Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuersatzung: Hundesteuerermäßigung bei erfolgreichem "Hundeführerschein" ermöglichen

Vorlage: 2019/0101
Art: Antrag
Datum: 07.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 33

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0101 Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuersatzung: Hundesteuerermäßigung bei erfolgreichem "Hundeführerschein" ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 33 x Die Stadtverwaltung prüft, ob und wie sie eine Ermäßigung der Karlsruher Hundesteuer für Personen, die einen erfolgreichen „Hundeführerschein“ (z.B. Begleithundeprüfung) ablegen, einführen kann. Sie stellt dabei sicher, dass das Angebot auch von Personen mit geringem Ein- kommen wahrgenommen werden kann. Sachverhalt/Begründung: Mit einer Ermäßigung der Hundesteuer kann die Stadt Karlsruhe es für Hunde besitzende Per- sonen attraktiver machen, einen „Hundeführerschein“ wie die Begleithundeprüfung abzulegen. Die Begleithundeprüfung zielt im Wesentlichen auf das Gehorsam des Hundes und sein Verhal- ten in der Öffentlichkeit (bspw. beim Zusammentreffen mit Hunden, Fußgängern, Joggern oder Radfahrern). Im Zuge dieser Prüfung und ihrer Vorbereitung lernen auch erfahrene Hunde besit- zende Personen oft noch etwas dazu. Dies kann für das Tierwohl, die Sicherheit für Mensch und Tier sowie für die Sauberkeit in der Stadt förderlich sein. Die Stadt Karlsruhe soll beachten, dass das Angebot allen Menschen in Karlsruhe offen steht. D.h., es soll zum „Hundeführerschein“ möglichst geringe Zugangshürden geben; eine voraus- gesetzte Vereinsmitgliedschaft (inkl. Mitgliedsbeitrag) oder sehr hohe Prüfungsgebühren sind dabei zu vermeiden. Denn: Die städtische Hundesteuer ist im Gegensatz zu anderen Steuern nicht einkommensabhängig, sondern ein fester Betrag (120,- pro Hund und Jahr). Insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen stellt dies eine nicht unerhebliche Belastung dar. Die Möglichkeit zu einer Ermäßigung dient daher auch einem sozialen Aspekt (vgl. § 7 Nr. 4 der Karlsruher Hundesteuersatzung). Die Hundesteuerermäßigung sollte daher auch entsprechend beworben werden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Max Braun Michael Haug Uwe Lancier

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0101 Dez. 4 Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuersatzung: Hundesteuerermäßigung bei erfolgrei- chem "Hundeführerschein" ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 33 x Kurzfassung Im Zuge einer kommunalen Vergleichbarkeit wurden andere Kommunen angefragt. Hinsichtlich der Abwicklung bei anderen Städten sind die Meldungen uneinheitlich und müssen nochmals verifiziert werden. Diese Auswertung und darauf aufbauend ein Entscheidungsvorschlag wird in die zuständigen Gremien zeitnah eingebracht werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 50.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 33 der Tagesordnung: Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuersatzung: Hundesteuerermäßigung bei erfolgreichem "Hundeführerschein" ermöglichen Antrag: KULT Vorlage: 2019/0101 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir aus unserer Sicht mit einer Ermäßigung der Hundesteuer beim Abwägen einer Hundeführerscheinprüfung verschiedene Punkte erreichen können. Zum Ersten dient es dem Tierwohl, weil dann wahrscheinlich mehr Hundehalterinnen und Hundehalter in Karlsruhe dazu bereit sind, einen entsprechenden Hundeführerschein abzu- legen. Zum Zweiten dient es auch der Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt, die dadurch geför- dert wird. Zum Dritten dient es auch sozialen Aspekten. Denn die Hundesteuer mit 120 Euro pro Kopf ist unabhängig vom Einkommen für alle Personen gleich. So haben zumindest Men- schen mit niedrigem Einkommen, die aber Hundehalter sind und dadurch stark belastet werden, die Möglichkeit, durch das Ablegen eines Hundeführerscheins die Belastung durch die Hundesteuer zu reduzieren, so dass sie sich eher das Halten eines Hundes leisten kön- nen. – 2 – In dem Sinne hoffe ich, dass wir das positiv beschließen können. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Zum einen hat die Verwaltung bereits andere Kommunen wegen der Vergleichbarkeit angefragt. Da liegen noch nicht alle Meldungen vor bezie- hungsweise sind differenziert und müssen erst einmal ausgewertet werden. Wir können durchaus abwarten, bis die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag in die zuständigen Fachgremien einbringt. Bislang ist aus unserer Sicht die Sache heute nicht abstimmungsreif aus den genannten Gründen. Inhaltlich erlaube ich mir aber doch die Anmerkung, dass ich den inneren Zusammenhang nicht verstehe zwischen der Reduzierung der Hundesteuer und dem grundsätzlichen Eigen- interesse eines jeden Hundehalters, dass sein Hund auf ihn hört, dass man den Hund auch unter Kontrolle hat, wenn man mit ihm Gassi geht, und auch das Thema Sauberkeit, also den Hundekot zu entfernen, das sind ganz andere Baustellen, die in unserer Stadt leider stellenweise gegeben sind. Das ist aber eine innere Einstellung und eine Haltung. Da wird man nicht mit der Reduzierung von Hundesteuer oder anderen Elementen veranlassen können, dass sich der Hundehalter bewegt. Den inneren Zusammenhang kann ich nicht erkennen. Das nebenbei bemerkt. Stadträtin Fischer (SPD): Ich kann mich im Wesentlichen der Kollegin anschließen. Ich halte den Antrag nicht für abstimmungsreif. Ich will mir aber auch kein Urteil erlauben, sondern warte die Diskussion im Fachausschuss ab. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wir GRÜNEN unterstützen den Antrag der KULT-Fraktion. Die- ser beinhaltet wesentliche Punkte, die wir GRÜNEN bereits 2016 in unserem Antrag zu ei- ner tierschutz- und sozialpolitischen Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer gefordert haben. Das baden-württembergische Kommunalabgabengesetz erlaubt ausdrücklich Steu- erermäßigungen und Steuerbefreiungen in der Angelegenheit Hundesteuer. Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung in dieser Frage etwas kompromissfreudiger geworden ist. Daher freuen wir uns auf die zeitnahe Diskussion in den zuständigen Gremien. Stadtrat Høyem (FDP): Auch wir sind sehr positiv diesem Vorschlag gegenüber. Wir dis- kutieren das gerne weiter in Details. Nur eine Bemerkung an Frau Dogan. Sie haben selbstverständlich Recht, dass die unver- antwortlichen Hundehalter ein Problem sind. Aber schauen Sie beispielsweise im Citypark die dortige Initiative an, die wirksam ist. Man kann also auch Hundehalter als gute Beispiele nennen. Aber wir diskutieren das sehr gerne weiter. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Entweder es gibt einen Führerschein für alle, aber nicht für die, die jetzt weniger Gebühren zahlen wollen. Die machen den Führerschein. Und die, die es bezahlen können, die sagen, ich brauche keinen. Das ist keine gute Sache. Also entweder alle oder keine. Deswegen sollte das noch einmal im Ausschuss besprochen werden. Stadtrat Wenzel (FW): Lassen Sie uns dieses Thema im Ausschuss weiterdiskutieren. Die Frage ist, ob es nicht Sinn macht, generell einen Hundeführerschein kostenlos für alle ein- zuführen. Denn Hund heißt auch Verantwortung. Aber darüber kann man im Ausschuss reden. – 3 – Der Vorsitzende: Ich frage die Antragsteller, ob sie mit der Verweisung in den Fachaus- schuss einverstanden sind. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Es ist ein Prüfauftrag. Wenn ich die Verwaltungsantwort richtig verstanden habe, ist die Stadtverwaltung sowieso am Prüfen. Daher ist sicher im Sinne des Antrags, dass wir das im Ausschuss weiter besprechen. Der Vorsitzende: Dann ist es verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019