Pflege öffentlicher Grünflächen
| Vorlage: | 2018/0890 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 17.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.02.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0890 Pflege öffentlicher Grünflächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 14 x 1. Das Gartenbauamt wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie langfristig die Land- schaftspflegeteams der Sozialunternehmen und der Sozialen Träger bei der Grünflächen- pflege stärker berücksichtigt werden können. 2. Die Verwaltung legt dar, wie die Durchführung der Grünflächenpflege in kleine Lose aufge- teilt werden kann und diese Lose den in der Stadt tätigen Sozialen Trägern zuerst zur Aus- führung angeboten werden können. Sachverhalt/Begründung: In den Haushaltsberatungen haben sich alle Fraktionen für die Förderung der Biodiversität durch die nachhaltige Pflege öffentlicher Grünflächen eingesetzt. Für die Durchführung der Pflegemaßnahmen (insbesondere der Mahd) sind die Landschaftspfle- geteams der sozialen Träger und Sozialunternehmen in ganz besonderer Weise geeignet. So haben Initial, Sozpädal, die Arbeitsförderbetriebe und die HWK Landschaftspflegeteams, die in der Lage sind, diese Arbeiten durchzuführen. Diese Teams haben sich bereits bei vielen privaten Unternehmen und bei Kommunen im Landkreis in der Grünflächenpflege bewährt. Damit ha- ben Menschen Arbeitsplätze gefunden, die ihnen der freie Arbeitsmarkt nicht hätte bieten kön- nen. Durch die Beauftragung solcher Unternehmen wird auch in unserer Stadt diese Arbeit ge- würdigt und sichtbar gemacht. Bei der Vergabe sind deshalb die genannten Unternehmen vorrangig zu berücksichtigen und deren Beauftragung unter Einbeziehung der zentralen Vergabestelle rechtssicher zu gestalten. unterzeichnet von: Parsa Marvi Gisela Fischer Yvette Melchien Michael Zeh
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0890 Dez. 5 Pflege öffentlicher Grünflächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.02.2019 14 x Kurzfassung Die Fragestellung, Sozialunternehmen und Soziale Träger bei der Vergabe kommunaler Aufträ- ge vorrangig zu berücksichtigen, ist sehr komplex und kann nicht allgemein beantwortet wer- den. Das Gartenbauamt und der Zentrale Juristische Dienst sind gerne bereit zu prüfen, wie die Landschaftspflegeteams der Sozialunternehmen und der sozialen Träger bei der Grünflächen- pflege stärker berücksichtigt werden können. Verschiedene Vergabearten, die Art der Leistung, die Einsatzmöglichkeiten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen sind hierbei unter ande- rem relevanten Aspekte. Ein entsprechendes Konzept wäre zuerst aus der Fachlichkeit der Grün- flächenunterhaltung zu entwickeln, das seitens der rechtlichen Fragestellungen einer weiterge- henden Prüfung unterzogen werden kann. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Das Gartenbauamt wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie langfristig die Landschaftspflegeteams der Sozialunternehmen und der Sozialen Träger bei der Grün- flächenpflege stärker berücksichtigt werden können. Mit den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH als städtischer Tochter besteht bereits eine Zu- sammenarbeit in der Grünflächenunterhaltung im Bereich der Baumpflege. Für die Übernahme weiterer gärtnerischer Tätigkeiten sind die Kapazitäten der Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH entscheidend, das Gartenbauamt ist mit den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH hierzu im Aus- tausch. Die Fragestellung, Sozialunternehmen und Soziale Träger, die nicht der Stadt Karlsruhe angehören, bei