Ergänzungsantrag KULT: Verzicht auf Leiharbeit

Vorlage: 2019/0075
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.02.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0075 Verzicht auf Leiharbeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 15 x 1. Die Stadt Karlsruhe erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ein Kon- zept mit verbindlicher Terminvorgabe zur Abschaffung der Leiharbeit in der Stadtverwal- tung und den städtischen Tochtergesellschaften. 2. Ab sofort und bis zur Umsetzung des Konzepts zur Abschaffung der Leiharbeit gilt glei- che Bezahlung für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der Stadtverwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften. Sachverhalt / Begründung: Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Erik Wohlfeil

  • Stellungnahme TOP 15 KULT
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0075 Dez. 2 Verzicht auf Leiharbeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 15 x Kurzfassung Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit ihren Ge- sellschaften ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, welches ermöglicht, mittelfristig auf die Beschäftigung von Leiharbeitskräften zu verzichten. In Ergänzung beantragt die KULT-Gemeinderatsfraktion ab sofort und bis zur Umsetzung des Konzeptes gleiche Bezahlung für Leiharbeitskräfte in der Stadtverwaltung und deren Gesell- schaften (Equal Pay). Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften verfolgen das Ziel, die Leiharbeit auf ein Mindest- maß zu beschränken und Leiharbeitskräfte nur in äußersten Notsituationen einzusetzen. Ein Personalentwicklungskonzept, das die Schaffung von Pools beinhaltet, führt nicht zu der ge- wünschten Lösung, auf Leiharbeit vollumfänglich zu verzichten. Hinsichtlich Equal Pay hält die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Gesellschaften an ihrer bisherigen Auffassung (Vorlage 2017/0582, Gemeinderat 23.10.2018) fest. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergänzungsantrag der KULT-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes Das von der SPD-Gemeinderatsfraktion gewünschte konzernweite Personalentwicklungskonzept zum Verzicht auf Leiharbeit soll durch die Schaffung entsprechender Pools, beispielsweise im Facharbeiterbereich beim Amt für Abfallwirtschaft, im Verwaltungsbereich oder im Bereich der unteren Leitungsebenen eine entsprechende Flexibilität im Personalersatz ermöglichen. Wie aktuelle Zahlen bei der Stadtverwaltung und im Bereich des Konzerns belegen, ist der Ein- satz von Leiharbeitskräften auf dringende Notsituationen begrenzt. So sind die Aufwendungen für Leiharbeitskräfte im Bereich der Stadtverwaltung seit 2016 rückläufig. Zu den Einzelheiten wird auf die Stellungnahme zum SPD-Antrag verwiesen. 2. Equal Pay Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften wenden die Regelungen des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes (AÜG) rechtskonform an und halten an der seinerzeitigen Stellungnahme (Vorla- ge 2017/0582) fest. Nach der Definition des Equal Pay ist unter gleichem Arbeitsentgelt im Sinne des AÜG das Ent- gelt zu verstehen, was eine Leiharbeitskraft erhalten hätte, wenn sie für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Hierzu zählt nicht nur das laufende Entgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungsbestände gewährt wird, zum Beispiel Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge, zum Beispiel Zuschuss ÖPNV, Betriebskindergarten, Kantine und so weiter ge- währt, hat er diese auch den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu gewähren oder einen monetären Ausgleich zu leisten. Eine Angleichung der Arbeitsentgelte für alle bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom ersten Tag des Einsatzes an hätte zur Folge, dass die eingekauften Leistungen letztendlich teurer würden. Zudem wäre für die kurzfristig zu beschäftigende Leiharbeitskraft mehr zu bezahlen als für re- guläre Mitarbeitende, die in der Regel über eine spezielle Qualifikation und die nötige Erfahrung verfügen. Im Hinblick darauf, dass sich Leiharbeit - trotz bestehender Regelungen - nicht in allen Fällen vermeiden lässt, müssen auch hier die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. 3. Fazit Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften empfehlen, den Ergänzungsantrag der KULT- Gemeinderatsfraktion abzulehnen, auch wenn die Zielrichtung, möglichst keine Leiharbeitskräf- te einzusetzen, prinzipiell anerkannt wird.

  • Abstimmungsergebnis Top15 KULT
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