preiß 2016, S. 9. 22 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 7.1.2 Wohnen im Pflegeheim Über ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Karlsruhe, 3.051 Personen (35,2 Prozent), wurde im Jahr 2015 in stationären Pflegeeinrichtungen gepflegt und betreut (siehe Kapitel 2.1). Verwaltungsinternen Schätzungen zufolge ist im Jahr 2019 von einem weiteren Bedarf von 263 stationären Pflegeheimplätzen auszugehen (siehe Kapitel 6.1). Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe“ be- fasst sich mit Bedarfen und Möglichkeiten des Ausbaus von Plätzen im stationären Bereich. Im Arbeitsausausschuss „Ältere Generation“ wird das Thema „Stationäre Pflegestrukturen“ re- gelmäßig diskutiert und beraten (siehe Kapitel 6.1). Handlungsempfehlung: Bereitstellung von Grundstücken oder geeigneten Immobilien zum Ausbau von stationären Pflegestrukturen. 7.1.3 Alternative Wohnformen Alternative Wohnformen als Variante zwischen Wohnen in eigener Häuslichkeit und Pflege- heim gewinnen zunehmend an Bedeutung. Diese fördern ein differenzierteres Ange- botsspektrum des Wohnens und tragen zur Erweiterung der individuellen Wahlmöglichkeiten bei. Zudem sind sie für Quartierskonzepte gut geeignet 27 . Die Stadt Karlsruhe fördert den Austausch über innovative und alternative Wohnformen in fachkompetenten Gremien wie dem Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ oder der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze in Karlsruhe“. In Karlsruhe gibt es selbstorganisierte und intergenerationell ausgerichtete Wohnformen (Mehrgenerationenhäuser oder Wohnpartnerschaften zwischen älteren Menschen und Stu- dierenden) 28 . Zusätzlich zu einer bereits bestehenden anbietergestützten betreuten Wohnge- meinschaft befinden sich zwei weitere im Planungsprozess 29 . Handlungsempfehlungen:  Ausbau von alternativen Wohnformen (zum Beispiel Mehrgenerationenwohnen, Pflege- Wohngemeinschaften, Gastfamilienmodelle) mit Sozialraumbezug.  Bereitstellung von Grundstücken, geeigneten Immobilien, barrierefreien, altersgerechten und finanzierbaren Wohnräumen. Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf als alternative Wohnformen haben fa- milienähnliche Strukturen und sind eine Ergänzung zur bisherigen Wohnlandschaft. Durch sie kann eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung auch bei Vorliegen einer hohen Pflegebedürftigkeit sichergestellt werden. 27 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016, S. 225. 28 Vgl. ohne Verfasser: www.karlsruhe.de (b) 29 Nach aktuellem Wissensstand der Sozialplanung für die ältere Generation (Stand: November 2018). 23 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG) 30 unterscheidet zwischen zwei Formen von Wohngemeinschaften 31 : a) Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften (§ 2 Absatz 3 WTPG) „Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist vollständig selbstverantwortet, wenn dort nicht mehr als zwölf Personen gemeinschaftlich wohnen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung aller Bewohner gewährleistet ist und sie von Dritten, insbeson- dere einem Leistungsanbieter, strukturell unabhängig ist.“ (§ 2 Absatz 3 WTPG). Diese Form von Wohngemeinschaften unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des WTPG. Die Initiatorinnen und Initiatoren sind jedoch verpflichtet, das gemeinsame Wohnen anzuzeigen. Häufig werden diese Wohnformen durch Angehörige oder Vereine initi- iert. b) Ambulant Betreute Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstüt- zungs- und Versorgungsbedarf (§ 4 Absatz 2 WTPG, § 5 WTPG) Ambulant betreute Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstüt- zungs- und Versorgungsbedarf stehen unter der Verantwortung eines Anbieters. Sie sind „teilweise selbstverantwortet, wenn aus den die unterstützende Versorgung kennzeichnenden Bereichen des Wohnens, der sozialen Betreuung, der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Eigenverantwortung der Bewohner zumindest vollständig im Bereich der Pflege gewährleistet ist. Das ist der Fall, wenn alle Bewohner Anbieter, Art und Umfang zumindest der Pflegeleistungen frei wählen und die mit die- sem Bereich zusammenhängende Alltagsgestaltung selbstbestimmt einrichten können“ (§ 5 Absatz 1 WTPG). Diese Wohnformen unterliegen dem Anwendungsbereich des WTPG. Der Anbieter stellt in der Regel die soziale Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung und häufig auch den Wohnraum zur Verfügung. Er muss unter anderem sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner über 25 qm Wohnfläche (Gesamtfläche) verfügt. Die Anzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Bei der Planung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den zuständi- gen Behörden (zum Beispiel Heimaufsicht), um Voraussetzungen und Planungskriterien abzustimmen. 30 Vgl. ohne Verfasser: www.biva.de [Zugriff am 26. Oktober 2018]. 31 Vgl. FaWo/Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (2017): www.kvjs.de [Zugriff am 16. November 2018]. 24 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg 32 . 7.2 Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege Weitere Bausteine zur Stabilisierung der Pflege in der Häuslichkeit sind Pflegeangebote wie Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege. Kurzzeitpflege Ende Juni 2018 gab es in Karlsruhe sieben buchbare Kurzzeitpflegeplätze in vier Pflegehei- men. Anfang September 2018 wurde ein neues Angebot mit 14 Plätzen für solitäre Kurzzeit- pflege in Betrieb genommen. Von einem weiteren Bedarf an buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen ist auszugehen. Tagespflege In Karlsruhe gibt es 13 Einrichtungen mit insgesamt 183 Plätzen, welche Tagespflege anbie- ten. Acht dieser Einrichtungen sind an ein Pflegeheim angeschlossen, fünf sind solitäre Ein- richtungen. Zwei der Einrichtungen haben ein gerontopsychiatrisches Profil, und eine hat ein speziell auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ausgerichtetes Modul. Nachtpflege Nachtpflege wird von drei Pflegeheimen je nach Einzelfall und Bedarf angeboten. Zum Jah- resende 2018 wurden 12 Nachtpflegeplätze für nachtaktive Menschen in Durlach errichtet. Der weitere Bedarf kann noch nicht eingeschätzt werden. 32 Sozialministerium Baden-Württemberg: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de [Zugriff am 19. Oktober 2019]. 25 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Handlungsempfehlungen:  Ausbau der Kurzzeitpflege (insbesondere der solitären/buchbaren).  Prüfung der Entwicklungsmöglichkeit einer Kurzzeitpflege mit rehabilitativem Charakter.  Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten mit Kliniken beim Ausbau der Kurzzeitpflege.  Prüfung der Notwendigkeit des Ausbaus von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Heterogenität der Gruppe alter Menschen. 7.3 Pflege und Gesundheitsprävention Präventive Maßnahmen zur Bewegung, Bildung und sozialen Begegnung können altersbe- dingten Krankheiten und Abbauprozessen entgegenwirken sowie deren Ablauf verlangsamen (zum Beispiel bei Störungen des Bewegungsapparates oder Demenz). Das Seniorenbüro in- formiert über Bildungs- und Sportangebote im Bereich der Gesundheitsprävention sowie über Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements und Begegnungsstätten. Ziel ist die Förde- rung der sozialen und kulturellen Teilhabe. Die Stadt Karlsruhe unterstützt gesundes und aktives Altern, zum Beispiel durch die Förde- rung von Begegnungsstätten, Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen oder Bewegungsgruppen (siehe Kapitel 7.1.1). Handlungsempfehlungen:  Ausbau gesundheitspräventiver Angebote unter Berücksichtigung der Sozialraumorientie- rung und Quartiersentwicklung (siehe auch Kapitel 7.1.1).  Ausbau der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe an Bildung, Kultur und am gemein- schaftlichen Leben. 7.4 Behinderung und Pflege Die Lebenserwartung der Menschen mit Behinderung ist in den letzten Jahrzehnten gestie- gen. Beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit, zusätzlich zu einer Behinderung, stehen Men- schen mit Behinderung sowie eine „umfassend inklusive Gesellschaft“ 33 vor besonderen Her- ausforderungen. Zukünftig sind mögliche, neue Aspekte durch die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der Diskussion über „Behinderung und Pflege“ zu prüfen. Der vorliegende Bericht berücksichtigt ausgewählte Aspekte aus der ambulanten und statio- nären Betreuung. Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung können parallel zu ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe 34 (zum Beispiel ambulant betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen) in An- spruch genommen werden. Dies gilt für alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII entsprechend SGB IX). Allgemein gilt das Ziel, solange wie 33 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2015, S. 26. 34 Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch-sgb.de (c) [Zugriff am 20. September 2018]. 26 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 möglich den Verbleib im vertrauten Lebensumfeld zu unterstützen. Im ambulanten Betreu- ungsbereich ist allgemein die Notwendigkeit an (barrierefreiem) Wohnraum für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf zu berücksichtigen. In stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe können Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI in der Regel nicht in Anspruch nehmen 35 , weil diese Einrichtungen über Versorgungsverträge zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, jedoch nicht zur Erbringung von Pflegeleistungen nach SGB XI, verfügen. Zudem spielen hier die Strukturen der Einrichtungen in der Eingliederungs- hilfe eine Rolle (siehe Kapitel 7.4.1). Quantitative Angaben zu der Bedarfssituation der pflegebedürftigen Personen mit Behinde- rung sind auf Basis aktueller Daten nicht möglich. Die angegebenen Zahlen in den folgenden Kapiteln sind Orientierungswerte. 