Kombilösung, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel: Weiteres Vorgehen Abluftkamin am Karlstor

Vorlage: 2018/0819
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.11.2018

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9 Kombilösung Abluftkamin
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0819 Dez. 1 Kombilösung, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel: Weiteres Vorgehen Ab- luftkamin am Karlstor Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.11.2018 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Zustimmung des Aufsichtsrates der KASIG zum Verzicht auf die Errichtung einer Abluftzentrale am Karlstor für den neuen Straßentunnel unter Berücksichtigung der aktuellen Immissionsgutachten zur Kenntnis, fordert die KASIG jedoch auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass beim Betrieb des Kriegsstraßen-Tunnels die Immissionswerte der 22. BlmSchV eingehalten werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Verzicht auf die Errichtung einer Abluftzentrale am Karlstor für den neuen Straßen- tunnel unter Berücksichtigung der aktuellen Immissionsgutachten Der Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ enthält die Option, am sogenannten Westportal in der unmittelbaren Nachbarschaft zum BGH eine Portalluftabsaugung mit Abluftkamin am Karlstor zu errichten. Der Bebauungsplan lässt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung eines sogenannten unterirdischen Abluftbauwerks sowie eines oberirdischen Abluftkamins zu. Der Hintergrund dafür waren die zum Bebauungsplanverfahren vorliegenden Immissionsprog- nosen, die befürchten ließen, dass im Zeitpunkt der Inbetriebnahme infolge des damals prog- nostizierten Kfz-Verkehrs am Westportal im Bereich der unmittelbar angrenzenden Nachbarbe- bauung die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide aus der 22. BImSchV gefährdet sein könn- te. Über eine solche Anlage könnte ein Teil der am Westportal austretenden Autoabgase abge- saugt und über den Abluftstrom in einem etwas weiteren Umgebungsbereich verteilt werden. Der Plangeber hat dem Bauherrn die Option für die Errichtung des Abluftbauwerks im Bebau- ungsplanverfahren ausdrücklich offen gelassen und insbesondere von der künftigen technischen Entwicklung der Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen und der zu gegebener Zeit erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Prüfung abhängig gemacht. Zu diesem Zweck hat die KASIG um- fassende Begutachtungen in Auftrag gegeben. Über diese Vorgehensweise wurde in der Sit- zung des Gemeinderats am 8. April 2014 berichtet und der Empfehlung der KASIG über das weitere Vorgehen vom Gemeinderat zugestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die KASIG gemeinsam mit Gutachtern und städtischen Ämtern die verschiedensten Möglichkeiten und Maßnahmen am Straßentunnel geprüft, um eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte errei- chen zu können (siehe GR-Vorlage2014/0496 vom 08.04.2014). Als einzig zielführende Maß- nahme wurde die Portalluftabsaugung ermittelt, sodass dem Gemeinderat vorgeschlagen wur- de, die unterirdischen baulichen Anlagen bei der Ausschreibung des Bauwerks zu berücksichti- gen und zu einem späteren Zeitpunkt (nach Messung) über die Erforderlichkeit der Absaugein- richtung und des Abluftkamins zu entscheiden. Mittlerweile haben die von der KASIG beteiligten Gutachter eine neue Möglichkeit gesehen, wie durch eine Optimierung der Steuerung der im Tunnel ohnehin vorhandenen Strahllüfter eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 22. BlmSchV in allen Bereichen erreicht werden kann. Ein Verzicht auf die Portalluftabsaugung mit Abluftkamin scheint daher möglich. Bei Verzicht auf die Herstellung der unterirdischen baulichen Anlagen für die Abluftzentrale und auf die anschließende Ausrüstung und den Betrieb der Portalluftabsaugung werden Investiti- onskosten in Höhe von ca. 4 Mio. EURO eingespart und zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Kosten, wie z. B. für einen Feinstaubfilter, in Höhe von ca. 3,2 Mio. EURO vermieden. Die Instandhaltung allein der unterirdischen baulichen Anlagen für die Portalabluftabsaugung im Rohbauzustand verursacht voraussichtlich jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 50.000,-- EURO. Nach dem Ausbau und beim Betrieb der Portalluftabsaugung ist mit weiteren jährlichen Kosten in Höhe von ca. 830.000,-- EURO zu rechnen. Bei einem Betrieb der Abluftanlage könnten als negative Begleiterscheinung darüber hinaus infolge des Einsatzes leistungsstarker Lüfter trotz Schalldämpfung außerdem erhebliche Schal- limmissionen im Umfeld der Abluftzentrale am Karlstor, insbesondere auf dem unmittelbar an die Anlage angrenzenden Grundstück des BGH, entstehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das von der KASIG beauftragte Gutachten von HBI Haerter, Beratende Ingenieure (Stand 13.04.2018) hat folgende Ergebnisse: - Im Jahr 2021 wird es allenfalls zu nur geringfügigen Überschreitungen des NO 2 - Schadstoffgrenzwertes von 40 μg/m³ im Bereich des Westportales kommen. - Das Jahr 2023 (gut 1 Jahr nach Inbetriebnahme) ist das erste Jahr in dem rechnerisch keine Grenzwertüberschreitung mehr auftreten. - Bei einem alternativen Lüftungskonzept (ohne Portalluftabsaugung, Lüftungssteuerung über die für den Brandfall ohnehin vorhandenen Strahllüfter) können die Grenzwerte so- wohl am Westportal als auch am Nordportal zwischen Ettlinger Tor und Lammstraße immer eingehalten werden. Die KASIG hat parallel dazu weiteres Gutachten (Ingenieurbüro Lohmeyer, Mai 2018, redaktio- nell geändert Juli 2018) in Auftrag gegeben, mit folgenden Ergebnissen: - Im Planfall (Tunnel Kriegsstraße in Betrieb) wird es 2021 im Bereich des Westportals mög- licherweise zu Überschreitungen des NO2-Schadstoffgrenzwertes von 40 μg/m³ kommen. - Das Jahr 2027 wäre das erste Jahr, in dem keinerlei Überschreitungen des Grenzwertes 40 μg/m³ für NO2 mehr zu erwarten sind. Zur Verifizierung der Wirksamkeit eines alternativen Lüftungskonzepts im Tunnel wurde bei HBI Haerter eine ergänzende Stellungnahme beauftragt. Dieses stellt das alternative Rückfallszenario im Falle einer Grenzwertüberschreitung nach Inbetriebnahme ohne das Abluftbauwerk dar, mit dem aus der Sicht des Gutachters sichergestellt werden kann, dass die einschlägigen Grenzwer- te auf den Anliegergrundstücken jederzeit eingehalten werden können. Der Tunnel muss den Erfordernissen des Immissionsschutzrechts insbesondere § 3 Abs. 2 der 22. BImSchV im Zeitpunkt der Betriebsaufnahme und während des sich anschließenden Betriebs entsprechen. Daher werden nach Inbetriebnahme des Tunnels entsprechende Immissionsmes- sungen durchgeführt. Die 22. BImSchV gibt dem Betreiber einer Straße oder eines Tunnels aber keinerlei konkrete Maßnahmen vor, die 22. BImSchV soll nur generell die Einhaltung bestimmter Luftschadstoffkonzentrationen in städtischen Ballungsgebieten mit in der Regel hoher Ver- kehrsdichte sicherstellen. Auch aus dem Bebauungsplan folgt keine rechtliche oder geschweige denn eine einklagbare Verpflichtung der KASIG oder der Stadt gegenüber den Anliegern oder sonstigen Dritten, die Abluftbauwerke zu realisieren. Es handelt sich dabei lediglich um eine planungsrechtliche Opti- on, die nur die Möglichkeit eröffnen