Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße", Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2018/0810 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oststadt, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0810 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße", Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 17.01.2019 2 x Gemeinderat 22.01.2019 10 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Wohnen am Fasanengarten west- lich der Parkstraße“, Karlsruhe-Oststadt einzuleiten und mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortzusetzen (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das Plangebiet ist ca. 1 ha groß und liegt in der Karlsruher Oststadt. Eigentümerin der Fläche ist die „Hartwaldsiedlung Karlsruhe eG“. Die Genossenschaft möchte durch eine qualifizierte In- nenentwicklung im Quartier „Am Fasanengarten“ (zwischen Karl-Wilhelm-Straße im Süden, Emil-Gött-Straße im Westen, Am Fasanengarten im Norden und der Parkstraße im Osten) das Wohnungsangebot ergänzen (65 Wohneinheiten). Die dreiseitige Blockrandbebauung des Quartiers umschließt derzeit einen im Wesentlichen unbebauten Innenbereich, der neben den in der Entstehungszeit typischen, tiefen Gartenzonen auch einen Garagenhof beinhaltet. 1. Bestandsaufnahme Die kleinparzellierten Gärten sind sehr strukturreich. In den Gemeinschaftsflächen stehen sehr große Bäume (überwiegend Nadelbäume), sowie ältere einheimische Laubbaumarten und fremdländische Gehölze. Ein geotechnisches Gutachten hat anthropogene Auffüllungen nach- gewiesen. Die nicht befestigten Flächen leisten einen Beitrag zur Grundwasserschüttung, wäh- rend im Bereich der Wege und Garagen die Bodenfunktion bereits zerstört ist. In artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden vier Fledermausarten und 23 Vogelarten er- fasst. Die Fledermäuse nutzen das Gebiet überwiegend zum Jagen. Unter den nachgewiesen Vogelarten befindet sich auch der Haussperling (Vorwarnliste der Rote Liste Baden-Württem- berg). Der Haussperling nutzt die Gartenparzellen als Nahrungshabitat, sowie die umliegenden Gebäude – welche bestehen bleiben - als Bruthabitate. Für die anderen Vogelarten sind keine signifikanten Verschlechterungen des Erhaltungszustands der Population zu erwarten. Reptilien wurden im Gebiet bei Begehungen nicht aufgefunden. Das Plangebiet ist von einer dreiseitigen Blockrandbebauung mit zwei- bis viergeschossigen Ge- bäuden mit Sattel- oder Mansarddach und die dazugehörigen Grün- und Freiflächen begrenzt. Innerhalb der heutigen Garten- und Freiflächen befindet sich ein Garagenhof. Dieser besteht aus einem Garagengebäude mit Walmdach aus dem Jahr 1935 mit einem späteren Anbau so- wie eine zweite, später errichteten Garagenzeile mit Flachdach. Die Einfahrtsbreite der histori- schen Garagen unterschreitet die notwendige Breite von Standardgaragen. Die historischen Garagen können in der Regel nicht für das Abstellen von PKWs genutzt werden. Gebäude, zu- gehörige Nutzgärten, Vorgärten, Einführungsmauern und historische Bauten stellen eine Sach- gesamtheit nach dem Denkmalschutzgesetz dar. 2. Planungskonzept Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gibt den allgemeinen planungsrechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens wird sich der Vorhabenträger zur Realisierung des im Folgenden nä- her beschriebenen Neubauvorhabens verpflichten. Planungsrechtlich zulässig - und im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens genehmigungsfähig - ist zunächst alleine das konkrete Vorhaben. Spätere Änderungen sind über eine Anpassung des Durchführungsvertrages möglich. Dies je- doch nur innerhalb des planungsrechtlichen Rahmens, den der vorhabenbezogene Bebauungs- plan vorgibt. Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen im nördlichen Blockinnenbereich sieben zweigeschos- sige (barrierefreie) Geschosswohnungsbauten („Punkthäuser“, zwei Geschosse + Staffelge- schoss) entstehen. An der Straße „Am Fasanengarten“ ist ein dreigeschossiges Gebäude ge- plant („Kopfbau“, drei Geschosse + Staffelgeschoss). Bislang ist für das Gebiet ein Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Die innerstädtischen Verhältnisse sind von einer moderaten Nut- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zungsdurchmischung geprägt. Für das Gebiet soll daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen. Im Durchfüh- rungsvertrag werden die zu realisierenden konkreten Nutzung festgelegt. In den Punkthäusern entstehen altersgerechte barrierefreie Mietwohnungen. Der Kopfbau soll unterschiedlichen be- treuten Wohngemeinschaften Raum bieten (betreute Seniorenwohnungen, ambulante betreute Wohngemeinschaft für volljährige Menschen mit Behinderung sowie die zugehörigen Gemein- schaftsräume/Cafeteria, Therapieräume oder Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan legt als Maß der baulichen Nutzung eine Grundflächen- zahl (GRZ) von 0,4 fest. Die zeichnerisch festgesetzten Baufenster schöpfen die nach der GRZ mögliche überbaubare Grundstücksfläche nicht voll aus. Auf eine höhere Verdichtung soll mit Rücksicht auf die Auswirkungen auf das Stadtklima jedoch verzichtet werden. Eine weitere Be- bauung im südlichen Bereich des Plangebiets wurde aus denkmalpflegerischen Gründen ver- worfen. Das historische Garagengebäude aus dem Jahr 1935 ist aus bauhistorischen Gründen bedeutsam. Es ist ein sehr frühes Beispiel für den genossenschaftlichen (Garagen)bau. Künftig sind darin ein Müllsammelstelle und Abstellplätze für Fahrräder und E-Bikes vorgesehen. Der Anbau und das spätere Garagengebäude sind hingegen aus denkmalpflegerischen Gründen nicht erhaltenswert. Mit einer Bebauung von deutlich weniger als der Hälfte der denkmalge- schützten Gartenfläche wird das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Sachgesamtheit in einem noch verträglichen Maße beeinträchtigt. Die Belange des Denkmalschutzes auf der einen und dem dringenden Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf der anderen Seite werden mit dem vorliegenden Planentwurf jeweils angemessen berücksichtigt. Für die Grundfläche der Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf die GRZ von 0,4 um bis 50 % überschritten werden. Die Festsetzung von unterschiedlichen Wandhöhen und eigenen Baugrenzen für die Staffelge- schosse sichert eine höhenmäßige Rückstaffelung der Bebauung vom Rand zur Blockmitte hin. Eine höhere Bebauung würde sich demgegenüber städtebaulich nicht in gleicher Weise einpas- sen und insbesondere den denkmalgeschützten Bestand nicht angemessen berücksichtigen. Auch die festgesetzte offene Bauweise hebt die Neubebauung von der überwiegend geschlos- senen Blockrandbebauung ab und sichert abwechslungsreiche Grün- und Freiflächen. Die Punkthäuser halten zu den bestehenden Gebäuden am Blockrand einen Abstand zwischen 20 und 30 m ein. Das Gebiet ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossenen. Die verkehrliche Erschließung der Neubebauung erfolgt ausschließlich über die Straße „Am Fasanengarten“. Das Quartier selbst ist autofrei (Ausnahmen nur für Rettungs- und Löschfahrzeuge sowie für zwin- gend notwendige Anfahrten der Gebäude). Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefga- rage untergebracht. Mit 75 Stellplätzen in der Tiefgarage werden rechnerisch 5 Stellplätze mehr nachgewiesen, als nach dem Stellplatznachweis erforderlich ist. Dem stehen 30 bestehende für PKW nutzbare Stellplätze gegenüber, die künftig wegfallen. In Hinblick auf den künftigen Nut- zerkreis für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ist faktisch nur von einem Stell- platzschlüssel von 0,75 auszugehen. Die 30 derzeit tatsächlich nutzbaren, künftig jedoch weg- fallenden Stellplätze, werden damit kompensiert. Besucherparkplätze innerhalb des Quartiers können nicht realisiert werden. Im Zuge der bei Bestandsgebieten gebotenen städtebaulichen Qualifizierung setzen auch die grünordnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einen verbindlichen Rahmen, um einerseits bestehenden Grünstrukturen zu erhalten und den Gartenstadtgedanke fortzuführen, andererseits aber auch eine „ökologische“ Ausrichtung der geplanten Bauvorha- ben selbst zu sichern. Die Gartenparzellen werden neu geordnet, Ersatzbaumpflanzungen durchgeführt, neue Wegebeziehungen und neue Platztypen geschaffen. Die Gemeinschafts- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 plätze geben dem genossenschaftlichen Gedanken der alten und neuen Bewohner einen Raum. Die konkrete Gestaltung der Freiflächen wird im Durchführungsvertrag gesichert. Der Verlust von Grünstrukturen im Gebiet wird durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen weitestgehend kompensiert. Wenngleich ein Ausgleich der Eingriffe aus rechtlicher Sicht nicht vorgeschrieben ist (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Durch die vorgesehenen Vermei- dungsmaßnahmen (zeitliche Vorgaben für Rodungs- und Abrissarbeiten), einer CEF-Maßnahme (Aufhängen von Nistkästen) und kompensatorischen Begrünungsmaßnahmen werden keine artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst. Zum Schutz der Wohnnutzungen im Kopfbau sind die Fassaden zur Straße „Am Fasanengar- ten“ hin mit Lärmschutzfenstern zu versehen. Für die Tiefgarage sind Lärmminderungsmaß- nahmen nach dem aktuellsten Stand der Technik zu beachten. Die Auswirkungen des Vorha- bens auf die Bestandsgebäude sind durch das Freiraumkonzept gering (autofreies Quartier). Der Versiegelungsgrad im Plangebiet wird durch die Bebauung erhöht. Es sind jedoch keine wesentlichen negativen lokalklimatischen Auswirkungen zu erwarten. Der örtliche Luftaus- tausch ist weiterhin gewährleistet. Der Blockrand zur Straße „Am Fasanengarten“ wird durch den Kopfbau nicht geschlossen. Die verbleibenden Freiträume werden begrünt. Die festgesetzte Dachbegrünung führt zu einer Erhöhung der Verdunstungsleistung. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchge- führt. Ein Umweltbericht war nicht zu erstellen. Die Belange des Natur- und Artenschutzes wur- den gutachterlich ermittelt und in der Planung berücksichtigt. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Erste Planungen wurden dem Gestaltungsbeirat am 26. November 2015 und dem Planungsaus- schuss in den Sitzungen am 22. Dezember 2015 und 14. Januar 2016 vorgestellt. Die Planun- gen wurden daraufhin überarbeitet, insbesondere um die Hinweise des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Trä- gerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben. Stellungnahmen wurden abgegeben vom: Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, Deutsche Te- lekom Technik GmbH, VbK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Bürgerverein Oststadt, Stadt- werke Karlsruhe Netzservice GmbH, ZJD - Natur- und Bodenschutzbehörde und ZJD - Immissi- ons- und Arbeitsschutzbehörde. Das Landesamt für Denkmalpflege äußerte keine weiteren Be- denken gegen die nun vorliegende Planung. Der Bürgerverein Oststadt schlägt vor, die Punkt- häuser um ein Geschoss zu erhöhen und dafür auf zwei der sieben Punkthäuser zu verzichten (geringerer Versiegelungsgrad). Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Zum Schutz der denk- malrechtlichen Sachgesamtheit ist es Ziel der städtebaulichen Planung, die Neubebauung dem Bestand unterzuordnen. Mit der vorliegenden Planung wird ein angemessenes Verhältnis zwi- schen Gebäudehöhen, Abstandsflächen und neuen qualitätsvollen Garten- und Freiflächen er- reicht. Zu bedenken ist auch, dass höhere Gebäude zu einer größeren Verschattung der Freiflä- chen führen würden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe 29. März 2017 im Gemeindezentrum St. Bernhard statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtli- chen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern. Hierbei setzten sich Ergänzende Erläuterungen Seite 5 die Anwesenden kritisch mit der Bebauungsdichte, Planungsvarianten, Größe und Höhe der Baukörper, Stellplatzsituation und Zufahrt, Größe und Art der Wohnungen, Prüfung von natur- und artenschutzrechtlichen Belangen, Denkmalschutz, Freiraumgestaltung sowie dem voraus- sichtlichen Zeitplan auseinander. Im Anschluss an die Unterrichtung gingen bei der Stadtverwaltung weitere Stellungnahmen ein. Kritisiert wird insbesondere der bauliche Eingriff in eine für die Innenstadtlage große und zu- sammenhängende Grünzone mit gartenbaulicher Nutzung. Bestehende Gärten der Mieter der Reihenhäuser müssten deutlich verkleinert werden. Die Planung schafft einen angemessenen Ausgleich des grundsätzlich schützenswerten Bestands und dem Planungsziel, notwendige Wohnbauflächen zu schaffen. Die Planungen wurden dahingehend im Verfahren weiter opti- miert. Der Bestand des historischen Garagengebäudes wurde gesichert und die Grünstrukturen angepasst. Der Planentwurf folgt konsequent dem Ziel der doppelten Innenentwicklung. Das heißt, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urba- nes Grün zu entwickeln und zu qualifizieren. Von den Anwohnern wird außerdem die künftige Stellplatzsituation durch den teilweisen Wegfall der Garagengebäude kritisch hinterfragt. Dies- bezüglich wird auf die Erläuterungen auf Seite 3 dieser Beschlussvorlage verwiesen. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung und aus der Öffentlichkeit sowie die wertenden Aussagen der Stadtverwaltung darauf werden in Anlage 1 und Anlage 2 zu- sammengefasst. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe-Oststadt, vom 4. Mai 2017 in der Fassung vom 13. November 2018 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb emp- fohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Fasanen- garten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe-Oststadt. 2. Auf Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Aus- legung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 4. Mai 2017 in der Fas- sung vom 13. November 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanentwurfes wiederholen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe – Oststadt Entwurf Vorhabenträger: Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Karlstrasse 1 76133 Karlsruhe T. 0721 91299‐40 F. 0721 91299‐50 www.hardtwaldsiedlung‐karlsruhe.de Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten archis Weinbrennerstraße 13 Architekten + Ingenieure GmbH 76135 Karlsruhe Stephanienstr. 30 D‐76133 Karlsruhe T. 0721 ‐ 831030 T. 0 721 919 61 ‐ 0 F. 0721 ‐ 853410 F. 0721 919 61 ‐ 90 mail@gsa‐karlsruhe.de www.archis.de 13.11.2018 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 8 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 8 3.5 Belastungen ............................................................................................ 8 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 8 3.5.2 Immissionen............................................................................................ 8 4. Planungskonzept ................................................................................... 9 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung .................................................... 9 4.2 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 10 4.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ...................................... 11 4.5. Erschließung ......................................................................................... 11 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 11 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 11 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 11 4.5.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 12 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 12 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 13 4.7 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 14 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 14 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................. 16 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 16 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 16 4.8 Belastungen .......................................................................................... 17 5. Umweltbericht ..................................................................................... 18 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 19 7. Statistik ............................................................................................... 19 7.1 Flächenbilanz ....................................................................................... 19 7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 19 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 20 8. Kosten ................................................................................................. 20 9. Durchführung ....................................................................................... 20 10. Übersicht der erstellten Gutachten ....................................................... 20 13.11.2018 - 3 - B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 21 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 21 2. Entwässerung ....................................................................................... 21 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 21 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 22 5. Baumschutz .......................................................................................... 22 6. Altlasten ............................................................................................... 22 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 22 8. Private Leitungen .................................................................................. 23 9. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 23 10. Erneuerbare Energien ............................................................................ 23 11. Artenschutz .......................................................................................... 23 11. Gestaltung der Grünflächen .................................................................... 23 12 Fassadenbegrünung .............................................................................. 24 13 Denkmalschutz ..................................................................................... 