7.4.1 Psychische Behinderung und Pflege Die in Tabelle 13 angegebenen Zahlen sind als Indizien für mögliche Herausforderungen der Zukunft zu sehen. Die Anstiegstendenz der Anzahl der Menschen mit Behinderung über 51 Jahre wird aus der Perspektive der steigenden Wahrscheinlichkeit von Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter betrachtet. Zum 31. Dezember 2016 lebten insgesamt 314 erwachsene Menschen mit einer psychischen Behinderung im ambulant betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe in Karlsruhe 36 . Davon waren 105 Personen (33,4 Prozent) über 51 Jahre alt. In stationären Wohnheimen für Men- schen mit psychischer Behinderung der Eingliederungshilfe wurden zum Jahresende 2016 insgesamt 110 Erwachsene in Karlsruhe betreut 37 . 60 Personen (54,5 Prozent) davon waren über 51 Jahre alt. Das sind 45 Personen (42,8 Prozent) weniger als im ambulanten Bereich (siehe Tabelle 13). In Anbetracht der Verdoppelung der Anzahl der über 51-jährigen Menschen mit psychischer Behinderung innerhalb von sechs Jahren (2010 bis 2016) im ambulanten und im stationären Bereich (siehe Tabelle 13) ist der Fokus auf Betreuungsstrukturen der Zukunft zu legen, wel- che psychische, alters- und pflegebedingte Aspekte sowie individuelle Bedarfslagen gleichwer- tig berücksichtigen. Tabelle 13: Personen mit psychischer Behinderung ab 51 Jahren nach Wohnform (Eingliederungshilfe)* Personen mit psychischer Behinderung im ambulant betreuten Wohnen (älter als 51 Jahre) Personen mit psychischer Behinderung in stationären Wohnheimen (älter als 51 Jahre) 2010 2016 2010 bis 2016 2010 2016 2010 bis 2016 51 bis 60 Jahre 31 79 48 31 39 8 älter als 60 Jahre 8 26 18 10 21 11 Gesamtzahl 39 105 66 41 60 19 * Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde (2017): Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 2017. Handlungsfelder, Datenvergleich 2005/2010/2016, Maßnahmen, Vorschläge. Seite 12f. 35 In einigen Einrichtungen können die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden (§ 43 a SGB XI). Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch-sgb.de (d) [Zugriff am 20. September 2018]. 36 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde 2017, S. 13: www.karlsruhe.de [Zugriff am 22. Oktober 2018]. 37 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde 2017, S. 12: www.karlsruhe.de [Zugriff am 22. Oktober 2018]. 27 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Menschen mit psychischer Behinderung und hohem Pflegebedarf können im Einzelfall nicht mehr in stationären Wohnheimen der Eingliederungshilfe weiter betreut werden und müssen in ein Pflegeheim wechseln. Dies hängt unter anderem mit fehlenden Strukturen (zum Beispiel Barrierefreiheit) in Wohnheimen für Menschen mit psychischer Behinderung zusammen. Auch können Grund- und Behandlungspflege in diesen Einrichtungen nicht durchgeführt werden 38 . Ein Wechsel in ein Pflegeheim wird dann notwendig, wenn die Pflege im Vordergrund steht und nicht mehr ausreichend in der Einrichtung der Eingliederungshilfe erbracht werden kann. In der Fachdiskussion werden „zielgruppenspezifische, lebensweltorientierte, die Biografie berücksichtigende Versorgungsformen“ 39 für Menschen mit Behinderung und „speziellen Pflegebedarfen“ 40 als notwendig erachtet. Bei Personen mit einer psychischen Behinderung und Pflegebedarf bedarf es zusätzlich zur Pflege einer fachpsychiatrischen Betreuung. Wie Tabelle 14 entnommen werden kann, ist die Zahl der Menschen mit psychischen Beein- trächtigungen 41 und Pflegebedarf steigend (Quelle: Pflegeheimberatung der Stadt Karlsru- he/Stand: Oktober 2018). Tabelle 14: Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf (Vermittlung durch die Pflegeheimbe- ratung) Jahr Personen mit psychischen Beeinträch- tigungen und Pflegebedarf aus der Eingliederungshilfe Personen mit psychischen Beeinträchti- gungen und Pflegebedarf aus der Psy- chiatrie 2016 6 15 2017 17 30 2018 (01.01. bis 31.06.) 11 34 insgesamt 34 79 Zwischen 2016 und 2018 wurden 113 Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf aus der Eingliederungshilfe und Psychiatrie durch die Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe in Pflegeheimen untergebracht. Die Zahl der Personen aus der Psychiatrie war über die Hälfte höher als die der Personen aus der Eingliederungshilfe. Bei den Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf aus der Eingliede- rungshilfe (34 Personen) lag eine wesentliche Behinderung nach § 53 SGB XII und Anspruch auf Leistungen nach § 54 SGB XII vor, parallel zu dem Anspruch auf Pflegeleistungen nach SGB XI. Bei der Überleitung ins Pflegeheim lag somit ein Bedarf an Pflege und zugleich an fachpsychiatrischer Betreuung vor. Bei den Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf aus der Psychiatrie (79 Personen) liegen keine Kenntnisse darüber vor, bei wie vielen zum Zeitpunkt der Überlei- tung ins Pflegeheim eine wesentliche Behinderung (nach § 53 SGB XII) vorlag. Bei circa 60 Prozent lag eine demenzielle Erkrankung vor. Die Zahl der Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf aus der Einglie- derungshilfe hat sich von 2016 bis im ersten halben Jahr 2018 nahezu verdoppelt. 38 Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch-sgb.de (d) [Zugriff am 20. September 2018] 39 Vgl. Landtag von Baden-Württemberg 2016, S. 331: www.landtag-bw.de [Zugriff am 16. November 2018]. 40 Ebd. 41 Da nicht bei allen Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung eine wesentliche Behinderung (nach § 53 SGB XII) vorliegt, wird hier teilweise der Begriff „Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ verwendet. 28 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Die Zahl der Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf aus der Psychiat- rie umfasste in der ersten Hälfte des Jahres 2018 mehr Personen als im ganzen Jahr 2017. Angesichts des Anstiegs der Anzahl der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf sind Planungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und eventuell notwendiger Maßnahmen erforderlich. Die Hilfeplanung der Eingliederungshilfe in Karlsruhe stellt individuelle Bedarfe und erforderliche Maßnahmen fest und prüft Möglichkeiten des Wohnens entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung. Handlungsempfehlungen 42 :  Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Pflege- und Betreuungsbedarfe sowie der Notwendigkeit interdisziplinärer Ansätze bei der Entwicklung von Maßnahmen (Pflege, Sozialarbeit, fachpsychiatrische Kompetenz, Sozialraumorientierung).  In Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Behinderung sollte Sozialarbeit stärker durch Pflege ergänzt werden und in Pflegeeinrichtungen sollte Pflege stärker durch Sozialarbeit/fachpsychiatrische Kompetenz ergänzt werden.  Eine bestehende Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Pflege entwickelt sich durch Leistungskombination (nach SGB XI und SGB XII) zumindest teilweise zu einer spezialisier- ten Einrichtung für Pflege und fachpsychiatrische Betreuung.  Prüfung der Notwendigkeit von Tagesstrukturmaßnahmen (auch in der beschäftigungs- freien Lebensphase nach Ausstieg aus der „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ und bei Eintritt in das Rentenalter).  Prüfung der Möglichkeit einer Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe zur gemeinsamen Entwicklung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen. 7.4.2 Suchtbedingte Behinderung und Pflege Menschen mit einer suchtbedingten Behinderung und Pflegebedarf können Angebote des ambulant betreuten Einzel- und Gruppenwohnens der Eingliederungshilfe wahrnehmen. Beim Vorliegen erheblicher Pflegebedürftigkeit und eines stationären Pflegebedarfes benötigen die- se Personen spezielle Angebote (ähnlich wie Menschen mit psychischer Behinderung, siehe Kapitel 7.4.1). Personen mit einer suchtbedingten Behinderung leiden sehr häufig unter zu- sätzlichen psychischen Beeinträchtigungen (Doppeldiagnosen). In Karlsruhe ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Substitutions- und Pflegebedarf bereits ge- plant. Handlungsempfehlungen:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeit einer gemeinsamen Maßnahme für Menschen mit psychischer Behinderung und Menschen mit einer suchtbe- zogenen Behinderung (siehe Handlungsempfehlungen Kapitel 7.4.1) 42 Einige Handlungsempfehlungen entstanden auch in der Zusammenarbeit der Sozialplanung für die ältere Generation mit dem Arbeitskreis „Ältere Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung/Behinderung“ des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV). Dieser tagt unter Federführung der Sozial- und Jugendbehörde. Beteiligte: Koordinationsstelle für Psychiatrie und Sozialplanung für die ältere Generation der Stadt Karlsruhe sowie Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Behinderung. 