Verkehrsregelung Pfinzstraße
| Vorlage: | 2018/0857 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.12.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 20.11.2018 eingegangen am: 21.11.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 5.12.2018 8 öffentlich Dez. 2 und 6 / OA und TBA Verkehrsregelung Pfinzstraße Eil-Antrag: Zweifelhafte Verkehrsregelung für 2 Jahre in der Pfinzstraße? Für 2 Jahre soll die Pfinzstraße nach Osten Einbahnstraße sein. Die Verkehrsteilnehmer, die vom Osten kommen, sollen über die Hub-, Waldshuter und Pforzheimerstraße den Engpass bei der Volksbank Durlach umfahren. Diese Verkehrslenkung über 2 Jahre ist weder den Verkehrsteilnehmern noch den Anwohnern zuzumuten. Wenn dies kurzzeitig notwendig sein sollte, kann dies hingenommen werden. Es gibt aber sicher Lösungen, die umständliche Verkehrsregelung über so lange Zeit zu umgehen: 1. Es kann der Parkstreifen gegenüber der Volksbank als Fahrbahn benutzt werden. 2. Eine Ampelregelung ist möglich. 3. Der Baukran kann in dem freien Durchgang zwischen Neubau und Nachbarhaus aufgestellt werden. 4. Die Seboldstraße kann in der Mitte gesperrt werden. Wir stellen deshalb folgenden Antrag für die nächste Ortschaftsratssitzung: Ein für die Verkehrslenkung zuständiger Vertreter des Tiefbauamtes erläutert im Ortschaftsrat, welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsregelung in der Pfinzstraße zu vereinfachen. gez.: Dipl-Ing. Günther Malisius Dr. Wolfgang Eglau
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion vom: 20.11.2018 eingegangen am: 21.11.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 und 6 / OA i.B.m. TBA Verkehrsregelung Pfinzstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 5.12.2018 8 X Kurzfassung Die vorgeschlagenen Maßnahmen der FDP-Fraktion können nicht umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zum Antrag der FDP Fraktion können wir Folgendes mitteilen: 1. Es kann der Parkstreifen gegenüber der Volksbank als Fahrbahn benutzt werden. Die Nutzung des Parkstreifens als Fahrbahn ist ohne Umbau mit Anpassung der Entwäs- serung und der Bordsteine nicht möglich. Zudem entfallen wichtige Stellplätze für die anliegenden Gewerbetreibenden. Weder das westliche noch das östliche Ende, der von der Sondernutzung benötigten Baufläche, sind durch den Parkstreifen abgedeckt. Somit verbleiben zwei Engstellen, jeweils in Verbindung mit Straßeneinmündungen sowie Haus- beziehungsweise Tiefgaragenzufahrten. Beim Abriss der Volksbank handelt es sich um eine private Baumaßnahme. Im Umfeld liegende Begleitmaßnahmen können nur soweit erforderlich und verhältnismäßig auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung angeordnet werden. Ein Straßenumbau kann dabei nicht herangezogen werden. Dem Ordnungs- und Bürgeramt fehlt dazu die Er- mächtigungsgrundlage. Das Ordnungs- und Bürgeramt kann im Rahmen von verkehrs- rechtlichen Anordnungen nur mit den verfügbaren Verkehrsflächen agieren. 2. Eine Ampelregelung ist möglich. Eine Ampelregelung wurde im Vorfeld durch das Tiefbauamt, Fachbereich Signaltechnik geprüft. Sie wurde als nicht leistungsfähig verworfen, da mehrere Tiefgaragenausfahr- ten im signalisierten Bereich liegen und in eine Signalschaltung zu integrieren wären. Siehe auch beiliegende Planskizze: Länge der Engstelle: circa 120 Meter, Räumzeit jeweils circa 18 Sekunden, bei 90 Sekunden Umlauf Abwicklung von circa 14 Fahrzeuge je Fahrtrichtung ohne die im Folgenden beschriebenen Unterbrechungen durch die Anbindung der Grund- stückszufahrten. Bestehender Fußgängerüberweg liegt in der signalisierten Strecke und muss sig- naltechnisch geregelt werden. Umweg für zu Fuß Gehende! Ausfahrt Haus 81 liegt in der signalisierten Strecke und muss getrennt gesteuert werden Keramikweg liegt in der signalisierten Strecke und kann nicht an die Pfinzstraße angebunden werden. Ausfahrt über Parkplatz Am Pfinztor führt durch Wohnan- lagen auf welchen Kinder spielen und kann nicht als Fahrweg angeboten wer- den! Die Park- und Logistikflächen müssen gesperrt werden! An der Fayance liegt in der signalisierten Strecke, Ausfahrt auf die Pfinzstraße muss gesperrt werden. Im Einmündungsbereich Hubstraße sind weitere Maß- nahmen erforderlich. Ausfahrt Haus 92 (Tiefgarage) liegt in der signalisierten Strecke und muss ge- trennt gesteuert werden. Da keine Begegnungsfreiheit herrscht, muss ein aus- fahrendes Fahrzeug unverzüglich in die Signalfolge eingreifen. Keine Fahrbewe- gung in der Hauptrichtung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einschätzungen zu den Auswirkungen dieser Verkehrsführung: Aufgrund des geringen Fahrzeugdurchsatzes in beiden Fahrtrichtungen wird sich ein Ausweichverkehr auf die umliegenden Straßen einstellen. Die dort im Bestand ge- duldete Parksituation auf den Fahrbahnen müsste dann mindestens für Ausweich- stellen mit Haltverbot ausgeschildert werden, gegebenenfalls sogar auf der ganzen Länge der Straße ein Haltverbot eingerichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Hubstraße und die Waldshuter Straße. Da die Hubstraße in beiden Richtungen be- fahren wird, kann die Sicherheit zur Fahrbahnquerung auf Höhe Töpferweg/ Ober- linstraße nur mittels einer weiteren Lichtsignalanlage garantiert werden. Diese zu- sätzliche Signalanlage würde die Leistungsfähigkeit des dann strapazierten Straßen- netzes weiter verschlechtern. Eine betriebsstabile Abwicklung des ÖPNV kann dann nicht mehr garantiert werden. Die ungewollten Kraftfahrzeugbewegungen in den Seitenstraßen schränken zudem die Sicherheit der Radfahrenden ein. Diese Variante mit Engstellensignalisierung wurde im Zuge der Vorbereitungen tief- gründig untersucht und aufgrund der negativen Begleiterscheinungen nicht weiter berücksichtigt. 3. Der Baukran kann in dem freien Durchgang zwischen Neubau und Nachbar haus aufgestellt werden. Die Aufstellung eines Baukrans liegt in der Verantwortung der Baustellenlogistik des privaten Bauunternehmers. Auf dem Areal der ehemaligen Volksbank wird eine kom- plexe Wohnanlage erstellt, die vorhandene Tiefgarage wird erweitert und deren Ge- schossdecke ist statisch nicht für alle baustellenbedingte Lastfälle nutzbar. Die Tiefgara- ge wird während der Bauzeit ebenfalls als Lagerfläche mitgenutzt. Der Baustellenbetrei- ber setzt zwei Baukräne auf dem Bauareal ein. Die Krananlagen werden gemäß Baustel- leneinrichtungsplan im Bauareal aufgebaut, innerhalb der Straßensperrung werden Lo- gistikvorgänge und Materialumschläge abgewickelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Darstellung Schwenkbereiche der beiden Krananlagen 4. Die Seboldstraße kann in der Mitte gesperrt werden. Die Seboldstraße ist für die Dauer der Baumaßnahme als Einbahnstraße ausgewiesen. Baustellenbedingt muss eine halbseitige Sperrung erfolgen. Der verbleibende Verkehrs- raum dient der Anbindung der Anlieger sowie für die Radwegeverbindung zwischen Hub und Durlach Zentrum. Gegenläufige Verkehrsbeziehungen sind nicht möglich und schließen eine Vollsperrung aus.