Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen
| Vorlage: | 2019/0112 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anlage 1 Liste der gefährlichen Tiere A) gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 und den Zirkusleitlinien ungeeigneten Wildtierarten + Delfine + Flamingos + Greifvögel + Menschenaffen + Nashörner + Pinguine + Tümmler und + Wölfe B) die nach BGR-GUV-R 116 als besonders gefährlich oder gefährlich geltenden Wildtierarten + Affen ab Makakengröße + Alligatoren + Bären + Elefanten + Emus + Flusspferde und Zwergflusspferde + Giftschlangen + Großkatzen inklusive Geparde + Hyänen + Kasuare + Krokodile + Nandus und + Strauße
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0112 Dez. 4 Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städti- schen Plätzen und öffentlichen Flächen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 22.03.2019 8 x Keine Abstimmung Hauptausschuss 07.05.2019 14 X Vorberaten Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.10.2019 12 X Vorberaten Gemeinderat 22.10.2019 19 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zur Umsetzung des gefassten Beschlusses vom 18. September 2018 (Vorlagen Nr. 2018/0505) fol- gendes Konzept: Ab 15. Januar 2020 erfolgt auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen keine Zulassung mehr von Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtieren gemäß Anlage 1. Die Nutzung der städtischen Plätze und öffentlichen Flächen durch Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtie- ren ist nicht mehr gestattet. Die städtischen Plätze und öffentlichen Flächen werden insofern teilentwidmet. Für den Fall der Ablehnung des Konzepts durch den Gemeinderat ist dieser damit einverstan- den, dass sich auch der Beschluss vom 18. September 2018 erledigt hat. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 20.000 € pro Jahr Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung/Sachstand Die Thematik von Wildtieren im Zirkus wurde in mehreren Sitzungen des Gemeinderats behan- delt. Es wird auf folgende Vorlagen verwiesen: Gemeinderat, 27. Juli 2010, TOP 17 Gemeinderat, 29. September 2015, TOP 23 Gemeinderat, 26. April 2016, TOP 22 Gemeinderat, 14. März 2017, TOP 25 (Tiere auf Märkten) Gemeinderat, 18. September 2018, TOP 25 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2018 beschlossen, dass die Verwal- tung die Umsetzungsmöglichkeiten eines Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren für öffentliche Flächen in Karlsruhe einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterzie- hen und eine entsprechende Liste von Tieren erstellen soll. 1. Umsetzung in anderen Städten: Die Verwaltung hat sich unter anderem bei den Städten Baden-Baden, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Stuttgart und München sowie bei einigen kleineren Städten, die bereits ein Wildtier- verbot beschlossen haben, bezüglich der Umsetzung erkundigt. Dabei zeigte sich das einheitli- che Bild, dass die Städte mangels rechtlicher Grundlage Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatten und die Umsetzung sehr uneinheitlich erfolgte. Die Umsetzungen des jeweiligen Ge- meinderatsbeschlusses erfolgten in den besagten Städten meist durch Anpassung der vertragli- chen Regelungen (z.B. Ansbach, Ingolstadt, München, inzwischen auch Stuttgart) oder durch Entwidmung (z.B. Heilbronn). Daneben gibt es Städte und Gemeinden, die zwar ein Wildtier- verbot beschlossen haben, aber derzeit ohnehin über keine geeigneten kommunalen Flächen für Zirkusgastspiele verfügen. Die Stadt Heilbronn wurde inzwischen von einem Zirkusunternehmen auf Zulassung verklagt. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat bereits eine mündliche Verhandlung vor dem Verwal- tungsgericht Stuttgart stattgefunden. Die Problematik, welche sich aber hier gestellt hat, war nicht das Wildtierverbot an sich, sondern, dass der Platz derzeit aufgrund der Bundesgarten- schau belegt ist. Daneben ist eine Sperre von drei Monaten zwischen zwei Zirkusgastspielen üblich und im Winter gastiert bereits der Heilbronner Weihnachtscircus in Heilbronn. In diesem Jahr wurden auch bereits die Städte Ansbach (VG Ansbach, Beschl. v. 27.02.2019, Az. AN 4 E 19.00277), Krefeld (VG Düsseldorf, Beschl. v. 02.04.2019, Az. 18 L 3228/18) und Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2019, Az. 18 L 1205/19) im einstweiligen Rechtsschutz ver- pflichtet, die städtischen Flächen den Zirkusunternehmen als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Sowohl das Verwaltungsgericht Ansbach als auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf sahen einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung mangels spezifischen örtli- chen Bezugs. Inzwischen wurde auch die Stadt Ulm im einstweiligen Rechtsschutz verpflichtet, auf die städtische GmbH einzuwirken, die städtischen Flächen dem Zirkusunternehmen als Ver- anstaltungsort zur Verfügung zu stellen (VG Sigmaringen, Beschl. v. 13.09.2019, Az. 1 K 3225/19). Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bejahte zwar den bisher immer abgelehnten örtlichen Bezug eines Wildtierverbotes. Allerdings stellt § 10 Abs. 2 S.1 GemO sowie der Erlass eines Verwaltungsaktes aus Sicht das Verwaltungsgerichts Sigmaringen keine taugliche Rechts- grundlage dar, welche einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) rechtfertigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Rechtliche Bewertung und Umsetzungsmöglichkeiten für Karlsruhe: Da bislang keine gesetzliche Regelung von Seiten der Bundesregierung aus tierschutzrechtlichen Gründen (§ 11 Abs. 4 Tierschutzgesetz) getroffen wurde und eine entsprechende Ermächtigung für die Gemeinden nicht abgeleitet werden kann, ist aus dem Tierschutzrecht keine rechtliche Ermächtigung ersichtlich, die Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben generell zu ver- bieten. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind die Ein- wohner im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Ge- meinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen. Der Zulassungsanspruch besteht nur im Rah- men der Zweckbestimmung (Widmung) der öffentlichen Einrichtung. Ortsfremden, zu denen üblicherweise auch die Zirkusunternehmen zählen, steht der Anspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GemO nicht zu. Wird die öffentliche Einrichtung jedoch in ständiger Übung auch Ortsfremden überlassen beziehungsweise ist sie ausdrücklich auch für Ortsfremde gewidmet, haben diese einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihren Zulassungsantrag. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtung (Widmung) hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit einen Ermessensspielraum, bei dem jedoch insbesondere der Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Dane- ben gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Errichtung, Aufrechterhaltung oder Ausbau von öffentlichen Einrichtungen, weshalb auch eine Entwidmung beziehungsweise Teilentwidmung vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht umfasst ist. Inwieweit hierbei in das Recht auf Be- rufsausübung nach Art. 12 Grundgesetz eingegriffen werden darf, beziehungsweise ob über- haupt ein Eingriff vorliegt, ist umstritten. Dies gilt insbesondere auch bei der Zulassung von Zir- kusunternehmen auf kommunalen Plätzen mit der Vorgabe, keine oder bestimmte Tiere zu hal- ten beziehungsweise mitzuführen. Das Verwaltungsgericht München (Urt. v. 06.08.2014, Az. M 7 K 13.2449) sowie das Ober- verwaltungsgericht Lüneburg (Beschl. v. 02.03.2017, Az. 10 ME 4/17) haben entschieden, dass gefahrenabwehrrechtliche und bauordnungsrechtliche Gründe eines Wildtierverbots zulässig sind und nicht von der Sperrwirkung des § 11 Tierschutzgesetz umfasst sind. Daher scheint auch eine Teilentwidmung von Festplätzen für Zirkusse mit Wildtieren jedenfalls dann zulässig zu sein, wenn die Nichtzulassung auf Zirkusse mit Raub- oder anderen ge- fährlichen Tieren beschränkt wird. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden (Be- schl. v. 27.02.2019, Az. AN 4 E 19.00277), dass ein Wildtierverbot aus gefahrabwehrrecht- lichen Gründen dann unzulässig ist, wenn die Kommune bisher keinerlei negative Erfahrun- gen mit Zirkusunternehmen gemacht hat. Insofern fehle es an der ortsbezogenen Gefahr, die einen Grundrechtseingriff rechtfertigen würde. Damit sei auch der Bezug zur örtlichen Gemeinschaft zu verneinen. Bei einer Teilentwidmung handelt es sich um eine auf kommunalrechtlichen Erwägungen beruhende Entscheidung. Denn die Zurschaustellung von Tieren gefährlicher Arten ist in besonderem Maße gefahrgeneigt, da die ausbruchssichere und zugleich verhaltensgerechte Unterbringung solcher Tiere unter den Bedingungen eines von Ort zu Ort ziehenden Unter- nehmens vielfach kaum möglich ist. Daneben sind die öffentlichen Einrichtungen in ihrer Bauweise meist nicht darauf ausgerichtet, große oder gefährliche Tiere sicher und gleichzei- tig verhaltensgerecht unterzubringen, da die öffentlichen Einrichtungen während des überwiegenden Teils des Jahres zu anderen Zwecken genutzt werden. Laut dem europäi- schen Tierschutz-Dachverband Eurogroup for Animals ereigneten sich in den letzten 22 Jahren insgesamt 305 Zwischenfälle mit mehr als 600 Zirkustieren, darunter auch einige mit tödlichem Ausgang. EU-weit wurden 86 Personen zum Teil schwer verletzt, 11 Menschen starben. Allein 139 Vorfälle ereigneten sich in Deutschland. Zwischen 2009 und 2016 kam Ergänzende Erläuterungen Seite 4 es in Deutschland insgesamt zu 25 Elefantenausbrüchen in Zirkusbetrieben. Dabei wurden mindestens vier Menschen schwer verletzt. Die Gefährlichkeit der Tiere belegt auch die Drucksache 78/16 des Bundesrates vom 18. März 2016. Hier wird davon ausgegangen, dass die „eigentlich notwendige Einrichtung von ausrei- chend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen kollidiert mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität. So verfügt nur ein einziger Großzirkus über die Möglichkeit, Elefanten in Außenausläufen mit ausbruchssicheren Gitterelementen zu halten. In aller Regel werden lediglich zwei oder drei dünne Stromlitzen gezogen, die einen möglichen Ausbruch nicht sicher verhindern können. Ferner sind vermehrte Zwischenfälle mit den genann- ten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wie- der gefährden. Neben dem tödlichen Unfall in 2015 im baden-württembergischen Buchen, wo ein Mann ums Leben kam, gab es zum Beispiel auch schon in 2013 einen tödlichen Zwischenfall in einem benachbarten französischen Zirkus (Cirque de l'Europe) wo ebenfalls ein Elefant aus seinem Freigehege ausbrach, indem er eine Plane über den Elektrozaun warf und durch die Absperrung lief. Er attackierte eine Gruppe Rentner und verletzte einen 84-jährigen Mann töd- lich.“ Dass Ausbrüche nicht ganz fernliegend sind, belegt auch ein Ausbruch eines Elefanten in Karlsruhe vor ca. 15 Jahren, der nur mit einer großen Rettungsaktion wieder eingefangen wer- den konnte. Aber auch der Ausbruch des Elefanten „Kenia“ Anfang Juni letzten Jahres im rheinland-pfälzischen Neuwied aus seinem Zirkusgehege und sein rund ein Kilometer langer Spaziergang durch die Stadt belegen, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Diese Ausbrüche verdeutlichen, dass aufgrund der Gefährlichkeit dieser Tiere ein erhöhter Ver- waltungsaufwand besteht. 3. Liste der gefährlichen Tiere Zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines Tieres, hat sich die Stadtverwaltung an der Richtli- nie BGR-GUV-R 116 - Haltung von Tieren der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) orientiert. Eine direkte Anwendung dieser Richtlinie scheidet aus, da sie keine An- wendung auf Schausteller und Zirkusunternehmen findet. Laut DGUV gelten als gefährliche Tiere, Wildtiere und domestizierte Tiere, die durch ihre Kör- perkraft, Waffen oder Gifte in Verbindung mit gefährdendem Verhalten, Personen im erhebli- chen Maße verletzen können (BGR/GUV-R 116 - Haltung von Wildtieren). Wildtiere sind danach alle nicht domestizierten Tierformen. Als besonders gefährliche Tiere gelten nach der BGR-GUV- R-116 Wildtiere und domestizierte Tiere, bei denen der Kontakt mit Lebensgefahr verbunden sein kann. Daneben definiert der Bundesrat (Beschl. v. 25.11.2011, Drucksache des Bundesrates 565/11) sechs Tierarten, nämlich Affen (zum Teil wegen ihrer Größe, aber auch Beißkraft), Elefanten, Bären, Nashörner, Großkatzen und Flusspferde, als gefährliche Tiere. Folglich kommt ein Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren dann in Betracht, wenn die Tiere aufgrund ihrer Größe, Gewicht und Kraft oder wegen anderer Eigenschaften, insbesondere wegen des Risikos von (Beiß-) Verletzungen, eine Gefahr für Personen in der Einrichtung oder in der näheren Umgebung oder für die Einrichtung selbst beziehungsweise den darin befindlichen Sachen darstellen könnten. 4. Fazit Die Verwaltung weist darauf hin, dass für ein derartiges Verbot von gefährlichen Wildtierarten aufgrund widersprechender Urteile von Verwaltungsgerichten und einer bisher fehlenden ab- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 schließenden höchstrichterlichen Rechtsprechung für eine Zulassungsbeschränkung ein rechtli- ches Restrisiko besteht. Dennoch kann der Gemeinderat eine Entscheidung herbeiführen, dass bei der Zulassung von Zirkusgastspielen ab 15. Januar 2020 auf städtischen Plätzen generell nur die Zirkusbetriebe zugelassen werden, die keine gefährlichen Wildtiere gemäß Anlage 1 mit sich führen und/oder zur Schau stellen. Darüber hinaus soll von der Möglichkeit, in Einzelfällen Tiere im Altbestand eines Zirkusunter- nehmens von dem Mitführungs- und Schaustellungsverbot auszunehmen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2010), nicht mehr Gebrauch gemacht werden können. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass ausgehend von jährlich zwei regulären Zir- kusgastspielen sowie einem Gastspiel des Karlsruher Weihnachtszirkus Einnahmeausfälle in Hö- he von ca. 20.000 € pro Jahr entstehen können, falls diese Gastspiele aufgrund des Verbots von Zirkusaufführungen nicht durchgeführt werden könnten und die Unternehmen nicht in Karlsru- he gastieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zur Umsetzung des gefassten Beschlusses vom 18. September 2018 (Vorlagen Nr. 2018/0505) fol- gendes Konzept: Ab 15. Januar 2020 erfolgt auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen keine Zulassung mehr von Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtieren gemäß Anlage 1. Die Nutzung der städtischen Plätze und öffentlichen Flächen durch Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtie- ren ist nicht mehr gestattet. Die städtischen Plätze und öffentlichen Flächen werden insofern teilentwidmet. Für den Fall der Ablehnung des Konzepts durch den Gemeinderat ist dieser damit einverstan- den, dass sich auch der Beschluss vom 18. September 2018 erledigt hat.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 19 der Tagesordnung: Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen Vorlage: 2019/0112 dazu: Interfraktioneller Änderungsantrag SPD, GRÜNE, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/1035 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen zur Umsetzung des gefassten Beschlusses vom 18. September 2018 (Vorlagen Nr. 2018/0505) folgendes Konzept: Ab 1. November 2019 (Anm.: geändert laut Änderungsantrag) erfolgt auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen keine Zulassung mehr von Zirkusunternehmen mit gefähr- lichen Wildtieren gemäß Anlage 1. Die Nutzung der städtischen Plätze und öffentlichen Flächen durch Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtieren ist nicht mehr gestattet. Die städtischen Plätze und