29 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019  Prüfung der Möglichkeit einer Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe zur gemeinsamen Entwicklung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen. 7.4.3 Geistige, körperliche, mehrfache Behinderung und Pflege Auch hier wird die Anstiegstendenz der Anzahl der Menschen mit Behinderung über 51 Jahre aus der Perspektive der steigenden Wahrscheinlichkeit von Pflegebedürftigkeit mit zuneh- mendem Alter betrachtet (siehe Kapitel 7.4.1). Die angegebenen Zahlen sind als Indizien für eventuelle Herausforderungen der Zukunft zu sehen. Zum 31. Dezember 2016 lebten in Karlsruhe insgesamt 145 erwachsene Menschen mit geis- tiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer ambulanten Wohnform der Einglie- derungshilfe 43 , 42 davon (29 Prozent) waren über 51 Jahre alt. In stationären Wohnheimen für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung lebten in Karlsruhe Ende des Jahres 2016 insgesamt 75 Menschen 44 . Über die Hälfte davon, 48 Personen (64 Pro- zent), war über 51 Jahre alt. Das sind sechs Personen mehr als im ambulanten Bereich. Die Verteilung ist hier relativ gleichmäßig. Die Altersklasse „älter als 60 Jahre“ tauchte zum ersten Mal im Jahr 2016 auf. Angesichts der zunehmenden Zahl der über 51-jährigen Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung innerhalb von sechs Jahren (2010 bis 2016) (siehe Tabelle 13) gilt es auch hier - wie im Kapitel 7.4.1 - den Fokus auf geeignete zukünftige Betreuungsstruk- turen zu legen. Tabelle 15: Personen mit geistiger, körperlicher, mehrfacher Behinderung ab 51 Jahren nach Wohnform (Eingliede- rungshilfe)* Personen mit geistiger, körperlicher, mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen (älter als 51 Jahre) Personen mit geistiger, körperlicher, mehrfacher Behinderung in stationären Wohnheimen (älter als 51 Jahre) 2010 2016 2010 bis 2016 2010 2016 2010 bis 2016 51 bis 60 Jahre 19 32 13 21 22 1 älter als 60 Jahre 0 10 10 16 26 10 Gesamtzahl 19 42 23 37 48 11 * Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde (2017): Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 2017. Handlungsfelder, Datenvergleich 2005/2010/2016, Maßnahmen, Vorschläge, Seite 5 und 7. Die Praxis zeigt, dass stationäre Wohnheime für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung über Strukturen verfügen, um Menschen mit Behinderung und Pfle- gebedarf entsprechend betreuen und pflegen zu können 45 . Diese Personen müssen in der Re- gel nicht in ein Pflegeheim wechseln. 43 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde 2017, S. 7: www.karlsruhe.de [Zugriff am 22. Oktober 2018]. 44 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde 2017, S. 5: www.karlsruhe.de [Zugriff am 22. Oktober 2018]. 45 Es sei zu vermerken, dass in diesen Einrichtungen Leistungen der Pflegeversicherung nicht in vollem Umfang gewährleistet werden. Vgl. ohne Verfasser: www.sozialgesetzbuch-sgb.de (d) [Zugriff am 20. September 2018]. 30 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Handlungsempfehlungen:  Prüfung, ob die Plätze in Wohnheimen der Eingliederungshilfe ausreichend sind.  Prüfung der Notwendigkeit von Tagesstrukturmaßnahmen (auch in der beschäftigungs- freien Lebensphase nach Ausstieg aus der „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ und bei Eintritt in das Rentenalter). 7.5 Wohnungslosenhilfe und Pflege Für ältere Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten aus der Wohnungslosenhilfe gibt es in Karlsruhe ambulante Betreuungsangebote. Sozialarbeit wird teilweise durch Pflege flankiert. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, den Menschen den Aufenthalt im bisher vertrauten Wohnumfeld so lange wie möglich zu ermöglichen. Beim Eintreten erheblicher Pflegebedürftigkeit können Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nicht mehr in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe weiter betreut werden und müssen in ein stationäres Pflegeheim wechseln. Dies hängt unter anderem mit fehlenden Strukturen (zum Beispiel Barrierefreiheit) in diesen Einrichtungen zusammen. Zudem sind beim Vorliegen eines hohen Pflegebedarfes und einer chronischen Suchterkrankung (oder sonstigen psychiatrischen Beeinträchtigungen) spezielle Pflegeangebote erforderlich (Sozialar- beit und Pflege). Liegt zusätzlich herausforderndes Verhalten vor, ist neben der Pflege und Sozialarbeit ein besonders hohes Maß an Toleranz erforderlich. In diesem Fall liegen besonde- re Vermittlungsbarrieren vor. Durch den Abbau von Plätzen in bislang aufnahmebereiten Pflegeheimen wird für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten für das Jahr 2019 ein Bedarf von circa 75 stationä- ren Pflegeplätzen 46 eingeschätzt 47 . Im Jahr 2016 wurden durch die Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe acht Personen aus der Wohnungslosenhilfe in Pflegeheimen untergebracht. Im Jahr 2017 waren es 14 Personen. Im Jahr 2018 gab es in den Wohnungsloseneinrichtungen in Karlsruhe insgesamt 11 Personen mit speziellem Pflegebedarf (wie nachfolgend aufgeführt) - vorwiegend Menschen mit chroni- scher Suchtstörung und Pflegebedarf 48 :  Pflegegrad 1: vier Personen  Pflegegrad 2: fünf Personen (davon ein Mal Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades)  Pflegegrad 3: zwei Personen (davon ein Mal Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades) Zudem wurden bei vier weiteren Personen Überprüfungen neu beantragt und bei sieben Per- sonen durch die Fachkräfte der Einrichtungen ein Pflegebedarf eingeschätzt. Weitere sechs Personen stehen einer Begutachtung ablehnend gegenüber. Handlungsempfehlungen:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeit einer gemeinsamen Maßnahme für Menschen mit psychischer Behinderung und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, chronischen Suchtstörungen, herausforderndem Verhalten und Pflegebedarf aus der Wohnungslosenhilfe (siehe Handlungsempfehlungen Kapitel 7.4.1). 46 Die 75 Plätze sind in der Gesamtzahl 263 aus dem Kapitel 6.1 inbegriffen. 47 Quelle: Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe. Stand Oktober 2018. 48 Quelle: Fachstelle Wohnungssicherung. Stand: September 2018. 31 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019  Prüfung der Möglichkeit einer Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe zur gemeinsamen Entwicklung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen. 7.6 Ältere Personen nach jahrelanger Inhaftierung Ein Anstieg der Zahl der älteren Personen ist auch im Strafvollzug erkennbar: „Seit der Jahr- tausendwende hat sich der Anteil der über 60ig-Jährigen mehr als verdoppelt“ 49 . In Baden- Württemberg wurden im Jahr 2016 243 Inhaftierte über 60 Jahre alt erfasst 50 . Es liegen keine Zahlen zum Anteil der Inhaftierten mit Pflegebedürftigkeit vor (weder für Baden-Württemberg noch für Karlsruhe). Nach jahrelanger Inhaftierung können Menschen mit Pflege- und Betreu- ungsbedarf bei fehlenden sozialen Kontakten Schwierigkeiten haben, eine Wohnung oder einen Platz in einem Pflegeheim zu finden. Diesen Menschen kann Wohnungslosigkeit dro- hen. Handlungsempfehlungen:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe und notwendiger Unterstützungsformen für ältere Menschen nach jahrelanger Inhaftierung mit Pflegebedarf in Kooperation mit Experten- stellen der Straffälligenhilfe.  Prüfung der Möglichkeit einer Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe zur gemeinsamen Entwicklung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen. 7.7 Geschlossene Bereiche in Pflegeheimen Bei Menschen mit Bedarf an geschlossener Unterbringung handelt es sich um Menschen, die zum eigenen Schutz oder zum Schutz anderer Personen spezielle Unterstützung benötigen. Eine geschlossene Unterbringung kann nur unter richterlichem Beschluss erfolgen. Aufgrund der Betreuungsintensität wird in diesem Bereich zusätzliches Personal vorausgesetzt. Im Jahr 2018 gab es in Karlsruhe 163 Plätze für geschlossene Unterbringung und 177 Plätze in „beschützten Bereichen“ 51 der Pflegeheime. Der Platzabbau in Pflegeheimen führte auch im geschlossenen Bereich zu einer Reduktion der Plätze 52 . Genaue Zahlen liegen nicht vor. Pflegebedürftige Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen (insbesondere Demenz) benötigen häufiger eine Begleitung in „beschützten Bereichen“. Für junge Men- schen mit psychischen Beeinträchtigungen und Unterbringungsbeschluss gibt es keine speziel- len Angebote. Diese Personen werden in geschlossenen Bereichen der Pflegeheime betreut, obwohl sie einen zusätzlichen fachpsychiatrischen Bedarf haben. Handlungsempfehlungen:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe und der Notwendigkeit der Entwicklung einer geschlos- senen Maßnahme/Abteilung (in bisherigen oder neuen Einrichtungen) für (jüngere) Men- schen mit psychischen Beeinträchtigungen und Unterbringungsbeschluss. 49 Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg (2017): www.nwsh-bw.de [Zugriff am 12. Oktober 2018] 50 Vgl. ebd. 51 Hierzu ist kein richterlicher Beschluss erforderlich. 52 Quelle: Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung. Stand: 30.08.2018. 32 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019  Prüfung einer eventuellen Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe zur gemeinsamen Entwicklung einer Maßnahme. 7.8 Junge Pflegebedürftige In Karlsruhe gibt es ein spezielles Angebot für junge Pflegebedürftige (ab 18 Jahren) mit Pfle- gebedarf infolge somatisch oder auch psychisch bedingter Erkrankungen. Das Angebot um- fasst 13 Plätze. Durch den Pflegestützunkt und die Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe wird aktuell ein weiterer Bedarf an Plätzen für junge Pflegebedürftige eingeschätzt. Es können derzeit keine Zahlen benannt werden. Handlungsempfehlung:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe an stationären oder alternativen Pflegeangeboten (zum Beispiel Pflege-Wohngemeinschaften) für junge Pflegebedürftige. 7.9 Intensivpflege In den Karlsruher Kliniken befanden sich im Jahr 2018 circa 300 Beatmungspatientinnen und -patienten 53 in laufender Betreuung. Diese werden in eigener Häuslichkeit oder in einem Pfle- geheim versorgt. Die Anzahl der spezialisierten Pflegeanbieter (stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste mit speziellen Zulassungen) ist nach aktuellen Einschätzungen gera- de noch ausreichend. Die zukünftige Versorgungssituation sowie Entwicklungen des „Pfle- gemarktes“ sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar. Handlungsempfehlung:  Prüfung der tatsächlichen Bedarfe für Menschen mit Bedarf an Intensivpflege. 