Fuß- und Radweg parallel zum Schindweg Richtung Straßenbahnhaltestelle Zündhütle

Vorlage: 2019/0110
Art: Antrag
Datum: 07.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2019

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 ANTRAG CDU - Fuß- und Radweg parallel zum Schindweg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 16.01.2019 eingegangen am: 17.01.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 20.02.2019 5 öffentlich Dez. 6 und 4 / TBA i.B.m. StW Fuß- und Radweg parallel zum Schindweg Richtung Straßenbahnhaltestelle Zündhütle Vor kurzem wurden wir von Benutzern dieses im Betreff genannten Weges angesprochen, ob man nicht prüfen könnte, dass dieser Weg beleuchtet wird. Gerade in der dunklen Jahreszeit wird der Weg nur ungern begangen bzw. auch gefahren (mit dem Fahrrad). unterzeichnet von: Michael Griener Roswitha Henkel Doris Böhler-Friess Andreas Kehrle Dirk Müller Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger

  • TOP 5 STELLUNGNAHME Fuß- und Radweg parallel zum Schindweg
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 17.01.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 4 und 6/TBA i.B.m. SwK Fuß- und Radweg parallel zum Schindweg Richtung Straßenbahnhaltestelle Zündhütle Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 20.02.2019 5 x Kurzfassung Der beschriebene Wegeabschnitt befindet sich außerhalb geschlossener Bebauung und außer- halb geschlossener Ortschaft. Entsprechend des Straßengesetzes Baden-Württemberg sind We- ge außerhalb geschlossener Ortschaft nicht zur Beleuchtung vorgesehen. Die Verwaltung emp- fiehlt, auf eine Beleuchtung zu verzichten oder den Beleuchtungswunsch im Ausschuss für öf- fentliche Einrichtungen vorzutragen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die bestehende öffentliche Beleuchtungsanlage endet derzeit am Ortsausgangsschild von Dur- lach im Bereich der Kreuzung Schindweg und Brühlstraße. Im weiteren Verlauf des Weges, der unter anderem zur Haltestelle „Zündhütle“ führt, ist keine Beleuchtung installiert. Dies ist darin begründet, dass sich der beschriebene Wegeabschnitt außerhalb geschlossener Bebauung und außerhalb geschlossener Ortschaft befindet. Entsprechend dem Straßengesetz Baden- Württemberg sind derartige Wege nicht zwingend zur Beleuchtung vorgesehen. Bei einer Entscheidung über zusätzliche Beleuchtungsanlagen sind auch immer ökonomische und ökologische Belange zu berücksichtigen. Neu installierte Beleuchtungsanlagen beeinflussen nicht nur die Umwelt sondern verursachen auch zusätzliche Investitions- und Betriebskosten. Im Zuge einer Besichtigung der Situation vor Ort durch den Fachbereich Straßenbeleuchtung der Stadtwerke Karlsruhe wurden dennoch die Rahmenbedingungen für eine mögliche Beleuch- tungsergänzung geprüft und erörtert. Gemäß der aktuell geltenden Norm (DIN EN 13201) wur- de eine zur Verkehrssituation passende Beleuchtungsklasse mit einer mittleren Beleuchtungs- stärke ermittelt. Hieraus kann eine geeignete Anlagengeometrie abgeleitet werden. Die Kosten für die Errichtung einer entsprechenden Anlage entlang der unbeleuchteten Wegstrecke mit fünf neuen Leuchtstellen, bestehend aus 4,50 m hohen Beleuchtungsmasten, modernen LED- Leuchten und circa 175 m Kabeltrasse, würden sich voraussichtlich auf etwa 25.000 Euro brutto belaufen. Kosten für eine spätere Betriebsführung sowie weitere Kosten für Untersuchungen, wie zum Beispiel erforderliche Gutachten für die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes, sind in oben genannter Schätzung nicht enthalten. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Investitions- und Unterhaltungskosten auf eine Beleuch- tung zu verzichten. Eine Entscheidung über die Prüfung der Beleuchtung des Rad- und Gehwe- ges kann aber bei Bedarf auch im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgetragen werden.