Notfallnummern auf Kinderspielplätzen
| Vorlage: | 2019/0058 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.01.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.02.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0058 Notfallnummern auf Kinderspielplätzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 17 x Jeder Spielplatz in Karlsruhe wird mit einer eigenen Notfallnummer gekennzeichnet, damit bei einem Unfall der genaue Standort über die Notrufnummer 112 an die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und der Rettungsdienste (ILS) Karlsruhe weitergeben werden kann. Sachverhalt/Begründung: Bei Unfällen auf den zahlreichen Kinderspielplätzen der Stadt ist es wichtig, dass schnell ein Rettungswagen an der Unfallstelle erscheint. Besonders bei schweren Unfällen von Kindern zählt jede Minute. Viele Spielplätze liegen nicht direkt an einer Straße, sondern in Parks, in kleineren Grünstreifen oder sie befinden sich an einer langen Straße. In anderen Fällen sind den Besucher*innen die Örtlichkeiten nicht genau genug bekannt. Dazu kommt, dass viele Menschen sich in der Aufregung schlecht darauf konzentrieren können, eine exakte Beschreibung abzugeben. In Karlsruhe gibt es 323 öffentliche Kinderspielplätze, darunter 67 Bolz- und Ballspielflächen, 8 Skateranlagen sowie zahl-reiche Volleyball- und Bas- ketballfelder. Darüber hinaus stehen weitere Spielflächen in Kleingartenanlagen und zahlreichen Schulhöfen zur Verfügung. Private Spielflächen im wohnungsnahen Bereich, bspw. bei Wohn- anlagen der Wohnungsbaugesellschaften, ergänzen dieses Angebot. Aus diesem Grund ist die Kennzeichnung der Spielplätze mit einer Notfallnummer sinnvoll. Dadurch kann die Rettungsleitstelle im Ernstfall schnell über den genauen Standort des Spiel- platzes informiert werden und der Rettungsdienst schneller vor Ort erscheinen, um verletzten Kindern (oder auch Erwachsenen) Erste Hilfe zu leisten. Zusätzlich soll auf den anzubringenden Schildern mit den Notfallnummern die Telefon-nummer 112 angegeben werden. In Düsseldorf wurden bereits Notfallnummern auf Spielplätzen angebracht und diese haben sich dort auch schon bewährt: www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/notfallnummern-auf-staedtischen- kinderspielplaetzen-1.html In den Karlsruher Kleingärten existieren bereits Standortnummern, welche auch die Funktion von Notfallnummern erfüllen. unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Renate Rastätter Dr. Ute Leidig
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0058 Dez. 5 Notfallnummern auf Kinderspielplätzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 17 x Kurzfassung Das Anbringen von Notfallnummern auf den Schildern der städtischen Spielplätze ist sinnvoll. Nach erfolgter Abstimmung mit der Systematik der Notfallnummerierung mit der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienste wird die Beschilderung sukzessive erneuert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 10.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: "Grüne Stadt" Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Jeder Spielplatz in Karlsruhe wird mit einer eigenen Notfallnummer gekennzeichnet, damit bei einem Unfall der genaue Standort über die Notrufnummer 112 an die Inte- grierte Leitstelle für Feuerwehr und der Rettungsdienste (ILS) Karlsruhe weitergeben werden kann. Gemäß der DIN EN 1176 zu Spielplätzen und Freizeitanlagen muss an den Zugängen zu öffent- lichen Kinderspielplätzen eine Beschilderung vorhanden sein, die folgende Angaben enthält: • Allgemeine Notrufnummer • Telefonnummer zur Meldung von Mängeln und Hinweisen/Behördennummer • Name/Bezeichnung des Spielplatzes • Adresse des Spielplatzes beziehungsweise Angabe einer Nummer, die die eindeutige Lokalisierung ermöglicht • Andere relevante örtliche Informationen, wie zum Beispiel festgelegte Öffnungszeiten, Altersbereich der Nutzer, Ge- und Verbote zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauber- keit und Sicherheit Neben diesen Angaben muss auch das Schild selbst sicherheitstechnischen Anforderungen ge- nügen. Seit der Einrichtung des Sachgebietes „Spielanlagenunterhaltung“ im August 2018 hat das Gar- tenbauamt bereits die ersten Schritte zu einer neuen Beschilderung der städtischen, öffentlich zugänglichen Spielanlagen eingeleitet. Private Spielplätze und Spielflächen in Kleingartenanlagen sowie Spielplätze auf Schulen und in Kindergärten, die unter Beaufsichtigung von Lehrern und Erziehern stehen, bleiben davon unbe- rücksichtigt. Derzeit wird zusammen mit der Integrierten Leitstelle geprüft, wie die genaue Verortung eines Spielplatzes im Notfall gewährleistet werden kann. Sobald entschieden ist, wie eine exakte Lo- kalisierung erfolgen kann, wird die Beschilderung sukzessive erneuert. Sobald entschieden ist, wie eine exakte Lokalisierung erfolgen kann, wird die Beschilderung sukzessive erneuert.
