Unbeschrankte Bahnübergänge sichern
| Vorlage: | 2018/0892 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.02.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0892 Unbeschrankte Bahnübergänge sichern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 25 x 1. Wie viele unbeschrankte Bahnübergänge für Fußgänger bzw. Fahrradfahrer gibt es in Karls- ruhe und wo befinden sich diese? 2. Durch welche Maßnahmen (Signalisierung) können diese sicherer gestaltet werden? Begründung: Vor kurzem kam es zu einem Todesfall in Karlsruhe-Rintheim, am Bahnübergang in der ver- längerten Jagdstraße beim Rintheimer „Bahnhöfle“, als eine Person beim Überqueren der Bahngleise von einem herannahenden Güterzug erfasst wurde. Der Übergang für Fußgänger und Radfahrer ist nicht durch eine Schranke gesichert, sondern nur durch metallene Umlauf- sperren. Möglicherweise kann man an Übergängen wie diesem eine Schranke anbringen oder durch ein akustisches bzw. visuelles Signal auf herannahende Züge aufmerksam ma- chen. Besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die nicht gut hören und/oder sehen können, muss mehr Sicherheit gewährleistet werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0892 Dez. 6 Unbeschrankte Bahnübergänge sichern Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.02.2019 25 x 1. Wie viele unbeschrankte Bahnübergänge für Fußgänger beziehungsweise Fahrrad- fahrer gibt es in Karlsruhe und wo befinden sich diese? Bahnübergänge sind alle höhengleiche Kreuzungen zwischen Straßen, Wegen, Plätzen ei- nerseits und Bahnen auf besonderem oder unabhängigen Gleiskörper anderseits. Unbeschrankte Bahnübergänge gibt es sowohl auf Strecken der Albtal-Verkehrs-Gesell- schaft, der Verkehrsbetriebe Karlsruhe sowie bei Gleisquerungen bei den Privatbahnen, wie zum Beispiel im Rheinhafen. Sie sind nicht vollständig und systematisch erfasst. Eine voll- ständige Darstellung über das gesamte Stadtgebiet wäre sehr aufwendig und ist derzeit nicht vorgesehen. Nach Auskunft der Deutschen Bahn gibt es im DB-Netz auf dem Stadtgebiet Karlsruhe fol- gende Bahnübergänge ohne technische Sicherung (o.t.S.): Str 4210 o.t.S. Kleingärtnerweg km 3,094 (Stadtteil Rintheim) Str 4210 o.t.S. Hinterwiesenweg km 3,076 (Stadtteil Rintheim) Str 4213 o.t.S. Petergraben km 3,290 (Stadtteil Bulach) Str 4215 o.t.S. „beim Media Markt“ km 4,015 (Stadtteil Bulach) Neu: Str 4210 o.t.S. Verbindung Rußweg/Mastweidenweg km 1,050 (Gleisanschluss Maybach- straße; Betreiberschaft liegt bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe/Albtal-Verkehrs-Gesell- schaft, Bahnübergang liegt auf DB Netz-Grundstück; Stadtteil Killisfeld) 2. Durch welche Maßnahmen (Signalisierung) können diese sicherer gestaltet wer- den? Unbeschrankte Bahnübergänge können grundsätzlich auf zwei Arten gesichert werden. Zum einen ist das die technische Sicherung mittels Schranken und zum anderen durch eine Beseitigung des Konfliktpunktes mit einer niveaufreien Querung als Brückenkonstruktion oder Unterführung. Grundsätzlich zuständig für diese Bahnübergänge sind die jeweiligen Betreiber des Gleisnetzes (siehe oben). Alle Bahnübergänge sind regelkonform nach festgelegten Sicherheitsvorschriften gebaut. Die Sicherheit an den Bahnübergängen wird zum Beispiel bei regelmäßigen Streckenbefah- rungen mit der Landeseisenbahnaufsicht oder auf Einladung des Ordnungsamtes bei soge- nannten Bahnübergangsschauen unter Beteiligung von Ämtern und Polizei strecken- bezie- hungsweise linienweise überprüft. So wurde zum Beispiel die letzte Verkehrsschau an Bahn- übergängen der Deutschen Bahn in der Stadt Karlsruhe am 9. April 2018 durchgeführt (zu- sätzlich wurde im Stadtgebiet die Gleisquerungskommission eingesetzt, die Querungsstellen insbesondere von Fuß- und Radwegen auf ihre Sicherheit hin überprüft). Dabei festgestellte Mängel werden beseitigt, sonstige Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit geprüft und - soweit sinnvoll- weiterverfolgt. Bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen ist die „Übersicht auf die Bahnstrecke“ das ausschlaggebende Sicherheitskriterium. Auch diese Bahnübergänge gelten bei richtiger Aus- führung und Instandhaltung grundsätzlich als sicher. Weitergehende Maßnahmen werden im Regelfall nicht erforderlich. Bei Geh- und/oder Radwegen sind die Umlaufsperren als wichtige zusätzliche Sicherungsmaßnahme von Bedeutung. Ein Umbau solcher Querungen zu technisch gesicherten Bahnübergängen mit Lichtzeichen führt nicht automatisch zu einer höheren Sicherheit, er kann sich unter Umständen (zum Beispiel bei langen Rotzeiten in Verbindung mit Ungeduld und Leichtsinn) sogar negativ auswirken. Solche Änderungen werden daher nur in begründeten Einzelfällen durchgeführt. Bei der Deutschen Bahn bestehen aktuell folgende Projekte für Bahnübergänge: Bahnübergang Brunnenstückweg: Voraussichtlich Bahnübergangbeseitigung und Er- satz durch Straßenbrücke; Realisierungsziel 2026 Bahnübergang Litzenhardtstraße: Erneuerung der Bahnübergangsicherungstechnik; in Vorbereitung Bahnübergang Laurentiusstraße: Erneuerung der Bahnübergangsicherungstechnik; in Vorbereitung Bahnübergang Malscher Landgraben: Erneuerung der Bahnübergangsicherungs- technik; in Vorbereitung Weitere Projekte an Bahnübergängen sind derzeit nicht bekannt.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 25 der Tagesordnung: Unbeschrankte Bahnübergänge sichern Anfrage: SPD Vorlage: 2018/0892 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. März 2019