Pilotprojekt "INNOVATIVE PFLEGE"

Vorlage: 2019/0114
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Förderkonzeption Innovative Pflege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Sozialplanung für die ältere Generation FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ 1. Hintergrund Im Jahr 2018 prüfte ein Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe im Auftrag des Arbeitsausschusses „Ältere Generation“ 1 die Umsetzung des ambulanten niederländischen Pflegemodells „Buurtzorg“ 2 in Karlsruhe. Eine Umsetzung dieses Pflegekonzeptes ist aufgrund unterschiedli- cher Begutachtungs- und Finanzierungssystematik im deutschen und im niederländischen Pflegesystem nicht möglich. Der Arbeitskreis empfahl die Förderung eines innovativen Pilot- projektes in Anlehnung an konzeptionelle Aspekte des „Buurtzorg„-Ansatzes. Finanzielle Mit- tel wurden durch den Gemeinderat für den Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung ge- stellt. 2. Ziel der Förderung Ziel ist die Förderung der Innovation in der ambulanten Pflege. Inhaltliche Projekt-Ziele sind:  Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe (Empowerment) der Pflegebedürftigen.  Erhöhung der Effizienz und Effektivität durch neue Aufgaben und neue Formen der Selbstorganisation und der Selbstverantwortung in der Pflegearbeit.  Erhöhte Zufriedenheit der Pflegekräfte.  Erhöhte Zufriedenheit der Pflegebedürftigen.  Stärkung einer „präventiven Pflege“.  Förderung der Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. 3. Kriterien und Gegenstand der Förderung Das Projekt umfasst spezifische Arbeitsorganisationsformen der im Projekt gesondert einzu- setzenden Pflegekräfte für Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu zählen: 3.1 Ganzheitliche und sozialraumorientierte Pflege Die Pflegekräfte arbeiten in einem Stadtgebiet von 5.000 bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Zuge der Ganzheitlichkeit, Personenzentrierung, Lebenswelt-, und Sozial- raumorientierung (analog zu „Gemeindeschwestern-Ansatz“ und „Case Management“) wer- den zusätzlich zu Grund- und Behandlungspflege weitere (präventive) Aufgaben in der Pflege berücksichtigt:  Ganzheitliche Orientierung an individuellen Ressourcen und Bedürfnissen der Pflegebe- dürftigen. 1 Der Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ ist ein pflegequalifizierter, ressortübergreifender Fachausschuss, der regelmäßig zu den Themen „Pflege“ und „Alter“ berät. Beteiligte: Gemeinnütziger und privater Pflegesektor, Sozialpolitik, Pflegekasse, Gesundheitswe- sen, Stadtverwaltung und andere. Federführung: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 2 Buurtzorg ist ein erfolgreiches, niederländisches Pflegekonzept und Pflegedienstleistungsunternehmen, entwickelt und gegründet von Jos de Blok. 2 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“  Stärkung der Selbsthilfe (Empowerment) durch Trainieren von Handlungen mit dem Ziel der Selbstübernahme (Förderung der Selbstpflege-Fähigkeit).  Supportive/Psychosoziale Entlastungsgespräche.  Einbindung weiterer formeller und informeller Netzwerke (Familie, Freundschaften, Frei- willig Engagierte, Nachbarn, ergänzende professionelle Angebote wie zum Beispiel Be- suchsdienste, Kurse zur Sturzprophylaxe).  Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe zur (Weiter-)Entwicklung unterstützender Netz- werke im Stadtteil. 3.2 Selbstorganisation Ein höheres Maß an Verantwortung für die Organisation des Pflegeprozesses (Team- Entscheidungen statt Leitungs-Entscheidungen) durch autonome Pflegeteams (vier bis sechs Pflegekräfte) soll zu einer geringeren Verantwortung der Pflegedienstleitung (PDL) führen. Während der Projektzeit sollen die gleichen Pflegekräfte (vier bis sechs Pflegekräfte) im glei- chen Pflegeteam, bei gleichen Pflegebedürftigen tätig sein. Diese Kontinuität ermöglicht eine bessere Wirkungsanalyse am Ende des Projektes. Ausnahmen sind hier (zum Beispiel im Krankheitsfall) mit der Stadt Karlsruhe (Sozialplanung für die ältere Generation) abzustimmen. Zudem sind Möglichkeiten der Unterstützung der Selbstorganisation in der Pflege durch Digi- talisierung zu prüfen. 3.3 Langfristige Kosteneinsparungen Durch die Selbstorganisation der Pflegekräfte sollen flachere Hierarchien (Punkt 3.2) und ge- gebenenfalls eine Senkung der Ausgaben für Gemeinkosten (Overheadkosten) möglich sein. Zudem soll durch die stärkere Prävention und Aktivierung von individuellen und sozialen Un- terstützungspotenzialen im nahen sozialen Umfeld langfristig eine kürzere Pflegezeit erreich- bar sein. Auch sollten Pflegeeinsätze in Kleinräumen/eingegrenzten Stadtgebieten Zeitgewin- nung in der Pflege zur Folge haben. 3.4 Coaching Die Selbstorganisation der Arbeit der Pflegekräfte kann durch Coaching (hauptsächlich Team- Coaching), Supervision (und Intervision) unterstützt werden. Qualifizierte Coaches stehen im Hintergrund und beraten bei Bedarf. Diese verfügen über praktisches und theoretisches Wis- sen im Bereich Pflege, Sozialarbeit/Sozialpädagogik (mit Zusatzwissen Pflege/Gerontologie) oder Gerontologie. Der Coaching-Anteil soll zwischen 30 und maximal 40 Prozent der Ge- samtkosten (im Verhältnis zur Arbeit im Einzelfall) umfassen. Im zweiten Projektjahr soll eine Reduzierung der Coaching-Anteile (weniger als 30 Prozent) erreicht werden. 4. Art, Höhe und Dauer der Förderung Die Förderung bezieht sich auf die Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten (im Fol- genden: Plus-Kosten) durch die zusätzlich erforderliche Zeit (im Folgenden: Plus-Zeit) in der Pflege. Die Plus-Kosten und die Plus-Zeit sind auf die Selbstorganisation der Pflegekräfte (au- tonome Pflegeteams) und auf die Übernahme von Tätigkeiten unter Punkt 3 zurückzuführen, die über den Leistungsrahmen der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), Gesetzlichen Kran- kenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) hinausgehen. Die Vergütung der Plus-Zeit erfolgt äquivalent zu dem Vergütungssatz der Pflegekräfte des Projektträgers, die nicht in dem Pilotprojekt arbeiten. 3 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ Der Förderbetrag wird als Personalkostenzuschuss für zusätzliche Einsatzzeit (Plus-Zeit) außer- halb des bisherigen (gesetzlich normierten) Arbeitsrahmens für ausgebildete Pflegefachkräfte gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu maximal 100.000 Euro pro Jahr für maximal zwei Jahre. Die Summe von 100.000 Euro pro Jahr kann auf maximal zwei Projekte aufgeteilt werden, die von maximal zwei Projektträgern ausgeführt werden. Die Aufteilung der Gesamtsumme auf die zwei Projekte erfolgt in Abhängigkeit von Umfang und Gütekriterien des einzelnen Projektes. Die Förderung dient der Impulssetzung für Innovation in der ambulanten Pflege und stellt kei- ne langfristige, dauerhafte Finanzierung dar. Durch das Projekt soll auch geprüft werden, ob und wie sich durch die oben genannten Maß- nahmen im Rahmen der bestehenden Entgeltpraxis Einsparpotenziale erzielen lassen. 5. Antragsverfahren 5.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder private Dienstleistungserbringer der ambulanten Pflege. 5.2 Antragsstellung Der Förderantrag ist schriftlich der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe (Sozialpla- nung für die ältere Generation) einzureichen. Der Förderantrag muss eine Konzeption beinhalten unter Bezugnahme auf Ziele (Punkt 2) und den Gegenstand der Förderung (Punkt 3). Zudem sind im Förderantrag Angaben zu machen über:  die Anzahl der zu pflegenden Personen in Relation zu der Anzahl der im Projekt einzuset- zenden Pflegekräfte (Personalschlüssel von vier bis sechs Pflegekräften),  die Anzahl der für die Projektdurchführung vorgenommenen Stundenzahl pro Woche, Monat, Jahr (pro Pflegekraft und pro Klientin oder Klient),  das Einsatzgebiet,  den Zeitgewinn in der Pflege durch Einsatz in Kleinräumen,  den Anteil von Coaching und den Anteil der Arbeit an dem Klienten (maximal 30 Prozent Coaching),  die Kostenkalkulation a) mit klarer Abgrenzung zwischen regulären Kosten pro Einzelfall unabhängig von Pro- jektförderung (Pflegegrade, Pflegemodule) und den Plus-Kosten durch Projektförde- rung das bedeutet  mit detaillierten Angaben zu Gesamtkosten pro Einzelfall ohne Plus-Kosten,  mit klarer Abbildung der Plus-Kosten und der Plus-Zeit (Punkt 4) außerhalb des Leistungsspektrums nach SGB XI, SBG V, SGB XII im Einzelfall. b) mit Darstellung des Eigenanteils und der Förderung durch Dritte (zum Beispiel „Inno- vationsprogramm Pflege“). 4 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ 5.3 Antragsprüfung Die Sozial- und Jugendbehörde (Sozialplanung für die ältere Generation) prüft, ob der Antrag die Kriterien erfüllt und erteilt gegebenenfalls einen Bescheid über die Förderung. Die Förderung beginnt ab dem Genehmigungszeitpunkt. Die Stadt Karlsruhe behält sich die Beurteilung der sachgerechten Antragsstellung vor. Konzeptionelle Anpassungen können im Zusammenwirken von Antragsstellenden und der Stadtverwaltung vorgenommen werden Die Stadt Karlsruhe legt insbesondere konkrete Arbeitsziele gemäß der Konzeption in der An- tragsstellung nach Punkt 2 und 3 sowie die Höhe der Förderung fest und teilt diese dem An- tragsstellenden mit. Aus dem Bewilligungsbescheid können sonstige Bedingungen und Pflich- ten ergehen. Die Stadt Karlsruhe kann über die Vergabe der Fördergelder in Abhängigkeit von dem zusätzlichen Innovationsgrad der einzelnen Projekte (auch über der in dieser Förderkon- zeption enthaltenen Kriterien hinaus) entscheiden. Sollten die in der vorliegenden Konzeption enthaltenen Kriterien nicht komplett umgesetzt werden können, behält sich die Stadt Karlsru- he vor, durch den Vergleich der Innovationspotenziale einzelner Projekte die Auswahl vorzu- nehmen. 6. Allgemeine finanzielle Fördergrundsätze 6.1 Die Förderung wird im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe gewährt. Die Zuschüsse werden nur bewilligt und sind nur verfügbar, sofern im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Rechtsansprüche auf finanziell ge- förderte Maßnahmen werden durch diese Richtlinien sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rah- men der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rah- men dieser Richtlinien betroffen sein können. 