Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)

Vorlage: 2018/0805
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2018

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Entwässerung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Absatz1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Juni2018(GBl.S.221), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetzvom 07. November 2017(GBl. S.592,593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am11.Dezember2018folgende Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen: 1,45Euro je m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) zuzüglich 3,83Euro je 10 m² versiegelte Fläche und Jahr (Niederschlagswassergebühr). (2) Die Gebühr für Grubeninhalte beträgt 4,47Euro je m³. (3) Für die Einleitung von Grundwasser gem. § 3 Absatz2 Nummer3, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr 0,42Euro je m³. Für die Einleitung von Grundwasser gem. § 3 Absatz2 Nummer3, das dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr 1,45Euro je m³. (4) Für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung von Messeinrichtungen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer2sowie § 3 Absatz7, die nicht zugleich der Wassergeldberechnung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH dienen, erheben die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ein Entgelt nach dem jeweils gültigen Tarif für die Benutzung von Wasserzählern (Messpreis). (5)Im Falle einernach Erlassder Satzung eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die entsprechende Steuer kann ab dem Geltungsbeginn der Steuer vom Gebührenpflichtigen gefordert werden.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung trittam1.Januar2019in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2a Entwässerung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 a Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2019 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2019 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 9240 0000Personalaufwendungen10.953.100 3.005.080 7.948.020 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen11.024.260 1.281.929 9.742.331 4300 0000Transferaufwendungen170.000 11.220 158.780 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.201.700 375.802 825.898 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.067.762 835.433 2.232.330 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten26.416.822 5.509.463 20.907.359 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen13.365.914 9811 0000Kalkulatorische Zinsen7.788.026 Summe kalkulatorische Kosten21.153.940 7.908.888 13.245.052 Summe Kosten47.570.762 13.418.351 34.152.411 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.000 - 195.808 - 154.192 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte170.000 - 77.836 - 92.164 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen5.800.000 - 429.263 - 5.370.737 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen- - - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.295.500 - 724.767 - 570.733 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)7.615.500 - 1.427.674 - 6.187.826 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen775.570 - 364.377 - 411.193 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)362.759 - 157.139 - 205.620 - Summe kalkulatorische Erlöse1.138.329 - 521.516 - 616.813 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)8.753.829 - 1.949.190 - 6.804.639 - - Gesamtergebnis Plan 201938.816.933 11.469.161 27.347.772 Nicht gebührenfähige Kosten139.968 - 43.864,00 - 96.104 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung38.676.965 11.425.297 27.251.668 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 11,0677861535745%37,4667178887132%0% 4.280.684 - 4.280.684 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung34.396.281 7.144.613 27.251.668 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Überdeckung aus 2015827.877,44 - - 827.877,44 - Überdeckung aus 201675.492,16 - - 75.492,16 - Summe903.369,60 - - 903.369,60 - Gebührenbedarf 201933.492.911,40 7.144.613,00 26.348.298,40 13.245.052 7.908.888 TBA E1 HL Kalkulation 2019 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 2a Plan 19 Kost.Verteilung

  • Anlage 2b Entwässerung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 b Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2020 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2020 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 9240 0000Personalaufwendungen11.841.730 3.248.883 8.592.847 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen11.024.260 1.281.930 9.742.330 4300 0000Transferaufwendungen170.000 11.220 158.780 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.201.700 375.802 825.898 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.074.833 839.727 2.235.105 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten27.312.523 5.757.562 21.554.961 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen14.020.158 9811 0000Kalkulatorische Zinsen7.925.807 Summe kalkulatorische Kosten21.945.965 8.036.446 13.909.519 Summe Kosten49.258.488 13.794.008 35.464.480 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.000 - 195.808 - 154.193 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte170.000 - 77.836 - 92.165 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen5.800.000 - 429.262 - 5.370.738 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen- - - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.295.500 - 724.767 - 570.733 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)7.615.500 - 1.427.672 - 6.187.828 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen785.480 - 359.420 - 426.060 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)355.396 - 149.028 - 206.368 - Summe kalkulatorische Erlöse1.140.876 - 508.448 - 632.428 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)8.756.376 - 1.936.120 - 6.820.256 - - Gesamtergebnis Plan 202040.502.112 11.857.888 28.644.224 Nicht gebührenfähige Kosten150.530 - 46.642,00 - 103.888 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung40.351.582 11.811.246 28.540.336 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 10,9716180635304%37,4831035412270%0% 4.427.222 - 4.427.222 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung35.924.360 7.384.024 28.540.336 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Überdeckung aus 20162.840.000,00 - 240.000,00 - 2.600.000,00 - Überdeckung aus 2017- - - Überdeckung saldiert2.840.000,00 - 240.000,00 - 2.600.000,00 - Gebührenbedarf 202033.084.360,00 7.144.024,00 25.940.336,00 13.909.519 8.036.446 TBA E1 HL Kalkulation 2020 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 2b Plan 20 Kost.Verteilung

  • Anlage 3a Entwässerung
    Extrahierter Text

    WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke17.280.0001,4525.056.000 Menge 2017: 17,2 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA780.0001,451.131.000 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA60.0001,4587.000 Summe volle Gebühr18.120.00026.274.000 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,42 €/m³115.0000,4248.300 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung:4,47 €/m³5.8004,4725.926 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr120.80074.226 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt18.240.80026.348.226 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.633.000 3,83 7.136.439 SummeSchmutzwasserNiederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 201933.484.665,0026.348.226,007.136.439,00 Gebührenbedarf 201933.492.911,4026.348.298,407.144.613,00 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-8.246,40-72,40-8.174,00 Kostendeckungsgrad100%100%100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 8.246,40 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2019 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 120.800 m³ angenommen. TBA E1 HL Kalkulation 2019 Stand 2018.10.19.xlsx Anl.3a Wassermengen 19

  • Anlage 3b Entwässerung
    Extrahierter Text

    WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke17.345.0001,4525.150.250 Menge 2017: 17,2 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA433.0001,45627.850 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA60.0001,4587.000 Summe volle Gebühr17.838.00025.865.100 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,42 €/m³115.0000,4248.300 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung:4,47 €/m³5.8004,4725.926 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr120.80074.226 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt17.958.80025.939.326 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.633.000 3,83 7.136.439 SummeSchmutzwasserNiederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 202033.075.76525.939.3267.136.439 Gebührenbedarf 202033.084.36025.940.3367.144.024 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-8.595-1.010-7.585 Kostendeckungsgrad100%100%100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 8.595 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2020 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 120.800 m³ angenommen. TBA E1 HL Kalkulation 2020 Stand 2018.10.19.xlsx Anl.3b Wassermengen 20

  • Anlage 4 Entwässerung
    Extrahierter Text

    Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG für THH 7400 - Abwasserbeseitigung Bereinigte Kostenüberdeckung (+) bzw. Kostenunterdeckung (-)Insgesamtdavon Anteil SWdavon Anteil NW EUREUREUR noch offen aus 2015auszugleichen bis spätesten 2020827.877,44 827.877,44 - noch offen aus 2016auszugleichen bis spätesten 20215.024.358,65 3.963.992,67 1.060.365,98 noch offen aus 2017auszugleichen bis spätesten 20228.345.086,69 8.155.150,41 189.936,28 Stand 31.12.201714.197.322,78 12.947.020,52 1.250.302,26 davon wird berücksichtigt in 2019aus 2015827.877,44 827.877,44 - aus 201675.492,16 75.492,16 - davon wird berücksichtigt in 2020aus 20162.840.000,00 2.600.000,00 240.000,00 noch offen Stand 31.12.201710.453.953,18 9.443.650,92 1.010.302,26

  • Anlage 5 Entwässerung
    Extrahierter Text

    Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31.01.2018 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 45 Kredite, von denen 169.767.146,88 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,536% aufweisen. Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird ein Zinssatz von 2,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 6a Entwässerung
    Extrahierter Text

    Gebührenobergrenze33.492.911 Euro26.348.298 Euro7.144.613 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)48.300 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten25.926 - Euro 26.274.072 Euro7.144.613 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 18.120.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,45 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.633.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²3,83 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung26.348.298 Euro NW-Beseitigung7.144.613 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr18.120.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.633.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2019 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Kalkulation 2019 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 6a Kalk gespl Geb 19

  • Anlage 6b Entwässerung
    Extrahierter Text

    Gebührenobergrenze33.084.360 Euro25.940.336 Euro7.144.024 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)48.300 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten25.926 - Euro 25.866.110 Euro7.144.024 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.838.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,45 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.633.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²3,83 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung25.940.336 Euro NW-Beseitigung7.144.024 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr17.838.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.633.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2020 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Kalkulation 2020 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 6b Kalk gespl Geb 20

  • Anlage 7a Entwässerung
    Extrahierter Text

    Mengen der Grubeninhalte u. ä.:5.800m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 73,4%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt 2017/2018). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,45EUR/m³ *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,47EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2019 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.73,4 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Kalkulation 2019 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 7a Grubeninhalte 19

  • Anlage 7b Entwässerung
    Extrahierter Text

    Mengen der Grubeninhalte u. ä.:5.800m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 73,45%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt 2017/2018). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *73,45%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,45EUR/m³ *73,45%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,47EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2020 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.73,45 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Kalkulation 2020 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 7b Grubeninhalte 20

  • Anlage 8a Entwässerung
    Extrahierter Text

    (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:115.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 82,82%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,38 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:750mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,51 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,51EUR/m³ *82,82%(Anteil der Ableitung) =0,42EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2019 TBA E1 HL Kalkulation 2019 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 8a Grundwasser 19

  • Anlage 8b Entwässerung
    Extrahierter Text

    (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:115.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 82,59%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,38 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:750mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,51 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,51EUR/m³ *82,59%(Anteil der Ableitung) =0,42EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2020 TBA E1 HL Kalkulation 2020 Stand 2018.10.19.xlsx Anl. 8b Grundwasser 20

  • Änderung Entwässerungsgebührensatzung
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0805 Dez. 6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2018 11 x Gemeinderat 11.12.2018 8 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, geändert letztmals zum 1. Januar 2017, b) die Einbeziehung der Kostenüberdeckungen gemäß Anlage 4: - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung der restlichen Überdeckung 2015 in Höhe von 827.877,44 Euro und eines Teilbetrags in Höhe von 75.492,16 Euro aus 2016 in die Gebührenkalkulation 2019 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags der Überde- ckung 2016 in Höhe von 2.600.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2020, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung eines Teilbetrages der Überde- ckung 2016 in Höhe von 240.000,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer neuen „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Ge- bühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung“ (Entwässerungsgebührensatzung) hat zum Gegenstand: 1. Eine Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2019 zum Gegenstand wie folgt: a) Schmutzwassergebühr (nach Frischwasserbezug) bisher 1,59 Euro/m³ künftig 1,45 Euro/m³ b) Niederschlagswassergebühr (flächenbezogen) pro Jahr bisher 4,15 Euro/10 m² künftig 3,83 Euro/10 m² c) Entwässerungsgebühr für die Einleitung von Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird bisher 0,46 Euro/m³ künftig 0,42 Euro/m³ d) Entwässerungsgebühr für die Einleitung von Grundwasser, das dem Klärwerk zugeführt wird bisher 1,59 Euro/m³ künftig 1,45 Euro/m³ e) Gebühr für Grubeninhalte bisher 4,95 Euro/m³ künftig 4,47 Euro/m³ 2. Die neue Satzung beinhaltet außerdem eine Änderung der bestehenden Regelung in § 5 Absatz 4 Entwässerungsgebührensatzung zum Entgelt für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung von Messeinrichtungen, die nicht zugleich der Wassergeldabrechnung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH dienen (private Trink- oder Brauchwasserversorgung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 und § 5 Absatz 7 Entwässerungsgebührensatzung). Zu 1. Gebührenanpassung Ausgangslage Die letzte Gebührenanpassung fand zum 1. Januar 2017 statt. Die Schmutzwassergebühr wurde seinerzeit auf 1,59 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 4,15 Euro/10 m² erhöht. Der Teilhaushalt 7400 -Stadtentwässerung- weist aus Vorjahren noch Überdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (siehe Anlage 4). Im Bereich Schmutzwassergebühr wird die restliche Überdeckung 2015 in Höhe von 827.877,44 Euro und ein Teilbetrag in Höhe von 75.492,16 Euro aus 2016 in die Gebührenkal- kulation 2019 sowie ein Teilbetrag der Überdeckung in Höhe von 2.600.000 Euro aus dem Er- gebnis 2016 in der Gebührenkalkulation 2020 berücksichtigt. Es verbleiben eine spätestens in der Gebührenkalkulation 2021 auszugleichende Überdeckung aus 2016 in Höhe von Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1.288.500,51 Euro und eine spätestens 2022 auszugleichende Überdeckung aus 2017 in Höhe von 8.155.150,41 Euro. Im Bereich Niederschlagswassergebühr wird ein Teilbetrag von 240.000,00 Euro der noch offe- ne Überdeckung 2016 in der Gebührenkalkulation 2020 berücksichtigt. Es verbleibt eine spätes- tens in der Gebührenkalkulation 2021 auszugleichende Überdeckung von 820.365,98 Euro und eine aus 2017 spätestens in 2022 auszugleichende Überdeckung von 189.936,28 Euro. Gebührenfähiger Aufwand Grundlage für die Gebührenkalkulation bildet der Entwurf des Haushaltsplanes des Teilhaus- halts 7400 für die Jahre 2019 und 2020. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatz- fähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung dürfen Aufwendungen, die außerhalb der Abwasserbeseitigung entstehen, nicht enthalten (§ 14 KAG). Diese sind bereits herausgerechnet und nicht Gegenstand des Gebührenbedarfs. Insbesondere bleibt der Teilauf- wand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, außer Betracht (§ 17 Absatz 3 KAG). Dieser Aufwand wird als interne Leistungsverrechnung aus dem THH 6600 Tiefbau (Straßen) erstattet. Gegenüber den Gebührenkalkulationen 2017-2018 ergibt sich für die Kalkulation 2019 im Schnitt ein Rückgang des gebührenfähigen Aufwands von circa 1,5 Millionen Euro, im Vergleich mit der Kalkulation für 2020 bleibt der Aufwand ungefähr gleich. Die deutlichen Gebührensen- kungen zum 1. Januar 2019 ergeben sich aus der Tatsache, dass anders als bei der vorange- gangenen Kalkulation erhebliche Überdeckungen aus Vorjahren in den Kalkulationen 2019 und 2020 zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt werden konnten (siehe Anlage 4). Die ho- hen Überdeckungsbeträge aus Vorjahren liegen vor allem in der verzögerten Inbetriebnahme umfangreicher neuer Anlagenteile begründet, die nicht wie geplant schon in den Jahren 2016 und 2017 Sachkosten und kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen erzeugten: - Sinnersammler, umfangreiche Kampfmittelerkundungen, Gesamtaufwand 6,1 Millionen Euro - Rücklaufschlammpumpwerk 2, verzögerter Bauablauf, Gesamtaufwand 5,2 Millionen Euro - Schlammverbrennungslinie 2, Insolvenz Generalunternehmer, Gesamtaufwand 22,9 Millio- nen Euro - Flockungsfiltration, Überflutungsschaden, Gesamtaufwand 31,2 Millionen Euro. Über die umfangreichen Schäden an der bereits nahezu fertiggestellten Filtration wurden der Bauaus- schuss und der Gemeinderat im Oktober 2017 bereits ausführlich informiert. Die endgültige Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Die verbleibenden Überdeckungen aus Vorjahren wurden in den vorliegenden Gebührenkalku- lationen nicht in voller Höhe berücksichtigt, um in den folgenden Kalkulationen für 2021 und 2022 nach Inbetriebnahme der Schlammverbrennungsanlage 2, der Flockungsfiltration und der geplanten Aktivkohleadsorption einen massiven Gebührenanstieg vermeiden zu können. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Zinssatz für die Ermittlung der Verzinsung des Anlagenkapitals wurde ab 2018 von 3 % auf 2,5 % abgesenkt (siehe Anlage 5). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Prognoseentscheidungen Für die Kalkulationen der Jahre 2019 und 2020 werden jeweils gebührenpflichtige Wassermen- gen von 18.240.800 m³ beziehungsweise 17.958.800 m³ zugrunde gelegt. Diese Werte basie- ren auf der von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ermittelten gebührenpflichtigen Frischwasser- menge des Jahres 2017 zuzüglich darüber hinaus zu erwartender umfangreicher Grundwas- sereinleitungen aus Baumaßnahmen. Für 2020 wird ein Rückgang von Grundwassereinleitun- gen prognostiziert durch nachlassender Tiefbautätigkeiten im Zuge der Kombilösung. Die gebührenrelevante abflusswirksame Versiegelungsfläche für das gesamte Stadtgebiet (ohne öffentliche Straßen, Wege und Plätze) beträgt für 2019 und 2020 circa. 18,633 Millionen m². Gebührensätze Unter Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwandes und der Prognoseentscheidungen er- geben sich ab 1. Januar 2019 folgende Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,45 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühr beträgt 3,83 Euro/10 m² versiegelte Fläche und Jahr. Für unverschmutztes nicht dem Klärwerk zugeführtes Grundwasser wird mit 0,42 Eu- ro/m³ eine reduzierte Gebühr erhoben, da nur eine Teilleistung „Abwasserableitung“ erbracht wird. Für die Anlieferung von Grubeninhalten im Klärwerk und Kanalbetrieb wird eine Gebühr von 4,47 Euro/m³ erhoben. Der Mehrbetrag zur normalen Abwassergebühr ergibt sich aus dem hö- heren Verschmutzungsgrad. Gebührenvergleich mit den deutschen Großstädten Laut einer Umfrage der Stadt Düsseldorf unter den deutschen Großstädten beträgt im Jahr 2018 die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,38 Euro/m³ und die durchschnittliche Nie- derschlagswassergebühr 10,04 Euro/10 m² pro Jahr. Damit wird die Stadt Karlsruhe unter den Deutschen Großstädten auch künftig mit den neuen Entwässerungsgebühren einen der besten, das heißt für die Gebührenzahler günstigsten Ränge einnehmen. Zu 2. Änderung § 5 Absatz 4 Entwässerungsgebührensatzung Das Entgelt für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung von Messeinrichtungen, die nicht zugleich der Wassergeldabrechnung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH dienen (pri- vate Trink- oder Brauchwasserversorgung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 und § 3 Absatz 7 Entwässerungsgebührensatzung) wird nach der bisherigen Regelung des § 5 Absatz 4 Entwäs- serungsgebührensatzung als Zuschlag zur öffentlich-rechtlichen Entwässerungsgebühr erhoben. Künftig wird dieses Entgelt auf privatrechtlicher Basis erhoben und vereinfacht die Abrechnung durch die Stadtwerke. Die Höhe der Entgelte ergibt sich wie bisher aus dem jeweils gültigen Tarif für die Benutzung von Wasserzählern (Messpreis). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Dieser Vorlage sind zum Nachweis und zur Information folgende Anlagen beigefügt: - als Anlage 1 Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“, - als Anlage 2 Gesamtübersicht der vorgesehenen ansatzfähigen Kosten/Erlöse des Teilhaus- halts 7400 (Abwasserbeseitigung) für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, - als Anlage 3 die Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, - als Anlage 4 die Darstellung des Ergebnisausgleichs nach § 14 Absatz 2 des Kommunalab- gabengesetzes, - als Anlage 5 die Berechnung des Zinssatzes für die Ermittlung der Verzinsung des Anlage- kapitals, - als Anlagen 6 bis 8 die Kalkulation der Entwässerungsgebührensätze Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, geändert letztmals zum 1. Januar 2017, b) die Einbeziehung der Kostenüberdeckungen gemäß Anlage 4: - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung der restlichen Überdeckung 2015 in Höhe von 827.877,44 Euro und eines Teilbetrags in Höhe von 75.492,16 Euro aus 2016 in die Gebührenkalkulation 2019 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags der Überde- ckung 2016 in Höhe von 2.600.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2020, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung eines Teilbetrages der Überde- ckung 2016 in Höhe von 240.000,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2020.

  • Top8 Abstimmungsergebnis GR
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebüh- rensatzung) Vorlage: 2018/0805 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsge- bührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, geändert letztmals zum 1. Januar 2017, b) die Einbeziehung der Kostenüberdeckungen gemäß Anlage 4 der Vorlage: - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung der restlichen Überdeckung 2015 in Höhe von 827.877,44 Euro und eines Teilbetrags in Höhe von 75.492,16 Euro aus 2016 in die Gebührenkalkulation 2019 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags der Überdeckung 2016 in Höhe von 2.600.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2020, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung eines Teilbetrages der Über- deckung 2016 in Höhe von 240.000,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2020. Abstimmungsergebnis: Bei 39 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich darf um das Votum bitten. – Das ist Einstimmigkeit. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2019