öffentlichen Flächen werden insofern teilentwidmet. Für den Fall der Ablehnung des Konzepts durch den Gemeinderat ist dieser damit einver- standen, dass sich auch der Beschluss vom 18. September 2018 erledigt hat. Abstimmungsergebnis: Veränderte Beschlussvorlage: Bei 36 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 18:49 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für – 2 – öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Da wir das schon ausreichend und ausgiebig diskutiert haben, verzichte ich auf eine Ein- führung. Ich schlage vor, dass wir den Inhalt des Änderungsantrags einfach in unsere Be- schlussvorlage übernehmen, weil er die sonstige Festlegung auf die nächsten Jahre be- grenzt und damit das Wildtierverbot hier überhaupt eine Wirkung entfalten kann. Sonst bräuchten wir es auch gar nicht diskutieren. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Schon häufig wurde das Thema Wildtiere im Zirkus hier im Gemeinderat diskutiert. Angefangen hat die Debatte mit dem Antrag der GRÜNEN im Jahr 2010. Weitere Anträge von uns folgten. Für uns GRÜNE wäre es ein sehr großer Erfolg im Sinne der Menschen und der Tiere, wenn die Beschlussvorlage heute eine Mehrheit be- käme. Es ist längst überfällig, dass keine Wildtiere mehr – wie sie auf der Liste genannt werden – in Zirkussen auftreten. Wir GRÜNE sehen neben der Gefahr für die Besucher der Zirkusse zusätzlich das Problem in der mangelhaften Unterbringung. Auch, weil Aus- bruchsgefahr droht. Aus diesem Grund gibt es bereits in vielen Städten ein Wildtierverbot. Die Liste von Berich- ten über ausgebrochene Tiere oder Angriffe von Tieren ist lang. Der Bundesrat hat eben- falls mehrere Initiativen dazu gestartet. In vielen EU-Ländern gibt es ein Wildtierverbot in Zirkussen. Karlsruhe hinkt also hinterher. Die Städte, zum Teil in unserer Nachbarschaft, die bereits gehandelt haben, halten sich damit auch an die Empfehlung der Bundestierärzte- kammer, die dieses Thema schon lange auf der Agenda hat. Neben dem Schutz der Men- schen vor der Gefahr der Tiere, geht es uns GRÜNE aber vor allem auch um Tierschutz. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen ist nicht möglich. Es fehlt an Auslauf, die Wildtiere sind im Dauerstress durch ständig wechselnde Standorte sowie durch die Dressuranforderungen. Dringend notwendig ist deshalb eine Änderung des Tierschutzge- setzes. Je mehr Städte politische Entscheidungen für ein Wildtierverbot treffen, desto eher wird endlich auch auf Bundesebene das Tierschutzgesetz geändert. Dem gegenüber steht die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für Zirkusse mit weniger gefährlichen domestizierten Tieren in vielen Städten Deutschlands, die das Wildtierverbot schon haben. Der Spaß bleibt dabei nicht auf der Strecke. Zum Argument, dass beim Wildtierverbot die Berufsaus- übungsfreiheit der Tiererzieher bedroht wäre, ist anzumerken, dass die Berufsausübung auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in Zoos, in Tierparks oder mit weniger gefährli- chen Tieren stattfinden kann. Eine frühere Terminierung für die Umsetzung des Wildtierverbots, also direkt nach dem 01.11.2019 erscheint uns konsequent und in der Abwägung zu eventuell entstehenden Schäden durch gefährliche Situationen und nicht verhaltensgerechten Unterbringungen logisch. Der Bevölkerung gegenüber wird dadurch ein Zeichen gesetzt. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wenn der Gesetzgeber nicht nachjustiert, wo die Gesell- schaft einen Bedarf anmeldet, dass Gesetze sich ändern, weil sich der Zeitgeist verändert hat, dann sind in der Regel die Gerichte gefragt. Die Gerichte werden immer gefragt, wenn Unklarheit besteht, wenn Rechtsklarheit geschaffen werden muss. Im Bereich des Themas Auftritt von wilden Tieren in Zirkussen sind die Gerichte mindestens seit fünf, sechs Jahren schon damit befasst. Ganz unterschiedliche Sachverhalte liegen zugrunde, mal haben Kommen per Vertrag entsprechende Nutzungsbeschränkungen verfassen wollen, mal – 3 – durch Veränderung der Gemeindeordnung. Das Ganze zieht sich durch verschiedene Bun- desländer. In Baden-Württemberg fehlt es uns bislang an einer höchstrichterlichen Recht- sprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Es sind aber Klageverfahren anhängig. Die Erstinstanzen haben auch im Bundesgebiet unterschiedlich entschieden. Mal waren es tierschutzrechtliche Aspekte, die leider – kann ich persönlich sagen – wegen der Defizite im Tierschutzgesetz in der jetzigen Fassung nicht zum Zuge kommen konnte. Also geht es um Gefahrenabwehr, Bauordnungsrecht und ähnliche Vorschriften, die den Schutz des Men- schen, das Sicherheitsbedürfnis der Zuschauer in einem Zirkus in den Vordergrund stellen. Berufsausübungsfreiheit als hohes Rechtsgut, ein Grundrecht, Artikel 12 GG, steht dem gegenüber. Aus manchen Urteilen liest man das. Es ist aber so, dass die Berufsausübungs- freiheit nicht das Recht, den Anspruch eines einzelnen Unternehmens beinhaltet, eine be- stimmte Nutzung auf einem öffentlichen Platz ausüben zu dürfen. Die Gemeinde hat im Rahmen der Gemeindeordnung eine Ermessens- und Gestaltungsspielraum, wie sie ihre Plätze, ihre Einrichtungen widmet oder auch entwidmet, teilentwidmet. Sie muss ermes- sensrechtmäßig ausüben, aber sie muss nicht ein bestimmtes Unternehmen, das vielleicht jetzt auch mit Klage gedroht hat, indirekt subventionieren. Denn es sind andere Probleme. Ich bedauere das für die Zirkusse, die sie vor ihre existenti- ellen Grundlagen stellen. Es sind die Veränderungen der Gesellschaft in ihrer Sichtweise auf bestimmte Shows, auf bestimmte Einlagen, denen die Menschen einfach nicht mehr zu- sprechen. Aus – wie gesagt – tierschutzrechtlichen Erwägungen, aus ethischen Vorstellun- gen, aus der Vorstellung, dass es nicht der Natur des wilden Tieres entspricht, den Zu- schauer durch Dressuren in engem Raum zu bespielen. Es ist das Sicherheitsbedürfnis, weil es Fälle gab in der Vergangenheit, dass es zu Ausbrüchen kam, dass ein Tier dann auch irgendwann aggressiv reagiert hat. Bei Senaten in ihrer großen Weisheit man kann nie ein- schätzen, wie sie am Ende des Tages entscheiden. Aber wir sollten den Mut aufnehmen, um eine erforderliche Entscheidung herbeizuführen. Den sollten wir in dem Haus mitbrin- gen. Lüneburg als Oberverwaltungsgericht hat in dem Bundesland bereits eine Entschei- dung getroffen und aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorschriften zugelassen. Aber wir brauchen die Entscheidung Baden-Württembergs. Daher ist es wichtig, dass wir diesen Weg der Verwaltung mitgehen. Der Zeitpunkt ist letztlich irrelevant. Denn irgendwann müssen wir vorankommen. Stadtrat Zeh (SPD): Ich danke Ihnen, Frau Dogan, für Ihre ausführliche rechtliche Würdi- gung des Ganzen. Es ist ein Restrisiko bei der Vorlage da. Diese Vorlage der Verwaltung geht auf einen Antrag der SPD vom vergangenen Jahr zurück, der schon die Mehrheit hier im Gemeinderat gefunden hat. Wir haben das hier noch einmal ausführlich diskutiert. Die SPD sagt, ein Zirkus braucht Clowns, ein Zirkus hat auch gerne Trapezkünstler. Auch die SPD sagt, auch Tiere, wie Pferde, eine Pferdedressur sollten in einem Zirkus auftreten kön- nen. Aber braucht ein Zirkus noch Elefanten, die auf den Hinterfüßen stehen und Männ- chen machen? Da sagen wir ganz eindeutig, nein. Diese gefährlichen Wildtiere haben im Zirkus nichts zu suchen. Als Beispiel haben wir im Zoo die Elefantenanlage erweitert, um sie seniorengerecht zu machen. Genau diese Haltungsbedingungen, die für den Zoo vorge- schrieben sind, können vom Zirkus nicht erfüllt werden, wenn die Tiere auf Reisen sind. Wer die Umzäunung von Zirkuselefanten einmal gesehen hat, da ist durchaus ein Ausbruch eines Elefanten möglich. Das hatten wir auch in Karlsruhe schon einmal, dass ein Elefant ausgebrochen ist. Gott sei Dank ist in Karlsruhe nichts passiert. Aber es gibt