Inklusive Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen

Vorlage: 2019/0093
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.02.2019

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez. 3 Inklusive Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss06.02.20196 x Beschlussantrag DerJugendhilfeausschussbeschließt diezusätzlicheFörderung von inklusiven Plätzenin Ferien- erholungsmaßnahmen mit vier oder mehr Tagen in Höhe von 200 Euro je Platzrückwirkend zum 01.01.2019. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) JaNein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x NeinJaKorridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x NeinJadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x NeinJaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Aufgrund mehrerer Anfragen und Anträge derSPD-Fraktion (18.11.2014, 19.08.2016, 26.09.2017 und 18.09.2018) wurdeim Jugendhilfeausschuss und Gemeinderat intensiv über die Möglichkeiten der Förderung von inklusiven Ferienerholungsangeboten beraten. Hieraus sind mehrere Arbeitskreise zwischen Verwaltung, Trägern und Betroffenen entstanden. Ausgangslage Der Artikel 7 „Kinder mit Behinderungen“ in Verbindung mitArtikel 24 „Bildung“ und Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung,Freizeit und Sport“ der UN- Behindertenrechtskonventionsetzen den Rahmen undsindVerpflichtung für die Vertragsstaa- ten,Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesell- schaftlichen Leben zu ergreifen und diese sicherzustellen. Die Teilnahme an Ferienerholungs- maßnahmen ist eine Formvon Teilhabe. Aktuelle Situation in Karlsruhe In den letzten Jahren ist die Zahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen kontinuierlich gestie- gen. So ist allein beim Stadtjugendausschuss e.V. die Anzahl der Plätze von 49 (2014) auf ca. 100 (2018)gestiegen. Auch andere Träger zeigen hier großes Engagement, sodass insgesamt etwa 200 Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung. Es ist derzeit davon auszugehen, dass nur noch eingeringer Fehlbedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderung besteht. In der zukünftigen Ausrichtung der kommunalen Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen sollen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betrachtet werden. In beständigem Austausch mit den Trägern von Ferienerholungsmaßnahmen ist deutlich ge- worden, dass diese inklusive Betrachtungsweise jedoch nicht allen Bedürfnissen der Kinder ge- recht werden kann. Sohat die Gruppe der schwerstmehrfachbehinderten Kinder einen zusätzli- chen Unterstützungsbedarf, da ausschließlich inklusive Angebote dem Bedarfdieser Gruppe nicht gerecht werden. Für diese Kinder und Jugendlichenbedarf es neben inklusiven Angeboten auch Angebote,die den spezifischen Bedürfnissen der Kinder in einem geschützten Rahmen Rechnung tragen. Inklusive Ausrichtung der kommunalen Förderung Im Prozess ist ersichtlich geworden, dassdie kommunale FörderungKinder mit und ohne Be- hinderung gleichermaßen berücksichtigen sollte und getrennte Förderungenweniger zielfüh- rend sind. Die kommunale Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen ist in derNeufassung daher schon vomWesen her inklusiv angelegt. Bisher haben Träger mit großem Engagement die Beratung und Begleitung von Eltern, Kindern und Betreuendenals Eigenleistung vorange- trieben. Gleichzeitig werden die zahlreichen Ferienerholungsmaßnahmenvon großem ehren- amtlichem Engagement getragen. Bei der Realisierung von inklusiven Plätzen stehen Träger somit vor der Herausforderung der intensiven Beratung von Eltern vor der Freizeit, der passen- den Schulung und Auswahl von Ehrenamtlichen für die Freizeit undderpassendenNachberei- tung mit den Eltern, den Ehrenamtlichen und Kindern nach der Freizeit. Je nach Anzahl der in- klusiven Plätze bei einem Träger sind hier jedoch die Entwicklungsbedarfe und-schwerpunkte sehr unterschiedlich. Daher wurde in Absprache mit den Trägern eine pauschale Förderung von 200 Euroje inklusivem Platz in Ferienerholungsmaßnahmen mit vier oder mehr Tagen beschlos- sen. Diese zusätzliche Förderung ermöglichtesden Trägern,bedarfsgerecht in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von inklusiven Plätzen zu investieren. Damit wird Freiraum für die Erprobung und Etablierung von inklusiven Ferienangeboten geschaffen. Alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung erhalten weiterhin die regulären Zuschüsse. Hierdurch sollendie bereits geschaffenen inklusiven Plätze langfristig gesichert werden und die bedarfsgerechte Schaffung von neuen inklusiven Plätzen gefördert werden. Gleichzeitig bedient die neue Pauschale für inklusive Plätze nicht nur quantitative Bedürfnisse, sondern soll auch die Ergänzende ErläuterungenSeite3 Qualitätsentwicklung positiv beeinflussen. Diese mussten die Träger bisher vollständig aus eige- nen Mitteln bewerkstelligen. Für die Gruppe der schwerstmehrfachbehinderten Kinder werden weitere Verbesserungen zur Realisierung von Ferienerholungsmaßnahmen angestrebt. Hier bedarf es jedoch weiterer Ab- stimmungsprozesse zwischen Verwaltung und Trägern,da bei dieser Gruppe der individuelle Hilfebedarf sehr unterschiedlich ist und so eine pauschale Förderung voraussichtlich nicht in Frage kommenwird. Umsetzung Ab dem 01.01.2019 können Träger von Ferienerholungsmaßnahmen für jeden Platz für ein Kind mitBehinderung in einer Maßnahme vonvieroder mehr Tagen zusätzlich pauschal 200 Eurogeltend machen. Diese Pauschale dient der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- reitung von inklusiven Ferienerholungsmaßnahmen. Finanzielle Auswirkungen Für die„Förderung von örtlichen, außerörtlichen und Ferienerholungsmaßnahmen im Ausland“ stehen im Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 137.970 Euro zur Verfügung (PSP-Element: 1.500.36.20.01.01, Sachkonto: 43000000). Hieraus werden zukünftig die Sockelbeträge an die Träger, das Tagegeld, die Förderung von Kindern, deren Familien laufende Leistungen erhalten (SGB II o. XII)sowie die neue Förderung von inklusiven Plätzen geleistet. Die Haushaltsansätze sind nach derzeitigem Stand ausreichend. Darüber hinaus besteht kein weiterer Finanzierungs- bedarf. Ergänzende ErläuterungenSeite4 Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Jugendhilfeausschuss06.Februar2019, TOP 6:Inklusive Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen: