Verstärkte Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung
| Vorlage: | 2018/0919 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.02.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0919 Verstärkte Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 16 x 1. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Umsetzung der Vorgaben zur Dachbe- grünung in den Bebauungsplänen. 2. Sie stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Dachbegrünungen tatsächlich realisiert werden und erhalten bleiben. 3. Sie prüft, inwieweit künftig eine Fassadenbegrünung auf der Südseite und eine Dachbegrü- nung kombiniert mit einer Solaranlage auf geeigneten Flächen vorgegeben werden kann. 4. Sie veranlasst gezielte Werbemaßnahmen, unter anderem mit interessierten Multiplika- tor*innen aus dem Umweltbereich und aus den Stadtteilen, für eine (auch nachträgliche) Dach- und Fassadenbegrünung. Dabei soll auch auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. 5. Das seit 1982 bestehende Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassa- den wird auf weitere Stadtteile ausgeweitet. Dach- und Fassadenbegrünungen haben einen hohen Stellenwert für das Stadtklima. In den Sommermonaten mit den jährlich steigenden Temperaturen können sie zur Wärmereduzierung beitragen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft und verbessern so die Luftqualität. Als extensive Kräuterflächen stärken sie die Biodiversität, da sie wertvolle Futterquellen für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sind. Durch die zunehmende Verdichtung für dringend benötigten Wohn- raum werden Dach-und Fassadenbegrünungen unverzichtbar, um die Wohn- und Lebensquali- tät in unserer Stadt auch bei fortschreitendem Klimawandel zu erhalten. Seit Jahren wird deshalb eine Dachbegrünung in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Seit einiger Zeit stellen Anwohner*innen fest, dass diese Vorgabe nicht immer umgesetzt wird. Stattdessen werden gelegentlich Stein- und Schotterflächen auf Dächern angelegt. Zudem gibt es Fälle, dass bereits angelegte Dachbegrünungen später wieder aufgeben werden. Da Dachbegrünungen neben ihrem hohen Stellenwert für das Stadtklima auch als Ausgleichs- flächen in den Bebauungsplänen berücksichtigt werden, ist es notwendig, ihre Umsetzung und ihren Erhalt im Blick zu behalten. Wir sehen hierbei einen Handlungsbedarf für die Stadtverwal- tung. Denn nur, wenn alle Häuser die erforderliche Begrünung haben, kann der gewollte Effekt eintreten. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, Dachbegrünungen mit Solaranlagen zu kombinieren, indem die Solaranlagen steil aufgestellt werden. Dadurch kann die Fläche zusätzlich für die Erzeugung regenerativer Energie genutzt werden. Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wir Grüne halten es auch für notwendig, dass weitere Bürger*innen für Dach- und Fassaden- begrünung gewonnen werden. Die Stadt Karlsruhe hat mit dem Förderprogramm zur Begrü- nung von Höfen, Dächern und Fassaden bereits 1982 eine bundes- und landesweite Vorreiter- rolle für mehr Stadtgrün übernommen. Damit kann die Begrünung von Höfen sowie Dach und Fassaden bis zu einer Förderobergrenze von 4.000 € pro Anwesen gefördert werden. Bislang ist dies auf die Innenstadt, Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt und dem Ortskern von Durlach begrenzt. Nachdem auch in den Stadtteilen außerhalb der innerstädtischen Quartiere durch den Klimawandel sommerliche Hitzetage zunehmen, halten wir Grüne es für zielführend, das Programm auf weitere Stadtgebiete auszudehnen. Multiplikator*innen aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich sowie weitere Interessierte aus den Stadtteilen könnten dafür gewonnen werden, die Bewohner*innen für die positiven Effekte auf das Klima und die Biodiversität zu sensibilisieren. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Johannes Honné Zoe Mayer Verena Anlauf
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0919 Dez. 5 Verstärkte Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 16 x Kurzfassung Die Bedeutung von Dach- und Fassadenbegrünung für das Stadtklima ist unbestritten. Die gän- gige Praxis bei der Erstellung von Bebauungsplänen trägt dem Rechnung und bietet eine wir- kungsvolle Grundlage sowohl für die Realisierung als auch für die langfristige Sicherung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Umsetzung der Vorgaben zur Dachbegrünung in den Bebauungsplänen. 2. Sie stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Dachbegrünungen tatsächlich realisiert werden und erhalten bleiben. Das Bauordnungsamt beteiligt das Gartenbauamt sowohl an den Bauanträgen als auch an der Abnahme der Bauvorhaben. In diesem Rahmen werden sowohl die notwendigen Auflagen für die Baugenehmigung verfasst als auch deren Umsetzung kontrolliert. Die Schlussabnahme eines Gebäudes erfolgt erst dann, wenn die Dachbegrünung den Vorschriften des Bebauungsplans entspricht. Bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wird vom Liegenschaftsamt mithilfe der beteiligten Fachbehörden überwacht, ob die Inhalte des Durchführungsvertrags und des Bebauungsplans erfüllt wurden, so auch die Dachbegrünung. Für den Rückbau von Dachbegrünungen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind, ist ein An- trag auf Befreiung erforderlich. Dies ist bei Architekten, Bauträgern, Wohnungsbaugenossen- schaften und Hausverwaltungen bekannt und wird in der Regel korrekt gehandhabt. Der Ver- waltung ist auf Grundlage der kontinuierlich stattfindenden Luftbildsichtungen kein Projekt bekannt, bei dem eine festgesetzte und hergestellte Dachbegrünung wieder entfernt wurde. Nach dem Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall gab es nur einen Fall, bei dem ein be- grenzter Teil einer Dachbegrünung aufgrund der geänderten statischen Vorschriften reduziert und mit anderen Begrünungsmaßnahmen ausgeglichen werden musste. 3. Sie prüft, inwieweit künftig eine Fassadenbegrünung auf der Südseite und eine Dachbegrünung kombiniert mit einer Solaranlage auf geeigneten Flächen vorge- geben werden kann. Das wird sowohl auf der Ebene der Bebauungsplanung als auch im Vollzug (siehe Ziffer 1 und 2) bereits umgesetzt. Das Stadtplanungsamt setzt Dachbegrünung und Fassadenbegrünung auf Vorschlag des Gar- tenbauamtes nach gemeinsamer Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten in den Bebauungsplä- nen fest, welche in Frage kommen. Bei Dachbegrünung ist das inzwischen bei nahezu allen Bebauungsplänen der Fall. Die Festset- zungen werden so gestaltet, dass Solaranlagen eingesetzt werden können. Die Verwendung von Solaranlagen zwingend vorzugeben, ist rechtssicher dann möglich, wenn die Stadt das Baugrundstück besitzt oder veräußert. In Grundstückskaufverträgen bzw. städtebaulichen Ver- trägen kann somit die Pflicht, soweit wirtschaftlich vertretbar, für Neubauten zur Montage und Nutzung einer PV-Anlage verankert werden, was die Stadtverwaltung in geeigneten Fällen bei städtebaulichen Verträgen auch bereits umgesetzt hat und weiterhin umsetzen möchte. 