Kreative und junge Potentiale fördern und nutzen

Vorlage: 2018/0807
Art: Antrag
Datum: 08.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2018

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0807 Kreative und junge Potentiale fördern und nutzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 21 x Zur Förderung kreativer und junger Potenziale überarbeitet die Verwaltung die bisherigen Aus- schreibungskriterien - insbesondere im Bereich der städtebaulichen und architektonischen Ge- staltung - um Studierenden und „jungen Büros“ die Teilnahme an städtischen Wettbewerben und Mehrfachbeauftragungen zu vereinfachen. Begründung: Durch die bisherige Ausschreibungspraxis, insbesondere durch die Forderung nach entspre- chenden Referenzprojekten, wird Studierenden und „jungen Büros“ der Zugang zu städtischen Wettbewerben und Mehrfachbeauftragungen deutlich erschwert. Um Antworten auf die Fra- gen der Stadtplanung und der Architektur von heute zu finden, sollten die Planer*innen von morgen vermehrt und frühzeitig eingebunden werden. Die Ideen für die Stadt und das Bauen von morgen entstehen, jenseits etablierter Wege, häufig in den Hochschulen und „jungen Bü- ros“. Eine neue Ausschreibungspraxis würde im Sinne einer „Win-Win-Situation“ allen Beteilig- ten die Möglichkeit geben, diese jungen und kreativen Potenziale vermehrt und frühzeitig zu fördern und zu nutzen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Michael Zeh

  • Stellungnahme TOP 21
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0807 Dez. 6 Kreative und junge Potentiale fördern und nutzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 11.12.2018 21 x Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe führt regelmäßig konkurrierende Verfahren durch, an denen auch „junge Büros“ - obwohl diese Gruppe nicht von den Berufsverbänden besonders definiert oder geson- dert erfasst wird - beteiligt werden. Dies erfolgt unterhalb des EU-Schwellenwertes bei Mehrfachbeauftragungen durch Auswahl geeigneter Teilnehmer. Bei vergaberechtlich vorgeschriebenen EU-weiten Ausschreibungen wird dies nach rechtlicher Prüfung über Setzen von Teilnehmenden sowie vereinfachten Auswahlkriterien durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zur Förderung kreativer und junger Potentiale überarbeitet die Verwaltung die bishe- rigen Ausschreibungskriterien – insbesondere im Bereich der städtebaulichen und ar- chitektonischen Gestaltung – um Studierenden und „jungen Büros“ die Teilnahme an städtischen Wettbewerben und Mehrfachbeauftragungen zu vereinfachen. In Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Architektenkammer Karlsruhe wurde bereits seit Anfang 2018 bei Planungswettbewerben und Vergaben von Planungsleistungen im Hoch- baubereich, die sich hinsichtlich Aufgabenstellung und Komplexität auch für Berufsanfänger oder kleinere Büros eignen und wo dies rechtlich möglich ist, dazu übergegangen, die Hürden für eine Teilnahme solcher Planungsbüros an den Verfahren erheblich zu senken. Zu diesem Zweck wurden bei geeigneten Verfahren die bisher üblichen Anforderungen für die Teilnahme am Verfahren, mithin die Auswahlkriterien, deutlich vereinfacht. Damit die Qualität des Leistungswettbewerbs nicht unter den erleichterten Zulassungsvoraus- setzungen leidet, wird dort, wo dies rechtlich vertretbar erscheint, eine bestimmte Anzahl von erfahrenen Planungsbüros, die die Eignungskriterien im jeweiligen Fall erfüllen, vorab als Teil- nehmer gesetzt. Die Qualifizierung der übrigen Bewerber zur Teilnahme am Verfahren erfolgt in der Rangfolge der Erfüllung der Auswahlkriterien. Bei gleich qualifizierten Bewerbern entschei- det das Los. Dies wurde bei den Wettbewerbsverfahren für die Sporthalle Moltkestraße, die Sporthallen Schulzentrum Süd-West und die Kindertagesstätte Sybelstraße bereits angewendet. Alle drei Verfahren laufen derzeit noch, es kann noch keine abschließende Aussage über die Qualitäten der Teilnehmer getroffen werden. Während das Setzen von Bewerbern bei Planungswettbewerben unterhalb des Schwellenwertes in der Regel unproblematisch möglich und rechtlich zulässig ist, wird diese Vorgehensweise bei Vergabeverfahren im Bereich oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes von derzeit 221.000,00 Euro netto in Rechtsprechung und Literatur durchaus unterschiedlich beurteilt. Die Verwaltung prüft im jeweiligen Einzelfall, ob das Setzen von Teilnehmern mit den Anforderun- gen des Vergaberechts vereinbar ist. Bei Mehrfachbeauftragungen, die in der Regel unterhalb des EU-Schwellenwertes durchgeführt werden, werden vom Auftraggeber ausgewählte Planungsbüros am Verfahren beteiligt. Hier wurde bei den laufenden Verfahren eine ausgewogene Mischung von etablierten Planungsbü- ros und „jungen Büros“ beteiligt. Außerdem ist die Verwaltung gehalten, im Hinblick auf die Gleichbehandlung die Auswahl an Teilnehmenden zu streuen, um einer Vielzahl von qualifizier- ten Freiberuflern den Zugang zu Aufträgen zu ermöglichen. Problematisch erweist sich hierbei, dass zur Einordnung als „junges Büro“ nicht auf eine von den Berufsverbänden definierte oder gesondert erfasste Gruppe zurückgegriffen werden kann. Den Architektenlisten der Berufsver- bände kann beispielsweise nicht entnommen werden wie alt die Büroinhaber sind, wann sie Ihren Ausbildungsabschluss erreicht haben oder wann das Büro gegründet wurde. Das bedeu- tet, dass nur auf Bewerbungsunterlagen, die die Büros bei der Verwaltung eingereicht haben, zurückgegriffen werden kann. Studierenden kann die Verwaltung direkt keine Planungsaufträge für Hochbauten erteilen, da die Umsetzung nur an bauvorlageberechtigte Personen erfolgen kann. Die Verwaltung ermutigt aber etablierte Büros, Arbeitsgemeinschaften mit Studierenden zu bilden, um junge Architekten und gegebenenfalls auch Studierende an größeren Verfahren zu beteiligen. Im Rahmen von Planungswettbewerben, die im Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes aus- getragen wurden, hat die Verwaltung im Bereich der Stadtplanung bei Bewerbungsverfahren „junge Büros“ über das Datum des Diploms ebenfalls schon mit berücksichtigt. Dabei hat sie auch die geforderten Referenzen für Berufseinsteiger angepasst, indem z. B. der Erfolg bei ei- nem studentischen Wettbewerb oder die Mitarbeit an einem Projekt in verantwortlicher Position in einem bestehenden Büro bewertet wurden. Beispiele hierfür sind der Realisierungswettbe- werb Rahmenplan Neureut-Zentrum III oder der Städtebauliche Ideenwettbewerb Zukunft Nord.

  • Protokoll TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Kreative und junge Potentiale fördern und nutzen Antrag: SPD Vorlage: 2018/0807 Beschluss: Verwiesen in den Planungsausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Es ist schade, wenn man eine Sache gut kann, es aber nicht zeigen darf. Deshalb gilt es, kreative und junge Potenziale auch im Bereich der Planung zu fördern. Karlsruhe versteht sich als junge und kreative Stadt, und das heißt für uns als SPD- Fraktion auch, jungen Planerinnen und Planern vermehrt eine Chance zu geben. Hier könn- te die Stadt Karlsruhe eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Stadt von morgen wird in den Köpfen der jungen Planerinnen und Planer geplant. Wenn man sieht, wie lange Planungs- prozesse dauern, dann brauchen wir diese Potenziale. Letztendlich, wenn Arrivierte die Stadt planen, die Stadt von morgen, in denen zukünftige Generationen leben sollen und leben müssen, dann trifft es nicht den Kern. Es gibt das Beispiel von Weimar - nächstes Jahr feiern wir hundert Jahre Bauhaus – und die Stadt Weimar hat damals nicht die Offen- heit gehabt, sich den Gedanken des Bauhauses zu öffnen. Die Konsequenz war, dass die Denker nach Dessau abgewandert sind. Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass es da erste Ansätze gibt, aber aus unserer Sicht geht da mehr. Wir sehen es als Auftrag an alle Betei- ligten, sowohl an die Verwaltung, an die Politik aber auch letztendlich an die Standesorga- nisationen, speziell an die Architektenkammern, hier neue Wege zu gehen, versuchen Hür- den abzubauen. Selbstverständlich gibt es Grenzen im Rahmen des Vergaberechts, aber was wir brauchen, nach unserer Vorstellung, ist ein Standard, und hier würden wir uns eine vertiefte Diskussion im Planungsausschuss wünschen, sodass entsprechend die Ideen – 2 – mal vorgestellt werden, vielleicht auch, dass Karlsruhe hier Vorreiter sein kann und sozusa- gen im Bereich Planung auch ein Leuchtturm sein kann. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Kollege Fechler, tue Gutes und rede darüber, das kann man zu Ihrem Antrag sagen. Es ist richtig, was Sie gesagt haben, es ist pure Nachwuchsarbeit, die wir fördern könnten. Wir sehen das genauso, aber sicherlich ist es richtig, dass wir ge- setzliche Rahmenbedingungen einzuhalten haben, und es ist richtig, dass man bei diesem Antrag, wenn es zu einem runden Tisch kommen soll, bitte die Kammern dazu einschaltet, Architektenkammern und so weiter, um so eine Lösung zu bekommen. Es ist sicherlich richtig, dass in der Jugend die Chance für morgen liegt. In diesem Sinne sollten wir dem Antrag auf Verschiebung in den Planungsausschuss zustimmen. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ich denke, junge Potenziale fördern, will in Karlsruhe jeder, und dafür stehen wir ja auch. Ich denke, die Vorredner haben schon alles gesagt, wir kön- nen darüber auch gerne noch mal im Planungsausschuss reden. Man muss aber durchaus auch sagen, dass die Stellungnahme der Verwaltung zeigt, dass das Thema schon längst bei der Stadt Karlsruhe angekommen ist, das hier schon viele gute Ansätze bestehen, um es jungen Unternehmern leichter zu machen hier für architektonische Ausschreibungen tatsächlich einen Zuschlag zu erhalten und sich bewerben zu können. Der Vorsitzende: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Pflicht dazu, Referenzprojek- te vorzuweisen, ja nicht etwas damit zu tun hat, die jungen Büros auszuschließen, sondern dass Sie uns dann, wenn ein Büro später mal im Bauablauf die Sache in den Sand setzt, natürlich immer fragen würden, ob die denn ein ähnliches Projekt überhaupt schon mal vorher gemacht haben. Dazwischen müssen wir einen vernünftigen Weg finden, darauf möchte ich nur hinweisen. Ich finde die Idee gut, dass wir es im Planungsausschuss noch mal fachlich vertiefen und auch mit Vergaberecht und solchen Dingen spiegeln. Wenn Sie einverstanden wären, würden wir dann so vorgehen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Dezember 2018