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Extrahierter Text
Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Notfallnummern auf Kinderspielplätzen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0058 Beschluss: Mit Stellungnahme einverstanden Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Gut, dass inzwischen seit Sommer letzten Jahres das Sach- gebiet Spielanlagenunterhaltung eingeführt wurde und damit auch erste Schritte zur einer Neubeschilderung der Spielplätze eingeleitet wurden. Unklar bleibt dabei, was ist mit Neu- beschilderung gemeint. Ich finde zumeist gar kein Schild auf Spielplätzen. Vielleicht ist es auch nur in Mühlburg so, aber das glaube ich nicht. Unklar bleibt vor allem, bis wann mit der Integrierten Leitstelle geklärt sein wird, wie die präzise Verortung der Spielplätze durchgeführt werden soll und bis wann spätestens die Beschilderung abgeschlossen ist. Darauf hätten wir gerne noch eine Antwort. Die GRÜNE-Fraktion hat diesen Antrag gestellt, weil Notfallnummern auf Spielplätzen eine einfache Maßnahme darstellen, damit Kindern oder auch Erwachsenen bei Unfällen oder auch Kreislaufproblemen bei großer Hitze schnell geholfen werden kann. Gegebenenfalls kann es lebensrettend sein, wenn jemand schnell und präzise angibt, wo sich der Spielplatz befindet, indem einfach die Nummer genannt wird. Es gibt einige Spielplätze, deren Standort man nicht so einfach beschreiben kann. Wo genau ist der Spielplatz in der Gün- ther-Klotz-Anlage? Wenn man diese Straßennamen kennt, in der Ludwig-Marum-Straße – 2 – oder ist es noch die Hildapromenade? Vielleicht könnte das Gartenbauamt eventuell teil- weise zusammen mit dem Stadtjugendausschuss die Einweihung des jeweiligen Schildes mit anderen Aktionen verbinden, zum Beispiel Infos zu Rettungsdiensten, Bedeutung der Notfallnummern oder im Zusammenhang mit einer Spielplatz-Putzete Dreck-Weg-Aktion. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Es ist sicherlich sehr sinnvoll, an die Spielplätze entsprechende Nummerierungen zu machen und diese Nummern dann bei der Integrierten Leitstelle auch mit entsprechenden Informationen zu hinterlegen, das heißt beispielsweise, von welcher Straße ist dieser Spielplatz anfahrbar, wo kommen größere Fahrzeuge durch, ist es sinnvoll, dass man eher mit den Tragen selber kommt oder das Fahrzeug durchpasst. Auch die Geodaten sind natürlich wichtig, da heute bei meist GPS-gestützter Navigation so ein Spielplatz sehr schnell angefahren werden kann. Ich weiß es selbst aus meiner Erfahrung als Notarzt, dass man manchmal schon herumgeirrt ist und geschaut hat, wie komme ich da hin, am Schluss noch gelaufen ist. Es ist aber nicht nur die Frage, dass man schnell dort ist. Es müssen auch sinnvoll und schonend Verletzte abtransportiert werden können. Dieses Projekt soll vorangetrieben werden. Gerade auf Spielplätzen, wo Kinder sehr häufig beteiligt sind, das wissen alle, die aus diesem Fachgebiet sind, ist die Aufregung meist groß, nicht unbedingt immer bei den Verletzten, sondern meist bei den Eltern, wo es dann auch sehr schwierig ist, dass man die richtige Nummer wählt. Wenn alles schön aufgelistet ist, ist dies ein großer Fortschritt für die Rettung. Stadträtin Moser (SPD): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist gut und sinnvoll. Eine Not- fallnummer auf Kinderspielplätzen trägt dazu bei, in einer Gefahrensituation oder bei der Benötigung von Hilfe genau lokalisiert zu werden. Ist der genaue Standort bekannt, er- leichtert dies die Arbeit der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr und der Rettungsdienste ungemein. Hat jeder Spielplatz eine eigene Nummer, kann bei einem Unfall der genaue Standort angegeben werden. Aber auch bei anderen Gefahren ist eine eigene Notfall- nummer pro Spielplatz hilfreich. Wir finden den Antrag sehr sinnvoll und stimmen zu. Stadtrat Braun (KULT): Ich möchte mich angesichts der Tagesordnung auch kurz halten. Wir halten den Antrag für eine sinnvolle Überlegung. Wir glauben, dass dies mit relativ wenigen Mitteln umzusetzen ist. Deswegen werden wir dem Antrag folgen. Der Vorsitzende: Wir werden Ihre Fragen beantworten, Frau Stadträtin. Das liefere ich nach. Dann können wir so verbleiben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2019