Fußgängerzone am Marktplatz
| Vorlage: | 2019/0007 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.01.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.01.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 14.11.2018 eingegangen am: 10.12.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.01.2019 8 öffentlich Dez. 2 / OA Fußgängerzone und Marktplatz Nachdem in den letzten Jahren jedes Amt der Verwaltung die konstruktiven Vorschläge aus dem Ortschaftsrat Durlach zur Beruhigung der Fußgängerzone abgelehnt hat, und auch selbst keine Vorschläge zur Unterbindung des anhaltenden Durchgangsverkehr vorgelegt hat, beantragen wir den Einbau sogenannter Unterflurfeuer mit roten Leuchtmitteln im Bereich der Haltestelle Friedrichschule und entlang des Marktplatzes. Die Unterflurfeuer, ursprünglich für Start- und Landebahnen entwickelt, wurden bereits in Leipzig auf der Autobahn als intelligentes Verkehrsleitsystem installiert und haben eine maximale Aufbauhöhe von 10 mm. Somit sollte diese Variante keine Stolperfalle im groben Durlacher Kopfsteinpflaster darstellen. Auch die geringe Einbautiefe der Signale stellt im Weichenbereich kein Hindernis dar. Die Wirtschaftlichkeit der Bodensignale bei Wartung, Montage und Unterhalt durch LED Technik und einem induktiven Stromanschluss ist gewährleistet. Hierdurch wäre auch das durchge- hende Parkverbot auf dem Marktplatz optisch gekennzeichnet. Wir beantragen hiermit den Einbau von Unterflurfeuern, um eine zusätzliche optische Abgren- zung des Einfahrtsverbots in die Fußgängerzone und das Parkverbot auf dem Marktplatz zu untermalen. unterzeichnet von: CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Doris Böhler-Fries Dirk Müller Walter Mächtlinger Klaus Scheuermann
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 10.12.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 / OA Fußgängerzone und Marktplatz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.01.2019 8 X Kurzfassung Die Unterflurfeuer haben rechtlich keine bindende Wirkung, sind allerdings als Verkehrshinder- nisse zu werten und stellen eine Gefahr für den Radverkehr dar. Das Tiefbauamt und die Stadtwerke als ausführende und unterhaltende Stellen lehnen den Ein- bau der Unterflurfeuer aufgrund technischer Problematiken und rechtlicher Bedenken ab. Das Ordnungs- und Bürgeramt schließt sich den rechtlichen Bedenken an. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterflurfeuer mit LED-Leuchtmitteln sind durchaus vergleichbar mit Bodeneinbauleuchten. Hierzu liegen bereits Erfahrungen der Stadtwerke in Karlsruhe vor. Unterflurfeuer und Bodeneinbauleuchten sind zur Montage in sogenannten Einbautöpfen vor- gesehen und benötigen eine entsprechende Verkabelung sowie Vorschaltgeräte, um die gefor- derte Eingangsspannung und Stromversorgung bereitstellen zu können. Die Erfahrungen mit Bodeneinbauleuchten - auch LED - haben gezeigt, dass diese die hersteller- seitig angegebene Lebensdauer oftmals bei weitem nicht erreichen. Vielmehr gibt es bei einer Vielzahl der Leuchten Probleme mit Feuchtigkeitseintritt, mutwilliger Sachbeschädigung und vorzeitigen elektrotechnischen Defekten. Dies zeigen auch die Erfahrungen, die in anderen Städten mit solchen Bodenleuchten vorliegen. So wurden zum Beispiel in 2016 zwei Spezial-Einbauleuchten auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke installiert. Die angegebene Lebensdauer betrug 40 Jahre. Bereits nach circa zwei Jahren waren sie ausgefallen. Für den Einbau der Leuchten in der Pfinztalstraße wäre zudem eine aufwändige Kabelverle- gung, größtenteils im Bereich des Kopfsteinpflasters und teils im Gleisbereich mit einer Sper- rung des Straßenbahnverkehrs erforderlich. Im Hinblick auf eine ökonomische Betriebsführung der Beleuchtungsanlagen, sind Bodenein- bauleuchten daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Unterflurfeuer oder auch Bodeneinbauleuchten genannt, sind nicht Bestandteil der Straßenver- kehrsordnung und weder als Verkehrszeichen noch als Verkehrseinrichtungen anzuordnen. Sie entfalten keinerlei rechtliche Wirkung. Da dieses "Gestaltungselement" gänzlich unüblich und damit den Autofahrenden unbekannt ist, besteht hierdurch eher die Gefahr der Ablenkung im Straßenverkehr und damit die Schaffung eines Gefahrenmoments. Unterflurfeuer kommen nach Kenntnis der Verwaltung bisher nur beim Elbtunnel in Hamburg, in Kombination mit einer Verkehrsleittechnik zum Einsatz. Bezüglich einer Verwendung auf ei- ner Autobahn in Leipzig, hat die Verwaltung keine Kenntnis. Auch die Frage nach einer Zuläs- sigkeit zum Einbau in den öffentlichen Verkehrsraum außerhalb von Autobahnen konnte bisher mit der Bundesanstalt für Straßenverkehrswesen nicht geklärt werden. Der Einbau von Unterflurfeuer kann aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht empfohlen werden. Die Örtlichkeit, Pfinztalstraße und entlang des Marktplatzes, ist aufgrund der Schienenlage und der nach Einbau übrig bleibender Zwischenräume, für den zugelassenen Fahrradverkehr als Ge- fahrenstelle einzustufen. Die Marktbeschicker müssen die Unterflurfeuer regelmäßig überfah- ren, sodass auch bei anderen am Verkehr teilnehmenden Personen, die Hemmschwelle zu einer Überfahrt der Flurfeuer schwinden würde. Es besteht des Weiteren eine Sturzgefahr für Radfahrende. Sie können beim Überfahren der Einbauleuchten durch die fehlende Griffigkeit der Leuchtkörper zu Fall kommen. Aufgrund der geringen Zwischenräume zwischen den Schienen und den Einbauleuchten in der Pfinztalstraße besteht außerdem die Gefahr, dass Radfahrende eingleisen und es zu schweren Stürzen kommt. Bei einer Verkehrsschau am 18. Dezember 2018 wurde vor Ort festgelegt, dass die vorgeschrie- bene Fahrtrichtung auf der Pfinztalstraße aus Richtung Osten in die Amthausstraße durch Be- schilderung zu verdeutlichen ist. Zur Verbesserung der Portalwirkung wird die Fußgängerzonen- beschilderung der nördlichen Seite in Richtung Gleise versetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Bereich der Haltestelle Friedrich-Realschule ist die Problematik der unerlaubten Einfahrten kaum vorzufinden. Bei der Verkehrsschau am 18. Dezember 2018 wurde die Kreuzung Pfinztal- straße, Bienleinstorstraße und Kelterstraße als ausreichend beschildert vorgefunden. Die Örtlich- keit liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Die Fußgängerzone beginnt erst nach der Haltestelle der Friedrich-Realschule aus Fahrtrichtung Westen. Ab der Bienleinstorstraße/Kelterstraße verbietet das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) die Nutzung der Pfinztalstraße. Das Verkehrszeichen stellt erfahrungsgemäß eine starke Hemm- schwelle zur widerrechtlichen Einfahrt von Verkehrsteilnehmenden dar. Während der Verkehrsschau wurde durch die Polizei ein Fahrzeug kontrolliert, welches die Pfinztalstraße von Ost nach West durchfuhr. Der Fahrer konnte eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone vorweisen. Er gilt somit als Berechtigter, der bei Verwendung der Unterflurfeuer, sofort eine negative Vorbildwirkung erzeugen würde, sobald er diese über- fahren würde. Fazit Personen die am Verkehr teilnehmen und den Straßenabschnitt der Pfinztalstraße bewusst wi- derrechtlich nutzen, werden sich auch durch den Einsatz von Unterflurfeuern nicht davon abhal- ten lassen, da diese keinerlei rechtliche Wirkung entfalten und damit auch keine Sanktionierung vorgenommen werden kann. Zudem stellen die Unterflurfeuer als Verkehrshindernisse eine Ge- fahrenstelle dar. Bei Unfällen wird der Straßenbaulastträger mit der Frage der Haftung konfron- tiert. Durch die verbesserte Beschilderung wird erwartet, dass sich die Zahl der versehentlich illegalen Einfahrten verringert, da die Fußgängerzone besser wahrgenommen wird.