Fahrradstraße Untere Hub
| Vorlage: | 2018/0850 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.12.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 25.10.2018 eingegangen am: 26.10.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 5.12.2018 7 öffentlich Dez. 6 / Stpl.A. i.B.m. TBA Fahrradstraße Untere Hub Die Konzeption zur Erschließung des Sport- und Freizeitparks auf der Unteren Hub sieht vor, dass die Hubstraße überwiegend für den Fußgänger- und Radverkehr zu Verfügung stehen soll. Ungeachtet unserer Forderung, dass die Verbindung über die gerade renovierte Brücke ausschließlich den oben genannten Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen sollte, besteht der Plan, auch später hier noch motorisierten Individualverkehr zuzulassen. Dies sehen wir als problematisch an. Direkt bei der alten Eisenbrücke wurde aktuell die Anbindung an den alten sehr schmalen Gehwegteil ausgeführt, dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Des Wei- teren unterstellen wir, dass der überwiegende Verkehr in der Hubstraße nördlich der Waldshuter Straße bereits aktuell der Fahrradverkehr ist und sich dies mit Inbetriebnahme des Sport- und Freizeitparks noch verstärken wird. Antrag: Die Planung für die in der Hubstraße zwischen Waldshuter Straße und den Eisenbahnbrücken vorgesehenen Maßnahmen, wie zum Beispiel Einengungen der Fahrbahn, oder die Herstellung einer ausreichenden Gehwegbreite werden zeitnah begonnen. Die Mittel für den Umbau, sofern aktuell nicht verfügbar, werden im DHH 2021/2022 einge- stellt. Die Hubstraße nördlich der Waldshuter Straße soll zeitnah zur Fahrradstraße umgewidmet wer- den, die Verwaltung möge die notwendigen Prüfungen hierfür einleiten. unterzeichnet von: Ralf Köster Martin Pötzsche Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz Dr. Ulrich Wagner
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion eingegangen am: 26.10.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0850 Dezernat 6/Stpl.A. i. B. m. TBA Fahrradstraße Untere Hub Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 05.12.2018 7 x Kurzfassung Momentan sind die Voraussetzungen nach VwV-StVO zur Umwidmung als Fahrradstraße noch nicht erfüllt. Sie könnte aber eine mögliche sinnvolle Variante nach Umsetzung des Sportparks sein. Die Planung und Mittelbereitstellung zur Umgestaltung der Hubstraße erfolgt im Projekt- zusammenhang „Sport- und Freizeitpark Untere Hub“. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es ist richtig, dass das Erschließungskonzept des Sport- und Freizeitparks Untere Hub eine Haupterschließung über die ehemalige B10 und nur noch eine untergeordnete Erschließung für den Kfz-Verkehr über die Hubstraße vorsieht. Demnach sollte die Hubstraße in einem ersten Schritt für den Kfz-Verkehr - mit vermindertem Ausbauquerschnitt - befahrbar bleiben, um den Sportpark nicht von Durlach abzuhängen und um Umwegfahrten aus dem nördlichen Durlach zu vermeiden. Die Verkehrsprognosen gehen laut Gutachten bei dieser Konzeption von ungefähr gleichbleibenden Verkehrsmengen auf der Hubstraße gegenüber heute aus. Gleichzeitig wurde zugesagt, die Prognosen nach Umsetzung zu verifizieren und ggf. nachzu- justieren, sollten sich andere unerwünschte Effekte einstellen - bis hin zu einer möglichen voll- ständigen Sperrung der Hubstraße für den Kfz-Verkehr zum Sportpark hin. Hierfür könnte die Umwidmung zu einer reinen Fahrradstraße eine mögliche sinnvolle Variante darstellen, ebenso wie die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Zulassung von Kfz-Verkehr mit verminderter Ge- schwindigkeit. Diese Entscheidung sollte aber tatsächlich abhängig von der Entwicklung und Zählung nach Umsetzung des Sportparks sein. Momentan sind die Voraussetzungen nach VwV-StVO ("Fahr- radstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist") noch nicht erfüllt. Die Verkehrszählung, die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Sport- und Freizeitpark Untere Hub im Abschnitt zwischen Walds- huter Straße und Eisenbahnbrücke durchgeführt wurde, hat bislang bei ca. 750 Kfz/Tag nur ca. 370 Rad/Tag ergeben. Die (spätere) Entscheidung für oder gegen eine Fahrradstraße hat auch keine direkten Auswir- kungen auf die geplanten baulichen Anpassungen zur Erschließung des Sportparks. Da die bau- lichen Anpassungen entlang der Hubstraße im direkten Zusammenhang mit der Erschließung des Sport- und Freizeitparks Untere Hub stehen, werden auch die Ausführungsplanung sowie die Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Projektzusammenhang vorgesehen. Eine Her- auslösung dieses Teilaspektes aus dem Gesamtprojekt wäre wegen des ohnehin notwendigen Koordinierungs- und Abstimmungsbedarfs (u. a. auch Leitungsverlegungen etc.) dagegen nicht zielführend.