4. Sie veranlasst gezielte Werbemaßnahmen, unter anderem mit interessierten Multi- plikator*innen aus dem Umweltbereich und aus den Stadtteilen, für eine (auch nachträgliche) Dach- und Fassadenbegrünung. Dabei soll auch auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. Derartige Initiativen bestehen bereits. Vor allem anzusprechen ist das Korridorthema „Meine Grüne Stadt“ und das am 23.Oktober 2018 im Gemeinderat beschlossene neue Wettbewerbs- konzept „Gartenträume“. Auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel Auftritte bei der Inven- ta oder am „Tag der offenen Tür“ im Rathaus werden genutzt, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Die Arbeit in diesem Bereich weiter voranzubringen und auszuweiten, hängt von den vorhandenen Ressourcen (Personal und Budget für Öffentlichkeitsarbeit) ab. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Das seit 1982 bestehende Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden wird auf weitere Stadtteile ausgeweitet. Der Vorschlag wird begrüßt. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, das Förderprogramm wei- ter zu entwickeln und auf die aktuellen Bedarfslagen anzupassen. Dies soll auch die Betrach- tung der Förderkulisse einschließen. In den Gremien wird zu gegebener Zeit informiert. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass gegenwärtig bei den Sanierungsgebieten zwar Maßnahmen zur Entsiegelung gefördert werden, Begrünungsmaßnahmen allerdings nicht förderfähig sind.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Verstärkte Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbe- grünung Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0919 Beschluss: Mit Stellungnahme einverstanden Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 19:28 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesord- nungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Nachdem wir uns jetzt gestärkt haben, können wir uns auch wieder den Themen des Gemeinderats widmen. Die Stadt Karlsruhe hat, was Dachbegrünung und Fassadenbegrünung anbelangt, eine Vorreiterrolle bundesweit übernommen, indem sie schon 1982 ein Förderprogramm aufge- legt hat. Damals bezogen auf die Innenstadt, speziell aus Klimagründen, weil - - - (Der Vorsitzende: Darf ich die Kollegen der CDU um etwas Ruhe bitten!) Speziell auch deshalb, um die Innenstadt etwas abzukühlen durch unsere hohen Tempera- turen, schon damals. Mittlerweile hat das Thema Dach- und Fassadenbegrünung noch ei- nen viel höheren Stellenwert bekommen, mit Blick auf Biodiversität. Denn tatsächlich ist es so, dass durch extensive Dachbegrünungen, durch Fassadenbegrünungen auch eine Arten- vielfalt, insbesondere auch bei den Insekten gefördert werden kann, das heißt, es sind letz- – 2 – ten Endes kleine Refugien, auch für die Verbesserung der Biodiversität. Aber vor allem ist Dachbegrünung dringend notwendig, mit Blick auf die behutsamen Nachverdichtungen aufgrund der Wohnungsnot in Karlsruhe. Hier kann man mit Dach- und Fassadenbegrü- nungen sehr viel an ökologischem Ausgleich erreichen. Das wurde auch in der Vorlage des Gartenbauamtes und der Stadtverwaltung sehr gut dargestellt. Wir hatten den Anlass genommen, weil uns Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt hatten, dass sie den Eindruck haben, dass hier und da, wo Dachbegrünung vorgeschrieben war, diese nicht durchgeführt wurde oder wieder zurückgeführt wurde zu Kieseldächern. Jetzt haben wir hier gefragt und sind mit der Antwort auch sehr einverstanden, dass in jedem Fall eine Abnahme erfolgt, wenn eine Dachbegrünung stattfindet, gleichzeitig aber auch durch die Möglichkeit der Luftbilder immer wieder festgestellt werden kann, ob dann auch diese Maßnahmen eingehalten werden. Wir hatten allerdings auch beantragt, dass man bei Dachbegrünungen speziell auch prüft, inwieweit hier Fotovoltaik möglich ist. Sie sagen, dass Sie das auch in Bebauungsplänen, wo immer möglich, machen. Ich möchte aber hin- zufügen, dass man sich vielleicht einmal das Beispiel Tübingen etwas näher anschaut, wo Fotovoltaik auf den Dächern in den Bebauungsplänen inzwischen fest verankert ist. Tübin- gen nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Deshalb bitten wir darum, dass Sie sich das noch einmal näher anschauen und prüfen, inwieweit man hier Elemente entnehmen kann. Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass es uns wichtig ist, dass das Programm, das bislang nur auf die Innenstadt beschränkt war, aus guten Gründen, ausgeweitet wird. Ins- besondere auch deshalb, damit in den Teilorten, in denen bislang noch keine Förderung stattgefunden hat, durch die Förderung weitere Dachbegrünung ermöglicht und gefördert wird. Hier sind aus unserer Sicht weitere Werbemaßnahmen notwendig. Wir bitten darum, dass man klärt, wie die ausgebaut werden kann. Ansonsten sind wir mit der Antwort ein- verstanden und betrachten den Antrag soweit für erledigt. Wir würden aber darum bitten, dass man einmal im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit das Thema dezidiert vorstellt. Stadtrat Maier (CDU): Wieder einmal ein klassischer grüner Showantrag zur Klientelbe- friedigung, (Jawohl-Rufe; Beifall) der, wie man der Antwort unschwer entnehmen kann, durch einen einzigen Anruf erledigt gewesen wäre und nicht unnötige Kräfte in der Verwaltung gebunden hätte, die viel wich- tiger in andere ökologische Themen hätten eingebracht werden können. Die Stadt – das können wir lesen, wer lesen kann – macht das alles schon, bis vielleicht auf Punkt 5. Von daher ist für uns der Antrag auch erledig und war vor allem extrem unnötig. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Der Stellenwert von Dach- und Fassadenbegrünungen ist un- strittig, gerade in Zeiten des Klimawandels oder auch im Hinblick auf die Biodiversität. Was gut ist, wenn das Förderprogramm ausgedehnt wird. Da geht es letztendlich darum, rei- chen die Geldmittel aus, wie sehen die Förderkriterien aus. Was ich sehr spannend fand, war die Antwort zu Frage 3. Ich zitiere: Die Verwendung von Solaranlagen zwingend vor- zugeben, ist rechtsicher dann möglich, wenn die Stadt den Baugrund besitzt oder veräu- ßert. Das ist immer wieder dasselbe Problem. Wenn man diese Themen wirklich spiegeln will, muss man das scharfe Schwert besitzen. Das scharfe Schwert ist Eigentum. Dann darf man sich an anderen Stellen diesen Themen nicht verweigern. Das ist immer wieder ein – 3 – und dasselbe. Wir diskutieren das regelhaft hier in diesem Haus. Man muss letztendlich darüber springen. Es gibt wunderbare Konzepte zur Fassadenbegrünung. In Straßburg gibt es solche Beispiele, in Mailand usw. Es geht auch um die Qualität der Fassaden oder der Dachbegrünung. Die Trockendächer sind zwar besser als ein Schottergarten oder ein Kies- bett. Aber letztendlich gibt es qualitativ deutlich besseres. Aber der springende Punkt ist das Eigentum. Dann können wir Bebauungspläne bestimmen oder mitgestalten oder auch städtebauliche Verträge. Sie hatten das Beispiel Tübingen genannt. Tübingen ist in einer etwas anderen Position. Von daher kann man sich das sicherlich anschauen. Aber wir brau- chen Grundstücke, auf die wir auch Zugriff haben. Stadtrat Høyem (FDP): GRÜN ist immer gut. Nicht nur für unsere grünen Kolleginnen und Kollegen. Die Verwaltung ist sehr freundlich in ihrer Antwort. Aber eigentlich ist der Antrag absolut überflüssig. Die Antwort lautet, ich zitiere: Was die Stadtverwaltung bereits umgesetzt hat und weiterhin umsetzen möchte. Weiter in der Antwort: Derartige Initiati- ven bestehen bereits. Und weiter: Ist beabsichtigt. Aber die GRÜNEN meinen doch, dass Dachbegrünungen