Auswirkungen der Forstreform 2020
| Vorlage: | 2019/0102 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich)
Datum: 26.03.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0102 Auswirkungen der Forstreform 2020 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 28 x Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten die Stadt hat, auf das Gesetzgebung verfahren zur Forstreform Einfluss zu nehmen. 2. Die Verwaltung stellt umfassend dar, welche ökologischen und wirtschaftlichen Auswir- kungen damit für die Stadt verbunden wären und welche Folgen dies für die Mitarbeiter im städtischen Forstamt hätte. 3. Die Stadt bietet dem Land an, Staatswald im Stadtgebiet zu kaufen und prüft die Mög- lichkeit in Absprache mit Nachbarkommunen ein „körperschaftliches Forstamt“ Karlsru- he zu errichten. Sachverhalt/Begründung: Die Neugliederung von kommunalen und landeseigenen Wäldern, in der Folge der zum 01.01.2020 geplanten Forstreform, führt zu grundlegenden Veränderungen in der Zuständig- keit, der Bewirtschaftung und der Nutzung der Wälder im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe. Der vorliegende Gesetzentwurf räumt ein, dass diese Reform für die kommunalen Waldbesitzer mit wesentlichen Mehrkosten verbunden ist. Wie die Landesregierungen von Hessen und Rhein- land-Pfalz zeigen, bedingt eine Umsetzung der Urteile im anhängigen Kartellverfahren zum Holzverkauf nicht zwangsweise die Notwendigkeit einer Zerschlagung dieser gewachsenen und bewährten Strukturen - mit den daraus resultierenden negativen Auswirkungen hinsichtlich der Nutzung, der Waldpädagogik, der Ökologie, der Bewirtschaftung und der Personalstruktur. Mehrfachzuständigkeiten auf gleicher Fläche haben damit einen höheren Personalaufwand zur Folge. Hinzu kommt in Karlsruhe die Besonderheit, dass Staats- und Stadtwald eng und kleinflächig nebeneinander liegen und durch die Nähe zur Stadt die Zuordnung der Waldflächen zu unter- schiedlichen Waldbesitzern eine sinnvolle und effektive Waldbewirtschaftung unmöglich macht. Die bisherige und bewährte Struktur eines „Einheitsforstes“ mit eindeutigen Zuständigkeiten in Personalunion hatte bislang hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung, der Nutzung und durch die Vermeidung von Doppelstrukturen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Stadt - aber auch für das Land - erhebliche Vorteile. Waldbewirtschaftung aus einer Hand muss deshalb bei dieser besonderen Situation oberste Priorität eingeräumt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In diesen Fällen ist das Land gehalten, den Ankauf von Wald durch die Gemeinden zu fördern, „wenn der Wald für Schutz- oder Erholungszwecke besonders geeignet ist oder bean- sprucht wird...“ (§42a (4) unter 12.) Dies trifft uneingeschränkt auf den Stadtwald zu. Deshalb fordern wir, die landeseigenen Waldflächen im Stadtgebiet Karlsruhe zu kaufen, ggf. zu pachten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob für Karlsruhe und die umliegenden Kommunen ein Antrag auf die Einrichtung eines sog. „Körperschaftlichen Forstamtes“ gestellt werden kann. (Beispiel Landkreis Reutlingen: Gründung eines Zweckverbandes zur Bewirtschaftung des Kom- munalwaldes). unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Gisela Fischer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0102 Dez. 5 Auswirkungen der Forstreform 2020 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 28 x Kurzfassung 1. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Forstneuorganisation fristgerecht Stellung genommen. Weitere Einflussmöglichkeiten be- stehen im Rahmen des für März 2019 geplanten Gesetzgebungsverfahrens. 2. Die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Forstneuorganisation, für Karlsruhe insbesondere die Trennung der Bewirtschaftung von Stadt- und Staatswald, können derzeit nicht umfassend dargelegt werden. Von den Mitarbeitenden des städtischen Forstamtes sind aus heutiger Sicht 9,5 Vollzeitäquiva- lente (VZÄ) bei den Forstwirten, 1,0 VZÄ bei den Beschäftigten in der Verwaltung sowie 2 VZÄ bei den Revierförstern betroffen. 