soll, eine Portalluftabsaugung ggf. ohne Änderung des Bebauungsplans unter Einhaltung aller sonstigen Erfordernisse, insbesondere des Bauordnungs- rechts, realisieren zu können. Eine Entscheidung über das "Ob" des Baus der Anlage trifft der Bebauungsplan gerade nicht. Eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Verpflichtung, die unterirdischen Abluftbauwerke und die zugehörigen Abluftkamine im Rahmen des Umbaus der Kriegsstraße bzw. des Errich- tung des Kriegsstraßentunnels baulich zu realisieren, besteht nach alldem nicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Aus Sicht der Förderfähigkeit erscheint der Verzicht auf die Abluftzentrale ebenfalls gerechtfer- tigt. Anhand der vorliegenden Gutachten ist ersichtlich, dass die Notwendigkeit zur Herstellung der Abluftzentrale aller Voraussicht nach weniger als zehn Jahre betragen wird. Es besteht das Risiko, dass der Zuwendungsgeber die zugehörigen Kosten nach den GVFG-Richtlinien zur Zweckbindung nicht mehr als förderfähig ansehen wird. Die Zuwendungsfähigkeit der Abluft- zentrale wird voraussichtlich gerade auch dann verneint werden, wenn technisch gleichwertige und vor allem kostengünstigere Alternativen zur Verfügung stehen und umsetzbar erscheinen. Nach Abstimmungsgesprächen der KASIG mit den beteiligten städtischen Ämtern sowie unter Berücksichtigung der Immissionsgutachten und der untersuchten Varianten kommt die Ge- schäftsführung der KASIG zu dem Ergebnis, dass auf eine Herstellung des bisher geplanten Ab- luftbauwerks gänzlich verzichtet werden sollte, da alternative technische Möglichkeiten zur Ver- fügung stehen. Damit wird nicht nur der kurzfristig entfallenden Erforderlichkeit Rechnung ge- tragen, sondern es werden in diesem Fall auch erhebliche Kosten eingespart. Weil die städtischen Ämter, auf Basis der bisher vorliegenden gutachterlichen Unterlagen, je- doch noch nicht endgültig von der Gleichwertigkeit der alternativen Lüftungssysteme überzeugt sind und auf mögliche Unschärfen in den gutachterlichen Prognosen verweisen, werden von HBI Haerter noch weitere detaillierte Unterlagen erstellt. Die KASIG erwartet, dass dadurch et- waige noch vorhandene Zweifel ausgeräumt werden können. Aufgrund der bauzeitlichen Zwänge ist es für die KASIG unbedingt erforderlich, eine Entschei- dung in der Frage der Errichtung der unterirdischen Bauwerke kurzfristig herbeizuführen. Eine Verzögerung würde nicht nur den weiteren Bauablauf beeinflussen, sondern auch kostenmäßi- ge Auswirkungen nach sich ziehen. Die Geschäftsführung empfahl dem Aufsichtsrat daher folgende Beschlussfassung: Der Aufsichtsrat der KASIG stimmt der beabsichtigten Vorgehensweise der Geschäftsführung zu, - die Planung und den Bau des Kriegsstraßentunnels ohne die Errichtung der Abluftbauwer- ke und der Abluftzentrale am Westportal im Bereich Karlstor weiterzuführen, - den Antrag auf Baugenehmigung für die Abluftzentrale mit Abluftkaminen zurückziehen und - das von HBI Haerter, Beratende Ingenieure, vorgeschlagene alternative Lüftungskonzept vertieft zu prüfen, auszuarbeiten und im Bedarfsfall bereitzustellen und einzusetzen. Der Aufsichtsrat der KASIG hat der beabsichtigten Vorgehensweise der Geschäftsführung zuge- stimmt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Zustimmung des Aufsichtsrates der KASIG zum Verzicht auf die Errichtung einer Abluftzentrale am Karlstor für den neuen Straßentunnel unter Berücksichtigung der aktuellen Immissionsgutachten zur Kenntnis, fordert die KASIG jedoch auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass beim Betrieb des Kriegsstraßen-Tunnels die Immissionswerte der 22. BlmSchV eingehalten werden.