24 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 25 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 25 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 25 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 25 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 26 4. Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 26 5. Stellplätze und Garagen, Carports .......................................................... 26 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 26 7. Geh‐, Fahr‐ und Leitungsrechte .............................................................. 27 8. Passiver Schallschutz ............................................................................. 27 9. Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft ............................. 28 9.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen(CEF‐Maßnahmen) ...................... 28 9.2 Kompensatorische Maßnahmen ........................................................... 28 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 29 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 29 1.1 Dächer .................................................................................................. 29 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 29 3. Abfallbehälterstandplätze und Einfriedigungen ....................................... 29 3.1 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 29 4. Außenantennen .................................................................................... 29 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 30 6. Niederschlagswasser ............................................................................. 30 7. Kinderspielplätze ................................................................................... 30 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 30 Unterschriften ................................................................................................ 32 13.11.2018 - 4 - Anlagen x ................................................................................................... 33 1.0 Anlagen zur Begründung (Projektpläne 1.1. bis 1.4) .............................. 33 2.0 Vorhaben‐ und Erschließungsplan (Projektpläne 2.1 bis 2.5) .................. 38 3.0 Stellplatzberechnung ............................................................................. 44 3.1 KFZ‐ Stellplätze ..................................................................................... 44 3.2 Fahrrad‐ Stellplätze .............................................................................. 45 13.11.2018 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG möchte durch eine qualifizierte Innenent‐ wicklung im Quartier ‚Am Fasanengarten‘ zwischen Karl‐Wilhelm‐Straße, Parkstraße, Am Fasanengarten und Emil‐Gött‐Straße, das sich im Eigentum der Genossenschaft befindet, ihr Wohnungsangebot ergänzen. Aufgrund der demographischen Veränderungen besteht eine besondere Nach‐ frage nach barrierefreien Wohnungen, die im Wohnungsangebot der Genossen‐ schaft nicht befriedigt werden kann. Ergänzend soll ein Wohnprojekt realisiert werden, das neben altersgerechten Wohneinheiten eine ambulante, betreute Wohngemeinschaft für volljährige Menschen mit Behinderung anbietet. Die dreiseitige Blockrandbebauung des Quartiers umschließt einen großen, im Wesentlichen unbebauten Innenbereich, der neben den in der Entstehungszeit typischen, tiefen Gartenzonen auch einen Garagenhof beinhaltet. Die Wohnbau‐ ten, aber auch die zugehörigen Nutzgärten und die historische Garagenzeile, stel‐ len eine Sachgesamtheit nach Denkmalschutzgesetz dar. Gleichzeitig zeigen sich entsprechend den heutigen Nutzungsgewohnheiten Veränderungen in den Gar‐ tenzonen, deren ursprüngliche Struktur zum Teil in Auflösung begriffen ist. Das Büro GERHARTD.stadtplaner.architekten sowie das Büro SNOW Land‐ schaftsarchitekten wurden beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Randbedingungen und Potentiale einer möglichen Innenentwicklung zu untersu‐ chen. Es ging dabei um die städtebaulich sinnvolle Erweiterung des Wohnungs‐ angebots, die verträgliche Einbindung in den denkmalgeschützten Bestand, eine klimatisch optimierte Gebäudeanordnung, die Neuordnung der Parkierung im Blockinnenbereich, sowie die Neuordnung der Mietergärten. Das städtebauliche Konzept, das in dieser Studie erarbeitet wurde, sieht neben dem Erhalt und der Aufwertung eines großen Anteils der Gartenflächen und des 1935 entstandenen Garagengebäudes im nördlichen Blockinnenbereich zweiein‐ halbgeschossige Geschoßwohnungsbauten vor. An der Straße ‚Am Fasanengar‐ ten‘ ist ein dreieinhalbgeschossiges Gebäude geplant, das unterschiedlichen be‐ treuten Wohngemeinschaften Raum bietet. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll nun umgesetzt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Neubebauung und deren Er‐ schließung ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans not‐ wendig. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stellt im Plan‐ 13.11.2018 - 6 - bereich eine „Wohnbaufläche“ dar. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Es bestehen der Baufluchtenplan Nr. 221, "Am Fasanengarten, Parkring, Hölder‐ linstr., Emil‐Gött‐Str." vom 27.01.1938 sowie der Bebauungsplan Nr. 614 "Nut‐ zungsartfestsetzung" vom 22.02.1985. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 10.574 m² große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Oststadt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Vom Büro Modus Consult, Speyer wurden unter Mitwirkung von Dipl. Biol. Tom Schulte (Ber.G, Pfalz) Hinweise natur‐ und artenschutzrechtlichen Hindernissen (Stand 26.11.2014) und eine Erfassung und Bewertung der Vorkommen von Fle‐ dermäusen, Vögeln und Reptilien (Stand September 2015) ausgearbeitet. Die Un‐ tersuchungen wurden überarbeitet und ergänzt durch den ‚Fachbeitrag Arten‐ schutz‘ des Büros Modus Consult vom März 2017. Dieser kommt zusammenfas‐ send zu dem Ergebnis: Naturräumliche Gegebenheiten Der unbebaute Blockinnenbereich ist charakterisiert durch Einzelgartennutzung und gemeinschaftliche Grünflächen, bei denen eine teilweise Ruderalisierung er‐ kennbar ist. Eine Grünvernetzung ist von Norden gegeben, da die Blockrandbe‐ bauung an dieser Stelle nicht geschlossen ist und die Außenflächen der nördlich angrenzenden Universitätsflächen gut eingegrünt sind. Die Grünnutzung ist durch die kleinparzellierte Nutzung sehr strukturreich. Die sehr großen Bäume sind überwiegend Nadelbäume und stehen zumeist in den Gemeinschaftsflächen. Es gibt jedoch auch ältere Laubbäume – häufig Obstbäu‐ me, daneben einheimische Laubbaumarten und fremdländische Gehölze. Bodenbeschaffenheit Hinsichtlich des Bodens kann davon ausgegangen werden, dass durch früher er‐ folgte Bauarbeiten und zahlreiche Anlagen in den Gärten nur kleinflächig natürli‐ che Böden vorkommen. Im Bereich der Wege und Garagen sind die Bodenfunkti‐ onen bereits zerstört. Im Rahmen eines geotechnischen Gutachtens wurden anth‐ ropogene Auffüllungen nachgewiesen. In allen nicht befestigten Flächen kann von einer Infiltrationswirkung des anfal‐ lenden Oberflächenwassers ausgegangen werden, sodass diese Bereiche einen Beitrag zur Grundwasserschüttung leisten. 13.11.2018 - 7 - Artenschutz Fauna: Erfasst wurden 4 Fledermausarten und 23 Vogelarten, die – aufgrund deren Schutzstatus ‐ überprüfungsrelevant sind. Eine Prüfungsrelevanz für weitere ge‐ schützte Arten ergab sich nicht. Bei den Begehungen konnten vier Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Die Zwergfledermaus als häufigste Art in Baden‐Württemberg trat auch im Un‐ tersuchungsraum mit Abstand am häufigsten auf. Alle vier Arten wurden jagend angetroffen; es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich im Verän‐ derungsbereich nicht um essentielle Nahrungshabitate handelt. Lediglich die Zwergfledermaus nutzte das zentral liegende Garagengebäude zeitweise mit Ein‐ zeltieren als Nachthangplatz. Bei der Bestandserfassung (BER.G 2015) wurden 23 Vogelarten nachgewiesen. Der Betrachtungsraum besitzt daher für Brutvögel eine gewisse Bedeutung. Der Haussperling wurde als einzige Art erfasst, die in der aktuellen Roten Liste Baden‐ Württembergs auf der Vorwarnliste geführt ist. Der Haussperling wird durch das Planungsvorhaben durch den Verlust von Nahrungshabitaten in den Gartenpar‐ zellen betroffen sein. Auch durch den Verlust von Bruthabitaten ist der Haussper‐ ling betroffen; allerdings brütet die Art als Höhlen‐ und Nischenbrüter überwie‐ gend an den umliegenden Gebäuden, weshalb nur ein geringer Anteil der Brutha‐ bitate der Art verloren geht. Alle anderen Vogelarten, die auf dem Gelände selbst oder direkt daran angren‐ zend brüten, sind häufige und weit verbreitet (nach der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Baden‐ Württembergs, BAUER et al. 2016). Für diese Arten mit relativ unspezifischen Habitatansprüchen stellt der Verlust von Brutrevieren keine Stö‐ rung dar, die zu einer signifikanten Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen führen könnte. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die betroffenen Individuen kleinräumig ausweichen werden. Nachweise auf Reptilienvorkommen konnten während der Begehungen nicht er‐ bracht werden. Eine Betroffenheit der Artengruppe kann ausgeschlossen werden Mit dem Totfund einer Erdkröte wurde der Nachweis dieser wanderstarken Froschlurch‐Art im Untersuchungsgebiet erbracht. Die Tiere nutzen das Gelände vereinzelt als Landhabitat, Reproduktionsplätze fehlen dagegen innerhalb der Abgrenzung sowie auch in näherer Umgebung. Für Amphibien kommt dem Pla‐ nungsraum daher keine besondere Bedeutung zu; eine Betroffenheit der Arten‐ gruppe kann ausgeschlossen werden Auch für Alt‐ und Totholzkäfer besitzt der Fasanengarten nur untergeordnete Be‐ deutung; eine Betroffenheit der Artengruppe kann ausgeschlossen werden. Grundwasserstand: Der Bemessungsgrundwasserstand liegt laut Bodentechnischem Gutachten der Ingenieurgesellschaft Kärcher vom Januar 2017 und Höchstgrundwasserstand in der Messstelle einschließlich Sicherheitszuschlag bei 110,89 + 0,5 = 111,39. m+NN. 13.11.2018 - 8 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Gebiet ist durch die umgebende Wohnnutzung geprägt. Im Norden, jenseits der Straße „Am Fasanengarten“ schließen sich Nutzungen der Hochschule (KIT) an. Das Plangebiet wird dreiseitig durch eine Blockrandbebauung mit zwei‐ bis vier‐ geschossigen Gebäuden mit Sattel‐ oder Mansarddach und die zugehörigen Grün‐ und Freiflächen begrenzt: Im Süden und Westen durch drei‐ bis vierge‐ schossige Geschoßwohnungsbauten in geschlossener Bauweise, im nordwestli‐ chen Bereich durch drei freistehende, dreigeschossige Wohngebäude; im Osten überwiegend durch 2‐geschossige Reihenhausgruppen. Innerhalb der heutigen Garten‐und Freiflächen befinden sich eine Reihung von gleichgestalteten kleinen Gartenschuppen, die den einzelnen Reihenhausgrundstücken zugeordnet sind, sowie ein Garagenhof. Dieser besteht aus einem Garagengebäude mit Walmdach aus dem Jahr 1935 mit einem späteren Anbau mit insgesamt 17 Garagen sowie ei‐ ner zweiten, später errichteten Garagenzeile mit Flachdach mit 16 Garagen und 14 offenen Stellplätze. Die geringe lichte Einfahrtsbreite von 2,20 m bei den histo‐ rischen Garagen unterschreitet die notwendige Einfahrtsbreite von Standardga‐ ragen von 2,45 ‐ 2,50 m, sodass diese Garagen in der Regel nicht für das Abstellen von PKWs genutzt werden. Gebäude, zugehörige Nutzgärten, Vorgärten, Einfriedungsmauern und histori‐ sche Garagenbauten stellen eine Sachgesamtheit nach Denkmalschutzgesetz dar. Die Erschließung der umgebenden Wohngebäude erfolgt über die umliegenden Straßen. Der Garagenhof sowie die Stellplätze werden über eine schmale Zu‐ und Abfahrtfahrt von der Emil‐Gött‐Straße angefahren. Darüber hinaus bestehen ein von Nord‐ nach Süd verlaufender, etwa mittig gelegener Wirtschaftsweg zwi‐ schen der Straße „Am Fasanengarten“ und dem Garagenhof und eine schmale, untergeordnete Fußwegeverbindung zwischen dem Garagenhof und der Parkstraße. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Baugrundstücke und die bestehende Bebauung befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft „Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG“. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Plangebiet ist derzeit nicht im Bodenschutz‐ und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst. 3.5.2 Immissionen Das geplante Quartier wird durch die umgebende dreiseitige Blockrandbebauung vor Lärmemissionen des Straßen‐ und Schienenverkehrslärms geschützt. Laut aktueller Lärmkartierung (2015) liegen die Beurteilungspegel im unbebauten In‐ nenbereich des Plangebiets am Tag zwischen 55 dB(A) und 45 dB(A) und in der 13.11.2018 - 9 - Nacht zwischen 45 dB(A) und 40 dB(A). Lediglich im Bereich der Straße „Am Fasanengarten“ werden Beurteilungspegel am Tag von 55 dB(A) bis 60 dB(A) und in der Nacht von 45 dB(A) bis 50 dB(A) er‐ reicht. 4. Planungskonzept Im nördlichen Teil des Quartiers Am Fasanengarten, Parkstraße, Karl‐Wilhelm‐ Straße und Emil‐Gött‐Straße sollen im bisher unbebauten Blockinnenbereich acht Wohngebäude entstehen. Der südliche Teil jenseits des Verbindungswegs zwischen Emil‐Gött‐Straße und Parkstraße und der Spielplatz bleiben unverän‐ dert. Die geplante Neubebauung zeichnet sich durch eine offene Baustruktur aus und hält einen großzügigen Abstand zur bestehenden Blockrandbebauung ein. An der Straße „Am Fasanengarten“ wird ein 3 1/2‐geschossiger Kopfbau errich‐ tet. Beidseitig eines mittleren, nord‐süd‐verlaufenden Erschließungswegs wer‐ den sieben 2 ½ ‐geschossige Punkthäuser (s. Anlage 1.2) angeordnet, die sich hö‐ henmäßig der bestehenden Randbebauung unterordnen. Die obersten Geschosse werden als Staffelgeschosse ausgebildet. Die Ausrichtung der freistehenden Ge‐ bäude bzw. ihrer Balkone und Terrassen erfolgt wechselnd nach Süden und Wes‐ ten. Diese Anordnung lässt abwechslungsreiche Außenräume entstehenden, die als gemeinschaftliche Grünflächen und Mietergärten gestaltet werden und die sich in die genossenschaftlich geprägte Gartenstruktur einfügen. Neben überwiegend, auch altersgerechten Mietwohnungen werden im Kopfbau ( s. Anlage 1.1) außer betreuten Seniorenwohnungen eine ambulante, betreute Wohngemeinschaft für volljährige Menschen mit Behinderung sowie die zugehö‐ rigen Gemeinschafträume/Cafeteria, Therapieräume oder Arbeitsstätte für Men‐ schen mit Behinderung geschaffen. Der bestehende Garagenhof, der Teil der Sachgesamtheit nach Denkmalschutz‐ gesetz ist, wird nach Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Re‐ gierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalumgang vom 22.06.2016 bis auf ein denkmalgeschütztes Garagengebäude aus den 1930iger Jahren, das ein sehr frühes Beispiel für einen genossenschaftlich orientierten Garagenbau ist, abge‐ brochen. Alle notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage (s. Anlage 1.3) angeord‐ net. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von § 9 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Der Vorhaben – und Erschließungsplan (VEP ‐ das sind die Projektpläne mit Lageplan, Ansichten und Schnitten, Anlagen 2.1 – 2.5) bleibt über § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB grundsätzlich Bestandteil des vor‐ habenbezogenen Bebauungsplans. 13.11.2018 - 10 - Der VEP wird auch dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchfüh‐ rungsvertrag beigefügt. Die gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zulässige Änderung eines Durchführungsvertrags ist nur im Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und Stadt Karlsruhe möglich. Sollten sich Änderungen einvernehmlich als sinnvoll er‐ weisen, muss nicht der Bebauungsplan durch ein entsprechendes Verfahren ge‐ ändert werden, sondern es genügt der Austausch des VEP als Anlage zum Durch‐ führungsvertrag. 4.2 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverord‐ nung festgesetzt. Damit wird die Art der baulichen Nutzung von einem bisher rei‐ nen Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert und damit auch mit seinen Nutzungsmöglichkeiten an heutige, innerstädtische Verhältnisse angepasst, die eher von einer moderaten Nutzungsdurchmischung geprägt sind. Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden jedoch ausgeschlossen, um die vor‐ handene Wohnnutzung nicht zu beeinträchtigen. Über den Durchführungsvertrag werden die jetzt konkret geplanten Nutzungen festgelegt (s. o.). Andere Nutzungen aus dem Festgelegten Nutzungskatalog können über spätere Änderungen im Durchführungsvertrag im Einvernehmen mit der Stadt zugelassen werden. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die maximal zulässigen Wandhöhen festgesetzt. Die für die Ermittlung der GRZ maßgebliche Grundstücksfläche ist Teil der im Ei‐ gentum der Hardtwaldsiedlung befindlichen Baugrundstücke. Die festgesetzte GRZ von 0,4 orientiert sich an der für Allgemeine Wohngebiete nach § 17 BauNVO zulässigen Grundflächenzahl, wird jedoch innerhalb der eng gefassten Baufenster für die Hauptgebäude nicht vollständig ausgeschöpft. In Abwägung eines spar‐ samen Umgangs mit Grund und Boden mit den Belangen des Stadtklimas wird auf eine höhere Verdichtung verzichtet. Mit der Grundfläche von Tiefgargen und ihren Zufahrten darf die zulässige GRZ von 0,4 entsprechend § 19 (4) BauNVO bis zu 50 % überschritten werden. Die Festsetzung zu den Wandhöhen sichert mit einer höhenmäßigen Rückstaffe‐ lung der Bebauung vom Rand zur Blockmitte hin die städtebauliche Einpassung der Neubebauung gegenüber dem denkmalgeschützten Bestand. Während an der Straße „Am Fasanengarten“ auf diese Weise ein drei‐geschossiges Gebäude mit Staffeldachgeschoss ermöglicht wird, sind im Blockinnenbereich zwei‐ geschossige Gebäude mit Staffeldach zulässig. Innerhalb der einzelnen überbau‐ baren Flächen werden mit unterschiedlichen Baugrenzen Bereiche mit unter‐ schiedlichen Wandhöhen festgesetzt, die die Rücksprungstiefe der Staffelge‐ schosse sichern. Für oberirdische Bauteile der Tiefgarage (Aufgänge, Einhausung der Rampe), die außerhalb der o.g. Baugrenzen liegen, gelten die in den geson‐ derten Baufenstern festgesetzten maximalen Wandhöhen. Die Bezugshöhe wird aus Gründen der Eindeutigkeit in m ü. NHN festgesetzt. 13.11.2018 - 11 - 4.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Die offene Bauweise hebt die Neubebauung von der überwiegend geschlossenen Blockrandbebauung ab und sichert abwechslungsreiche Grün‐ und Freiflächen. Durch die Festsetzung einer Baugrenze für Staffelgeschosse werden oberste Ge‐ schosse gesichert, die in Verbindung mit den maximal zulässigen Wandhöhen zu den bestehenden Gebäuden mit Satteldach überleiten. Balkone und Terrassen dürfen die Baugrenzen bis zu einem festgesetzten Maß überschreiten, damit bei einer kompakten wirksamen Gebäudekubatur woh‐ nungsbezogene Freisitze ermöglicht werden. Für oberirdische Bauteile der Tiefgaragen (Aufgänge, Einhausung der Rampe) werden gesonderte Baugrenzen festgesetzt, damit diese Bauten entsprechend der funktionalen Notwendigkeit außerhalb der Baugrenzen der Wohngebäude er‐ richten werden können. 4.5. Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Gebiet ist durch mehrere Straßenbahnlinien und die bestehende Haltestelle am Karl‐Wilhelm‐Platz am süd‐östlichen Gebietsrand sehr gut an den Öffentli‐ chen Nahverkehr angebunden. Es bestehen direkte Verbindungen in Richtung In‐ nenstadt und zum Hauptbahnhof. Die Buslinie 30 verbindet das Gebiet mit der Waldstadt. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Die verkehrliche Erschließung der Neubebauung erfolgt ausschließlich über die die Straße „Am Fasanengarten“. Das Quartier selbst ist autofrei gehalten, indem alle notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Auf diese Weise wird die nötige „Wohnruhe“ gesichert und die Sicherheit für spielende Kin‐ der und ältere, auch gehbehinderte Bewohner erhöht. Eine Zufahrt in das Gebiet ist nur für Rettungs‐ und Löschfahrzeuge sowie für zwingend notwendige oberir‐ dische Anfahrten der Gebäude vorgesehen. Hierfür setzt der Bebauungsplan aus‐ reichend dimensionierte Flächen fest, die mit Geh‐ und Fahrrechten zu Gunsten der Nutzer zu belegen sind. 4.5.3 Ruhender Verkehr Alle notwendigen Stellplätze werden in einer mittigen, nord‐süd‐gerichteten Tiefgarage nachgewiesen, die auf kürzestem Weg über die Straße „Am Fasanen‐ garten“ angefahren wird. Die fußläufigen Zugänge zur Tiefgarage können den einzelnen Wohngebäuden direkt zugeordnet werden. Die teilweise Anordnung der Tiefgarage unter dem Haupterschließungsweg begünstigt eine sparsame Versiegelung von Grundstücksflächen. Der bestehende Garagenhof wird bis auf ein denkmalgeschütztes Garagenge‐ bäude aus den 1930iger Jahren abgebrochen. Das zu erhaltende Gebäude ist dauerhaft nicht für eine zeitgemäße Garagennut‐ zung geeignet. Hier werden zukünftig unter Berücksichtigung denkmalerhalten‐ der Vorgaben Nebennutzungen z.B. Technikraum, Lademöglichkeit für E‐Bikes, 13.11.2018 - 12 - Unterbringung von Fahrrädern, Radanhängern, Behindertenfahrzeugen, Garten‐ geräten usw. untergebracht. In der neuen Tiefgarage werden 75 Stellplätze errichtet. Für die Neubebauung sind 70 Stellplätze nachzuweisen. Es verbleiben rechnerisch 5 „überzählige „ Stellplätze. Dem stehen 47 entfallende Stellplätze gegenüber. Wie bereits unter Punkt 3.3. (Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung) dargestellt, sind jedoch nur 30 bestehende Stellplätze aufgrund ihrer Abmessungen zukunftsfähig als PKW‐Stellplätze geeignet. Die Baugenossenschaft geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen und dem an‐ gezeigten Interesse der zukünftigen Bewohner davon aus, dass im Kopfbau, der überwiegend mit kleinen Servicewohnungen und einer Behindertenwohngemein‐ schaft belegt ist, nur fünf der nachzuweisenden 19 Stellplätze genutzt werden. Bei den Wohngebäuden im Innenbereich wird erwartet, dass 75 % der Stellplätze von den Mietern nachgefragt werden, was 36 von 48 Stellplätzen entspricht. So‐ mit können mit 31 (5 + 14 + 12) nicht zugeordneten Stellplätzen die entfallenden, nutzbaren 30 Stellplätze kompensiert werden. Auf den zur Verfügung stehenden Flächen können keine weiteren Stellplätze als Besucherstellplätze errichtet werden. Eine wirtschaftliche lineare Erweiterung der geplanten Tiefgarage ist aufgrund des Erhalts des denkmalgeschützten Garagen‐ gebäudes nicht möglich. Das Freiraumkonzept sieht keine oberirdischen Stell‐ plätze vor, um den Innenbereich (bis auf Einsatzfahrzeuge und Anlieferungen) zu‐ gunsten einer geringen Lärmbelastung und der Verkehrssicherheit für ältere Be‐ wohner sowie Kinder von motorisiertem Verkehr freizuhalten und die Versiege‐ lung der unbebauten Flächen einzuschränken. Aufgrund der Nähe zum Öffentli‐ chen Nahverkehr und des Verzichts auf eine wohnungsgebundene Vermietung der Tiefgaragenstellplätze wird jedoch davon ausgegangen, dass es durch die Neubebauung und die damit verbundenen Besucherverkehre zu keiner bedeut‐ samen Verschlechterung der Stellplatzsituation in den angrenzenden Straßen kommen wird. 4.5.4 Geh‐ und Radwege Die interne Erschließung des Gebiets und der Zugang zu den einzelnen Wohnge‐ bäuden erfolgt über ein privates Wegenetz, das an die vorhandenen Wege an‐ knüpft, die im Zuge dieser Maßnahme aufgewertet werden sollen. Ein mittiger Fußweg mit angegliederten Aufenthaltsbereichen verbindet die geplanten Ge‐ bäude und führt über einen kleinen Quartiersplatz zum bestehenden Kinderspiel‐ platz. Das vorhandene blockinterne Wegenetz wird einbezogen und ergänzt. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird nach Osten an die Rückseite der Reihenhaus‐ gärten verlegt. Die Wegeflächen sind in der Planzeichnung als Geh‐Fahr‐ und Lei‐ tungsrecht dargestellt und sind mit einem Geh‐ und Fahrrecht zugunsten der An‐ lieger zu belegen. 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme: Die neuen Nutzungen im Bereich des Plangebietes werden an das Versorgungs‐ netz der Stadt Karlsruhe (Strom und Wasser) angeschlossen. Das Gebiet erhält 13.11.2018 - 13 - einen Fernwärmeanschluss, die Leitung wird am südlichen Gebietsrand zwischen Emil‐Gött‐Straße und Parkstraße geführt. Entwässerung Die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich werden über den öffentlichen Ka‐ nal an der Straße „Am Fasanengarten“ an das öffentliche Entwässerungsnetz an‐ geschlossen. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Der Planung von Versickerungsanlagen kann nachdem Bodentechnischen Gutachten der Ingeni‐ eurgesellschaft Kärcher vom Januar 2017 ein Durchlässigkeitsbeiwert des ge‐ wachsenen nicht bindigen Bodens von 5 x 10‐5 m/s zugrunde gelegt werden. Es wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept (Stand 11.01.2018) ausgear‐ beitet. Abfallentsorgung Ebenerdige Abfallbehältersammelstandorte sind an der Straße ‚Am Fasanengar‐ ten‘ und im ehemaligen Garagengebäude vorgesehen. Da der Standort im Gara‐ gengebäude mehr als 15m von der Emil‐Gött‐Straße entfernt ist, ist eine tempo‐ räre Aufstellfläche am Erschließungsweg im Südwesten des Gebiets geplant, auf der die Behälter an den Abholtagen bereitgestellt werden. Eine Befahrung des Gebiets mit Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen. 4.6 Gestaltung Dächer Die festgesetzten Flachdächer heben sich von der denkmalgeschützten Randbe‐ bauung ab und ordnen sich dieser unter. Im Zusammenwirken von zurückgesetz‐ ten Staffeldachgeschossen und der extensiven Begrünung der Dachflächen soll eine größtmögliche gestalterische Einbindung in den grünen Innenhof bewirkt werden. Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen entsprechen den üblichen Standards der Stadt Karlsruhe. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen, um eine Einbindung in die Grün‐ und Gartenflächen sicherzustellen. Einfriedigungen Als Einfriedigung sind nur Hecken von maximal 1,20 m Höhe zulässig. In die Hecke kann ein Maschendraht‐ oder Drahtgitterzaun eingezogen werden. Durch diese Regelung soll der bisherige Charakter des Hofbereichs, der durch unterschiedliche Gartennutzungen geprägt ist, erhalten werden. 13.11.2018 - 14 - 4.7 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen Die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes verfolgen das Ziel ei‐ nen verbindlichen Rahmen zu schaffen, der die nachhaltige „ökologische“ Aus‐ richtung des Bauvorhabens abbildet. Die langen östlichen Gärten der ‐Reihenhäuser werden zu Gunsten der Neube‐ bauung gekürzt, bleiben jedoch mit den bauzeitlichen Gartenschuppen in ihrer Grundstruktur erhalten. Freiflächenkonzept – Fortschreibung Gartenstadtgedanke (s. Anlage 1.4) Die Aufteilung der Garteneinheiten lehnt sich dem Patchworkmuster der beste‐ henden westlichen und südlichen Kleingartenstruktur an und greift gleichzeitig in der Haupterschließung die linearen Strukturen der Reihenhausgärten auf. Es wird ein neuer Gartenstadttypus fortgeschrieben, der auf die gewandelten Anforde‐ rungen an grüne Infrastruktur antwortet und ökologischen Ausgleich für die Nachverdichtung bietet. Die orthogonalen Freiraumformen bilden sich in Wege‐ systemen, Plätzen und Feldern unterschiedlicher Nutzungsbausteine ab und bie‐ ten genug Raum für soziale Interaktion und interaktiven Umgang mit Grünstruk‐ turen. Gartenparzellen werden wie in den, an die Geschosswohnungsbauten angeglie‐ derten Gartenanlagen, strukturiert. Die Form der lockeren Verteilung unter‐ schiedlich großer Garteneinheiten soll jedoch wieder besser ablesbar gemacht werden. Derzeit lösen sich die Grenzziehungen zum Teil völlig auf oder befinden sich in einem baufälligen Zustand. Durch klare orthogonale Heckenstrukturen und Staketenzäune soll der charakteristische Stil der Gartenstadtsiedlung wieder gefestigt werden. Den Erdgeschosswohnungen werden Gartenparzellen vorgelagert. Im zentralen Erschließungsbereich sollen gemeinsame Kräuterhochbeete und blütenreiche Staudenpflanzungen auf Dachbegrünungssubstrat geschaffen werden, welche idealerweise im genossenschaftlichen Gedanken gemeinschaftlich unterhalten werden. Durch wechselnde Blühaspekte, verschiedenen Blattformen, Färbungen und Duftkomponenten dienen sie nicht nur der Zierde und sinnlichen Erfahrung, sondern bieten auch zahlreichen Insekten Nahrungs‐ und im Winter Rückzugs‐ raum, insofern der Pflegerhythmus darauf abgestimmt ist. Für den Artenschutz spielen ferner die Ersatzbaumpflanzungen mit überwiegend Obstbäumen und einheimischen Laubbäumen sowie 3 Kiefern im Bereich der Gemeinschaftsfläche nahe einer bestehenden Kiefer eine große Rolle. Neben den schmalen streng geschnittenen Heckenstrukturen mit jeweils einer Strauchart, werden 4 kompakte Mischgehölze von insgesamt mehr als 330 m² an‐ gelegt mit dem vorrangigen Ziel des Artenschutzes. Es ergeben sich wie schon im Bestand verschiedene Nutzungsarten ‐ Erdgeschosswohnungen mit direktem Gartenanschluss ‐ Wohnungen mit angepachteter Gartenparzelle im Umfeld des Hauses 13.11.2018 - 15 - ‐ nach Wunsch Wohnungen ohne Gartennutzung. ‐ Wohnungen mit Dachgarten ‐ Wohnungen mit Hochbeetnutzung. ‐ Neu hinzukommen die kollektiv nutzbaren Hochbeete im Bereich der Plätze. Innerhalb des Blockes ergibt sich in Anlehnung des ursprünglichen Gartenstadt‐ konzeptes eine Zonierung in ‐ halböffentliche Erschließungsbereiche mit Wohnwegen, einer Abfolge an drei Quartiersplätzen mit unterschiedlichem Charakter, Wirtschaftsweg und Garten‐ wege. ‐ sowie eine Zuweisung privat genutzter Parzellen, die durch vegetabile Einfas‐ sungen oder Staketenzäune eingefasst werden, so dass die Nutzungszonierung deutlich ablesbar ist. ‐ der halböffentliche Spielplatz wird beibehalten und um einen neuen Spielplatz erweitert. Aufgrund der autofreien Erschließung können sich drei Platztypen entwickeln: 1. Der nördliche Platz im rückwärtigen Bereich eines Cafes stellt ein Bindeglied zu den anliegenden Bürgern her, welche nicht Teilnehmer der Genossenschaft sein müssen. Hier entsteht ein öffentlicher Raum. Auch zum Straßenraum hin kann in der warmen Jahreszeit eine Bestuhlung erfolgen und eine Öffnung nach außen er‐ folgen. 2. Zwischen den Wohnhäusern befindet sich ein kleiner ruhiger Platz. Im Sommer kann dieser ebenfalls bestuhlt werden. Schon durch die, in die Hochbeeteinfas‐ sungen integrierten Sitzbereiche, werden dauerhaft Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen. Bodenhülsen erlauben im Sommer das temporäre Aufstellen von Sonnenschirmen. Der Platz ist gerahmt von Hochbeetaufkantungen, Stauden und baumartigen Strauchpflanzungen. Dies schafft einen intimen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität. 3. Der südliche Platz an den denkmalgeschützten Garagen, stellt durch die drei‐ achsige Erschließung und die Nähe zu den zwei Spielbereichen und einem neu zu schaffenden Gemeinschaftsgrün das Bindeglied zu den alteingesessenen Genos‐ sen dar. Die Gemeinschaftsfläche könnte durch einen glatten Belag zudem weitere Nut‐ zungsmöglichkeiten eröffnen für Skater, Bobbycar‐ fahrende‐Kinder, Inlineskater etc. Versicherungsmulden kommen als neuartiges Element der zukünftigen Garten‐ stadt dazu. Sie sollen möglichst flach ausgebildet werden mit maximal 30 cm Tie‐ fe, so dass sie nicht störend ins Auge fallen und keine Gefahr für spielende Kinder bergen. In ihrer Geometrie werden sie in die lineare bis orthogonale Gestaltspra‐ che des Quartiers eingeordnet. Alle Haupt‐ und Nebenerschließungswege werden barrierefrei gebaut. Neben den Spielplätzen werden auch generationenübergreifende Angebote in den Grün‐ 13.11.2018 - 16 - flächen angeboten, wie eine Boulebahn, ein Sonnendeck und ein Grillbereich, so‐ wie die verschiedenen halböffentlichen Plätze. Die Vorhandenen Baumstandorte können bis auf das direkte Umfeld der geplan‐ ten Tiefgarage und der neuen Wohngebäude erhalten werden. Neue Baumpflanzungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Gartennut‐ zungen sind vorgesehen und halten sich die Waage mit den erforderlichen Fällun‐ gen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An‐ lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de‐ ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Mit der baulichen Entwicklung des Gebietes ist zunächst ein teilweiser Verlust der vorhandenen Freiflächen (inkl. Baumbestand) verbunden. Im Plangebiet gehen durch die Überbauung und Befestigung von Flächen hauptsächlich Grünflächen und Gärten mit einer mittleren Wertigkeit verloren. Es werden jedoch neue Grün‐ strukturen in Form von Dachbegrünungen und neuen Grünanlagen geplant, so‐ wie vorhandene Freiflächen neugeordnet und gärtnerisch aufgewertet (s.a. Punkt 4.6.1). Außerhalb der Baufelder und der geplanten Tiefgarage können die Be‐ standsbäume erhalten bleiben, wobei eine entsprechende Erhaltungsfestsetzung nach Absprache mit dem Gartenbauamt nur für einzelne besonders erhaltenswer‐ te Bäume getroffen wird. Entfallende Bäume werden innerhalb des Gebiets durch Neupflanzungen ersetzt, die durch Heckenpflanzungen zur Abgrenzung der Gartenflächen ergänzt wer‐ den. 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. Durch entsprechende Festsetzungen sind jedoch Begrünungsmaßnahmen im Geltungsbereich vorgesehen, so dass der Verlust von Grünstrukturen im Gebiet durch ‐ die Anlage von begrünten Dachflächen ‐ das Anpflanzen von Bäumen ‐ das Anpflanzen von Heckenstrukturen kompensiert wird. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Auf der Grundlage der Fauna‐Erhebungen aus 2015 (Ber.G 2015) erfolgte eine ar‐ tenschutzrechtliche Prüfung (siehe Anhang). Dabei wurden die artenschutzrecht‐ 13.11.2018 - 17 - lichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH‐ Richtlinie sowie alle heimischen europäischen Vogelarten gemäß EU‐ Vogelschutzrichtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Durch die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ‐ Rodung von Gehölzen, Baufeldfreimachung und Beginn der Abbruch‐ arbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. ‐ Abbrucharbeiten des zentral liegenden Garagengebäudes im Winterhalbjahr. einer CEF‐Maßnahme ‐ Aufhängen von Nistkästen vor Baubeginn an bestehenden Gebäuden und den festgesetzten Begrünungsmaßnahmen (kompensatorische Maßnah‐ men) ‐ Anlage von begrünten Dachflächen ‐ Ersatzanpflanzung von Bäumen ‐ Ersatzanpflanzung Hecken lässt sich sicherstellen, dass keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 in Ver‐ bindung mit Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden. Das Vorhaben ist zulässig, Aus‐ nahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG sind als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens nicht erforderlich. 4.8 Belastungen Lärm Um die Lärmimmissionen gering zu halten bzw. die Immissionsrichtwerte der 16. BISchVO einzuhalten werden geeignete Maßnahmen im Bebauungsplan festge‐ setzt: Die geplante Tiefgarage soll nach dem aktuellsten Stand der Lärmminderungs‐ technik errichtet werden. Die Fassaden zur Straße sind mit Lärmschutzfenstern der Klasse III entsprechend DIN 4109 zu versehen. Klima Die Untersuchungsfläche kann durch eine mittlere thermische Belastung be‐ schrieben werden. Im Vergleich zum Bestand ist mit der Planung keine wesentli‐ che negative lokalklimatische Auswirkung zu erwarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass von dem bisher unbebauten Blockin‐ nenbereich aufgrund seiner geringen Größe keine positive thermische Fernwir‐ kung ausgeht. An bestehende Kaltluft‐Strömungen ist das Gebiet durch die ledig‐ lich nach Norden geöffnete Blockrandbebauung nicht angebunden, sodass es 13.11.2018 - 18 - auch nur bedingt als Kaltluftzugbahn fungiert. Eine gravierende Minderung des örtlichen Luftaustausches durch den vorgelegten Planungsentwurf ist auszuschließen, da bewusst auf eine Schließung des Block‐ rands an der Straße „Am Fasanengarten“ verzichtet wird. Teile des Blockinnenbereichs sind heute durch den bestehenden Garagenhof, sei‐ ne Zufahrt und weitere Stellplätze überbaut, mit Oberflächen, die zur Aufheizung beitragen, zukünftig jedoch an dieser Stelle reduziert werden. Zentraler Bestandteil zur Gewährleistung nutzbarer bioklimatischer Ausgleichs‐ flächen ist eine intensive Durchgrünung der verbleibenden Freiräume, auch um eine Verschlechterung der thermischen Belastungssituation zu unterbinden. Zusatzbelastungen, die durch die Neubebauung zu erwarten sind, werden durch grünordnerische Maßnahmen minimiert. Die festgesetzte Dachbegrünung führt zu einer Erhöhung der Verdunstungsleis‐ tung. Vorhandene großkronige Bäume außerhalb der Baufelder und der Tiefgarage werden mit einem Erhaltungsgebot belegt. Im Rahmen der Baumaßnahme entfallende Bäume werden im Gebiet durch Neupflanzungen ersetzt. Durch den Verzicht auf oberirdische Stellplätze, sparsame Dimensionierung der Erschließungsflächen und die Begrünung von Teilen der Tiefgarage und der Dach‐ flächen wird die Hitzebelastung begrenzt. Durch den Anschluss an das Fernwärmenetz wird eine lokale Luftverschmutzung durch Heizungsanlagen verhindert. Altlasten Auf dem Gelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt. Im Rahmen von Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist daher nicht frei verwertbar und ist im Vorfeld abfallrechtlich zu untersuchen. In Abhängigkeit der Detailplanung sind eventuell noch Untersuchungen hinsicht‐ lich des Wirkungspfades BodenMensch und/oder ein Bodenaustausch erforder‐ lich. Eine Versickerung über das Auffüllungsmaterial ist nicht möglich. Vor dem Anle‐ gen von Versickerungsmulden ist sämtliches anthropogenes Material zu entfer‐ nen. Die Schadstofffreiheit ist analytisch durch Sohlbeprobungen nachzuweisen. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü‐ fung ist deshalb nicht durchzuführen. 13.11.2018 - 19 - 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG möchte im Quartier „Am Fasanengarten“ ihr Wohnungsangebot ergänzen. Die Bedeutung einer qualifizierten Nachverdich‐ tung für die Genossenschaft ergibt sich aus der Tatsache, dass aktuell 8.000 Mit‐ glieder nur 1.700 Wohnungen im Bestand zur Verfügung stehen. Aufgrund der demographischen Veränderungen besteht darüber hinaus eine besondere Nach‐ frage nach barrierefreien Wohnungen, die im Wohnungsangebot der Genossen‐ schaft nicht befriedigt werden kann. Die verkehrsgünstige Innenstadtlage und die benachbarten vorhandenen Infra‐ struktureinrichtungen sowie die Größe der nicht überbauten Grundstücksflächen sprechen für eine angemessene Nachverdichtung im Quartier „Am Fasanengar‐ ten“. Gesamtstädtisch wird auf diesem Weg das Angebot an preiswerten Mietwohnun‐ gen erweitert. Die geplante Gebäudekubatur ermöglicht eine Mischung aus 2‐, 3‐ und 4‐ Zimmerwohnungen mit ca. 62 Wohneinheiten als Ergänzung des umgebenden Bestands. In diesem Rahmen sind, entsprechend den Zielen der Genossenschaft, Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsformen und Altersgruppen (Mehrge‐ nerationenwohnen) realisierbar. Neben überwiegend, auch altersgerechten Mietwohnungen werden im Kopfbau eine ambulante, betreute Wohngemeinschaft für volljährige Menschen mit Be‐ hinderung sowie die zugehörigen Gemeinschafträume/Cafeteria, Therapieräume oder Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung geschaffen. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Wohnen ca. 1.06 ha 100% Gesamt ca. 1.06 ha 100% 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Bruttogeschossfläche Geschosswohnungs b865 7.506,78 m² 13.11.2018 - 20 - 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.1,06 ha100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 0,19 ha17,92% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 0,61 ha57,55% Hinweise: ‐ In den Festsetzungen sind außerhalb der Tiefgarage wasserdurchlässige Beläge für Wege vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementspre‐ chend. ‐ In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver‐ trag geregelt. 10. Übersicht der erstellten Gutachten ‐ B‐Plan "Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße" Fachbeitrag Ar‐ tenschutz, MODUS CONSULT Speyer GmbH, März 2017 ‐ Geotechnisches Gutachten , Ingenieurgesellschafft Kärcher GmbH & Co. KG, Weingarten vom 25.01.2017 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. 13.11.2018 - 21 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver‐ sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer‐ den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits‐ blatt DWA‐A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Not‐entlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke‐ rungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener‐ eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli‐ che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an‐ stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi‐ ckerungsmulde erfolgen. 13.11.2018 - 22 - Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt an‐ gezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys‐ tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwi‐ schen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssys‐ tem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Es wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 20 und 27 DSchG hingewie‐ sen. Sollten bei der Durchführung von Baumaßnahmen archäologische Funde o‐ der Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalberhörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeu‐ ge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auf‐fällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vier‐ ten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidiums Stuttgart (Refe‐ rat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Do‐ kumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd‐ beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ 13.11.2018 - 23 - setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu‐ erbare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Artenschutz Um das vorhabenbedingte Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1BNatSchG ausschließen zu können, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung durchzuführen: Rodung von Gehölzen, Baufeldfreimachung und Beginn der Abbrucharbeiten müssen außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen. Abbrucharbeiten des zentral liegenden Garagengebäudes müssen zur Vermei‐ dung der Beeinträchtigung von Fledermäusen und Gebäudebrütern im Winter‐ halbjahr erfolgen. 11. Gestaltung der Grünflächen Grünflächen sollen naturnah mit einem großen Blühangebot für Insekten ange‐ legt werden. Artenliste zur Dachbegrünung: Kräuteranteil 60%: ‐ Allium schoenoprasum Schnittlauch ‐ Anthemis tinctoria Färber‐Kamille ‐ Anthyllis vulneraria Wundklee ‐ Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume ‐ Dianthus armeria Rauhe Nelke ‐ Dianthus carthusianorum Kartäuser‐Nelke ‐ Echium vulgare Natternkopf ‐ Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch ‐ Helianthemum nummular Sonnenröschen ‐ Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut ‐ Jasione montana Berg‐Sandglöckchen ‐ Potentilla tabernaemonta. Frühlings‐Fingerkraut ‐ Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose ‐ Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer ‐ Sedum album Weißer Mauerpfeffer 13.11.2018 - 24 - ‐ Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer ‐ Silene nutans Nickendes Leimkraut ‐ Silene vulgaris Gemeines Leimkraut ‐ Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40%): ‐ Briza media Zittergras ‐ Carex flacca Blaugrüne Segge ‐ Festuca guestfalica Harter Schafschwingel 12 Fassadenbegrünung Großflächige, ungegliederte Fassaden sollen bei Eignung flächig mit Kletter‐ pflanzen begrünt werden. 13 Denkmalschutz Die Garagenbauten aus den 1930er Jahren bleiben weiterhin Teil der Sachge‐ samtheit. An deren Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse (§ 2 DSchG i.V. m. § 8 DSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor einer Ver‐ änderung des Erscheinungsbildes dieses Kulturdenkmals nach der vorherigen Ab‐ stimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmal‐rechtliche Ge‐ nehmigung erforderlich ist. 13.11.2018 - 25 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas‐ sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvor‐ schriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzun‐ gen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 9 und der Planzeichnung (V) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch‐ führungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Zulässig sind: ‐ Wohngebäude, ‐ die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank‐ und Speisewirt‐ schaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, ‐ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: ‐ Betriebe des Beherbergungsgewerbes, ‐ sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, ‐ Anlagen für Verwaltungen, sofern diese dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen Nicht zulässig sind: ‐ Gartenbaubetriebe, ‐ Tankstellen. 13.11.2018 - 26 - 3. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die Grundflächenzahl (GRZ) sowie die maximal zulässige Wandhöhe gemäß Festsetzung im zeich‐ nerischen Teil. Als Wandhöhe gilt das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Bezugshöhe (BZH) als absolute Höhe in Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN) bis zur Oberkante der Flachdach‐Attika. Brüstungen bis zu einer Höhe von 1,2 m über Fertighöhe Dachterrasse werden nicht auf die Wandhöhe angerechnet. Technisch erforderliche Dachaufbauten (z.B. Lüftungsanlagen, Aufzugsschächte etc.) dürfen die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen bis zu einer Höhe von 1,00 m überragen. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Die Baugrenzen dürfen durch Balkone mit einer maximalen Auskragung von 1,8 m sowie durch offene Flucht‐ und Außentreppen überragt werden. Die Baugrenzen dürfen durch ebenerdige Terrassen mit einer maximalen Gesamt‐ fläche von 15 m²/ WE überschritten werden. Oberirdische Bauteile der Tiefgarage (Aufgänge, Einhausung der Rampe) sind entsprechend dem Eintrag in der Planzeichnung außerhalb der Baugrenzen (BG1) nur innerhalb der für Oberirdische Bauteile der Tiefgarage festgesetzten Bau‐ grenzen (BG3) zulässig. 5. Stellplätze und Garagen, Carports Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen zulässig. Überdachte Fahrradstellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Ebenerdige KFZ‐Garagen und Stellplätze sind unzulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Grünflächen Tiefgaragen sind außerhalb der Wege‐ und Zufahrtsflächen, der Flächen für Ne‐ benanlagen und Terrassen mit mindestens 0,4 m Substrat zu versehen und dau‐ erhaft zu begrünen. Nicht überbaute Grundstücksflächen außerhalb von Wegen, Zufahrten, Terrassen und Spielplatzflächen sind vollflächig als Vegetationsflächen anzulegen und zu erhalten. Anpflanzungen von Laubbäumen und Hecken auf dem Baugrundstück Im Gebiet sind mindestens 21 standortgerechte, mittel‐ oder großkronige Laub‐ 13.11.2018 - 27 - bäume zu pflanzen. Die Pflanzqualität hat für großkronige Bäume 20 ‐ 25 cm Stammumfang zu betragen, für mittelkronige 18 ‐ 20 cm Stammumfang. Die Bäume sind mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfar‐ be zu versehen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt." Hecken sind als geschnittene Hecken aus Hainbuche, wintergrünem Liguster oder Feldahorn oder als freiwachsende Hecke aus Spireen zu pflanzen. Dachbegrünung Die Dächer der Wohngebäude sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern (40%) und Kräutern (60%) aus der Artenliste in den Hinweisen zu begrünen. Die Schichtstärke des Substrats oberhalb der Drain‐ und Filterschicht hat mindestens 12 cm in gesetztem Zustand zu betragen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An‐ lagen zur solar‐thermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de‐ ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Flache Installationen zur Nutzung der Solarenergie, die auf Kosten der Fläche der Dachbegrünung gehen und dadurch deren klimatische Funktion einschränken, sind nicht zulässig. Alle Pflanzungen sind spätestens ein halbes Jahr nach Fertigstellung der bauli‐ chen Anlagen durchzuführen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflanzen, zu pfle‐ gen, und zu erhalten. Für Bäume gilt die ZTV‐Baumpflege. Eventuell ausgefallene Pflanzen sind in der darauf folgenden Pflanzperiode (No‐ vember bis März) zu ersetzen. 7. Geh‐, Fahr‐ und Leitungsrechte Die in der Planzeichnung dargestellten Flächen sind mit einem Gehrecht (gr), Fahrrecht (fr) und Leitungsrecht (lr) zugunsten der Anlieger zu belasten und im Erdgeschoss bis zu einer Höhe von 3,50 m von einer Überbauung freizuhalten. 8. Passiver Schallschutz Für alle Aufenthaltsräume an Fassaden ab Lärmpegelbereich III (entlang der Stra‐ ße „Am Fasanengarten“) sind zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund der einwirkenden Verkehrslärmimmissionen bei Errichtung der Gebäu‐ de die Umfassungsbauteile in schallschützender Bauweise entsprechend DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – herzustellen. In Abhängigkeit von der Raum‐ nutzungsart und der Raumgröße ist im Baugenehmigungsverfahren das notwen‐ dige Schalldämmmaß gemäß der nachfolgenden Tabelle der DIN 4109 nachzu‐ weisen. 13.11.2018 - 28 - Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderun‐ gen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Die DIN 4109 liegt beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113/ 114, 76133 Karlsruhe aus und kann dort wäh‐ rend der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen au‐ ßerdem beim Beuth‐Verlag, Berlin). 9. Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft 9.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen(CEF‐Maßnahmen) An vorhandenen Gebäuden sind 2 Gruppen‐Nistkästen für den Haussperling (Schwegler Sperlingskolonie ‐Haus 1 SP oder vergleichbare) sowie 4 Nistkästen (Flugloch d= 45 mm) für den Star aufzuhängen. Die jährliche Kontrolle und Reini‐ gung ist sicherzustellen. 9.2 Kompensatorische Maßnahmen An ein oder zwei Neubauten nach deren Fertigstellung sind 2 Gruppen‐Nistkästen für den Haussperling (Schwegler Sperlingskolonie‐Haus 1SP) aufzuhängen. Die jährliche Kontrolle und Reinigung ist sicherzustellen Es sind dichte Heckenstrukturen in einem Flächenumfang von insgesamt mindes‐ tens 330 m² zu pflanzen. Bei der Artenauswahl sind standortgerechte und natur‐ raumtypische Arten regionaler Herkunft zu verwenden. 13.11.2018 - 29 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Es sind nur Flachdächer und Dachterrassen zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: ‐ Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu ei‐ ner Fläche von 0,5 m². Die Gesamtfläche der Werbeanlagen darf 1 m² pro Gebäude nicht überschreiten. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky‐ beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein‐ richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Abfallbehälterstandplätze und Einfriedigungen 3.1 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen o‐ der durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 3.2 Einfriedigungen Als Einfriedigung sind nur als Staketenzaun oder Hecken von maximal 1,20 m Hö‐ he zulässig. In die Hecke kann ein Maschendraht‐ oder Drahtgitterzaun eingezo‐ gen werden. Hecken sind als geschnittene Hecken aus Hainbuche, wintergrünem Liguster oder Feldahorn oder als freiwachsende Hecke aus Spireen zu pflanzen. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. Individuelle Außenantennenanlagen bzw. Satellitenantennenanlagen sind nicht zulässig. 13.11.2018 - 30 - 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versicke‐ rungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Garten‐ bewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberboden‐ schicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA‐A 138 zu bemessen. Zuwegungen, Terrassen und ähnliche Flächen sind mit einem wasserdurchlässi‐ gen Belag auszubilden. 7. Kinderspielplätze Es sind entsprechend § 9 LBO ausreichende Spielangebote für Kleinkinder herzu‐ stellen. Dies kann auch dezentral auf Garten‐, Wege‐ und Platzflächen erfolgen. Der vorhandene Spielplatz ist nicht anzurechnen. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Baufluchtenplan Nr. 221, "Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil‐ Gött‐Str." vom 27.01.1938 sowie der Bebauungsplan Nr. 614 "Nutzungsartfest‐ setzung" vom 22.02.1985, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch die‐ sen Bebauungsplan neu geregelt werden. Der Vorhaben‐ und Erschließungsplan mit den Anlagen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 ist bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 13.11.2018 - 33 - Anlagen x 1.0 Anlagen zur Begründung (Projektpläne 1.1. bis 1.4) Whg 0.02SozialstationWhg 0.01Laden/Café/Gemeinschaftsraum W/TW/T Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Grundriss EG Kopfbau ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-011.1 FeuerwehrdurchfahrtTiefgaragenzufahrt ca. 217m² W/TW/T W/T W/TW/T W/T W/T W/T W/T W/TW/TW/T W/TW/T Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Haustypen 1 und 2 Grundrisse EG| OG| DG ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-01 Haustyp 1 Zweispänner Grundriss Erdgeschoss Haustyp 2 Dreispänner Grundriss Erdgeschoss Grundriss Obergeschoss Grundriss ObergeschossGrundriss Dachgeschoss Grundriss Dachgeschoss 1.2 74 Stellplätze Kopfbau 1 2 3 4 5 6 7 Zu-/Ausfahrt Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Grundriss Untergeschoss ENTWURF 1:50013.11.2018 FE/HOCHWF-01 1.3 13.11.2018 - 38 - 2.0 Vorhaben‐ und Erschließungsplan (Projektpläne 2.1 bis 2.5) 116 m2 3,00 Kopfbau 1 2 3 4 5 6 7 Müllsammelstelle Kopfbau | Gebäude 1-4 Bereitstellung Mülltonnen Gebäude 5-7 Müllsammelstelle Gebäude 5-7 Fahrräder | E-Bike Müllsammelstelle Kopfbau Gewerbe WIRTSCHAFTSWEG QUARTIERSPLATZ SPIELPLATZ SPIELPLATZ Zu-/Ausfahrt TG QUARTIERSWEG Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen WohnenWohnen Wohnen geplante Nutzung Kopfbau: EG Cafe / Laden / Gemeinschaftsraum Sozialstation, Wohnen 1.