3. Die Stadt hat dem Land Optionen zur Vermeidung der Nachteile der Forstneuorganisation aus Karlsruher Sicht angeboten (vertragliche Vereinbarung, Pacht, Kauf). Das Land lehnt diese Optionen aktuell ab. Zunächst soll das Gesetz zur Forstneuorganisation beschlossen werden. Die Stadt strebt weiter an, eine an die Karlsruher Situation angepasste Lösung mit dem Land zu erreichen. Die Möglichkeit der Gründung eines körperschaftlichen Forstamtes in Absprache mit Nachbarkommunen wurde geprüft, im Ergebnis aber verworfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten die Stadt hat, auf das Gesetzge- bungsverfahren zur Forstreform Einfluss zu nehmen. Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden- Württemberg wurde am 25.09.2018 vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen der bis zum 16.11.2018 dauernden Anhörungsfrist hat die Stadt Karlsruhe gegenüber dem Mi- nisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 14.11.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme ging zusätzlich an den Städtetag Baden-Württemberg. Eine Antwort auf diese Stellungnahme steht aus. Darüber hinaus kann die Stadt im für den März 2019 geplanten Gesetzgebungsverfahren ihre Interessen gegenüber den Abgeordneten des Landtags erneut einbringen. Dazu ist es aber not- wendig, den zur Beratung in den Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf zu kennen. Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Zu 2.: Die Verwaltung stellt umfassend dar, welche ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen damit für die Stadt verbunden wären und welche Folgen dies für die Mitarbeiter im städtischen Forstamt hätte. Die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Forstneuorganisation, für Karlsruhe insbesondere die Trennung der Bewirtschaftung von Stadt- und Staatswald, können derzeit nicht umfassend dargelegt werden. Dies wird abhängig sein von den Betriebszielen der für den Staatswald künftig zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Der Wald mit seinen Funktionen und Schutzkategorien bleibt erhalten. Die für die Dekade 2018 – 2027 in der Fors- teinrichtung festgelegten Ziele und Maßnahmen bleiben weiter gültig. Aus ökologischer Sicht wird die Umsetzung der Natura 2000 Management Pläne weiter Priorität haben müssen. Zudem wird es besonders im ertragsschwachen Hardtwald erforderlich sein, den Wald klimagerecht umzubauen. Von großer Bedeutung wird zudem sein, wie die Unterhaltung der für die Erho- lung und die Radfahrenden wichtigen Wegverbindungen künftig finanziert wird. Eine Reduzie- rung des Unterhaltungsstandards auf rein forstbetriebliche Zwecke ist nicht akzeptabel. Aus der Sicht von Bürgerschaft und Stadtverwaltung werden die Mehrfachzuständigkeiten zu deutli- chem Mehraufwand führen. Von den Mitarbeitern des städtischen Forstamtes wird es aus heutiger Sicht folgende Betroffen- heiten geben: Forstwirte: 10 städtische Forstwirte oder 9,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind derzeit gegen Kostenersatz im Staatswald beschäftigt. Diese werden von der künftigen AöR vermutlich bis zum Sommer ein Übernahmeangebot erhalten. Nach dem Grundsatz „Personal folgt der Aufgabe“ sollen diese Forstwirte in die AöR wechseln. Für den Fall, dass einem Wechsel zur AöR nicht zugestimmt wird, besteht für die Forstwirte die Möglichkeit, sich auf freie Stellen bei der Stadt Karlsruhe zu bewerben. Eine Übernahme in den Stadtwald ist wegen nicht vorhandenen zusätzlichen Stellen nicht möglich. Beschäftigte in der Verwaltung beim städtischen Forstamt: Nach den Berechnungen des Landes müssen 0,5 VZÄ einfacher Dienst und 0,5 VZW mittlerer Dienst von der Stadt zur AöR wechseln. Aktuell besteht seitens der betroffenen Beschäftigten kein Interesse an einem Wechsel zur AöR, zumal Dienstsitze, Aufgaben und weitere Rahmenbe- dingungen noch nicht bekannt sind. Für