Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 2018/0804
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2018

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Friedhofgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 11. Dezember 2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Dezember 2016 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2016), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 13.12.2016, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 1a Friedhofgebühren Gebührenverzeichnis 2019
    Extrahierter Text

    Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre612,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 765,00 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre696,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei 4.5.2Einstellen und Warten95,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 784,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab551,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-724,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2 - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern72,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen116,00 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab67,00 oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.242,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung259,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3 Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften133,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 66,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums228,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe354,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums146,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung240,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)197,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)324,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)451,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts291,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.165,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen4.670,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern6.230,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 896,007.1 In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,00 8.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte259,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen107,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes172,00 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau 60,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom , gültig ab 01.01.2019 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.

  • Anlage 2 Friedhofgebühren Gegenüberstellung Gebührenverzeichnis 18_19
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1 Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre576,00612,0036,006,25 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)720,00765,0045,006,25 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld 360,000,00-360,00-100,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes86,000,00-86,00-100,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym755,00784,0029,003,84 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab 515,00551,0036,006,99 1.2.2Urnenreihengrab anonym694,00724,0030,004,32 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern68,0072,004,005,88 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,0047,000,000,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen112,00116,004,003,57 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,0090,000,000,00 2.2Urnenwahlgrab63,00 67,004,006,35 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0042,000,000,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften128,00133,005,00 3,91 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung64,0066,002,003,13 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 225,00228,003,00 1,33 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 141,00146,005,003,55 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)193,00197,004,00 2,07 3.4.22. Größe (zweitürig)322,00324,00 2,000,62 3.4.33. Größe (Eckplatz)451,00451,000,000,00 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.140,001.165,0025,00 2,19 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren718,000,00 -718,00-100,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg473,000,00-473,00-100,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre870,00896,0026,00 2,99 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren728,000,00-728,00-100,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,0095,005,005,56 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00300,005,001,69 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 295,000,00-295,00-100,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,000,00-236,00-100,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre45,0046,001,002,22 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren22,000,00-22,00-100,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte256,00259,003,001,17 4.4.2 Grabaushub über Normalgröße109,00111,00 2,001,83 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr63,0064,001,001,59 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 105,00107,002,00 1,90 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes168,00172,004,002,38 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,0060,003,005,26 4.5 Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre675,00696,0021,003,11 4.5.1.2 - Kinder bis zu 10 Jahren533,000,00 -533,00-100,00 4.5.2Einstellen und Warten90,0095,005,005,56 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.302,003.363,0061,001,85 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.568,002.616,0048,001,87 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.568,002.616,0048,001,87 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.201,002.242,0041,001,86 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung256,00259,003,00 1,17 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.467,001.494,00 27,001,84 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 342,00354,0012,003,51 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung232,00240,00 8,003,45 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 281,00291,0010,003,56 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts338,00345,007,002,07 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 6.1- an Wegen4.410,004.670,00260,005,90 6.2- in Feldern5.880,006.230,00350,005,95 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.

