Änderung der „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen"

Vorlage: 2018/0828
Art: Antrag
Datum: 14.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2018

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Antrag ist erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0828 Änderung der „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen„ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 27 x Beim Mietkostenzuschuss wird künftig ein Zuschuss zu den Kosten für Erstausstattung nicht mehr ausgeschlossen. Am 3.3.2015 hat der Gemeinderat die „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ beschlossen. Mit diesen Grundsätzen wurde ein wichtiger Grundstein für die Wei- terentwicklung der Bürgerzentren gelegt. Die Grundsätze zur Förderung haben sich bewährt und zur Stärkung des gesellschaftlichen En- gagements in den Stadtteilen beigetragen. In Zusammenhang mit dem Bau des neuen Bürger- zentrums in Mühlburg hat sich jedoch ein Förderungsausschluss als problematisch erwiesen. Die Grundsätze schließen derzeit Zuschüsse zu den Kosten für eine Erstausstattung aus. Damit das Bürgerzentrum Mühlburg seinen Betrieb aufnehmen und durchführen kann, ist eine Erstausstattung (Tische, Stühle, Schränke, Geschirr, Pin-Wand, Flip-Chart etc.) notwendig. Die erforderlichen Mittel kann der Verein aber nicht aufbringen. Die GRÜNE Fraktion beantragt da- her eine Änderung der Grundsätze, damit Anschaffungen, die für den Betrieb der Bürgerzen- tren notwendig sind, zukünftig gefördert werden können. In den Haushaltsberatungen wurden bereits mehrmals Transferaufwendungen für Umzüge und Ausstattungen von Vereinen bewilligt. Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass die Bürgerver- eine und Bürgerzentren hier genauso gut behandelt werden wie andere Vereine, die einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Johannes Honné Ekkehard Hodapp Erik Wohlfeil Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 27
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0828 Dez. 2 Änderung der „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 27 x Kurzfassung Die Verwaltung greift den Antrag auf und wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Ja- nuar 2019 überarbeitete Grundsätze zur Förderung von Bürgerzentren zur Beschlussfassung vorlegen. Vorgesehen ist, dass künftig für die Erstausstattung eines neuen Bürgerzentrums oder bei Umzug eines Bürgerzentrums in neue Räume auf gesonderten Antrag Anschaffungen bezu- schusst werden können, wenn diese für den Betrieb eines Bürgerzentrums notwendig und die Kosten der Höhe nach angemessen sind. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 10.000 € p.a. ca. 10.000 € p.a. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein Zuschuss für die Erstausstattung neuer Bürgerzentren oder für notwendige Anschaffungen bei Umzug in neue Räume kann sinnvoll sein, wenn der Betreiber eines Bürgerzentrums diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Bedarf besteht insbesondere an Möbeln (Tische, Stühle, Schränke) sowie Ausstattung für Präsentation und Moderation (Beamer, Leinwand, Pinnwand, Flipchart). Voraussetzung ist, dass die Anschaffungen für den Betrieb des Bürger- zentrums notwendig und die Kosten der Höhe nach angemessen sind. Die Verwaltung geht von einem Zuschuss von maximal 10.000 Euro für die Erstausstattung ei- nes neuen oder umziehenden Bürgerzentrums aus. Pro Jahr ist im Durchschnitt mit etwa einer Erstausstattung zu rechnen, so dass sich der geschätzte Bedarf auf ca. 10.000 Euro pro Jahr beläuft. Dieser ist aus dem für Mietzuschüsse vorgesehenen Budget zur Förderung von Bürger- zentren abzudecken. Jeder Erstausstattungszuschuss reduziert daher das vorhandene Transfer- kostenbudget für Zuschüsse zu den Miet- und Mietnebenkosten. Entsprechend geänderte Fördergrundsätze werden dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Januar 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Protokoll TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 27 der Tagesordnung: Änderung der „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KULT Vorlage: 2018/0828 Ergänzungsantrag: SPD Vorlage: 2018/0870 Beschluss: Erledigt mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 und den Ergänzungsantrag zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Durch das derzeit entstehende neue Bürgerzentrum in Mühlburg ist deutlich geworden, dass die bisherigen Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen an einem entscheidenden Punkt nachgebessert werden soll- ten. Das Bürgerzentrum Mühlburg kann nur funktionieren, wenn es eine Erstausstattung mit Möbeln sowie Material für Präsentation und Moderation erhält. Die notwendigen Mit- tel können allein von dem Verein nicht aufgebracht werden, und dass die Grundsätze diese Bezuschussung nicht vorgesehen haben, wurde von uns allen erst in diesem konkreten Fall bewusst. Eine Gleichbehandlung der Bürgerzentren ist uns wichtig, daher haben wir sofort die Änderung der Grundsätze beantragt