den Fall, dass die Beschäftigten nicht wechseln wollen, können diese bei der Stadt Karlsruhe bleiben, müssen aber gegebenenfalls die Einsatzdienststel- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 le wechseln. Forstamt, Personal- und Organisationsamt sowie die Personalvertretung streben einvernehmliche Lösungen mit den betroffenen Beschäftigten an. Revierförster (Beamte gehobener Forstdienst): Nach den Berechnungen des Landes müssen 2 Revierförster des gehobenen Forstdienstes zur AöR wechseln. Diese betreuen die Staatswald-Reviere Wildpark und Waldstadt im Hardtwald. Auch hier gilt der Grundsatz „Personal folgt der Aufgabe“. Der künftige Zuschnitt dieser Revie- re sowie der Dienstsitz der übergeordneten Organisationseinheit für den künftigen Betriebsteil Hardtwald sollen erst nach dem Gesetzesbeschluss bekannt gegeben werden. Vermutlich wird der Dienstsitz in Philippsburg sein. Die beiden Revierförster müssen sich über ein Interessenbe- kundungsverfahren für die neu gebildeten Forstreviere bewerben. Zu 3.: Die Stadt bietet dem Land an, Staatswald im Stadtgebiet zu kaufen und prüft die Möglichkeit in Absprache mit Nachbarkommunen ein „körperschaftliches Forstamt“ Karlsruhe zu errichten. Die Stadt hat dem Land mehrfach schriftlich und in einem persönlichen Gespräch zwischen Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Forstminister Peter Hauk bereits am 14.12.2017 Optionen zur Vermeidung der Nachteile der Forstneuorganisation aus Karlsruher Sicht angebo- ten (vertragliche Vereinbarung, Pacht, Kauf). Darunter auch den Kauf von Staatswald auf Ge- markung Karlsruhe durch die Stadt. Das Land lehnt diese Option wie auch alle anderen Optio- nen aktuell weiter ab. Zunächst soll das Gesetz zur Forstneuorganisation beschlossen werden. Die Stadt strebt weiter an, eine an die Karlsruher Situation angepasste Lösung mit dem Land zu erreichen. Unterstützung dafür gibt es beispielsweise durch die Bürgervereine. Die Möglichkeit der Gründung eines körperschaftlichen Forstamtes in Absprache mit Nachbar- kommunen wurde geprüft. Nach der Abstimmung zwischen Land und den kommunalen Ver- bänden auf das sogenannte Kooperationsmodell ist dieses Modell weitgehend in den Hinter- grund getreten. Die Unteren Forstbehörden in den Landkreisen können weiterhin als Dienstleis- ter für nicht-staatliche Waldbesitzer auftreten und gleichzeitig die behördliche Funktion ausü- ben. Die Stadt sieht zudem in dieser Variante keine Vorteile, da sich die Zielsetzungen der Waldbehandlung und Waldbewirtschaftung im direkten städtischen Umfeld grundlegend von denen in den Nachbarkommunen unterscheiden. Zudem behält die Stadt die Funktion der Unte- ren Forstbehörde und es bedarf nicht der Gründung eines körperschaftlichen Forstamtes. Die eigenständige Untere Forstbehörde erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit anderen Verwal- tungsbereichen (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Untere Jagdbehörde).
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Auswirkungen der Forstreform 2020 Antrag: SPD Vorlage: 2019/0102 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Die Forstreform 2020 ist eine Reform, bei der man aus der Sicht unserer Fraktion zu Recht die Sinn- und Warumfrage stellen soll oder muss. Still und heimlich wird, mehr oder weniger an der Öffentlichkeit vorbei, eine gut funktionierende Struktur mutwillig zerschossen und neu strukturiert. Eine Neustrukturierung, die es beim besten Willen nicht braucht, auch wenn man die Entscheidung der zuständigen Gerichte und die Anforderung der Kartellbehörden zugrunde legt. Es gibt hinreichend Beispiele aus anderen Bundesländern, nehmen wir das von der CDU regierte Hessen, mit GRÜNEN als Juniorpartner oder nehmen wir die von der SPD regierte Rheinland-Pfalz mit GRÜNEN und FDP als Juniorpartnern. Hier funktioniert es anders, hier geht man so vor, dass man die Holzverwertung, die von den Kartellbehörden als problematisch angesehen wird, raus- nimmt und man