7.10 Pflege und Demenz Nach der Pflegestatistik 2015 lebten in Karlsruhe insgesamt 3.978 von einer erheblich einge- schränkten Alltagskompetenz betroffene Frauen und Männer. Dieser Personenkreis wurde im Berichtsjahr 2013 erstmals erfasst. Innerhalb von zwei Jahren stieg die Zahl der Betroffenen um 640 Personen (19,2 Prozent). Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Menschen auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. Über die Hälfte der Karlsruherinnen und Karlsruher, 2.163 Personen (54,4 Prozent), mit einer erheblich einge- schränkten Alltagskompetenz wurde vollstationär versorgt. Die übrigen 1.815 Personen (45,6 Prozent) wurden in eigener Häuslichkeit betreut und gepflegt. 543 Personen waren in keine Pflegestufe eingestuft. 54 Mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II erhalten in erster Linie Menschen mit Demenz schrittweise die gleichen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung wie dauerhaft kör- 53 Quelle: Telefonische Befragung der Sozialplanung der älteren Generation. Stand: Oktober 2018. 54 Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung 2016 a, S. 3: https//web3.karlsruhe.de [Zugriff am 21.08.2019] 33 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 perlich kranke Menschen. Seit 2017 werden geistig und psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Einschätzung eines Pflegebedarfs gleichrangig berücksichtigt. Zusätzlich zur Anzahl der in der Pflegestatistik erfassten Menschen gibt es eine nicht auszu- machende Zahl von Menschen in Karlsruhe, bei denen eine demenzielle Erkrankung in unter- schiedlicher Phase vorliegt. Bei einer angenommenen mittleren Prävalenzrate 55 von 9,9 Pro- zent bei allen über 65-Jährigen sind dies circa 5.500 Personen. Betreuung und Pflege von an Demenz erkrankten Menschen werden überwiegend zu Hause von Angehörigen (meistens von Frauen) geleistet. Pflegende Angehörige sind oft sehr stark beansprucht 56 . In Karlsruhe gibt es bereits ein breites, von vielen Anbietern getragenes Angebot für Men- schen mit Demenz: Zum Beispiel spezialisierte Beratung, den „Ratgeber Demenz“, Betreu- ungsgruppen, Unterstützung in der Häuslichkeit, spezialisierte Kliniken, ambulante, teilstatio- näre sowie stationäre Angebote und Angebote für Angehörige. Diese gilt es zu sichern sowie den Bedürfnissen und Bedarfen entsprechend weiter zu entwickeln und zu ergänzen. Handlungsempfehlungen:  Ausbau und Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten für an Demenz erkrank- te Menschen.  Sensibilisierung der Gesellschaft und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Demenz“. 7.11 Pflege und Migration Ende 2016 lebten knapp 90.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Karlsruhe. Dies ent- spricht einem Anteil von 29 Prozent an der Karlsruher Gesamtbevölkerung. Darunter waren 5.065 Personen (5,6 Prozent) im Alter von 65 Jahren und älter. An der Altersgruppe der über 65-jährigen Bevölkerung in Karlsruhe (56.403 Personen) hatten sie einen Anteil von knapp neun Prozent. In der amtlichen Pflegestatistik wird der „Migrationshintergrund“ nicht erfasst, so dass es keine Aussagen zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen gibt. Die älteren Karlsruherinnen und Karlsruher mit Migrationsgeschichte sind eine heterogene Bevölkerungsgruppe. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Herkunft, sondern auch die Gründe und Zeiten der Zuwanderung sowie ihre Ressourcen. Ganz überwiegend haben sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden. Mehrheitlich ist die Situation der hier alt gewordenen Menschen mit Migrationsgeschichte in besonderer Weise durch soziale Benach- teiligungen und soziale Ungleichheit geprägt. Sie haben größere Probleme mit der finanziellen Absicherung im Alter und weisen erhöhte Gesundheitsrisiken auf. 57 Die Gruppe der älteren Menschen mit Migrationsgeschichte wird wachsen, und es ist mit einem zunehmenden Pfle- gebedarf zu rechnen. Gleichzeitig werden Migrantinnen und Migranten erheblich früher pfle- gebedürftig und haben eine höhere Pflegestufe. Sie werden häufiger in der Häuslichkeit aus- schließlich von Angehörigen gepflegt und nehmen in geringerem Umfang unterstützende Pflegeleistungen in Anspruch 58 . Dementsprechend kommt es zu großen Belastungen der pfle- genden Angehörigen. 55 Als Prävalenz wird die Anzahl der Kranken in der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet. 56 Vgl. ohne Verfasser: www.deutsche-alzheimer.de [Zugriff am 16. November 2018]. 57 Vgl. Schimany, Peter/Rühl, Stefan/Kohls, Martin [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012]: ww.bamf.de [Zugriff am 16. November]. 58 Vgl. Breckenkamp, Jürgen/Tezcan-Güntekin, Hürrem (2017): www.wido.de [Zugriff am 16.11.2018]. 34 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Künftig müssen Pflegeleistungen und -angebote so gestaltet werden, dass Menschen mit un- terschiedlichen Diversitätsmerkmalen, somit auch Menschen mit Migrationsgeschichte, Zu- gang zu passenden Angeboten finden. Handlungsempfehlungen: 59  Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Erreichbarkeit von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte. Wesentliche Schritte hierbei sind die Vernetzung mit Multiplikato- ren und die Beteiligung dieser Menschen.  Verbesserung der Zugänge zu Information über die Leistungen der Pflegeversicherung und flankierende unterstützende Angebote.  Identifikation der Bedarfe pflegebedürftiger Menschen mit Migrationsgeschichte und Wei- terentwicklung des Angebots. 7.12 Sozialraumorientierung und Wohnquartier Der Wunsch der meisten Menschen, bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in eigener Häus- lichkeit wohnen zu bleiben, unterstreicht die Bedeutung des vertrauten Wohnumfeldes. Die- ser gewinnt besonders bei gesundheits- und einkommensbedingten Einschränkungen der Mobilität mit zunehmendem Alter an Bedeutung. Als „sozialräumlicher Mittelpunkt der All- tagsgestaltung“ 60 ist der Sozialraum oder das Wohnquartier 61 ein Ort der Gewohnheit und der Vertrautheit, welcher Unterstützungspotenziale (wie soziale Beziehungen) in sich birgt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss zum Pilotprojekt „Quartier 2020: Mehrgenerationenquartier Mühlburg“ im Juli 2017 hat sich die Stadt Karlsruhe entschieden, ein Gesamtkonzept der Quartiersentwicklung zu erarbeiten und Koordinations- und Steuerungsaufgaben in der Quar- tiersentwicklung zu übernehmen. Das Pilotprojekt wird mit den Schwerpunkten Pflege und Unterstützung im Alter, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung umgesetzt. Die Arbeit zielt darauf, inklusive und generationengerechte Quartiere zu entwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe Teilhabe und eine selbständige Lebensführung bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit, auch bei Hilfe- und Un- terstützungsbedarf, kann dabei durch die (Weiter-)Entwicklung bedarfsgerechter und woh- nortnaher Versorgungsstrukturen unterstützt werden. Handlungsempfehlungen:  Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes der Quartiersarbeit in Zusammenar- beit mit Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Akteurinnen und Akteuren im Quar- tier.  Ausbau und die Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten, ausgehend von den Potentialen der Stadtteile und ihrer Menschen.  Förderung von Teilhabe und Partizipation der Menschen auch bei bestehenden gesund- heitlichen Einschränkungen und bei Hilfe- und Pflegebedarf. 59 In der vom Gemeinderat verabschiedeten Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans werden in dem Kapitel „Älter werden“ Ziele für Karlsruhe formuliert. 60 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016, S. 226. 61 Für Zegelin et al. ist ein Quartier „der subjektiv empfundene Lebensraum (auch Viertel, Kiez) um die Wohnung herum verstanden, alltags- gebundene Aktivitäten wie Einkäufe usw. finden hier statt. Gute Quartiere weisen einen Mix an Möglichkeiten auf“ 61 (2015, S. 14). 35 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 7.13 Soziale Teilhabe, Partizipation, Diversität Der Teilhabegedanke der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 19) hebt die Bedeutung einer selbstbestimmten Lebensführung sowie die „volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft“ 62 hervor. Dieser inklusive Teilhabegedanke ist auch in der aktuellen Diskussion über Pflege- und Unterstützungsstrukturen, Sozialraum- oder Quartiers- orientierung präsent. 63 Bedarfsgerechte Strukturen gehen unter anderem mit dezentralen, kleinteiligen Wohn- und Versorgungsstrukturen sowie mit der Partizipation der pflegebedürf- tigen Menschen und hoher Sensibilität für Diversität einher. Bei der Umsetzung des Pilotpro- jektes „Quartier 2020: Mehrgenerationenquartier Mühlburg“ sind diese Aspekte zentral. Handlungsempfehlungen:  Förderung der sozialen Teilhabe sowie einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung („lokaler Verantwortungsgemeinschaften“ 64 ) durch die Beteiligung möglichst vieler Akteurinnen und Akteure an der Gestaltung des sozialen Nahraumes.  Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen und der sozialen Ungleichheit.  Berücksichtigung der vielfältigen Bedarfe und Beteiligung aller Menschen und Gruppen der Gesellschaft. 