  • Anlage 3 Friedhofgebühren Übersicht BAB 2019
    Extrahierter Text

    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2019 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen160.377,40 €362.500,73 €313.816,07 €35.307,54 €730,06 €24.931,37 €276.168,15 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen4.000,00 €4.000,00 €5.250,00 €2.500,00 €12.000,00 €253.100,00 €10.250,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)0,00 €396,00 €127.649,00 €0,00 €60.502,90 €219.502,60 €11.772,00 € Umlagen + ILV + ZGK530.659,86 €2.274.694,68 €598.071,43 €16.898,61 €116.730,47 €338.307,95 €172.760,71 € Gesamtkosten695.037,26 €2.641.591,41 €1.044.786,50 €54.706,15 €189.963,43 €835.841,92 €470.950,86 € Verwaltungsgebühren17.500,00 €36.190,00 €6.580,00 €770,00 €2.500,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen Erträge (ohne Bestattungsgebühren)17.500,00 €36.190,00 €6.580,00 €770,00 €0,00 €2.500,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen60.502,90 €219.502,60 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2014 (restlich)-56.000,00 €-1.905,49 € Ergebnisausgleich 2015 (restlich)-22.485,32 €1.000,00 €-500,00 €-7.955,78 € Ergebnisausgleich 2016 (teilweise)14.634,79 €8.280,68 €16.518,67 €-538,24 €-16.968,97 € Ergebnisausgleich 2017 (teilweise)-14.634,79 €-16.518,67 €-8.698,76 € nachrichtlich: hiervon verrechnet14.634,79 €8.280,68 €16.518,67 € Gebührenbedarf677.537,26 €2.675.606,05 €1.037.206,50 €54.974,39 €139.321,80 €622.538,08 €487.919,83 € Gebührenaufkommen 538.825,00 €2.122.200,00 €826.360,00 €54.957,98 €138.505,00 €621.000,00 €485.795,00 € Kostendeckungsgrad79,53%79,32%79,67%99,97%99,41%99,75%99,56% BezeichnungLeichenträgerEinäscherungenUrnenbeisetzungenAus-/Umbett.ErdAus-/Umbett.UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen258.124,52 €411.745,99 €227.953,75 €11.506,81 €15.059,88 €2.098.222,26 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen2.500,00 €360.000,00 €1.000,00 €1.000,00 € 1.000,00 €656.600,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)1.519,00 €286.463,00 €0,00 €0,00 €0,00 €707.804,50 € Umlagen + ILV + ZGK110.098,71 €392.491,64 €224.406,17 €10.431,12 €12.150,19 €4.797.701,55 € Gesamtkosten372.242,23 €1.450.700,63 €453.359,92 €22.937,92 €28.210,07 €8.260.328,31 € Verwaltungsgebühren95.000,00 €158.540,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €95.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €158.540,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen280.005,50 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2014 (restlich)-57.905,49 € Ergebnisausgleich 2015 (restlich)172.843,55 €-10.766,70 €-981,00 €-100,00 €131.054,75 € Ergebnisausgleich 2016 (teilweise)2.026,57 €21.548,11 €7.060,29 €-1.751,86 €50.810,04 € Ergebnisausgleich 2017 (teilweise)-2.026,57 €-21.365,09 €-63.243,88 € nachrichtlich: hiervon verrechnet2.026,57 €21.365,09 €7.060,29 €69.886,09 € Gebührenbedarf372.242,23 €1.182.674,06 €457.066,33 €23.918,92 €30.061,93 €7.761.067,39 € Gebührenaufkommen 369.500,00 €1.179.201,68 €456.925,00 €23.915,00 €30.030,00 €6.847.214,66 € Kostendeckungsgrad99,26%99,71%99,97%99,98%99,89%88,23% 60.715,42 € Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2014-2017 Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 78,63%. Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-51.575,77 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-848.072,22 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-47.904,73 €)

