Ökologisches Geschirr auf Karlsruher Märkten/Festen
| Vorlage: | 2018/0873 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 07.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0873 Ökologisches Geschirr auf Karlsruher Märkten/Festen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.01.2019 21 x 1) Welches Geschirr ist derzeit auf welchem Markt/Fest zugelassen bzw. vorgeschrieben? Bitten listen Sie auf „Fest/vorgeschriebenes Geschirr“ Die Umweltverträglichkeit von Festen, Märkten und Feierlichkeiten ist in unserer zeit ein wichti- ges Kriterium. Derzeit sehen wir diverse Varianten von kompostierbarem Maisgeschirr oder Reiswaffeln oder Bambus oder essbare Waffeln... Was allerdings nicht eintreten darf, dass auf verschiedenen Karlsruher Festen immer wieder verschiedene Regeln gelten. Einerseits greifen wir damit deutlich in das Angebot der jeweiligen Beschicker ein (nicht jede Speise lässt sich in einer essbaren Waffel anrichten) und andererseits laufen wir Gefahr, dass z.B. essbare Waffeln, also ein Lebensmittel, als Wegwerfware extra produziert wird. Hier sollten wir eine einheitliche Linie schaffen, um sowohl den Beschickerinnen und Beschickern eine Planungssicherheit zu bieten, wie auch den Bürgerinnen und Bürgern ein tatsächlich nachhaltiges, ökologisches Feiern zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, möchten die Freien Demokraten den Status quo erfah- ren. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0873 Dez. 4 Ökologisches Geschirr auf Karlsruher Märkten/Festen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.01.2019 21 x Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 4. Juli 1990 (Offenlage) ist die Verwendung von Ein- weggeschirr bei Stadtteilfesten, Straßenfesten, Jahrmärkten u.a. grundsätzlich untersagt. Dieses Einwegverbot ist auch in § 7 Abs. 2 der Satzung für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezial- märkte der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) rechtlich verankert. Demnach müssen alle Spei- sen und Getränke auf Mehrweggeschirr beziehungsweise in Mehrweggläsern abgegeben wer- den. Ausgenommen hiervon sind Spitztüten aus Papier für Pommes Frites, Holzgabeln sowie die Verwendung von essbaren Untersetzern, beispielsweise Waffelzuschnitten. Auch bei Pachtver- trägen, die die Stadt mit externen Veranstaltern schließt, ist dieser Passus Bestandteil des Über- lassungsvertrages. Bei den Veranstaltungen der KME (u.a. DAS FEST) werden ausschließlich Produkte aus Zucker- rohr, Palmblatt, Holz, Porzellan, biologisch abbaubarem Papier und PLA (Polylactide, umgangs- sprachlich auch Polymilchsäuren) verwendet. Alle ausgegebenen Teller, Schalen, Becher usw. werden bei der Ausgabe mit einem Euro bepfandet. Bei der Rückgabe werden alle Produkte getrennt gesammelt und abgeholt. Danach werden die einzelnen Chargen nach den jeweiligen nationalen und europäischen Vorgaben und Richtlinien entsorgt.
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Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Januar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Ökologisches Geschirr auf Karlsruher Märkten/Festen Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0873 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Januar 2019