Ergänzungsantrag SPD: Änderung der "Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen"
| Vorlage: | 2018/0870 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 06.12.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0870 Änderung der „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 27 x Die Verwaltung überarbeitet, in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Bürgerzentren und den Karlsruher Bürgervereinen die „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadt- teilen“, hinsichtlich der strukturellen Entwicklung und Konzeption. Begründung: Der Alltag zeigt, dass der erfolgreiche Betrieb von Bürgerzentren in den Stadtteilen als Ort der sozialen Begegnung, nicht nur von einer hinreichenden finanziellen Ausstattung abhängig ist – sondern gleichermaßen von einer effizienten strukturellen Entwicklung. In der Praxis des Be- triebs der Bürgerzentren zeigt sich, dass das Ehrenamt hier trotz eines ausgewöhnlich hohen zeitlichen und personellen Engagements, vielfach an Grenzen stößt. Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich Verwaltung und Gemeinderat im Rahmen des „Integrierten Stadt- teilentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ selbst auferlegt haben, bedarf es hier weiterer Maß- nahmen zur Optimierung der bisherigen Förderungsgrundsätze. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0870 Dez. 2 Änderung der "Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 27 x Kurzfassung Das Büro für Mitwirkung und Engagement ist im ständigen Austausch mit den Betreibern der Bürgerzentren in Karlsruhe, um die inhaltliche Ausrichtung zu schärfen, Unterstützungsleistun- gen und Fortbildungsangebote anzubieten sowie mittels Akquise von Fördermitteln und der Vermittlung von Ehrenamtlichen sowie ehrenamtlicher Netzwerkbildung die Arbeit der Bürger- zentren zu unterstützen. Insofern besteht kurzfristig kein Handlungsbedarf. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Ergänzungsantrags. Langfristig ist im Zuge der geplanten Evaluation des Bürgerzentrenkonzepts eine Weiterentwicklung mit enger Einbindung der Akteure denkbar. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit