Zahlungsrückstände bei Strom und Gas: Strom- und Gassperren
| Vorlage: | 2019/0099 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 05.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0099 Zahlungsrückstände bei Strom und Gas: Strom- und Gassperren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 42 x 1. Gegen wie viele Haushalte wurden je in den Jahren 2014 bis heute Androhungen von Strom- bzw. Gassperren ausgesprochen? 2. Bei wie vielen Haushalten davon wurde je in den Jahren 2014 bis heute schließlich eine Strom- bzw. Gassperre vorgenommen (absolut und in Prozent)? Die Stadt hat in der Gemeinderatssitzung im Februar 2016 die Prüfung des sog. Saarbrücker 4- Punkte Modells zugesagt, mit dem in Saarbrücken nach dessen Aussage bei 70 Prozent der vorgesehenen Sperren andere Lösungen gefunden werden konnten. 3. Welche Konsequenzen haben sich aus dieser Prüfung ergeben? 4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Aussage, dass Stromsperren eigentlich tabu sein müssten, weil sie einen schwerwiegenden Eingriff in das intime Lebensumfeld darstellen und die Versorgung mit Energie zum Existenzminimum eines Menschen gehört? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Zielsetzung, Strom- bzw. Gassperren in Karlsruhe längerfristig gegen Null tendieren zu lassen? 6. Welche Maßnahmen wären dazu erforderlich? Sachverhalt / Begründung: In den Jahren 2011 und 2012 hat es in Karlsruhe 1.750 bzw. 1.738 verhängte Stromsperren gegeben. Wie sich das bis heute entwickelt hat und ob und wie sich das Saarbrücker 4-Punkte- Programm dabei ausgewirkt hat, ist zu klären. Im Übrigen stellt sich die Frage prinzipiell, ob Strom- bzw. Gassperren sozialstaatlich angemessene Maßnahmen sind. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0099 Dez. 4 Zahlungsrückstände bei Strom und Gas: Strom- und Gassperren Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 42 x 1. Gegen wie viele Haushalte wurden je in den Jahren 2014 bis heute Androhungen von Strom- bzw. Gassperren ausgesprochen? 2014 35.998 2015 35.579 2016 53.843 2017 44.926 2018 46.765 Bei den obigen Werten handelt es sich um die erfolgten Anschreiben zu Sperrandrohungen für die Energieversorgung in Haushalten und Gewerben (eine Differenzierung nach Haus- halts- und Gewerbekunden ist nicht möglich). In diesen sind auch Mehrfachankündigungen während eines Jahres enthalten. 2. Bei wie vielen Haushalten davon wurde je in den Jahren 2014 bis heute schließlich eine Strom- bzw. Gassperre vorgenommen (absolut und in Prozent)? 2014 1.536 0,89 % 2015 1.500 0,87 % 2016 1.963 1,13 % 2017 1.776 1,03 % 2018 1.717 0,99 % Bei obigen Prozentwerten wurden die erfolgten Sperrungen mit der Anzahl der Privathaus- halte der Stadt Karlsruhe (Homepage der Stadt Karlsruhe 173.144 Privathaushalte) ins Ver- hältnis gesetzt. Im Übrigen gilt auch hier der unter 1. erfolgte Hinweis. Daher sind die reel- len Werte schätzungsweise deutlich geringer. Die Stadt hat in der Gemeinderatssitzung im Februar 2016 die Prüfung des sog. Saarbrücker 4-Punkte Modells zugesagt, mit dem in Saarbrücken nach dessen Aussage bei 70 Prozent der vorgesehenen Sperren andere Lösungen gefunden werden konnten. 3. Welche Konsequenzen haben sich aus dieser Prüfung ergeben? Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass durch die Stadtwerke Karlsruhe in der Zu- sammenarbeit mit den relevanten Behörden der Stadt Karlsruhe bereits drei Punkte des Saarbrücker-Modells umgesetzt wurden. So wird der Kunde im persönlichen Kontakt auf Beratungsstellen der Sozialleistungsträger hingewiesen. Des Weiteren erfolgen freitags, über Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wochenenden und den Jahreswechsel (Weihnachtsfrieden, z. B. in 2018: 20.12.18 – 01.01.19) keine Zählersperrungen. Um die säumigen Beträge möglichst gering zu halten, mahnen die Stadtwerke bereits bei Außenständen ab 20,00 €. Hinsichtlich der Kommunika- tion mit dem Jobcenter und dem Sozialamt wurde eine Lösung gefunden, die der daten- schutzrechtlichen Situation Rechnung trägt. Hierbei sind die strengen Anforderungen der DSGVO zu beachten. Zu den präventiven Instrumentarien zur Vermeidung von Energiesper- rungen, die bei den Stadtwerken Karlsruhe betrieben werden, verweisen wir auf die Stel- lungnahme zur Anfrage der Grünen, die im Gemeinderat am 16.02.16 behandelt wurde. 4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Aussage, dass Stromsperren eigentlich tabu sein müssten, weil sie einen schwerwiegenden Eingriff in das intime Lebensumfeld darstellen und die Versorgung mit Energie zum Existenzminimum eines Menschen gehört? Ziel der Stadtverwaltung ist es, in allen Fällen Stromsperren zu vermeiden. Sowohl das Job- center als auch das Sozialamt der Stadt Karlsruhe prüfen in jedem Einzelfall, der hier be- kannt wird, die Möglichkeiten eventuelle Rückstände auszugleichen, um eine Sperrung zu vermeiden beziehungsweise bereits vorgenommene Sperrungen zu beenden. Neben dem Ausgleich bestehender Rückstände wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf ge- achtet, die laufenden Abschlagszahlungen zu sichern, um erneute Rückstände zu verhin- dern. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Zielsetzung, Strom- bzw. Gassperren in Karlsruhe längerfristig gegen Null tendieren zu lassen? Wie bereits unter Ziffer 4 ausgeführt, ist es vorrangiges Ziel der Stadt, Stromsperrungen zu vermeiden. In der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Fälle, in denen die betroffenen Kunden der Stadtwerke bedürftig im Sinne des SGB II oder des SGB XII sind, wird dieses Ziel durch die erwähnten Maßnahmen des Jobcenters beziehungsweise des Sozialamtes er- reicht. Keine Möglichkeiten bestehen für das Jobcenter und das Sozialamt für säumige ge- werbliche Kunden. 6. Welche Maßnahmen wären dazu erforderlich? Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist eine enge Kooperation der Stadtwerke mit dem Jobcenter und dem Sozialamt die wesentliche Voraussetzung dafür, Stromsperren zu vermeiden. Durch die entsprechende Beratung bei den Stadtwerken kann den säumigen Kunden schnell das entsprechende Hilfsangebot unterbreitet werden. Zwischen Jobcenter, Sozialamt und Stadtwerken findet ein unregelmäßiger Austausch statt, um auftretende Probleme mit Stromrückständen grundsätzlich zu erörtern.
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 42 der Tagesordnung: Zahlungsrückstände bei Strom und Gas: Strom- und Gassperren Anfrage: Die Linke Vorlage: 2019/0099 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. April 2019