6.2 Die städtische Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung. Der Zuschuss ist gegenüber ande- ren Finanzierungsmitteln des Zuwendungsempfängers, die er selbst aufzubringen hat und die er von Dritten erhalten kann, subsidiär. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 6.3 Entsprechend den Hinweisen im Förderbescheid ist über die Verwendung des Zuschusses Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht, der auf die Angaben der Konzeption eingeht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 6.4 Der Zuschussnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, den Verwendungsnachweis bis zum 1. März des auf den Förderzeitraum folgenden Jahres der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen wi- derrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausge- zahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. 5 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ 7. Evaluation und Verwendungsnachweise Zur Wirkungsanalyse der Projektdurchführung sollen Vergleiche zwischen dem „Ist-Zustand vor Projektdurchführung“ und „Soll-Zustand nach Projektdurchführung“ und eine Zwischene- valuation nach einem Jahr vorgenommen werden. Hierzu sind folgende Punkte zu beachten  Die Stadt Karlsruhe stellt Vorlagen für die zu erbringenden Verwendungsnachweise bereit, (Punkt 7.3 und 7.4), welche für die Evaluation der Projektdurchführung zu nutzen und durch die Projektträger auszufüllen sind.  Weitere Evaluationskriterien sind a) Dokumentation der Plus-Zeit für die Selbstorganisation der Pflegekräfte (pro Woche, Monat, Jahr) sowie der zusätzlich wahrgenommenen Aufgaben (Punkt 3, Punkt 5.2). b) Erhebung des Zufriedenheitsgrades der Pflegekräfte und der zu Pflegenden (zum Bei- spiel anhand von skalierenden Fragebögen zur Selbstevaluation). c) Dokumentation der Arbeitsunfähigkeitszeiten und der Personal-Fluktuation im Ver- gleich zu anderen Pflegeteams.  Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, Evaluationsinterviews oder Befragungen mit den im Projekt eingesetzten Pflegekräften oder interessierten Pflegebedürftigen durchzuführen. 8. Inkrafttreten Die vorliegende Förderkonzeption tritt zum 1. April 2019 in Kraft. 6 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ ANHANG: ZUSAMMENFASSUNG FÖRDERKRITERIEN GANZHEITLICHE UND SOZIALRAUMORIENTIERTE PFLEGE  Einsatz in einem Stadtgebiet von 5.000 bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.  Ganzheitlichkeit, Personenzentrierung, Lebenswelt-, und Sozialraumorientierung (analog zu „Gemeindeschwestern-Ansatz“ und „Case Management“).  Zusätzliche (präventive) Aufgaben zur gesetzlich reglementierten Pflege.  Ganzheitliche Orientierung an den Pflegebedürftigen.  Handlungstraining zur Selbstübernahme (Förderung der Selbst-Pflegefähigkeit).  Supportive/(Psycho-)soziale Entlastungsgespräche.  Bildung von Unterstützungsnetzwerken.  Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe. SELBSTORGANISATION  Autonome Pflegeteams (Team-Entscheidungen statt Leitungs-Entscheidungen).  Geringere Verantwortung der Pflegedienstleitung (PDL).  Gleiches Pflegeteam bei gleichen Pflegebedürftigen.  Einsatz von Digitalisierung. LANGFRISTIGE KOSTENEINSPARUNGEN  Selbstorganisation autonomer Teams und Hierarchien.  Geringere Ausgaben für Gemeinkosten (Overheadkosten).  Kürzere Pflegezeit durch mehr Selbsthilfe.  Zeitgewinn in der Pflege durch Einsatz in Kleinräumen. COACHING  Team-Coaching, Supervision (und Intervision).  Qualifikation Coaches: Pflege, Sozialarbeit/Sozialpädagogik (mit Zusatzwissen Pfle- ge/Gerontologie), Gerontologie.  Coaching-Anteil: zwischen 30 und maximal 40 Prozent der Gesamtkosten im ersten Jahr.  Coaching-Anteil: weniger als 30 Prozent der Gesamtkosten im zweiten Jahr. ZWECK DER FÖRDERUNG  Plus-Kosten  Plus-Zeit 7 | FÖRDERKONZEPTION PILOTPROJEKT „INNOVATIVE PFLEGE“ ANTRAGSSTELLUNG  Anzahl der Klientinnen und Klienten  Anzahl der Pflegekräfte  Angaben zur Stundenzahl  Angaben zu Einsatzgebiet  Angaben zu Projekt-Zielen und Projekt-Inhalten  Angaben zu Coaching-Anteilen und Anteilen der Arbeit an Klientinnen und Klienten  Angaben zu Kostenkalkulation: a) Abgrenzung zwischen regulären Kosten pro Einzel-Pflegefall und Plus-Kosten  Angaben zu Gesamtkosten pro Einzel-Pflegefall ohne Plus-Kosten.  Abbildung Plus-Kosten und Plus-Zeit außerhalb der Gesetze b) Eigenanteil und Förderung durch Dritte EVALUATION UND VERWENDUNGSNACHWEISE  Rechtzeitiges Vorlegen der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweise.  Vergleich „Ist-Zustand vor und Soll-Zustand nach Projektdurchführung“  Zwischenevaluation nach einem Jahr von  Dokumentation der Plus-Zeit,  Zufriedenheitsgrad der Pflegekräfte und der zu Pflegenden,  Vergleich Arbeitsunfähigkeitszeiten und Personal-Fluktuation zu anderen Teams.  Evaluationsinterviews oder Befragungen durch die Stadt Karlsruhe (Sozialplanung für die ältere Generation).