und freuen uns, dass die Verwaltung so schnell reagiert, dass wir das Ganze im Januar schon beschließen könnten. Die Mittel für die ge- schätzten 10.000 Euro sollen über das Budget der Bürgerzentren abgedeckt werden, uns liegen keine aktuellen Zahlen für die Beanspruchung des Budgets vor. Wir bitten um eine schriftliche Auskunft, inwiefern das Budget jährlich bisher ausgeschöpft wurde, ob diese 10.000 Euro Puffer überhaupt vorhanden sind. Der Zusatzantrag der SPD macht jetzt ein Fass auf, und fordert weitgehende Überarbeitung. Was sich genau dahinter verbirgt, er- – 2 – schließt sich uns nicht, es bedarf weiterer Maßnahmen zur Optimierung der bisherigen Fördergrundsätze, so heißt es. Sehr aufschlussreich finden wir das nicht, und wir sehen das Problem, dass das eine längere Geschichte werden könnte. Das würden wir sehr gerne vermeiden und haben deswegen gemeinsam mit KULT gleich den Antrag gestellt, um eine Gleichbehandlung aller Bürgerzentren so schnell wie möglich sicherzustellen. Vielleicht er- fahren wir mehr, dann würde ich mich noch mal zu Wort melden. Ansonsten würden wir hier auch in diesem Fall, mit der Antwort der Verwaltung zufrieden sein, und alles andere ein anderes Mal machen. Stadträtin Wiedemann (CDU): Es geht hier um diesen Antrag, er war ein bisschen vor- schnell. Wir haben die Verwaltung gebeten, hier ein Konzept zu entwickeln, wie sich das mit den Bürgervereinen, Bürgergemeinschaften und diesen Bürgerzentren weiterhin entwi- ckeln soll. Uns wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass uns im Januar ein Konzept vor- gestellt werden sollte. Wir finden es nicht gut, wenn hier ein Topf eingestellt wird, der dann abgerufen wird, lassen wir es doch einfach so, wie wir es bisher gehandhabt haben. Wenn ein Bürgerverein oder eine Bürgergemeinschaft umzieht und eine neue Ausstattung braucht, dann kann das über den Gemeinderat beantragt werden, oder diese Bürgerverei- ne oder Bürgerzentren wenden sich direkt an die Verwaltung. Ansonsten sind wir mit der Antwort der Verwaltung zufrieden und ich denke, der Antrag der SPD hat sich eigentlich erledigt, weil dieses Konzept erst erstellt werden soll. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Jeder der mal einen Antrag für ein Bürgerzentrum oder den Betrieb eines Bürgerzentrums gestellt hat, das Ganze in einem Ehrenamt, hat eine Vorstel- lung davon, wie viel Aufwand das ist. Jeder der sich in einem Bürgerzentrum engagiert, weiß wie viel ehrenamtliches Engagement von den Frauen und Männern vor Ort geleistet wird. Wir haben uns mal im Zusammenhang mit ISEK auf die Fahne geschrieben, dass die Bürgerzentren gefördert werden sollen. Wir haben einen ersten Schritt gemacht, wir haben dieses Konzept auf den Weg gebracht, in der Praxis hat sich aber auch gezeigt, dass in vie- len Fällen die Betreiber an Grenzen stoßen. Insbesondere die Betreiber, die das ehrenamt- lich machen. Aus dem Grund haben wir den Ergänzungsantrag gestellt. Es braucht aus unserer Sicht ein Mehr an Unterstützung. Es gibt einiges an Unterstützung vom Büro für Mitwirkung und Engagement, an der Stelle auch vielen Dank dafür. Aber wie die Praxis zeigt, es reicht nicht. Es geht um grundsätzliche Dinge, zum Beispiel Mustermietverträge. Es gibt immer wieder Diskussionen, dass von den Betreibern der Bürgerzentren die Struktu- ren nicht dargestellt werden können. Ein anderes Thema ist das Quartiersmanagement, da wäre möglicherweise ein Zusammengehen dieser verschiedenen Anliegen und Ansätze möglich, und es braucht auch hier eine grundlegende Überarbeitung dieser Grundsätze zur Förderung von Bürgerzentren. Es ist letztlich die Frage, es kommt zum Schwur, wollen wir Bürgerzentren oder wollen wir sie nicht. Der Ansatz von GRÜNE und KULT sattelt auf die letzte Haushaltsberatung auf. Es ist sicherlich eine Unterstützung für die Erstausstattung, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. An der Stelle möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass aus diesem Topf nicht die 8.000 Euro genommen werden sollen, die im Haushalt für das Bürgerzentrum separat zugesichert wurden. Wir wünschen uns, dass zusammen mit der AKB und den anderen Betreibern der Bürgerzentren hier an einem runden Tisch, im Rahmen der Kooperationsgespräche vertieft darüber gesprochen wird. Ich sehe die Zukunft der Bürgerzentren nur dann gesichert, wenn hier ein Mehr an Geldern kommt, und da lade ich wirklich jede und jeden im Gremium ein, sich unmittelbar vor Ort ein Bild zu machen, es bedarf einfach ein Mehr an Geldern. – 3 – Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge, der Antrag ist als erledigt betrachtet worden. Den Ergänzungsantrag würde ich dann gerne in die Gespräche mit der AKB mit reinpacken, die ohnehin mindestens einmal jährlich stattfinden. Ich finde, da sollten wir Rückmeldungen sammeln und müssten dann gegebenenfalls darüber nachdenken, wo und wann wir dann diese Konzeption verändern, natürlich in Abstimmung mit Ihnen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Januar 2019