Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe – Qualität und Qualitätskontrolle

Vorlage: 2019/0077
Art: Anfrage
Datum: 25.01.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.02.2019

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0077 Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe – Qualität und Qualitätskontrolle Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 31 x 1. Wie viele Alten- und Pflegeheime gibt es in Karlsruhe und wie viele davon sind: - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtisch 2. Wie hoch ist je die Anzahl/Quote von Heimen, in denen der Tariflohn gezahlt wird? - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtisch 3. a) Wie definiert sich der geforderte Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime? b) In wie vielen Alten- und Pflegeheimen (Anzahl und Prozent) in Karlsruhe wurde er - je in den Jahren 2015 bis heute - real nicht eingehalten? 4. In wie vielen Heimen wurde der geforderte Anteil an Fachkräften (Anzahl und Prozent) - je in den Jahren 2015 bis heute - nicht erreicht? 5. Wie oft pro Jahr muss ein einzelnes Alten- und Pflegeheim von der Heimaufsicht geprüft werden (Regelprüfung)? 6. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Anzahl von Prüfungen von Alten- und Pfle- geheimen in Karlsruhe durch die Heimaufsicht? 7. a) Wurden - je in den Jahren 2015 bis heute - die vorgeschriebenen Regelprüfungen von Alten- und Pflegeheimen nicht erreicht? b) Wenn ja – für wie viele Alten- und Pflegeheime (real und Prozent)? c) Was waren die Gründe? 8. Aus wie vielen Personen besteht ein Prüfungsteam der Heimaufsicht? 9. a) Wie lange dauert eine Prüfung durch die Heimaufsicht im Durchschnitt? b) Wie lang im kürzesten, wie lange im längsten Fall? 10. Finden die Regel-Prüfungen durch die Heimaufsicht in regelmäßigen Abständen statt? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 11. Finden die Regelprüfungen mit Vorankündigung statt? Wenn ja: ist es nicht sinnvoller ohne Vorankündigung zu prüfen? 12. Wie hoch ist die Anzahl anlassbezogener Prüfungen je in den Jahren 2015 bis heute gewesen (real und in Prozent der insgesamt vorgenommenen Prüfungen)? 13. Finden die anlassbezogenen Prüfungen angekündigt oder unangekündigt statt? – Wenn angekündigt: ist es nicht sinnvoller ohne Ankündigung zu prüfen 14. Was waren die Hauptgründe für anlassbezogene Prüfungen (z. B. Personalmangel, Pfle- gemängel, Hygienemängel, unzureichende Nachtdienstbesetzung usw.) in den Jahren 2015 bis heute? 15. Wie ist das Beschwerdemanagement in Bezug auf Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe organisiert? a) Welches sind die hauptsächlich vorgebrachten Beschwerdethemen - Seitens von Heimbewohner/innen - Seitens der Angehörigen b) Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus? 16. Welche Informationen hat die Stadt über die Fluktuation von Pflegepersonal in den Al- ten- und Pflegeheimen in den letzten Jahren in Karlsruhe, bei: - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtischen 17. Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus? Die oft unsäglichen Bedingungen in vielen Alten- und Pflegeheimen v.a. für die SeniorInnen, aber auch für das Pflegepersonal sind bekannt. Bekannt ist auch der Trend von Großinvestoren und Immobilienfonds sich Alten- und Pflegeheime einzuverleiben oder neue zu bauen – was von der Bundesregierung auch unterstützt wird. Immer noch sind die Bedingungen in den ein- zelnen Heimen sehr unterschiedlich. Wie es in Karlsruhe aussieht, ist Thema dieser Anfrage. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 31