  • Innovative Pflege
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0114 Dez. 3 Pilotprojekt "INNOVATIVE PFLEGE" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 20.03.2019 5 x vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 19 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die vorgelegte Förderkonzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 100.000 pro Jahr Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Jahr 2018 prüfte ein Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe im Auftrag des Arbeitsausschusses „Äl- tere Generation“ 1 die Umsetzung des ambulanten niederländischen Pflegemodells „Buurtz- org“ 2 (auf Deutsch: Nachbarschaftshilfe) in Karlsruhe. Eine Umsetzung dieses Pflegekonzeptes ist aufgrund unterschiedlicher Begutachtungs- und Finanzierungssystematik im deutschen und im niederländischen Pflegesystem nicht möglich. Der Arbeitskreis empfahl die Förderung eines innovativen Pilotprojektes in Anlehnung an kon- zeptionelle Aspekte des „Buurtzorg“-Ansatzes. Die Förderkonzeption für ein Pilotprojekt „INNOVATIVE PFLEGE“ umfasst unter anderem Ziele und Inhalte der Förderung sowie Angaben zu finanziellen und konzeptionellen Kriterien, die für sich bewerbende Träger von Bedeutung sind. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppel- haushalt 2019/2020 hierfür in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung gestellt und mit einem Sperrvermerk versehen, bis eine Konzeption vorgelegt wird. Durch die Vorlage der Förderkonzeption kann der Sperrvermerk aufgehoben und mit der Um- setzung des Pilotprojektes begonnen werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Förderkonzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. 1 Der Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ ist ein pflegequalifizierter, ressortübergreifender Fachausschuss, der regelmäßig über die Themen „Pflege“ und „Alter“ berät. Beteiligte: Gemeinnütziger und privater Pflegesektor, Sozialpolitik, Pflegekasse, Gesund- heitswesen, Stadtverwaltung und andere. Federführung: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 2 „Buurtzorg“ ist ein erfolgreiches niederländisches Pflegekonzept und Pflegedienstleistungsunternehmen, entwickelt und gegrün- det von Jos de Blok.

  • Abstimmungsergebnis GR Top19
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  • Protokoll TOP 18 und 19
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    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Ver- sorgung Pflegebedürftiger 2019 Vorlage: 2019/0115 Punkt 19 der Tagesordnung: Pilotprojekt „INNOVATIVE PFLEGE“ Vorlage: 2019/0014 Beschluss: Punkt18: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis und stimmt den darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu. Die Handlungsempfehlungen müssen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen hin noch bewertet werden und stehen daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den je- weiligen Haushaltsjahren. Punkt 19: Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Förderkonzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte18 und 19 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Bürgermeister Lenz: Nur ein paar kurze Bemerkungen. Einmal mehr ist die wachsende Stadt Programm. Sie kennen das vom Kitaplätze-Prognosebericht, aber auch von unserem Sportentwicklungsplan, der nachher noch Thema sein wird, von der Fortschreibung des Integrationsplans. Jetzt geht es um unsere Seniorinnen und Senioren, die eventuell – hof- fentlich nicht – pflegebedürftig werden. Sie wissen alle, die Steuerungsfunktion unserer Stadt Karlsruhe ist an der Stelle beschränkt. Dennoch geben wir Beispiele, wo wir handeln – 2 – können. Sie wissen das aus dem Ausschuss für ältere Generation. Genau diesem Ausschuss möchte ich heute auch in besonderem Maße danken. Denn die ganzheitliche Sichtweise, die Komplexität der Thematik wird dort schon viele Jahre vorerörtert, grundlegende Vorbe- reitungen getroffen für die Beratung im Sozialausschuss wie für diesen umfassenden Be- richt. Beispiele sind die Quartiersarbeit als präventives Handlungsfeld. Das fällt in unser kommunales Handlungstableau. Aber natürlich auch der Ausbau der Unterstützungsange- bote in der Häuslichkeit. Oder eben die Förderung, wie unter dem nächsten Tagesord- nungspunkt behandelt, der innovativen Pflege als eines der ersten Pilotprojekte in diesem Feld. Ein wichtiger Ansatz für eine Pflege der Zukunft ist diese angesprochene ganzheitliche Per- spektive, die wir dennoch abbilden wollen und müssen. Sie finden auch Handlungsempfeh- lungen. Ich habe im Sozialausschuss versprochen, dass unsere Sozialplanerin, Frau Schlind- wein, sich jetzt unverzüglich daran macht, die Handlungsempfehlung zu konkretisieren, so dass wir operativ dann messen können, was wir in ein paar Jahren