Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs
| Vorlage: | 2018/0808 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.11.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0808 Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 23 x Die Stadt Karlsruhe hebt die Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs schnellstmöglich auf. Viele der deutschen Städte, in denen Hindenburg zwischen 1915 und 1939 zum Ehrenbürger wurde, haben dieses Privileg posthum, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, aberkannt. Es wäre auch für Karlsruhe – gerade im Jubiläumsjahr vom Ende des Ersten Weltkriegs – ein symboli- scher Akt, die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen und damit die zeitgemäßen, weltoffenen und demokratischen Werte unserer Stadtgemeinschaft zu bekräftigen. Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Karlsruhe an Paul von Hindenburg im März 1915 geschah unter der Wirkung der Kriegspropaganda, die einen Mythos als Kriegsheld um ihn schuf. Unter Berücksichtigung seines weiteren Wirkens im Ersten Weltkrieg – insbesondere in der Obersten Heeresleitung 1916-1918 –, seiner Miturheberschaft an der Dolchstoßlegende 1918/19, seinem ab 1928 kontinuierlich steigendem Agieren als Reichspräsident gegen die de- mokratische, parlamentarische Republik und schließlich seiner Machtübergabe an Hitler und die Nazis 1933/34 sowie seiner Mitwirkung am NS-Staat, ist diese Ehrung in unserer heutigen De- mokratie unangemessen und aus diesen Gründen zurückzunehmen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0808 Dez. 1 Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 23 x Kurzfassung Eine Streichung Hindenburgs aus der Liste der Karlsruher Ehrenbürger im nächsten Jahr, dem 100. Geburtstag der Weimarer Republik, erscheint im Sinne einer demokratischen Traditionsbil- dung, zu der sich die Stadt im Rahmen ihrer Erinnerungskultur bekennt, angesichts des Anteils Hindenburgs am Untergang der Demokratie angebracht und wird empfohlen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 26. März 1915 stimmte der Bürgerausschuss auf Antrag des Stadtrats der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Generalfeldmarschall Paul von Benckendorff und von Hindenburg, „dem sieg- und ruhmgekrönten Oberbefehlshaber – zugleich zur Ehrung seines tapferen Heeres“, zu. Die Ehrung erfolgte vor allem wegen der militärischen Erfolge in den Schlachten von Tannen- berg (Aug. 1914), bei den Masurischen Seen (Sept. 1914) und der Winterschlacht bei den Ma- surischen Seen (Febr. 1915). Karlsruhe folgte damit Magdeburg, wo Hindenburg bereits 1914 die Ehrenbürgerwürde bekommen hatte. Dass Hindenburg vom 9. Juli 1900 bis Anfang 1903 als Generalleutnant Kommandeur der 28. Division in Karlsruhe gewesen war, hatte auf die Ver- leihung keinen Einfluss. 1916 übernahm Hindenburg mit Erich Ludendorff als Erstem Generalquartiermeister die Oberste Heeresleitung (OHL) und bestimmte maßgeblich die weitere militärische und auch politische Entwicklung des Deutschen Reiches. Am 29. September 1918 forderte die OHL sofortige Waf- fenstillstandsverhandlungen und eine parlamentarische Regierung, am 9. November riet Hin- denburg Wilhelm II. zur Flucht nach Holland, am 10. November drängte er auf die Unterzeich- nung des Waffenstillstandsvertrags. Dennoch war er im November 1919 vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung zu den Ursachen des deutschen Zusammenbruchs der Erfinder der "Dolchstoßlegende", die die Weimarer Demokratie schwer belastete. 