Übernahme des Jugendtreffs in Knielingen durch den Stadtjugendausschuss e. V.
| Vorlage: | 2019/0043 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.01.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0043 Dez. 3 Übernahme des Jugendtreffs in Knielingen durch den Stadtjugendausschuss e.V. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 06.02.2019 5 x vorberaten Gemeinderat 26.02.2019 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dem Stadtjugendaus- schuss e.V. (stja) den Betrieb des Jugendtreffs im Stadtteil Knielingen zu übertragen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2019: 25.000 € ab 2020: 158.500 € / 158.500 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die evangelische Kirchengemeinde Knielingen betreibt seit über 20 Jahren einen Jugendtreff in ihrem Gemeindezentrum in der Struvestraße 45. Die Räume liegen im Kellergeschoss mit sepe- ratem Zugang und sind ca. 215 qm groß. Diese Räume sollen an den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) übergeben werden. Bereits 2016 trat die Kirchengemeinde mit der Anfrage einer Übernahme des Jugendtreffs an den stja heran, da die Weiterführung des bisher ehrenamtlich geführten Jugendtreffs durch die Gemeinde dauerhaft nicht mehr möglich wäre. Allerdings war zu dem Zeitpunkt unklar, ob die Immobilie im Kircheneigentum verbleiben oder veräußert werden sollte. Die Schließung des Jugendtreffs sollte aber in jedem Fall verhindert werden, da es in Knielingen 2.0 keine weiteren offenen Räume für Jugendliche gibt und die kontinuierlich große Nachfrage den Bedarf belegt. Im Herbst 2018 hat die evangelische Kirche entschieden, dass die Immobilie für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren bei der Kirche verbleibt. Der neu bestellte Gemeindepfarrer bekräftig- te in einem Gespräch mit dem stja am 12. November 2018 das nach wie vor große Interesse der Kirchengemeinde an der Übernahme des Jugendtreffs durch den stja, weil dieser vom ehren- amtlichen Personal der Kirchengemeinde nicht eigenständig weiterbetrieben werden kann. Der stja erklärt seine Bereitschaft, den Betrieb des Jugendtreffs in der Struvestraße im ersten Halbjahr 2019 zu übernehmen. Der genaue Zeitpunkt kann von der Kirche noch nicht benannt werden. Der Standort an der geographischen Schnittstelle zum neuen Quartier „Knielingen 2.0“ ist gut geeignet, um auch neu hinzugezogene Jugendliche zu erreichen. Für den Jugend- treff sind vier Räume im Souterrain des Gebäudes durch das Amt für Hochbau und Gebäude- wirtschaft (HGW) anzumieten: ein Begegnungsraum als „Offener Treff“, ein Gruppen- und Ak- tionsraum, ein Büro- und ein Lagerraum. Für den Betrieb des Jugendtreffs können Flur und Toi- lettenanlage sowie der Außenbereich des Gemeindezentrums mitgenutzt werden. Der Jugendtreff wird zunächst für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geöffnet werden. Bei entsprechender personeller Ausstattung mit 1,75 VZW ist eine konzeptionelle Erweiterung auch für Kinder denkbar. Angestrebt wird eine Kombination aus „Offenem Treff“ und interessensba- sierten Freizeit- und Projektangeboten. Die Konzeption wird die besonderen sozialräumlichen Konstellationen des „alten“ und „neuen“ Knielingen berücksichtigen. Angestrebt wird eine Kooperation mit dem „Musikmobil Soundtruck“ in der Saarlandstraße 16. Der Jugendtreff soll an vier Tagen in der Woche in den Nachmittags- und Abendstunden geöffnet sein. Die bisheri- gen ehrenamtlichen Akteure der Kirchengemeinde werden weiterhin als Kooperationspartner einbezogen. Aufwendungen: Für den Betrieb des Jugendtreffs werden spätestens ab 2020 jährlich insgesamt 1,75 Stellen (1 VWZ in S15 und 0,75 VZW in S8b) benötigt. Dies entspricht 125.000 €. Für Miete und Ne- benkosten fallen circa 25.000 €/Jahr an. Zusätzlich würden Sachmittel von 8.500 € benötigt. Die Anmietung der Räumlichkeiten soll durch die Stadt Karlsruhe erfolgen. Ein entsprechender Stellenschaffungsantrag wird gestellt. Finanzierung: Da der genaue Zeitpunkt der Übernahme noch nicht feststeht, sollen die Personalstellen erst ab 2020 eingerichtet werden. Der stja würde für die Zeit in 2019 mit eigenen Mitteln den Start hinsichtlich der Personal- und Sachkosten übernehmen. Die anteilmäßigen Miet- und Nebenkosten ab tatsächlicher Übernahme in 2019 trägt die Stadt. Ab 2020 trägt die Stadt die gesamten Personal-, Sach-, Miet- und Nebenkosten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dem Stadtjugendaus- schuss e.V. (stja) den Betrieb des Jugendtreffs im Stadtteil Knielingen zu übertragen.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Übernahme des Jugendtreffs in Knielingen durch den Stadtjugendausschuss e. V. Vorlage: 2019/0043 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dem Stadtjugend- ausschuss e.V. (stja) den Betrieb des Jugendtreffs im Stadtteil Knielingen zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hau- ses fest. – Das ist eine einstimmige Entscheidung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2019