hier neue Strukturen schafft. Was passiert bei uns in Baden-Württemberg? Ein in seinem großen Erleben nicht zu bremsender Minister Hauk, wird nicht von dem zu- ständigen GRÜNEN Ministerpräsident Kretschmann gebremst, und setzt sich auf diese Art und Weise ein Denkmal, was in keiner Weise den Interessen der Stadt Karlsruhe entspricht, was nicht den Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Bevölke- rung und der Waldbewirtschaftung liegen kann. Es geht aus unserer Sicht darum, auch öffentlich ein Zeichen zu setzen. Die Verwaltung hat schon viel versucht, um Bewegung in eine doch sehr verfahrene Situation hineinzubringen. Aber jegliche Vorschläge, hier einen guten Kompromiss zu finden, sei es die Pacht der Landesflächen oder sogar der Kauf der – 2 – Landesflächen, wurde vom zuständigen Minister in dem besagten Wahrnehmen und Grö- ßenerleben abgelehnt. Es wurde schon im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Umweltausschuss darüber diskutiert. Ein gangbarer Weg wäre aus unserer Sicht, zumindest um die Interessen der Stadt Karlsruhe und der Karlsruhe Bürgerinnen und Bürger zu wah- ren, eine entsprechende Resolution auf den Weg zu bringen. Es ist aus der Sicht unserer Fraktion nicht nachvollziehbar, dass an anderen Stellen immer das hohe Lied der Bürgerbe- teiligung gesungen wird, und hier ganz klar, gegen die Interessen der Bürgerschaft agiert wird. Die Bürgervereine als auch die oberrheinischen Waldfreunde haben dieses Thema auch schon aufgegriffen, und ich appelliere an die Parteien, die in Regierungsverantwor- tung in Stuttgart sind, hier auch noch mal massiv die Position Karlsruhes zu artikulieren. Es ist keine funktionierende Struktur, denn wir hätten hier in der Stadt Karlsruhe zwei bezie- hungsweise drei Zuständigkeiten, und das ist in keiner Weise wirtschaftlich noch im Sinne der Ökologie sinnvoll. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Der Wald gehört zu Karlsruhe und die Karlsruher lieben ihren Wald. Den Karlsruherinnen und Karlsruher ist es egal, in welche Zuständigkeit jetzt welches Stück des Waldes gehört, ob das jetzt der Kommunalwald oder der Staats- wald ist, das ist ganz egal. Deswegen kann ich sagen, dass die Vorschläge im Antrag der SPD natürlich gute Vorschläge sind, die wir auch schon mehrfach eingebracht haben und wir auch ausdrücklich unterstützen. Wir sehen genau die gleiche Problematik, die neue Struktur scheint keine Vorteile zu bringen, eher Nachteile. Es ist schon angesprochen wor- den, die Zuständigkeiten, die es zukünftig gibt, die neuen großen Revierzuschnitte, zum Beispiel von Rheinstetten hoch bis nach Schwetzingen, oder wenn ich den Bereich Rißnert sehe, der dann zukünftig zum Revierbereich in Heilbronn gehört, sind einfach auch für uns nicht nachvollziehbar. Aber wir haben auch am Freitag im Ausschuss gehört, dass eben auch vieles nicht geklärt ist, und es noch sehr viele offene Punkte gibt. Im Moment hat sich die Einbringung des Gesetzgebungsverfahrens noch mal verzögert, und es ist unsere Bitte an die Verwaltung, hier dann noch mal vorzusprechen beziehungsweise diese Beteiligung zu nutzen, wie das bisher auch schon der Fall war, das ist ganz klar. Wir unterstützen auf jeden Fall, wie wir es gemeinsam am Freitag besprochen haben, eine gemeinsame Resolu- tion zu diesem Thema, weil das uns als CDU-Gemeinderatsfraktion auch sehr wichtig ist. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich kann jetzt nahtlos an dem anschließen, was Kollege Fechler und auch Kollegin Meier-Augenstein vorgetragen haben. Es ist allerdings so, dass wir in Karlsruhe eine Sondersituation haben. Es ist so, dass der Gemeinde- und Städtetag dieser Forstreform mit dem Ziel einer Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt haben, und wir im Grunde in Karlsruhe die Situation haben, dass wir auf enger Fläche, nebenei- nander fast überschneidend, kommunale und Landesflächen haben, und für uns, egal wie es jetzt aussieht, eine solche Reform, wenn sie so