später aufgegeben werden. Aber auch hier sagt die Verwaltung: Ist kein Projekt bekannt. Also warum die GRÜNE-Fraktion diesen Antrag gestellt hat, ist schwierig zu begründen. Oder vielleicht doch nicht. Die Verwaltung bekommt noch einmal die Mög- lichkeit, auf Ressourcen, Personal und Budget für Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam zu ma- chen. Wie wir oft in diesem Saal gesagt haben, das meine ich wirklich, Herr Oberbürgermeister, hören wir diese Klage der Verwaltung in jedem Gemeinderat. Wir können damit absolut nichts anfangen. Es ist eine Aufgabe für die Bürgermeister, die Aufgaben zu priorisieren und, falls notwendig, mehr Personal vorzuschlagen. Trotzdem hören wir immer die Perso- nalklage. Auch heute beispielsweise bei Tagesordnungspunkt 21. Wir können damit nichts anfangen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): KULT begrüßt den Antrag der GRÜNEN, weil Fassaden- und Dachbegrünung für uns ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung des Stadtbildes ist. Es geht darum, dass Karlsruhe trotz Nachverdichtung und trotz Klimawandel seinen Charakter einer grünen Stadt behält und auch Klimaanpassungsmaßnahmen vornimmt. Es soll so- wohl darum gehen, dass die Menschen weiterhin viel Grün in der Stadt finden und sich in der Stadt wohlfühlen und dafür ein gutes Stadtklima haben, als auch darum, dass die Temperaturen nicht zu sehr zunehmen sondern wir Kühlungseffekte in der Stadt haben. Biodiversität kann man als zusätzliches Thema auch noch dazu nehmen. Von daher begrü- ßen wir die Stoßrichtung des Antrags. Natürlich kann man jetzt darüber streiten, ob man das als Antrag hätte machen müssen, ob es nicht auch eine Anfrage getan hätte. Aber ge- nauso kann man viele Anträge von anderen Fraktionen betrachten. Wir lehnen es norma- lerweise ab, von irgendeiner Fraktion irgendwelche Anträge als unnötig zu bezeichnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Nach der Wahlrede für die GRÜNEN eben wollte ich einmal kurz auf den Antrag zu sprechen kommen. Dieser Antrag ist sehr gelungen. Nur die Schlussfolgerung, dass Fotovoltaik Vorrang haben soll, erschließt sich daraus in keinem Fall. Deswegen würde ich dafür plädieren, ganz klar der Dachbegrünung Vorrang zu geben vor der Fotovoltaik. Das ist hier auch eindeutig richtig argumentiert. Grün ist sehr wichtig. Für was brauchen wir eigentlich Fotovoltaik? Wie Sie wissen, verhindert das nur die Energie- wende, weil sie den Strom in der Tagesmitte, der früher teuer war und für den Pumpspei- cheranlagen gebaut wurden, in großem Umfang zur Verfügung stellt. Dadurch ist der – 4 – Strom in der Tagesmitte inzwischen günstiger. Es gibt keinen Grund mehr Pumpspeicher- kraftwerke zu bauen. Wir bräuchten aber viel mehr, um die Windkraft effektiv abzupuf- fern, weil es immer noch Phasen gibt über 5 Tage, wo kein Wind weht. Das heißt, die Fo- tovoltaik, die mehr installiert wird, verhindert immer stärker die Energiewende, weil die entsprechenden Stromspeicher dadurch nie gebaut werden. Vor dem Hintergrund wäre es wirklich grün, wenn man sagen würde, wir wollen auf Foto- voltaik auf städtischen Dächern verzichten und stattdessen ganz entschieden die Dachbe- grünung vorantreiben. Dann wären wir als AfD voll mit dabei. Der Vorsitzende: Ich stelle fest, die Antragsteller sind mit der Antwort zunächst zufrieden, bitten darum, dass wir uns Tübingen noch einmal anschauen. Wir haben bei Bebauungs- plänen das Thema aufzurufen. Wir sollten generell auch noch einmal überlegen, wie wir Anreize setzen, unabhängig von Bebauungsplänen die Bürger für Fassaden- und Dachbe- grünung zu gewinnen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2019