der Vergabe kommunaler Aufträge vorrangig zu berücksichtigen, ist sehr kom- plex. Das Gartenbauamt und der Zentrale Juristische Dienst sind gerne bereit zu prüfen, wie die Landschaftspflegeteams derartiger Unternehmen und Träger bei der Grünflächenpflege stärker bedacht werden können. Verschiedene Vergabearten, die Art der Leistung, die Einsatzmöglich- keiten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen sind hierbei unter anderem relevanten As- pekte. Ein entsprechendes Konzept wäre zuerst aus der Fachlichkeit der Grünflächenunterhal- tung zu entwickeln, das seitens der rechtlichen Fragestellungen einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden kann. Bei reinen Grünpflegearbeiten handelt es sich um Leistungen, die der VOL/A beziehungsweise der VgV unterfallen. Für den Oberschwellenbereich wird die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Vergabe beziehungsweise der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, also im Rahmen der Wertung und mithin in den Wertungskriterien, ermöglicht. Stets muss jedoch ein soziales Kriterium durch seinen Auftragsbezug gerechtfertigt sein. Ausschließlich im Oberschwellenbereich besteht die rechtliche abgesicherte Möglichkeit, den Vergabewettbewerb auf bestimmte Unternehmen aus dem sozialen Sektor, namentlich Behin- dertenwerkstätten und Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen oder von benachteiligten Personen ist, zu beschränken oder zu bestimmen, dass ein öffentlicher Auftrag im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen durchzuführen ist. Eine vergleichbare Regelung existiert im Unter- schwellenbereich nicht. Im Unterschwellenbereich hingegen hat der Auftraggeber einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der Wertungskriterien. Es erscheint zumindest nicht ausgeschlossen, auch soziale Kriterien zu berücksichtigen. Erste Anfragen bei Sozialunternehmen haben gezeigt, dass diese mit den derzeitigen personel- len Kapazitäten mittel- bis langfristig in Verträgen mit Dritten gebunden sind. Eine Übernahme von Pflegeaufträgen für dieses Jahr ist sehr schwierig. Es besteht aber grundsätzlich das Interes- se, für die Stadt Karlsruhe tätig zu werden. Für die aus ökologischer Sicht sehr wichtige extensi- ve Pflege der Landschaftsrasenflächen ist ein spezieller Maschinenpark nötig. Nur Unternehmen, die einen solchen aufweisen, kommen für die Durchführung in Frage. Dieser Maschinenpark ist sehr kostenintensiv. Die Wiesenpflege wird oft von Subunternehmern aus der Landwirtschaft durchgeführt, die maschinell entsprechend ausgestattet sind. Des Weiteren ist zu prüfen, welche besonderen Bedürfnisse der beschäftigen Menschen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind. So sind beispielsweise Fragen zu den Einsatzorten zu klären wie: Bedarf es umgrenzter, geschützter Flächen oder sind auch Arbeiten im Verkehrs- grün vorstellbar? Über den sogenannten Pflegekatalog, bestehend aus 20 Flächenlosen, verteilt auf das gesamte Stadtgebiet werden Pflegearbeiten durch externe Auftragnehmer durchgeführt. Dies beinhaltet sowohl Außenanlagen an Gebäuden, Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen- und Spielflächen, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wie auch das Verkehrsgrün. Die aktuellen Verträge haben eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2021. Die Herauslösung von Teilbeständen der Pflegeflächen ist nur innerhalb der vertraglichen Rege- lungen in sehr geringer Dimension möglich, ohne dass den beauftragten Unternehmen Rechte in Form monetärer Forderungen (Schadenersatz) aus der Teilkündigung der Aufträge erwachsen würden. Somit besteht nur ein sehr geringer kurzfristiger Handlungsspielraum. 