Änderungsantrag GRÜNE: Erlass eines Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz in Karlsruhe: "Polizeiverordnung zum Alkoholkonsumverbot am Werderplatz nach drei Jahren evaluieren"
| Vorlage: | 2018/0871 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 06.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0871 Erlass eines Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz in Karlsruhe: „Polizeiverordnung zum Alkoholkonsumverbot am Werderplatz nach drei Jahren evaluieren“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 15 x 1. § 5 der Polizeiverordnung wird wie folgt geändert: Die Polizeiverordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Oktober 2021. 2. Über eine weitere Verlängerung entscheidet der Gemeinderat auf der Basis einer Evaluation der durch das Alkoholkonsumverbot erreichten Wirkungen. Sachverhalt / Begründung: Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion betrachtet das Alkoholkonsumverbot an diesem Ort als der- zeit einzig verbliebene Maßnahme, mit der die dort ansässige Szene wirksam erreicht werden kann. Es kann jedoch nicht abgesehen werden, wie diese bisher noch nicht erprobte Maßnahme sich auswirken wird: Wird der alkoholakzeptierende Aufenthaltsraum A³ angenommen? Kommt es zu einer Verlagerung der Szene an andere öffentliche Orte? Wir beantragen daher, dass die Wirkungen des Alkoholkonsumverbotes sorgfältig beobachtet werden und dass im Spätjahr 2021 – nach drei Sommerhalbjahren Erfahrungen – eine Evalua- tion in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Werderplatz vorgelegt wird. Auf dieser Basis wird über das weitere Vorgehen entschieden. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Michael Borner Verena Anlauf Istvan Pinter
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0871 Dez. 2 Erlass eines Alkoholkonsumverbotes auf dem Werderplatz „Polizeiverordnung zum Alkoholkonsumverbot am Werderplatz nach drei Jahren evaluieren“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 15 x Kurzfassung Eine Evaluation der Auswirkungen des Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz wird durchgeführt und dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat kann dann entscheiden, ob die Polizeiverordnung aufgehoben wird oder die ursprüngliche Befristung beibehalten wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, Ziffer 1 des Antrags abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus Sicht der Verwaltung ist eine Evaluation sinnvoll, um die Wirksamkeit des Alkoholkonsum- verbots zu überprüfen. Diese ist nicht an eine Befristung gekoppelt, sondern kann davon unab- hängig erfolgen. Die Verwaltung wird die Evaluation im Spätjahr 2021 dem Gemeinderat vorlegen. Da der Gemeinderat für den Erlass der Polizeiverordnung zuständig ist, kann er diese auch dem Grunde nach jederzeit wieder aufheben. Eine Änderung der Vorlage ist aus Sicht der Verwal- tung deswegen nicht notwendig.
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