auch Elefan- – 4 – tenausbrüche, die gefährlich waren. Was für Elefanten gilt, gilt erst recht für Großkatzen. Auch die können nicht artgerecht in Zirkussen gehalten werden. Ein Risiko – ich habe es gerade eben gesagt – für einen Prozess besteht schon, wenn wir den Messplatz dementsprechend entwidmen ab dem 1. November. Aber ich glaube auch, wir als SPD wollen das Restrisiko gehen. Es ist wirklich – die Verwaltung hat es dargelegt – keine Stadt mit einer Randbedingung vergleichbar. Jeder hat spezifische Angelegenheiten. Dieses Risiko gehen wir als SPD ein und stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Hock (FDP): Ich darf heute für die Zählgemeinschaft sprechen. Eine Fraktion, die GRÜNEN, haben das immer gefordert und sind immer dazu gestanden. Dafür haben Sie meinen Respekt, weil Sie nie etwas anderes gesagt haben. Aber einige andere Fraktionen im Haus winden sich aus dieser Geschichte immer mehr heraus. Erst war es die SPD, die hat einmal etwas ganz anderes gesagt. Heute sagt die CDU auch das Gegenteil von dem, was sie seit zwei, drei Jahren gesagt hat, alles in Ordnung, alles toll. Es kommt draußen super gut an. Wir haben eines immer gesagt: Alle Argumentationen hier sind in Ordnung, kann man akzeptieren. Keine Wildtiere, das habe ich immer gesagt, weiß auch jeder. Aber wir haben immer gesagt – das hat die Verwaltung auch selber gesagt, die ist heute zu die- ser Verwaltungsvorlage getrieben – man will, dass höchstrichterlich entschieden wird. Das ist es im Endeffekt noch nicht. Wir holen uns als Stadt heute ein Prozessrisiko ins Haus, von dem wir gar nicht abschätzen können, was es im Endeffekt für die Stadt Karlsruhe bedeu- tet. Sie können sich darauf verlassen, dass die Stadt Karlsruhe als zweitgrößte Stadt in Ba- den-Württemberg hundertprozentig verklagt wird. Deshalb: Das Prozessrisiko sollte man schon einmal der Öffentlichkeit benennen, was das bedeutet. Da geht es nicht um 10.000 oder 20.000 Euro. Da geht es um viel mehr. Deshalb sagt meine Fraktion und die Zählge- meinschaft, so lange es nicht höchstrichterlich entschieden ist, wollen wir diesen Beschluss heute nicht mitgehen. Deshalb werden wir dagegen stimmen. Wir werden dagegen stim- men, weil wir uns nicht aus der Verantwortung herauswinden. Wir haben immer gesagt, wir stehen dazu, wenn es entschieden ist. Es ist noch nicht entschieden. Deshalb wird die Zählgemeinschaft dieses heute ablehnen und auch klar sagen, es ist unerträglich, wie man sich zu dieser Vorlage jetzt hat hinreißen lassen. Die letzten Jahre wurde Druck aufgebaut. Das ist alles in Ordnung. Aber wie eine Fraktion nach der anderen jetzt umfällt, verstehe ich nicht. Stadtrat Braun (KAL/Die PARTEI): Ich teile die Auffassung, dass eigentlich jedem klar sein muss und sollte, dass die Daseinsberechtigung von Tieren nicht auf ihre bloße Unter- haltung und Belustigung beschränkt ist. Tiere sind viel mehr zum niedlich finden oder auf- essen da. Deswegen fordert meine Partei auch, Tiere gehören nicht in den Zirkus, sondern auf den Teller. Folglich, meine Damen und Herren, werden wir der Vorlage Wildtiere aus Zirkussen zu verbannen, gerne zustimmen und hoffen, in der Zukunft auch den Schritt an- gesetzt zu bekommen, alle Tiere von Zirkuszelten zu verschonen, ungeachtet dessen, ob sie Wildtiere sind, ob sie gefährlich sind oder nicht. Stadtrat Schnell (AfD): Der Kollege Hock hat das Hauptargument, das ich bringen wollte, jetzt schon vorweg genommen. Es besteht – wie gesagt – noch keine rechtliche Sicherheit, weil diese Entscheidung in Mannheim noch aussteht. Es drohen hohe - es kann bis in den siebenstelligen Bereich gehen – Beträge, die solche Klagen haben können. Es fehlt weiter- hin das entsprechende Bundesgesetz. Daher lehne ich den Antrag in der gestellten Form ab. – 5 – Im Gegensatz zu – und jetzt sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich jetzt in ein typisches AfD-Sprech verfalle – den Blockparteien gibt es bei uns keinen Fraktionszwang. Deshalb habe ich vollstes Verständnis dafür, wenn meine sehr geschätzte Fraktionskollegin Ellen Fenrich in ihrer Sicht der Dinge einen anderen Fokus hat und deshalb hier anders votiert. Falls jemand von Ihnen ob des Ihnen ab und an auferlegten Fraktionszwangs irgendwann einmal der Frust packt, wir halten Aufnahmeanträge in unserer Geschäftsstelle für Sie be- reit. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Artgerechte Tierhaltung und Zirkus – das ist ein Wider- spruch. Das fängt schon beim völlig ungenügenden Platz an. Dann die Ortswechsel, der stressige Transport, dann die Gerüche, die Lärmbelastung durch die vielen Menschen, die laute Musik. Das ist nur einmal ein Versuch, sich in die Situation hineinzuversetzen, der diese Tiere ihr ganzes Leben unterworfen sind. Schade, dass wir nicht aus Sicht der Tiere argumentieren können, deren Lebensumstände an dieser Stelle rechtlich gesehen keine Rolle spielen, da es Seitens der Bundesregierung keine Vorgaben für Tierschutz in diesem Bereich gibt. Dann eben das Vehikel Sicherheit. Glücklicherweise decken sich die Tiere, die besonders fragwürdig in der Haltung sind, mit denen, die als besonders gefährlich einge- stuft werden. Also, super, ihr Affen und Tiger, dass ihr so ein Risiko für die öffentliche Si- cherheit darstellt. Ihr seid die Einzigen, die man guten Gewissens beglückwünschen kann, weiter so. Ernsthaft, braucht es die öden Tiernummern wirklich neben all diesen atemberaubenden Artisten? Nicht wirklich. Das sage ich auch im Hinblick auf die ewige Floskel, dass das im- mer im Auge des Betrachters liegt. Also, auch volle Unterstützung zum Änderungsantrag, um zu verhindern, dass jemand noch last Minute auf fünf Jahre irgendwelche Tiernum- mern genehmigt. Das wünsche ich mir abschließend für alle Wildtiere, im Gegensatz zu unserem Kollegen von Die PARTEI. Ein Leben in den unbegrenzten Weiten der Wildnis, wo sie einfach ungestört gemeingefährlich sein können. Stadträtin Fenrich (AfD): Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Ich bin einerseits Tier- schützerin und konstatiere, dass es richtig ist, die Tiere, um die es hier geht, sind gefähr- lich. Aber auch die Haltung ist nicht artgerecht. Von daher könnte ich dem zustimmen. Ich kann aber nicht zustimmen, wenn ich mir überlege – dieser Aspekt ist gänzlich bislang außer Acht geblieben -, die Zirkusse haben jetzt schon diese Wildtiere. Was geschieht denn mit diesen Wildtieren, wenn die Auftrittsverbot haben? Können die in Zoos abgegeben werden? Werden die gar getötet? Kann das in unserem Sinne als Tierschützer sein? Da denke ich, nein. Mein Kollege Hock hat gesagt, wir sollten das Urteil des Verwaltungsge- richtshofes in Mannheim abwarten. Deswegen wäre mein Petitum, diesen Antrag ganz abzusetzen, das VGH-Urteil abzuwarten und dann neu in die Entscheidung zu gehen. Wo- bei nochmals zu berücksichtigen ist, was wollen wir mit den Tieren machen. Da kann ich vielleicht noch anmerken, das müsste aber noch einmal geprüft werden, diese Tiere wer- den alle in einem Kataster angelegt. Ich bin auch gefragt worden, von Kolleginnen und Kollegen, wie will man überprüfen, ob die Zirkusse dann nicht ein neues, junges Tier kau- fen, das ausbilden und sagen, es war schon im Bestand. Ich glaube, das kann man durch dieses Kataster der Wildtiere widerlegen. Wie gesagt, man muss überlegen, was geschieht mit den bisherigen alten Tieren. Ob man denen auch einen Gefallen tut, die das jetzt ge- – 6 – wöhnt sind - ob es richtig ist oder nicht, ich meine, es ist nicht richtig -, die in dieser Mena- ge auftreten, wenn man die einfach ruhig stellt. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. – Das eine deutliche Mehrheit. Ich möchte noch einmal für das Protokoll darauf hinweisen, dass wir den 15. Januar 2020 durch den 1. November 2019 ersetzt haben. Nur, damit das noch einmal klar ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019