Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS) für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe

Vorlage: 2018/0898
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.12.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.01.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Löschfahrzeuge Feuerwehr
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0898 Dez. 5 Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS) für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.01.2019 1 X Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Liefe- rung von zwei Löschfahrzeugen 20 Katastrophenschutz für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) an die Firma Rosenbauer GmbH und Los 2 (Beladung) an die Firma Magirus GmbH, zu. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 760.673,30 € 184.000,00 € 26.621,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausschreibungsgegenstand Für die Branddirektion wurde die Lieferung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 20 Katastro- phenschutz (LF 20 KatS) und Beladung ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltete die Lieferung von zwei Fahrgestellen inclusive Aufbau. In Los 2 wurde die Beladung für die zwei Fahrzeuge ausgeschrieben. Diese Beschaffung erfolgt im Rah- men der Fahrzeugbeschaffung 2017/2018, die im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 9. Juni 2016 beraten und empfohlen wurde. 2. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 GWB i. V. m. § 15 Absatz 2 VgV, da der Auftragswert auf 750.000,00 Euro / Brutto geschätzt wurde. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 11. September 2018 versandt. Außerdem erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe und im Ausschreibungsservice auf der Homepage der Stadt Karlsruhe und des Bun- desverwaltungsamtes auf Bund.de. Es haben 14 Firmen die Vergabeunterlagen angefordert. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15. Oktober 2018, 11:00 Uhr gingen drei Angebote für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) und drei Angebote für Los 2 (Beladung) ein. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Los 1 - Fahrgestell und Aufbau Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte gemäß Vergabeunterlagen zu 60 Pro- zent nach dem Preis, zu 30 Prozent nach den technischen Anforderungen, zu 5 Prozent nach der Lieferfrist für die ausgeschriebene Leistung und zu 5 Prozent nach dem Umfang der Ge- währleistung. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung konnte nur ein Angebot für Los 1 zur Wer- tung zugelassen werden. 1) Rosenbauer GmbH, Luckenwalde 905,17 Punkte Die zwei anderen Bieter mussten gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV (Änderungen in den Vergabeun- terlagen) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Los 2 - Beladung Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte gemäß Vergabeunterlagen zu 85 Pro- zent nach dem Preis und zu 15 Prozent nach dem Umfang der Gewährleistung. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung konnte nur ein Angebot für Los 2 zur Wertung zugelassen werden. 1) Magirus GmbH, Ulm 1000,00 Punkte Die zwei anderen Bieter mussten gemäß§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV, bzw. gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV (Änderungen in den Vergabeunterlagen) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Auftragswert Nach Auswahl der wirtschaftlichsten Angebote ergibt sich somit folgender Gesamtauftragswert für die Beschaffung von zwei LF 20 KatS: Los 1: Rosenbauer GmbH, Luckenwalde 664.734,00€ Los 2: Magirus GmbH, Ulm 95.939,30€ Gesamtauftragswert 760.673,30 € (Brutto) Unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien soll nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt werden. Es wird vorgeschlagen für Los 1 der Firma Rosenbauer Deutschland GmbH Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 14943 Luckenwalde und für Los 2 der Firma Magirus GmbH Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm den Zuschlag zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in vollem Umfang zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von zwei Löschfahrzeugen 20 Katastrophenschutz für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) an die Firma Rosenbauer GmbH und Los 2 (Bela- dung) an die Firma Magirus GmbH, zu. 2. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.

  • Protokoll Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Sitzung Hauptausschuss 15. Januar 2019, 17:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 20 Kata- strophenschutz (LF 20 KatS) für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Vorlage: 2018/0895 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von zwei Löschfahrzeugen 20 Katastrophenschutz für die Freiwillige Feu- erwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) an die Firma Rosenbauer GmbH und Los 2 (Beladung) an die Firma Magirus GmbH, zu. 2. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu ertei- len. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, teilt die Namen der ent- schuldigt fehlenden Stadträtinnen und Stadträte mit und verweist auf die rechtzeitig zuge- gangene Einladung zur Sitzung. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) stellt fest, es sei nur ein gültiges Angebot eingegangen. Liege dies im Kostenrahmen oder gebe es Abweichungen? In der Vorlage sei dargestellt, dass zwei Firmen ein nicht gültiges Angebot abgegeben hät- ten. Wie erkläre man sich dies? Herr Telpl (Branddirektion) antwortet, die Fahrzeuge lägen innerhalb der Kostenschät- zung. Es habe günstigere Angebote gegeben, die man jedoch ausschließen musste, da die Firmen Nebenangebote abgegeben hätten. Damit seien sie von der Leistungsbeschreibung – 2 – abgewichen. Aus formalen Gründen habe die Vergabestelle dann diese Angebote aus- schließen müssen. Der Vorsitzende zeigt sich überrascht. Er habe es immer so verstanden, dass man Neben- angebote abgeben könne. Die könne man heranziehen, veränderten aber an der Gültigkeit des Hauptangebots nichts. Die Nebenangebote sollten die Möglichkeit erhöhen, genom- men zu werden, und nicht zum Ausschluss des Verfahrens führen. Herr Telpl (Branddirektion) erklärt, man habe im Verfahren keine Nebenangebote zuge- lassen. Dies mache man grundsätzlich nicht, weil man die Fahrzeuge sehr genau beschrei- ben könne und die Vergleichbarkeit besser sei, wenn es keine Nebenangebote gebe. Der Vorsitzende bittet, in Zukunft sicherzustellen, dass den Firmen bekannt sei, dass sie vom Verfahren ausschieden, falls sie Nebenangebote abgeben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) merkt an, es habe drei Angebote gegeben, von denen dann zwei ausgeschieden seien. Daran sehe man, dass diese Praxis der Ausschreibung kontra- produktiv sei. Offensichtlich seien die Firmen nicht darauf eingestellt, dass sie keine Neben- angebote abgeben dürften. Er rege an diese Vergabepraxis zu überdenken. Der Vorsitzende weist darauf hin, es gebe einen rechtlichen Rahmen. Die Firmen hätten das angeboten, was man ausgeschrieben habe. Sie lägen im Kostenrahmen. Jetzt die Aus- schreibung aufzuheben, weil zwei Firmen Nebenangebote abgegeben haben, was sie nicht hätten tun dürfen, und deshalb ausgeschieden seien, halte er für schwierig. Er schlage vor, dies jetzt so zu genehmigen. Man bekomme zu dem geplanten Preis ein Angebot, welches von der Qualität in Ordnung sei. Er bekräftigt noch einmal seine Bitte, in den Ausschreibungen zukünftig deutlich darauf hinzuweisen, dass Nebenangebote zum Ausschluss führten. Herr Telpl (Branddirektion) bekräftigt, in der Ausschreibung sei darauf hingewiesen worden, dass Nebenangebote nicht zulässig seien. Dies sei ein Formblatt vom Bund. Der Vorsitzende entgegnet, dies mache es noch klarer, dass man jetzt die Vergabe be- schließen solle. Nach diesen Erklärungen könne man Entscheidung treffen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:39 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Januar 2019