2. Die Verwaltung legt dar, wie die Durchführung der Grünflächenpflege in kleine Lose aufgeteilt werden kann und diese Lose den in der Stadt tätigen Sozialen Trägern zu- erst zur Ausführung angeboten werden können. Wie die Ausführungen in Punkt 1 zeigen, ist es nicht damit getan, die Pflegearbeiten in kleinere Lose aufzuteilen. Nach Auffassung der Verwaltung ist der erste Schritt ein genaues Ausloten, welche Arbeiten in welchem Umfang von den Sozialen Trägern übernommen werden können. Der zweite Schritt wäre, dass das Gartenbauamt prüft, welche Pflegearbeiten sich sinnvoll mit dem Schwerpunkt zur Förderung der Biodiversität an die sozialen Träger vergeben lassen. So- bald die zusätzlich genehmigte Ingenieurstelle „Mahdregime“ qualitativ besetzt ist, kann diesen Fragen im Weiteren nachgegangen werden.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Februar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Pflege öffentlicher Grünflächen Antrag: SPD Vorlage: 2018/0890 Beschluss: Verwiesen in den Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Fischer (SPD): Wir reden alle gern über Nachhaltigkeit und vergessen dabei, dass Nachhaltigkeit nicht nur ökologische Aspekte hat, sondern eine wesentliche Grund- voraussetzung der Nachhaltigkeit die soziale Nachhaltigkeit ist. Bei den Haushaltsberatun- gen war es uns deshalb wichtig, bei der notwendigen Grünflächenpflege die vielen Sozial- unternehmen in der Stadt für die Zusammenarbeit zu gewinnen. Im Vergleich zu anderen Städten in der Region haben wir in diesem Bereich noch starke Ausbaupotentiale. Als Stadt, die Inklusion ernst nimmt und umsetzen will, sind wir dieser Zielsetzung in ganz be- sonderer Weise verpflichtet. Für meine Fraktion war die Antwort der Verwaltung sehr zu- rückhaltend. Wir wünschen deshalb die Verweisung in den zuständigen Ausschuss - meiner Meinung nach ist es der Bauausschuss, weil der die Grünflächenvergabe vornimmt -, zur Klärung folgender Fragen: Erst einmal wollen wir im Ausschuss dargelegt haben, wie viele Sozialunternehmen und mit welchen Kapazitäten sich für die Grünflächenpflege zur Verfügung stellen werden und können, und eine Beratung im Bauausschuss gemeinsam mit der zentralen Vergabestelle. Welche Ausschreibungsmodelle sind für diese Vergabe möglich, und wie muss man die – 2 – Vergabe dann entsprechend gestalten. Weiterhin wollen wir dann eine genaue Auflistung der Flächen, die für das beabsichtigte Mahdregime in Frage kommen. - Soviel zur Verwei- sung in den Bauausschuss. Mir ist aber noch eine Sache besonders wichtig. Die hat mich sehr geärgert bei der Be- gründung in der Verwaltungsvorlage, auf der Seite 2. Ich zitiere dazu: Des Weiteren ist zu prüfen, welche besonderen Bedürfnisse der beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigun- gen zu berücksichtigen sind. So sind beispielsweise Fragen zu den Einsatzorten zu klären wie: Bedarf es umgrenzter geschützter Flächen oder sind auch Arbeiten im Verkehrsgrün vorstellbar. Das zeigt, dass sich die zuständige Verwaltungsstelle bisher mit inklusiven Un- ternehmen nicht beschäftigt hat. Beispielsweise macht die Lebenshilfe in ganz Ettlingen und auch bei vielen namhaften Unternehmen in der Region die gesamte Grünflächenpfle- ge. Für die Sozialunternehmen ist es selbstverständlich, entsprechend ihrer Kapazitäten Angebote abzugeben, und sie sorgen selbst, wie jedes andere Unternehmen auch, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Stadtrat Borner (GRÜNE): Der Antrag der SPD hat unsere Sympathie. Aber er ist doch wesentlich zu kurz gesprungen. So, wie vorgeschlagen, wird es nicht