an der Stelle erreicht haben. Wir gehen – ich habe es mit dem Begriff Wachsende Stadt angedeutet – integrativ integrierend vor. Das heißt, wenn ich die Kollegen Fluhrer und Dr. Käuflein anschauen darf, wir sind mit der Stadtentwicklung, mit der Stadtplanung vernetzt. Sozialplanung ist keine Solitärveranstaltung. Damit komme ich zum nächsten Tagesordnungspunkt, der innovativen Pflege. Ich glaube, das ist genau der richtige Begriff für unser Voranschreiten in diesem Feld, in diesem Sektor der Sozialplanung, der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik. Innovation – um es einmal so zu sagen – bedeutet, den Mut zu haben, neue Wege zu gehen. Daran hat es uns in Karlsruhe noch nie gemangelt. Herzlichen Dank. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die Pflege beschäftigte uns schon mehrfach hier in diesem Hause. Es ist notwendig, wie wir auch im Bericht sehen, dass immer wieder ein Pflegebe- richt fortgeschrieben wird. Wir gingen ursprünglich einmal von explodierenden Zahlen aus. Die haben sich jetzt etwas gesenkt. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, in verschiedenen Abschnitten informiert zu werden, um einen sinnvollen Planungsansatz auch für die städti- sche und gemeinderätliche Lenkung zu haben. Eines ist sicher, wir brauchen in Zukunft mehr Pflege. Da ist einerseits der demografische Wandel. Der wird immer dargestellt. Aber ich sehe auch in den Familienstrukturen eine Notwendigkeit, hier tätig zu werden. Im Mo- ment sind über 50 % der zu Pflegenden noch zuhause und werden von Angehörigen ge- pflegt. Ich gehe schon davon aus, bei der Situation, die wir heute haben, die Kinder ver- streuen sich in alle Welt, dass dieses System in diesem hohen Umfang nicht mehr stattfin- den wird. Deswegen ist es notwendig, dass wir auch zukünftig Pflegeplätze sowohl statio- när als auch Pflegemöglichkeiten ambulant vorhalten. Es ist sicherlich deshalb wichtig, dass wir innovative Ansätze machen, uns immer wieder überlegen, was können wir Neues, was können wir Sinnvolles auf den Weg bringen. Dazu brauchen wir aber auch das notwendige Personal. Der Fachkräftemangel ist ein riesiges Problem, was uns in diesem Bereich begeg- net. Die innovative Pflege, die angesprochen wurde, ist sicherlich ein recht sinnvoller Ansatz, hier weiterzugehen, zu versuchen, was können wir erreichen. Können wir mit diesem An- satz, was ganz entscheidend auch Herr Bürgermeister Lenz gesagt hat, den ganzheitlichen Ansatz in der Pflege voranbringen? Mir ist es wichtig, wenn wir die Gelder freigeben, über die wir schon ausführlich während der Haushaltsberatungen beraten haben, dass wir zwei – 3 – Pflegedienste damit beauftragen. Ich glaube, da kann man am meisten an Erfahrung her- ausbekommen. Vielleicht gehen die auch etwas unterschiedlich an die Problematik heran, so dass hier ganz neue Erfahrungswerte für uns da sind und wir damit mit dieser Anschub- finanzierung bei der innovativen Pflege etwas Sinnvolles auf den Weg bringen können. Stadträtin Fischer (SPD): Erst einmal vielen Dank für diesen Sachstandsbericht und auch für die Ausschau. Für mich war eine wesentliche Erkenntnis in diesem Bericht die Dynamik und die Komplexität, die wir hier haben, und daraus resultierend die Schwierigkeit, wirklich passgenaue Prognosen zu erstellen. Wir haben gemerkt, wir können Prognosen allenfalls für fünf Jahre und nicht, wie manche behaupten, auf viel längere Zeiträume treffen. Wir haben zum Beispiel in Karlsruhe gemerkt, dass der Anstieg der Pflegebedürftigen seit dem letzten Bericht deutlich geringer ausgefallen ist, wie er damals prognostiziert wurde. Mit was hängt das zusammen? Das hängt damit zusammen, dass wir uns als Stadt Karlsru- he schon sehr früh auf den Weg gemacht haben, einer erhöhten Pflegebedürftigkeit ent- gegenzuwirken mit allen Arten von Angeboten. Das waren einmal vor etlichen Jahren die niedrigschwelligen Angebote in den Stadtteilen. Da haben wir mit einem ganz bescheide- nen Ansatz angefangen. Den Ausbau der ambulanten Pflege: Heute haben wir ein Projekt, zu dem ich nachher noch kurz etwas sagen will. Innovation haben wir uns immer schon auf die Fahnen geschrieben in dem Projekt. Unser neues Innovationsprojekt Innovative Pflege ist nur ein kleiner Baustein, auf dem wir weitermachen müssen. Wir müssen noch viele solcher Innovationen uns ausdenken, um die stationäre Pflege so lange wie möglich hinauszuschieben. Was auch sehr wichtig ist und auch das hat uns der Bericht gezeigt, Resilienz in der Pflege stärker fördern, insbesondere die Stärkung der Selbstverantwortung und Selbsthilfe. Da geht auch unser innovatives Pflegeprogramm deutlich darüber hinaus. Und ein ganz we- sentlicher Ansatz, wo wir wirklich sehr schnell vorankommen müssen, ist die Sicherstellung von Ausbildungskapazitäten. Hier müssen wir schnell zu Lösungen kommen, um gewapp- net zu sein für die generalistische Pflegeausbildung in Karlsruhe. Hier muss eine dezernats- übergreifende Koordinierung erfolgen. Keiner, der in der Pflege arbeiten will, darf uns ver- loren gehen auf diesem Weg. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir in diesem Jahr noch schnell eine Koordinierung finden. Beruhigend ist einerseits, dass die Pflege nicht allein in der kommunalen Verantwortung liegt. Es wurde das Wort geprägt, das hat uns sehr gut gefallen, wir bilden lokale Verant- wortungsgemeinschaften, um Innovationen auf den Weg zu bringen und insbesondere die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuschieben. Probleme, die wir als Kommu- ne aber nicht lösen können, ist die Unterfinanzierung der Pflege. Da hoffen wir sehr, dass jetzt der Bundestag zu einer Regelung kommt. Wir haben ein großes Problem durch die privatwirtschaftliche Organisation der Pflege. Stadtrat Borner (GRÜNE): Vor uns liegt heute ein umfassendes Werk zur Bedarfsentwick- lung Pflegebedürftiger in Karlsruhe vor. Wir möchten hervorheben, dass umfassend auf alle Gruppierungen, die von Pflege betroffen sind und besondere Ansätze benötigen, einge- gangen wurde. Wir möchten auch allen ämterübergreifenden Akteuren danken, die zu diesem Bericht beigetragen haben. Dennoch habe ich noch einige kritische Anmerkungen. – 4 – Herr Bürgermeister Lenz, nach unseren Sozialklausuren bin ich eigentlich davon ausgegan- gen, dass diese Art von Berichten eigentlich Geschichte sind. Für die nächste Fortschrei- bung wünsche ich mir, dass dieser Kennzahlen und Zwischenziele beinhaltet. Woher kom- men wir, wohin müssen wir? An diesen Zielen müssen wir uns, die Politik und Verwaltung, messen lassen. Bedauerlich finde ich auch, dass tatsächliche Bedarfe für einige Pflegebe- dürftige, wie zum Beispiel Menschen mit Bedarf an Intensivpflege, erst noch geprüft wer- den müssen, obwohl die GRÜNE-Fraktion hierzu rechtzeitig Anträge gestellt hatte. Zudem möchten wir die Verwaltung auf einen unserer Meinung nach Fehler im Bericht aufmerk- sam machen. Während in den Jahren 2015 – 2035 deutschlandweit die Pflegebedürftigen um 27 % zunehmen, wird in diesem Bericht nur von einer Steigerung von 8 % ausgegan- gen. Es wird auch nicht begründet, warum die starken Zuwächse nur in den nächsten 5 bis 10 Jahren stattfinden, danach nicht mehr. Der Babyboomer-Jahrgang 1964 ist im Jahr 2040 75 Jahre alt, also in 20 Jahren, und damit von Pflegebedürftigkeit bedroht. Wie bereits im Bericht erwähnt, stehen vor allem die Bereiche Stationäre Pflege, Kurzzeit- pflege und Fachkräftegewinnung besonders im Fokus. Zu den beiden letztgenannten Punk- ten hatte die GRÜNE-Fraktion bereits rechtzeitig Anträge gestellt, die jetzt von der Stadt- verwaltung abgearbeitet werden sollten. Zur Vorlage TOP 19, Innovative Pflege: Wir werden heute der Vorlage zustimmen. Dieses Projekt sehen wir als einen Baustein zur Stärkung der Pflegeinfrastruktur und Mitarbeiter- zufriedenheit. Wir versprechen uns zudem eine Stärkung der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen und eine Entlastung von pflegenden Angehörigen. Stadtrat Cramer (KULT): Wenn wir von Pflegebedürftigen sprechen, wenn wir an Pflege- bedürftige denken, dann denken wir meistens an Männer und Frauen mit weißen Haaren, die sich irgendwann nicht mehr allein bewegen können. Meiner Fraktion ist es aber beson- ders wichtig, an die jüngeren Menschen zu denken, die auch schon einen Pflegebedarf haben, weil sie in Lebenssituationen sind, wo sie betreut werden müssen, wo sie Pflege brauchen. Da möchte ich appellieren an die Stadtverwaltung und an uns Gemeinderäte, die letztendlich politisch vorgeben, was wir wollen, dass wir uns besonders bewusst ma- chen, dass wir in der Stadt in den nächsten Jahren Inklusion mehr leben müssen, dass wir Inklusion jetzt leben müssen. Von daher denken wir, dass das sehr wichtig ist mitzuneh- men. Wenn das getan wird, so sieht es aus in dem Bericht, haben wir kein Problem, dieser Vorlage so zuzustimmen, und beim nächsten Tagesordnungspunkt auch in der Logik den Sperrvermerk aufzuheben. Stadtrat Jooß (FDP): Weniger Pflegeheimplätze in Karlsruhe, das ist die Überschrift. Die Frage ist, wo bekommen wir die Pflegeplätze her. Wir wissen alle, Platzbedarf brauchen wir überall. Karlsruhe ist im Dilemma. Wir haben keinen Platz mehr, ob für Industrie, ob für Pflege oder egal für was. Da ist Innovation gefragt. Das ist der Verbindungspunkt. Wo be- kommen wir Plätze her? Da sehe ich nur das Umland. Dort gibt es noch Plätze genug, wie wir wissen. Da müssen wir den Hebel ansetzen. Natürlich können wir die Pflegeplätze nicht unbedingt ins Umland umfunktionieren. Denn das alte Sprichwort sagt schon: Ein alter Baum ist schwer zu verpflanzen. Das ist natürlich auch zu berücksichtigen. Wir brauchen hier die Pflegeplätze und müssen auch innovativ sein, dass wir sie woanders schaffen oder unterbringen. – 5 – Vielen Dank für die Vorlage von der Verwaltung. Es wurde ausführlich im Ausschuss be- sprochen. Ich sage extra ausführlich. Ich denke, wir brauchen hier nicht mehr viel Zeit zu verlieren. Wir stimmen beiden Vorlagen gerne zu und bedauern auch die Landesheimbau- verordnung, dass die uns weniger Plätze zur Verfügung stellt. Auch hier gilt es, innovativ zu sein. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte an die Beiträge meiner Vorredner anknüpfen. Frau Fischer hat darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir die stationäre Pflege hin- ausschieben. Ich glaube, die positive Situation, die wir jetzt haben, dass der Anstieg in der Pflege nicht ganz so stark ausgefallen ist, wie wir erwartet hatten, ist mit auf die Anstren- gungen der Stadt zurückzuführen, eben genau dies zu tun, die stationäre Pflege hinauszu- zögern, indem man die vorherigen Stationen leichter praktikabel macht. Pflege zuhause, bessere Möglichkeiten der ambulanten Pflege, all diese Dinge sind schon angegangen worden. Wir glauben, dass es der richtige Weg ist. Der muss weitergegangen werden. Die Pflege zuhause muss unterstützt werden, damit sie so lange wie möglich durchgeführt werden kann. Dies ist nicht nur im Interesse aller, weil damit die Kosten gering gehalten werden, sondern auch im Interesse der persönlich Betroffenen. Denn die meisten, die ge- pflegt werden, möchten so lange wie möglich zuhause bleiben. Also haben alle etwas da- von, die Betroffenen und wir als Gesamtheit. Diese Anstrengungen müssen weiter unter- nommen werden. An der Stelle gehen wir in die richtige Richtung. Ich möchte an Herrn Jooß anknüpfen. Wir sehen es auch so. Wir haben ein Problem. Die- ses Problem ist stärker geworden durch die Landesheimbauverordnung, die die SPD in der vorherigen Legislaturperiode im Landtag durchgebracht hat. Die sieht vor, dass die Bele- gung der Zimmer, die bis dahin immer Doppelzimmer waren, nur noch als Einzelzimmer erfolgen soll. Das bedeutet natürlich auch, dass unsere Heime von jetzt auf nachher nur noch halb so viele Leute fassen. Wir brauchen letztendlich doppelt so viele Heime, und wir müssen diese Heime bauen, denn diese Verordnung gilt immer noch. Wir haben sie kriti- siert, weil wir der Meinung sind, dass gerade in der stationären Pflege es wichtig ist, dass man überhaupt gepflegt wird, dass überhaupt genügend Plätze vorhanden sind. Oft genug ist es auch so, dass Leute, die ans Bett gefesselt sind, vielleicht doch lieber noch jemanden im Zimmer hätten, als allein in einem Zimmer untergebracht zu sein. Abgesehen von der Landesheimbauverordnung, die uns jede Menge Probleme schafft, weil wir zusätzliche Heime bauen müssen, glauben wir auch, dass die Anzahl der zu Pflegenden langfristig zu- nehmen muss. Denn unser gemeinsames Ziel – dafür haben sich alle hier ausgesprochen – ist eine bessere Pflege. Das bedeutet für uns auch, dass die stationäre Pflege besser werden muss. Eine bessere Pflege bedeutet, dass man am Ende seines Lebens – und es sind eben zum größten Teil alte Menschen, die von der Pflege betroffen sind – besser gepflegt wird. Das führt dann dazu, dass man länger lebt und damit brauchen wir insgesamt mehr Pfle- geplätze. Diese Anstrengungen müssen wir weiter auf uns nehmen, um mehr Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Viele haben schon lange die Pflegekatastrophe prognostiziert. Viele haben erwartet, dass sie kommt. Aber sie kommt wohl nicht. Manche haben vergessen, dass wir zwar viel älter werden, aber wir bleiben auch viel länger fit. Das heißt, man hat festgestellt, dass die Pflegedauer der Menschen immer noch ungefähr zwei Jahre im Durchschnitt ist. Es hat sich also gar nicht so viel verändert. Was sich verändert hat, ist, dass auf der einen Seite durch die Landespflegeverordnung wir mehr Platz brau- chen, mehr Fläche, mehr Zimmer. Und dadurch, dass die Familien nicht mehr so stabil sind – 6 – wie früher, müssen wir das auch noch aufgreifen. Aber ganz grundsätzlich wird die Pflege nicht explodieren mit riesigen Bedarfen. Einen Satz zu der Sozialraumplanung. Ich bin begeistert davon. Für mich war schon immer die Sozialraumplanung beziehungsweise die Planung im Quartier, im konkreten Umfeld ganz wichtig. Wenn wir bedenken, was Ehrenamtliche leisten können in einem konkreten Umfeld, wenn wir bedenken, wenn verschiedene Dienste zusammenkommen und koordi- niert sind, was da leistbar ist und was da leichter leistbar ist, als wenn jeder vor sich hin wurstelt. Deswegen glaube ich, dass in dieser intelligenten Planung sehr viel drin ist. Wir wollen auch die Stadt intelligent und quer. Das ist so etwas Ähnliches wie der IQ-Prozess in der Stadt. Das hätten wir auch gern hier in der Pflege. Deshalb halte ich sehr