Auslaufen der Kimmelmannschule: Änderung der Schulbezirke der Lidellschule und der Vogesenschule (SBBZ Lernen)

Vorlage: 2019/0047
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.01.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich)

    Datum: 26.03.2019

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage-Kimmelmannschule Schulbezirk-Plan
    Extrahierter Text

    SBBZ Lernen 1 Vogesenschule 2 Lidellschule Anlage

  • Kimmelmannschule
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0047 Dez. 3 Auslaufen der Kimmelmannschule: Änderung der Schulbezirke der Lidellschule und der Vo- gesenschule (SBBZ Lernen) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 27.02.2019 5 x vorberaten Gemeinderat 26.03.2019 16 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 25 Schulgesetz Baden- Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Lidellschule sowie die Änderung des Schulbe- zirks der Vogesenschule. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 25 Absatz 1 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) hat jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) einen Schulbezirk. Gemäß § 25 Absatz 2 SchG be- stimmt der Schulträger den Schulbezirk, wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Schulen der- selben Schulart bestehen. Die Kimmelmannschule (SBBZ Lernen) läuft zum Ende des Schuljahres 2018/19 aus. Der bisheri- ge Schulbezirk der Kimmelmannschule muss daher auf die Schulbezirke der Lidellschule (SBBZ Lernen) und der Vogesenschule (SBBZ Lernen) aufgeteilt werden. Alle Grundschulen des bishe- rigen Schulbezirks der Kimmelmannschule mit Ausnahme der Anne-Frank-Schule sollen dem Schulbezirk der Lidellschule zugeordnet werden. Die Raumkapazitäten der Lidellschule sind hier- für ausreichend. Die Raumkapazitäten der Vogesenschule lassen eine Ausweitung des Schulbe- zirks neben der Anne-Frank-Schule auf weitere Grundschulen nicht zu. Die schulischen Gremien beider Schulen werden angehört. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung des Schulbei- rats am 27. Februar 2019 berichtet. Die geänderten Schulbezirke beider Schulen werden im Folgenden beschrieben und sind in bei- gefügtem Plan anschaulich dargestellt (Anlage). Der Schulbezirk der Lidellschule umfasst die Schulbezirke folgender Grundschulen: Nebenius-Grundschule, Hans-Thoma-Schule, Schillerschule, Tullaschule, Heinrich-Köhler-Schule, Grundschule Rintheim, Eichendorffschule, Grundschule Hagsfeld, Grundschule am Wasserturm, Hebel-Grundschule, Leopoldschule, Gartenschule, Südend-Grundschule, Grundschule Beiert- heim, Grundschule Bulach, Weiherwaldschule, Eichelgartenschule, Riedschule Westliche Grenze: Bahnlinie bis zur L 605, L 605 in nördliche Richtung bis Pulverhausstraße, Pulverhausstraße bis Akazienstraße, Akazienstraße in nördliche Richtung bis zur Junker-und-Ruh-Straße, Junker-und- Ruh-Straße in nordwestliche Richtung entlang der Alb bis zur B 10, B 10 in nordöstliche Rich- tung bis zur Yorckstraße, Yorckstraße bis Yorckplatz, Weinbrennerstraße in östliche Richtung bis Gabelsbergerstraße, Gabelsbergerstraße in östliche Richtung bis Sophienstraße, Sophienstraße bis Kreuzung Scheffelstraße, Scheffelstraße bis Kochstraße, Kochstraße bis Nördliche Hildapro- menade, Nördliche Hildapromenade bis zur Mozartstraße, Mozartstraße bis zur Moltkestraße, Moltkestraße in westliche Richtung bis zur Franz-Lust-Straße, Franz-Lust-Straße in nördliche Richtung entlang der Nordbahntrasse, Nordbahntrasse entlang des südlichen Bereichs des Flug- platzes bis zum Ikarusplatz, Ikarusplatz, Lilienthalstraße, Erzbergerstraße bis zur Kreuzung Mi- chiganstraße, Michiganstraße in östliche Richtung bis zum Adenauerring, Adenauerring in nordöstliche Richtung bis zur Linkenheimer Allee, Linkenheimer Allee in nördliche Richtung ent- lang der Gemarkungsgrenze Neureut bis zur L 604, L 604 bis Grabener Allee, Grabener Allee bis zur Stadtgrenze. Nördliche Grenze: Nördliche Stadtgrenze von der Grabener Allee bis zur Autobahn A 5. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Östliche Grenze: Nördliche Stadtgrenze A 5 entlang der Autobahn A 5 in südliche Richtung bis KM 622, vom KM 622 in westliche Richtung, Am Storrenacker, Ruschgraben bis Kreuzung Bruchsaler Straße, wei- ter in südwestliche Richtung entlang der Bahnlinie bis zur Wolfartsweierer Straße, Wolfartsweie- rer Straße in südöstliche Richtung bis zum Langenbruchweg, Langenbruchweg in südwestliche Richtung bis zum Wasserwerk Oberwald, Wasserwerk in südöstliche Richtung bis zum Tierpark Oberwald, in südöstliche Richtung entlang dem Scheidgraben zum Autobahndreieck Karlsruhe. Südliche Grenze: Stadtgrenze zwischen Autobahndreieck Karlsruhe und Bahnlinie. Der Schulbezirk der Vogesenschule umfasst die Schulbezirke folgender Grundschulen: Grundschule Daxlanden, Adam-Remmele-Schule, Grundschule Grünwinkel, Hardtschule, Drais- Grundschule, Friedrich-Ebert-Schule, Gutenbergschule, Marylandschule, Waldschule Neureut, Südschule Neureut, Nordschule Neureut, Werner-von-Siemens-Schule, Rennbuckel- Grundschule, Viktor-von-Scheffel-Schule, Grundschule Knielingen, Anne-Frank-Schule Nördliche Grenze: Nördliche Stadtgrenze vom Rhein bis zur Grabener Allee. Östliche Grenze: Grabener Allee in südliche Richtung bis zur Kreuzung der L 604, entlang der Gemarkungsgren- ze Neureut in südliche Richtung bis zur Linkenheimer Allee, Linkenheimer Allee bis Adenauer- ring, in westliche Richtung bis zur Kreuzung Michiganstraße, Erzbergerstraße, Lilienthalstraße, Ikarusplatz bis zur Trasse der Nordbahn, Franz-Lust-Straße in südliche Richtung bis Moltkestra- ße, Moltkestraße in östliche Richtung bis Mozartstraße, Mozartstraße bis zur Nördlichen Hilda- promenade, Nördliche Hildapromenade bis Kochstraße, Kochstraße bis Scheffelstraße, Scheffel- straße bis Kreuzung Sophienstraße, Sophienstraße in westliche Richtung bis Gabelsbergerstraße, Gabelsbergerstraße bis Weinbrennerstraße, Weinbrennerstraße bis Yorckplatz, Yorckstraße in südwestliche Richtung B 10 bis zur Alb, von dort in südöstliche Richtung entlang der Alb bis zur Junker-und-Ruh-Straße, Junker-und-Ruh-Straße in südwestliche Richtung bis zur Akazienstraße, Akazienstraße in südliche Richtung bis zur Pulverhausstraße, Pulverhausstraße in östliche Rich- tung bis zur L 605, L 605 bis Bahnlinie. Südliche Grenze: Stadtgrenze zwischen Bahnlinie und Rhein. Westliche Grenze: Rhein zwischen der südlichen und nördlichen Stadtgrenze. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 25 Schulgesetz Baden- Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Lidellschule sowie die Änderung des Schulbe- zirks der Vogesenschule.

  • Abstimmungsergebnis GR Top16
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. März 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Auslaufen der Kimmelmannschule: Änderung der Schulbezirke der Lidellschule und der Vogesenschule (SBBZ Lernen) Vorlage: 2019/0047 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Lidellschule sowie die Änderung des Schulbezirks der Vogesenschule. Abstimmungsergebnis: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2019