umgesetzt wird, natürlich gravierende Nachteile bringt. Die Sache ist aber nicht klammheimlich und in aller Stille erfolgt, sondern sowohl die Bürgervereine - insbesondere Herr Dr. Rempp ist sehr aktiv in dieser Angele- genheit - die Stadt, die Forstverwaltung und unsere Abgeordneten haben sich sehr stark in diese Sache eingebracht. Wir finden allerdings, und das muss man jetzt leider auch sagen, nirgendwo, bei keinem der 44 Stadt- und Landkreise, Bündnispartner, die sich mit uns da- für verkämpfen, weil die von dieser Problematik nicht betroffen sind. Das ist für uns ein großer Nachteil. Wir haben diese Situation, und nun müssen wir daran weiter arbeiten, denn es steht fest, auch wenn in der Antwort der Stadtverwaltung steht, dass die Details noch nicht feststehen. Wenn das so umgesetzt wird, wird es tatsächlich extreme Nachteile für uns in Karlsruhe bringen. Finanzielle Nachteile, aber auch von dem wunderbaren Karls- – 3 – ruher Konzept, die Stärkung der Biodiversität, Biotopentwicklung, Waldpädagogik, alles wird in unterschiedlichen Zuständigkeiten sein, und das ist natürlich nicht mehr das, was wir hatten. Insoweit muss man sagen, Resolution ist gut, wir müssen weiter machen. Ich hatte letzte Woche auch die Gelegenheit, mit dem Abgeordneten Pix aus der GRÜNEN- Fraktion zu sprechen. Der sagt, Minister Hauk will das unbedingt so durchsetzen und an- schließend können dann Wege geöffnet werden, dass man dann im Nachhinein noch für Karlsruhe Möglichkeiten schafft. Ich hoffe, dass wir das machen. Wir werden gemeinsam mit der Stadtverwaltung, den Bürgervereinen und dem Gemeinderat dafür kämpfen, dass wir Lösungen finden, die alles weitgehend so beibehalten wie es ist. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir haben das Thema der Forstreform des Landes schon öfter zwischen den Fraktionen und der Verwaltung diskutiert, und wir waren im Prinzip immer einer Meinung, dass wir als Gemeinderat und Stadtverwaltung wollen, dass es in Karlsru- her Hand bleibt. Wir haben auch schon Gespräche mit dem Land geführt, von daher war ich jetzt etwas überrascht, dass die SPD dazu noch einen Antrag stellt, weil ich dachte, dass im Prinzip, was darin steht, alles schon Konsens ist, zumindest von der breiten Mehrheit. Natürlich können wir dazu noch eine gemeinsame Resolution als Gemeinderat verfassen, aber sonst denke ich, die Punkte, die wirklich neu sind, sind ein bisschen etwas zur Infor- mation, um welche praktische Auswirkungen es geht. Teilweise wussten wir das schon, teilweise war klar, dass wir es noch nicht wissen können, aber das wäre dann aus meiner Sicht eher ein Anfragenthema gewesen. Aber vielleicht möchte die SPD einfach Öffentlich- keit für dieses wichtige Thema der Stadt Karlsruhe schaffen. Stadtrat Hock (FDP): Ja, die SPD hat komplett recht, das noch mal in die Öffentlichkeit zu spielen, weil im Moment vielleicht ein bisschen Sand im Getriebe ist, weil der Minister, so wie ich von Forstleuten höre, nicht so richtig in die Gänge kommt. Vielleicht hat man jetzt noch einmal, ich weiß es nicht hundertprozentig, aber es könnte möglich sein, die Chance mit dieser Resolution und Ihnen, Herr Oberbürgermeister. Ich weiß, dass Sie ganz fest an unserer Seite stehen, man sollte vielleicht noch einmal einen Aufschlag machen und sagen, Leute das kann doch nicht euer Ernst sein und diese Rolle, die wir vor zwölf Jahren schon einmal mit allem Personal gemacht haben, jetzt noch einmal durchführen. Es ist alles wun- derbar gelaufen, und dieses Gerichtsurteil haben wir auch noch gewonnen. Ja natürlich, es steht im Koalitionsvertrag, ich weiß liebe Renate Rastätter, dass Du und deine Fraktion das auch kritisieren. Es steht drin, und der Minister möchte es durchboxen. Ich kann es nicht nachvollziehen, irgendwann kommen wir aber alle dahinter, warum es so kommt. Auch die CDU steht an unserer Seite, die sehen es genauso, das ist hier im Ge- meinderat nicht selbstverständlich. Bei diesem Punkt sind wir uns komplett