viel davon, dass wir das genau so machen. Da erwarte ich dann sehr große Fortschritte. Deswegen begrüße ich sehr diesen Antrag, diesen Modellversuch zu machen. Ich freue mich darauf und bin sehr gespannt auf die Ergebnisse. Stadtrat Wenzel (FW): Nur eine Ergänzung: Ja, ich trage das natürlich mit. Wir sind auf einem richtigen Weg. Ich habe aber in den letzten Tagen leider auch die Erfahrung ge- macht, dass, wenn ein Betroffener plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat – Unfall, Krankheit -, dann fehlt es manchmal auch an der Beratung und an der Kurzzeitpflege. Be- kommen Sie heute einmal ganz schnell eine Kurzzeitpflege. Auch in dieser Richtung sollten wir aktiv werden, auch die Beratung in den Stadtteilen vorantreiben. Denn es gibt nichts schlimmeres, als plötzlich vor einem Buch mit sieben Siegeln zu stehen. Ansonsten sehe ich es hier auf dem richtigen Weg, und ergänzend meine Anregung. Stadträtin Fischer (SPD): Vielen Dank, dass ich noch einmal etwas sagen darf. Ich will ganz kurz den Kollegen am Schluss noch etwas sagen. Wir sind bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung in Karlsruhe auf einem sehr guten Weg. Das weiß jedes Mit- glied aus dem Arbeitsausschuss Ältere Generation, dass alle Träger gemeinsam daran ar- beiten. Deshalb wird die Landesheimbauverordnung in Karlsruhe sehr gut umgesetzt. Ge- nauso die Kurzzeitpflege. Auch da haben wir Mittel eingestellt in Karlsruhe, dass hier Plätze eingerichtet werden. Insofern sind wir auch da auf einem guten Weg, müssen aber sicher noch nachsteuern. Ich möchte mich einfach noch einmal ganz herzlich bedanken, auch bei der Verwaltung. Ich habe dieses Pilotprojekt von Anfang an begleitet. Es hat sehr viel Freude gemacht, hier gemeinsam dieses Pilotprojekt zu erarbeiten, auch anzuhören, was andernorts mit diesem Modell Buurtzorg schon auf den Weg gebracht wird, trotz unserem anderen Abrechnungs- system in Deutschland. Es stärkt die Selbstbestimmung der zu Pflegenden. Es stärkt die Selbstverantwortung und es macht die zu Pflegenden zufriedener. Und wir haben bei den Pflegekräften auch einen sehr innovativen Ansatz in der Selbstorganisation und in der Selbstverantwortung. Wenn man es auf die Gemeinschaft bezieht, ist es ein Projekt, was uns langfristig auch Kosten einspart. Deshalb schauen auch die Kostenträger sehr interes- siert darauf, wie wir in dieser Pilotphase mit diesem Projekt umgehen. Denn es könnte sehr gut sein, dass es dann, wenn sich herausstellt, dass es umsetzbar ist, auch die Pflegekassen interessiert an dieser Sache sind. Deshalb noch einmal ganz herzlichen Dank. Aber wir brauchen noch sehr viele solcher Projekte, um in der Pflege innovativ zu sein. Der Vorsitzende: Noch ein, zwei Bemerkungen. Herr Stadtrat Borner, Sie haben eine gan- ze Reihe von Fragen gestellt. Der Fachdezernent teilt mir gerade mit, dass im Sozialaus- – 7 – schuss alle diese Fragen von Ihnen schon gestellt und von uns eine schriftliche Beantwor- tung zugesagt wurde. Wer sich vom Publikum dann auch noch für die Antworten interes- siert, kann die bei uns abrufen. Wir haben ein Defizit, das sich jetzt durch die Anwendung der Landesheimbauverordnung ergibt. Ich sehe uns aber auch auf einem guten Weg. Herr Stadtrat Jooß, damit das hier nicht schief läuft, wir sind ausdrücklich als Stadt nicht der Meinung, dass wir unsere Pflegebedürftigen im Umland unterbringen. Sondern wir müssen hier stadtteilnahe Pflegeangebote schaffen. Gerade, wenn Sie ein älteres Ehepaar haben, von dem der eine den anderen dann nicht mehr pflegen kann, dann soll es möglich sein, dass es auch weiterhin einen täglichen Kontakt gibt, weil der eine im Pflegeheim ist und der andere im Quartier nebenan und nicht in der Stadt nebendran. Insofern muss das und wird das auch weiter unser Ziel sein. Ich sehe bei diversen Neubauvorhaben, ob das Nancystraße/Ecke Kussmaulstraße ist, ich könnte noch ein paar aufzählen, haben wir im- mer in der Planung auch ein Grundstück für ein Pflegeheim vorgesehen, so dass wir hier mit der Realisierung dieser Vorhaben auch dieser Versorgung ein Stück näher treten. Dass viele sich zuhause pflegen lassen, ist sicher gut. Aber ich glaube, es gehört auch zur Wahrheit, dass das zum Teil auf dem Rücken der Familien osteuropäischer Pflegekräfte ausgetragen wird, für die ich immer noch keine vernünftige Absicherung und auch ent- sprechende familienfreundliche Regelung der Arbeitszeiten erkennen kann. Auch das ge- hört zu diesem Thema dazu. Das zu diesen beiden Tagesordnungspunkten, die ich jetzt nacheinander zur Abstimmung stelle. Ich rufe auf die Beschlussvorlage 2019/0115 unter Tagesordnungspunkt 18. – Das ist ein einstimmiges positives Votum. Wir kommen zum Pilotprojekt „INNOVATIVE PFLEGE“ unter TOP 19, die Vorlage 2019/0114. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019