funktionieren. Daher sollten wir dieses berechtigte Anliegen wesentlich weiter und mutiger denken. Wir begrü- ßen die Bereitschaft der Stadtverwaltung, dass sie sich dem Sachverhalt annimmt und eine umfangreiche juristische Prüfung anregt. Die Fraktion der GRÜNEN möchte jedoch noch einen weiteren Aspekt in diese Prüfung ein- beziehen. Wir sollten über die Gründung eines eigenen städtischen Sozialunternehmens in Kooperation mit dem Jobcenter Stadt Karlsruhe nachdenken. In diesem Unternehmen könnten einfache städtische Aufträge abgearbeitet werden. Auch eine Weiterentwicklung der Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe wäre hierfür denkbar. Wir schlagen daher vor, dass der Antrag in den Sozialausschuss beziehungsweise in den Aufsichtsrat der Arbeits- förderungsbetriebe verwiesen wird. Dort sollten dann auch Vertreter des Jobcenters teil- nehmen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Zunächst einmal gilt, Verträge sind einzuhalten. Die derzeiti- gen Verträge der Stadt Karlsruhe laufen bis 31.12.2021. Wenn wir keine Vertragsstrafen haben wollen, haben wir also erst einmal bis 1. Januar 2022 Zeit, wenn dann die nächsten Verträge beginnen, das entsprechend vorzubereiten und es ausführlich in den Ausschüssen zu beraten. Ich möchte darauf hinweisen, dass man natürlich auch die Fachlichkeit der Grünflächenpflege achten muss. Denn es gibt durchaus auch Umweltaspekte zu beachten, dass es richtig gehandhabt wird. Beispielsweise habe ich es erlebt in meinen Zivildienst beim Aueninstitut in Rastatt. Da wurden auch von öffentlicher Hand die Grünflächen gepflegt. Dann hat man sich regelmä- ßig aufgeregt, dass die geschützten Wildreben in den Rheinauen um Rastatt weggemacht wurden, wenn die Wiesen abgemäht wurden. Von daher bitte ich auch beim Einsatz von Sozialunternehmen und Sozialträgern darauf zu achten, dass die Fachlichkeit stimmt, dass es Unternehmen sind, die wissen, was sie tun, dass sie auch die entsprechenden Maschi- nen haben. Auch wäre es schlecht, wenn die Lose so verteilt werden, dass auf einer Fläche mehrere Unternehmen tätig sind, wo die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, dass dann die einen eine Wildblumenwiese anpflanzen auf Wunsch der Stadt und die anderen die wieder weg machen, oder ähnliches. Das sind alles Umweltaspekte, die dabei zu beach- – 3 – ten sind. Von daher hätte ich auch gedacht, dass neben dem Bauausschuss der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, in dem wir bisher auch das Mahdregime diskutiert haben, der zuständige Ausschuss wäre. Aber das kann sich die Stadtverwaltung alles ganz genau überlegen, was sie für die zuständigen Ausschüsse hält. Wir haben wahrgenommen, dass der Antragsteller den Antrag verwiesen haben möchte. Von daher belasse ich es jetzt da- bei. Der Vorsitzende: Wir müssen uns einigen, in welchen Ausschüssen wir es noch beraten. Mein Vorschlag wäre, Herr Stadtrat Wohlfeil, dass wir jetzt nicht auch noch alle Aspekte, die irgendetwas mit Grünfläche zu tun haben, dazu bringen. Für mich ist klar, wir beauf- tragen nur Firmen, die die Fachlichkeit erbringen. Wir beauftragen normalerweise auch nur Firmen, die sich dem Wettbewerb stellen. Insofern komme ich nicht ganz klar mit der Aus- sage, in Ettlingen kommen die zum Zug. Denn die müssen sich dort genauso dem Wett- bewerb stellen. Und der Aussage, die Sie in Ihrer Ziffer 2 suggerieren, man müsste es ihnen zuerst zur Ausführung anbieten, das klingt so, als wenn ich es zuerst den Sozialen gebe und den anderen nicht. Das ist nicht das, was wir im Rahmen des Vergabeverfahrens ernsthaft betreiben können. Insofern bin ich dankbar für den Vorschlag, dass wir es in die Ausschüsse geben. Ich möchte noch auf die Situation hinweisen, dass wir durch die neue Bundesgesetzge- bung jetzt auch Fünfjahresverträge eingehen können mit am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen, wo wir nicht den Nachweis erbringen müssen, dass es eine zusätzliche Arbeit ist. Das eröffnet uns noch einmal völlig neue Wege. Auch das könnte eine Variante sein, die man mit in diesem Gesamtkombination mitaufnimmt. Wir haben im Rahmen der Haus- haltsberatungen auch für 2020 für solche Stellen schon einmal die notwendigen Betreu- ungs- und sonstigen Mittel eingestellt. Das wäre sowieso einmal ein Thema, wo man mit dem Jobcenter in dem entsprechenden Ausschuss eine vertiefte Diskussion führen sollte, und wir dann noch klären, läuft das über den Personalticker der Stadt oder sollten wir das nicht über die Arbeitsförderungsbetriebe machen, weil wir dann noch die Parallele Sozial- arbeit und auch das Coaching bekommen. Denn das ist bei den Bundesförderungen auch vorgesehen. Das ist auch ein Novum, dass wir dafür Geld bekommen. Insofern würde ich meinen, der Sozialausschuss sollte sich vor allem erst einmal in Abstim- mung mit der Vergabestelle um diese sozialrechtlichen und Vergabefragen kümmern. Aber ich bin auch für jeden anderen Ausschuss dankbar. Wenn vielleicht die Antragsteller das klären können. Stadträtin Fischer (SPD): Mir war es insbesondere wichtig, auch im Bauausschuss diese Information weiterzugeben. Denn ich glaube, es ist nicht bekannt, dass beispielsweise die Lebenshilfe, Initial und viele andere, wirklich arbeitende und gute Bautrupps haben, die auch am Wettbewerb teilnehmen können. Da geht es mir jetzt darum, dass man Spielräu- me im Vergaberecht nutzen kann, um auch diese Unternehmen zu berücksichtigen. Ich weiß, der Bautrupp bei der Lebenshilfe macht wirklich halb Ettlingen, der macht bei großen Firmen die Arbeiten, genauso wie jedes andere Unternehmen. Deshalb ist es mir sehr wich- tig, dass dieses Wissen auch in diesem Ausschuss, der für die Vergaben zuständig ist, ver- mittelt wird. Der Vorsitzende: Ich mache Ihnen den umgekehrten Vorschlag. Wir sollten erst das Sozi- alrechtliche klären, und Sie sollten sich über das Modell einigen. Mit dem Modell gehen wir – 4 – dann in den Bauausschuss und sagen, wir haben hier ein Modell. Welche Eurer Aufträge passen da hinein? Es kann auch gleich aus den entsprechenden Ämtern, die infrage kom- men, es sind jetzt nicht so furchtbar viele, insbesondere das Gartenbauamt ist hier ange- sprochen worden, ein Vertreter in den Sozialausschuss kommen und mitdiskutieren. Das ist nicht das Problem. Aber die anderen Hürden scheinen mir die entscheidenderen zu sein. Erst danach kläre ich dann, auf welchen Flächen in welchen Vergabelosen mache ich das. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Danke an die SPD. Der Antrag hätte von uns kom- men können, wenn wir hätten Anträge stellen können. Aber das kommt noch. Es ist ein sehr guter Antrag. Ich kenne viele Unternehmen, die nicht städtisch oder staatlich sind, sondern die sind privatwirtschaftlich organisiert, die sehr viele Menschen, die nicht aus dem ersten Arbeitsmarkt kommen, eingestellt haben und dann auch solche Angebote machen. Wir sollte nicht nur an städtische Möglichkeiten denken, sondern auch darüber hinaus. Wie kann Arbeit von der Stadt auch an solche Unternehmen vergeben werden? Grundsätzlich: Hervorragende Richtung dieses Antrags. Wir müssen solche Menschen verstärkt in Arbeit bringen. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Damit haben wir das Verfahren geklärt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2019