einig. Das finde ich, sollte man öffentlich machen. Deshalb bin ich der SPD dankbar, dass sie das jetzt noch einmal gebracht hat. Der Minister will die Gesetzgebung jetzt durchboxen, aber ich habe jetzt schon aus dem Landtag gehört, im Moment ist da noch Sand im Getriebe. Vielleicht könnte man noch einen Aufschlag machen, Herr Oberbürgermeister, vielleicht schreiben Sie noch einmal dem Minister, und sagen ihm, was unser Problem ist. Eines ist auch klar, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstleuten stehen da und wissen gar nichts. Die bekommen zwar mal etwas angehaucht, Du könntest oder Du musst jetzt da mal hin, und vielleicht und so weiter - keiner weiß etwas genau. Deshalb finde ich es wirklich un- möglich, dass es so, wie jetzt gesagt, durchgezogen wird. Man hat es hier auch schon ge- sagt, wo der Rißnert dann zugeordnet wird, ist ein Ding der Unmöglichkeit, das muss man ganz klar sagen. Eines wird klar sein, wenn es durchgezogen wird, wird es für die Bevölke- – 4 – rung und für uns teurer. Dann wird nichts mehr umsonst sein, dann wird nichts mehr von uns als Stadt gemacht, dann wird alles vom Land gemacht, und dafür gibt es Rechnungen. Ich habe noch 15 Sekunden, Herr Oberbürgermeister, ich werde nicht darüber hinausge- hen. Von daher gesehen, bin ich dankbar, dass dieser Gemeinderat bei diesem Punkt eine klare Linie hat, und deshalb bitte ich um die Resolution - wir sind gerne dabei. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir sind an dem Punkt, es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen. Ich möchte für die AfD betonen, dass wir es ganz genauso sehen. Wir sind froh, um die Bemühungen der Stadt, den Forst zu übernehmen. Wir hoffen, dass es irgendwann gelingt. Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner komplett anschließen, und wir möch- ten auch gerne bei dieser Resolution oder dem Appell mit dabei sein. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. So viel noch von mir, ich hatte eigentlich vor, nichts zu sagen: Es ist nicht so, dass es keinen Widerstand im Land gibt, der Städtetag hat sich ganz klar positioniert. Es ist zwar in Karlsruhe ein besonderer Sonderfall, aber es gibt noch weitere Städte, Freiburg, Reutlingen oder andere, die auch mit allen Mitteln ge- gen diese Forstreform im Vorfeld gekämpft haben, und es sicherlich noch weiter tun. Ich bin selten so behandelt worden, wie bei dem mit einem dreiviertel Jahr Vorlauf erzwunge- nen Gespräch mit dem zuständigen Minister, der gesagt hat, es gäbe überhaupt keine Probleme mit der Forstreform, das sei alles total toll, die Forstleute würden alle dahinter stehen, was nachweislich nicht stimmt, und was ich, denn jetzt als Vertreter der Stadt ei- gentlich von ihm wolle. Ich habe ihm angeboten, dass wir das Problem gerne lösen, indem wir den Wald kaufen, dann kann er an anderen Stellen Forstreform machen, wie er will, und wir müssen uns nicht mit allen Mitteln dagegen stemmen. Es ist schon erstaunlich, dass die so wichtige Wahlreform für die Kommunal- und Landtagswahl, die auch im Koali- tionsvertrag steht, nicht umgesetzt wurde, und jetzt muss unbedingt diese Forstreform umgesetzt werden. Alle drei Punkte sind am Ende zu unserem Nachteil, das ärgert mich persönlich auch sehr. Insofern nehme ich den Vorschlag gerne auf, dass wir versuchen, eine Resolution fachlich abzufassen, die jetzt nicht polemisch ist, die aber die Besonderheiten und Bedürfnisse der Stadt Karlsruhe formuliert, die würden wir Ihnen dann noch mal zur Abstimmung vorstel- len. Ich glaube schon, dass wir in den letzten Jahren gemerkt haben, was es für einen gro- ßen Unterschied macht, ob wir den Wald letztlich verwalten oder nicht. Der dadurch er- wachsende Vorteil, ist den Bürgerinnen und Bürgern eben nicht egal, und uns schon gar nicht. Von daher denke ich, ist es der richtige Weg, und ich bedanke mich an der Stelle für das einheitliche Votum der fachlichen Beurteilung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019