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0077 Dez. 2 Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe – Qualität und Qualitätskontrolle Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.02.2019 31 x Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie viele Alten- und Pflegeheime gibt es in Karlsruhe und wie viele davon sind: - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtisch Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es derzeit 41 Alten- und Pflegeheime. Zehn Einrichtungen werden von Privatunternehmen, 31 von gemeinnützigen Trägern betrieben. Die Stadt Karlsruhe betreibt direkt keine eigenen Einrichtungen. Die Heimstiftung und die Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung sind rechtlich selbständig. Beides sind juristi- sche Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützig. Von den 31 Einrichtungen gemeinnütziger Träger betreiben die Heimstiftung drei und die Karl-Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung zwei Einrichtungen. 2. Wie hoch ist je die Anzahl/Quote von Heimen, in denen der Tariflohn gezahlt wird? - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtisch Zur Bezahlung der Mitarbeitenden im Bereich der stationären Pflege liegen der Verwaltung grundsätzlich keine Erkenntnisse vor. Lediglich die Personalabrechnung für die Mitarbeiten- den der Heimstiftung erfolgt durch das Personal- und Organisationsamt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wird angewendet. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. a) Wie definiert sich der geforderte Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime? b) In wie vielen Alten- und Pflegeheimen (Anzahl und Prozent) in Karlsruhe wurde er - je in den Jahren 2015 bis heute - real nicht eingehalten? 4. In wie vielen Heimen wurde der geforderte Anteil an Fachkräften (Anzahl und Prozent) - je in den Jahren 2015 bis heute - nicht erreicht? Die verhandelbaren Personalschlüssel sind im Rahmenvertrag stationäre Pflege gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI in den jeweiligen Bandbreiten hinterlegt. Die Verhandlungen zum Ab- schluss des Versorgungsvertrages für die Einrichtungen finden zwischen den Trägern der Alten- und Pflegeheime und den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern statt. Die Heimaufsicht ist an leistungsrechtlichen Verhandlungen nicht beteiligt. Sie kontrolliert jedoch im Rahmen ihrer Prüfungen in den Einrichtungen den tatsächlichen Personalbe- stand. Maßgebend für die Prüftätigkeit der Heimaufsicht sind die Vorgaben der Verord- nung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (Landespersonalverordnung – LPersVO). Die Verordnung ist seit 1. Februar 2016 in Kraft. Betreibende und Träger von Alten- und Pflegeheimen können bei der Heimaufsicht Befrei- ungen von den Vorgaben der LPersVO beantragen. Für die stationären Einrichtungen in Karlsruhe wurden in den letzten Jahren folgende Anträge gestellt beziehungsweise ent- sprechend entschieden: Jahr Anzahl Befreiungstatbestände 2015 0 2016 5 (davon 1 Ablehnung) Nachtdienst, Pflegedienstleitung 2017 2 (davon 1 Ablehnung) Heimleitung 2018 7 (davon 1 Ablehnung) Nachtdienst, Heimleitung, Pfle- gedienstleitung 2019 (Stand: 31. Januar) 0 Die in § 8 LPersVO geregelte Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent für den Bereich Pflege und Betreuung wird bei den Regelprüfungen erhoben und den Pflegekas- sen/Sozialhilfeträgern mitgeteilt. Dabei wurde bei vereinzelten Einrichtungen zwischen 2015 und heute eine Nichterreichung dieser Quote festgestellt. Durch Beratung oder in Form von zunächst schriftlichen Empfehlungen (Prüfberichte, mit jeweiliger angemessener Fristsetzung) konnte die Einhaltung dieser Anforderung in der Regel zeitnah wieder ge- währleistet werden. In wenigen Einzelfällen mussten zuvor jedoch auch Anordnungen durch die Heimaufsicht ausgesprochen werden. Gesonderte Erhebungen (Anzahl und Prozent) sind hierüber nicht erfolgt. Abweichungen des Fachkräfteanteils sind in Einzelfällen durch baldmöglichste Personaleinstellungen in den Einrichtungen jeweils zeitnah korrigiert worden. Nachkontrollen der Heimaufsicht sowie die Mitteilungen an die Pflegekassen/Sozialhilfeträger erfolgten. 5. Wie oft pro Jahr muss ein einzelnes Alten- und Pflegeheim von der Heimaufsicht geprüft werden (Regelprüfung)? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Alten- und Pflegeheime werden wiederkehrend (Regelprüfungen) mindestens ein Mal im Kalenderjahr geprüft. Anlassbezogen, zum Beispiel wegen einer Beschwerde, können je- derzeit Prüfungen durchgeführt werden. 6. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Anzahl von Prüfungen von Alten- und Pflegeheimen in Karlsruhe durch die Heimaufsicht? Ein aussagekräftiger Durchschnittswert kann nicht genannt werden. Bei der Statistikfüh- rung wird nicht zwischen Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterschieden. 7. a) Wurden - je in den Jahren 2015 bis heute - die vorgeschriebenen Regel- prüfungen von Alten- und Pflegeheimen nicht erreicht? b) Wenn ja – für wie viele Alten- und Pflegeheime (real und Prozent)? c) Was waren die Gründe? In den Jahren 2015 bis heute wurde in zwei Kalenderjahren von der gesetzlichen Möglich- keit, vereinzelte Regelprüfungen bis zu sechs Monate zu verschieben, Gebrauch gemacht. Anlass war jeweils die Vakanz einer Stelle. Anlassbezogene Prüfungen wurden stets durch- geführt. 7. Aus wie vielen Personen besteht ein Prüfungsteam der Heimaufsicht? Prüfungen erfolgen grundsätzlich durch zwei Personen. Die Mitarbeitenden der Heimauf- sicht werden durch eine Pflegefachkraft oder den amtsärztlichen Dienst des Gesundheits- amtes begleitet. 8. a) Wie lange dauert eine Prüfung durch die Heimaufsicht im Durchschnitt? Eine Regelprüfung dauert durchschnittlich acht Stunden. Über jede Prüfung erstellt die Heimaufsicht einen Bericht. b) Wie lang im kürzesten, wie lange im längsten Fall? Eine Regelprüfung dauert mindestens drei und maximal zehn Stunden. 9. Finden die Regel-Prüfungen durch die Heimaufsicht in regelmäßigen Abständen statt? Siehe Ziffer 5. 10. Finden die Regelprüfungen mit Vorankündigung statt? Wenn ja: ist es nicht sinn- voller ohne Vorankündigung zu prüfen? Regelprüfungen der Alten- und Pflegeheim erfolgen stets unangemeldet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 11. Wie hoch ist die Anzahl anlassbezogener Prüfungen je in den Jahren 2015 bis heu- te gewesen (real und in Prozent der insgesamt vorgenommenen Prüfungen)? Siehe Ziffer 6. 12. Finden die anlassbezogenen Prüfungen angekündigt oder unangekündigt statt? – Wenn angekündigt: ist es nicht sinnvoller ohne Ankündigung zu prüfen Anlassprüfungen der Alten- und Pflegeheim erfolgen stets unangemeldet. 13. Was waren die Hauptgründe für anlassbezogene Prüfungen (z. B. Personalmangel, Pflegemängel, Hygienemängel, unzureichende Nachtdienstbesetzung usw.) in den Jahren 2015 bis heute? Eine gesonderte Statistik wird nicht geführt. Hauptgründe waren (oftmals durch Angehöri- ge, teilweise auch durch Beschäftigte der Einrichtungen oder anonym) gemeldete Pflege- mängel, Personalmängel und Hygienemängel. 14. Wie ist das Beschwerdemanagement in Bezug auf Alten- und Pflegeheime in Karls- ruhe organisiert? a) Welches sind die hauptsächlich vorgebrachten Beschwerdethemen - Seitens von Heimbewohner/innen - Seitens der Angehörigen Bewohnende beschweren sich am häufigsten über die Qualität des Essens und über den Wäscherücklauf. Angehörige wenden sich am häufigsten an die Heimaufsicht, wenn ih- ren privatrechtlichen Forderungen nicht zufriedenstellend entsprochen wurde. b) Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus? Die Versorgungsqualität in den Alten- und Pflegeheimen im Stadtgebiet Karlsruhe kann als insgesamt gut bezeichnet werden. Bei festgestellten Mängeln wirkt die Heimaufsicht auf die schnellstmögliche Beseitigung hin. Das Wohl der Bewohnenden steht dabei stets im Mittelpunkt. 15. Welche Informationen hat die Stadt über die Fluktuation von Pflegepersonal in den Alten- und Pflegeheimen in den letzten Jahren in Karlsruhe, bei: - Privatunternehmen - Träger Sozialorganisationen - Städtischen 16. Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus? Statistische Werte liegen der Verwaltung nicht vor. Die Heimaufsicht nimmt in den letzten Jahren aber deutlich wahr, dass - dem bundesweiten Trend folgend - der Pflegefachkräf- temangel alle Betreibende vor enorme Herausforderungen stellt.

  • Protokoll TOP 31
    Extrahierter Text

    Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 31 der Tagesordnung: Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe – Qualität und Qualitätskontrolle Anfrage: Die Linke Vorlage: 2019/0077 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. März 2019