1925 wurde der parteilo- se und bekennende Monarchist Hindenburg bei der Reichspräsidentenwahl im zweiten Wahl- gang als Kandidat eines Rechtsbündnisses vor dem demokratischen Kandidaten des Zentrums Wilhelm Marx mit Unterstützung der Bayerischen Volkspartei gewählt. Trotz seines Bekenntnis- ses zur Monarchie leistete er den Eid auf die Weimarer Verfassung und wurde ein auch von den demokratischen Parteien weitgehend anerkannter Präsident. Erst in den letzten Jahren der Weimarer Republik seit 1930 änderte sich Hindenburgs Rolle, als er mit dem Instrument der Notverordnungen Präsidialkabinette ohne parlamentarische Mehrheit installierte. Am 10. April 1932 wurde er bei der Reichspräsidentenwahl im zweiten Wahlgang als Kandidat der Sozialdemokraten und der Parteien der Mitte mit der absoluten Mehrheit ge- gen Adolf Hitler (NSDAP) wiedergewählt. Die Berufung Hitlers zum Reichkanzler auf Betreiben rechtsnationaler Kreise um den vormaligen Reichskanzler Franz von Papen am 30. Januar 1933 bedeutete letztlich das Ende der Weimarer Demokratie, obwohl der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der NSDAP bei der Reichstagswahl im November 1932 mit einem Minus von 4,3 % gebrochen schien. Mit der Unterzeichnung der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" am 28. Februar 1933 ebnete Hindenburg den Weg in die nationalsozialistische Diktatur, die nationalsozialistischen Terrorakte der folgenden Monate erfolgten unter Berufung auf diese Verordnung. Seine aktive Beteiligung am Untergang der Weimarer Republik schloss Hindenburg dann ab mit seiner von den Nationalsozialisten im Sinne ihrer Ideologie propagandistisch überhöhten Teil- nahme an dem inszenierten - "Tag von Potsdam" am 21. März 1933, der das Ansehen der Re- gierung Hitlers steigerte und stabilisierte. Hindenburg war einer der maßgeblichen Totengräber der Weimarer Demokratie. Die 1921 nach Hindenburg benannte Straße wurde 1946 in Erzbergerstraße umbenannt. Wäh- rend im April 1946 auf Anordnung des von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Oberbürgermeisters Hermann Veit den Nationalsozialisten Adolf Hitler, Dr. Hans Frank, Her- mann Göring, Walter Köhler und Robert Wagner die Ehrenbürgerwürde aberkannt wurde, blieb Hindenburg Ehrenbürger. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hindenburg war in vielen weiteren deutschen Städten noch im Ersten Weltkrieg, in einigen we- nigen in der Weimarer Republik und vielen weiteren dann 1933/34 Ehrenbürger geworden. Wenige wie Gelsenkirchen (1945), München (1946) und Augsburg (1947) hoben diese Ehrung bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg auf. 1989 folgte Köln, 1991 Halle an der Saale. In den letzten Jahren entschlossen sich z. B. die Großstädte Duisburg (2013), Kiel (2014), Frankfurt und Oldenburg (2015) zu diesem Schritte. Abgelehnt wurden Anträge in Landau (2012) und in Berlin (11. März 2015). Eine Streichung Hindenburgs aus der Liste der Karlsruher Ehrenbürger im nächsten Jahr, dem 100. Geburtstag der Weimarer Republik, erscheint im Sinne einer demokratischen Traditionsbil- dung, zu der sich die Stadt im Rahmen ihrer Erinnerungskultur bekennt, angesichts des Anteils Hindenburgs am Untergang der Demokratie angebracht und wird empfohlen. Gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Verleihung einer Ehrenbürger- schaft ist ein begünstigender und mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 35 S. 1, 48 Abs. 1 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Mit dieser muss sich die geehrte Person einver- standen erklären. Die Entziehung der Ehrenbürgerschaft stellt einen belastenden Verwaltungs- akt dar und benötigt somit eine rechtliche Grundlage. In § 22 Abs. 2 GemO kann das Ehren- bürgerrecht wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden (z. B. bei gröblichen Pflichtverlet- zungen, strafbaren Handlungen oder unwürdiger Lebensführung). Der rechtliche Charakter einer posthumen Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist rechtswis- senschaftlich nicht abschließend geklärt. Mit dem Tod der geehrten Person erlischt die Ehren- bürgerschaft ohnehin, da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt. Der Akt der Verlei- hung erledigt sich hier gemäß § 43 Abs. 2 LVwVfG "auf andere Weise"; einer Aufhebung be- darf es nicht. Davon ausgenommen sind mit der Ehrung verbundene Rechte wie die Eintragung im Ehrenbuch der Stadt und ein Ehrengrab. Die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft als sym- bolischer Akt nach dem Tod des Geehrten wird schließlich als schlicht hoheitlicher Verwal- tungsakt charakterisiert. Eine Entziehung der Ehrenbürgerschaft nach dem Tod ist somit rein rechtlich bedeutungslos.
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 23 der Tagesordnung: Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul von Hin- denburgs Antrag: KULT Vorlage: 2018/0808 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme Abstimmungsergebnis: Bei 26 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Deutschland gedenkt 2018 dem Ende des Ersten Weltkriegs vor hundert Jahren. Wir von KULT sind dadurch darauf aufmerksam geworden, dass Paul von Hindenburg seit 1914 als Ehrenbürger unserer Stadt gilt. Angesichts des Schadens, den Paul von Hindenburg seitdem dem deutschen Staat und der deutschen Demokratie zuge- fügt hat, halten wir diese Ehrung für nicht angebracht und nicht hinnehmbar. Wer sich tiefergehender dafür interessiert, kann auf der KULT-Homepage unsere Recherche zum politischen Wirken Paul von Hindenburgs nachlesen. Ich möchte das jetzt an dieser Stelle kurzhalten. Herr Oberbürgermeister wir sind zufrieden, dass die Stadtverwaltung das ge- nauso bewertet wie wir. Wir verstehen die Verwaltungsstellungnahme so, dass die Verwal- tung eine eigene Beschlussvorlage für Anfang 2019 vorbereiten wird. Wenn eine eigene Verwaltungsvorlage kommt, wären wir mit der Stellungnahme der Verwaltung einverstan- den. Stadtrat Krug (CDU): Für die CDU-Fraktion hat sich der Antrag der KULT erledigt und zwar aus anderen Gründen als aus den von Herrn Wohlfeil vermuteten, denn, wie es auch in der Antwort der Verwaltung heißt, ist die 1915 an den damaligen Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg verliehene Ehrenbürgerschaft erloschen. Eine Entziehung nach dem – 2 – Tod ist rein rechtlich bedeutungslos. Aber Geschichtsschreibung und -interpretation ist so eine Sache, ich werde heute etwas ausführlicher werden. Die Verwaltungsantwort be- schreibt sicherlich richtig, dass Hindenburg und seine nächste Umgebung sich am Ende der Weimarer Republik von der Demokratie abgewandt haben. Reichspräsident Hindenburg wollte den autoritären Staat und die Ablösung der Republik schon zu einer Zeit, als es noch keine antidemokratische extremistische Mehrheit der Demokratiefeinde von rechts und links, nämlich Hitlers NSDAP und der damals stalinistischen KPD im Reichstag gab. Nicht ganz nachvollziehen kann ich, wenn das Regieren mit Notverordnungen in der Verwal- tungsantwort als Beleg für die Abkehrung von der Weimarer Demokratie herangezogen wird. Notverordnungen, mit diesem Mittel hat sich der demokratische Reichspräsident Friedrich Ebert im Krisenjahr 1923 gegen die Republikfeinde erfolgreich erwehrt. Insofern bedeuten die mithilfe der Notverordnungen regierenden Präsidialkabinette nach 1930 un- ter dem Zentrumspolitiker Brüning nicht notwendigerweise eine Abkehr von der Weimarer Verfassung. Das möchte ich hier gerade mit Blick auf die Verwaltungsantwort festhalten. Denn was zur Etablierung der monierten Präsidialkabinette führte, war ja im Frühjahr 1930, bevor eine demokratische Mehrheit im Reichstag nicht mehr gegeben war, der Streit der Demokraten untereinander, als das Bündnis aus Zentrum, Liberalen und SPD an der eigent- lich nebensächlichen Frage der Erhöhung der Arbeitslosenversicherung zerbrach. Dass Hin- denburg selbst, nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933, diesem weitgehend freie Hand bei der Errichtung von Diktatur und Einparteienstaat ließ, macht ihn in der Tat zu einem der Totengräber der Weimarer Republik. Daran ändert auch nichts, dass Hindenburg mit Blick auf seine Soldaten bei antisemitischen Maßnahmen noch 1934 bremste. Das ist spätestens seit der Biografie von Wolfram Pyta wissenschaftlicher Konsens. Freilich bleibt es leider auch eine Tatsache, dass die Weimarer Republik eine Republik war, die spätestens seit Juli 1932 ausweislich aller Wahlergebnisse die Unterstützung der absolu- ten Mehrheit der Deutschen verloren hatte. Vielleicht war es dieser Umstand und die Tat- sache, dass die Zeitgenossen nach 1945, darunter war auch mein Großvater, die Zeitum- stände präsenter und anders beurteilt haben als wir heute. War dies der Grund dafür, dass in Karlsruhe wie in vielen anderen deutschen Städten ein Unterschied zwischen den Nazis und Hindenburg gemacht wurde? Immerhin war Hindenburg 1932 der Präsidentschafts- kandidat aller Demokraten, weil niemand sonst Hitler an der Wahlurne hätte stoppen kön- nen. Oberbürgermeister Hermann Veit, SPD, Reichsminister in der Weimarer Republik und sein Stadtrat, zumeist Politikerinnen und Politiker, die in der inneren Emigration als Opposi- tionelle oder als Widerstandskämpfer das NS-Regime und den Krieg überstanden haben, haben hier einen Unterschied gemacht. Einen Unterschied, den wir auch heute aus Sicht meiner Fraktion respektieren sollten, zumal sie ja zeitgleich die Umbenennung der Hinden- burgstraße in die Erzbergerstraße gegen den zum Teil heftigen Widerstand der Anwohner durchgesetzt haben, was ja überhaupt keine Zweifel daran lässt, dass ihnen Hindenburgs problematische Rolle damals bewusst war. Für sie, die mit viel mehr Recht als wir Nachge- borenen darüber urteilen konnten, hat es offenbar gereicht, die vormalige Hindenburg- straße nach einem der Märtyrer der deutschen Demokratie, dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger, zu benennen, zumal ja, wie auch von der Verwaltungsvorlage ausge- führt, die Ehrenbürgerwürde mit dem Tod Hindenburgs erloschen war. Diese Frage ist also erledigt. Aus unserer Sicht gilt beides auch heute noch. Konsequenterweise werden wir uns deshalb bei der Abstimmung entweder der Stimme enthalten oder dagegen stimmen, denn zu einem Denkmalsturm taugt diese Frage nicht. Stadträtin Ernemann (SPD): So eine ausführliche Geschichtsstunde wie vom Kollegen Krug erteile ich Ihnen nicht, aber ein bisschen muss ich auch in die Historie gehen. Der – 3 – Bürgerausschuss der Stadt Karlsruhe hat im Jahre 1915 Paul von Hindenburg die Ehrenbür- gerschaft aufgrund der aus damaliger Sicht erfolgreichen militärischen Tätigkeit im Ersten Weltkrieg verliehen. Nach der militärischen Niederlage 1918 war er es, der dem damaligen Kaiser riet, das Land zu verlassen. Mit Abschluss des Versailler Vertrages nahm er im Juli 1919 auf eigenen Wunsch seinen Abschied. Nachdem beim ersten Wahlgang zum Reichs- präsidenten am 29. März 1925 kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhalten hatte, erklärte sich Hindenburg als Kandidat bereit und wurde am 26. April 1925 im Alter von 77 Jahren als Nachfolger Friedrich Eberts zum Reichspräsidenten gewählt. Er ist damit bis heu- te das einzige deutsche Staatsoberhaupt, das je vom Volk direkt gewählt wurde. Bei der Reichspräsidentenwahl 1932 wurde Hindenburg auf weitere sieben Jahre zum Reichspräsi- denten gewählt, wobei er von allen demokratischen Parteien, einschließlich der Sozialde- mokraten, unterstützt wurde. Damit verhinderte er, dass sein Gegenkandidat Adolf Hitler zum Reichspräsidenten gewählt wurde. Diese Vita alleine rechtfertigt es sicherlich nicht, Hindenburg die einmal verliehene Ehrenbürgerschaft abzuerkennen. Richtig ist aber auch, dass Hindenburg durch seine verhängnisvolle Entscheidung am 30. Januar 1933, Adolf Hit- ler zum Reichskanzler zu berufen, das Ende der Weimarer Republik besiegelt und Hitler den Weg zur Diktatur, zur nationalsozialistischen Schreckensherrschaft geebnet hat. Dies recht- fertigt auch aus Sicht meiner Fraktion die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft als symboli- schen Akt anlässlich des hundertsten Geburtstages der Weimarer Republik im kommenden Jahr. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Lieber Kollege Krug, ich bin ehrlich gesagt überrascht, aber ganz offensichtlich ist ja auch Geschichtsbetrachtung eine Frage der Sichtweise. Nur ein Satz zu der Interpretation der Notverordnungen: Dass Hindenburg die Notverordnungen, die in der Weimarer Verfassung standen, missbraucht hat, ist ja glaube ich relativ unstrittig, auch dass Ebert sie irgendwann genutzt hat, macht jetzt diese Tatsache nicht besser oder schlechter, sondern das hat eher dazu geführt, dass man dann 1949 schlau genug war, solche Instrumente wegzulassen - soviel nur dazu. Ich möchte eigentlich als erstes der Stadtverwaltung und der Stellungnahme meinen Dank und den Dank meiner Fraktion aus- sprechen, weil die unglaublich ausführlich, sehr historisch fundiert und politisch sehr klar positioniert ist. Natürlich auch ein Dank an die KULT-Fraktion für die kritische Lektüre der Ehrenbürgerliste unserer Stadt. Wir schließen uns dem Antrag sehr gerne an. Ich finde, wir finden, es ist beruhigend zu lesen und hier im Gemeinderat zu hören, dass demokratische Basics ein so breites Fundament haben. Diesem Mann die Ehrenbürgerschaft abzuerken- nen, ist, ich zitiere aus der Stellungnahme der Verwaltung „angebracht“ und mehr als das. Da stimme ich auch nicht mit Ihnen überein, Kollege Krug, das fängt nicht am Ende der Weimarer Republik an, sondern das fängt am Anfang an. Ein Mann, der mit der Dolchstoß- legende die Kriegslüge des Ersten Weltkriegs in die Welt gesetzt hat, der per Notverord- nungen kurz nach der Machtübergabe an Hitler mit der sogenannten Reichstagsbrandver- ordnung die Grundrechte außer Kraft gesetzt hat, der mit dem Ermächtigungsgesetz die Gewaltenteilung aufgehoben und damit der Regierung Hitler und Hitler selbst ermöglicht hat, als Regierung Gesetze selbst zu erlassen, hat seine Ehrenbürgerschaft in dem demo- kratischen Gemeinwesen längst verwirkt. (Beifall) Mit der Aberkennung befinden wir uns mit Blick auf viele andere Städte in sehr guter Ge- sellschaft. Wir GRÜNEN freuen uns darüber, dass - ich zitiere noch einmal aus der Stellung- – 4 – nahme der Verwaltung – wir uns hier mit breiter Mehrheit eine „demokratische Traditions- bildung“ zum Leitmotiv machen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich habe mehrmals auch in diesem Saal meine Bewunderung für die deutsche Erinnerungskultur ausgedrückt. Gerade dieser konstruktive Umgang mit der Abarbeitung der historischen Realität, war für mich ein wichtiger Grund die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ich bin ganz viel in der Welt unterwegs. Die deutsche Abarbeitung einer grausamen Diktatur ist keine Selbstverständlichkeit. Ich habe in Peking gesehen, wie man noch den Diktator Mao verehrt, ja nahezu anbetet. Ich habe im Kreml in Moskau die lange Schlange von Menschen vor dem Mausoleum von Diktator Lenin gese- hen, und rundum in Russland habe ich erfahren, wie man noch an vielen Stellen den Dikta- tor Stalin ehrt. Ich habe in Phnom Penh erlebt, wie schmerzhaft es für Kambodscha ist, diese grausame Terrorzeit zu verarbeiten. Wir verfolgen zurzeit wie Spanien versucht, den Diktator Franco von seinem Ehrengrab zu entfernen. Ganz anders ist es glücklicherweise hier in Deutschland. Nach ein paar Jahrzehnten mit Schweigen und einer Zeit mit Diskussi- onen über den Begriff „kollektive Schuld“, hat Deutschland seinen eigenen Weg gefun- den. Der Naziterror wird als Warnung für eine zukünftige Stabilisierung unserer relativ jun- gen Demokratie benutzt. Wir haben gerade den Volkstrauertag als Warnung gegen Krieg zelebriert und den jüdischen Friedhof besucht. Wir sind sehr viele, die unsere Kriegsgräber unterstützen, gerade mit dieser Absicht. Wir haben jedes Jahr hier in diesem Saal beeindru- ckende Vorträge zu Ehren von Reinhold Frank. So können wir glücklicherweise viele gute Beispiele für die deutsche Erinnerungskultur nennen. Die letzten Jahre hat eine neue Be- wegung angefangen, Straßennamen werden geändert, Denkmäler entfernt oder geändert, weil unsere Generation gerade diese Personen oder diese Ereignisse heute anders betrach- tet als unsere Vorgänger. Diese Bewegung ist nicht ohne historische, intellektuelle und ethische Probleme zu sehen. Unsere Geschichte ist auch die Realität, dass unsere politi- schen Vorgänger eine andere Auffassung gehabt haben als unsere heutige es ist. Am 26. März 1915 stimmte der Bürgerausschuss auf Antrag des Stadtrats der Verleihung des Eh- renbürgerrechts an von Hindenburg zu. Diese Entscheidung ist auch eine historische Wirk- lichkeit, die wir nicht entfernen, vertuschen oder camouflieren können oder sollen. Von Hindenburg war Ehrenbürger. Er ist tot, und mit dem Tod der geehrten Person erlischt die Ehrenbürgerschaft ohnehin, da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt. Der Akt der Verleihung erledigt sich auf andere Weise. Einer Aufhebung bedarf es nicht, deshalb ist dieser Antrag nur von symbolischem Charakter. Eine Entziehung der Ehrenbürgerschaft nach dem Tod ist somit rein rechtlich bedeutungslos. Damit ist das Thema für uns erledigt. Wir sehen keinen Bedarf für eine Abstimmung und wollen uns deshalb enthalten. Stadtrat Krug (CDU): Da ich persönlich angesprochen worden bin, erlauben Sie mir bitte noch zwei oder drei Anmerkungen. Lieber Kollege Hodapp, ich habe ausdrücklich gesagt, dass Hindenburg zu einem Zeitpunkt, als die Weimarer Republik noch intakt war, das war im Jahr 1928/29, bereits den autoritären Staat und die Ablösung der Weimarer Republik plante. Zu einer Zeit als übrigens fast alle Politiker der SPD, der Demokraten, des Zentrums, der DVP und der DDP überrascht waren, dass der bekennende Monarchist Hindenburg sich so treu und stabil an die republikanische Verfassung gehalten hat. Das zum einen, und zum anderen habe ich ausdrücklich bei den Notverordnungen die Regierung des Zent- rumspolitikers Brüning genannt. Man könnte auch noch General Kurt von Schleicher er- wähnen, der ja nach dem traurigen Intermezzo des rechtsautoritären von Papen kam, der ja versucht hat, mithilfe der Gewerkschaften und einer Querfront im letzten Moment die Machtübernahme zu verhindern. Damals gab es Planspiele im Reichswehrministerium, was – 5 – passieren würde, wenn die Reichswehr die Macht im Dezember 1932 übernehme, und ihre Einschätzung war, es würde den Bürgerkrieg herbeiführen. Davor ist Hindenburg zurück- geschreckt. Es war nachträglich gesehen ein Fehler, aber ein Fehler aus der Zeit heraus, und ich will unsere Argumente noch mal zusammenfassen. Kein Zweifel daran, dass Hin- denburg nicht als Symbolfigur für eine Demokratie taugt, Zitat „er war ein Totengräber der Weimarer Republik“. Aber unsere Argumente sind zweierlei, erstens rechtlich, Kollege Høyem von der FDP hat es gesagt, die Ehrenbürgerwürde ist erloschen. Wir stimmen nach unserer Sicht über etwas ab, was sich erledigt hat. Zweitens, ich nenne es mal moralisch, mangels eines anderen Begriffs: Die Zeitgenossen 1945, die über jeden Zweifel erhaben waren – bei den Stadträten 1945 und 1946 war kein belasteter dabei, da war nicht einmal ein Mitläufer dabei-, die haben die Frage anders beurteilt. Diesem Urteil - nicht nur aus persönlicher Sicht oder aus familiärer Sicht - hat sich meine Fraktion angeschlossen. Ich bestreite niemanden das Recht und den moralischen Impetus, eine andere Sicht zu haben, aber sie sollten sie uns auch nicht bestreiten. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Ich möchte jetzt gar nicht auf den Kollegen Krug direkt ein- gehen, sondern akzeptiere die Gegenrede völlig, nur ich habe jetzt die Stadtverwaltung für ihre Antwort so gelobt und bleibe auch dabei, dass ich das, was die öffentliche Wahrneh- mung anbelangt, eine hervorragende Stellungnahme finde, aber vielleicht muss man die Stadtverwaltung jetzt doch tadeln, denn ich habe die letzten zwei Abschnitte auch dreimal gelesen und glaube, sie beim vierten Mal verstanden zu haben. Dort hebt die Stadtverwal- tung ganz stark auf das Rechtliche ab, aber eigentlich endet doch die Stellungnahme da, wo es vor den letzten zwei Abschnitten um die öffentliche Wahrnehmung geht. Ich verste- he jetzt überhaupt nicht, warum wir so darauf abheben, dass es rechtlich keinen Sinn macht – der steht in der Liste! Das ist die öffentliche Wahrnehmung! Diese ganze schöne Stellungnahme bezieht sich darauf, wir wollen etwas tun für die öffentliche Wahrnehmung und eine demokratische Traditionsbildung. Ja, es ist rechtlich egal, aber es ist nicht egal, was die öffentliche Wahrnehmung anbelangt! Deswegen steht noch am Ende des drittletz- ten Abschnittes „ist angebracht und wird empfohlen“ und weiter unten steht „es ist recht- lich nicht von Belang“, aber, ich sage es noch mal, es ist von Belang, was die öffentliche Wahrnehmung anbelangt und dass - da sind wir uns ja völlig einig - der Totengräber der Weimarer Republik nach wie vor in der Wahrnehmung Ehrenbürger der Stadt Karlsruhe ist, und das sollte nicht sein. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich wollte nicht, dass um dieses Thema eine große Diskussion geführt wird, die wurde aber jetzt von anderen eröffnet. Es steht in der Verwaltungsstel- lungnahme, der rechtliche Charakter einer posthumen Aberkennung der Ehrenbürger- schaft ist rechtswissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Egal ob es nur eine symbolische Entscheidung, ein symbolischer Akt ist oder ein Akt, der auch rechtliche Folgen hat, bin ich der Meinung, dass es auf jeden Fall eine Sache des Gemeinderates ist, darüber zu ent- scheiden. Deswegen habe ich die Verwaltungsstellungnahme so verstanden, dass die Ver- waltung entsprechend eine Beschlussvorlage im Laufe des nächsten Jahres in den Gemein- derat mit entsprechendem Inhalt als symbolischen Akt einbringen möchte. Es ist ja auch so, dass sich aus einer Ehrenbürgerschaft viele Dinge ergeben, die posthum wirken und nicht mit dem Tod erlöschen, beispielsweise der Eintrag in die Liste der Ehrenbürger der Stadt und auch das Recht auf ein Ehrengrab. Rein theoretisch gäbe es jetzt noch die Möglichkeit, wenn die Nachfahren von Hindenburg ihn vorhätten umzubetten, dann hätte er in Karlsru- he, so lange er hier noch als Ehrenbürger gilt und es keinen anderen Beschluss des Ge- meinderates gibt, das Recht auf ein Ehrengrab der Stadt. Also rechtlich ist es nicht so ganz – 6 – klar, dass man sagen könnte, aus rechtlichen Gründen bräuchte man überhaupt keine Ent- scheidung zu treffen. In der Tat geht es auch um unser demokratisches Geschichtsbild und natürlich, Herr Kollege Krug, ist es so, dass wir nicht wegen der Regierungszeit von Brüning Herrn Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde aberkennen würden. Auch warum es damals zum Bruch der Großen Koalition kam, kann nicht so eindeutig historisch betrachtet werden, wie Sie das dargestellt haben. Es gab durchaus die großen Vorbehalte von Paul von Hindenburg gegen die SPD, und er wollte auf jeden Fall die SPD aus der Regierung herausdrängen und bot deswegen an, das Regieren per Notverordnung zu ermöglichen, damit man die SPD aus der Regierung rausbekommt. Er hat sich damit gegen Marxismus und Parlamentarismus gewendet. Aber es geht vor allem darum, dass er ab 1932 die Not- verordnungen ganz anders angewandt hat, als sie davor jemals angewandt wurden, er hat nämlich damit ganz klar gegen das Parlament agiert und das Parlament mehrfach aufgelöst innerhalb von einem halben Jahr. Dreimal hat er das Parlament aufgelöst, um zu verhin- dern, dass das Parlament seine Notverordnungen aufhebt und seine verfassungsmäßigen Rechte wahrnimmt. Genau aus diesen Gründen konnte es überhaupt erst zu dieser Ent- wicklung kommen. Er war ein überzeugter Unterstützer des Nationalsozialismus im ersten Jahr. Von daher halten wir es für vollkommen notwendig, ihn aus dieser Liste der Ehren- bürger zu streichen. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Ich möchte nicht so tief in eine Geschichtsausei- nandersetzung einsteigen, aber das eine, was Tom Høyem gesagt hat, das hat mich schon tief beeindruckt. Der Umgang mit unserer Geschichte, auch mit den schwarzen Flecken, die wir in unserer Geschichte haben, der zeichnet Deutschland aus, indem wie wir es auf- gearbeitet haben. Meine Sorge ist ein bisschen, dass wir mit dem heutigen Blick mit dem großen Radierer in die Geschichte reingehen und verschiedene Dinge ausradieren. Ich kann aber auch verstehen, dass dieser Mann, der in unserer Liste der Ehrenbürger noch drin- steht, dass man ihn gerne rausradieren würde, das ist nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es eine gewisse Spannung, die ich in uns nicht auflösen kann. Wir werden uns auf jeden Fall enthalten. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): In den 1920ern gab es eine Arbeiterbewegung und man hatte Angst, es könnte vielleicht eine Stimmung für eine andere Gesellschaft geben, die vielleicht einen sozialistischen Charakter hat. Man hat dann auch Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet, und dann haben sich die sogenannten demokratischen Parteien, die hier schon tausendmal erwähnt wurden, eher - ich sage es jetzt verkürzt - dazu ent- schlossen, zuzulassen, dass Nazis an die Macht kommen, anstatt dass man das Risiko ein- geht und vehement gemeinsam steht, um das zu verhindern. Weil immer wieder Gefahren auch heute bestehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich fast 20 Jahre in diesem Haus immer wieder meinen Appell gebracht und im Übrigen haben wir uns fast immer - bis zuletzt, da kriselt es ein bisschen - gemeinsam daran gehalten. Der frühere OB hat es, finde ich sehr gut gemacht, der neue OB auch, dass wir in einer einzigen Frage zusammenhalten. Wir können uns streiten um alle politischen Themen, nicht jedoch bei einem, da müssen wir alle unsere Unterschiede zurückstellen, wenn es um faschistoide Richtung, um rechte Tendenzen geht. Wir wissen alle, dass wir im Moment in Europa, in der Welt Probleme dieser Art haben und rechte Tendenzen im Vormarsch sind, und wir sind alle aufgerufen, gelernt zu haben aus der Geschichte und zusammenzuhalten. Ich möchte darauf hinwei- sen, Ehrenbürger zu schaffen sind Symbole, und es hat nichts mit rechtlich zu tun. Es ist heute spätestens an der Zeit, bei dem was in der Welt und in Europa passiert, dass wir – 7 – auch symbolische Zeichen setzen. Ich fände es wirklich sehr gut, wenn wir hier alle ge- meinsam abstimmen. Die Linke wird diesem Antrag zustimmen. Der Vorsitzende: Jetzt waren es alle Wortbeiträge. Wir haben ja in der Antwort der Ver- waltung dargestellt, dass es in dem Sinne keine Aberkennung geben kann, aber dass es eine Streichung von dieser Liste gibt. Wobei ich Ihnen auch da den Vorschlag machen würde, dass man es nicht komplett von der Liste streicht, sondern in einem eigenen Ab- schnitt hinzufügt, wann sie verliehen wurde und wann sie gestrichen wurde, weil wir soll- ten auch nicht Geschichtsklitterung betreiben, indem wir das sozusagen völlig tilgen, denn das wäre dann ein sich im Nachhinein Besserstellen, als damals der Stadtrat die Situation gewürdigt hat. Wenn wir uns mit dieser Begrifflichkeit von Streichen dann jetzt hier auf- machen zu einem Beschluss, dann wird, glaube ich dem Willen der Antragsteller Rechnung getragen und wir kommen dazu, die Sache heute abzuschließen. Es macht keinen Sinn darüber noch einmal im nächsten Jahr eine Beschlussvorlage auf den Tisch zu legen. Inso- fern bitte ich jetzt um Ihr Votum - das ist eine deutliche Mehrheit. Ich bedanke mich noch einmal, dass Sie sich meinem Vorschlag anschließen, dass wir es nicht einfach tilgen, son- dern dass wir nur darauf hinweisen: Verliehen 1915, gestrichen 2018, das Ganze in einem eigenen Absatz. Damit glaube ich, werden wir dem, was Sie ausdrücken wollen, gerecht, ohne dass wir die Geschichte jetzt umschreiben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Dezember 2018