8 Schlussbemerkung Neue Entwicklungen im Pflegebereich fordern weitere Bemühungen zur Stärkung der Pfle- geinfrastruktur. Aktuell stehen insbesondere die Bereiche „Stationäre Pflege“, „Kurzzeitpflege“ und „Fach- kräftegewinnung“ vor großen Herausforderungen. Die Verfügbarkeit von Ressourcen (Grund- stücke, Immobilien) sowie weitere Strategien sind erforderlich. Dabei gehen diese Themen über die Grenzen einzelner Bereiche und Institutionen hinaus und setzen weitere Querverbin- dungen (verwaltungsintern und -extern sowie unabhängig von der Stadtverwaltung) voraus. Zu einem integrativen kommunalpolitischen Ansatz mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Pflegestrukturen würde somit die Einbeziehung aller Ressourcen, Strategien und Institutionen in der gesamten Stadt gehören. Denn angesichts der Komplexität der Pflegethematik kann die Suche nach Lösungen nicht einseitig institutionalisiert werden. Entsprechend verweist eine Studie der Bertelsmann Stiftung (Demografie konkret – Pflege kommunal gestalten, 2016) auf Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Steuerung. Steuerung wird definiert als „zielge- richtete Beeinflussung von Akteurshandeln (...). Diese Beeinflussung kann nicht durch die Kommune selbst, sondern durch alle (...) lokalen Akteure (und ggfs. weitere Beteiligte) erfol- gen.“ 65 Als lokale Pflegeakteurinnen und -akteure werden zum Beispiel Kommunalverwal- tung, Pflegekassen, Leistungsanbieter, zivilgesellschaftliche Organisationen, Beratungsstellen, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte sowie Landes- und überörtliche Akteurinnen und Ak- teure genannt. 66 Nur in diesem Zusammenspiel kann die Steuerung in der Pflege gelingen. 62 Ohne Verfasser: www.behindertenrechtskonvention.info [Zugriff am 25. Juni 2018] 63 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016, S. 183. 64 Mehnert/Kremer-Preiß 2016, S. 9. 65 Plazek/Schnitger 2016, S. 27. 66 Vgl. ebd., S. 20 - 24. 36 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Prof. Dr. Thomas Klie (Mitglied der Expertenkommission zur Erstellung des 7. Altenberichtes) weist ebenfalls auf Grenzen des kommunalen Handelns in der Pflege hin: „Anders als in der Vergangenheit liegt es (...) nicht in den Händen der Kommunen oder des Landes, ob neue Pflegeeinrichtungen entstehen. Dies hat die Pflegeversicherung, flankiert vom europäischen Wettbewerbsrecht, dem Markt übertragen.“ 67 Die Pflegethematik ist verknüpft mit zahlreichen Bereichen. Der Fokus soll demzufolge nicht ausschließlich auf einzelne Themen (wie stationäre Pflege) gelegt werden. Es bedarf einer ganzheitlichen Betrachtung, darunter auch des (qualitativen und quantitativen) Ausbaus der ambulanten Pflegestrukturen. Entsprechend fordern die Handlungsfelder im Kapitel 7 eine Auseinandersetzung mit Einzelthemen und zugleich mit deren gegenseitigen Beziehungen zueinander. Effiziente Lösungen können am ehesten in übergreifenden Strukturen, Netzwer- ken und Kooperationen entstehen. So hängt die Zukunft der Pflege von einem „guten Mitei- nander“ ab, in dem alle Beteiligten - in gemeinsamer Verantwortung - Entwicklungen ansto- ßen können. Weitere Themen 68 in der Pflege sind unter anderem:  Neue Regelungen in der Pflegeausbildung,  Digitalisierung und alltagsunterstützende Technologien in der Pflege,  sektorenübergreifende Zusammenarbeit, auch in Zusammenhang mit der Einführung kommunaler Pflegekonferenzen,  Sozialraumorientierung in der Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen,  Ausbau der Beratungsstrukturen (Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten),  integrierte und sozialraumorientierte Sozialplanung (die Analyse der Bedarfe im Zuge der Einteilung in neue Sozialräume ist bereits Thema in der Sozialplanung der Stadt Karlsruhe) sowie  Hospiz und Palliativversorgung. 67 Klie 2010, S. 9. in: Plazek/Schnitger, 2016, S.49. 68 Auch Aspekte der aktuellen Gesetzgebung/Gesetzentwürfe (zum Beispiel das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, Pflegeberufegesetz oder das Landespflegestrukturgesetz in Baden-Württemberg). 37 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 9. Quellenverzeichnis Blinkert, Baldo (2016): Generation 55Plus: Lebensqualität und Zukunftsplanung. Das KOSIS-Projekt „Aktives Altern“ in den Städten Bielefeld, Freiburg, Karlsruhe, Moers, Villingen-Schwenningen und im Landkreis Mettmann. FIFAS-Schriftenreihe: Herausgegeben von Baldo Blinkert/Stefan Kaufmann/ Peter Zoche, Band 13, Lit Verlag, Berlin. Breckenkamp, Jürgen/Tezcan-Güntekin, Hürrem (2017): Die Pflege älterer Menschen mit Migrati- onshintergrund. In: Wissenschaftliches Institut der AOK (Wido). Jg. 17, Heft 2 (April, 15-23). Unter: https://www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_ggw/wido_ggw_0217_tezcan- guentekin_breckenkamp_0617.pdf [Zugriff am 16. November 2018] Schimany, Peter/Rühl, Stefan/Kohls, Martin (2012): Ältere Migrantinnen und Migranten. Entwick- lungen, Lebenslagen, Perspektiven. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) Forschungsbe- richt 18. Unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb18-aeltere- migranten.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff am 16. November] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2016): Siebter Altenbericht. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften und Stellungnahme der Bundesregierung. Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode, Berlin. FaWo/Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (2017): Planung und Gestaltung. Praxisin- formationen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg Stuttgart. Unter: https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/Fawo/2018-FaWo-A4-Planung-Gestaltung-R1-B.pdf [Zu- griff am 16. November 2018] Landtag von Baden-Württemberg (2016): Bericht und Empfehlungen der Enquete Kommission. Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten. 15. Wahlperiode. Unter: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7980_D.pdf [Zugriff am 16. November 2018] Mehnert, Thorsten/Kremer-Preiß, Ursula (2016): Handreichung Quartiersentwicklung. Praktische Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe. Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg (2015): Kompass Seniorenpolitik Baden-Württemberg. Politik für Seniorinnen und Se- nioren in Baden-Württemberg. Stuttgart. Plazek, M./Schnitger, M. (2016): Demografie konkret – Pflege kommunal gestalten. Hrsg. von Ber- telsmann Stiftung, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh. Robert Koch Institut (2015): Gesundheit in Deutschland. Gesundheitsberichterstattung des Bundes gemeinsam getragen von RKI und DESTATIS. Berlin. Unter: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesun dheit_in_deutschland_2015.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff am 21. August 2018] Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung (2017a): Statistik aktuell. Pflegestatistik 2015. Karlsru- he. Unter: https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2015/2015-pflegestatistik- jahresbericht.pdf [Zugriff am 21. August 2019] Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung (2016 b): Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035. Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 50. Unter: https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/download/afsta- heft_50_bevprognose_2035.pdf [Zugriff am 21. August 2018] 38 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Stadt Karlsruhe/Amt für Stadtentwicklung (2016 b): Generation 55plus in Karlsruhe 2015. Um- frage im Rahmen des KOSIS-Projektes „Aktives Altern“. Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 51, Karlsru- he. Unter: https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/download/afsta_heft_51_Generati on%2055plus_2015.pdf [Zugriff am 16. November 2018] Stadt Karlsruhe/Sozial- und Jugendbehörde (2017): Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin- derungen 2017. Handlungsfelder, Datenvergleich 2005/2010/2016, Maßnahmen, Vorschläge. Unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/koordination/ HF_sections/content/ZZmJBTBcgJfYtW/ZZmJBTRHj7Wfke/Bericht-Eingliederungshilfe-Druck- Einzelseiten.pdf [Zugriff am 22. Oktober 2018] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2017): Endstation Pflegeheim? – Ergebnisse der Pflegestatistik 2015. Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 7/2017. Unter: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/PDF/Beitrag17_07_01.pdf [Zugriff am 8. August 2018] Statistisches Bundesamt (2017a): Pflegestatistik 2015. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse 2015, Wiesbaden. Unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Pflege/PflegeDeutschlandergebnisse 5224001159004.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff am 8. August 2018] Statistisches Bundesamt (2017b): Pflegestatistik 2015. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Ländervergleich-Pflegebedürftige, Wiesbaden. Unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Pflege/LaenderPflegebeduerftige522 4002159004.