+ 2.OGWohnen DG betreute Wohngruppe Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnen am Fasanengarten Am Fasanengarten 76131 Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Lageplan ENTWURF 1:75013.11.2018 HOC | FEHWF-01 2.1 zu erhaltende Baumstruktur Neu zu pflanzende Bäume Parkstraße Am Fasanengarten Karl-Wilhelm-Straße Geltungsbereich VEP Extensive Begrünung Emil-Gött-Straße Retentionsmulden Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Schnitte Gebäude u. Tiefgarage ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-012.2 Querschnitt Kopfbau M=1:200 Querschnitt Haustyp 1 und 2 M=1:200 Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Kopfbau Ansicht Nord Am Fasanengarten ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-01 Ansicht Straßenseite Am Fasanengarten M=1:200 Ansicht Straßenseite mit anschliessender Bebauung o.M. 2.3 Baufenster Baufenster Baufenster Baufenster Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Ansichten Haustyp1 Zweispänner ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-01 2.4 Baufenster Baufenster Baufenster Baufenster Projekt Zeichen Datum Planungsstufe InhaltMaßstabPlan-Nr Index Bauherr Projekt-Nr Wohnhof am Fasanengarten Hardtwaldsiedlung Karlsruhe Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Karlstraße 1 76133 Karlsruhe Ansichten Haustyp1 Dreispänner ENTWURF 1:20013.11.2018 FE/HOCHWF-012.5 13.11.2018 - 44 - 3.0 Stellplatzberechnung 3.1 KFZ‐ Stellplätze Ermittlung für Wohneinheiten Gebäude 01 | 6 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 6 Stpl. Gebäude 02 | 8 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 8 Stpl. Gebäude 03 | 6 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 6 Stpl. Gebäude 04 | 8 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 8 Stpl. Gebäude 05 | 6 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 6 Stpl. Gebäude 06 | 6 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 6 Stpl. Gebäude 07 | 8 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 8 Stpl. Summe 48 Stpl. Kopfbau | EG | 2 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 2 Stpl. Kopfbau | OG1 | 7 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 7 Stpl. Kopfbau | OG2 | 7 Wohneinheiten (1 Stpl. | Einheit) = 7 Stpl. Kopfbau | DG | Wohngemeinschaft = 3 Stpl. Summe 19 Stpl. Ermittlung für Sondernutzung Sozialstation mit ca. 21qm Büronutzfläche: (VwV Stpl. | Büro‐ und Verwaltungsräume allg. | 1 Stpl. je 30‐40qm Büronutzfläche) = 1 Stellplatz Ladenfläche mit ca. 100qm Nutzfläche: (VwV Stpl. | Verkaufsstätten bis 700m² Verkaufsnutzfläche | 1Stpl. je 30‐50qm) = 3 Stellplätze Ermittlung ÖPNV‐Punktzahl: Haltestelle zwischen 300‐500 m Entfernung 2 Punkte Mehr als eine Bus‐ oder Bahnlinien kann erreicht werden 1 Punkte Takt max. 10 Minuten 2 Punkte Straßenbahn, Stadtbahn 2 Punkte Summe ÖPNV‐Punktzahl 7 Punkte 6 Stellplätze x 0,6 (60% d. ermittelten KFZ‐Stpl.) = 3 Stellplätze 13.11.2018 - 45 - Zusammenfassung Wohneinheiten = 67 Stpl. Sondernutzung = 03 Stpl. Summe 70 Stpl. (nachzuweisen) In Tiefgarage geplant >> 75 Stellplätze 3.2 Fahrrad‐ Stellplätze Ermittlung für Wohneinheiten Gebäude 01 | 6 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 12 Stpl. Gebäude 02 | 7 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 16 Stpl. Gebäude 03 | 6 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 12 Stpl. Gebäude 04 | 7 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 16 Stpl. Gebäude 05 | 6 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 12 Stpl. Gebäude 06 | 6 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 12 Stpl. Gebäude 07 | 7 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 16 Stpl. Summe 96 Stpl. Kopfbau | EG | 2 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 04 Stpl. Kopfbau | OG1 | 7 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 14 Stpl. Kopfbau | OG2 | 7 Wohneinheiten (2 Stpl. | Einheit) = 14 Stpl. Kopfbau | DG | Wohngemeinschaft = 04 Stpl. Summe 36 Stpl. Ermittlung für Sondernutzung Sozialstation mit ca. 21qm Büronutzfläche: (VwV Stpl. | Büro‐ und Verwaltungsräume allg. | 1 Stpl. je 100qm Büronutzfläche) = 1 Stellplatz Ladenfläche mit ca. 100qm Nutzfläche: (VwV Stpl. | Verkaufsstätten bis 700m² Verkaufsnutzfläche | 1Stpl. je 100qm) = 1 Stellplätze Zusammenfassung Wohneinheiten = 132 Stpl. Sondernutzung = 2 Stpl. Summe = 134 Stpl. (nachzuweisen)
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe – Oststadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB Inhaltsverzeichnis: RP Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, 22.06.2017 ..................................................................... 1 Deutsche Telekom Technik GmbH, 10.07.2017 ...................................................................................... 2 VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 11.07.2017 ............................................................................. 3 Bürgerverein Oststadt, 12.07.2017 ......................................................................................................... 3 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 20.07.2017 ........................................................................... 5 ZJD, Natur- und Bodenschutzbehörde - 12.07.2017 .............................................................................. 6 ZJD, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Frau Schleicher, 18.07.2017 ........................................... 7 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen aus der Behördenbe- teiligung Stellungnahme des Stadtplanungsamt zusammen mit dem Vorhabenträger RP Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, 22.06.2017 Bau- und Kunstdenkmalpflege: Im Geltungsbereich des oben genannten Planungsvorhabens ist das folgende Kul- turdenkmal gem. § 2 DSchG betroffen: Emil-Gött-Straße 11, 3, 5, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, Hölderlinstraße 1, 1a, 3, 5, Karl-Wilhelmstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, Parkstraße 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64, 66, 68 (Sachgesamtheit), Wohnbauten der Gemeinnützigen Mieter- und Handwerker-Baugenossenschaft GmbH, später Baugenossenschaft Hardt- waldsiedlung, Zugehörige Nutzgärten, Vorgärten, Einfriedungsmauern, histori- sche Garagenbauten. Gegenüber dem im Vorfeld mit der Denkmalpflege abgestimmten Vorhaben werden von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege keine weiteren Bedenken hervorgebracht. Mit der Überbauung der Gartenfläche verringert sich aber der Um- fang des Schutzgutes um die im Gel- Das bestätigt die vorliegende Planung. Das bestätigt die vorliegende Planung. - 2 - tungsbereich liegende Fläche. Wie in den Unterlagen beschrieben blei- ben die Garagenbauten aus den 1930er Jahren weiterhin Teil der Sachgesamtheit. An deren Erhaltung besteht aus wissen- schaftlichen, künstlerischen und heimatge- schichtlichen Gründen ein öffentliches In- teresse (§ 2 DSchG i.V. m. § 8 DSschG). Es wird darauf hingewiesen, dass vor bau- lichen Eingriffen, wie auch vor einer Ver- änderung des Erscheinungsbildes dieses Kulturdenkmals nach der vorherigen Ab- stimmung mit dem Landesamt für Denk- malpflege eine denkmalrechtliche Geneh- migung erforderlich ist. Archäologische Denkmalpflege: Es wird auf die Einhaltung der Bestim- mungen der §§ 20 und 27 DSchG hinge- wiesen. Sollten bei der Durchführung von Baumaßnahmen archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind ge- mäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand- schichten, bzw. auffällige Erdverfärbun- gen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverän- dertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Re- gierungspräsidiums Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist ein- verstanden ist. Auf die Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hin- gewiesen. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Kenntnisnahme. Der Vorhabenträger wur- de darüber informiert. Das Garagengebäude wird im zeichneri- schen Teil des Bebauungsplans als Kultur- denkmal gekennzeichnet. Die Hinweise zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt. Die Hinweise zum Bebauungsplan werden entsprechend angepasst. Deutsche Telekom Technik GmbH, 10.07.2017 Im Bebauungsplangebiet befindet sich teilweise Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom. Der Ausbau durch die Deutsche Telekom Die Pläne und weitere Informationen wer- den an den Vorhabenträger weitergege- ben und bei der Planung berücksichtigt. - 3 - erfolgt nur dann, wenn dies aus wirt- schaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass sie dort, wo be- reits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infra- struktur errichtet. Es werden weitere Hinweise zur Ausfüh- rungsplanung gegeben. VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 11.07.2017 Die Einfahrtseinrichtung (Schlüsselschalter, Schranke o.dgl.) der Tiefgarage ist so an- zuordnen bzw. eine ausreichend große Rückstaufläche einzurichten, dass durch wartende Kfz die Durchfahrt des Linien- busverkehrs auf der Straße Am Fasanen- garten nicht eingeschränkt oder behindert wird. Darüber hinaus bestehen gegen den Bebauungsplan keine weiteren Einwände. Eine Behinderung der Durchfahrt des Lini- enbusverkehrs kann aufgrund des im Vor- haben- und Erschließungsplans dargestell- ten Abstands zwischen Fahrbahn und Ein- fahrtseinrichtung ausgeschlossen werden. Bürgerverein Oststadt, 12.07.2017 Dieser Wohnblock einer Genossenschaft mit Gärten zur Selbstversorgung ist die großzügigste Anlage dieser Art innerhalb der Oststadt. Es ist bedauerlich, dass man dort eine Innenverdichtung durchführt. Die Bedürfnisse der Genossenschaft und die Schaffung von relativ günstigem und barrierefreiem Wohnraum für die altern- den Genossenschaftler rechtfertigen aber diesen Eingriff. Das Interesse für die Nutzung der Garten- parzellen nimmt scheinbar mit dem Alter der dort wohnenden Genossen ab. Dass man einen Teil der Gartenparzellen vo- rübergehend in gemeinschaftliche Grün- fläche umwandelt, ist verständlich. Sie sollte aber so gestaltet werden, dass sie bei Bedarf – sobald jüngere Bewohner mit gärtnerischem Interesse wieder dort woh- nen - wieder als wohnungsspezifische Gartenparzellen genutzt werden können. Das Interesse junger Familien an woh- nungsnahen Kleingärten macht diesen Bedarf deutlich und würde den histori- Kenntnisnahme Das zwischenzeitlich erarbeitete Freiraum- konzept nimmt die zahlreichen Anregun- gen aus den Beteiligungen auf und sieht eine differenzierte Gestaltung der Garten- flächen vor, die unter anderem auf die Bedürfnisse der älteren Bewohner abge- stimmt ist. Gleichzeitig wird aber auch das Angebot an Spielflächen ergänzt. Darüber hinaus werden Versickerungsmulden ein- geplant. Gartenflächen zur Selbstversor- gung werden dagegen im südlichen Be- reich des Hofes angeboten werden, der sich ebenfalls im Eigentum der Genossen- schaft befindet. - 4 - schen Charakter der Grünflächen wieder- beleben. Für die dortigen Verhältnisse ist der Ver- siegelungsanteil von 60% hoch. Er relati- viert sich aber angesichts der drum herum befindlichen Grünflächen / Gartenstruktu- ren. Die vorgesehenen Punkthäuser könn- ten aber vom Blockrand gesehen transpa- renter wirken und weniger Fläche versie- geln bzw. mehr Gärten zulassen, wenn sie statt zweieinhalb-stöckig dreieinhalb- stöckig gebaut würden. Bei gleicher Nutz- fläche könnte auf zwei der sieben Punkt- häuser verzichtet werden. Die vorhandene Gartenstruktur wäre geschont. Die höhere Gebäudehöhe wäre immer noch niedriger als die, der vorhandenen Bebauung im Süden und Westen und entspräche dem Kopfbau. Die mehr als 20 m. entfernte Blockrandbebauung im Osten würde kaum überragt. Die geringeren Kosten für die Infrastruktur der Häuser würde gerin- gere Mieten ermöglichen. Die Vorteile ei- ner höheren Bebauung bei gleicher Nutz- fläche würden die geringen Nachteile weit überwiegen! Es erschließt sich uns nicht, warum für die gesamte Fläche eine Umwandlung von ei- nem reinen Wohngebiet (WR) in ein all- gemeines Wohngebiet (WA) erforderlich ist. Sollte es für die genannten Nutzungen des Kopfbaus erforderlich sein, so sollte sich dies auf diesen Teil des Bebauungs- plans beschränken. Auch sollte die Nut- zung dort auf Läden für die Nahversor- gung und Schank- und Speisewirtschaften beschränken. Andere Nutzungen würden den Charakter der Siedlung entwerten. Das Niveau und die Ausgestaltung der Der Versiegelungsanteil innerhalb des Pro- jektbereichs entspricht den für ein Allge- meines Wohngebiet üblichen Werten. Da- bei macht der Projektbereich nur ca. 30 % der gesamten Fläche des Blocks aus. So- wohl südlich des Erschließungswegs als auch zwischen Projektbereich und Block- randbebauung bleiben ausreichend große Grün- und Freiflächen erhalten. Bestehende Gebäude und Freianlagen sind ein Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG (Sachgesamtheit). Ein Eingriff in die Sach- gesamtheit setzt eine intensive Auseinan- dersetzung mit den denkmalpflegerischen Belangen voraus. Ein daraus entwickeltes städtebauliches Ziel ist es, die Neubebau- ung dem Bestand unterzuordnen. Dies ge- schieht unter anderem dadurch, dass die Gebäudehöhen der Neubauten, die Trauf- bzw. Firsthöhen der Bestandsbebauung nicht überragen, was auch für die Reihen- hausbebauung an der Ostseite gilt. Durch die guten Proportionen zwischen Gebäu- dehöhen und Abstandsflächen entstehen neue qualitätsvolle Garten- und Freiflä- chen. Höhere Gebäude würden auch zu einer größeren Verschattung der Freiflä- chen führen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das geplan- te Allgemeine Wohngebiet ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten an heutige, innerstädtische Verhältnisse an- gepasst, die eher von einer moderaten Nutzungsdurchmischung geprägt sind. Über den Durchführungsvertrag werden die jetzt konkret geplanten Nutzungen festgelegt. Andere Nutzungen aus dem Nutzungskatalog für Allgemeine Wohn- gebiete können nur über spätere Ver- tragsänderungen im Einvernehmen mit der Stadt zugelassen werden. Der Substrataufbau auf der Tiefgarage ist - 5 - Tiefgaragendecke sollten so erfolgen, dass darauf eine Nutzung als Kleingärten nicht behindert ist. (ausgenommen größere Bäume). Die klimatischen Veränderungen werden ohne Nachweis etwas rosig dargestellt. Insbesondere der Kopfbau bremst einen Luftaustausch nach und von Norden aus dem Hardtwald. Zwar verringern die da- zwischen liegenden Gebäude des KIT be- reits diesen Austausch. Das Belassen einer Lücke im Kopfbau wäre aber förderlich und würde den nach Norden offenen Charakter des Gebietes stärker erhalten. so ausgelegt, dass eine Begrünung mit Rasen und Stauden erfolgen kann. Für Sträucher werden entsprechende Erhö- hungen vorgesehen. Die Tiefgarage liegt zum großen Teil unter dem Haupterschlie- ßungsweg und unter den Gebäuden. Auf der Tiefgarage sind deshalb keine Klein- gärten vorgesehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass von dem bisher unbebauten Blockinnen- bereich aufgrund seiner geringen Größe keine positive thermische Fernwirkung ausgeht. An bestehende Kaltluft- Strömungen ist das Gebiet durch die ledig- lich nach Norden geöffnete Blockrandbe- bauung nicht angebunden, sodass es auch nur bedingt als Kaltluftzugbahn fungiert. Eine gravierende Minderung des örtlichen Luftaustausches durch den vorgelegten Planungsentwurf ist auszuschließen, da bewusst auf eine Schließung des Block- rands an der Straße „Am Fasanengarten“ verzichtet wird. Neben den beidseitig des Kopfgebäudes erhaltenen Freiflächen ist im Erdgeschoss eine breite Öffnung für Durchgang und Tiefgaragenzufahrt vor- handen. Eine weitere Öffnung wurde u.a. vom Gestaltungsbeirat zugunsten einer baulichen Einbindung der Tiefgaragenzu- fahrt als gestalterisch unpassend bewer- tet. Durch die Länge des Kopfbaus wer- den zusammenhängende Nutzungen zum Beispiel für die Wohngemeinschaft er- möglicht. Gleichzeitig ist durch das Ge- bäude ein teilweiser Lärmschutz für die dahinterliegenden Bereiche gegeben. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 20.07.2017 Stromversorgung Gegen den Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan bestehen keine Einwände. Gas- und Wasserversorgung Hinweise zur Versorgung und zur Ausfüh- rungsplanung Kommunikations- und Informations- Die Planung der Wasserversorgung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Die Informationen werden an den Vorha- benträger weitergegeben und berücksich- - 6 - technik Im nördlichen Gehweg sind teilweise erd- verlegte CU-FM-Kabel. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Im südlichen Baufeld sind teilweise erd- verlegte LWL-Leerrohrtrassen verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Fernwärmeversorgung Im Bereich der vorliegenden Planung ist Fernwärme Infrastruktur vorhanden. Die Leitung der Fernwärme sollen im Bebau- ungsplan mit Geh-Fahr- und Leitungsrecht gesichert werden. Ein Schutzstreifen von 3,0 m links und rechts der Trassenachse ist dabei zu berücksichtigen. Es erfolgen weitere Hinweise zur späteren Ausführungsplanung. Trinkwasserversorgung Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der Schutzgebiete und Zuströmbereiche unserer Wasserwerke im Stadtgebiet Karls- ruhe. Aus den vorliegenden Unterlagen sind keine Konflikte mit der Trinkwasser- gewinnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ersichtlich. Es erfolgen weitere Hinweise zur späteren Ausführungsplanung. tigt. Die Informationen werden an den Vorha- benträger weitergegeben und berücksich- tigt. Die Leitung ist im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich dargestellt. Die Leitungsfüh- rung wird bereits über einen Dienstbar- keitsvertrag gesichert. Im bestehenden Dienstbarkeitsvertrag ist ein Schutzstreifen von 2,00 m (1,00 m links u. rechts von der jeweiligen Leitungstrasse) festgeschrieben, in dem keine tief wurzelnden Anpflanzun- gen vornehmen oder Anlagen oder Ge- bäude erstellen sind. Dieser Schutzstreifen wird im Bebauungsplan nachgetragen. Die Leitung liegt innerhalb oder in der Nähe von bestehenden und geplanten, durch Geh- und Fahrrechte gesicherter Wegeflä- chen wodurch die Zugänglichkeit gesichert ist. Die Informationen werden an den Vorha- benträger weitergegeben und bei der Aus- führungsplanung berücksichtigt. Sie sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Kenntnisnahme Die Informationen werden an den Vorha- benträger weitergegeben und berücksich- tigt. ZJD, Natur- und Bodenschutzbehörde - 12.07.2017 Gegen den Planungsvorentwurf sind kei- ne grundsätzlichen Einwendungen zu er- heben. Bei Beachtung und Umsetzung Kenntnisnahme - 7 - der dargestellten Vermeidungs-, Minimie- rungs- und CEF-Maßnahmen scheint ein Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG gegeben zu sein. Wir bitten um Ergänzung der Aus- gleichsmaßnahmen für den Star. Hier sind die CEF-Maßnahmen zu ergänzen. Da diese Art ihre Brutstätten jedes Jahr wie- derkehrend nutzt sind Nisthöhlen u. ä. ganzjährig gesetzlich geschützt und müs- sen vorab ersetzt werden. Das Aufhängen von vier Nistkästen (Flugloch-Ø 45 mm) für den Star bereits vorab ist deshalb – ergänzend zu den sonstigen im Entwurf bereits vorgesehenen CEF-Maßnahmen- festzusetzen. Zugleich sind die jährliche Kontrolle und Reinigung dieser Nistkästen sicherzustellen. Auch folgendes sollte Eingang in den Be- bauungsplan und/oder in den Durchfüh- rungsvertrag finden: Verwendung von insektenfreundlichen LED-Lampen für die Außenbeleuch- tung Anlage naturnaher öffentlicher und halböffentlicher Grünflächen mit gro- ßem Blütenangebot für Insekten Die Ausgleichsmaßnahmen für den Star werden als CEF Maßnahmen ergänzt. Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Verwendung von insektenfreundlichen LED-Lampen für die Außenbeleuchtung wird in den Durchführungsvertrag aufge- nommen. Im Bebauungsplan sind keine öffentlichen Grünflächen ausgewiesen. Die Anregung wird aufgenommen, indem im Freiflächen- konzept, das dem VEP beigefügt ist, im zentralen Erschließungsbereich gemeinsa- me Kräuterhochbeete und blütenreiche Staudenpflanzungen auf Dachbegrü- nungssubstrat dargestellt werden. ZJD, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Frau Schleicher, 18.07.2017 In Ziffer 8 der Festsetzungen sind unter der Überschrift „Passiver Schallschutz“ Schallschutzfenster „ zur Straße“ sowie Vorgaben für die Tiefgarage vorgesehen. Diese Formulierungen sollten konkreti- siert werden, da Schallschutzfenster nach den Erläuterungen in Ziffer 3.5.2. der Planbegründung nur im Bereich der Stra- ße „Am Fasanengarten“ erforderlich sind und nun noch eine „Öffnungsklausel“ fehlt, dass Schutzmaßnahmen angepasst werden können bei entsprechendem Die Festsetzungen werden wie folgt kon- kretisiert: „Für alle Aufenthaltsräume an Fassaden ab Lärmpegelbereich III (entlang der Straße „Am Fasanengarten“) sind zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf- grund der einwirkenden Verkehrslärmim- missionen bei Errichtung der Gebäude die - 8 - Nachweis im Baugenehmigungsverfah- ren. Bei den Festsetzungen zur Tiefgarage handelt es sich nicht um Vorkehrungen zum passiven Schallschutz, daher wäre die Überschrift ggf. anzupassen. Im Übri- gen dürfte es aber auch ausreichen, die Lärmthematik der Tiefgarage im Bauge- nehmigungsverfahren zu lösen. Überprüft werden sollte noch, ob Ein- schränkungen der Außenwohnbereiche zur Straße „Am Fasanengarten“ sinnvoll wären. Die seitens Umwelt- und Arbeitsschutz angeregte Grundrissorientierung käme eventuell als Alternative zu Schallschutz- fenstern in Betracht, aber unseres Erach- tens nicht zusätzlich zu diesen. Umfassungsbauteile in schallschützender Bauweise entsprechend DIN 4109 – Schall- schutz im Hochbau – herzustellen. In Ab- hängigkeit von der Raumnutzungsart und der Raumgröße ist im Baugenehmigungs- verfahren das notwendige Schalldämm- maß gemäß der Tabelle der DIN 4109 nachzuweisen. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall ge- ringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.“ Die Festsetzung zur Tiefgarage wird her- ausgenommen, die Thematik im Bauge- nehmigungsverfahren behandelt. Die Außenwohnbereiche sind in der Regel nach Süden, zur straßenabgewandten Sei- te orientiert, ausgenommen je eine Loggia im 1. und 2. OG, sowie die Dachterrassen der Wohngemeinschaft in Höhe des Staf- feldachgeschoss, die durch massi- ve/gläserne Brüstungen geschützt werden können. Geeignete Maßnahmen hängen von der im Vorhaben – und Erschließungsplan dar- gestellten geschoßweise unterschiedlichen Grundrisssituation ab. Eine Grundrissorien- tierung ist bei den durchbindenden Woh- nungen möglich. Hier sind die Aufent- halts- und Schlafräume auf der straßenab- gewandten Gebäudeseite angeordnet. Bei den beidseitig eines Flurs angeordneten Wohn-/Schlafzimmern der Wohngemein- schaft sind passive Schallschutzmaßnah- men notwendig.
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe – Oststadt Ergebnis der Beteiligung Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen Anwohner / Internet Stellungnahme Anwohnerin, Parkstraße, 12.04.2017 Prüfung, ob Bebauung auch im südlichen Teil der Fläche möglich ist und so die Be- bauung sich auf einer größeren Fläche verteilt, damit mehr Gartenfläche erhalten bleiben. Arten- und Naturschutz sollte unbedingt beachtet werden (in den Gär- ten leben viele Tiere - Fledermäuse, Hor- nissen, Eichhörnchen, Taubenschwänz- chen, blaue Holzbienen usw.) auf eine wirklich behindertengerechten Bebauung achten! Eine Bebauung im südlichen Teil wird aus folgenden Gründen nicht vorgesehen: Bestehende Gebäuden und Freianlagen sind ein Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG (Sachgesamtheit). Durch eine Ausweitung auf den südlichen Bereich wäre ein größe- rer Bereich der Sachgesamtheit betroffen. Im südlichen Bereich sind die Gartenanla- gen noch weitgehend intakt und sollen er- halten bleiben. Die (Fahr-) Erschließung der Neubebauung kann aufgrund der beste- henden Blockrandbebauung nur über die Straße „Am Fasanengarten“ erfolgen. Die Erschließung des südlichen Bereichs würde deshalb einen erheblich größeren Erschlie- ßungsaufwand und damit verbunden mehr versiegelte Flächen bedeuten sowie mehr Immissionsbelastungen für den gesamten Innenbereich mit sich bringen. Arten- und Naturschutz: Auf der Grundlage der Fauna-Erhebungen aus 2015 erfolgte eine artenschutzrechtli- che Prüfung. Erfasst wurden 4 Fledermaus- arten und 23 Vogelarten, die – aufgrund des Schutzstatus - überprüfungsrelevant sind. Eine Prüfungsrelevanz für weitere ge- schützte Arten ergab sich nicht. Um das vorhabenbedingte Eintreten von Verbots- tatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, werden Maß- nahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich durchgeführt. Auch im Zuge der Neubebauung werden Gartenflächen angelegt, die Tieren Lebens- raum bieten werden. Der Naturschutz wird - 2 - durch diese Maßnahmen beachtet. Behindertengerechte Bebauung: Die Freiflächen sind barrierefrei geplant und bieten entsprechend dem zwischenzeitlich vorliegenden Freiraumkonzept unter- schiedliche Sitz- und Ruhemöglichkeiten. Die Tiefgarage ist über Aufzüge barrierefrei erreichbar, ebenso ein Großteil der Woh- nungen. Die Lage dieser Wohnungen wur- de mit dem Bauordnungsamt abgespro- chen. Die Treppenhäuser aller Gebäude las- sen den Einbau eines Aufzugs zu. Anwohner, Parkstraße, 11.04.2017 Der Häuserabstand ist zu gering und die Gärten werden zu klein. Es sind über die Jahre gewachsene Gärten und es fällt ein großer Baumbestand weg. Besonders das letzte Haus Richtung alte Garagen Rich- tung Parkstraße ausgerichtet, sollte nicht längs gebaut werden, besser noch ganz wegfallen. Das Quartier zwischen Karl-Wilhelm- Straße, Parkstraße, Am Fasanengarten und Emil-Gött-Straße zeichnet sich heute durch einen im Hinblick auf die Innenstadtlage untypisch großen Grün- und Gartenbereich aus. Zur Schaffung der dringend benötig- ten Wohnbauflächen wird der Anteil der Grünflächen zwangsläufig kleiner. Dies be- deutet für einzelne Anwohner subjektiv ge- sehen erst einmal eine Verschlechterung der Freiraumsituation. Um den Eingriff möglichst gering zu halten werden die neuen Gebäude so angeordnet, dass große Abstandsflächen zur bestehenden Bebau- ung erhalten bleiben. Die Reihenhausgär- ten an der Parkstraße werden zwar kleiner, behalten aber mit einer Tiefe der Gärten (hinter den Gebäuden) von ca. 17 - 22 m eine angemessene Größe. Die Neubauten werden so angeordnet, dass eine optische und funktionale Vernetzung der Freiräume entsteht. Die Abstandsflächen überschrei- ten die nach Landesbauordnung notwen- digen Abstandsflächen. Insgesamt ist der Abstand der Häuser deshalb nicht als zu gering zu werten. Dies gilt objektiv auch für die Größe der bestehenden und neu zu schaffenden Gärten. Es ist richtig, dass ein Teil des Baumbe- stands, der in den zukünftigen Baufeldern zu stehen käme, gefällt werden muss. Die bestehenden Bäume wurden aufgenom- men und auf ihren Zustand hin bewertet. Besonders erhaltenswerte Bäume werden - 3 - soweit möglich erhalten. Die entfallenden Bäume werden ersetzt. Die Anzahl der Bäume im Quartier wird jedoch insgesamt - entsprechend dem Freiraumkonzept - eher größer. Das südliche Gebäude wurde zwischenzeit- lich gedreht. Eine Beeinträchtigung der ge- genüberliegenden Reihenhäuser ist nicht gegeben, da das Gebäude überwiegend versetzt zu den Bestandsgebäuden ange- ordnet wird. Ein vollständiger Verzicht würde zum Verlust von mindestens sechs Wohneinheiten führen und ist deshalb un- ter dem Aspekt der Schaffung von not- wendigem Wohnraum und einer wirt- schaftlichen Nutzung der Grundstücksflä- chen nicht vorgesehen. Anwohner, Parkstraße, 11.04.2017 Die Planung sieht vor, dass die Gärten der bisherigen Mieter der Reihenhäuser in der Parkstraße um 2/3 gekürzt werden. Übrig bleibt hierdurch ein zu kleiner Grünraum, da bei den Häusern noch denkmalge- schützte Gartenhäuser stehen. Schon eine Verschiebung der Grenze um wenige Me- ter würde hier die Situation maßgeblich verbessern. Es ist richtig, dass die Reihenhausgärten deutlich gekürzt werden, auch wenn es proportional weniger als die genannten 2/3 der Tiefe sind. Die Gärten behalten aber mit einer Tiefe der Gärten (hinter den Ge- bäuden) von ca. 17 - 22 m eine angemes- sene Größe. Dennoch bedeutet dies für einzelne Mieter einen teilweisen Verlust an privaten Gartenflächen. Ein weiteres Abrü- cken der Neubebauung von der Reihen- hausbebauung ist durch Zwangspunkte wie z.B. das aus Denkmalschutzgründen zu erhaltende Garagengebäude nicht durch- gängig möglich. Im Hinblick auf das Pla- nungsziel der Schaffung von dringend be- nötigten Wohnbauflächen und bei Einhal- tung von großzügigen Abstandsflächen und der Anlage von wirksamen neuen Grün- und Freiflächen wird die Reduzie- rung der privaten Gartenflächen als hin- nehmbar gewertet. Anwohner, Parkstraße, 10.04.2017 Die Bebauung mit sieben dreistöckigen Einzelhäusern hinter dem Kopfbau Am Fasanengarten wird für einen massiven Eingriff in die naturbelassene Innenfläche gehalten. Die Bebauung stellt einen Eingriff in den bisher -bis auf den Garagenhof- unbebau- ten Hofbereich dar. Abzuwägen ist hier die Schaffung notwendiger Wohnbauflächen durch eine maßvolle Verdichtung im Innen- bereich gegenüber einem Verbrauch von - 4 - Dort leben zahlreiche Tierarten (Fleder- mäuse, Eidechsen, Bienen, Vögel etc.), denen dieser Lebensraum genommen wird. Die Umweltverträglichkeit wird in Frage gestellt. Dieser Innenbereich ist insbesondere in den heißen Sommermonaten eine wichti- ge Zone für den Luftaustausch (Klima). Landschaftsflächen im Außenbereich. Bei dieser Innenfläche handelt es sich um einen relativ großen unbebauten Freibereich, so- dass auch bei der geplanten Nachverdich- tung die Grundflächenzahlen für Allgemei- ne Wohngebiete nach BauNVO eingehal- ten werden. Durch die Beschränkung auf den nördlichen Teilbereich, geeignete Fest- setzungen zum Maß der baulichen Nut- zung, eine sparsame Erschließung und grünordnerische Maßnahmen wird der Ein- griff so gering wie möglich gehalten. Auf der Grundlage der Fauna-Erhebungen aus 2015 erfolgte eine artenschutzrechtli- che Prüfung. Erfasst wurden 4 Fledermaus- arten und 23 Vogelarten, die – aufgrund des Schutzstatus - überprüfungsrelevant sind. Eine Prüfungsrelevanz für weitere ge- schützte Arten ergab sich nicht. Um das vorhabenbedingte Eintreten von Verbots- tatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, wer-den Maß- nahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich durchgeführt. Auch im Zuge der Neubebauung werden Gartenflächen angelegt, die Tieren Lebens- raum bieten werden. Die Umweltverträg- lichkeit ist gegeben. Es kann davon ausgegangen werden, dass von dem bisher unbebauten Block- innenbereich aufgrund seiner geringen Größe keine positive thermische Fernwir- kung ausgeht. An bestehende Kaltluft- Strömungen ist das Gebiet durch die ledig- lich nach Norden geöffnete Blockrandbe- bauung nicht angebunden, sodass es auch nur bedingt als Kaltluftzugbahn fungiert. Eine gravierende Minderung des örtlichen Luftaustausches durch den vorgelegten Planungsentwurf ist auszuschließen, da bewusst auf eine Schließung des Block- rands an der Straße „Am Fasanengarten“ verzichtet wird. Zusatzbelastungen, die durch die Neubebauung zu erwarten sind, werden durch grünordnerische Maßnah- men minimiert. Die festgesetzte Dachbe- grünung führt zu einer Erhöhung der Ver- - 5 - Die Bauweise ist im Hinblick auf die Nähe zu den kleinen Reihenhäusern entlang der Parkstraße zu hoch. Eine größere Rück- sichtnahme und Verträglichkeit zu diesen Grundstücken ist erforderlich. Die Projekt- fläche ist zwar mit knapp 1 ha ausgewie- sen, jedoch sind die Auswirkungen der in- tensiven Bebauung für den gesamten In- nenbereich von mehr als 2 ha zu prüfen. dunstungsleistung. Im Rahmen der Bau- maßnahme entfallende Bäume werden im Gebiet durch Neupflanzungen ersetzt. Durch den Verzicht auf oberirdische Stell- plätze, sparsame Dimensionierung der Er- schließungsflächen und die Begrünung von Teilen der Tiefgarage und der Dachflächen wird die Hitzebelastung begrenzt. Die stadtklimatischen Belange werden berück- sichtigt. Die geplanten Gebäudehöhen orientieren sich am Maßstab der vorhandenen (Rei- henhaus-) Bebauung. Die Gebäude im In- nenbereich erhalten 2 Geschosse sowie ein zurückgesetztes Staffelgeschoss. Die Wandhöhe des zweiten Geschosses liegt mit 6,50 m unter der Traufhöhe der Rei- henhäuser, die ca. 7,0 m beträgt. Das Ge- bäude an der Straße „ Am Fasanengarten“ orientiert sich mit einer maximalen Wand- höhe von 14,0 m an der Nachbarbebauung an der Emil-Gött-Straße, die. eine Traufhö- he von 13,75 m besitzt. Rücksichtnahme und Verträglichkeit sind bei Betrachtung des gesamten Blockbereichs gegeben. Anwohner, Parkstraße, 04.04.2017 Durch die Bebauung wird ein wesentli- ches Stück Natur direkt im Wohnquartier vernichtet. Es bleibt nur noch ein kleiner Rest der Gärten. Die in vielen Jahren ge- wachsene Pflanzenvielfalt wird stark de- zimiert. Mit dem hohen Erholungswert für die Anwohner wird zugleich auch der Lebensraum für viele Tierarten wegfallen, die heute beobachtet werden können (verschiedene Insektenarten, Frösche, Igel, Fledermäuse und in der Stadt seltene Vö- gel wie Spechte oder Graureiher). Be- grünte Dächer und punktuelle Neuan- pflanzungen hingegen können den Na- turverlust durch das Bauprojekt nicht er- setzen. Da die neuen Häuser nahe bei den bestehenden Häusern errichtet wer- den, nehmen sie diesen vor allem im Erd- geschoss viel Tageslicht weg. Die Wohn- qualität wird durch die geplante Bebau- ung erheblich gemindert. Auch wenn im Zuge der Baumaßnahme ei- ner großer Teil der Gartenflächen durch die Neubebauung mit Tiefgarage und Wohn- gebäuden umgestaltet wird, verbleibt den- noch zwischen den Bestandsgebäuden und dem Planbereich ein - an den meisten Stel- len- mehr als 20 m breiter Grün- und Frei- flächenstreifen. Gleichzeitig werden ent- sprechend dem vorliegenden Freiflächen- konzepts neue vielfältige Gartenflächen geschaffen, die durch die versetzte Anord- nung der Gebäude miteinander vernetzt sind und zukünftig Lebensraum für unter- schiedliche Tierarten bieten. Durch die ge- planten Baumstandorte und die begrünten Dachflächen wird das Angebot ergänzt. Durch den großen Gebäudeabstand und die begrenzten Gebäudehöhe ist eine Ver- schattung der bestehenden Wohngebäude nicht gegeben. - 6 - Anwohnerin, Emil-Gött-Straße, 23.10.2017 Die Parkplatzsituation ist jetzt schon sehr angespannt, vor allem im Hinblick darauf, dass auch weiter entfernt keine freien, nicht anwohnerparken-ausgeschilderten Parkplätze vorhanden sind. Ein kleines Rechenexempel zeigt die prekäre Situati- on der Mieter auf: Es fallen durch Kündigung der Garagen und Außenstellplätze 50 Parkplätze weg!! Die Aufstockung in der Emil-Gött-Straße 2 – 18 bedeutet ein Mehraufkommen von mindestens 18 Autos. Die Neubebauung im Innenbereich ergibt ein Aufkommen von mindestens 35 Au- tos. In der Schätzung sind keine Zweit- wagen enthalten! Nicht gerechnet das Quergebäude, geschätzte 30 Parkplätze für Bewohner und Personal. Zurzeit bestehen im Innenbereich 47 Stell- plätze, 17 davon im historischen Garagen- gebäude, die durch die geringe Einfahrts- breite von 2,20 m in der Regel nicht für das Abstellen von PKWs genutzt werden. In der neuen Tiefgarage werden 75 Stell- plätze errichtet. Für die Neubebauung sind 70 Stellplätze bauordnungsrechtlich nach- zuweisen. Es verbleiben rechnerisch 5 „überzählige“ Stellplätze. Die Baugenossenschaft geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen und dem angezeig- ten Interesse der zukünftigen Bewohner davon aus, dass im Kopfbau, der überwie- gend mit kleinen Servicewohnungen und einer Behindertenwohngemeinschaft be- legt ist, nur fünf der nachzuweisenden 19 Stellplätze genutzt werden. Bei den Wohn- gebäuden im Innenbereich wird erwartet, dass 75 % der Stellplätze von den Mietern nachgefragt werden, was 36 von 48 Stell- plätzen entspricht. Somit können mit 31 (5 + 14 + 12) nicht zugeordneten Stellplätzen die entfallenden, nutzbaren 30 Stellplätze kompensiert werden. Die für die Aufstockung in der Emil-Gött- Straße (nicht im Plangebiet) notwendigen Stellplätze sind im Rahmen des Bauantrags nachzuweisen. Nach Landesbauordnung und Verwal- tungsvorschrift über die Herstellung not- wendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) wur- den für das Vorhaben ca. 70 nachzuwei- sende Stellplätze ermittelt. In der geplanten Tiefgarage werden ca. 75 Stellplätze her- gestellt. Die Baugenossenschaft geht auf- grund der bisherigen Erfahrungen und dem - 7 - Betreutes Wohnen bedeutet weiterhin vermehrte Besucher, Anlieferung, Taxi- Abholung, Krankentransporte etc. d.h. Kurzparker müssen „Am Fasanengarten“ halten, diese Straße ist jedoch sehr befah- ren, da sie auf den Adenauerring führt. Verkehrsprobleme sind somit vorpro- grammiert. Darüber hinaus gibt es für das gesamte Areal, Emil-Gött-Strasse/Fasanengarten gerade mal 10 Besucherparkplätze!!!! Die Tiefgarage ist geplant mit ca. 85 Parkplätzen........................ Ein autofreier Innenhof für „höhere Wohnqualität“? Die Häuser im Innenbe- reich müssen beliefert werden, die Müll- abfuhr kommt, Gartenpflege- und Ge- bäudedienste etc. müssen anfahren, mal ganz zu schweigen von Polizei, Kranken- wagen und Feuerwehr. Das Geräuschpo- tential wird sich – vor allem bei geschlos- sener Bauweise – generell und durch Schall erhöhen. Da bleibt die hohe Wohnqualität, die wir jetzt haben, spür- bar auf der Strecke. Warum müssen also die vorhandenen Parkplätze weichen? angezeigten Interesse der zukünftigen Be- wohner davon aus, dass im Kopfbau, der überwiegend mit kleinen Servicewohnun- gen und einer Behindertenwohngemein- schaft belegt ist, nur fünf der nachzuwei- senden 19 Stellplätze genutzt werden. Bei den Wohngebäuden im Innenbereich wird erwartet, dass 75 % der Stellplätze von den Mietern nachgefragt werden, was 36 von 48 Stellplätzen entspricht. Das betreute Wohnen wurde gerade des- halb an der Erschließungsstraße platziert, da hier eine direkte Abholung möglich ist. An der Straße „Am Fasanengarten“ befin- det sich bereits eine Reihe von Längspark- plätzen. Planungsziel ist es, den Innenhof möglichst autofrei zu halten. Deshalb sollen keine ebenerdigen Stellplätze im Hofbereich an- gelegt werden. Durch Buslinien und die Nähe zur Straßenbahnhaltestelle ist das Areal sehr gut an den ÖPNV angebunden. Nach Detaillierung der Planung werden ca. 75 Stellplätze in der Tiefgarage ausgewie- sen. Alle notwendigen Stellplätze werden in ei- ner direkt von der Straße „Am Fasanengar- ten“ zufahrbaren Tiefgarage unterge- bracht. Die Standorte zur Abholung der Abfallbehälter sind an der Emil-Gött-Straße und Am Fasanengarten angeordnet. Die Müllabfuhr fährt nicht in den Innenbereich. Einsatzfahrzeuge müssen selbstverständlich anfahren können. Dies ist aber erwar- tungsgemäß auf wenige Einsätze be- schränkt. Eine Anfahrbarkeit der Grundstücke zur Anlieferung ist praktikabel und gegeben. Die Zufahrt ist bereits heute über den mit- tigen Wirtschaftsweg möglich. Ebenso werden im Bestand die vorhandenen Gara- gen und Stellplätze angefahren. Tendenziell wird mit der Neuplanung die Beeinträchti- gung durch den Fahrverkehr vermindert.
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Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Januar 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2018/0810 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Karlsruhe-Oststadt. 2. Auf Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 4. Mai 2017 in der Fassung vom 13. November 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: Bei 38 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt); powerpoint-unterstützt: Ich stelle Ihnen heute gerne noch einmal den Bebauungsplan Fasanengarten vor. Es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Wir bitten Sie heute um den Auslegungsbeschluss. – 2 – Die Lage des Gebietes ist in unmittelbarer Nähe zum KIT in der Oststadt. Hier sehen Sie, dass die Lage zum KIT charakteristisch ist; eine ganz zentrale Lage, die eingeschlossen ist. Sie sehen es sehr gut im Flächennutzungsplan von den Sondergebieten, die für Wissen- schaft und Forschung reserviert sind. Aber auch mit einer unmittelbaren Anbindung an die Oststadt selber. Das Gebiet ist heute geprägt durch eine großflächige Grünzone, die als Nutzergärten genutzt wird. Früher waren das einmal, das geht aus dieser historischen Kar- te noch sehr schön hervor, Gärten, um Gemüse anzupflanzen für die Selbstversorgung. Das sehen Sie im rechten Teil. Da sind eher Reihenhaustypen. Die übrigen Gebäude sind eher Mietgeschosswohnungsbau. Die Jahreszeit der Entstehung liegt zwischen 1921 bis 1935. Das zeigt der farbige Plan sehr schön, der auch noch einmal in dieser grafischen Form diesen Platz begrenzt an der Stelle. So, um es Ihnen kurz in Erinnerung zu rufen, ist die Situation vor Ort. Natürlich ist das der Hardtwaldsiedlung als Bauherr und Investor nicht leicht gefallen, diese Entscheidung zu treffen. Es wohnen aber sehr viele ältere Menschen in diesen Gebäuden - das können Sie sich vorstellen -, die über viele Jahrzehnte dort wohnen geblieben sind. Gesucht werden aber viele Wohnungen für junge Familien, so dass im Innenbereich vor allem Wohnungen für betagte Menschen entstehen sollen und auch ein betreutes Wohnen im Kopfbereich. Deshalb die Entscheidung, in dieser Abwägung tatsächlich doch in diese Fläche hineinzu- gehen und hier eine Planung vorzusehen, weil auch die Hardtwaldsiedlung natürlich wenig eigene Flächen hat und wir als Stadt in ebenso einer schwierigen Situation sind. Die Planung ist sehr intensiv beraten worden, einmal im Planungsausschuss, aber auch zweimal im Gestaltungsbeirat. Ende 2015 war der Start für diese Diskussion um die Vertei- lung der Baumasten, die auch ganz eng mit der Denkmalpflege abgestimmt wurde, denn es handelt sich hier um eine Sachgesamtheit nach Denkmalschutzgesetz. Dies war der al- lererste Entwurf. Der war charakterisiert durch alleinstehende Gebäude, die sich aber rela- tiv nach Süden in den Gartenbereich hineingeschoben haben und die vorhandene, die Sie jetzt hier sehen, Garagenanlage, die im Süden liegt, auch überplant hatten, die aber auch unter dieser Sachgesamtheit liegt. Es war ein besonders Anliegen und auch eine Empfeh- lung nicht nur der Denkmalpflege sondern auch des Gestaltungsbeirats, diese Garagenan- lage zu erhalten. Dadurch entsteht heute ein Platz um diesen Bereich, ein Treffpunkt für die neuen und die vorhandenen Bewohner und die Möglichkeit, hier auch Fahrradstellplät- ze, eine Aufladestation für E-Bike zu integrieren. Die Gebäude selber sind so nah wie mög- lich an den mittleren Erschließungsweg herangelegt worden, so dass so weit wie möglich die Gärtenflächen doch noch erhalten werden können. Sie sehen hier die Entwicklung. Man hat dann oben die Einzelgebäude geschlossen zu einer Zeile, um diesen Gesamtbau- körper, der eine hufförmige Anlage war, im Norden zu schließen. Hier sehen Sie noch ein- mal das städtebauliche Konzept, was hier als Variante 2 bezeichnet ist, wo dieser Treff- punkt durch den Verzicht auf ein weiteres Gebäude entstehen konnte. Vom Schnitt hier ist es auch sehr interessant, weil wir im Grunde eine zweigeschossige Be- bauung haben, die unter der Traufkante der bestehenden denkmalgeschützten Gebäude- kante verbleiben soll. Das war eine besondere Forderung der Denkmalpflege. Dann gibt es zum Teil Staffelgeschosse. Der gesamte fließende Verkehr findet in der Tiefgarage statt, sozusagen in der „-1 Ebene“. Wir haben nur einen Fußgängerbereich in der eigentlichen Erschließungsebene, was sehr komfortabel ist für die älteren Menschen. Aus der Tiefgarage können die Wohnungen direkt erreicht werden. Dies ist die Erscheinung zum Fasanengar- – 3 – ten und hier noch einmal das Staffelgeschoss, um Ihnen einen Eindruck zu geben, welche Gebäudetypologien an dieser Stelle entstehen werden. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die fachlichen Eckpunkte wurden uns jetzt noch einmal sehr anschaulich vorgetragen von Ihnen, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner. Vielen Dank. Ich will die wichtigen Punkte jetzt auch nicht wiederholen, weil sie schon im Planungsausschuss vertiefend behandelt worden sind. Zunächst einmal stelle ich fest, dass fast jede Bebauung, wo auch immer, irgendwie dazu führt, dass Befindlichkeiten der Nachbarschaft beeinträchtigt werden. Das müssen wir ob- jektiv so sehen. Da kommen wir auch gar nicht drum herum. Gleichwohl ist die Not nach Wohnungen, die wir hier in Karlsruhe haben - andere Städte haben es ähnlich, aber bei uns können wir es mit den Händen greifen –, außerordentlich groß, so dass es völlig zu Recht immer wieder die Forderung gegeben hat und gibt, wir müssen den Innenbereich unserer Stadt angemessen und besser nutzen, als das bisher der Fall war. Jetzt haben wir hier so einen Vorgang, so ein Projekt, das zweifelsfrei die Voraussetzungen erfüllt, die ich genannt habe. Ich bin auch der Auffassung, dass selten einmal ein Projekt so vertieft, auch mit der Länge der Vorbereitungszeit, bearbeitet worden ist, wie gerade dieses Projekt am Fasanengarten. Ich verkenne nicht, dass es Beeinträchtigungen gibt. Ich nehme aber hier zur Kenntnis, dass es auch innerhalb der Baugenossenschaft intensive Kommunikations- prozesse gegeben hat, die natürlich auch eine Zeit gebraucht haben, die die Sinnhaftigkeit des Projekts bei allen Nachteilen, die wir auch erkennen, dokumentiert hat. Ich glaube, die Maßnahme ist sehr gut vorbereitet. Man könnte darüber nachdenken, wie man sie noch effektiver zur Innenentwicklung nutzt. Das wollen wir heute nicht. Ich glau- be, sie ist sehr gut vorbereitet und fachlich durchdrungen. Da habe ich überhaupt keinen Zweifel. Das kann ich hier aus der Distanz als Stadtrat durchaus beurteilen. Dieses Projekt steht auch im Vergleich mit dem Sophien-Carrée, das ich hier einmal anführen will. Auch hier ist meines Erachtens hervorragende Planungsarbeit gemacht worden. Deshalb bitte ich auch alle Bedenken, die immer wieder aufgetragen werden, doch ein bisschen in die Waagschale zu legen. Natürlich haben wir eine gewisse Beeinflussung durch Versiegelung. Ich glaube, wir sind überzeugt worden, dass es keine wesentlichen Durchlüftungsbeein- trächtigungen gibt, so dass es eigentlich wirklich nichts gibt, was uns daran hindern kann und hindern sollte, dieses vernünftige Projekt zu unterstützen. Man muss eben einmal einen Wermutstropfen anführen. Die Planungszeit können wir uns für die Zukunft nicht mehr leisten. Wir brauchen eine höhere Geschwindigkeit. Hier haben wir in vielen Jahren 65 Wohneinheiten, die wir irgendwann einmal in den nächsten Jahren sehen werden. Das ist vielleicht ein bisschen wenig. Stadtrat Zeh (SPD): Nachverdichtung ist kein einfaches Thema, wie man hier an dem vor- habenbezogenen Bebauungsplan sieht. Die Interessen an bezahlbarem Wohnraum, die Vorstellungen des Denkmalschutzes, die Vorstellungen des Gestaltungsbeirats und die Inte- ressen der dort wohnenden Genossenschaftsmitglieder an ihrem grünen Innenhof stehen hier eindeutig im Konflikt. Der Mangel an Flächen in Karlsruhe ist bekannt. Das wird sich auch durch den nächsten Flächennutzungsplan 2030 nicht grundlegend ändern. Zu wenig Flächen haben wir in der Prüfkulisse. – 4 – Daher ist das Vorgehen der Hardtwaldsiedlung, die Flächen in ihrem Bestand zu untersu- chen und nach Nachverdichtungsmöglichkeiten zu schauen, richtig und sinnvoll. So hat die Genossenschaft auch ihre Gebäude an der Emil-Götz-Straße aufgestockt. Rund 1.700 Wohnungen der Genossenschaft stehen 7.000 Mitglieder der Genossenschaft gegenüber; über 1.000 stehen auf der Bewerberliste für Wohnungen bei der Genossenschaft. Das ist auch bei den preiswerten Genossenschaftswohnungen nachvollziehbar. Ein deutliches Zei- chen. Wir brauchen preiswerte Wohnungen in Karlsruhe. Die SPD setzt sich dafür ein. Für die Nachverdichtung hier im Innenraum wird der vorliegende Bebauungsplan benötigt. Der Denkmalschutz will auf jeden Fall die alten von 1935 stammenden Garagen weiter erhalten. Hier war zunächst auch ein Wohngebäude vorgesehen. Frau Prof. Dr. Karmann- Woessner hat es ausgeführt, nicht die Gärten stehen unter Denkmalschutz sondern die Gesamtanlage. Der Denkmalschutz will auch die inneren Gebäude niedriger haben als die vorhandene Randbebauung. Das ist auch so im Plan vorgesehen, wenn wir auch als SPD uns gerne dem Votum des Bürgervereins mit weniger aber höheren Gebäuden gerne ange- schlossen hätten. Mehr Höhe würde weniger Versiegelung bedeuten und wäre klimatisch sicher besser. Neben den barrierefreien Wohnungen soll hier im Nordblock auch eine integ- rative Wohngruppe Platz haben. Das findet unsere Zustimmung. Ebenso ist der Innenbe- reich autofrei gestaltet. Das Projekt wird mit vielen Infoveranstaltungen begleitet. Wenn man die Bedenken der Bürger ansieht, dann sind alle Einwendungen von dort Wohnenden formuliert. Man kann die Betroffenheit nachvollziehen. Die Gärten im Inneren verschwinden teilweise. Es entste- hen neue Häuser. Wir haben in der SPD-Fraktion die Planung intensiv diskutiert und abge- wogen. Die SPD sieht den Vorteil, dass hier weiterer bezahlbarer Wohnraum entsteht, als wichtigstes Argument an und stimmt der Auslegung des Bebauungsplans zu. Stadtrat Honné (GRÜNE): Das ist, wie meine Vorredner gesagt haben, ein ganz typisches Beispiel dafür, dass zwei Herzen in unserer Brust schlagen. Auf der einen Seite wollen wir den Grünbereich erhalten. Auf der anderen Seite brauchen wir händeringend neue Woh- nungen. Wir wollen eben nicht in den Außenbereich der Stadt gehen, sondern wollen die Bereiche wirklich grün lassen. Die Diskussion um den Flächennutzungsplan wurde ange- sprochen. Da haben wir durchgesetzt, dass große Kleingartengebiete nicht bebaut wurden. Dazu gehört auch dieser Platz. Diese Grundstücke fehlen, um Wohnraum zu schaffen. Ir- gendwo müssen wir es herbringen. Jetzt ist die Frage, ist das hier ein geeigneter Weg. Eine Delegation von uns hat sich von der Genossenschaft erklären lassen, was die Führung der Genossenschaft möchte. Ich habe mich den protestierenden Anwohnerinnen und Anwohnern gestellt und habe mit denen gesprochen, habe mir die Argumente angehört, habe mir vor allen Dingen auch das Ge- lände angeschaut. Da mussten wir irgendwo eine Entscheidung fällen. Wichtig ist dabei auch, das ist ganz nah an der Innenstadt dran. Also hochwertvolles Gelände. Da muss man schauen, dass man dann dort auch Wohnungen unterbringt. Es ist klar, da wo jetzt schon versiegelt ist, kann ohne weiteres gebaut werden. Auch bei dem sogenannten Kopfbau an der Straße Am Fasanengarten besteht schon Baurecht. Das war gar keine Frage. Dann muss man überlegen, wie viel ist möglich und was geht nicht mehr. Wir hätten uns ge- wünscht, dass zwei Gebäude weniger gebaut worden wären, dafür die anderen mit größe- rem Abstand und einer Etage höher. Da hätte man die gleichen Wohnungen unterbringen können. Da sagt der Denkmalschutz, wir wollen das nicht zulassen. Diese Planungen sind – 5 – jetzt schon sehr weit fortgeschritten, so dass es schwierig ist, dann noch einmal alles um- zuplanen, weil wirklich alles umgeplant werden müsste, weil bei höheren Gebäuden auch die Abstände zwischen den Gebäuden größer werden müssten. Dann haben wir auch gesehen, es wird mit begrünten Dächern gearbeitet, so dass auch sehr viel Grünfläche oben auf den Gebäuden wieder hergestellt wird. Das hilft nicht denen, die unten bisher ihre Gärten hatten, ganz klar. Aber es dient auch dem Ausgleich des Kli- mas. Es ist auch für die Natur ein gewisser Ausgleich. Die Gebäude sind auch wiederum eingebettet in eigene Gartenlandschaften, zum Teil öffentlich, zum Teil privat. Auch das nimmt einen großen Teil des Platzes ein, der jetzt eingezeichnet ist. Tatsächlich ist der Grünbereich nicht versiegelt. Auch die Tiefgarage ist so angeordnet, dass sie nicht unter den Grünbereichen ist und damit auch möglichst wenig Versiegelung stattfindet. Noch etwas, es wurde angesprochen im Vortrag. Es geht vor allen Dingen auch um alters- gerechte Wohnungen. Da können auch ältere Leute, die im Moment in einer viel zu gro- ßen Wohnung leben, da hinziehen und machen dann eine große Wohnung für eine größe- re Familie frei. Auch das ist genau das, was wir alle wollen. Insofern kommen wir in der Abwägung der beiden Interessen zu dem Ergebnis, dass es vielleicht nicht optimal ist, so wie es jetzt geplant ist, aber dass wir dieser Bebauung ohne weiteres zustimmen können. Stadtrat Høyem (FDP): Dieses Projekt war lange unterwegs. Das versteht man gut, weil der Neubau im Fasanengarten wirklich ein Beispiel für Stadtentwicklung mit all den Mög- lichkeiten, Konflikten und Kompromissen ist, was ein Neubau in ein bestehendes Wohnge- biet immer mit sich bringt. Wir diskutieren das heute wieder unter Tagesordnungspunkt 13. Karlsruhe braucht Wohnungen. Hier kommen 65 Wohneinheiten. Das ist gut. Aber nicht nur traditionelle Wohnungen, im Fasanengarten kommen auch betreute Seniorenwohnun- gen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und Ge- meinschaftsräume. Das ist noch besser. Aber die Gärten werden kleiner. Der Denkmal- schutz kann nur einen Teil der Garagen bewahren. Das Mikroklima wird vielleicht – das meinen einige – nicht optimal. Das findet eine Gruppe von Anwohner bedenklich. Das ha- ben wir heute vor unserem Rathaus gesehen. Als Stadtrat hätte ich eigentlich gerne das Gebäude eine Etage höher gehabt. Wegen unserer Wohnungsnot und wegen der Grünflä- chen. Aber dann müssten wir, wie Herr Honné gesagt hat, den ganzen langen Prozess wieder von vorne anfangen. Die Vorteile und Nachteile für die Mitglieder in dieser Wohn- genossenschaft – das muss man eigentlich wiederholen – wären dann vielleicht nicht ganz fair verteilt. Für unsere Fraktion ist das Bebauungsplanverfahren bis jetzt ein tragbarer Kompromiss. Deshalb können wir der Beschlussvorlage auch zustimmen. Stadtrat Cramer (KULT): Heute haben wir zum dritten Mal innerhalb weniger Monate, innerhalb von wenigen Jahren, einen Beschluss hier zu fassen, der letztendlich das konter- kariert, was der Gemeinderat zum letzten Mal im Oktober beschlossen hat. Dort hat der Gemeinderat festgestellt, dass Wohnbebauung und die Klimapolitik gleichrangig zu sehen sind. Wir haben großartige Programme - grüne Stadt Karlsruhe. Wir werden nachher, drei Tagesordnungspunkte später, wieder ein europäisches großes Projekt auf den Weg brin- gen, wo das Grün gestärkt werden soll. – 6 – Aber da, wo wir konkrete Möglichkeiten haben, unsere eigenen Beschlüsse umzusetzen, daraus Konsequenzen zu ziehen, machen wir nichts. Alles, was Sie heute erzählt haben, liebe Kollegen, ist im Grunde genommen die Flucht nach vorne. Sie müssen irgendwie Ihr Abstimmungsverhalten heute nach außen darlegen. Ich habe das Wort Kleinklima über- haupt nicht gehört. Wir haben alle den letzten Sommer erlebt. Ich denke, wir wissen alle, dass diese Sommer, wie sie jetzt waren, immer härter werden, immer wärmer werden. Von daher müssen wir jetzt einmal anfangen, das Steuer umzulegen. Wir müssen anfangen, solche Gartenanlagen, wie es nun einmal der Fasanengarten ist, nicht zuzubetonieren. Das geht einfach nicht mehr. Wenn man noch sagt: Sophiencarrée. Da ist es so, dass ein großer Teil des Sophiencarrées schon eine bebaute Fläche ist. Auch da sieht meine Fraktion und sehe ich als Karlsruher-Liste-Stadtrat, Teil der KULT-Fraktion, die Möglichkeiten. Ich hätte wirklich jedem Kollegen und jeder Kollegin einmal vorgeschlagen, es sich einmal anzu- schauen im Sommer. Was das bedeutet für die Anwohner. Und was es bedeutet für die Tierwelt, was es bedeutet für den Grünbestand. Alles das ist, Herr Honné, mit Dachbegrü- nung nicht zu machen. Gerade die GRÜNEN kommen mir wie Kieselsteine vor, schön glatt geschliffen. Ich bin überrascht, dass Sie das heute so durchwinken, so mittragen, ohne zu schauen, was ist eigentlich Ihre Programmatik, wo kommen Sie eigentlich her. Die zwei Vertreter der KULT-Fraktion von der Karlsruher Liste, mein Kollege Michael Haug und ich, werden diesem Antrag heute nicht zustimmen. Ich hoffe, dass noch Möglichkeiten bestehen im weiteren Verfahren. Obwohl, das muss man schon ehrlich sagen, recht wenig noch zu verändern ist. Aber so, wie das heute durchgewunken wird, können mein Kollege, der Herr Haug, und ich es nicht mittragen. (Beifall auf der Tribüne; die Vorsitzende: Ich bitte die Zuhörerinnen und Zuhörer, keinen Beifall zu bekunden, das ist im Ratssaal nicht zulässig. Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen!) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Zeh hat vorhin gesagt, Nachverdichtung ist kein einfa- ches Thema. Dem kann ich für die AfD nur voll zustimmen. Ich hatte bereits in meiner Haushaltsrede Verständnis dafür geäußert, dass betroffene Personen damit ein Problem haben. Herr Honné hat gesagt, dass wir hier ein typisches Beispiel dafür haben, dass zwei Herzen in unserer Brust schlagen. Ich glaube, es geht jedem Stadtrat so, dass zwei Herzen in seiner Brust schlagen. Man muss einfach die einen Interessen gegen die anderen abwä- gen. Herr Honné sagte noch, wir haben es hier mit einem Stück Land zu tun, das ganz in der Nähe der Innenstadt liegt, ein hochwertvolles Gelände. Aber Herr Honné, Entschuldi- gung, gerade hier ist es doch wichtig, dass wir Grün erhalten und dass wir auf Durchlüf- tung achten. Gerade in der Nähe der Innenstadt. Deswegen ist es eigentlich ein Argument dafür, dass man diesen Beschlussantrag ablehnt. Sie haben noch gesagt, das Ganze ist nicht optimal, wie es geplant ist. Aber Sie stimmen trotzdem zu. Da muss man sich natür- lich schon fragen, wie weit geht man. Was akzeptiert man noch und was akzeptiert man nicht mehr. Immerhin wird hier eine denkmalgeschützte Gartenanlage zerstört, zumindest ein Stück weit zerstört. Das Ensemble, das denkmalgeschützt ist, wird es dann nicht mehr geben. Das erinnert mich doch sehr stark an das Torwächterhaus in Durlach, wo wir uns als AfD auch sehr stark engagieren. Da ist genau dasselbe: denkmalgeschützte Gesamtanlage interessiert nicht, wenn etwas platt gemacht und etwas Neues gebaut werden soll. Für uns ist die ganze Sache höchst problematisch. – 7 – Dem Herrn Cramer muss ich Recht geben mit dem, was er gesagt hat. Wir haben hier oft schon über Mikroklima diskutiert und darüber, wie wichtig es ist, dass wir uns hier in Karls- ruhe unseren mikroklimatischen Gegebenheiten besser widmen und darauf achten, dass es eine gute Durchlüftung gibt. Ich nehme einmal an, Herr Honné, das war das, was Sie ge- meint haben, als Sie gesagt haben, dass das Ganze nicht optimal geplant ist. Dieser Riegel, der die Durchlüftung weitgehend verhindert, ist wirklich nicht sehr sinnvoll. Wenn man all diese Dinge zusammennimmt, all diese Faktoren, und wenn man sich dazu noch zu Gemüte führt, was der örtliche Bürgerverein dazu zu sagen hat, die nämlich genau dieselben Kritikpunkte vorbringen, die auch der Meinung sind, dass es hier klimatisch Ver- änderungen geben wird, die es gleichzeitig auch kritisch sehen, dass jetzt hier etwas, was wirklich sehr lange Zeit vorhanden war, was als Ensemble an eine wichtige Phase in unserer Architekturgeschichte erinnert, so leichtfertig zerstören will, wenn man all diese Argumen- te zusammennimmt, dann können wir diesem Vorschlag nicht zustimmen. Wir werden ihn ablehnen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Es ist richtig spannend. Es geht um Abwägungen. Soviel ich weiß, ist Politik in der Tat Abwägung. Die Waagschale kann auf der einen Seite herunter- gehen oder auf der anderen, je nachdem, welches Argument man schwerer gewichtet. Lüppo Cramer hat durchaus Recht, wenn er sagt, auf der einen Seite müssen wir diese grünen Aspekte Durchlüftung, Klima usw. ernst nehmen. Aber gleichzeitig müssen wir auch unseren Auftrag als Stadtrat sehen, dass wir Wohnungsbau fördern und dass wir für Wohnungen sorgen. Besonders in diesem Fall auch für ältere Menschen. Wenn man jetzt das abwägt, kann man vielleicht zu beiden Entscheidungen kommen. Aber ich muss sagen, diese Aufgabe, für Menschen in dieser Stadt Wohnungen zu schaffen, ist eine hohe Auf- gabe, eine sehr schwierige. Es ist nicht ideal, Innenverdichtung ist nie ideal. Aber an dieser Stelle müssen wir sagen, man ist sehr sensibel mit dieser Fragestellung umgegangen. Wie kann man möglichst viel Grün bewahren? Wie kann man das optimal machen? Deswegen hat es auch viel Zeit gebraucht. Es hat viele Kommunikationsprozesses gegeben. Ich würde nicht sagen, da ist man leichtfertig darüber weg gegangen. Insofern können wir sagen als Für Karlsruhe, wir stimmen schweren Herzens dieser Innenverdichtung zu, ohne das andere zu vergessen. Aber wir müssen für Menschen Raum schaffen für Wohnungen. Diese Auf- gabe haben wir nun einmal, das ist eine vornehmliche Aufgabe, die müssen wir erfüllen, deswegen werden wir auch zustimmen. Ein ganz grundsätzliches Wort noch zur Innenverdichtung. Wir merken, dass wir an Gren- zen kommen. Ich glaube, wir können nicht mehr viele Projekte in dieser Weise machen. Das Instrument Innenverdichtung ist so ziemlich an der Grenze. Wir müssen ganz grund- sätzlich sagen, wie kommen wir weiter an Wohnungsbau. Wie können wir mit der Hö- herentwicklung weiterkommen? Das ist eine große Aufgabe. Da würde ich mir noch mehr Power wünschen, noch mehr Entwicklungsmöglichkeiten, die wir erkunden müssen. Stadtrat Wenzel (FW): Die Reden meiner Vorredner zeigen den Gewissenskonflikt, den wir haben. Ich möchte etwas historisch das Abstimmungsverhalten der Freien Wähler zei- gen. Dann wissen Sie auch, warum ich so abstimmen werde, wie ich jetzt gleich abstim- men werde. – 8 – Herr Honné, Sie sagten, Sie haben drei Gartenflächen mit Ihrem Einsatz geschützt. Bei der ersten Abstimmung des Flächennutzungsplans 2030 – daran kann ich mich erinnern – hat die GRÜNE-Fraktion sich enthalten. (Zuruf GRÜNE: Nein! Wir waren dagegen, von Anfang an!) - Ihr habt Euch enthalten! Aber egal. (Die Vorsitzende: Es gibt eine zweite Runde. Dann kann Herr Honné das klarstel- len!) - Wir werden das feststellen. Wir werden es gleich googlen. Aber auf was ich hinaus wollte, ist, wir haben die Kleingärten geschützt. Ich war einer der ersten, die darauf aufmerksam gemacht haben – das können Sie auch aus meiner Haus- haltsrede herausnehmen -, mit dem Namen: Karlsruhe – Moloch oder Oase? Mit der In- nenverdichtung besteht die Gefahr, dass unsere Stadt nicht mehr die Lebensqualität hat, die sie jetzt trägt. Kollege Cramer sprach das Sophiencarrée an. Ja, es gab dort schon Be- bauung. Aber es gibt auch eine grüne Fläche. Überall in der Stadt gibt es Widerstand gegen diese Bebauung. Deshalb, Herr Honné, wer- den wir irgendwann nicht mehr darum herum kommen, über unsere jetzige Stadtfläche hinauszugehen. Wir müssen es eingestehen. Wenn Karlsruhe wächst, werden wir keine Mauer mehr um unsere Stadt bauen können. Wir werden nach außen gehen müssen. Wir werden an die Innenverdichtung behutsam herangehen. Dieses Projekt hat vieles richtig gemacht. Ja, Tiefgaragen; ja, keine Befahrung mit Autos; nein – und das stört mich, so habe ich mich auch ausgedrückt im Planungsausschuss -, der Riegel zum Fasanengarten ist kleinklimatisch falsch. Auch die Anzahl der Gebäude halte ich für falsch. Ich kann es nicht ändern. Ich hätte auch gerne, wie die anderen Kollegen, etwas weniger Gebäude gehabt, etwas mehr Schutz des bestehenden Ensembles, mehr Qualität für die Anwohner. Aber diesen Weg kann ich leider nicht mehr gehen. Die Mehrheit des Hauses wird dafür sprechen. Ich werde dagegen stimmen, weil ich der Auffassung bin, und jene, die die den Somme 2014 – nicht nur den letzten – kannten, in der Bernhardusstraße mit der Dehydrierung älterer Menschen und den Todesopfern, dass wir der Innenverdich- tung und der grünen Oasen in Karlsruhe unser großes Augenmerk widmen müssen. Ja, wir müssen auch Wohnungen schaffen. Aber die Abwägung wird tatsächlich sein, Innenver- dichtung, gehen wir nach draußen und wie gehen wir mit dem Fingerspitzengefühl um. Dreimal habe ich mir in den letzten Jahren das Gelände draußen am Fasanengarten ange- schaut. Die Entscheidung von mir wird sein – das habe ich schon gesagt – die Ablehnung. Wer meiner Haushaltsrede sorgfältig zugehört hat, vielleicht war es der eine oder andere im Haus, wird sagen, dass ich diese rote Linie, die wir seit vielen Jahren gezogen haben, auch dieses Mal weiterführen werde. Deshalb meine Ablehnung. Stadträtin Zürn (Die Linke): Nur ganz kurz, die Stimmung scheint unheimlich gut zu sein, um sich für mehr Grün in der Stadt einzusetzen. Das finden wir toll. Wir würden uns sehr freuen, wenn man Parkplätze zu Parks renaturiert und wenn man solche Dinge in Angriff nimmt. Es gibt so viele zugebaute Flächen, die wir klimagünstig umbauen könnten. Wo jetzt einmal eine Nachverdichtung gemacht worden ist, die vielfältige Bedürfnisse befrie- – 9 – digt, da sollten wir nicht dagegen stimmen. Von Genossenschaft zu Genossenschaft, ich wohne selber in einer Genossenschaft, wir überlegen, ob wir auch noch Wohnraum schaf- fen können. Da sind vielfältige Interessen. Da wollen die einen vielleicht auch, dass ihre älteren Angehörigen in so eine umgebaute Wohnung ziehen. Andere, die vielleicht keinen Garten mehr bewirtschaften können, sind dafür, dass ein kleinerer Garten da ist und dass man anders zusammenwohnt. Ich kann sagen, die Bedürfnisse sind vielfältig. Die Bedürf- nisse nach viel Grün sind auch da. Aber ich glaube, dass so, wie wir versucht haben, das abzuwägen, das schon auf eine breite Zustimmung trifft. Wie gesagt, Klima ganz wichtig. Aber dann fangen wir doch bitte mit den großen zugebauten, zugeparkten Flächen in der Stadt an und nicht mit so einem Projekt. Stadtrat Honné (GRÜNE): Herr Cramer, Sie haben das Kleinklima angesprochen. Das ha- be ich vergessen, weil ich in freier Rede auch manchmal einen Punkt vergesse. Die Belüf- tungsexperten haben das untersucht. Sie haben bemängelt, dass im Kopfbau die Luft nicht durchziehen kann. Daraufhin wurde der Kopfbau geändert. Da gibt es jetzt einen Durch- lass. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob der groß genug ist oder nicht. Aber die, die dafür zuständig sind, sagen, er ist groß genug, dass eine Durchlüftung stattfindet. Dann glauben wir das eben, wenn die Experten das sagen. Es bleibt uns nichts anderes übrig. Der zweite Aspekt beim Kleinklima ist, wie wichtig ist jetzt die Dachbegrünung. Da ist ganz klar, wenn die wirklich gut ist, dann hilft die auch. Dann ist es von oben her gesehen so, als wenn alles grün wäre. Dann sind eben nur die Wände noch nicht da. Da wäre es natür- lich auch besser, wenn die auch begrünt wären. Dann wäre es perfekt. Auch da ist es aus klimatischer Sicht kein Problem. Dass die Anwohner, die darum herum wohnen, jetzt auf Mauern schauen, ist für die unangenehm, gar keine Frage. Aber die beiden Aspekte muss man trennen. Bezüglich Anwohner sage ich dann, wir sind nicht verantwortlich für dieses eine Gebiet, sondern wir sind für ganz Karlsruhe verantwortlich. Die Interessen von ganz Karlsruhe müssen wir beachten. Da müssen wir auch einmal sagen, wir müssen jetzt gegen die Wünsche dieser Anwohner votieren, weil es im Gesamtinteresse einfach wichtiger ist, dass da Wohnungen gebaut werden. Herr Cramer, Sie haben gesagt, die GRÜNEN müssen sich fragen, wo kommen sie denn her. Wir kommen aus der Umweltbewegung, gar keine Frage. Wir kommen aber genauso gut aus der Sozialbewegung. Das darf man auch nicht vergessen. Wir werden eher von Leuten gewählt, die mehr verdienen. Aber wir setzen uns im Gemeinderat auch für die ein, die weniger verdienen, auch wenn wir nicht von denen gewählt werden. Das ist uns egal. Wir setzen uns für die Bevölkerung von Karlsruhe ein. Da muss man hier mit ja stimmen. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Fraktionsvorsitzender Lüppo Cramer, es ist sehr gut, Sie als Fraktionsvorsitzenden zurückzuhaben. Aber ich muss trotzdem sagen, klar haben wir das Mikroklima diskutiert, nicht nur jetzt, sondern auch im Planungsausschuss. Der Fasanengar- ten wird nicht zubetoniert. Das ist nicht korrekt. Ich nehme mir jetzt das Wort, denn wir haben im Planungsausschuss so oft diskutiert. Wenn du ganz pauschal sagst, dass wir an- deren unsere Arbeit nicht ernst nehmen, dann muss ich wirklich protestieren. Das ist ganz einfach nicht richtig, das ist nicht fair. Wir haben verschiedene Meinungen, auch bei einem Teil der Anwohner, so ist es in einer Demokratie. Aber pauschal zu sagen, dass wir anderen unsere Arbeit nicht ernst nehmen, das ist eine unmögliche Beleidigung. – 10 – Die Vorsitzende: Lassen Sie mich noch einmal drei Punkte zusammenfassen: Innenver- dichtung ist nicht einfach. Innenverdichtung bedeutet, dass wir verschiedene Zielkonflikte haben, die wir in Ausgleich bringen müssen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass wir, die Stadtverwaltung und die Kolleginnen und Kollegen im Rat, sich intensiv mit diesen Zielkon- flikten beschäftigt haben, dass also nicht der Anschein entsteht, dass hier irgendetwas durchgewunken wird, sondern dass nach intensiver Debatte und Abwägung hier ein Er- gebnis erarbeitet wurde. Es wurde viel nachgearbeitet. Herr Honné hat das mit der Durch- lüftungsproblematik angesprochen. Es wurde ein Freiraumplaner beauftragt, der sehr kon- struktive und gute Lösungen für die Entwicklung des Geländes herbeiführte. Uns ist auch in der Verwaltung klar, dass natürlich ein Verzicht der Mietergärten schmerz- haft ist, dass das nicht einfach ist zu verstehen. Aber in der Gesamtbetrachtung glauben wir, dass wir eine Lösung vorgelegt haben, die ein gutes nachbarschaftliches Miteinander gewährleistet. Deswegen stelle ich den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss damit zur Abstimmung. – Mit 38 : 6 Gegenstimmen damit beschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Januar 2019
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Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft TOP 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“Karlsruhe – OststadtAuslegungsbeschluss Stadt KarlsruheStadtplanungsamt 11. Dezember 2018 Gemeinderat Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Übersichtsplan Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Luftbild Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft LAGEPLAN 1929 ENTSTEHUNGSGESCHICHTE Auszug aus der Machbarkeitsstudie zur I nnenentwicklung „Am Fasanengarten“, 2015 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft FREIFLÄCHEN / PARZELLIERUNG Auszug aus der Machbarkeitsstudie zur I nnenentwicklung „Am Fasanengarten“, 2015 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft RUHENDER VERKEHR BEBAUUNGSKONZEPT Auszug aus der Machbarkeitsstudie zur I nnenentwicklung „Am Fasanengarten“, 2015 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft INNENENTWICKLUNGSKONZEPT Variante 1- vorgestellt im Gestaltungsbeirat Auszug aus der Machbarkeitsstudie zur I nnenentwicklung „Am Fasanengarten“, 2015 3 x im GBR 26.3.2015, 10.03.2017 und 5.5. 2017 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Empfehlung des GestaltungsbeiratsPositiv beurteilt werden:• sensible Herangehensweise • Freihalten des Nordrandes von geschlossener Bebauung und Öffnen zum dortigen Grünraum • Autofreier Innenhof – höhere Wohnqualität Prüfaufträge• Erhalt historisches Garagengebäude? (z.B. Gemeinschaftsnutzung für die Bewohner)? • TG- Einfahrt am Quartierseingang überarbeiten • Arbeitsmodell: Körnung, Stellung der Gebäude, genaue Lage der Achse • positiven Ansatz der Freiraumpl anung stärker ausdifferenzieren • Begleitung der architektonischen Gest altung durch den Gestaltungsbeirat • Größtmögliche denkmalgerechte Planungssorgfalt im Vorfeld Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Städtebauliches Konzept Variante 2 PLANUNGSAUSSCHUSS 22.12 . 2015 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft PLANUNGSAUSSCHUSS 22.12. 2015 Variante 2 Städtebauliches Konzept Variante 2 Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ VEP LAGEPLAN STAND NOVEMBER 2018 N Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft N FREIFLÄCHENPLAN Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft SCHNITTEKOPFBAU Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ KOPFBAU, ANSICHT NORD Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ ANSICHTEN HAUSTYP ZWEISPÄNNER Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ ANSICHTEN HAUSTYP DREISPÄNNER Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ GRUNDRISS TIEFGARAGE - STELLPLATZ NACHWEIS Nachzuweisende StellplätzeWohneinheiten = 67 Stpl. Sondernutzung = 03 Stpl. Summe 70 Stpl. In Tiefgarage geplant >> 74 Stellplätze74 - 70 = 4 StellplätzeBestand 30 nutzbare StellplätzeVoraussichtliche NachfrageKopfbau (Servicewohnen, Behindertenwohngemeinschaft) 5 der 19 Stellplätze Wohngebäude ca. 75% 36 der 48 Stellplätze Kompensation der vorh. Stellplätze4 + 14 + 12 = 30 Stellplätze Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft BEBAUUNGSPLANENTWURF Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft GRUNDRISS KOPFBAU, ERDGESCHOSS TG ZUFAHRT ZUGANG LADEN CAFE GEMEINSCHAFTSRAUM Am Fasanegarten N Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“ Hardtwaldsiedlung eG Baugenossenschaft GRUNDRISSE WOHNGEBÄUDE TG ZUFAHRT ZUGANG LADEN CAFE GEMEINSCHAFTSRAUM Am Fasanegarten N Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am Fas anengarten westlich der Parkstraße“