  • Anlage 4_10 Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019695.037,26Euro abzgl. sonstige Erlöse-17.500,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-14.634,79Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)14.634,79Euro Gebührenbedarf 2019677.537,26Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgrad neu E uro p.a.Nutzungsrechte neu E uro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 765,3480%612,0030,6012073.440,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 956,6880%765,0030,604030.600,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld526,900%0,0050,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahre im 158,840%0,0050,00 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 1.1.5Erwachsene und Kinder 980,8380%784,0039,201511.760,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab689,9780%551,0027,55275151.525,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-905,4680%724,0036,20375271.500,00 Gebührenaufkommen gesamt538.825,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-138.712,26 Kostendeckungsgrad79,53% *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20192.641.591,41Euro abzgl. sonstige Erlöse-36.190,00Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift) 56.000,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)22.485,32Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-8.280,68Euro Gebührenbedarf 20192.675.606,05Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgrad neu E uro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern1.817,1580%1.440,0072,009601.382.400,00 2.1.1.1 an Wegen und in Feldern;1.186,7380%940,0047,005047.000,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen2.903,3280%2.320,00116,001023.200,00 2.1.2.1an bevorzugten Plätzen;2.272,9180%1.800,0090,001018.000,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab1.686,4380%1.340,0067,00480643.200,00 2.2.1Urnenwahlgrab;1.056,0180%840,0042,00108.400,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesamt2.122.200,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-553.406,05 Kostendeckungsgrad 79,32% Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20191.044.786,50Euro abzgl. sonstige Erlöse-6.580,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Gutschrift)-1.000,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-16.518,67Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)16.518,67Euro Gebührenbedarf 20191.037.206,50Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgrad neu Eu ro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen/ Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften3.338,3180%2.660,00133,00250665.000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 1.669,1680%1.320,0066,003546.200,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums5.723,6580%4.560,00228,00522.800,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums3.656,3680%2.920,00146,00514.600,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)4.928,5480%3.940,00197,00415.760,00 3.4.22. Größe (zweitürig)8.108,9880%6.480,00324,00425.920,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)11.289,4380%9.020,00451,00436.080,00 Gebührenaufkommen gesamt826.360,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-210.846,50 Kostendeckungsgrad79,67% Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201954.706,15Euro abzgl. sonstige Erlöse-770,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)500,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)538,24Euro Gebührenbedarf 201954.974,39Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren-Gebühren-VorschlagVorschlag Anzahl Gebühren- obergrenzeobergrenzeneu neu p.a.Nutzungsrechteaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungnettobrutto bruttobruttoneu netto EuroEuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen3.926,744.672,824.670,0093,40623.546,22 6.2 in Feldern5.235,666.230,436.230,00124,60631.411,76 Gebührenaufkommen gesamt54.957,98 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-16,41 Kostendeckungsgrad 99,97% Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahre bis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der Leistung Erd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Deko95,0095,000,000,000,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko300,00300,000,000,000,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges370,000,000,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium46,000,00 Öffnen und Schließen des Grabes400,000,000,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes200,000,00 Einäscherung des Verstorbenen247,000,00 und Aufbewahrung der Urne8,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.165,00896,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.140,00870,00718,00728,00473,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro25,0026,00-718,00-728,00-473,00 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. Anlage 8 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte 259,00256,00 Grabaushub über Normalgröße111,00109,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr64,0063,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen107,00105,00 Benutzung des Sektionsraumes172,00168,00 Durchführung amtsärztlicher Leichenschau60,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach Berechnungshinweis AnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a138.505,00139.321,80 Trauerhallen8b621.000,00622.538,08 Grabaushub (Erd)8c485.795,00487.919,83 Leichenträger8d369.500,00372.242,23 Einäscherungen8e1.179.201,681.182.674,06 Urnenbeisetzungen8f456.925,00457.066,33 2019Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-10.835,64 Kostendeckungsgrad99,67% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 280.005,50 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze. Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019189.963,43Euro Zuschuss zu den Fixkosten-60.502,90Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift)1.905,49Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)7.955,78Euro Gebührenbedarf 2019139.321,80Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung95,5695,001.440136.800,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,5064,005320,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen107,50107,005525,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes172,00172,005860,00 Gebührenaufkommen gesamt138.505,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-816,80 Kostendeckungsgrad 99,41% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 60.502,90 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019835.841,92Euro Zuschuss zu den Fixkosten-219.502,60Euro abzgl. sonstige Erlöse -2.500,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)8.698,76Euro Gebührenbedarf 2019622.538,08Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.300,74300,002.070621.000,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung300,740,0020,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung300,740,0010,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt621.000,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.538,08 Kostendeckungsgrad 99,75% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 219.502,60 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019470.950,86Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)16.968,97Euro Gebührenbedarf 2019487.919,83Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre400,55400,00980392.000,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre155,770,0050,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu58,260,00100,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/259,62259,0036093.240,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,26111,005555,00 Gebührenaufkommen gesamt485.795,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.124,83 Kostendeckungsgrad99,56% Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019372.242,23Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-2.026,57Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift) 2.026,57Euro Gebührenbedarf 2019372.242,23Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.370,81370,00980362.600,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren185,400,0050,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg92,700,00100,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,3546,001506.900,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren23,180,0020,00 Gebührenaufkommen gesamt369.500,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.742,23 Kostendeckungsgrad 99,26% Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20191.450.700,63Euro abzgl. sonstige Erlöse-95.000,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Gutschrift) -172.843,55Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-21.548,11Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)21.365,09Euro Gebührenbedarf 20191.182.674,06Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren-VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr.BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre207,66247,12247,004.750985.924,37 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren103,83123,560,0020,00 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts6,928,248,004.75031.932,77 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau51,0060,6960,003.200161.344,54 Gebührenaufkommen gesamt1.179.201,68 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3.472,38 Kostendeckungsgrad 99,71% Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2019453.359,92Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)10.766,70Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift)-7.060,29Euro Gebührenbedarf 2019457.066,33Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-200,03200,002.000400.000,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,50345,0016556.925,00 Gebührenaufkommen gesamt456.925,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-141,33 Kostendeckungsgrad99,97% Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201922.937,92Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift) 981,00Euro Gebührenbedarf 201923.918,92Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,603.363,00310.089,00 5.1.1.2Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,132.616,0012.616,00 5.1.1.3Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,132.616,0025.232,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.242,402.242,0024.484,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,931.494,0011.494,00 Gebührenaufkommen gesamt23.915,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3,92 Kostendeckungsgrad99,98% Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201928.210,07Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)100,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)1.751,86Euro Gebührenbedarf 201930.061,93Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu E uro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne354,41354,005017.700,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung240,50240,00153.600,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts291,13291,00308.730,00 Gebührenaufkommen gesamt30.030,00 2019neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-31,93 Kostendeckungsgrad99,89%

  • Anlage 11 Friedhfo Ermittlung kalkulatorischer Zinssatz
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    Anlage 11 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten zugrunde gelegt. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31.01.2018 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 169.767.146,88 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,536% aufweisen. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird ein Zinssatz von 2,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 12 Friedhof Berechnungsbeispiele
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    Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestandalt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.756,002.864,003,92 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.716,001.777,003,55 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.187,002.296,00 4,98 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische3.487,003.616,003,70 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeier1.078,000,00 -100,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich 1.892,001.996,00 5,50 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.147,001.207,005,23 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,302,00315,004,30 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,245,00255,004,08 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.700,001.795,005,59 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab1.995,00 2.095,005,01 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)

  • Anlage 13 Friedhof Ergebnisausgleich
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    Anlage 13 2014201520162017 Reihengräber - € - € 14.634,79 € 25.860,41 €- Wahlgräber56.000,00 €- 22.485,32 €- 8.280,68 € 94.422,00 €- Kolumbarien- € 1.000,00 € 16.518,67 € 25.344,68 €- Baumpatenschaften - € 500,00 €- 538,24 €- 755,74 € Leichenhallen1.905,49 €- 7.955,78 €- 6.266,46 €- 28.698,89 €- Trauerhallen- € - € - € 34.786,64 €- Grabaushub - € - € 33.937,94 €- 43.099,21 €- Leichenträger- € - € 2.026,57 € 16.034,82 €- Einäscherungen- € 172.843,55 € 275.287,34 € 21.365,09 €- Urnenbeisetzungen- € 10.766,70 €- 7.060,29 € 33.246,52 €- Aus-/Umbett.Erd- € 981,00 €- 1.458,01 €- 3.895,60 €- Aus-/Umbett. Urne- € 100,00 €- 3.503,71 €- 5.284,17 €- Gesamt57.905,49 €- 131.054,75 € 278.103,98 € 331.282,29 €- 2014201520162017 Reihengräber- € - € 11.225,62 €- Wahlgräber- € - € - € 94.422,00 €- Kolumbarien- € - € - € 8.826,01 €- Baumpatenschaften- € - € - € 755,74 € Leichenhallen- € - € 6.266,46 €- 28.698,89 €- Trauerhallen - € - € - € 26.087,88 €- Grabaushub- € - € 16.968,97 €- 43.099,21 €- Leichenträger- € - € - € 14.008,25 €- Einäscherungen- € - € 253.739,23 € - € Urnenbeisetzungen- € - € - € 33.246,52 €- Aus-/Umbett.Erd- € - € 1.458,01 €- 3.895,60 €- Aus-/Umbett. Urne- € - € 1.751,85 €- 5.284,17 €- Gesamt- € - € 227.293,94 € 268.038,41 €- Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich

  • Anlage 14 Friedhof Gebührenverzeichnis seit 01.01.2017
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    Anlage 14 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre576,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 720,00 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre675,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren533,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld360,004.5.2Einstellen und Warten90,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes86,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 755,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab515,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-694,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.302,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2 - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.568,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.568,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern68,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen112,00 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab63,00 oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.201,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung256,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3 Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.467,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften128,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 64,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums225,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe342,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums141,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung232,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)193,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)322,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)451,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts281,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts338,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.140,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren718,006.1- an Wegen4.410,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg473,006.2- in Feldern5.880,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 870,007.1 In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren728,00Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,00 8.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre45,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren22,00 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte256,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße109,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr63,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen105,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes168,00 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau 57,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 13.12.2016, gültig ab 01.01.2017 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.

  • Anlage 15 Friedhofgebührensatzung
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    Anlage 15 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 13. Dezember 2016 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2016) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengeset- zes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153), hat der Gemeinde- rat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhe- bung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuer- satz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebühren- satzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. November 1987 außer Kraft. Die letzte Fassung vom 13. Dezember 2016 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.)

  • Friedhofsgebührensatzung
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0804 Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Hauptausschuss Gemeinderat 29.11.2018 3 X vorberaten Hauptausschuss 04.12.2018 10 X Gemeinderat 11.12.2018 7 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014-2017 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 69.886,09 Euro und Einbezie- hung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014-2017 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 60.715,42 Euro in der Gebührenkalkulation 2019. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2017 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dem bisherigen Verfahren zur Berechnung der Grab- nutzungsrechtsgebühren wurde die Anzahl aller bestehenden Gräber zugrunde gelegt und da- bei grundsätzlich von einer vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestattungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. Aus gebührenrechtlichen Gründen wurde nun ein verändertes Kalkulationsverfahren umgesetzt, dem nun die Anzahl der im jeweiligen Haus- haltsjahr neu begründeten Grabrechte zugrunde gelegt ist. Daher verändert sich rein rechne- risch der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei den Grabnutzungsgebühren von 100 % auf 80%. Eine höhere Belastung des Steuer-Haushalts entsteht dadurch nicht. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Verände- rungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 10) sind die nach den Vorschriften des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftli- chen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Be- reich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 -913.852,73 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungs- grad von 80% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolum- barien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Un- terdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgegli- chen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähi- gen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 78,63% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg auf einem guten Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad Esslingen 66% Heidelberg 73% Stuttgart 70% Ulm 59% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 0,63 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2018 mit 2,5 % verzinst (vgl. Anlage 11). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 -Friedhof und Bestattung- weist aus Vorjahren noch Über- und Unterde- ckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2014 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von -57.905,49 Euro bei der Gebührenkalkulation 2019 zu be- rücksichtigen. Ferner soll die Kostenüberdeckung aus 2015 mit einem saldierten Restbetrag von +131.054,75 Euro, die Kostenüberdeckung aus 2016 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von +50.810,04 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2017 mit einem saldierten Teilbetrag von -63.243,88 Euro in die Gebührenkalkulation 2019 einbezogen oder verrechnet werden (Anlage 3). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2016, saldiert 227.293,94 Euro und des Ergebnisausgleichs 2017 saldiert -268.038,41 Euro sollte der Ge- meinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1 Bestattungen von Kindern Eltern, die ein Kind durch eine tödlich verlaufende Erkrankung, durch einen Unfall oder durch ein anderes tragisches Ereignis verlieren, erleben eine tiefe Erschütterung und Krise. In seltenen Fällen stellt sich auch erst bei der Geburt heraus, dass ein Kind nicht lebensfähig ist. Wenn in einem solchen Moment große Hoffnungen und tiefe Trauer zusammenkommen, ist dies meist ein schwerer Schock für die betroffenen Eltern. Wenn ein Kind stirbt, stirbt auch die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft: dass ein Kind vor den Eltern stirbt, stellt eine natürlich empfundene Ordnung völlig auf den Kopf, macht es dadurch besonders schwer für die Eltern und Hinterbliebenen und führt damit zu einer hohen psychischen Belastung des gesamten Familiensystems. Im Jahr 2001 wurde im Feld 8 auf dem Hauptfriedhof eine Grabanlage für Fehl- und Frühgebur- ten eingeweiht. Die Gemeinschaftsanlage für die nicht bestattungspflichtigen Föten und Fehl- geburten wird kostenlos angeboten. Neben dieser Gemeinschaftsanlage werden in dem Kinder- feld auch Einzelgrabstätten für verstorbene Kinder angeboten. Hierfür wurden bislang Nut- zungsrechtsgebühren für die Grabstätten und Bestattungsgebühren erhoben, die auf politi- schen Wunsch nur zu einem Teil an den entstehenden Kosten orientiert und festgesetzt waren. Die Verwaltung empfiehlt, künftig bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre, ebenso wie bei den nicht bestattungspflichtigen Kindern, auf die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebüh- ren zu verzichten. Der Zuschussbedarf erhöht sich hierdurch um ca. 10.000 Euro 2.2. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Die Grabnutzungsrechtsgebühren werden für die langjährige Überlassung von Reihengräbern, Wahlgräbern und Kolumbarien (zwischen mindestens 6 bzw. 15 Jahren bei Kindergräbern und mindestens 20 Jahren bei Erwachsenengräbern) einmalig zu Beginn der Nutzungsdauer für den gesamten Zeitraum, bei Wahlgräbern und Kolumbarien auch beim erneuten Erwerb eines Nut- zungsrechts erhoben. Deshalb wäre streng genommen bei der Kalkulation auf die Kosten und Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bemessungseinheiten der gesamten Nutzungsdauer abzustellen. Hierzu wären die voraussichtli- chen Kosten unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen (z.B. Erweiterungs- und Erneue- rungsmaßnahmen) und Verwendung einer Preissteigerungsrate zu schätzen und auf einen Bar- wert abzuzinsen, da sie bereits zu Beginn der Nutzungsdauer über Gebühren finanziert werden. Auch bei den Bemessungseinheiten wären langfristige Prognosen über die künftigen Sterbefälle und die unterschiedliche Inanspruchnahme der einzelnen Grabarten vorzunehmen. Da eine sol- che Kalkulation sehr aufwändig ist und Prognosen über derart lange Zeiträume mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, ist es vertretbar, die jährlichen Kosten des Leistungsbereichs Grabnutzung durch die jährlichen Bemessungseinheiten (Grabnutzungsrechte) zu teilen. Diese Kalkulationsmethode kommt in der kommunalen Praxis überwiegend zur Anwendung und ist bislang von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden. Das frühere Kalkulationsschema sah eine Aufteilung der voraussichtlichen Gesamtkosten im Kalkulationszeitraum auf alle bestehenden Grabstätten vor. Diese Verrechnungsannahme ent- spricht nicht der Realität, da bestehende Gräber nicht von neuen Gebühren unmittelbar betrof- fen sind. Das bisherige Kalkulationsschema wurde daher angepasst, um eine transparentere Aufteilung der Kosten zu gewährleisten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten pro Jahr werden künftig auf die Neuerwerbe von Gräbern bzw. entsprechende Grabnutzungsverlängerungen pro Jahr verteilt, was folglich die Kostenbelastung pro Grab wiederum ansteigen lässt. Neben der Anpassung der Kalkulationssystematik machen die tarifvertraglich gestiegenen Per- sonalaufwendungen, die Einbeziehung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten eine differenzierte Gebührenanpas- sung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien / Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4-7 ersichtlichen Kostendeckungsgrade von 80% bzw. 100% zu beschließen, weil höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden sollen. 2.3 Bestattungsgebühren Die unterschiedliche Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2014-2017 und gestiegene Personalaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhö- hungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 2.1). 2.3.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestset- zung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2019 auf 280.005,50 Euro. Die Gebühren für die Benutzung der Kapellen- und Leichenhallen erhöhen sich aufgrund von Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen moderat, die in den Folgejahren durch Energieeinsparungen zu einer Kostenstabilität und Gebührenkontinuität bei- tragen sollen. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkos- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 tenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.3.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind trotz der ansteigenden Zahl an Kremationen und der Einbe- ziehung von Überdeckungen aus Vorjahren aufgrund gestiegener Personal-, Sachaufwendun- gen und kalkulatorischer Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Krematoriums Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 245 Euro brutto auf 255 Euro brutto. 2.3.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Der gestiegene Aufwand durch bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, und leicht rückläufige Fallzahlen machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. Anlage 12 stellt die Kostenentwicklung bei typischer in Anspruch genommenen Leistungskom- binationen dar. Zu beachten ist, dass zum 01.01.2018 keine Gebührenerhöhung stattfand. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014-2017 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 69.886,09 Euro und Einbezie- hung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014-2017 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 60.715,42 Euro in der Gebührenkalkulation 2019, Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergren- zen auf Basis der Kostenrechnung 2019 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2019 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2019 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2019 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2019 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2019 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2019 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2019 Anlage 11 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 14 Seit 01.01.2017 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

  • Top7 Abstimmungsergebnis GR
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  • Protokoll GR TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 11. Dezember 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2018/0804 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a der Vorlage. Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014 - 2017 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 69.886,09 Euro und Einbe- ziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2014 - 2017 in Höhe des sal- dierten Teilbetrages von 60.715,42 Euro in der Gebührenkalkulation 2019. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss: Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD werden heute nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass Friedhof Kultur ist und dass Kultur zu einem größeren Teil von der Stadt finanziert werden sollte, d. h. der städtische Anteil sollte aus unserer Sicht höher sein und die Gebühren niedriger. Deswegen werden wir heute dagegen stimmen. – 2 – Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. – Wir haben eine mehrheitliche Zustimmung. Ich weiß nicht, ob es an dieser Stelle gilt, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, aber es gibt so etwas wie die Verpflichtung, kostendeckende Gebühren für bestimmte Dinge einzuführen. Ich glaube, dass das auch hier gilt. Von daher wäre es uns eigentlich auch gar nicht möglich, hier auf annähernd kostendeckende Gebühren zu verzichten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2019