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff am 8. August 2018] Zegelin, Angelika/Segmüller, Tanja/Bohnet-Joschko, Sabine (2015): Quartiersnahe Unterstüt- zung pflegender Angehöriger. Herausforderungen und Chancen für Kommunen und Pflege- Unternehmen. Schlüttersche Verlagsgesellschaft, Hannover. (Weitere) Internetquellen: www.behindertenrechtskonvention.info: UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 19. Unter: https://www.behindertenrechtskonvention.info/unabhaengige-lebensfuehrung-3864/ [Zugriff am 25.05.2018] www.bagfw.de: Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vom 15. Dezember 1998 mit redaktionel- ler Anpassung zum 01.01.2005 in der aktualisierten Fassung. Stand: 09. Mai 2006 Unter: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Qualitaet/Gesetze/__79_SGB_XII/RV79SGBXIIBadenWue rttemberg.pdf [Zugriff am 20.09.2018] www.biva.de: Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG) vom 20. Mai 2014 *) Unter: https://www.biva.de/dokumente/gesetze/BW_Wohn-Teilhabe-und-Pflegegesetz-WTPG.pdf [Zu- griff am 26.10.2018] www.bgbl.de: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I, Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezem- ber 2015. Unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%25 27bgbl115s2424.pdf%2527%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2424.pdf% 27%5D__1542355791379 [Zugriff am 25.09.2018] www.deutsche-alzheimer.de: Selbsthilfe Demenz. Das Wichtigste. Die Entlastung pflegender An- gehöriger. Unter: https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/FactSheet7- 2009.pdf [Zugriff am 16.11.2018] 39 | Sozial- und Jugendbehörde – Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 www.karlsruhe.de (a): Seniorenwegweiser/Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe. Unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/seniorenwegweiser.de . (Zugriff am 15.11.2018) www.karlsruhe.de (b): Alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren – in der Gemein- schaft leben. Unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/seniorenwegweiser/wohnen/alternati ve_wohnform.de [Zugriff am 26.10.2018] www.nwsh-bw.de: Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg (2017): Konzept Übergangs- management 60+. Unter: https://nwsh-bw.de/content/wiedereingliederung-von-%C3%A4lteren-gefangenen [Zugriff am 12.10.2018] www.pflege.de: Pflegestärkungsgesetze. Unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegesetz- pflegereform/pflegestaerkungsgesetze/#pflegestaerkungsgesetz_2 [Zugriff am 25.09.2018] www.sozialgesetzbuch-sgb.de (a): § 61 SGB XII Leistungsberechtigte https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/61.html [Zugriff am 25.09.2018] www.sozialgesetzbuch-sgb.de (b): § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwand- lung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung § 45a SGB XI. Unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html [Zugriff am 16.11.2018] www.sozialgesetzbuch-sgb.de (c): Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; § 53 SGB XII Leis- tungsberechtigte und Aufgabe: Unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/53.html [Zugriff am 20.09.2018] www.sozialgesetzbuch-sgb.de (d): § 43a SGB XI Inhalt der Leistung: Unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/43a.html [Zugriff am 20.09.2018] www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de: Schaubild Wohnformen innerhalb und außer- halb des Heimrechts. Unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- sm/intern/downloads/Downloads_Pflege/Schaubild_WTPG.pdf [Zugriff am 19.10.2018]

  • Bedarfsentwicklung Pflege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0115 Dez. 3 Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 20.03.2019 4 x vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 18 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss den vorgelegten Bericht und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. Die Handlungsempfehlungen müssen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen noch bewertet werden und stehen daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den jeweiligen Haushaltsjahren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Sozialausschuss hat in der Sitzung von 22. Juli 2016 dem Bericht „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger“ zugestimmt. Der dieser Vorlage beige- fügte Nachfolgebericht beinhaltet unter anderem die Umsetzung der im Jahr 2016 vorgeschla- genen Ziele und Maßnahmen (zum Beispiel Bildung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe). Demografisch bedingt steigt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt weiter an, der Anstieg fällt in den letzten Jahren allerdings geringer aus. Am Beispiel der Vorausberechnungen des Berichtes 2016 und des aktuellen Berichtes wird die Schwierigkeit deutlich, genaue Angaben in Zahlen zu den Bedarfen zu machen. So wurde im Bericht 2016 ein Anstieg der Pflegebedürfti- gen um 1.726 Personen zwischen 2013 und 2030 und im aktuellen Bericht ein Anstieg um 683 Pflegebedürftige zwischen 2015 und 2035 angenommen. Hinzu kommt, dass die Sozialplanung nicht über vollständige Informationen verfügt (zum Beispiel Schließungen, Neubaupläne, kurz- fristiger Abbau von Pflegeheimplätzen). Die Dynamik der Zahlen sowie auch die sich schnell verändernde Praxis in der Pflege erschweren genaue Angaben zu den Bedarfen. Gute Planung und Steuerung in der Pflege ist abhängig von guter Kooperation und gutem Informationsaus- tausch mit Leistungserbringern und weiteren Beteiligten im Pflegesektor. Zum Jahresende 2015 nahmen 3.051 Menschen stationäre Pflegeleistungen in Anspruch. Im Jahr 2018 lebten 3.037 Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen (das heißt: 14 weniger als im Jahr 2015). Gleichzeitig sank die Zahl der Pflegeheime von 45 im Jahr 2015 auf 40 im Jahr 2018. Der Ausbau der stationären Pflege ist dennoch erforderlich. Insbesondere im Zuge des Inkrafttretens der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) wird es gegenüber November 2018 voraussichtlich zu einem Abbau von 263 Pflegeheimplätzen bis Ende 2019 kommen. Un- ter anderem ist das Augenmerk auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflege- bedarf sowie mit herausforderndem Verhalten und Vermittlungsbarrieren zu legen. Durch den Abbau von Plätzen in bislang aufnahmebereiten Pflegeheimen wird für die Letztgenannten im Jahr 2019 ein Bedarf von circa 75 stationären Pflegeplätzen eingeschätzt (in der Zahl 263 inbe- griffen). Gemeinsame Lösungen, die Bereitstellung von geeigneten Immobilien und/oder Grund- stücken sind hier erforderliche Ressourcen. Unter der Annahme der sinkenden Pflegepotenziale in Familien ist von einem höheren Bedarf an professionellen Pflegekräften auszugehen. Maßnahmen zur Förderungen der sozialen Teil- habe (mit Bezug zum Sozialraum) - wie „Quartier 2020“ - sind wichtige Bausteine zur Ergän- zung der professionellen Pflege. Der Ausbau der ambulanten Pflege durch Innovation mit dem Ziel der Verzögerung/Verhinderung der stationären Pflege, ist weiterhin angezeigt. . Die aktuelle Diskussion über sektorenübergreifende Kooperationen in der Pflege hängt auch mit einer integrativen Betrachtung und Methodik zusammen, die dem Handlungskonzept der inte- grierten Sozialplanung der Stadt Karlsruhe bereits zugrunde liegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Sozialausschuss 20. März 2019, TOP 4: Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger 2019 Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen: Der vorliegende Bericht fasst die wesentlichen Aspekte der Pflegesituation anschaulich und übersichtlich zusammen. Besonders jüngere Menschen mit einer Behinderung und gleichzeitigem Pflegebedarf wünschen sich unabhängige und selbstbestimmte Wohnformen. Eine wichtige Rahmenbedingung ist dabei die Verfügbarkeit von ausreichend barriere- freiem Wohnraum und eine besondere Berücksichtigung bei dessen Vergabe. Neben der Einbeziehung der Betroffenen ist dabei eine gute Vernetzung und Abstimmung der unterschiedlichen Akteure untereinander von großer Bedeutung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis und stimmt den darin enthalte- nen Handlungsempfehlungen zu. Die Handlungsempfehlungen müssen hinsichtlich ihrer wirt- schaftlichen Auswirkungen hin noch bewertet werden und stehen daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den jeweiligen Haushaltsjahren.

  • Abstimmungsergebnis Top18
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 18 und 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Ver- sorgung Pflegebedürftiger 2019 Vorlage: 2019/0115 Punkt 19 der Tagesordnung: Pilotprojekt „INNOVATIVE PFLEGE“ Vorlage: 2019/0014 Beschluss: Punkt18: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis und stimmt den darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu. Die Handlungsempfehlungen müssen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen hin noch bewertet werden und stehen daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den je- weiligen Haushaltsjahren. Punkt 19: Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Förderkonzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte18 und 19 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Bürgermeister Lenz: Nur ein paar kurze Bemerkungen. Einmal mehr ist die wachsende Stadt Programm. Sie kennen das vom Kitaplätze-Prognosebericht, aber auch von unserem Sportentwicklungsplan, der nachher noch Thema sein wird, von der Fortschreibung des Integrationsplans. Jetzt geht es um unsere Seniorinnen und Senioren, die eventuell – hof- fentlich nicht – pflegebedürftig werden. Sie wissen alle, die Steuerungsfunktion unserer Stadt Karlsruhe ist an der Stelle beschränkt. Dennoch geben wir Beispiele, wo wir handeln – 2 – können. Sie wissen das aus dem Ausschuss für ältere Generation. Genau diesem Ausschuss möchte ich heute auch in besonderem Maße danken. Denn die ganzheitliche Sichtweise, die Komplexität der Thematik wird dort schon viele Jahre vorerörtert, grundlegende Vorbe- reitungen getroffen für die Beratung im Sozialausschuss wie für diesen umfassenden Be- richt. Beispiele sind die Quartiersarbeit als präventives Handlungsfeld. Das fällt in unser kommunales Handlungstableau. Aber natürlich auch der Ausbau der Unterstützungsange- bote in der Häuslichkeit. Oder eben die Förderung, wie unter dem nächsten Tagesord- nungspunkt behandelt, der innovativen Pflege als eines der ersten Pilotprojekte in diesem Feld. Ein wichtiger Ansatz für eine Pflege der Zukunft ist diese angesprochene ganzheitliche Per- spektive, die wir dennoch abbilden wollen und müssen. Sie finden auch Handlungsempfeh- lungen. Ich habe im Sozialausschuss versprochen, dass unsere Sozialplanerin, Frau Schlind- wein, sich jetzt unverzüglich daran macht, die Handlungsempfehlung zu konkretisieren, so dass wir operativ dann messen können, was wir in ein paar Jahren an der Stelle erreicht haben. Wir gehen – ich habe es mit dem Begriff Wachsende Stadt angedeutet – integrativ integrierend vor. Das heißt, wenn ich die Kollegen Fluhrer und Dr. Käuflein anschauen darf, wir sind mit der Stadtentwicklung, mit der Stadtplanung vernetzt. Sozialplanung ist keine Solitärveranstaltung. Damit komme ich zum nächsten Tagesordnungspunkt, der innovativen Pflege. Ich glaube, das ist genau der richtige Begriff für unser Voranschreiten in diesem Feld, in diesem Sektor der Sozialplanung, der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik. Innovation – um es einmal so zu sagen – bedeutet, den Mut zu haben, neue Wege zu gehen. Daran hat es uns in Karlsruhe noch nie gemangelt. Herzlichen Dank. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die Pflege beschäftigte uns schon mehrfach hier in diesem Hause. Es ist notwendig, wie wir auch im Bericht sehen, dass immer wieder ein Pflegebe- richt fortgeschrieben wird. Wir gingen ursprünglich einmal von explodierenden Zahlen aus. Die haben sich jetzt etwas gesenkt. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, in verschiedenen Abschnitten informiert zu werden, um einen sinnvollen Planungsansatz auch für die städti- sche und gemeinderätliche Lenkung zu haben. Eines ist sicher, wir brauchen in Zukunft mehr Pflege. Da ist einerseits der demografische Wandel. Der wird immer dargestellt. Aber ich sehe auch in den Familienstrukturen eine Notwendigkeit, hier tätig zu werden. Im Mo- ment sind über 50 % der zu Pflegenden noch zuhause und werden von Angehörigen ge- pflegt. Ich gehe schon davon aus, bei der Situation, die wir heute haben, die Kinder ver- streuen sich in alle Welt, dass dieses System in diesem hohen Umfang nicht mehr stattfin- den wird. Deswegen ist es notwendig, dass wir auch zukünftig Pflegeplätze sowohl statio- när als auch Pflegemöglichkeiten ambulant vorhalten. Es ist sicherlich deshalb wichtig, dass wir innovative Ansätze machen, uns immer wieder überlegen, was können wir Neues, was können wir Sinnvolles auf den Weg bringen. Dazu brauchen wir aber auch das notwendige Personal. Der Fachkräftemangel ist ein riesiges Problem, was uns in diesem Bereich begeg- net. Die innovative Pflege, die angesprochen wurde, ist sicherlich ein recht sinnvoller Ansatz, hier weiterzugehen, zu versuchen, was können wir erreichen. Können wir mit diesem An- satz, was ganz entscheidend auch Herr Bürgermeister Lenz gesagt hat, den ganzheitlichen Ansatz in der Pflege voranbringen? Mir ist es wichtig, wenn wir die Gelder freigeben, über die wir schon ausführlich während der Haushaltsberatungen beraten haben, dass wir zwei – 3 – Pflegedienste damit beauftragen. Ich glaube, da kann man am meisten an Erfahrung her- ausbekommen. Vielleicht gehen die auch etwas unterschiedlich an die Problematik heran, so dass hier ganz neue Erfahrungswerte für uns da sind und wir damit mit dieser Anschub- finanzierung bei der innovativen Pflege etwas Sinnvolles auf den Weg bringen können. Stadträtin Fischer (SPD): Erst einmal vielen Dank für diesen Sachstandsbericht und auch für die Ausschau. Für mich war eine wesentliche Erkenntnis in diesem Bericht die Dynamik und die Komplexität, die wir hier haben, und daraus resultierend die Schwierigkeit, wirklich passgenaue Prognosen zu erstellen. Wir haben gemerkt, wir können Prognosen allenfalls für fünf Jahre und nicht, wie manche behaupten, auf viel längere Zeiträume treffen. Wir haben zum Beispiel in Karlsruhe gemerkt, dass der Anstieg der Pflegebedürftigen seit dem letzten Bericht deutlich geringer ausgefallen ist, wie er damals prognostiziert wurde. Mit was hängt das zusammen? Das hängt damit zusammen, dass wir uns als Stadt Karlsru- he schon sehr früh auf den Weg gemacht haben, einer erhöhten Pflegebedürftigkeit ent- gegenzuwirken mit allen Arten von Angeboten. Das waren einmal vor etlichen Jahren die niedrigschwelligen Angebote in den Stadtteilen. Da haben wir mit einem ganz bescheide- nen Ansatz angefangen. Den Ausbau der ambulanten Pflege: Heute haben wir ein Projekt, zu dem ich nachher noch kurz etwas sagen will. Innovation haben wir uns immer schon auf die Fahnen geschrieben in dem Projekt. Unser neues Innovationsprojekt Innovative Pflege ist nur ein kleiner Baustein, auf dem wir weitermachen müssen. Wir müssen noch viele solcher Innovationen uns ausdenken, um die stationäre Pflege so lange wie möglich hinauszuschieben. Was auch sehr wichtig ist und auch das hat uns der Bericht gezeigt, Resilienz in der Pflege stärker fördern, insbesondere die Stärkung der Selbstverantwortung und Selbsthilfe. Da geht auch unser innovatives Pflegeprogramm deutlich darüber hinaus. Und ein ganz we- sentlicher Ansatz, wo wir wirklich sehr schnell vorankommen müssen, ist die Sicherstellung von Ausbildungskapazitäten. Hier müssen wir schnell zu Lösungen kommen, um gewapp- net zu sein für die generalistische Pflegeausbildung in Karlsruhe. Hier muss eine dezernats- übergreifende Koordinierung erfolgen. Keiner, der in der Pflege arbeiten will, darf uns ver- loren gehen auf diesem Weg. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir in diesem Jahr noch schnell eine Koordinierung finden. Beruhigend ist einerseits, dass die Pflege nicht allein in der kommunalen Verantwortung liegt. Es wurde das Wort geprägt, das hat uns sehr gut gefallen, wir bilden lokale Verant- wortungsgemeinschaften, um Innovationen auf den Weg zu bringen und insbesondere die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuschieben. Probleme, die wir als Kommu- ne aber nicht lösen können, ist die Unterfinanzierung der Pflege. Da hoffen wir sehr, dass jetzt der Bundestag zu einer Regelung kommt. Wir haben ein großes Problem durch die privatwirtschaftliche Organisation der Pflege. Stadtrat Borner (GRÜNE): Vor uns liegt heute ein umfassendes Werk zur Bedarfsentwick- lung Pflegebedürftiger in Karlsruhe vor. Wir möchten hervorheben, dass umfassend auf alle Gruppierungen, die von Pflege betroffen sind und besondere Ansätze benötigen, einge- gangen wurde. Wir möchten auch allen ämterübergreifenden Akteuren danken, die zu diesem Bericht beigetragen haben. Dennoch habe ich noch einige kritische Anmerkungen. – 4 – Herr Bürgermeister Lenz, nach unseren Sozialklausuren bin ich eigentlich davon ausgegan- gen, dass diese Art von Berichten eigentlich Geschichte sind. Für die nächste Fortschrei- bung wünsche ich mir, dass dieser Kennzahlen und Zwischenziele beinhaltet. Woher kom- men wir, wohin müssen wir? An diesen Zielen müssen wir uns, die Politik und Verwaltung, messen lassen. Bedauerlich finde ich auch, dass tatsächliche Bedarfe für einige Pflegebe- dürftige, wie zum Beispiel Menschen mit Bedarf an Intensivpflege, erst noch geprüft wer- den müssen, obwohl die GRÜNE-Fraktion hierzu rechtzeitig Anträge gestellt hatte. Zudem möchten wir die Verwaltung auf einen unserer Meinung nach Fehler im Bericht aufmerk- sam machen. Während in den Jahren 2015 – 2035 deutschlandweit die Pflegebedürftigen um 27 % zunehmen, wird in diesem Bericht nur von einer Steigerung von 8 % ausgegan- gen. Es wird auch nicht begründet, warum die starken Zuwächse nur in den nächsten 5 bis 10 Jahren stattfinden, danach nicht mehr. Der Babyboomer-Jahrgang 1964 ist im Jahr 2040 75 Jahre alt, also in 20 Jahren, und damit von Pflegebedürftigkeit bedroht. Wie bereits im Bericht erwähnt, stehen vor allem die Bereiche Stationäre Pflege, Kurzzeit- pflege und Fachkräftegewinnung besonders im Fokus. Zu den beiden letztgenannten Punk- ten hatte die GRÜNE-Fraktion bereits rechtzeitig Anträge gestellt, die jetzt von der Stadt- verwaltung abgearbeitet werden sollten. Zur Vorlage TOP 19, Innovative Pflege: Wir werden heute der Vorlage zustimmen. Dieses Projekt sehen wir als einen Baustein zur Stärkung der Pflegeinfrastruktur und Mitarbeiter- zufriedenheit. Wir versprechen uns zudem eine Stärkung der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen und eine Entlastung von pflegenden Angehörigen. Stadtrat Cramer (KULT): Wenn wir von Pflegebedürftigen sprechen, wenn wir an Pflege- bedürftige denken, dann denken wir meistens an Männer und Frauen mit weißen Haaren, die sich irgendwann nicht mehr allein bewegen können. Meiner Fraktion ist es aber beson- ders wichtig, an die jüngeren Menschen zu denken, die auch schon einen Pflegebedarf haben, weil sie in Lebenssituationen sind, wo sie betreut werden müssen, wo sie Pflege brauchen. Da möchte ich appellieren an die Stadtverwaltung und an uns Gemeinderäte, die letztendlich politisch vorgeben, was wir wollen, dass wir uns besonders bewusst ma- chen, dass wir in der Stadt in den nächsten Jahren Inklusion mehr leben müssen, dass wir Inklusion jetzt leben müssen. Von daher denken wir, dass das sehr wichtig ist mitzuneh- men. Wenn das getan wird, so sieht es aus in dem Bericht, haben wir kein Problem, dieser Vorlage so zuzustimmen, und beim nächsten Tagesordnungspunkt auch in der Logik den Sperrvermerk aufzuheben. Stadtrat Jooß (FDP): Weniger Pflegeheimplätze in Karlsruhe, das ist die Überschrift. Die Frage ist, wo bekommen wir die Pflegeplätze her. Wir wissen alle, Platzbedarf brauchen wir überall. Karlsruhe ist im Dilemma. Wir haben keinen Platz mehr, ob für Industrie, ob für Pflege oder egal für was. Da ist Innovation gefragt. Das ist der Verbindungspunkt. Wo be- kommen wir Plätze her? Da sehe ich nur das Umland. Dort gibt es noch Plätze genug, wie wir wissen. Da müssen wir den Hebel ansetzen. Natürlich können wir die Pflegeplätze nicht unbedingt ins Umland umfunktionieren. Denn das alte Sprichwort sagt schon: Ein alter Baum ist schwer zu verpflanzen. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Wir brauchen hier die Pflegeplätze und müssen auch innovativ sein, dass wir sie woanders schaffen oder unterbringen. – 5 – Vielen Dank für die Vorlage von der Verwaltung. Es wurde ausführlich im Ausschuss be- sprochen. Ich sage extra ausführlich. Ich denke, wir brauchen hier nicht mehr viel Zeit zu verlieren. Wir stimmen beiden Vorlagen gerne zu und bedauern auch die Landesheimbau- verordnung, dass die uns weniger Plätze zur Verfügung stellt. Auch hier gilt es, innovativ zu sein. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte an die Beiträge meiner Vorredner anknüpfen. Frau Fischer hat darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir die stationäre Pflege hin- ausschieben. Ich glaube, die positive Situation, die wir jetzt haben, dass der Anstieg in der Pflege nicht ganz so stark ausgefallen ist, wie wir erwartet hatten, ist mit auf die Anstren- gungen der Stadt zurückzuführen, eben genau dies zu tun, die stationäre Pflege hinauszu- zögern, indem man die vorherigen Stationen leichter praktikabel macht. Pflege zuhause, bessere Möglichkeiten der ambulanten Pflege, all diese Dinge sind schon angegangen worden. Wir glauben, dass es der richtige Weg ist. Der muss weitergegangen werden. Die Pflege zuhause muss unterstützt werden, damit sie so lange wie möglich durchgeführt werden kann. Dies ist nicht nur im Interesse aller, weil damit die Kosten gering gehalten werden, sondern auch im Interesse der persönlich Betroffenen. Denn die meisten, die ge- pflegt werden, möchten so lange wie möglich zuhause bleiben. Also haben alle etwas da- von, die Betroffenen und wir als Gesamtheit. Diese Anstrengungen müssen weiter unter- nommen werden. An der Stelle gehen wir in die richtige Richtung. Ich möchte an Herrn Jooß anknüpfen. Wir sehen es auch so. Wir haben ein Problem. Die- ses Problem ist stärker geworden durch die Landesheimbauverordnung, die die SPD in der vorherigen Legislaturperiode im Landtag durchgebracht hat. Die sieht vor, dass die Bele- gung der Zimmer, die bis dahin immer Doppelzimmer waren, nur noch als Einzelzimmer erfolgen soll. Das bedeutet natürlich auch, dass unsere Heime von jetzt auf nachher nur noch halb so viele Leute fassen. Wir brauchen letztendlich doppelt so viele Heime, und wir müssen diese Heime bauen, denn diese Verordnung gilt immer noch. Wir haben sie kriti- siert, weil wir der Meinung sind, dass gerade in der stationären Pflege es wichtig ist, dass man überhaupt gepflegt wird, dass überhaupt genügend Plätze vorhanden sind. Oft genug ist es auch so, dass Leute, die ans Bett gefesselt sind, vielleicht doch lieber noch jemanden im Zimmer hätten, als allein in einem Zimmer untergebracht zu sein. Abgesehen von der Landesheimbauverordnung, die uns jede Menge Probleme schafft, weil wir zusätzliche Heime bauen müssen, glauben wir auch, dass die Anzahl der zu Pflegenden langfristig zu- nehmen muss. Denn unser gemeinsames Ziel – dafür haben sich alle hier ausgesprochen – ist eine bessere Pflege. Das bedeutet für uns auch, dass die stationäre Pflege besser werden muss. Eine bessere Pflege bedeutet, dass man am Ende seines Lebens – und es sind eben zum größten Teil alte Menschen, die von der Pflege betroffen sind – besser gepflegt wird. Das führt dann dazu, dass man länger lebt und damit brauchen wir insgesamt mehr Pfle- geplätze. Diese Anstrengungen müssen wir weiter auf uns nehmen, um mehr Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Viele haben schon lange die Pflegekatastrophe prognostiziert. Viele haben erwartet, dass sie kommt. Aber sie kommt wohl nicht. Manche haben vergessen, dass wir zwar viel älter werden, aber wir bleiben auch viel länger fit. Das heißt, man hat festgestellt, dass die Pflegedauer der Menschen immer noch ungefähr zwei Jahre im Durchschnitt ist. Es hat sich also gar nicht so viel verändert. Was sich verändert hat, ist, dass auf der einen Seite durch die Landespflegeverordnung wir mehr Platz brau- chen, mehr Fläche, mehr Zimmer. Und dadurch, dass die Familien nicht mehr so stabil sind – 6 – wie früher, müssen wir das auch noch aufgreifen. Aber ganz grundsätzlich wird die Pflege nicht explodieren mit riesigen Bedarfen. Einen Satz zu der Sozialraumplanung. Ich bin begeistert davon. Für mich war schon immer die Sozialraumplanung beziehungsweise die Planung im Quartier, im konkreten Umfeld ganz wichtig. Wenn wir bedenken, was Ehrenamtliche leisten können in einem konkreten Umfeld, wenn wir bedenken, wenn verschiedene Dienste zusammenkommen und koordi- niert sind, was da leistbar ist und was da leichter leistbar ist, als wenn jeder vor sich hin wurstelt. Deswegen glaube ich, dass in dieser intelligenten Planung sehr viel drin ist. Wir wollen auch die Stadt intelligent und quer. Das ist so etwas Ähnliches wie der IQ-Prozess in der Stadt. Das hätten wir auch gern hier in der Pflege. Deshalb halte ich sehr viel davon, dass wir das genau so machen. Da erwarte ich dann sehr große Fortschritte. Deswegen begrüße ich sehr diesen Antrag, diesen Modellversuch zu machen. Ich freue mich darauf und bin sehr gespannt auf die Ergebnisse. Stadtrat Wenzel (FW): Nur eine Ergänzung: Ja, ich trage das natürlich mit. Wir sind auf einem richtigen Weg. Ich habe aber in den letzten Tagen leider auch die Erfahrung ge- macht, dass, wenn ein Betroffener plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat – Unfall, Krankheit -, dann fehlt es manchmal auch an der Beratung und an der Kurzzeitpflege. Be- kommen Sie heute einmal ganz schnell eine Kurzzeitpflege. Auch in dieser Richtung sollten wir aktiv werden, auch die Beratung in den Stadtteilen vorantreiben. Denn es gibt nichts schlimmeres, als plötzlich vor einem Buch mit sieben Siegeln zu stehen. Ansonsten sehe ich es hier auf dem richtigen Weg, und ergänzend meine Anregung. Stadträtin Fischer (SPD): Vielen Dank, dass ich noch einmal etwas sagen darf. Ich will ganz kurz den Kollegen am Schluss noch etwas sagen. Wir sind bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung in Karlsruhe auf einem sehr guten Weg. Das weiß jedes Mit- glied aus dem Arbeitsausschuss Ältere Generation, dass alle Träger gemeinsam daran ar- beiten. Deshalb wird die Landesheimbauverordnung in Karlsruhe sehr gut umgesetzt. Ge- nauso die Kurzzeitpflege. Auch da haben wir Mittel eingestellt in Karlsruhe, dass hier Plätze eingerichtet werden. Insofern sind wir auch da auf einem guten Weg, müssen aber sicher noch nachsteuern. Ich möchte mich einfach noch einmal ganz herzlich bedanken, auch bei der Verwaltung. Ich habe dieses Pilotprojekt von Anfang an begleitet. Es hat sehr viel Freude gemacht, hier gemeinsam dieses Pilotprojekt zu erarbeiten, auch anzuhören, was andernorts mit diesem Modell Buurtzorg schon auf den Weg gebracht wird, trotz unserem anderen Abrechnungs- system in Deutschland. Es stärkt die Selbstbestimmung der zu Pflegenden. Es stärkt die Selbstverantwortung und es macht die zu Pflegenden zufriedener. Und wir haben bei den Pflegekräften auch einen sehr innovativen Ansatz in der Selbstorganisation und in der Selbstverantwortung. Wenn man es auf die Gemeinschaft bezieht, ist es ein Projekt, was uns langfristig auch Kosten einspart. Deshalb schauen auch die Kostenträger sehr interes- siert darauf, wie wir in dieser Pilotphase mit diesem Projekt umgehen. Denn es könnte sehr gut sein, dass es dann, wenn sich herausstellt, dass es umsetzbar ist, auch die Pflegekassen interessiert an dieser Sache sind. Deshalb noch einmal ganz herzlichen Dank. Aber wir brauchen noch sehr viele solcher Projekte, um in der Pflege innovativ zu sein. Der Vorsitzende: Noch ein, zwei Bemerkungen. Herr Stadtrat Borner, Sie haben eine gan- ze Reihe von Fragen gestellt. Der Fachdezernent teilt mir gerade mit, dass im Sozialaus- – 7 – schuss alle diese Fragen von Ihnen schon gestellt und von uns eine schriftliche Beantwor- tung zugesagt wurde. Wer sich vom Publikum dann auch noch für die Antworten interes- siert, kann die bei uns abrufen. Wir haben ein Defizit, das sich jetzt durch die Anwendung der Landesheimbauverordnung ergibt. Ich sehe uns aber auch auf einem guten Weg. Herr Stadtrat Jooß, damit das hier nicht schief läuft, wir sind ausdrücklich als Stadt nicht der Meinung, dass wir unsere Pflegebedürftigen im Umland unterbringen. Sondern wir müssen hier stadtteilnahe Pflegeangebote schaffen. Gerade, wenn Sie ein älteres Ehepaar haben, von dem der eine den anderen dann nicht mehr pflegen kann, dann soll es möglich sein, dass es auch weiterhin einen täglichen Kontakt gibt, weil der eine im Pflegeheim ist und der andere im Quartier nebenan und nicht in der Stadt nebendran. Insofern muss das und wird das auch weiter unser Ziel sein. Ich sehe bei diversen Neubauvorhaben, ob das Nancystraße/Ecke Kussmaulstraße ist, ich könnte noch ein paar aufzählen, haben wir im- mer in der Planung auch ein Grundstück für ein Pflegeheim vorgesehen, so dass wir hier mit der Realisierung dieser Vorhaben auch dieser Versorgung ein Stück näher treten. Dass viele sich zuhause pflegen lassen, ist sicher gut. Aber ich glaube, es gehört auch zur Wahrheit, dass das zum Teil auf dem Rücken der Familien osteuropäischer Pflegekräfte ausgetragen wird, für die ich immer noch keine vernünftige Absicherung und auch ent- sprechende familienfreundliche Regelung der Arbeitszeiten erkennen kann. Auch das ge- hört zu diesem Thema dazu. Das zu diesen beiden Tagesordnungspunkten, die ich jetzt nacheinander zur Abstimmung stelle. Ich rufe auf die Beschlussvorlage 2019/0115 unter Tagesordnungspunkt 18. – Das ist ein einstimmiges positives Votum. Wir kommen zum Pilotprojekt „INNOVATIVE PFLEGE“ unter TOP 19, die Vorlage 2019/0114. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019