  • TOP 9 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. November 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Kombilösung, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel: Weiteres Vorgehen Abluftkamin am Karlstor Vorlage: 2018/0819 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Zustimmung des Aufsichtsrates der KASIG zum Verzicht auf die Errichtung einer Abluftzentrale am Karlstor für den neuen Straßentunnel unter Berück- sichtigung der aktuellen Immissionsgutachten zur Kenntnis, fordert die KASIG jedoch auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass beim Betrieb des Kriegs- straßen-Tunnels die Immissionswerte der 22. BlmSchV eingehalten werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf. Wie Sie wissen, haben wir hier mal gemeinsam vereinbart, dass wir die Planungen für die- sen Abluftkamin vorantreiben, nachdem deutlich wurde, dass wir möglicherweise am Westausgang des Tunnels in der Kriegsstraße entsprechende Überschreitungen der Immis- sionswerte haben. Wir haben mehrfach gutachterlich prüfen lassen, wie lange und mit welchen Überschreitungen, an welcher Stelle zu rechnen ist, und ob es gegebenenfalls al- ternative Techniken zu diesem Abluftkamin gibt, um diese Überschreitung in den Griff zu bekommen. Jetzt ist Ihnen sowohl in der Vorlage zum Aufsichtsrat als auch in der Be- schlussvorlage angekündigt, dass wir hier noch mal eine vertiefte Betrachtung durch das hier genannte Ingenieurbüro HBI Härter vornehmen. Dieses vertiefte Gutachten war zum Zeitpunkt der Erstellung der Aufsichtsratsvorlagen aber auch zur Erstellung dieser Be- schlussvorlage noch nicht fertig. Ich habe es jetzt aber seit wenigen Tagen vorliegen. Wir müssen es jetzt noch von unseren Fachämtern prüfen, aber das was hier unter Schlussfol- gerungen ganz eng zusammengefasst ist, will ich Ihnen nicht verschweigen, und das liegt auch auf der Linie dessen, was wir Ihnen hier empfehlen. Das Ergebnis der Immissionsun- tersuchung für das Jahr 2021 zeigt, dass ohne Maßnahmen zur Reduktion der Tunnelabluft mit einer Überschreitung des Grenzwertes zu rechnen ist. Ab dem Jahr 2023 kann der – 2 – Grenzwert ohne jegliche Maßnahme eingehalten werden, und im Jahr 2030 liegt er dann weit unterhalb des Grenzwertes. Am Ende geht es um die Jahre 2021 bis 2023 nach die- sem Gutachten. Als alternative Maßnahme zu einer Portalluftabsaugung wurde eine für die Immissionssituation optimierte Lüftungssteuerung mit Längslüftung untersucht, damit ist bereits im Jahr 2021 mit keiner Grenzwertüberschreitung zu rechnen. Die daraus resultie- renden höheren Immissionen an der Abfahrt der Nordröhre, lassen ebenfalls keine unzuläs- sig hohen Belastungen erwarten. Das heißt, wir sind nicht ohne technische Lösung, weil es voraussichtlich auch in einigen Jahren zu dieser Grenzwertüberschreitung kommen wird. Die technische Lösung, die wir jetzt planen, mit einer verstärkten Abführung dieser schad- stoffbelastenden Luft in der anderen Richtung, wird als ausreichend betrachtet um dann die Unterschreitung dieser entsprechenden Grenzwerte sicherzustellen. Da wir damit eine Lösung haben, um mit diesem Problem fertig zu werden, kann ich Ihnen heute mit gutem Gewissen empfehlen, dass wir uns von diesem Abluftkamin hier verabschieden und damit glaube ich auch, dass wir, sowohl von den Kosten als auch von dem ganzen Umstand, der sonst nötig wäre, hier einen ganz guten Schritt vorankommen. Das vielleicht noch als wei- tere Erläuterung zu dieser Thematik. Gibt es da noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich jetzt um das Votum - das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Februar 2019